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SchulLeitungsKonferenz SLK<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong><br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
1. Geltungsbereich Seite 2<br />
2. Allgemeines Seite 2<br />
2.1 Rauchen Seite 2<br />
2.2 Alkohol und Drogen Seite 2<br />
2.3 Abfall und Kaugummis Seite 2<br />
2.4 Natel-Benutzung Seite 2<br />
2.5 Bekleidung Seite 2<br />
2.6 Unterhalt von Gebäuden, Mobiliar, Schulmaterial Seite 2<br />
3. Schulgebäude Seite 3<br />
3.1 Allgemeines Seite 3<br />
3.1.1 Öffnungszeiten Seite 3<br />
3.1.2 Schliessanlage Seite 3<br />
3.1.3 Hausschuhe Seite 3<br />
3.1.4 Abfallbewirtschaftung Seite 3<br />
3.1.5 Energieverbrauch Seite 3<br />
3.1.6 Grundreinigung Seite 3<br />
3.2 Unterrichtsräume Seite 3<br />
3.3 Fachzimmer Seite 4<br />
3.4 Turnhallen Seite 4<br />
4. Schulareal Seite 4<br />
4.1 Allgemeines Seite 4<br />
4.2 Pausenordnung Seite 4<br />
4.3 Aussensportanlagen Seite 4<br />
4.4 Parkplätze Seite 4<br />
4.4.1 Velos, Mofas und Roller Seite 4<br />
4.4.2 Autos Seite 5<br />
4.5 Teich Seite 5<br />
5. Hallenbetrieb der Turn- und Sportanlagen Widmermatte Seite 5<br />
und Oberfeld<br />
6. Schlussbestimmungen Seite 5<br />
Anhang 1: Schulareal Dorf mit den Schulhäusern Widmermatte,<br />
Seite 6<br />
St. Martin und Röseligarten<br />
Anhang 2: Pausenareal St. Martin und Röseligarten Seite 7<br />
Anhang 3: Pausenareal Widmermatte Seite 8<br />
Anhang 4: Pausenareal Oberfeld Seite 9<br />
Anhang 5: Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong>:<br />
Hallenbetrieb der Turn- und Sportanlagen Widmermatte<br />
und Oberfeld<br />
Seite 10<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 1/10
SchulLeitungsKonferenz SLK<br />
1. Geltungsbereich<br />
Die Hausordnung regelt das Verhalten aller Benützerinnen und Benützer der Schulanlagen<br />
in den wesentlichsten Punkten. Die Hausordnung kann durch spezielle Weisungen<br />
ergänzt werden.<br />
Die Hausordnung gilt für folgende Schulanlagen:<br />
Schulhaus Oberfeld (SH OB), Schulhaus St. Martin/Röseligarten (SH STM), Schulhaus<br />
Arena (SH A), Schulhaus Widmermatte (SH W), Turnhalle Oberfeld (TH OB), Turnhalle<br />
Widmermatte 1 (TH W1), Turnhalle Widmermatte 2 (TH W2), Aussensportanlagen sowie<br />
zugehörige Pausen- und Parkplätze.<br />
Für die Schülerinnen und Schüler wird eine spezielle Schulhausordnung erlassen, basierend<br />
auf den Bestimmungen der allgemeinen Hausordnung.<br />
2. Allgemeines<br />
2.1 Rauchen<br />
Für die Lernenden ist eine rauchfreie Zone definiert. Der örtliche Geltungsbereich umfasst<br />
die Schulareale Oberfeld, St. Martin/Röseligarten und Arena/Widmermatte sowie die Umgebung<br />
des Pfarreiheims und des Gemeindehauses. Zeitlich gilt das Verbot während der<br />
Schulzeit. Die reguläre Schulzeit umfasst die Zeitspanne von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
(ausgenommen Mittwochnachmittag).<br />
Wer die rauchfreie Zone nicht respektiert, muss mit Sanktionen rechnen.<br />
2.2 Alkohol und Drogen<br />
Der Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen sowie deren Handel ist auf dem<br />
ganzen Schulareal untersagt.<br />
2.3 Abfall und Kaugummis<br />
Abfall und Kaugummis (eingewickelt in ein kleines Stück Papier) sind in die dafür vorgesehenen<br />
Abfalleimer zu werfen.<br />
2.4 Natel-Benutzung<br />
Die Benutzung des Natels in den Schulanlagen ist nicht gestattet.<br />
2.5 Bekleidung<br />
Lernende kleiden sich so, dass sie andere in keiner Art und Weise provozieren und damit<br />
