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pachtvertrag - Bewegung & Sport

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- 11 -<br />

F.<br />

V E R R E C H N U NG<br />

Die Verrechnung hat gemäß § 128 b SCHOG, in der Fassung Novelle 1996 zu erfolgen. Die<br />

abschätzbaren anteiligen Betriebskosten, die durch die zweckgebundenen Einnahmen abgedeckt<br />

werden, sind von der zweckgebundenen Gebarung nachvollziehbar in die reelle<br />

Gebarung umzubuchen, sobald die Einnahmen feststehen.<br />

Wien, 13. Oktober 1997<br />

Für die Bundesministerin:<br />

Dr. Gschier<br />

Für die Richtigkeit<br />

der Ausfertigung:

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