Urteil vom 9. Juli 2007 Es wirken mit: Oberrichter ... - Kanton Solothurn
Urteil vom 9. Juli 2007 Es wirken mit: Oberrichter ... - Kanton Solothurn
Urteil vom 9. Juli 2007 Es wirken mit: Oberrichter ... - Kanton Solothurn
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Verwaltungsgericht<br />
<strong>Urteil</strong> <strong>vom</strong> <strong>9.</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2007</strong><br />
<strong>Es</strong> <strong>wirken</strong> <strong>mit</strong>:<br />
<strong>Oberrichter</strong> Walter, Vorsitz<br />
<strong>Oberrichter</strong> Burki<br />
<strong>Oberrichter</strong> Frey<br />
Gerichtsschreiberin Kralj<br />
In Sachen<br />
1. Erdal Temel, Wengistrasse 31, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />
2. Marcel Leval, Keltenstrasse 7, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />
3. Hansjürg und Elisabeth Wirz, Krummturmstrasse 2, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />
4. Louis Giger, Brunnhaldenstrasse 12, 8102 Oberengstringen,<br />
5. Peter Wächter, Postweg 21, 5606 Dintikon<br />
6. Antonio Stuto, Blumensteinweg 9a, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />
7. Werner Tschumi, Kornweg 5, 4512 Bellach<br />
8. Ambassador AG, Scheibenstrasse 13, 3000 Bern 22<br />
<strong>9.</strong> Erich Ritter, Wohngenossenschaft Glacismatte, Wallstrasse 25, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />
10. Georges Danner, Wallstrasse 3, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />
11. Erwin Käsermann, Berntorstrasse 9, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />
12. Karin Werthmüller, Berntorstrasse 11, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />
13. Heinz Felber, Elisabeth Frei-Strasse 8, 2540 Grenchen<br />
14. Marie-Therese Berger Bärtschiger, Krummturmstrasse 3, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />
15. Bruderschaft Sanctae Margarithae, Tschanz Claude, Obmann, alte<br />
Berntorstrasse 22, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />
16. Allianz Suisse Immobilien AG, Effingerstrasse 34, 3008 Bern,<br />
alle vertreten durch lic.iur. Manfred Wyss, Dorfstrasse 16, Postfach 117, 2544 Bettlach<br />
Beschwerdeführer<br />
gegen<br />
1. Bau- und Justizdepartement, Rötihof, Werkhofstrasse 65, 4509 <strong>Solothurn</strong><br />
2. Baukommission der Stadt <strong>Solothurn</strong>, Baselstrasse 7, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />
3. Stiftung Discherheim, c/o Ida Salvetti, Dornacherplatz 7, 4500 <strong>Solothurn</strong><br />
Beschwerdegegner<br />
betreffend Baubewilligung Stiftung Discherheim<br />
VWBES.<strong>2007</strong>.104<br />
<strong>Urteil</strong> Adler.doc
2<br />
<strong>Es</strong> erscheinen am 11. Juni <strong>2007</strong> zum Delegationsaugenschein <strong>mit</strong> Parteibefragung<br />
vor dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts:<br />
- Manfred Wyss, Vertreter der Beschwerdeführer<br />
- Ida Salvetti, Vertreterin der Stiftung Discherheim, Beschwerdegegnerin<br />
- Michael Grimm, Vertreter des Bau- und Justizdepartements, Beschwerdegegner<br />
- Gaston Barth, Vertreter der Baukommission der Stadt <strong>Solothurn</strong>, Beschwerdegegner<br />
- Roberto Zanetti, Verein Perspektive <strong>Solothurn</strong><br />
- Erdal Temel, Beschwerdeführer<br />
- Marcel Leval, Beschwerdeführer<br />
- Hansjürg Wirz, Beschwerdeführer<br />
- Elisabeth Wirz, Beschwerdeführerin<br />
- Herr Petrig, für den Beschwerdeführer Louis Giger<br />
- Antonio Stuto, Beschwerdeführer<br />
- Herr Hirschi, für die Beschwerdeführerin Ambassador AG<br />
- Christian Peter, für den Beschwerdeführer Erich Ritter<br />
- Georges Danner, Beschwerdeführer<br />
- Erwin Käsermann, Beschwerdeführer<br />
- Karin Werthmüller, Beschwerdeführerin<br />
- Marie-Therese Berger Bärtschiger, Beschwerdeführerin<br />
