SchiedsamtsZeitung Das Schiedsamt im Spiegel der Presse - Bund ...
SchiedsamtsZeitung Das Schiedsamt im Spiegel der Presse - Bund ...
SchiedsamtsZeitung Das Schiedsamt im Spiegel der Presse - Bund ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong><strong>Schiedsamt</strong>sZeitung</strong> 70. Jahrgang 1999, Heft 11<br />
Online-Archiv Seite 223 - 224<br />
Organ des BDS<br />
<strong>Bund</strong> Deutscher Schiedsmänner und<br />
Schiedsfrauen e.V. -BDS-<br />
Postfach 100452 44704 Bochum<br />
www.schiedsamt.de info@bdsev.de<br />
<strong>Das</strong> <strong>Schiedsamt</strong> <strong>im</strong> <strong>Spiegel</strong> <strong>der</strong> <strong>Presse</strong><br />
verantwortlich <strong>Presse</strong>referent Helmut Stutzmann (Fax 0 23 27/32 19 84)<br />
Ausführlich berichtete die<br />
Sulinger Kreiszeitung<br />
über eine kleine Feierstunde <strong>im</strong> Rathaus<br />
von Kirchdorf, in <strong>der</strong> ein<br />
verdienstvoller Schiedsmann verabschiedet<br />
wurde. Am 22. 12. 1962<br />
wurde <strong>der</strong> Koll. Karl Scheland aus Barenburg<br />
erstmals zum SchM gewählt,<br />
sechsmal findet sich in seiner Vita das<br />
Wort »Wie<strong>der</strong>wahl«. Nach nun fast 37<br />
Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit will<br />
sich <strong>der</strong> 69-jährige Koll. zurückziehen,<br />
aber nicht so ganz, denn zunächst einmal<br />
will er seinem Nachfolger noch als<br />
Stellvertreter zur Verfügung stehen<br />
und auch <strong>im</strong> Vorstand <strong>der</strong> BezVgg.<br />
Verden weiter mitarbeiten. In dem Bericht<br />
werden die Ausführungen des Gemeindebürgermeisters<br />
und des DirAG<br />
zitiert, die, wie auch <strong>der</strong> Gemeindedirektor,<br />
auf das große Engagement des<br />
Koll. hinwiesen und die Bedeutung des<br />
<strong>Schiedsamt</strong>es für die Bürger hervorhoben.<br />
Auch die<br />
Elbe-Elster-Rundschau<br />
befasst sich mit dem Wirken eines<br />
Schiedsmanns, des in <strong>der</strong> Region<br />
Jessen tätigen Kollegen Hans-Dieter<br />
Rost. In einem sehr menschlichen Bericht<br />
geht die Zeitung auf die Tätigkeit<br />
des<br />
Kollegen ein, jede Zeile vermittelt dem<br />
Leser: »Zu dem Mann kannst Du gehen,<br />
wenn Dich <strong>der</strong> Schuh drückt!« So<br />
wird z. B. berichtet, dass die Verhandlungen<br />
bei schönem Wetter auf einer<br />
Bank unter einem großen Nussbaum<br />
<strong>im</strong> Garten von H.-D. Rost stattfinden<br />
und dass er mit dem Rade losfährt, um<br />
den Ort und die Umstände von Nachbarschaftszwistigkeiten<br />
persönlich in<br />
Augenschein zu nehmen. Natürlich<br />
wird auch erwähnt, bei welchen Streitigkeiten<br />
die SchSt. tätig werden muss,<br />
und es findet auch Erwähnung, dass<br />
<strong>im</strong> <strong>Bund</strong>estag ein Gesetz in Arbeit ist,<br />
welches bei verschiedenen Zivilstreitigkeiten<br />
den Schlichtungsversuch obligatorisch<br />
macht.<br />
»Wer sich gütlich einigt, spart noch«<br />
titelt die<br />
Frankfurter Allgemeine Zeitung<br />
und berichtet sehr lebendig und mit<br />
einer Anzahl von Beispielen über die<br />
Tätigkeit des Koll. Hans Bergmann, <strong>der</strong><br />
vermittelt, »um bei kleineren Delikten<br />
wie Sachbeschädigung, Beleidigung<br />
und Hausfriedensbruch Privatklagen<br />
zu vermeiden«. »Und wenn sich dann<br />
ein Kompromiss findet, gibt es nur Gewinner«.<br />
Anhand eines Beispiels erläutert<br />
<strong>der</strong> Koll. dann noch, dass die Einigung<br />
vor dem SchA auch finanziell von<br />
Nachdruck und Vervielfältigung Seite 1/2<br />
Nachdrucke, auch auszugsweise, sowie fototemechanische Vervielfältigungen, auch von Teilen eines Heftes, gleichgültig in welcher Anzahl,<br />
auch für innerbetrieblichen Gebrauch, sind nicht gestattet. Die vorbehaltenen Urheber- und Verlagsrechte erstrecken sich auch auf die veröffentlichten<br />
Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze; sie sind vom Einsen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Schriftleitung bearbeitet o<strong>der</strong> redigiert. Der<br />
Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken o<strong>der</strong> ähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertung <strong>der</strong> ausdrücklichen Einwilligung<br />
des Carl Heymanns Verlages.
