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Muster eines Pflichtenhefts für die Delegation und die Schulpflege

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Departement<br />

Bildung, Kultur <strong>und</strong> Sport<br />

Abteilung Volksschule<br />

Aarau, September 2007<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Pflichten von <strong>Delegation</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Schulpflege</strong> im Schulleitungsmodell B<br />

Ausgangslage<br />

Mit einem Gemeindevertrag für <strong>die</strong> Führung einer gemeinsamen Schulleitung entsteht eine<br />

vertragliche Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehreren Schulbehörden. Die beteiligten<br />

Gemeinden schliessen zusammen einen Schulvertrag (Gemeindevertrag) zur gemeinsamen<br />

Führung einer Schulleitung ab. Die Schulbehörden bleiben autonom <strong>und</strong> bilden eine<br />

<strong>Delegation</strong> von je einer Anzahl <strong>Schulpflege</strong>mitgliedern.<br />

Eine <strong>Schulpflege</strong> wird als Standortgemeinde erklärt <strong>und</strong> ist Anstellungsbehörde der<br />

Schulleitung. Sie ist zuständig für alle formellen Handlungen im Rahmen der Anstellung <strong>und</strong><br />

der Auflösung des Anstellungsverhältnisses von Mitgliedern der Schulleitung.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

• Aufgaben <strong>und</strong> Pflichten der <strong>Delegation</strong> müssen in einer Form vertraglich geregelt<br />

sein.<br />

• Gemeindespezifische Angelegenheiten sollten bereits in den Gemeindevertrag<br />

einfliessen.<br />

Gemeindevertrag<br />

Die Zusammensetzung der <strong>Delegation</strong>:<br />

• Die Zusammensetzung der <strong>Delegation</strong> wird im Gemeindevertrag geregelt unter den<br />

Aspekten Ausgewogenheit <strong>und</strong> Vielfältigkeit.<br />

• Für eine paritätische Zusammensetzung sprechen:<br />

- Pflichten <strong>und</strong> Aufgaben der <strong>Delegation</strong><br />

- Gleichwertigkeit von kleinen <strong>und</strong> grossen Schulen<br />

• Für eine proportionale Zusammensetzung sprechen:<br />

- Das demokratische Rechtsempfinden<br />

- grosse Unterschiedlichkeiten der Gemeinden (z.B. eine Gemeinde ist<br />

Oberstufenstandort)


Aufgaben <strong>und</strong> Pflichten der <strong>Delegation</strong><br />

1. Pädagogische Führung:<br />

Die <strong>Delegation</strong> entscheidet über<br />

• Die Teilnahme an kantonalen Projekten<br />

• Den Ferienplan <strong>und</strong> <strong>die</strong> ausserordentlichen freien Tage der Schule (im Rahmen der<br />

gesetzlichen Kompetenz)<br />

Die <strong>Delegation</strong> genehmigt:<br />

• Das Leitbild<br />

• <strong>die</strong> Schulordnung (möglich)<br />

Die <strong>Delegation</strong> sichert<br />

• Die Einhaltung der kantonalen Vorgaben<br />

2. Qualitätsentwicklung:<br />

Die <strong>Delegation</strong> genehmigt:<br />

• Das Konzept zum schulinternen Qualitätsmanagement<br />

• Das Konzept zum Umgang mit Qualitätsdefiziten auf individueller <strong>und</strong> institutioneller<br />

Ebene<br />

Die <strong>Delegation</strong> ist verantwortlich für:<br />

• Die regelmässige Überprüfung <strong>und</strong> Reflexion ihrer eigenen Arbeit<br />

• Ihre eigene Weiterbildung<br />

• Die Analyse des Berichts der externen Schulevaluation zusammen mit der<br />

Schulleitung. Sie erarbeitet gemeinsam mit der Schulleitung Massnahmen <strong>und</strong><br />

überprüft ihre Umsetzung.<br />

3. Personalführung:<br />

Die <strong>Delegation</strong> ist verantwortlich für:<br />

• Die Erstellung des Anforderungsprofils <strong>und</strong> des Pflichtenheftes der Schulleitung<br />

• Die Führung der SL<br />

Die <strong>Delegation</strong> hat das Vorschlagsrecht:<br />

• Für <strong>die</strong> Anstellung der Schulleitung<br />

(Eine <strong>Schulpflege</strong> unterschreibt den Vertrag)<br />

Die <strong>Delegation</strong> überwacht:<br />

• Die Arbeit <strong>und</strong> <strong>die</strong> Einhaltung des <strong>Pflichtenhefts</strong> der Schulleitung<br />