- Annette Oberholzer, für die Beschwerdegegnerin Stiftung Discherheim<br />
- Herr Zimmermann, für die Beschwerdegegnerin Stiftung Discherheim<br />
- Urs Bentz, für die Beschwerdegegnerin Stiftung Discherheim<br />
- Bernhard Straub, für das Stadtbauamt <strong>Solothurn</strong><br />
- André Leval<br />
- 5 Medienvertreter<br />
Bernhard Straub gibt eine Liste über die Wohnanteile im Quartier zu den Akten.<br />
Der Vorsitzende begrüsst die Anwesenden und gibt die Besetzung der Delegation<br />
des Verwaltungsgerichts bekannt. Er teilt <strong>mit</strong>, dass die Beweisanträge der Beschwerdeführer<br />
betreffend Erstellung einer Expertise über die Auswirkungen des<br />
Bauvorhabens auf die Immobilienpreise und betreffend das Betriebskonzept vorläufig<br />
abgewiesen sind.<br />
Rechtsanwalt Wyss stellt den Beweisantrag, es seien Polizeirapporte betreffend<br />
die bestehende Anlaufstelle und Gassenküche einzuholen. Der Antrag wird gutgeheissen,<br />
bezogen auf den Zeitraum seit Juni 2006 bis heute.<br />
Das Umbauobjekt und seine Umgebung werden besichtigt und die Beschwerdeführer<br />
führen zu ihren Liegenschaften, die durch den Betrieb beeinträchtigt werden<br />
könnten. Die Parteien geben im Wesentlichen und sinngemäss das Folgende<br />
zu Protokoll:
3<br />
Roberto Zanetti:<br />
In den letzten Jahren habe es täglich 20–25 Besucher in der Anlaufstelle am Dornacherplatz<br />
gegeben, zur Zeit seien die Besucherzahlen tiefer. Vorfälle habe es<br />
innerhalb des Zauns seit über einem Jahr nicht mehr gegeben. Geöffnet sei die<br />
Anlaufstelle von 15.45–1<strong>9.</strong>30 Uhr; aus finanziellen Gründen sei nicht länger geöffnet.<br />
<strong>Es</strong> würden dort keine Drogen abgegeben, sondern Spritzen und Nadeln getauscht<br />
und man könne sich dort Drogen applizieren. Jährlich würden 68'000<br />
Nadeln und 48'000 Spritzen abgegeben. Die Besucher kämen i.d.R. einmal täglich,<br />
manche auch mehrmals. Die Vergitterung habe man wegen der grossen offenen<br />
Szene zu Anfang der 90er-Jahre angebracht, als sich manchmal mehr als 50 Personen<br />
– davon viele Auswärtige – im Garten aufgehalten hätten. Aufgrund der<br />
harten Rückführungspolitik und der polizeilichen Repressionen habe man heute<br />
nur noch eine einheimische Szene. Der Gesundheitszustand der Drogenkonsumenten<br />
habe sich in den letzten 10–15 Jahren stark verbessert. Den Standort am Dornacherplatz<br />
wolle man verlassen, weil Ideen vorhanden seien, das Bahnhofareal<br />
intensiver zu nutzen, und ungewiss sei, wie lange die Anlaufstelle in dem Gebäude<br />
bleiben könne. Weiter sei das Gebäude in einem sehr schlechten Zustand. Ausserdem<br />
wolle man Synergien aus dem Zusammenlegen von Gassenküche und<br />
Anlaufstelle nützen.<br />
Die bestehende Gassenküche laufe gut, doch man sei am Li<strong>mit</strong>, es sei sehr eng<br />
dort. <strong>Es</strong> handle sich um einen relativ normalen Restaurantbetrieb, jedoch <strong>mit</strong><br />
tieferen Preisen. Drogenhandel sei nicht geduldet. Hunde habe es nicht viele. <strong>Es</strong><br />
gebe keine Reklamationen aus der Nachbarschaft. Ein Teil der Besucher der Anlaufstelle<br />
und der Leute, die sich auf dem Amthausplatz aufhalten, sowie Bezüger<br />
von Ergänzungsleistungen würden in der Gassenküche essen gehen. Selten habe<br />
es auch andere Gäste. Täglich würden ca. 40–45 Mittagessen ausgegeben.<br />
Man habe vor, die Öffnungszeiten der Gassenküche am Standort Adlergasse auszuweiten<br />
auf 10–1<strong>9.</strong>30 Uhr. So werde die Pause am Nach<strong>mit</strong>tag überbrückt. <strong>Es</strong> sei<br />
vorgesehen, in der neuen Gassenküche auch abends eine kleine Mahlzeit anzubieten.<br />
<strong>Es</strong> werde dort mehr Platz und eine bessere Kücheninfrastruktur geben. Für<br />