<strong><strong>Schiedsamt</strong>sZeitung</strong> 70. Jahrgang 1999, Heft 11<br />
Online-Archiv Seite 223 - 224<br />
Organ des BDS<br />
<strong>Bund</strong> Deutscher Schiedsmänner und<br />
Schiedsfrauen e.V. -BDS-<br />
Postfach 100452 44704 Bochum<br />
www.schiedsamt.de info@bdsev.de<br />
Vorteil für die Beteiligten ist. Welche<br />
Voraussetzungen jemand erfüllen<br />
muss, um zur Schp. gewählt zu<br />
werden, findet Erwähnung, aber auch<br />
die Tatsache, dass es eine innere<br />
Befriedigung schafft, wenn es gelingt,<br />
zerstrittene Menschen zu einigen.<br />
»Erfolgreicher <strong>im</strong> Einigen als jedes<br />
Gericht« meint die<br />
Tagespost<br />
und berichtet über eine Tagung von<br />
Schp. <strong>im</strong> Rathaus von Speyer. Sehr<br />
lebensnah die Einleitung, in <strong>der</strong> von<br />
dem in aller Frühe krähenden Hahn die<br />
Rede ist o<strong>der</strong> von dem lautstarken<br />
Froschkonzert aus dem nachbarlichen<br />
Gartenteich zur späten Abendstunde<br />
o<strong>der</strong> auch von dem Rauch des Grillfeuers,<br />
<strong>der</strong> in die Wohnung zieht. »Bevor<br />
dann solch ein Fall aber vor Gericht ...<br />
endet, bieten so genannte Schiedsmänner<br />
ihre Hilfe an, den Streit auf<br />
friedliche und Kosten sparende Weise<br />
zu schlichten«. Und den knapp 10.000<br />
Schp. in <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esrepublik gelänge<br />
es in über 50 % <strong>der</strong> Fälle »eine gütliche<br />
Einigung herbeizuführen, eine Erfolgsquote,<br />
die kein Gericht erreichen<br />
könne». Es wird dann BdsVors. DirAG<br />
Erhard Väth zitiert, <strong>der</strong> anl. <strong>der</strong> Tagung<br />
ausführte, dass die Arbeit <strong>der</strong> Schp. für<br />
die Justiz eine enorme Entlastung bedeute.<br />
Um aber kompetent und effektiv<br />
zu arbeiten, so E. Väth, müssten die<br />
Schiedsleute nicht nur »einfühlsame<br />
Zuhörer« sein, son<strong>der</strong>n auch »das notwendige<br />
juristische Handwerkszeug«<br />
beherrschen.<br />
Auch aus Rostock erreichte mich ein<br />
Bericht, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Überschrift feststellt:<br />
»Schlichten statt richten« – »Rostocks<br />
Schiedsstellen arbeiten seit über zwei<br />
Jahren erfolgreich«. Weiter schreibt<br />
dann die Zeitung<br />
Städtischer Anzeiger,<br />
dass vor den Rostocker Schiedsstellen<br />
von den insgesamt 52 verhandelten<br />
Fällen 32 mit einer Einigung endeten.<br />
Außerdem, so die den Bericht<br />
erstattende Senatorin für Umwelt und<br />
Ordnung, hätten oftmals Termine von<br />
den SchSt. erst gar nicht angesetzt<br />
werden müssen, da sich die Probleme<br />
in den klärenden Vorgesprächen schon<br />
gelöst hätten. Seit Gründung <strong>der</strong> Rostocker<br />
SchSt. <strong>im</strong> Jahre 1996 habe es<br />
insgesamt 90 Anfragen von Bürgern<br />
gegeben. Nach dieser Einleitung wird<br />
dann ausgeführt, wann die SchSt. tätig<br />
wird und auch, dass sie eben nicht<br />
richte, son<strong>der</strong>n zu schlichten versuche.<br />
Die o. g. Senatorin führte dann noch<br />
weiter aus, dass <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> statt<br />
eine Schlichtung zu versuchen, gleich<br />
zu Anwalt und Gericht ginge, »einen<br />
tiefen Griff in die Geldbörse riskiere»,<br />
dagegen sei die SchSt. »eine unbürokratische<br />
und Kosten sparende Alternative«.<br />
Nachdruck und Vervielfältigung Seite 2/2<br />
Nachdrucke, auch auszugsweise, sowie fototemechanische Vervielfältigungen, auch von Teilen eines Heftes, gleichgültig in welcher Anzahl,<br />
auch für innerbetrieblichen Gebrauch, sind nicht gestattet. Die vorbehaltenen Urheber- und Verlagsrechte erstrecken sich auch auf die veröffentlichten<br />
Gerichtsentscheidungen und ihre Leitsätze; sie sind vom Einsen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Schriftleitung bearbeitet o<strong>der</strong> redigiert. Der<br />
Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken o<strong>der</strong> ähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertung <strong>der</strong> ausdrücklichen Einwilligung<br />
des Carl Heymanns Verlages.