Informationen zur Kranken-Vollversicherung und Privaten ...
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8 Wann beginnt <strong>und</strong> endet Ihr Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt,<br />
jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages <strong>und</strong><br />
nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Die Wartezeit im Tarif PflegeBAHR<br />
beträgt 5 Jahre. Sie entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.<br />
Das Versicherungsverhältnis ist gr<strong>und</strong>sätzlich unbefristet, es gilt eine<br />
Mindestvertragsdauer von einem Jahr.<br />
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern<br />
er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird.<br />
Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle<br />
– im Regelfall mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 19 der Allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen Teil I.<br />
9 Welche Möglichkeiten gibt es, den Vertrag zu beenden?<br />
Der Vertrag kann von Ihnen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer<br />
jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die<br />
Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Zusätzlich zum oben genannten<br />
ordentlichen Kündigungsrecht haben Sie in bestimmten Fällen auch<br />
vorzeitig die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen.<br />
Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 17 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
Teil I.<br />
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