die Anlaufstelle an der Adlergasse sei keine Angebotserweiterung geplant. Die<br />
Gassenküche und die Anlaufstelle würden nicht in die Perspektive an der Weissensteinstrasse<br />
integriert, weil es dort relativ eng sei. Für die Adlergasse sei nicht<br />
vorgesehen, Securitas einzusetzen. Sollte es <strong>Es</strong>kalationen geben, werde man nach<br />
massgeschneiderten Lösungen suchen. Ein Spritzenautomat an der Aussenwand<br />
wäre aus Präventionsüberlegungen sinnvoll.<br />
Elisabeth Wirz:<br />
Teile man die jährlich abgegebenen Spritzen und Nadeln durch die entsprechende<br />
Anzahl Tage, ergebe sich eine viel höhere Besucherzahl der Anlaufstelle. Seit die<br />
Arbeitsverteilung in die Perspektive ausgelagert worden sei, sei es um die Gassenküche<br />
herum ruhiger geworden. Sie (Frau Wirz) sei es, die das Tor der Krummturmschanze<br />
öffne und schliesse. Fixer würden nachts trotz des Gitters auf die<br />
Schanze klettern. An der Schiffslände gebe es eine kleine Alkoholiker-Szene. Die
4<br />
Hunde seien ein Problem. Die dürften nicht in die Anlaufstelle <strong>mit</strong>genommen<br />
werden, und es sei fraglich, wo man sie anbinden könne.<br />
Rechtsanwältin Salvetti:<br />
<strong>Es</strong> sei für die Besucher kein Durchgang zwischen Anlaufstelle und Gassenküche<br />
vorgesehen. Die Gassenküche sei öffentlich, die Anlaufstelle nicht; es handle sich<br />
um zwei verschiedene Betriebssysteme, die intern vernetzt seien. Die Arbeitsver<strong>mit</strong>tlung<br />
werde nicht an die Adlergasse gezügelt, sondern bleibe in der Perspektive.<br />
Rechtsanwalt Wyss:<br />
Man könne feststellen, dass es ruhig sei im Oberen Winkel. In diesem Quartier<br />
gebe es diverse Ecken und Winkel. Die Bahnunterführung im Westen des Oberen<br />
Winkels sei ein Nadelöhr für das Quartier. Man müsse das ganze Quartier <strong>mit</strong> dem<br />
Gebiet um die Schanze als Einheit betrachten. <strong>Es</strong> würden hier viele Radfahrer,<br />
Schüler und Touristen passieren. Wenn nun aber Benützer des Adlers <strong>mit</strong> ihren<br />
Hunden hier seien, wolle sonst niemand mehr durchgehen.<br />
Annette Oberholzer:<br />
<strong>Es</strong> sei vorgesehen, im Südwesten der Liegenschaft Adler ein Gitter anzubringen,<br />
durch das man das Gebäude verlassen, nicht aber betreten könne. Weiter seien<br />
Spiegel zur Sicht auf die Adlergasse anzubringen. Für Ordnung um die Liegenschaft<br />
herum werde die Perspektive sorgen, es würden regelmässige Kontrollgänge<br />
während der Öffnungszeiten durchgeführt und die Polizei werde vermehrte<br />
Kontrollen durchführen. Weiter würden die Besucher zu Anstand angehalten.<br />
Wegen der Übersicht sei die Platzierung des Eingangs an der Adlergasse am geeignetsten.<br />
Ein Spritzenautomat an der Aussenmauer sei nicht geplant.<br />
André Leval:<br />
<strong>Es</strong> gebe auch einen Schlupfwinkel am Bahndamm hinter dem Kino Capitol. Früher<br />
seien dort immer viele Spritzen gelegen, heute sei es besser. [Der Ort wird besichtigt.]<br />
Antonio Stuto:<br />
In seiner Liegenschaft (Adlergasse 1) wohne oben eine Familie, die verängstigt sei,<br />
weil gegenüber in der Liegenschaft Adler einmal geschossen worden sei. Darunter<br />
wohne ein Mann <strong>mit</strong> psychischen Problemen. <strong>Es</strong> wäre schlimm für seine Mieter,<br />
wenn die Anlaufstelle und Gassenküche in den Adler kämen. Er habe seine Liegenschaft<br />
verkaufen wollen, doch wegen des Adlers wolle sie niemand kaufen.<br />
Urs Bentz:<br />
Die Besucher der Anlaufstelle seien dem Personal bekannt, deshalb sei es nicht<br />
nötig, ihnen einen speziellen Ausweis auszustellen. Zum Besuch der Anlaufstelle<br />
sei berechtigt, wer aus dem oberen <strong>Kanton</strong>steil einschliesslich Grenchen komme.
