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Urteil vom 9. Juli 2007 Es wirken mit: Oberrichter ... - Kanton Solothurn

Urteil vom 9. Juli 2007 Es wirken mit: Oberrichter ... - Kanton Solothurn

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Verwaltungsgericht<br />

<strong>Urteil</strong> <strong>vom</strong> <strong>9.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2007</strong><br />

<strong>Es</strong> <strong>wirken</strong> <strong>mit</strong>:<br />

<strong>Oberrichter</strong> Walter, Vorsitz<br />

<strong>Oberrichter</strong> Burki<br />

<strong>Oberrichter</strong> Frey<br />

Gerichtsschreiberin Kralj<br />

In Sachen<br />

1. Erdal Temel, Wengistrasse 31, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />

2. Marcel Leval, Keltenstrasse 7, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />

3. Hansjürg und Elisabeth Wirz, Krummturmstrasse 2, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />

4. Louis Giger, Brunnhaldenstrasse 12, 8102 Oberengstringen,<br />

5. Peter Wächter, Postweg 21, 5606 Dintikon<br />

6. Antonio Stuto, Blumensteinweg 9a, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />

7. Werner Tschumi, Kornweg 5, 4512 Bellach<br />

8. Ambassador AG, Scheibenstrasse 13, 3000 Bern 22<br />

<strong>9.</strong> Erich Ritter, Wohngenossenschaft Glacismatte, Wallstrasse 25, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />

10. Georges Danner, Wallstrasse 3, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />

11. Erwin Käsermann, Berntorstrasse 9, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />

12. Karin Werthmüller, Berntorstrasse 11, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />

13. Heinz Felber, Elisabeth Frei-Strasse 8, 2540 Grenchen<br />

14. Marie-Therese Berger Bärtschiger, Krummturmstrasse 3, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />

15. Bruderschaft Sanctae Margarithae, Tschanz Claude, Obmann, alte<br />

Berntorstrasse 22, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />

16. Allianz Suisse Immobilien AG, Effingerstrasse 34, 3008 Bern,<br />

alle vertreten durch lic.iur. Manfred Wyss, Dorfstrasse 16, Postfach 117, 2544 Bettlach<br />

Beschwerdeführer<br />

gegen<br />

1. Bau- und Justizdepartement, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 <strong>Solothurn</strong><br />

2. Baukommission der Stadt <strong>Solothurn</strong>, Baselstrasse 7, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />

3. Stiftung Discherheim, c/o Ida Salvetti, Dornacherplatz 7, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />

Beschwerdegegner<br />

betreffend Baubewilligung Stiftung Discherheim<br />

VWBES.<strong>2007</strong>.104<br />

<strong>Urteil</strong> Adler.doc


2<br />

<strong>Es</strong> erscheinen am 11. Juni <strong>2007</strong> zum Delegationsaugenschein <strong>mit</strong> Parteibefragung<br />

vor dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts:<br />

- Manfred Wyss, Vertreter der Beschwerdeführer<br />

- Ida Salvetti, Vertreterin der Stiftung Discherheim, Beschwerdegegnerin<br />

- Michael Grimm, Vertreter des Bau- und Justizdepartements, Beschwerdegegner<br />

- Gaston Barth, Vertreter der Baukommission der Stadt <strong>Solothurn</strong>, Beschwerdegegner<br />

- Roberto Zanetti, Verein Perspektive <strong>Solothurn</strong><br />

- Erdal Temel, Beschwerdeführer<br />

- Marcel Leval, Beschwerdeführer<br />

- Hansjürg Wirz, Beschwerdeführer<br />

- Elisabeth Wirz, Beschwerdeführerin<br />

- Herr Petrig, für den Beschwerdeführer Louis Giger<br />

- Antonio Stuto, Beschwerdeführer<br />

- Herr Hirschi, für die Beschwerdeführerin Ambassador AG<br />

- Christian Peter, für den Beschwerdeführer Erich Ritter<br />

- Georges Danner, Beschwerdeführer<br />

- Erwin Käsermann, Beschwerdeführer<br />

- Karin Werthmüller, Beschwerdeführerin<br />

- Marie-Therese Berger Bärtschiger, Beschwerdeführerin<br />

- Annette Oberholzer, für die Beschwerdegegnerin Stiftung Discherheim<br />

- Herr Zimmermann, für die Beschwerdegegnerin Stiftung Discherheim<br />

- Urs Bentz, für die Beschwerdegegnerin Stiftung Discherheim<br />

- Bernhard Straub, für das Stadtbauamt <strong>Solothurn</strong><br />

- André Leval<br />

- 5 Medienvertreter<br />

Bernhard Straub gibt eine Liste über die Wohnanteile im Quartier zu den Akten.<br />

