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Reglement über Schulreisen, Exkursionen und ... - Schule Nottwil

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I. Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Gemäss § 60 Abs. 3 des Volksschulbildungsgesetzes liegt es in der Kompetenz der<br />

Gemeinden, eine Kostenbeteiligung der Erziehungsberechtigten festzulegen, dazu zählen<br />

auch besondere Schulveranstaltungen wie <strong>Schulreisen</strong>, <strong>Exkursionen</strong>, Sporttage,<br />

Klassenlager, Theater-, Konzert-, Kinobesuche etc.<br />

Weitere Details sind nachzulesen unter:<br />

http://www.volksschulbildung.lu.ch/merkblatt_unentgeltlichkeit.pdf<br />

Wir erreichen folgende Ziele damit: - Hilfestellung für Lehrpersonen<br />

- Rahmenbedingungen vergeben<br />

- Aufsichtspflicht sicherstellen<br />

II.<br />

<strong>Schulreisen</strong><br />

1. Ziel Die ganze Klasse unternimmt eine Reise, während der die<br />

sozialen Aspekte im Mittelpunkt stehen.<br />

2. Dauer Eine Schulreise dauert gr<strong>und</strong>sätzlich einen Tag. In Verbindung mit<br />

einer Exkursion kann die Reise in Ausnahmefällen auch zwei Tage<br />

dauern. (Rücksprache mit der Schulleitung)<br />

3. Kosten Es gelten folgende Höchstgrenzen der Elternbeiträge pro Kind <strong>und</strong><br />

Schuljahr:<br />

KG max. 15.- Fr.<br />

1./2. Klasse max. 25.- Fr.<br />

3./4. Klasse max. 30.- Fr.<br />

5./6. Klasse max. 35.- Fr.<br />

7./8. Klasse max. 40.- Fr.<br />

4. Begleitpersonen Jede Klasse wird von mindestens zwei erwachsenen Personen<br />

begleitet. Neben der Klassenlehrperson können dies Fachlehrpersonen,<br />

Erziehungsberechtigte oder auch andere Personen sein.<br />

5. Information Die Erziehungsberechtigten werden mindestens zwei Wochen im<br />

Voraus mit einem Brief über das Vorhaben informiert. Eine Kopie<br />

wird ebenfalls der Schulleitung ins Fächli gelegt.<br />

6. Bewilligung <strong>Schulreisen</strong> liegen im Kompetenzbereich der Lehrperson <strong>und</strong><br />

benötigen keine Bewilligung.<br />

7. Sicherheit Folgende Aspekte müssen eingehalten werden:<br />

- Die Lernenden kennen die Verhaltensregeln auf der Reise.<br />

- Die Begleitpersonen haben mindestens ein Handy dabei.<br />

- Wichtige Telefonnummern sind während der Reise zur Hand:<br />

Sanitätsnotruf 144<br />

Rega 1414<br />

toxikologisches Institut 145 oder 044 251 51 51<br />

Natel Schulleitung<br />

079 247 77 80 (B. Blöchliger)<br />

077 414 48 85 (E. Peter)


- Die Klassenlehrperson ist im Bilde, welche Lernenden spezielle<br />

körperliche Voraussetzungen haben oder auf spezielle Medikamente<br />

angewiesen sind <strong>und</strong> hat sich vor der Abreise vergewissert,<br />