5<br />
Erdal Temel:<br />
Er sei der Eigentümer der Liegenschaften Oberer Winkel 1 und 3 sowie Berntorstrasse<br />
6. Er habe viel in den Umbau und die Renovation seiner Liegenschaften<br />
investiert und einen grossen Kredit aufgenommen zur Verbesserung des Images<br />
der Vorstadt. Inzwischen seien die Liegenschaften voll vermietet, auch <strong>mit</strong> Familien<br />
<strong>mit</strong> Kindern. Wenn das Projekt im Adler realisiert werde, werde er einen grossen<br />
Schaden erleiden. Das Vorhaben im Adler mache alles in der Vorstadt kaputt.<br />
Marcel Leval:<br />
Der Gasthof zur neuen Brücke an der Berntorstrasse 13 stehe seit Januar leer. Er<br />
habe verschiedene Anfragen gehabt, doch wegen des Projekts im Adler würden<br />
alle wieder zurückziehen.<br />
Rechtsanwalt Wyss gibt eine Erhebung über den Wohnanteil zu den Akten.<br />
Herr Peter gibt Pläne betreffend Auswirkungen der Drogenszene zu den Akten.<br />
Rechtsanwalt Wyss schlägt vor, die Bauherrin solle auf die Integration der Anlaufstelle<br />
in die Liegenschaft Adler verzichten. Seitens der Bauherrschaft ist keine<br />
Zustimmung festzustellen.<br />
Danach wird das Beweisverfahren geschlossen.<br />
Die Parteivertreter halten an ihren schriftlich gestellten Anträgen fest. Sie erklären<br />
sich <strong>mit</strong> einer schriftlichen <strong>Urteil</strong>seröffnung einverstanden.<br />
Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung:<br />
I.<br />
1. Am 2. Mai 2006 reichte die Stiftung Discherheim in <strong>Solothurn</strong> das Gesuch für<br />
den Umbau des Wohn- und Geschäftshauses an der Berntorstrasse 10 in <strong>Solothurn</strong><br />
ein. <strong>Es</strong> ist vorgesehen, die bestehenden Betriebe "Gassenküche" an der Rathausgasse<br />
und "Anlaufstelle" in der Vorstadt im ehemaligen Restaurant Adler zu betreiben.<br />
Im Erdgeschoss der Liegenschaft soll die Gassenküche <strong>mit</strong> 55 Sitzplätzen<br />
eingerichtet werden, ein Betrieb, der von 10 Uhr morgens bis 1<strong>9.</strong>30 Uhr am Abend<br />
geöffnet sein soll. Ziel ist es, an Randständige zwei Mahlzeiten pro Tag gegen<br />
Entgelt abzugeben. Im westlichen Gebäudeflügel sollen Räumlichkeiten für die<br />
Anlaufstelle bereitgestellt werden. Die Nutzung wird als "Tagesstruktur für suchtkranke<br />
Menschen" umschrieben. In der Anlaufstelle sind Aufenthalts-, Injektionsund<br />
Inhalationsraum, Krankenzimmer, Kleiderbörse und sanitäre Anlagen untergebracht.<br />
Zum Angebot gehört die Abgabe sauberen Spritzenmaterials und von<br />
Kondomen sowie niederschwellige Beratung im psychosozialen und medizinischen<br />
Bereich. Die bestehenden Öffnungszeiten von 15.45–1<strong>9.</strong>30 Uhr sollen auch im<br />
neuen Betrieb gelten.
6<br />
2. Am 11. Juni 2006 hiess die Baukommission die gegen das Gesuch erhobenen<br />
Einsprachen teilweise gut, bewilligte aber das Bauvorhaben unter Bedingungen<br />
und Auflagen. Die Betreiber wurden verpflichtet, flankierende Massnahmen zu<br />
realisieren (Runder Tisch <strong>mit</strong> Anwohnern, regelmässige Kontrollgänge in der Umgebung,<br />
Reinigen der Umgebung, Verhindern von Ansammlungen der Benützer,<br />
bauliche Massnahmen an kritischen Orten der Umgebung etc.).<br />
3. Gegen diesen Entscheid wurde beim Bau- und Justizdepartement Beschwerde<br />
erhoben. Diese wurde am 15. März <strong>2007</strong> <strong>mit</strong> der Begründung abgewiesen, der<br />
Betrieb der Gassenküche und der Anlaufstelle sei zonenkonform. Die angeordneten<br />
flankierenden Massnahmen seien ausreichend.<br />
4. Beim Verwaltungsgericht sind 16 Beschwerden gegen diesen Entscheid eingegangen.<br />
Die Beschwerdeführer lassen sich durch einen Anwalt vertreten, der für<br />
alle eine einheitliche Schrift eingereicht hat. Er macht geltend, die Vorstadt sei<br />
geprägt von Spezialitäten- und Handwerksbetrieben und nicht von "publikumsintensiven"<br />
Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Westlich der Berntorstrasse<br />
bestehe ein hoher Anteil an Wohnnutzung. Gassenküche und Anlaufstelle liessen<br />
sich <strong>mit</strong> einem herkömmlichen Restaurationsbetrieb nicht vergleichen. Auch wenn<br />
die Anlage abends geschlossen werde, verlagere sich die Szene <strong>vom</strong> Innern des<br />
Gebäudes auf die Gasse. Die Drogenhändler würden sich rund um den Adler ansiedeln.<br />
Der Betrieb habe Auswirkungen auf das Quartier. Die Geschäfte in der<br />
Umgebung würden Kunden verlieren. <strong>Es</strong> sei <strong>mit</strong> einer Verslumung zu rechnen. Das<br />
dem Baugesuch zugrunde gelegte Betriebskonzept sei widersprüchlich. Die Besucherfrequenz<br />
von 20–30 Personen pro Tag sei lediglich geschätzt. Der Betrieb<br />
werde zusätzliche Kunden anlocken. Die Auflagen in der Baubewilligung seien<br />
unzureichend.<br />
Die Vorinstanzen beantragen in ihren Vernehmlassungen die Abweisung der<br />
Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei; unter Kostenfolge. Das Bau- und Justizdepartement<br />
weist erneut darauf hin, dass die Vorstadt städtisch geprägt sei. In<br />
der Nähe des Bauvorhabens lägen diverse Restaurants, das Kongresszentrum "Altes<br />
Spital" und verschiedene Betriebe des Rotlichtmilieus. Die Berntorstrasse sei<br />
stark befahren. Die Einstufung des Quartiers in die für die Zone ungewöhnliche<br />
Empfindlichkeitsstufe III sei ein Hinweis auf den städtischen Charakter des Quartiers.<br />
Die Beschwerdegegnerin Stiftung Discherheim beantragt die Abweisung der<br />
Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.<br />
5. Die Beweisanträge der Beschwerdeführer betreffend Erstellung einer Expertise<br />
über die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Immobilienpreise und betreffend<br />
das Betriebskonzept werden abgewiesen.<br />
6. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in ihren Rechtsschriften wird,<br />
soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen; im Übrigen<br />
wird auf die Akten verwiesen.