Der Vorsitzende begrüsst die Anwesenden und gibt die Besetzung der Delegation<br />

des Verwaltungsgerichts bekannt. Er teilt <strong>mit</strong>, dass die Beweisanträge der Beschwerdeführer<br />

betreffend Erstellung einer Expertise über die Auswirkungen des<br />

Bauvorhabens auf die Immobilienpreise und betreffend das Betriebskonzept vorläufig<br />

abgewiesen sind.<br />

Rechtsanwalt Wyss stellt den Beweisantrag, es seien Polizeirapporte betreffend<br />

die bestehende Anlaufstelle und Gassenküche einzuholen. Der Antrag wird gutgeheissen,<br />

bezogen auf den Zeitraum seit Juni 2006 bis heute.<br />

Das Umbauobjekt und seine Umgebung werden besichtigt und die Beschwerdeführer<br />

führen zu ihren Liegenschaften, die durch den Betrieb beeinträchtigt werden<br />

könnten. Die Parteien geben im Wesentlichen und sinngemäss das Folgende<br />

zu Protokoll:


3<br />

Roberto Zanetti:<br />

In den letzten Jahren habe es täglich 20–25 Besucher in der Anlaufstelle am Dornacherplatz<br />

gegeben, zur Zeit seien die Besucherzahlen tiefer. Vorfälle habe es<br />

innerhalb des Zauns seit über einem Jahr nicht mehr gegeben. Geöffnet sei die<br />

Anlaufstelle von 15.45–1<strong>9.</strong>30 Uhr; aus finanziellen Gründen sei nicht länger geöffnet.<br />

<strong>Es</strong> würden dort keine Drogen abgegeben, sondern Spritzen und Nadeln getauscht<br />

und man könne sich dort Drogen applizieren. Jährlich würden 68'000<br />

Nadeln und 48'000 Spritzen abgegeben. Die Besucher kämen i.d.R. einmal täglich,<br />

manche auch mehrmals. Die Vergitterung habe man wegen der grossen offenen<br />

Szene zu Anfang der 90er-Jahre angebracht, als sich manchmal mehr als 50 Personen<br />

– davon viele Auswärtige – im Garten aufgehalten hätten. Aufgrund der<br />

harten Rückführungspolitik und der polizeilichen Repressionen habe man heute<br />

nur noch eine einheimische Szene. Der Gesundheitszustand der Drogenkonsumenten<br />

habe sich in den letzten 10–15 Jahren stark verbessert. Den Standort am Dornacherplatz<br />

wolle man verlassen, weil Ideen vorhanden seien, das Bahnhofareal<br />

intensiver zu nutzen, und ungewiss sei, wie lange die Anlaufstelle in dem Gebäude<br />

bleiben könne. Weiter sei das Gebäude in einem sehr schlechten Zustand. Ausserdem<br />

wolle man Synergien aus dem Zusammenlegen von Gassenküche und<br />

Anlaufstelle nützen.<br />

Die bestehende Gassenküche laufe gut, doch man sei am Li<strong>mit</strong>, es sei sehr eng<br />

dort. <strong>Es</strong> handle sich um einen relativ normalen Restaurantbetrieb, jedoch <strong>mit</strong><br />

tieferen Preisen. Drogenhandel sei nicht geduldet. Hunde habe es nicht viele. <strong>Es</strong><br />

gebe keine Reklamationen aus der Nachbarschaft. Ein Teil der Besucher der Anlaufstelle<br />

und der Leute, die sich auf dem Amthausplatz aufhalten, sowie Bezüger<br />

von Ergänzungsleistungen würden in der Gassenküche essen gehen. Selten habe<br />

es auch andere Gäste. Täglich würden ca. 40–45 Mittagessen ausgegeben.<br />

Man habe vor, die Öffnungszeiten der Gassenküche am Standort Adlergasse auszuweiten<br />

auf 10–1<strong>9.</strong>30 Uhr. So werde die Pause am Nach<strong>mit</strong>tag überbrückt. <strong>Es</strong> sei<br />

vorgesehen, in der neuen Gassenküche auch abends eine kleine Mahlzeit anzubieten.<br />

<strong>Es</strong> werde dort mehr Platz und eine bessere Kücheninfrastruktur geben. Für<br />

die Anlaufstelle an der Adlergasse sei keine Angebotserweiterung geplant. Die<br />

Gassenküche und die Anlaufstelle würden nicht in die Perspektive an der Weissensteinstrasse<br />

integriert, weil es dort relativ eng sei. Für die Adlergasse sei nicht<br />

vorgesehen, Securitas einzusetzen. Sollte es <strong>Es</strong>kalationen geben, werde man nach<br />

massgeschneiderten Lösungen suchen. Ein Spritzenautomat an der Aussenwand<br />

wäre aus Präventionsüberlegungen sinnvoll.<br />

Elisabeth Wirz:<br />

Teile man die jährlich abgegebenen Spritzen und Nadeln durch die entsprechende<br />

Anzahl Tage, ergebe sich eine viel höhere Besucherzahl der Anlaufstelle. Seit die<br />

Arbeitsverteilung in die Perspektive ausgelagert worden sei, sei es um die Gassenküche<br />

herum ruhiger geworden. Sie (Frau Wirz) sei es, die das Tor der Krummturmschanze<br />