Mitlernenden, Hauswartspersonal und Lehrpersonen mit Respekt und Wertschätzung<br />
begegnen können.<br />
2.6 Unterhalt von Gebäuden, Mobiliar, Schulmaterial<br />
Mutwillig oder fahrlässig verursachte Beschädigungen an Gebäuden und Mobiliar gehen<br />
auf Kosten der Verursacher bzw. der Erziehungsberechtigten.<br />
Beschädigungen an Schulmaterial und Lehrmitteln, welche nicht durch normale Abnützung<br />
entstanden sind, müssen ebenfalls durch die Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten<br />
vergütet werden.<br />
Allfällige Beschädigungen sind dem Hauswart umgehend zu melden.<br />
2.7 Hundehaltung<br />
Auf dem Schulareal, in allen Schulgebäuden und insbesondere in den Schulzimmern gilt<br />
ein Hundeverbot. In diesem Verbot sind auch ausgebildete Therapie-Hunde<br />
miteingeschlossen.<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 2/10
SchulLeitungsKonferenz SLK<br />
3. Schulgebäude<br />
3.1 Allgemeines<br />
3.1.1 Öffnungszeiten<br />
Die Türen zu den Schulhäusern und Turnhallen werden durch den Hauswart um 07.00<br />
Uhr geöffnet und um 18.00 Uhr für die Lernenden geschlossen.<br />
Die Schülerinnen und Schüler betreten die Schulgebäude nach dem Glockenzeichen oder<br />
auf Einladung einer Aufsichtsperson. Nach 18.00 Uhr sind die Türen durch die Benützerinnen<br />
und Benützer zu schliessen.<br />
3.1.2 Schliessanlage<br />
Die Abgabe der Schulschlüssel an die Lehrpersonen und an weitere autorisierte Benützerinnen<br />
und Benützer erfolgt durch das Schulsekretariat.<br />
Es dürfen keine Schlüssel weitergegeben werden, ohne das Schulsekretariat darüber zu<br />
informieren.<br />
Bei der Schlüsselabgabe wird eine Schlüsselquittung mit den entsprechenden Bestimmungen<br />
(Verpflichtungen) abgegeben.<br />
3.1.3 Hausschuhe<br />
In den Schul- und Unterrichtsräumen werden aus hygienischen Gründen Hausschuhe<br />
getragen.<br />
3.1.4 Abfallbewirtschaftung<br />
Abfälle werden getrennt in die bereitstehenden Behälter entsorgt.<br />
3.1.5 Energieverbrauch<br />
Lehrpersonen, Lernende sowie der Hauswart achten auf einen sparsamen Verbrauch von<br />
Energie.<br />
3.1.6 Grundreinigung<br />
Die Grundreinigung erfolgt in den Sommerferien. Deshalb bleibt das Schulhaus, in dem<br />
die Grundreinigung stattfindet, ab Mittwoch der 1. Ferienwoche bis und mit 2. Ferienwoche<br />
geschlossen. Am Montag und Dienstag der 1. Ferienwoche haben alle Lehrpersonen<br />
freien Zugang zu diesem Schulhaus. In den übrigen Schulhäusern ist der Zugang während<br />
den ganzen Sommerferien gewährleistet.<br />
3.2 Unterrichtsräume<br />
Die Unterrichtsräume werden nur von den Lehrpersonen geöffnet und sind von diesen<br />
nach dem Unterricht zu schliessen.<br />
Ebenfalls werden nach Unterrichtsschluss die Fenster geschlossen, die Beleuchtung ausgeschaltet<br />
und die Wasseranschlüsse kontrolliert. Das Schulzimmer wird aufgeräumt verlassen.<br />
Die Reinigung der Schulzimmer erfolgt ein Mal wöchentlich durch das Reinigungspersonal.<br />
Mindestens zwei Mal pro Woche (bei Bedarf täglich) wischen die Lernenden nach<br />
Schulschluss das Zimmer gemäss Wischplan, der durch die verantwortliche Lehrperson<br />
erstellt wird (Ämtli).<br />
Vor Wochenenden oder vor Feiertagen werden die Fenster der Unterrichtsräume mit der<br />
Sonnenschutz- bzw. mit der Verdunkelungsanlage verschlossen.<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 3/10
SchulLeitungsKonferenz SLK<br />
3.3 Fachzimmer<br />