7<br />
II.<br />
1. Die Beschwerden sind frist- und formgerecht erhoben worden. <strong>Es</strong> handelt sich<br />
um zulässige Rechts<strong>mit</strong>tel und das Verwaltungsgericht ist zur Beurteilung zuständig<br />
(vgl. § 49 GO, Gesetz über die Gerichtsorganisation, BGS 125.12). Die grosse<br />
Mehrheit der Beschwerdeführer sind als Liegenschaftsbesitzer in der un<strong>mit</strong>telbaren<br />
Umgebung des Bauvorhabens durch den angefochtenen Entscheid beschwert<br />
und da<strong>mit</strong> zur Beschwerde legitimiert. Die Beschwerden sind gleichlautend; es<br />
erübrigt sich deshalb, die Legitimation der einzelnen Beschwerdeführer zu prüfen.<br />
Auf die Beschwerden ist einzutreten.<br />
2.a) Das Umbauvorhaben liegt in der Altstadtzone. Gemäss § 27 des kommunalen<br />
Bau- und Zonenreglements der Stadt <strong>Solothurn</strong> sind in der Altstadtzone öffentliche<br />
Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten und nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe<br />
zulässig. Die zulässige Nutzung der Zone richtet sich auch nach<br />
dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG, BGS 711.1). Dieses unterteilt die<br />
Bauzone namentlich in Wohnzonen, Kernzonen, Gewerbezonen, Industriezonen<br />
und Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen. Nach § 31 Abs. 2 PBG umfassen<br />
Kernzonen Ortsteile, die als Zentren bereits bestehen oder neu gebildet werden<br />
sollen. <strong>Es</strong> sind dort öffentliche Bauten, Geschäfts- und Wohnbauten und nichtstörende<br />
Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. <strong>Es</strong> können besondere Vorschriften<br />
erlassen werden, namentlich zur Sicherung einer angemessenen Durchmischung<br />
von Nutzungen. Diese Vorschriften wurden nicht erlassen. Bei der Vorstadt<br />
handelt es sich um einen Teil des historischen Zentrums der Stadt. Das vorliegende<br />
Bauvorhaben liegt folglich nutzungsmässig in einer Kernzone gemäss<br />
dem kantonalen Recht.<br />
Die Zonenkonfor<strong>mit</strong>ät einer Nutzung in der Altstadtzone (Kernzone) ist nach<br />
funktionalen Gesichtspunkten zu bestimmen, wobei eine typisierte, den allgemeinen<br />
Erfahrungen entsprechende Abgrenzung zu finden ist (SOG 1996 Nr. 29).<br />
Abzustellen ist auf eine abstrakte Immissionsbeurteilung, also auf durchschnittliche<br />
objektivierte Bedingungen. Eine Nutzung ist in einer Kernzone auszuschliessen,<br />
wenn sie typischerweise Belästigungen zur Folge hat, die über das hinausgehen,<br />
was <strong>mit</strong> einer gemischten Nutzung verträglich ist. Die zugelassenen Betriebe<br />
müssen sich auch <strong>mit</strong> dem Wohnen vertragen. <strong>Es</strong> ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben<br />
zu einer Kategorie von Gewerben gehört, die aufgrund der allgemeinen<br />
Erfahrung stören. <strong>Es</strong> muss aufgrund der allgemeinen Erfahrungen antizipiert<br />
werden, welches Ausmass an Immissionen der in Frage stehende Betrieb in Zukunft<br />
möglicherweise verursachen wird.<br />
Der Betrieb der Gassenküche oder der Anlaufstelle bringt materielle Immissionen<br />
<strong>mit</strong> sich. Der Anlage sind diejenigen Emissionen zuzurechnen, die bei ihrer bestimmungsgemässen<br />
Benützung unvermeidbar erscheinen, unabhängig davon, ob<br />
sie innerhalb oder ausserhalb des Gebäudes verursacht werden (BGE 123 II 325). In<br />
den Anhängen der Lärmschutzverordnung hat der Bundesrat Belastungsgrenzwerte<br />
für den Schutz der Bevölkerung vor Lärm festgelegt. Diese Werte sind nach Art<br />
der Lärmquelle und für verschiedene Empfindlichkeitsstufen in den einzelnen
8<br />
Nutzungszonen für Tag und Nacht differenziert ausgestaltet. Gemäss der Lärmschutz-Verordnung<br />
des <strong>Kanton</strong>s <strong>Solothurn</strong> (LSV, BGS 812.61) erfolgt die Zuordnung<br />
der Empfindlichkeitsstufe im Rahmen der Nutzungsplanung der Gemeinde.<br />
Der Gemeinderat hat für die Altstadtzone die Empfindlichkeitsstufe in der Nutzungsplanung<br />