öffne und schliesse. Fixer würden nachts trotz des Gitters auf die<br />

Schanze klettern. An der Schiffslände gebe es eine kleine Alkoholiker-Szene. Die


4<br />

Hunde seien ein Problem. Die dürften nicht in die Anlaufstelle <strong>mit</strong>genommen<br />

werden, und es sei fraglich, wo man sie anbinden könne.<br />

Rechtsanwältin Salvetti:<br />

<strong>Es</strong> sei für die Besucher kein Durchgang zwischen Anlaufstelle und Gassenküche<br />

vorgesehen. Die Gassenküche sei öffentlich, die Anlaufstelle nicht; es handle sich<br />

um zwei verschiedene Betriebssysteme, die intern vernetzt seien. Die Arbeitsver<strong>mit</strong>tlung<br />

werde nicht an die Adlergasse gezügelt, sondern bleibe in der Perspektive.<br />

Rechtsanwalt Wyss:<br />

Man könne feststellen, dass es ruhig sei im Oberen Winkel. In diesem Quartier<br />

gebe es diverse Ecken und Winkel. Die Bahnunterführung im Westen des Oberen<br />

Winkels sei ein Nadelöhr für das Quartier. Man müsse das ganze Quartier <strong>mit</strong> dem<br />

Gebiet um die Schanze als Einheit betrachten. <strong>Es</strong> würden hier viele Radfahrer,<br />

Schüler und Touristen passieren. Wenn nun aber Benützer des Adlers <strong>mit</strong> ihren<br />

Hunden hier seien, wolle sonst niemand mehr durchgehen.<br />

Annette Oberholzer:<br />

<strong>Es</strong> sei vorgesehen, im Südwesten der Liegenschaft Adler ein Gitter anzubringen,<br />

durch das man das Gebäude verlassen, nicht aber betreten könne. Weiter seien<br />

Spiegel zur Sicht auf die Adlergasse anzubringen. Für Ordnung um die Liegenschaft<br />

herum werde die Perspektive sorgen, es würden regelmässige Kontrollgänge<br />

während der Öffnungszeiten durchgeführt und die Polizei werde vermehrte<br />

Kontrollen durchführen. Weiter würden die Besucher zu Anstand angehalten.<br />

Wegen der Übersicht sei die Platzierung des Eingangs an der Adlergasse am geeignetsten.<br />

Ein Spritzenautomat an der Aussenmauer sei nicht geplant.<br />

André Leval:<br />

<strong>Es</strong> gebe auch einen Schlupfwinkel am Bahndamm hinter dem Kino Capitol. Früher<br />

seien dort immer viele Spritzen gelegen, heute sei es besser. [Der Ort wird besichtigt.]<br />

Antonio Stuto:<br />

In seiner Liegenschaft (Adlergasse 1) wohne oben eine Familie, die verängstigt sei,<br />

weil gegenüber in der Liegenschaft Adler einmal geschossen worden sei. Darunter<br />

wohne ein Mann <strong>mit</strong> psychischen Problemen. <strong>Es</strong> wäre schlimm für seine Mieter,<br />

wenn die Anlaufstelle und Gassenküche in den Adler kämen. Er habe seine Liegenschaft<br />

verkaufen wollen, doch wegen des Adlers wolle sie niemand kaufen.<br />

Urs Bentz:<br />

Die Besucher der Anlaufstelle seien dem Personal bekannt, deshalb sei es nicht<br />

nötig, ihnen einen speziellen Ausweis auszustellen. Zum Besuch der Anlaufstelle<br />

sei berechtigt, wer aus dem oberen <strong>Kanton</strong>steil einschliesslich Grenchen komme.


5<br />

Erdal Temel:<br />

Er sei der Eigentümer der Liegenschaften Oberer Winkel 1 und 3 sowie Berntorstrasse<br />

6. Er habe viel in den Umbau und die Renovation seiner Liegenschaften<br />

investiert und einen grossen Kredit aufgenommen zur Verbesserung des Images<br />

der Vorstadt. Inzwischen seien die Liegenschaften voll vermietet, auch <strong>mit</strong> Familien<br />

<strong>mit</strong> Kindern. Wenn das Projekt im Adler realisiert werde, werde er einen grossen<br />

Schaden erleiden. Das Vorhaben im Adler mache alles in der Vorstadt kaputt.<br />

Marcel Leval:<br />

Der Gasthof zur neuen Brücke an der Berntorstrasse 13 stehe seit Januar leer. Er<br />

habe verschiedene Anfragen gehabt, doch wegen des Projekts im Adler würden<br />

alle wieder zurückziehen.<br />

Rechtsanwalt Wyss gibt eine Erhebung über den Wohnanteil zu den Akten.<br />

Herr Peter gibt Pläne betreffend Auswirkungen der Drogenszene zu den Akten.<br />

Rechtsanwalt Wyss schlägt vor, die Bauherrin solle auf die Integration der Anlaufstelle<br />

in die Liegenschaft Adler verzichten. Seitens der Bauherrschaft ist keine<br />

Zustimmung festzustellen.<br />

Danach wird das Beweisverfahren geschlossen.<br />

Die Parteivertreter halten an ihren schriftlich gestellten Anträgen fest. Sie erklären<br />

sich <strong>mit</strong> einer schriftlichen <strong>Urteil</strong>seröffnung einverstanden.<br />

Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung:<br />

I.<br />

1. Am 2. Mai 2006 reichte die Stiftung Discherheim in <strong>Solothurn</strong> das Gesuch für<br />

den Umbau des Wohn- und Geschäftshauses an der Berntorstrasse 10 in <strong>Solothurn</strong><br />

ein. <strong>Es</strong> ist vorgesehen, die bestehenden Betriebe "Gassenküche" an der Rathausgasse<br />

und "Anlaufstelle" in der Vorstadt im ehemaligen Restaurant Adler zu betreiben.<br />

Im Erdgeschoss der Liegenschaft soll die Gassenküche <strong>mit</strong> 55 Sitzplätzen<br />

eingerichtet werden, ein Betrieb, der von 10 Uhr morgens bis 1<strong>9.</strong>30 Uhr am Abend<br />

geöffnet sein soll. Ziel ist es, an Randständige zwei Mahlzeiten pro Tag gegen<br />

Entgelt abzugeben. Im westlichen Gebäudeflügel sollen Räumlichkeiten für die<br />

Anlaufstelle bereitgestellt werden. Die Nutzung wird als "Tagesstruktur für suchtkranke<br />

Menschen" umschrieben. In der Anlaufstelle sind Aufenthalts-, Injektionsund<br />

Inhalationsraum, Krankenzimmer, Kleiderbörse und sanitäre Anlagen untergebracht.<br />

Zum Angebot gehört die Abgabe sauberen Spritzenmaterials und von<br />

Kondomen sowie niederschwellige Beratung im psychosozialen und medizinischen<br />

Bereich. Die bestehenden Öffnungszeiten von 15.45–1<strong>9.</strong>30 Uhr sollen auch im<br />

neuen Betrieb gelten.


6<br />

2. Am 11. Juni 2006 hiess die Baukommission die gegen das Gesuch erhobenen<br />

Einsprachen teilweise gut, bewilligte aber das Bauvorhaben unter Bedingungen<br />

und Auflagen. Die Betreiber wurden verpflichtet, flankierende Massnahmen zu<br />

realisieren (Runder Tisch <strong>mit</strong> Anwohnern, regelmässige Kontrollgänge in der Umgebung,<br />

Reinigen der Umgebung, Verhindern von Ansammlungen der Benützer,<br />

bauliche Massnahmen an kritischen Orten der Umgebung etc.).<br />

3. Gegen diesen Entscheid wurde beim Bau- und Justizdepartement Beschwerde<br />

erhoben. Diese wurde am 15. März <strong>2007</strong> <strong>mit</strong> der Begründung abgewiesen, der<br />

Betrieb der Gassenküche und der Anlaufstelle sei zonenkonform. Die angeordneten<br />

flankierenden Massnahmen seien ausreichend.<br />

4. Beim Verwaltungsgericht sind 16 Beschwerden gegen diesen Entscheid eingegangen.<br />

Die Beschwerdeführer lassen sich durch einen Anwalt vertreten, der für<br />

alle eine einheitliche Schrift eingereicht hat. Er macht geltend, die Vorstadt sei<br />

geprägt von Spezialitäten- und Handwerksbetrieben und nicht von "publikumsintensiven"<br />

Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Westlich der Berntorstrasse<br />

bestehe ein hoher Anteil an Wohnnutzung. Gassenküche und Anlaufstelle liessen<br />

sich <strong>mit</strong> einem herkömmlichen Restaurationsbetrieb nicht vergleichen. Auch wenn<br />

die Anlage abends geschlossen werde, verlagere sich die Szene <strong>vom</strong> Innern des<br />

Gebäudes auf die Gasse. Die Drogenhändler würden sich rund um den Adler ansiedeln.<br />

Der Betrieb habe Auswirkungen auf das Quartier. Die Geschäfte in der<br />

Umgebung würden Kunden verlieren. <strong>Es</strong> sei <strong>mit</strong> einer Verslumung zu rechnen. Das<br />

dem Baugesuch zugrunde gelegte Betriebskonzept sei widersprüchlich. Die Besucherfrequenz<br />

von 20–30 Personen pro Tag sei lediglich geschätzt. Der Betrieb<br />

werde zusätzliche Kunden anlocken. Die Auflagen in der Baubewilligung seien<br />

unzureichend.<br />

Die Vorinstanzen beantragen in ihren Vernehmlassungen die Abweisung der<br />

Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei; unter Kostenfolge. Das Bau- und Justizdepartement<br />

weist erneut darauf hin, dass die Vorstadt städtisch geprägt sei. In<br />

der Nähe des Bauvorhabens lägen diverse Restaurants, das Kongresszentrum "Altes<br />

Spital" und verschiedene Betriebe des Rotlichtmilieus. Die Berntorstrasse sei<br />

stark befahren. Die Einstufung des Quartiers in die für die Zone ungewöhnliche<br />

Empfindlichkeitsstufe III sei ein Hinweis auf den städtischen Charakter des Quartiers.<br />

Die Beschwerdegegnerin Stiftung Discherheim beantragt die Abweisung der<br />

Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.<br />

5. Die Beweisanträge der Beschwerdeführer betreffend Erstellung einer Expertise<br />

über die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Immobilienpreise und betreffend<br />

das Betriebskonzept werden abgewiesen.<br />

6. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in ihren Rechtsschriften wird,<br />

soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen; im Übrigen<br />

wird auf die Akten verwiesen.