In den Fachzimmern dürfen sich in der Regel keine Lernenden ohne Aufsichtsperson aufhalten.<br />
Spezialbewilligungen dürfen Lehrpersonen an Schülergruppen erteilen. Im Übrigen<br />
gelten die gleichen Bestimmungen wie in den Unterrichtsräumen.<br />
3.4 Turnhallen<br />
Es dürfen sich in der Regel keine Lernenden ohne Aufsichtsperson in den Turnhallen aufhalten.<br />
In den Turnhallen dürfen nur Hallenschuhe getragen werden (keine Turnschuhe, die auch<br />
im Freien getragen werden).<br />
Das Betreten der Wasch- und Duschanlagen ist sowohl mit Turn- und Sportschuhen wie<br />
auch mit Strassenschuhen verboten.<br />
4. Schulareal<br />
4.1 Allgemeines<br />
Einmal wöchentlich wird das Schulareal durch eine Schulklasse unter der Leitung der<br />
Klassenlehrperson von Abfällen befreit.<br />
Auf den Pausenplätzen gilt während der Schulzeit ein Fahrverbot (Primarschulhäuser bis<br />
16.30 h; Schulhaus Arena/Widmermatte bis 17.30 h).<br />
Schneeballwerfen ist nur auf den dafür zugewiesenen Plätzen erlaubt.<br />
4.2 Pausenordnung<br />
Während den grossen Pausen am Vor- und Nachmittag verlassen alle Lernenden das<br />
Klassenzimmer und begeben sich ins Freie. Ausnahmen gestattet die Klassenlehrperson.<br />
Wird die Pause im Klassenzimmer verbracht, ist die Lehrperson anwesend.<br />
In den Pausen und während der Unterrichtszeit dürfen die Lernenden das Pausenareal<br />
nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrperson verlassen.<br />
Die Lehrpersonen sind während den Pausen für die Sicherheit der Lernenden verantwortlich<br />
und organisieren eine entsprechende Pausenaufsicht.<br />
4.3 Aussensportanlagen<br />
Die Aussensportanlagen können nach der regulären Schulzeit gemäss Benützungsreglement<br />
benutzt werden.<br />
Während der Schulzeit haben schulische Aktivitäten erste Priorität, anschliessend die im<br />
Benutzungsplan eingetragenen Vereine oder offizielle Veranstaltungen.<br />
Es liegt in der Kompetenz des Hauswartes (z.B. bei schlechtem Wetter oder besonderen<br />
Ereignissen) die Anlagen zu sperren.<br />
4.4 Parkplätze<br />
4.4.1 Velos, Mofas und Roller<br />
Das Fahrzeug muss gemäss Parkplatz-Regelung Schulanlage Dorf wie folgt abgestellt<br />
werden:<br />
Zweirad-Parkplätze Fahrzeuge Lernende<br />
Arena Velos vom SH St. Martin<br />
und vom SH Röseligarten<br />
Turnhalle Widmermatte Velos vom SH Arena / Widmermatte<br />
Röseligarten Mofas, Roller mit Vignetten vom SH Arena / Widmermatte<br />
Nicht korrekt parkierte Fahrzeuge werden vom Hauswart für 3 Tage eingezogen.<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 4/10
SchulLeitungsKonferenz SLK<br />
Für die Benützung eines Mofas/Rollers gibt der Schulleiter der Sekundarstufe I die entsprechende<br />
Vignette ab.<br />
Im Schulhaus Oberfeld stehen für die Velos Velounterstände bereit.<br />
4.4.2 Autos<br />
Für das Abstellen von Autos stehen zwei Parkplätze zur Verfügung: Pfarreiheim und TH<br />
Widmermatte. Auf dem Parkplatz TH Widmermatte ist eine Parkkarte der <strong>Schule</strong> notwendig<br />
(Bezug: Schulsekretariat). Vor dem Röseligarten und dem Werkhof besteht ein absolutes<br />
Parkverbot. Ebenfalls ist das Parkieren auf den Pausenplätzen während der Schulzeit<br />
grundsätzlich verboten.<br />
4.5 Teich<br />
Das Betreten des Teiches, das Fangen von Wassertieren sowie das Ausreissen von jeglichen<br />
Pflanzen sind untersagt. Im Winter sind speziell die Eisregeln auf der Informationstafel<br />
beim Teich zu beachten.<br />
5. Hallenbetrieb der Turn- und Sportanlagen Widmermatte und Oberfeld<br />