festgelegt. <strong>Es</strong> gilt in der Altstadtzone die Empfindlichkeitsstufe III.<br />
Gemäss Ziff. 2 des Anhangs 6 zur LSV gilt für die Empfindlichkeitsstufe III der Immissionsgrenzwert<br />
von 65 dB(A). Die Empfindlichkeitsstufe III gilt in Zonen, in<br />
denen mässig störende Betreibe zugelassen sind, namentlich in Wohn- und Gewerbezonen<br />
(Mischzonen). <strong>Es</strong> wird von den Beschwerdeführern nicht behauptet,<br />
diese Grenzwerte würden verletzt.<br />
b) Die Beschwerdeführer befürchten im Zusammenhang <strong>mit</strong> dem Betrieb der<br />
Gassenküche und der Anlaufstelle vielmehr ideelle Immissionen, so die Präsenz des<br />
Drogenhandels im angrenzenden Quartier und die Verschlechterung des Images<br />
der Vorstadt.<br />
Das Bundesgericht hat in seinem <strong>Urteil</strong> BGE 119 II 411 entschieden, die von einem<br />
staatlich betriebenen Gassenzimmer ausgehenden Störungen einer Nachbarliegenschaft<br />
durch Spritzen und Dealen seien Einwirkungen im Sinne von Art. 684<br />
Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210). Zwar betrifft das zitierte<br />
<strong>Urteil</strong> zivilrechtliche Fragen (Nachbarrecht). Das Bundesgericht führt dazu<br />
aus, dass in der näheren Umgebung eines Gassenzimmers naturgemäss immer<br />
beobachtet werden könne, dass Drogenabhängige geeignete Nachbarliegenschaften<br />
betreten, um dort zu dealen und zu spritzen. Solche Vorgänge seien – so das<br />
Bundesgericht weiter – un<strong>mit</strong>telbar auf den Betrieb eines Lokals der erwähnten<br />
Art zurückzuführen und würden deshalb durchaus unter Art. 684 Abs. 1 ZGB fallende<br />
Einwirkungen darstellen. Kein Grundeigentümer oder obligatorisch berechtigter<br />
Besitzer könne gehalten sein, über längere Zeit regelmässig Menschen aus<br />
der Drogenszene zu dulden, deren Anwesenheit die Sicherheit und Ungestörtheit<br />
der sich erlaubterweise dort aufhaltenden Personen gefährde.<br />
Ideelle Immissionen sind solche Einwirkungen, die das seelische Empfinden verletzen<br />
beziehungsweise unangenehme psychische Eindrücke erwecken (BGE 108 la<br />
140 ff.). Gemäss Bernhard Waldmann ("Schutz vor ideellen Immissionen in Wohngebieten",<br />
in: BR 2005, S. 156 f.) sind derartige Immissionen beachtlich, solange sie<br />
in Verbindung <strong>mit</strong> materiellen Immissionen in Erscheinung treten. Blosses (psychisches)<br />
Unbehagen darüber, was im Innern eines Raumes vor sich gehen könnte<br />
oder welche Personen ein Gebäude benutzen, sollten im Immissionsschutzrecht<br />
keine Rolle spielen. Das Immissionsschutzrecht dürfe keine Handhabe bieten, um<br />
subjektiven Ängsten und Unbehagen, die eine stereotype, herabwürdigende Einstellung<br />
zu gewissen Personengruppen oder Handlungen zum Ausdruck bringen,<br />
zum Durchbruch zu verhelfen. <strong>Es</strong> kann nachfolgend also lediglich um ideelle Immissionen<br />
gehen, die sich auch materiell auf die Nachbarliegenschaften aus<strong>wirken</strong>.<br />
Das Bundesgericht und das Verwaltungsgericht haben sich <strong>mit</strong> ideellen Immissionen<br />
vor allem des Sexgewerbes befasst. Nach der entsprechenden Praxis des Bun-
9<br />
desgerichts können nicht nur Lärm und Gerüche, sondern auch eine unästhetische<br />
oder sonst wie unerfreuliche Umgebung die Wohnqualität oder den Ruf der<br />
Wohngegend beeinträchtigen. Die Qualifizierung ideeller Immissionen als stark<br />
störend setzt aber nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ein erhebliches<br />
Konfliktpotential zwischen den sich entgegenstehenden Nutzungen voraus (BGE<br />
108 la 140; <strong>Urteil</strong>e 1P.771/2001 <strong>vom</strong> 5. Mai 2003; 1P.191/1997 <strong>vom</strong> 26. November<br />
1997). <strong>Es</strong> sei nicht willkürlich, bei einem vorgeschriebenen Wohnanteil von 60<br />
Prozent auf ein dicht überbautes Gebiet <strong>mit</strong> einem hohen Wohnanteil bzw. einer<br />
intensiven Wohnnutzung zu schliessen und (sex-)gewerbliche Betriebe aufgrund<br />