7<br />

II.<br />

1. Die Beschwerden sind frist- und formgerecht erhoben worden. <strong>Es</strong> handelt sich<br />

um zulässige Rechts<strong>mit</strong>tel und das Verwaltungsgericht ist zur Beurteilung zuständig<br />

(vgl. § 49 GO, Gesetz über die Gerichtsorganisation, BGS 125.12). Die grosse<br />

Mehrheit der Beschwerdeführer sind als Liegenschaftsbesitzer in der un<strong>mit</strong>telbaren<br />

Umgebung des Bauvorhabens durch den angefochtenen Entscheid beschwert<br />

und da<strong>mit</strong> zur Beschwerde legitimiert. Die Beschwerden sind gleichlautend; es<br />

erübrigt sich deshalb, die Legitimation der einzelnen Beschwerdeführer zu prüfen.<br />

Auf die Beschwerden ist einzutreten.<br />

2.a) Das Umbauvorhaben liegt in der Altstadtzone. Gemäss § 27 des kommunalen<br />

Bau- und Zonenreglements der Stadt <strong>Solothurn</strong> sind in der Altstadtzone öffentliche<br />

Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten und nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe<br />

zulässig. Die zulässige Nutzung der Zone richtet sich auch nach<br />

dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG, BGS 711.1). Dieses unterteilt die<br />

Bauzone namentlich in Wohnzonen, Kernzonen, Gewerbezonen, Industriezonen<br />

und Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen. Nach § 31 Abs. 2 PBG umfassen<br />

Kernzonen Ortsteile, die als Zentren bereits bestehen oder neu gebildet werden<br />

sollen. <strong>Es</strong> sind dort öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten und nichtstörende<br />

Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. <strong>Es</strong> können besondere Vorschriften<br />

erlassen werden, namentlich zur Sicherung einer angemessenen Durchmischung<br />

von Nutzungen. Diese Vorschriften wurden nicht erlassen. Bei der Vorstadt<br />

handelt es sich um einen Teil des historischen Zentrums der Stadt. Das vorliegende<br />

Bauvorhaben liegt folglich nutzungsmässig in einer Kernzone gemäss<br />

dem kantonalen Recht.<br />

Die Zonenkonfor<strong>mit</strong>ät einer Nutzung in der Altstadtzone (Kernzone) ist nach<br />

funktionalen Gesichtspunkten zu bestimmen, wobei eine typisierte, den allgemeinen<br />

Erfahrungen entsprechende Abgrenzung zu finden ist (SOG 1996 Nr. 29).<br />

Abzustellen ist auf eine abstrakte Immissionsbeurteilung, also auf durchschnittliche<br />

objektivierte Bedingungen. Eine Nutzung ist in einer Kernzone auszuschliessen,<br />

wenn sie typischerweise Belästigungen zur Folge hat, die über das hinausgehen,<br />

was <strong>mit</strong> einer gemischten Nutzung verträglich ist. Die zugelassenen Betriebe<br />

müssen sich auch <strong>mit</strong> dem Wohnen vertragen. <strong>Es</strong> ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben<br />

zu einer Kategorie von Gewerben gehört, die aufgrund der allgemeinen<br />

Erfahrung stören. <strong>Es</strong> muss aufgrund der allgemeinen Erfahrungen antizipiert<br />

werden, welches Ausmass an Immissionen der in Frage stehende Betrieb in Zukunft<br />

möglicherweise verursachen wird.<br />

Der Betrieb der Gassenküche oder der Anlaufstelle bringt materielle Immissionen<br />

<strong>mit</strong> sich. Der Anlage sind diejenigen Emissionen zuzurechnen, die bei ihrer bestimmungsgemässen<br />

Benützung unvermeidbar erscheinen, unabhängig davon, ob<br />

sie innerhalb oder ausserhalb des Gebäudes verursacht werden (BGE 123 II 325). In<br />

den Anhängen der Lärmschutzverordnung hat der Bundesrat Belastungsgrenzwerte<br />

für den Schutz der Bevölkerung vor Lärm festgelegt. Diese Werte sind nach Art<br />

der Lärmquelle und für verschiedene Empfindlichkeitsstufen in den einzelnen


8<br />

Nutzungszonen für Tag und Nacht differenziert ausgestaltet. Gemäss der Lärmschutz-Verordnung<br />

des <strong>Kanton</strong>s <strong>Solothurn</strong> (LSV, BGS 812.61) erfolgt die Zuordnung<br />

der Empfindlichkeitsstufe im Rahmen der Nutzungsplanung der Gemeinde.<br />

Der Gemeinderat hat für die Altstadtzone die Empfindlichkeitsstufe in der Nutzungsplanung<br />

festgelegt. <strong>Es</strong> gilt in der Altstadtzone die Empfindlichkeitsstufe III.<br />

Gemäss Ziff. 2 des Anhangs 6 zur LSV gilt für die Empfindlichkeitsstufe III der Immissionsgrenzwert<br />

von 65 dB(A). Die Empfindlichkeitsstufe III gilt in Zonen, in<br />

denen mässig störende Betreibe zugelassen sind, namentlich in Wohn- und Gewerbezonen<br />

