Download - Schule Root
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SchulLeitungsKonferenz SLK<br />
Anhang 5:<br />
Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong><br />
Hallenbetrieb der Turn- und Sportanlagen Widmermatte und<br />
Oberfeld<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Bei Nichtbenützung der Sporthallen oder bei überschreiten der Benützungszeit<br />
(22:00 Uhr) ist der zuständige Hauswart zu kontaktieren.<br />
1.2 Die Sportanlagen bleiben in der Regel während den Ferien geschlossen.<br />
1.3 Verantwortlich und zuständig für das Turnmaterial und die Ausleihe von Sportgeräten:<br />
<strong>Schule</strong> <strong>Root</strong>, Fachschaft Sport<br />
(das Schulsekretariat gibt über die zuständige Lehrperson Auskunft)<br />
1.4 Für den Hallenbetrieb der Turn- und Sportanlagen Widmermatte und Oberfeld gelten<br />
zusätzlich die Weisungen der <strong>Schule</strong> <strong>Root</strong>.<br />
2. Auszug aus der Hausordnung<br />
2.1 Die Leiterinnen und Leiter, Trainerinnen und Trainer von Kindern und Jugendlichen<br />
sorgen für Ordnung in den Räumlichkeiten der Sportanlagen. Auch sind sie dafür<br />
besorgt, dass alle Wertgegenstände und Kleidungsstücke der Kinder und Jugendlichen<br />
nach Hause genommen werden.<br />
2.2 Die Nasszonen (Duschen) dürfen nicht mit Schuhen betreten werden, erlaubt sind<br />
Badeschuhe.<br />
2.3 Trinken und essen in den Sporthallen ist verboten. Getränkeflaschen können in den<br />
Umkleideräumen oder in den Geräteräumen deponiert werden.<br />
3. Auszug aus dem Benützungsreglement für Aussensportanlagen und Pausenplätze<br />
3.1 Sind die Rasenplätze nicht bespielbar = GESPERRT ! ist dies signalisiert durch die<br />
Hauswarte.<br />
3.2 Nach der Benützung des Beachvolleyfeldes ist der Sand zu planieren (mit Schaufel,<br />
Rechen). Anschliessend wird der Sand mit dem Netzüberzug zugedeckt. Ausserdem<br />
muss unbedingt dass Netz entspannt werden!<br />
3.3 Nach der Benützung der Aussensportanlagen (Rasenplätze, Allwetterplatz, Beachvolleyfeld)<br />
sind die Sportschuhe bei der Schuhreinigungsanlage zu reinigen. Vor<br />
dem Betreten der Sportanlagen werden die Sportschuhe ausgezogen und in den<br />
Händen zur Garderobe getragen.<br />
3.4 Das Betreten der Sportanlagen mit Fussballschuhen ist verboten!<br />
3.5 Das Rauchen auf den Aussensportanlagen und auf den Pausenplätzen ist verboten!<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 10/10