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info-flyer mit aufnahmeantrag und satzung (pdf) - blau-box.de

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SATZUNG<br />

SATZUNG <strong>de</strong>s Haus-, Wohnungs- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>eigentümervereins Berlin-Neukölln e. V.<br />

Haus & Gr<strong>und</strong><br />

Berlin-Neukölln<br />

§ 1 Name <strong>und</strong> Sitz<br />

Der Verein führt <strong>de</strong>n Namen „Haus-, Wohnungs- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>eigentümerverein Berlin-<br />

Neukölln e. V.“ Die Kurzfassung <strong>de</strong>s Vereins lautet „Haus & Gr<strong>und</strong> Berlin-Neukölln“. Er<br />

hat seinen Sitz in Berlin-Neukölln <strong>und</strong> ist im Vereinsregister eingetragen.<br />

§ 2 Zweck<br />

Der Verein bezweckt die Wahrung <strong>und</strong> För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Interessen seiner Mitglie<strong>de</strong>r durch<br />

Beratung <strong>und</strong> Betreuung in mietrechtlichen <strong>und</strong> steuerrechtlichen Angelegenheiten,<br />

beim Hausbau, Erwerb eines Hauses, einer Eigentumswohnung o<strong>de</strong>r eines Gr<strong>und</strong>stücks<br />

sowie bei Mo<strong>de</strong>rnisierungs- <strong>und</strong> Energieeinsparungsmaßnahmen. Ein wirtschaftlicher<br />

Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen. Der Verein verfolgt keine parteipolitischen o<strong>de</strong>r religiösen<br />

Zwecke.<br />

§ 3 Aufnahme als Mitglied <strong>und</strong> Erlöschen <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />

Mitglied kann je<strong>de</strong>r Haus-, Wohnungs- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>eigentümer, Nießbraucher o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen<br />

Ehegatte o<strong>de</strong>r auch bevollmächtigter Verwalter wer<strong>de</strong>n. Juristische Personen können<br />

ebenfalls die Mitgliedschaft erwerben. Die Zugehörigkeit zum Verein als för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>s<br />

Mitglied steht je<strong>de</strong>r natürlichen <strong>und</strong> juristischen Person offen, die <strong>de</strong>n Verein i<strong>de</strong>ell unterstützen<br />

will. Die Aufnahme or<strong>de</strong>ntlicher <strong>und</strong> för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r erfolgt aufgr<strong>und</strong><br />

einer schriftlichen Anmeldung bei <strong>de</strong>r Geschäftsstelle <strong>de</strong>s Vereins. Über die Aufnahme<br />

entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vorstand. Im Falle <strong>de</strong>r Ablehnung ist eine Begründung nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die Mitgliedschaft erlischt:<br />

1. durch Tod,<br />

2. durch Austritt, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Vorstand spätestens sechs Monate vor A<strong>blau</strong>f <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres<br />

schriftlich <strong>mit</strong>zuteilen ist,<br />

3. durch Ausschluss<br />

a) wenn das Mitglied sich eines unehrenhaften o<strong>de</strong>r unwürdigen Verhaltens schuldig gemacht<br />

o<strong>de</strong>r das Ansehen o<strong>de</strong>r die Interessen <strong>de</strong>s Vereins gröblich geschädigt hat.<br />

b) wenn das Mitglied <strong>mit</strong> <strong>de</strong>r Zahlung <strong>de</strong>r Vereinsbeiträge für ein Jahr trotz Mahnung in<br />

Rückstand geblieben ist. Über <strong>de</strong>n Ausschluss entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vorstand. Gegen <strong>de</strong>n Ausschluss<br />

steht <strong>de</strong>m betroffenen Mitglied das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen ab Empfang<br />

<strong>de</strong>s Ausschlussbeschlusses schriftlich bei <strong>de</strong>r Geschäftsstelle unter Anführung <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong><br />

Beschwer<strong>de</strong> einzulegen. Über die Beschwer<strong>de</strong> entschei<strong>de</strong>t die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

endgültig unter Ausschluss <strong>de</strong>s Rechtsweges. Bei allen Abstimmungen über Ausschlüsse<br />

ist <strong>de</strong>rjenige, <strong>de</strong>ssen Ausschließung in Frage steht, nicht <strong>mit</strong> stimmberechtigt.<br />

In je<strong>de</strong>m Falle <strong>de</strong>s Ausschlusses bleibt die Verpflichtung zur Zahlung <strong>de</strong>r zur Zeit <strong>de</strong>s Ausschlusses<br />

bereits fällig gewesenen Beiträge <strong>und</strong> Umlagen bestehen. Mit <strong>de</strong>m Erlöschen<br />

<strong>de</strong>r Mitgliedschaft erlischt je<strong>de</strong>r Anspruch an das Vereinsvermögen.<br />

