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SchulLeitungsKonferenz SLK<br />

1. Geltungsbereich<br />

Die Hausordnung regelt das Verhalten aller Benützerinnen und Benützer der Schulanlagen<br />

in den wesentlichsten Punkten. Die Hausordnung kann durch spezielle Weisungen<br />

ergänzt werden.<br />

Die Hausordnung gilt für folgende Schulanlagen:<br />

Schulhaus Oberfeld (SH OB), Schulhaus St. Martin/Röseligarten (SH STM), Schulhaus<br />

Arena (SH A), Schulhaus Widmermatte (SH W), Turnhalle Oberfeld (TH OB), Turnhalle<br />

Widmermatte 1 (TH W1), Turnhalle Widmermatte 2 (TH W2), Aussensportanlagen sowie<br />

zugehörige Pausen- und Parkplätze.<br />

Für die Schülerinnen und Schüler wird eine spezielle Schulhausordnung erlassen, basierend<br />

auf den Bestimmungen der allgemeinen Hausordnung.<br />

2. Allgemeines<br />

2.1 Rauchen<br />

Für die Lernenden ist eine rauchfreie Zone definiert. Der örtliche Geltungsbereich umfasst<br />

die Schulareale Oberfeld, St. Martin/Röseligarten und Arena/Widmermatte sowie die Umgebung<br />

des Pfarreiheims und des Gemeindehauses. Zeitlich gilt das Verbot während der<br />

Schulzeit. Die reguläre Schulzeit umfasst die Zeitspanne von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

(ausgenommen Mittwochnachmittag).<br />

Wer die rauchfreie Zone nicht respektiert, muss mit Sanktionen rechnen.<br />

2.2 Alkohol und Drogen<br />

Der Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen sowie deren Handel ist auf dem<br />

ganzen Schulareal untersagt.<br />

2.3 Abfall und Kaugummis<br />

Abfall und Kaugummis (eingewickelt in ein kleines Stück Papier) sind in die dafür vorgesehenen<br />

Abfalleimer zu werfen.<br />

2.4 Natel-Benutzung<br />

Die Benutzung des Natels in den Schulanlagen ist nicht gestattet.<br />

2.5 Bekleidung<br />

Lernende kleiden sich so, dass sie andere in keiner Art und Weise provozieren und damit<br />

Mitlernenden, Hauswartspersonal und Lehrpersonen mit Respekt und Wertschätzung<br />

begegnen können.<br />

2.6 Unterhalt von Gebäuden, Mobiliar, Schulmaterial<br />

Mutwillig oder fahrlässig verursachte Beschädigungen an Gebäuden und Mobiliar gehen<br />

auf Kosten der Verursacher bzw. der Erziehungsberechtigten.<br />

Beschädigungen an Schulmaterial und Lehrmitteln, welche nicht durch normale Abnützung<br />

entstanden sind, müssen ebenfalls durch die Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten<br />

vergütet werden.<br />

Allfällige Beschädigungen sind dem Hauswart umgehend zu melden.<br />

2.7 Hundehaltung<br />

Auf dem Schulareal, in allen Schulgebäuden und insbesondere in den Schulzimmern gilt<br />

ein Hundeverbot. In diesem Verbot sind auch ausgebildete Therapie-Hunde<br />

miteingeschlossen.<br />

Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 2/10

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