Die <strong>Delegation</strong> genehmigt:<br />

• Urlaube der Schulleitung<br />

• Die Freistellung der Lehrpersonen für Weiterbildung oder Schulentwicklung


4. Organisation <strong>und</strong> Administration:<br />

Die <strong>Delegation</strong> tagt:<br />

• In den ordentlichen Sitzungen (min. einmal pro Monat) mit der Schulleitung<br />

zusammen. (Ausnahmen siehe Aufgaben <strong>und</strong> Pflichten der <strong>Schulpflege</strong>)<br />

Die <strong>Delegation</strong> entscheidet:<br />

• Disziplinarmassnahmen gegenüber der Schulleitung<br />

Die <strong>Delegation</strong> genehmigt:<br />

• Allgemeine Regelungen <strong>die</strong> Schulorganisation betreffend (z.B. Schulverlegung,<br />

Schulreisen, Klassenlager, Sporttage, Feste u.a.<br />

5. Information <strong>und</strong> Kommunikation:<br />

Die <strong>Delegation</strong> genehmigt:<br />

• Auf Antrag der Schulleitung <strong>die</strong> erarbeiteten Konzepte (z.B. Bezüglich Elternarbeit,<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Krisenmanagement, Vollzug von Disziplinarmassnahmen usw.)


Aufgaben <strong>und</strong> Pflichten der <strong>Schulpflege</strong><br />

1. Pädagogische Führung<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> entscheidet über<br />

• Die Vorschläge der Schulleitung bezüglich Laufbahnentscheide der Schülerinnen <strong>und</strong><br />

Schüler<br />

• Die Stufenwechsel <strong>und</strong> Übertritte der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

• Die Promotionsanträge<br />

• Spezielle Einzelförderung von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern so wie Schul- <strong>und</strong><br />

Betreuungsangebote<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> genehmigt:<br />

• <strong>die</strong> Schulordnung<br />

• das Leitbild<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> sichert:<br />

• Die Einhaltung der Schulordnung<br />

2. Qualitätsentwicklung:<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> genehmigt:<br />

• Die Massnahmen <strong>und</strong> Projekte zur Entwicklung <strong>und</strong> Sicherung der Schul- <strong>und</strong><br />

Unterrichtsqualität<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> ist verantwortlich für:<br />

• Die Entwicklung einer Strategie zur lokalen Schulentwicklung<br />

• Die regelmässige Überprüfung <strong>und</strong> Reflexion ihrer eigenen Arbeit<br />

• Ihre eigene Weiterbildung<br />

• Die Analyse des Berichts der externen Schulevaluation, <strong>die</strong> einzuleitenden<br />

Massnahmen <strong>und</strong> deren Überprüfung<br />

3. Personalführung:<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> entscheidet über:<br />

• Die unbefristete Anstellung der Lehrpersonen <strong>und</strong> des Schulsekretariats<br />

• Die Arbeitszeugnisse der Lehrpersonen <strong>und</strong> wirkt bei Bedarf bei den<br />

Austrittsgesprächen mit.<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> überwacht:<br />

• Die Urlaube der Lehrpersonen (sie genehmigt längere Urlaube)<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> unterstützt:<br />

• Die Schulleitung auf deren Ersuchen bei der Bearbeitung von Konflikten mit<br />

Lehrpersonen <strong>und</strong> Eltern


4. Organisation <strong>und</strong> Administration:<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> tagt:<br />

• Nur <strong>die</strong> Sitzungen zum Budget, zu Anstellungen <strong>und</strong> zu den Promotionen finden<br />

zusammen mit der Schulleitung statt.<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> entscheidet über:<br />

• Disziplinarmassnahmen gegenüber Lehrpersonen <strong>und</strong> Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen<br />

• Über Schulraumbenützung durch Dritte<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> behandelt:<br />

• Rekurse erstinstanzlich <strong>und</strong> leitet Disziplinarmassnahmen ein.<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> genehmigt:<br />

• Die Schulraumplanung<br />

• Das Schulbudget z.H. des Gemeinderates<br />

5. Information <strong>und</strong> Kommunikation<br />

Die <strong>Schulpflege</strong> fördert <strong>und</strong> unterstützt<br />

• Die Mitsprache der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler (Pflichtenheft Schulleitung)<br />

• Zusammenarbeit mit Eltern<br />

• Den Informationsfluss mit benachbarten <strong>Schulpflege</strong>n, der Gemeinde, dem Schulrat<br />

des Bezirks<strong>und</strong> dem Departement BKS<br />

• Die Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst <strong>und</strong> weiteren Fachstellen

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