4. Bei juristischen Personen durch Auflösung.<br />

§ 4 Rechte <strong>und</strong> Pflichten <strong>de</strong>s Mitglieds<br />

Das Mitglied hat das Recht, entsprechen § 2 <strong>de</strong>r Satzung betreut <strong>und</strong> beraten zu wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> die Einrichtungen <strong>de</strong>s Vereins in Anspruch zu nehmen. Das or<strong>de</strong>ntliche wie das för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong><br />

Mitglied haben die Pflicht, einen jährlichen Beitrag zu zahlen. Den or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Mitgliedsbeitrag setzt <strong>de</strong>r Vorstand <strong>mit</strong> Zustimmung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung fest.<br />

Den Beitrag <strong>de</strong>r för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r bestimmt <strong>de</strong>r Vorstand. Der Beitrag ist im ersten<br />

Quartal <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres, bei Eintritt binnen zwei Wochen nach Auffor<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Geschäftsstelle,<br />

für das laufen<strong>de</strong> Kalen<strong>de</strong>rjahr zu zahlen. (erfolgt <strong>de</strong>r Eintritt ab 01. Oktober,<br />

ist nur <strong>de</strong>r halbe Jahresbeitrag zu leisten).<br />

§ 5 Organe <strong>de</strong>s Vereins<br />

Die Organe <strong>de</strong>s Vereins sind:<br />

1. Der Vorstand,<br />

2. Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

§ 6 Der Vorstand<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung wählt <strong>de</strong>n Vorstand für die Dauer von zwei Jahren. In <strong>de</strong>n<br />

Vorstand kann nur gewählt wer<strong>de</strong>n, wer min<strong>de</strong>stens zwei Jahre Mitglied <strong>de</strong>s Vereins ist.<br />

Vorschläge zur Wahl sind spätestens sechs Wochen vor <strong>de</strong>m Wahltermin schriftlich auf<br />

<strong>de</strong>r Geschäftsstelle einzureichen.<br />

Der Vorstand besteht aus;<br />

a) <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen Stellvertreter,<br />

b) <strong>de</strong>m Schatzmeister <strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen Stellvertreter,<br />

c) <strong>de</strong>m Schriftführer <strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen Stellvertreter,<br />

d) <strong>de</strong>n Beisitzern.<br />

Die Wahl <strong>de</strong>r Vorstands<strong>mit</strong>glie<strong>de</strong>r erfolgt <strong>mit</strong>tels Stimmzettel in geson<strong>de</strong>rten Wahlgängen.<br />

Bei Stimmengleichheit entschei<strong>de</strong>t das von <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Wahlversammlung<br />

zu ziehen<strong>de</strong> Los. Wahl durch allgemeine Zustimmung ist zulässig, wenn sich kein<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch erhebt. Wie<strong>de</strong>rwahl ist statthaft. Die Amtsdauer <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s beginnt<br />

<strong>mit</strong> <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r Wahlhandlung <strong>und</strong> dauert bis zur vollzogenen nächsten Wahl.<br />

Bei Ausschei<strong>de</strong>n eines Vorstands<strong>mit</strong>glie<strong>de</strong>s innerhalb <strong>de</strong>r Amtsdauer fin<strong>de</strong>t eine Ersatzwahl<br />

für <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r Amtsdauer <strong>de</strong>s Ausgeschie<strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>r nächsten Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

statt. Die Ersatzwahl erfolgt nach <strong>de</strong>n Bestimmungen über die Hauptwahl.<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> führt die Aufsicht über die Geschäfte <strong>und</strong> die Verwaltung <strong>de</strong>s Vermögens<br />

<strong>und</strong> ist Vorstand gem. § 26 BGB. Er beruft <strong>de</strong>n Vorstand <strong>und</strong> die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

ein, leitet die Versammlungen <strong>und</strong> veranlasst die Ausführung <strong>de</strong>r Beschlüsse.<br />

Der Schatzmeister verwaltet die Kasse <strong>de</strong>s Vereins, führt über alle Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />

Buch <strong>und</strong> hat jährlich einen <strong>mit</strong> Belegen versehenen Rechnungsbericht zu erstatten.<br />

Bei Verhin<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>s Schatzmeisters o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Schriftführers<br />

in <strong>de</strong>r Ausübung ihrer Funktionen im einzelnen Falle gehen <strong>de</strong>ren Rechte <strong>und</strong> Pflichten<br />

ohne weiteres auf ihre Vertreter über.<br />

§ 7 Rechte <strong>und</strong> Pflichten <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />

Der Vorstand wird durch <strong>de</strong>n Vorstandsvorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auf Antrag von min<strong>de</strong>stens<br />

vier Vorstands<strong>mit</strong>glie<strong>de</strong>rn einberufen.<br />

Er ist bei Abwesenheit von einem Drittel seiner Mitglie<strong>de</strong>r beschlussfähig. Der Vorstand<br />

fasst seine Beschlüsse <strong>mit</strong> Stimmenmehrheit <strong>de</strong>r Anwesen<strong>de</strong>n. Bei Stimmengleichheit<br />

entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>. Dem Vorstand obliegt die gesamte Geschäftsführung, die<br />