Vergl. das Dokument im Anhang 5 Seite 10!<br />
6. Schlussbestimmungen<br />
Die Hausordnung für die Schulanlagen tritt ab 1. Oktober 2011 in Kraft und ersetzt die<br />
Hausordnung vom 11. März 2010.<br />
Die Ergänzung 4.5 (Teich) tritt per 01. April 2013 in Kraft.<br />
<strong>Root</strong>, 14. März 2013<br />
im Namen des Gemeinderates <strong>Root</strong>:<br />
Der Gemeindepräsident:<br />
Der Gemeindeschreiber:<br />
Heinz Schumacher<br />
André Wespi<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 5/10
SchulLeitungsKonferenz SLK<br />
Anhang 1: Schulareal Dorf mit den Schulhäusern Widmermatte,<br />
St. Martin und Röseligarten:<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 6/10
SchulLeitungsKonferenz SLK<br />
Anhang 2: Pausenareal St. Martin und Röseligarten:<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 7/10
SchulLeitungsKonferenz SLK<br />
Anhang 3: Pausenareal Widmermatte:<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 8/10
SchulLeitungsKonferenz SLK<br />
Anhang 4: Pausenareal Oberfeld:<br />
Schulhaus Oberfeld<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 9/10
SchulLeitungsKonferenz SLK<br />
Anhang 5:<br />
Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong><br />
Hallenbetrieb der Turn- und Sportanlagen Widmermatte und<br />
Oberfeld<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Bei Nichtbenützung der Sporthallen oder bei überschreiten der Benützungszeit<br />
(22:00 Uhr) ist der zuständige Hauswart zu kontaktieren.<br />
1.2 Die Sportanlagen bleiben in der Regel während den Ferien geschlossen.<br />
1.3 Verantwortlich und zuständig für das Turnmaterial und die Ausleihe von Sportgeräten:<br />
<strong>Schule</strong> <strong>Root</strong>, Fachschaft Sport<br />
(das Schulsekretariat gibt über die zuständige Lehrperson Auskunft)<br />
1.4 Für den Hallenbetrieb der Turn- und Sportanlagen Widmermatte und Oberfeld gelten<br />
zusätzlich die Weisungen der <strong>Schule</strong> <strong>Root</strong>.<br />
2. Auszug aus der Hausordnung<br />
2.1 Die Leiterinnen und Leiter, Trainerinnen und Trainer von Kindern und Jugendlichen<br />
sorgen für Ordnung in den Räumlichkeiten der Sportanlagen. Auch sind sie dafür<br />
besorgt, dass alle Wertgegenstände und Kleidungsstücke der Kinder und Jugendlichen<br />
nach Hause genommen werden.<br />
2.2 Die Nasszonen (Duschen) dürfen nicht mit Schuhen betreten werden, erlaubt sind<br />
Badeschuhe.<br />
2.3 Trinken und essen in den Sporthallen ist verboten. Getränkeflaschen können in den<br />
Umkleideräumen oder in den Geräteräumen deponiert werden.<br />
3. Auszug aus dem Benützungsreglement für Aussensportanlagen und Pausenplätze<br />
3.1 Sind die Rasenplätze nicht bespielbar = GESPERRT ! ist dies signalisiert durch die<br />
Hauswarte.<br />
3.2 Nach der Benützung des Beachvolleyfeldes ist der Sand zu planieren (mit Schaufel,<br />
Rechen). Anschliessend wird der Sand mit dem Netzüberzug zugedeckt. Ausserdem<br />
muss unbedingt dass Netz entspannt werden!<br />
3.3 Nach der Benützung der Aussensportanlagen (Rasenplätze, Allwetterplatz, Beachvolleyfeld)<br />
sind die Sportschuhe bei der Schuhreinigungsanlage zu reinigen. Vor<br />
dem Betreten der Sportanlagen werden die Sportschuhe ausgezogen und in den<br />
Händen zur Garderobe getragen.<br />
3.4 Das Betreten der Sportanlagen mit Fussballschuhen ist verboten!<br />
3.5 Das Rauchen auf den Aussensportanlagen und auf den Pausenplätzen ist verboten!<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 10/10