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Ablauf von Zwangsversteigerungen, in Berliner Zeitung vom 8 ...

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Was geschieht mit Mietern?<br />

Der Ersteigerer hat gegen die bisherigen Eigentümer e<strong>in</strong>en vollstreckbaren Räumungsanspruch. Ist die<br />

ersteigerte Immobilie jedoch vermietet, läuft das Mietverhältnis weiter. Nur bei gewerblichen Mietern gibt es<br />

e<strong>in</strong> Sonderkündigungsrecht. Wohnungsmieter können regelmäßig nur bei Eigenbedarf gekündigt werden.<br />

Manchmal werden <strong>von</strong> den bisherigen Eigentümern Sche<strong>in</strong>mietvertäge mit Angehörigen abgeschlossen, um<br />

den Wohnungsverlust zu verh<strong>in</strong>dern. Dann wird die Übergabe nur mühsam durchzusetzen se<strong>in</strong>. Auch aus<br />

diesem Grunde ist es wichtig, vor der Ersteigerung auch mit dem bisherigen Eigentümer zu sprechen.<br />

Rechtsanwalt und Notar Joachim Garbe-Emden ist Partner der Sozietät SNP Schlawien Naab Partnerschaft<br />

und auf Immobilien- und Bankrecht spezialisiert.

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