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SchulLeitungsKonferenz SLK<br />
1. Geltungsbereich<br />
Die Hausordnung regelt das Verhalten aller Benützerinnen und Benützer der Schulanlagen<br />
in den wesentlichsten Punkten. Die Hausordnung kann durch spezielle Weisungen<br />
ergänzt werden.<br />
Die Hausordnung gilt für folgende Schulanlagen:<br />
Schulhaus Oberfeld (SH OB), Schulhaus St. Martin/Röseligarten (SH STM), Schulhaus<br />
Arena (SH A), Schulhaus Widmermatte (SH W), Turnhalle Oberfeld (TH OB), Turnhalle<br />
Widmermatte 1 (TH W1), Turnhalle Widmermatte 2 (TH W2), Aussensportanlagen sowie<br />
zugehörige Pausen- und Parkplätze.<br />
Für die Schülerinnen und Schüler wird eine spezielle Schulhausordnung erlassen, basierend<br />
auf den Bestimmungen der allgemeinen Hausordnung.<br />
2. Allgemeines<br />
2.1 Rauchen<br />
Für die Lernenden ist eine rauchfreie Zone definiert. Der örtliche Geltungsbereich umfasst<br />
die Schulareale Oberfeld, St. Martin/Röseligarten und Arena/Widmermatte sowie die Umgebung<br />
des Pfarreiheims und des Gemeindehauses. Zeitlich gilt das Verbot während der<br />
Schulzeit. Die reguläre Schulzeit umfasst die Zeitspanne von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
(ausgenommen Mittwochnachmittag).<br />
Wer die rauchfreie Zone nicht respektiert, muss mit Sanktionen rechnen.<br />
2.2 Alkohol und Drogen<br />
Der Konsum von alkoholischen Getränken und Drogen sowie deren Handel ist auf dem<br />
ganzen Schulareal untersagt.<br />
2.3 Abfall und Kaugummis<br />
Abfall und Kaugummis (eingewickelt in ein kleines Stück Papier) sind in die dafür vorgesehenen<br />
Abfalleimer zu werfen.<br />
2.4 Natel-Benutzung<br />
Die Benutzung des Natels in den Schulanlagen ist nicht gestattet.<br />
2.5 Bekleidung<br />
Lernende kleiden sich so, dass sie andere in keiner Art und Weise provozieren und damit<br />
Mitlernenden, Hauswartspersonal und Lehrpersonen mit Respekt und Wertschätzung<br />
begegnen können.<br />
2.6 Unterhalt von Gebäuden, Mobiliar, Schulmaterial<br />
Mutwillig oder fahrlässig verursachte Beschädigungen an Gebäuden und Mobiliar gehen<br />
auf Kosten der Verursacher bzw. der Erziehungsberechtigten.<br />
Beschädigungen an Schulmaterial und Lehrmitteln, welche nicht durch normale Abnützung<br />
entstanden sind, müssen ebenfalls durch die Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten<br />
vergütet werden.<br />
Allfällige Beschädigungen sind dem Hauswart umgehend zu melden.<br />
2.7 Hundehaltung<br />
Auf dem Schulareal, in allen Schulgebäuden und insbesondere in den Schulzimmern gilt<br />
ein Hundeverbot. In diesem Verbot sind auch ausgebildete Therapie-Hunde<br />
miteingeschlossen.<br />
Hausordnung der Schulanlagen der Gemeinde <strong>Root</strong> Seite 2/10