ihrer Immissionen als stark störend einzustufen (ZBl 2004, S. 111 bzw. unveröffentlichte<br />
BGE 1P.771/2001 und 1P.773/2001 <strong>vom</strong> 5. Mai 2003). Die negativen Auswirkungen<br />
eines Gewerbes auf die Nachbarschaft seien naturgemäss umso stärker, je<br />
dichter ein Gebiet bewohnt sei.<br />
Anhand dieser Praxis ist die vorliegende Situation einer abstrakten Immissionsbeurteilung<br />
zu unterziehen. Eine Nutzung ist in einer Kernzone nur auszuschliessen,<br />
wenn sie typischerweise Belästigungen zur Folge hat, die über das hinausgehen,<br />
was <strong>mit</strong> einer gemischten Nutzung verträglich ist. Dabei geht es vor allem um die<br />
von den Benützern der Betriebe beim Betreten und Verlassen der Gassenküche<br />
und der Anlaufstelle verursachten Immissionen, wobei die Auflagen zu berücksichtigen<br />
sind, welche die Betreiber dazu anhalten, eine unsachgemässe oder unerlaubte<br />
Nutzung der Anlage und ihrer Umgebung zu unterbinden.<br />
c) Die Vorstadt liegt in einer Kernzone und gehört zum historischen Kern der<br />
Stadt. <strong>Es</strong> handelt sich um ein Quartier, das gemischt genutzt wird. Wie die bestehende<br />
Nutzung und die zugeordnete Empfindlichkeitsstufe III <strong>mit</strong> einem Immissionsgrenzwert<br />
von 65 dB(A) zeigen, wird nicht besonders auf die Wohnnutzung<br />
Rücksicht genommen. Das Gebiet hat städtischen Charakter und wird im Erdgeschoss<br />
in der Regel gewerblich genutzt. An der Berntorstrasse werden verschiedene<br />
Restaurants betrieben. <strong>Es</strong> gibt Gewerbebetriebe für Bodenbeläge, Musikalien<br />
und Antiquitäten. Neben dem Kino wird ein grösseres Rotlicht-Etablissement<br />
geführt. An der Schöngrünstrasse wirtschaftet ein Handelsbetrieb. An der Adlergasse<br />
hat es Restaurants, Clublokale und Garagen. Im Oberen Winkel werden<br />
Restaurants, ein Tagungszentrum, eine grössere Weinkellerei und verschiedene<br />
Läden betrieben. <strong>Es</strong> wird Handel getrieben und eine bedeutende Anzahl Arbeitsplätze<br />
ist vorhanden. Gerade die vielen Restaurants sorgen spätabends für eine<br />
unruhige Wohnumgebung.<br />
In den Obergeschossen der Liegenschaften werden 0, 1, 2 oder selten 4 Wohnungen<br />
genutzt. Die Vorstadt wird zudem von der stark befahrenen Berntorstrasse<br />
belastet. <strong>Es</strong> handelt sich um keine bevorzugte Wohnlage. Besonders für Familien<br />
<strong>mit</strong> Kindern ist das Umfeld nicht geeignet. <strong>Es</strong> bestehen deshalb auch keine Wohnschutzvorschriften.<br />
<strong>Es</strong> bestehen bereits die üblichen Konflikte zwischen den Lärmimmissionen<br />
der Restaurants und dem Wohnen.<br />
Im Bauvorhaben sollen die bestehende Gassenküche und die bestehende Anlaufstelle<br />
zusammenführt werden. Anhaltspunkte für die Immissionsbeurteilung des
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Bauvorhabens ergeben sich aus dem bisherigen Betrieb dieser Räume an der Rathausgasse<br />
und in der Vorstadt.<br />
An der Rathausgasse, direkt hinter dem Rathaus, wird die Gassenküche seit Jahren<br />
betrieben. <strong>Es</strong> werden dort täglich ca. 40 verbilligte Mittagessen an Randständige<br />
der Alkoholiker- und Drogenszene abgegeben. Die Kunden der Gassenküche<br />
halten sich tagsüber nicht in der Umgebung des Betriebs auf. Eine Anfrage bei der<br />
Stadtpolizei <strong>Solothurn</strong>, die auch Rücksprache <strong>mit</strong> der <strong>Kanton</strong>spolizei <strong>Solothurn</strong><br />
genommen hat, hat Folgendes ergeben: Die Stadtpolizei musste seit Bestehen der<br />
Gassenküche in der Rathausgasse noch nie ausrücken, im un<strong>mit</strong>telbaren Umfeld<br />
gab es keine Vorfälle.<br />
Diese Gassenküche soll nun in das Erdgeschoss des "Adlers" transferiert werden. <strong>Es</strong><br />
sollen 55 Sitzplätze eingerichtet werden. Der Betrieb soll von 10 Uhr morgens bis<br />
1<strong>9.</strong>30 Uhr am Abend geöffnet sein. Ziel ist es, an Randständige zwei Mahlzeiten<br />