(Mischzonen). <strong>Es</strong> wird von den Beschwerdeführern nicht behauptet,<br />

diese Grenzwerte würden verletzt.<br />

b) Die Beschwerdeführer befürchten im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Betrieb der<br />

Gassenküche und der Anlaufstelle vielmehr ideelle Immissionen, so die Präsenz des<br />

Drogenhandels im angrenzenden Quartier und die Verschlechterung des Images<br />

der Vorstadt.<br />

Das Bundesgericht hat in seinem <strong>Urteil</strong> BGE 119 II 411 entschieden, die von einem<br />

staatlich betriebenen Gassenzimmer ausgehenden Störungen einer Nachbarliegenschaft<br />

durch Spritzen und Dealen seien Einwirkungen im Sinne von Art. 684<br />

Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210). Zwar betrifft das zitierte<br />

<strong>Urteil</strong> zivilrechtliche Fragen (Nachbarrecht). Das Bundesgericht führt dazu<br />

aus, dass in der näheren Umgebung eines Gassenzimmers naturgemäss immer<br />

beobachtet werden könne, dass Drogenabhängige geeignete Nachbarliegenschaften<br />

betreten, um dort zu dealen und zu spritzen. Solche Vorgänge seien – so das<br />

Bundesgericht weiter – un<strong>mit</strong>telbar auf den Betrieb eines Lokals der erwähnten<br />

Art zurückzuführen und würden deshalb durchaus unter Art. 684 Abs. 1 ZGB fallende<br />

Einwirkungen darstellen. Kein Grundeigentümer oder obligatorisch berechtigter<br />

Besitzer könne gehalten sein, über längere Zeit regelmässig Menschen aus<br />

der Drogenszene zu dulden, deren Anwesenheit die Sicherheit und Ungestörtheit<br />

der sich erlaubterweise dort aufhaltenden Personen gefährde.<br />

Ideelle Immissionen sind solche Einwirkungen, die das seelische Empfinden verletzen<br />

beziehungsweise unangenehme psychische Eindrücke erwecken (BGE 108 la<br />

140 ff.). Gemäss Bernhard Waldmann ("Schutz vor ideellen Immissionen in Wohngebieten",<br />

in: BR 2005, S. 156 f.) sind derartige Immissionen beachtlich, solange sie<br />

in Verbindung <strong>mit</strong> materiellen Immissionen in Erscheinung treten. Blosses (psychisches)<br />

Unbehagen darüber, was im Innern eines Raumes vor sich gehen könnte<br />

oder welche Personen ein Gebäude benutzen, sollten im Immissionsschutzrecht<br />

keine Rolle spielen. Das Immissionsschutzrecht dürfe keine Handhabe bieten, um<br />

subjektiven Ängsten und Unbehagen, die eine stereotype, herabwürdigende Einstellung<br />

zu gewissen Personengruppen oder Handlungen zum Ausdruck bringen,<br />

zum Durchbruch zu verhelfen. <strong>Es</strong> kann nachfolgend also lediglich um ideelle Immissionen<br />

gehen, die sich auch materiell auf die Nachbarliegenschaften aus<strong>wirken</strong>.<br />

Das Bundesgericht und das Verwaltungsgericht haben sich <strong>mit</strong> ideellen Immissionen<br />

vor allem des Sexgewerbes befasst. Nach der entsprechenden Praxis des Bun-


9<br />

desgerichts können nicht nur Lärm und Gerüche, sondern auch eine unästhetische<br />

oder sonst wie unerfreuliche Umgebung die Wohnqualität oder den Ruf der<br />

Wohngegend beeinträchtigen. Die Qualifizierung ideeller Immissionen als stark<br />

störend setzt aber nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein erhebliches<br />

Konfliktpotential zwischen den sich entgegenstehenden Nutzungen voraus (BGE<br />

108 la 140; <strong>Urteil</strong>e 1P.771/2001 <strong>vom</strong> 5. Mai 2003; 1P.191/1997 <strong>vom</strong> 26. November<br />

1997). <strong>Es</strong> sei nicht willkürlich, bei einem vorgeschriebenen Wohnanteil von 60<br />

Prozent auf ein dicht überbautes Gebiet <strong>mit</strong> einem hohen Wohnanteil bzw. einer<br />

intensiven Wohnnutzung zu schliessen und (sex-)gewerbliche Betriebe aufgrund<br />

ihrer Immissionen als stark störend einzustufen (ZBl 2004, S. 111 bzw. unveröffentlichte<br />

BGE 1P.771/2001 und 1P.773/2001 <strong>vom</strong> 5. Mai 2003). Die negativen Auswirkungen<br />

eines Gewerbes auf die Nachbarschaft seien naturgemäss umso stärker, je<br />

dichter ein Gebiet bewohnt sei.<br />

Anhand dieser Praxis ist die vorliegende Situation einer abstrakten Immissionsbeurteilung<br />

zu unterziehen. Eine Nutzung ist in einer Kernzone nur auszuschliessen,<br />

wenn sie typischerweise Belästigungen zur Folge hat, die über das hinausgehen,<br />

was <strong>mit</strong> einer gemischten Nutzung verträglich ist. Dabei geht es vor allem um die<br />

von den Benützern der Betriebe beim Betreten und Verlassen der Gassenküche<br />

und der Anlaufstelle verursachten Immissionen, wobei die Auflagen zu berücksichtigen<br />

sind, welche die Betreiber dazu anhalten, eine unsachgemässe oder unerlaubte<br />