dass diese dabei sind.<br />

III. <strong>Exkursionen</strong><br />

1. Ziel Auf <strong>Exkursionen</strong> steht der Sachaspekt im Mittelpunkt. Dieser<br />

Lehrausgang dient der Vertiefung oder Ergänzung von Unterrichtsinhalten.<br />

2. Dauer Eine Exkursion kann von einer Lektion bis zu einem Tag dauern.<br />

3. Kosten Es gelten folgende Höchstgrenzen pro Schuljahr <strong>und</strong> Stufe pro<br />

Lernende:<br />

KG max. 10.- Fr.<br />

1./2. Klasse max. 20.- Fr.<br />

3./4. Klasse max. 25.- Fr.<br />

5./6. Klasse max. 40.- Fr.<br />

7./8. Klasse max. 45.- Fr.<br />

4. Begleitpersonen - Lehrausgänge innerhalb der Gemeinde kann die Lehrperson<br />

alleine durchführen.<br />

- Wird die Gemeinde verlassen, muss bis zur 4. Klasse eine<br />

erwachsene Person mitgenommen werden.<br />

- Ab der 5. Klasse ist eine zusätzliche Begleitperson nicht<br />

notwendig, aber je nach Situation wünschenswert.<br />

5. Information Die Erziehungsberechtigten werden mindestens zwei Wochen im<br />

Voraus mit einem Brief über das Vorhaben informiert. Eine Kopie<br />

wird ebenfalls der Schulleitung ins Fächli gelegt.<br />

6. Bewilligung <strong>Exkursionen</strong> liegen im Kompetenzbereich der Lehrperson <strong>und</strong><br />

benötigen keine Bewilligung.<br />

7. Sicherheit Folgende Aspekte müssen eingehalten werden:<br />

- Die Lernenden kennen die Verhaltensregeln auf der Reise.<br />

- Die Begleitpersonen haben mindestens ein Handy dabei.<br />

- Wichtige Telefonnummern sind während der Exkursion zur<br />

Hand:<br />

Sanitätsnotruf 144<br />

Rega 1414<br />

toxikologisches Institut 145 oder 044 251 51 51<br />

Natel Schulleitung<br />

079 247 77 80 (B. Blöchliger)<br />

077 414 48 85 (E. Peter)<br />

- Die Klassenlehrperson ist im Bilde, welche Lernenden spezielle<br />

körperliche Voraussetzungen haben oder auf spezielle Medikamente<br />

angewiesen sind <strong>und</strong> hat sich vor der Abreise vergewissert,<br />

dass diese dabei sind.


IV.<br />

Schulverlegung<br />

1. Ziel Unsere Lernenden erleben während ihrer Schulzeit in <strong>Nottwil</strong> zwei<br />

Schulverlegungen (5./6. Klasse <strong>und</strong> 7./8. Klasse). In Ausnahmefällen<br />

kann der Schulleitung ein Antrag gestellt werden, diese wird<br />

entscheiden. Schulverlegungen verfolgen im gleichen Masse soziale<br />

<strong>und</strong> sachliche Aspekte.<br />

2. Dauer Eine Schulverlegung dauert zwischen 3 <strong>und</strong> 5 Tagen. Falls eine<br />

Schulverlegung durchgeführt wird, entfällt die Schulreise.<br />

3. Kosten Die maximalen Elternbeiträge betragen:<br />

5./6. Klasse 100.- Fr.<br />

7./8. Klasse 150.- Fr.<br />

Zusätzliche Beiträge:<br />

Gemeinde: 50.- Fr. pro Lernende<br />

<strong>Schule</strong> :<br />

10.- Fr. pro L. 5./6. Kl. (Papiersammlung)<br />

20.- Fr. pro L. 7./8. Kl. (Papiersammlung)<br />

Die Klassenlehrperson erarbeitet sich weitere finanzielle Mittel durch<br />

Aktionen wie, Verkaufsstände, Sammelaktionen, Pausenkiosk etc.<br />

Die Klassenlehrpersonen geben den Gemeindebeitrag im Budget<br />

ein.<br />

4. Begleitpersonen Jede Klasse wird von mindestens zwei erwachsenen Personen<br />

begleitet. Neben der Klassenlehrperson können dies Fachlehrpersonen,<br />

Erziehungsberechtigte oder auch andere Personen sein.<br />

5. Information Sechs Monate im Voraus wird den Erziehungsberechtigten der<br />

Termin bekannt gegeben <strong>und</strong> auf entstehende Kosten hingewiesen<br />

(max. 100.- / 150.- Fr.). Weitere Infos folgen <strong>und</strong><br />

spätestens einen Monat vor Beginn erhalten die Erziehungsberechtigen<br />

detaillierte Unterlagen.<br />

6. Bewilligung Drei Monate im Voraus erhält die Schulleitung ein provisorisches<br />

Programm zur Genehmigung.<br />

7. Sicherheit Folgende Aspekte müssen eingehalten werden:<br />

- Die Lernenden kennen die Verhaltensregeln auf der Reise.<br />

- Die Begleitpersonen haben mindestens ein Handy dabei.<br />

- Wichtige Telefonnummern sind während der Schulverlegung<br />

zur Hand:<br />

Sanitätsnotruf 144<br />

Rega 1414<br />

toxikologisches Institut 145 oder 044 251 51 51<br />

Natel Schulleitung<br />

079 247 77 80 (B. Blöchliger)<br />

077 414 48 85 (E. Peter)<br />

örtliche Arztpraxis ………………………………….<br />

- Die Klassenlehrperson ist im Bilde, welche Lernenden spezielle<br />

körperliche Voraussetzungen haben oder auf spezielle Medika-


mente angewiesen sind <strong>und</strong> hat sich vor der Abreise vergewissert,<br />

dass diese dabei sind.<br />

- Alle Lernenden erhalten vor der Abreise einen Notfallzettel.<br />

<strong>Nottwil</strong>, im November 2010<br />

Die Schulpflegepräsidentin<br />

Der Aktuar<br />

Jeannette Stäuble<br />

Roger Stirnimann

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