27.06.2014 Aufrufe

Merkblatt - Rechte und Pflichten - schule.sg.ch - Kanton St.Gallen

Merkblatt - Rechte und Pflichten - schule.sg.ch - Kanton St.Gallen

Merkblatt - Rechte und Pflichten - schule.sg.ch - Kanton St.Gallen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Kontakt mit den Eltern<br />

Die Lehrpersonen sind zur Zusammenarbeit mit den Eltern verpfli<strong>ch</strong>tet. Sie orientieren diese über wi<strong>ch</strong>tige S<strong>ch</strong>ulangelegenheiten,<br />

besondere S<strong>ch</strong>ulanlässe <strong>und</strong> Fragen, die für sie von Interesse sind. Sie unterhalten dur<strong>ch</strong> Gesprä<strong>ch</strong>e <strong>und</strong><br />

Veranstaltungen ausserhalb der Unterri<strong>ch</strong>tszeit Verbindung zu den Eltern. Bei Übernahme einer Klasse sind die Eltern<br />

über die angebotenen Kontaktformen zu orientieren. Damit die Eltern zusätzli<strong>ch</strong> zum Notenzeugnis differenzierte Rückmeldungen<br />

über das Lern-, Arbeits- <strong>und</strong> Sozialverhalten ihrer Kinder erhalten, wird mit allen Eltern jährli<strong>ch</strong> mindestens<br />

ein Beurteilung<strong>sg</strong>esprä<strong>ch</strong> geführt. Darüber hinaus informieren die Lehrperson <strong>und</strong> der S<strong>ch</strong>ulrat die Eltern <strong>und</strong> geben ihnen<br />

Gelegenheit zur Ausspra<strong>ch</strong>e, wenn besondere Massnahmen zu treffen sind oder wenn Leistungen oder Verhalten<br />

des Kindes zu Bemerkungen Anlass geben.<br />

Die Eltern ihrerseits sind verpfli<strong>ch</strong>tet, Lehrpersonen <strong>und</strong> S<strong>ch</strong>ule für Gesprä<strong>ch</strong>e zur Verfügung zu stehen <strong>und</strong> über Kind<br />

<strong>und</strong> Familie zu informieren, soweit der Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsauftrag dies erfordert. Sie unterstützen die S<strong>ch</strong>ule in Erziehung<br />

<strong>und</strong> Bildung sowie bei der Umsetzung s<strong>ch</strong>ulis<strong>ch</strong>er Massnahmen. Die Eltern können ausserhalb der von der<br />

Lehrperson angesetzten Elterngesprä<strong>ch</strong>e Auskunft über Leistung <strong>und</strong> Verhalten des Kindes verlangen <strong>und</strong> in dessen Arbeiten<br />

Einsi<strong>ch</strong>t nehmen. Sie sind ausserdem bere<strong>ch</strong>tigt, na<strong>ch</strong> Abspra<strong>ch</strong>e mit der Lehrperson jederzeit Unterri<strong>ch</strong>tsst<strong>und</strong>en<br />

des Kindes zu besu<strong>ch</strong>en.<br />

Personalre<strong>ch</strong>t <strong>und</strong> Lohn<br />

Das Personalre<strong>ch</strong>t der Volkss<strong>ch</strong>ullehrpersonen ist kantonal abs<strong>ch</strong>liessend geregelt <strong>und</strong> ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Art. 56 ff. des<br />

Volkss<strong>ch</strong>ulgesetzes 2 <strong>und</strong> dem Volkss<strong>ch</strong>ulgesetz na<strong>ch</strong>geordneten Erlassen. Die Lehrperson hat Anspru<strong>ch</strong> auf den dur<strong>ch</strong><br />

das Gesetz über den Lohn der Volkss<strong>ch</strong>ullehrer 3 festgelegten Lohn.<br />

Fortbildung<br />

Für alle Lehrpersonen besteht das Re<strong>ch</strong>t <strong>und</strong> die Pfli<strong>ch</strong>t zu fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>er <strong>und</strong> pädagogis<strong>ch</strong>er Fortbildung. Nähere Angaben<br />

dazu befinden si<strong>ch</strong> im jährli<strong>ch</strong> publizierten Weiterbildungsprogramm oder im Internet unter www.<strong>s<strong>ch</strong>ule</strong>.<strong>sg</strong>.<strong>ch</strong> (Lehrpersonen/Volks<strong>s<strong>ch</strong>ule</strong><br />

Weiterbildung). In der Berufseinführungsphase sowie für die aus anderen <strong>Kanton</strong>en zugezogenen<br />

Lehrpersonen besteht ein zusätzli<strong>ch</strong>es obligatoris<strong>ch</strong>es Kursangebot.<br />

Versammlungen der Lehrpersonen<br />

Die Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer sind von Amtes wegen Mitglied des kantonalen <strong>St</strong>ufen- oder Fa<strong>ch</strong>konvents. Die Konvente<br />

versammeln si<strong>ch</strong> jährli<strong>ch</strong> wenigstens einmal; die Teilnahme aller Mitglieder wird erwartet. Der Erziehungsrat kann die<br />

Einberufung des Konvents verlangen <strong>und</strong> die Lehrpersonen zur Teilnahme verpfli<strong>ch</strong>ten. Versammlungen der Lehrpersonen<br />

finden ausserhalb der Unterri<strong>ch</strong>tszeit statt.<br />

Vertretung im S<strong>ch</strong>ulrat<br />

An den Sitzungen des S<strong>ch</strong>ulrates nimmt wenigstens eine von der Lehrers<strong>ch</strong>aft gewählte Vertretung mit beratender<br />

<strong>St</strong>imme teil. Die örtli<strong>ch</strong>e Gemeindeordnung kann die Teilnahme weiterer Lehrpersonen vorsehen. Die Lehrervertreterinnen<br />

<strong>und</strong> -vertreter unterstehen in glei<strong>ch</strong>er Weise dem Amt<strong>sg</strong>eheimnis wie die Ratsmitglieder.<br />

2 sGS 213.1.<br />

3 sGS 213.51.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!