Nutzung der Anlage und ihrer Umgebung zu unterbinden.<br />

c) Die Vorstadt liegt in einer Kernzone und gehört zum historischen Kern der<br />

Stadt. <strong>Es</strong> handelt sich um ein Quartier, das gemischt genutzt wird. Wie die bestehende<br />

Nutzung und die zugeordnete Empfindlichkeitsstufe III <strong>mit</strong> einem Immissionsgrenzwert<br />

von 65 dB(A) zeigen, wird nicht besonders auf die Wohnnutzung<br />

Rücksicht genommen. Das Gebiet hat städtischen Charakter und wird im Erdgeschoss<br />

in der Regel gewerblich genutzt. An der Berntorstrasse werden verschiedene<br />

Restaurants betrieben. <strong>Es</strong> gibt Gewerbebetriebe für Bodenbeläge, Musikalien<br />

und Antiquitäten. Neben dem Kino wird ein grösseres Rotlicht-Etablissement<br />

geführt. An der Schöngrünstrasse wirtschaftet ein Handelsbetrieb. An der Adlergasse<br />

hat es Restaurants, Clublokale und Garagen. Im Oberen Winkel werden<br />

Restaurants, ein Tagungszentrum, eine grössere Weinkellerei und verschiedene<br />

Läden betrieben. <strong>Es</strong> wird Handel getrieben und eine bedeutende Anzahl Arbeitsplätze<br />

ist vorhanden. Gerade die vielen Restaurants sorgen spätabends für eine<br />

unruhige Wohnumgebung.<br />

In den Obergeschossen der Liegenschaften werden 0, 1, 2 oder selten 4 Wohnungen<br />

genutzt. Die Vorstadt wird zudem von der stark befahrenen Berntorstrasse<br />

belastet. <strong>Es</strong> handelt sich um keine bevorzugte Wohnlage. Besonders für Familien<br />

<strong>mit</strong> Kindern ist das Umfeld nicht geeignet. <strong>Es</strong> bestehen deshalb auch keine Wohnschutzvorschriften.<br />

<strong>Es</strong> bestehen bereits die üblichen Konflikte zwischen den Lärmimmissionen<br />

der Restaurants und dem Wohnen.<br />

Im Bauvorhaben sollen die bestehende Gassenküche und die bestehende Anlaufstelle<br />

zusammenführt werden. Anhaltspunkte für die Immissionsbeurteilung des


10<br />

Bauvorhabens ergeben sich aus dem bisherigen Betrieb dieser Räume an der Rathausgasse<br />

und in der Vorstadt.<br />

An der Rathausgasse, direkt hinter dem Rathaus, wird die Gassenküche seit Jahren<br />

betrieben. <strong>Es</strong> werden dort täglich ca. 40 verbilligte Mittagessen an Randständige<br />

der Alkoholiker- und Drogenszene abgegeben. Die Kunden der Gassenküche<br />

halten sich tagsüber nicht in der Umgebung des Betriebs auf. Eine Anfrage bei der<br />

Stadtpolizei <strong>Solothurn</strong>, die auch Rücksprache <strong>mit</strong> der <strong>Kanton</strong>spolizei <strong>Solothurn</strong><br />

genommen hat, hat Folgendes ergeben: Die Stadtpolizei musste seit Bestehen der<br />

Gassenküche in der Rathausgasse noch nie ausrücken, im un<strong>mit</strong>telbaren Umfeld<br />

gab es keine Vorfälle.<br />

Diese Gassenküche soll nun in das Erdgeschoss des "Adlers" transferiert werden. <strong>Es</strong><br />

sollen 55 Sitzplätze eingerichtet werden. Der Betrieb soll von 10 Uhr morgens bis<br />

1<strong>9.</strong>30 Uhr am Abend geöffnet sein. Ziel ist es, an Randständige zwei Mahlzeiten<br />

pro Tag gegen Entgelt abzugeben. <strong>Es</strong> zeigt sich bereits an der Rathausgasse, dass<br />

sich die Kunden der Küche nicht in deren Umgebung, sondern beispielsweise auf<br />

dem Amthausplatz aufhalten. Auch wenn das Wanderverhalten der Alkoholikerszene<br />

nicht vorausgesagt werden kann, sie werden sich auch weiterhin kaum in<br />

der unwirtlichen Umgebung des "Adlers" aufhalten. In der Kernzone ist der Betrieb<br />

dieser Gassenküche <strong>mit</strong> den angenommenen Auswirkungen auf die Umgebung<br />

zonenkonform. <strong>Es</strong> gehen von ihr keine Emissionen aus, die über das hinausgehen,<br />

was in der Vorstadt von Restaurants, Bars und Etablissements des Rotlichtmilieus<br />

geduldet wird.<br />

Die Anlaufstelle der Stadt besteht bereits seit mehr als einem Jahrzehnt ca. 580 m<br />

südlich des "Adlers" an der Dornacherstasse in der Vorstadt. Die Anlaufstelle wird<br />

konkurrenziert von der Heroin-Abgabestelle in einem anderen Quartier. Vor Jahren,<br />

als noch eine überregionale offene Drogenszene bestand, wirkte sich die<br />

Anlaufstelle offensichtlich negativ auf die umliegenden Liegenschaften aus. Inzwischen<br />

konnte die offene Drogenszene (zumindest aus der Vorstadt) zum Verschwinden<br />

gebracht werden. Die Anlaufstelle wurde weiterhin täglich von 15.45<br />

bis 1<strong>9.</strong>30 Uhr betrieben. In dieser Zeit werden täglich Spritzen an ca. 20 Personen<br />

abgegeben. Ausserhalb der Öffnungszeiten wirkt die Anlaufstelle völlig verlassen.<br />

