pachtvertrag - Bewegung & Sport
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F.<br />
V E R R E C H N U NG<br />
Die Verrechnung hat gemäß § 128 b SCHOG, in der Fassung Novelle 1996 zu erfolgen. Die<br />
abschätzbaren anteiligen Betriebskosten, die durch die zweckgebundenen Einnahmen abgedeckt<br />
werden, sind von der zweckgebundenen Gebarung nachvollziehbar in die reelle<br />
Gebarung umzubuchen, sobald die Einnahmen feststehen.<br />
Wien, 13. Oktober 1997<br />
Für die Bundesministerin:<br />
Dr. Gschier<br />
Für die Richtigkeit<br />
der Ausfertigung: