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Informationen zur Kranken-Vollversicherung und Privaten ...

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8 Wann beginnt <strong>und</strong> endet Ihr Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt,<br />

jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages <strong>und</strong><br />

nicht vor Ablauf von Wartezeiten. Die Wartezeit im Tarif PflegeBAHR<br />

beträgt 5 Jahre. Sie entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit.<br />

Das Versicherungsverhältnis ist gr<strong>und</strong>sätzlich unbefristet, es gilt eine<br />

Mindestvertragsdauer von einem Jahr.<br />

Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein Jahr, sofern<br />

er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird.<br />

Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle<br />

– im Regelfall mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses.<br />

Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 19 der Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen Teil I.<br />

9 Welche Möglichkeiten gibt es, den Vertrag zu beenden?<br />

Der Vertrag kann von Ihnen nach Ablauf der Mindestvertragsdauer<br />

jeweils zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Die<br />

Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Zusätzlich zum oben genannten<br />

ordentlichen Kündigungsrecht haben Sie in bestimmten Fällen auch<br />

vorzeitig die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag zu kündigen.<br />

Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 17 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

Teil I.<br />

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