Auch während der Öffnungszeiten bilden sich keine Gruppen, die in der Umgebung<br />

verweilen. Der Dornacherplatz ist leer. Die Kunden der Anlaufstelle scheinen<br />

sich teilweise auf dem Amthausplatz im Westen der Altstadt aufzuhalten. Auch<br />

die Drogenhändler <strong>wirken</strong> nicht bei der Anlaufstelle, sondern beispielsweise am<br />

Kreuzackerquai. Die Drogenkranken suchen die Anlaufstelle nur kurz auf. Nach<br />

Auskunft der Stadt- und <strong>Kanton</strong>spolizei funktioniert der Betrieb der Anlaufstelle<br />

seit dem Auflösen der offenen Drogenszene störungsfrei. Im un<strong>mit</strong>telbaren Umfeld<br />

gibt es keine Vorfälle, lediglich im Gebiet zwischen Bahnhof und Anlaufstelle<br />

gibt es ab und zu Reklamationen wegen Dealertätigkeiten. Zudem sind sporadisch<br />

gewisse Vorfälle in der Unterführung "Blaue Post" zu registrieren, indem sich dort<br />

drogenkranke Personen aufhalten. Zur Zeit ist diese Problematik jedoch nicht<br />

aktuell.


11<br />

Die neue Anlaufstelle im "Adler" rechnet weiterhin <strong>mit</strong> dem Besuch von 20 Personen<br />

am Tag. Die Öffnungszeiten werden nicht erhöht. <strong>Es</strong> ist davon auszugehen,<br />

dass sich in der Umgebung des "Adlers" keine Gruppen bilden werden. Die kleine<br />

Anzahl Personen wird in der Umgebung der Anlaufstelle nicht besonders auffallen.<br />

Gemäss den Auflagen der Baubewilligung wird die Polizei vermehrt patrouillieren.<br />

Die Betreiber sind verpflichtet, regelmässige Kontrollgänge um das Haus<br />

und in der näheren Umgebung durchzuführen und die Reinigung der Umgebung<br />

sicherzustellen. <strong>Es</strong> werden zudem bauliche Massnahmen getroffen, um das Verweilen<br />

in toten Winkeln zu verhindern. Die Anlaufstelle ist am vorgesehenen Ort<br />

zonenkonform.<br />

3. Die Beschwerde erweist sich so<strong>mit</strong> als unbegründet, sie ist abzuweisen.<br />

Bei diesem Ausgang haben die Beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens vor<br />

Verwaltungsgericht zu tragen, die einschliesslich der Entscheidgebühr auf<br />

Fr. 3'200.-- festzusetzen sind, so dass jeder einzelne Beschwerdeführer Fr. 200.-- zu<br />

bezahlen hat. Der vorinstanzliche Kostenentscheid wird bestätigt.<br />

Was das Entschädigungsbegehren der Stiftung Discherheim betrifft, ist festzuhalten,<br />

dass deren Vertreterin Rechtsanwältin Ida Salvetti zugleich Mitglied des Stiftungsrates<br />

ist. Ihre Vertretungshandlungen sind daher ihrer Organfunktion zuzurechnen,<br />

weshalb keine Parteientschädigung zugesprochen wird.<br />

Demnach wird erkannt:<br />

1. Die Beschwerde wird abgewiesen.<br />

2. Die Beschwerdeführer haben an die Kosten des Verfahrens vor Verwaltungsgericht<br />

von Fr. 3'200.-- je Fr. 200.-- zu bezahlen.<br />

Rechts<strong>mit</strong>tel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Eröffnung des begründeten <strong>Urteil</strong>s<br />

beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht werden<br />

(Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post<br />

gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung<br />

<strong>mit</strong> Angabe der Beweis<strong>mit</strong>tel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu<br />

enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes<br />

massgeblich.<br />

Dieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an:<br />

Manfred Wyss, Dorfstrasse 16, 2544 Bettlach, GU<br />

Bau- und Justizdepartement, Werkhofstrasse 65, 4509 <strong>Solothurn</strong>, Interne Post<br />

Baukommission der Stadt <strong>Solothurn</strong>, Baselstrasse 7, 4500 <strong>Solothurn</strong>, Interne Post<br />

Stiftung Discherheim, Dornacherplatz 7, 4500 <strong>Solothurn</strong>, GU


12<br />

Im Namen des Verwaltungsgerichts<br />

Der Präsident<br />

Die Gerichtsschreiberin<br />

Walter<br />

Kralj

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