Ausführung <strong>de</strong>r Vereinsbeschlüsse <strong>und</strong> die Verwaltung <strong>de</strong>s Vereinsvermögens. Zur Vorbereitung<br />

wichtiger Vereinsangelegenheiten kann <strong>de</strong>r Vorstand Ausschüsse berufen. Der<br />

Vorstand ist berechtigt, zur Durchführung seiner Aufgaben Angestellte <strong>und</strong> freie Mitarbeiter<br />

einzustellen.<br />

§ 8 Die Kassenprüfer<br />

Die Kassenprüfer haben über die Kassenprüfung <strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Geschäftsjahres <strong>de</strong>m<br />

Vorstand einen schriftlichen Bericht vorzulegen, in <strong>de</strong>r Jahreshauptversammlung hierüber<br />

zu berichten <strong>und</strong> gegebenenfalls die Entlastung zu beantragen.<br />

§ 9 Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

Mitglie<strong>de</strong>rversammlungen fin<strong>de</strong>n nach Bedarf auf Beschluss <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s statt. Jährlich<br />

wird eine Jahreshauptversammlung durchgeführt. Auf schriftlichen Antrag von min<strong>de</strong>stens<br />

20 % <strong>de</strong>r Vereins<strong>mit</strong>glie<strong>de</strong>r muss eine Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

einberufen wer<strong>de</strong>n. Die Tagesordnung muss <strong>de</strong>m Antrag beigefügt sein. Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

ist stets beschlussfähig. Über Satzungsän<strong>de</strong>rungen kann nur eine zu diesem<br />

Zweck einberufene Mitglie<strong>de</strong>rversammlung entschei<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Beschlussfassung<br />

entschei<strong>de</strong>t, soweit die Satzung nichts an<strong>de</strong>res bestimmt, die Mehrheit <strong>de</strong>r erschienenen<br />

Mitglie<strong>de</strong>r. Bei Stimmengleichheit entschei<strong>de</strong>t die Stimme <strong>de</strong>s Versammlungsleiters.<br />

§ 10 Befugnisse <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

Zu <strong>de</strong>n Befugnissen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung gehören insbeson<strong>de</strong>re:<br />

1. die Wahl <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s,<br />

2. die Erteilung <strong>de</strong>r Entlastung für <strong>de</strong>n Vorstand,<br />

3. die Beschlussfassung über Beiträge,<br />

4. Satzungsän<strong>de</strong>rungen,<br />

5. Die Beschlussfassung über Auflösung <strong>de</strong>s Vereins <strong>und</strong> Verwendung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Vermögens.<br />

6. Die Wahl von zwei Kassenprüfern,<br />

7. Entscheidung über Beschwer<strong>de</strong>n gegen <strong>de</strong>n Ausschluss von Mitglie<strong>de</strong>rn (§ 3).<br />

§ 11 Protokollierung <strong>de</strong>r Beschlüsse<br />

Über die Verhandlungen <strong>und</strong> Beschlüsse <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll ist <strong>de</strong>m Vorstand bzw. <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

zur Genehmigung zu unterbreiten <strong>und</strong> nach Anerkennung von <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m jeweiligen Protokollführer zu unterzeichnen.<br />

§ 12 Auflösung<br />

Ein Antrag auf Auflösung <strong>de</strong>s Vereins ist nur zulässig, wenn er entwe<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m Vorstand<br />

o<strong>de</strong>r von min<strong>de</strong>stens <strong>de</strong>r Hälfte <strong>de</strong>r Vereins<strong>mit</strong>glie<strong>de</strong>r gestellt wird. Die Auflösung<br />

kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufene Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

erfolgen. Zu <strong>de</strong>m Beschluss auf Auflösung ist notwendig, dass <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

min<strong>de</strong>stens drei Viertel <strong>de</strong>r stimmberechtigten Mitglie<strong>de</strong>r anwesend sind, <strong>und</strong> dass<br />

von diesen min<strong>de</strong>stens zwei Drittel <strong>de</strong>m Beschluss zustimmen.<br />

Waren in <strong>de</strong>r Versammlung drei Viertel <strong>de</strong>r stimmberechtigten Mitglie<strong>de</strong>r nicht anwesend,<br />

so ist innerhalb vier Wochen eine neue Mitglie<strong>de</strong>rversammlung einzuberufen, in<br />

<strong>de</strong>r alsdann <strong>de</strong>r Auflösungsbeschluss <strong>mit</strong> Dreiviertelstimmenmehrheit <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n<br />

Mitglie<strong>de</strong>r gefasst wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Diejenige Mitglie<strong>de</strong>rversammlung, die endgültig die Auflösung beschließt, bestimmt <strong>mit</strong><br />

einfacher Stimmenmehrheit die Modalitäten <strong>de</strong>r Liquidation <strong>und</strong> die Verwendung <strong>de</strong>s<br />

nach <strong>de</strong>r Liquidation verbleiben<strong>de</strong>n Vereinsvermögens.<br />

§ 13 Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>de</strong>rjahr.<br />

§ 14 Gerichtsstand<br />

Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Neukölln. |

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