pro Tag gegen Entgelt abzugeben. <strong>Es</strong> zeigt sich bereits an der Rathausgasse, dass<br />
sich die Kunden der Küche nicht in deren Umgebung, sondern beispielsweise auf<br />
dem Amthausplatz aufhalten. Auch wenn das Wanderverhalten der Alkoholikerszene<br />
nicht vorausgesagt werden kann, sie werden sich auch weiterhin kaum in<br />
der unwirtlichen Umgebung des "Adlers" aufhalten. In der Kernzone ist der Betrieb<br />
dieser Gassenküche <strong>mit</strong> den angenommenen Auswirkungen auf die Umgebung<br />
zonenkonform. <strong>Es</strong> gehen von ihr keine Emissionen aus, die über das hinausgehen,<br />
was in der Vorstadt von Restaurants, Bars und Etablissements des Rotlichtmilieus<br />
geduldet wird.<br />
Die Anlaufstelle der Stadt besteht bereits seit mehr als einem Jahrzehnt ca. 580 m<br />
südlich des "Adlers" an der Dornacherstasse in der Vorstadt. Die Anlaufstelle wird<br />
konkurrenziert von der Heroin-Abgabestelle in einem anderen Quartier. Vor Jahren,<br />
als noch eine überregionale offene Drogenszene bestand, wirkte sich die<br />
Anlaufstelle offensichtlich negativ auf die umliegenden Liegenschaften aus. Inzwischen<br />
konnte die offene Drogenszene (zumindest aus der Vorstadt) zum Verschwinden<br />
gebracht werden. Die Anlaufstelle wurde weiterhin täglich von 15.45<br />
bis 1<strong>9.</strong>30 Uhr betrieben. In dieser Zeit werden täglich Spritzen an ca. 20 Personen<br />
abgegeben. Ausserhalb der Öffnungszeiten wirkt die Anlaufstelle völlig verlassen.<br />
Auch während der Öffnungszeiten bilden sich keine Gruppen, die in der Umgebung<br />
verweilen. Der Dornacherplatz ist leer. Die Kunden der Anlaufstelle scheinen<br />
sich teilweise auf dem Amthausplatz im Westen der Altstadt aufzuhalten. Auch<br />
die Drogenhändler <strong>wirken</strong> nicht bei der Anlaufstelle, sondern beispielsweise am<br />
Kreuzackerquai. Die Drogenkranken suchen die Anlaufstelle nur kurz auf. Nach<br />
Auskunft der Stadt- und <strong>Kanton</strong>spolizei funktioniert der Betrieb der Anlaufstelle<br />
seit dem Auflösen der offenen Drogenszene störungsfrei. Im un<strong>mit</strong>telbaren Umfeld<br />
gibt es keine Vorfälle, lediglich im Gebiet zwischen Bahnhof und Anlaufstelle<br />
gibt es ab und zu Reklamationen wegen Dealertätigkeiten. Zudem sind sporadisch<br />
gewisse Vorfälle in der Unterführung "Blaue Post" zu registrieren, indem sich dort<br />
drogenkranke Personen aufhalten. Zur Zeit ist diese Problematik jedoch nicht<br />
aktuell.
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Die neue Anlaufstelle im "Adler" rechnet weiterhin <strong>mit</strong> dem Besuch von 20 Personen<br />
am Tag. Die Öffnungszeiten werden nicht erhöht. <strong>Es</strong> ist davon auszugehen,<br />
dass sich in der Umgebung des "Adlers" keine Gruppen bilden werden. Die kleine<br />
Anzahl Personen wird in der Umgebung der Anlaufstelle nicht besonders auffallen.<br />
Gemäss den Auflagen der Baubewilligung wird die Polizei vermehrt patrouillieren.<br />
Die Betreiber sind verpflichtet, regelmässige Kontrollgänge um das Haus<br />
und in der näheren Umgebung durchzuführen und die Reinigung der Umgebung<br />
sicherzustellen. <strong>Es</strong> werden zudem bauliche Massnahmen getroffen, um das Verweilen<br />
in toten Winkeln zu verhindern. Die Anlaufstelle ist am vorgesehenen Ort<br />
zonenkonform.<br />
3. Die Beschwerde erweist sich so<strong>mit</strong> als unbegründet, sie ist abzuweisen.<br />
Bei diesem Ausgang haben die Beschwerdeführer die Kosten des Verfahrens vor<br />
Verwaltungsgericht zu tragen, die einschliesslich der Entscheidgebühr auf<br />
Fr. 3'200.-- festzusetzen sind, so dass jeder einzelne Beschwerdeführer Fr. 200.-- zu<br />
bezahlen hat. Der vorinstanzliche Kostenentscheid wird bestätigt.<br />
Was das Entschädigungsbegehren der Stiftung Discherheim betrifft, ist festzuhalten,<br />
dass deren Vertreterin Rechtsanwältin Ida Salvetti zugleich Mitglied des Stiftungsrates<br />
ist. Ihre Vertretungshandlungen sind daher ihrer Organfunktion zuzurechnen,<br />
weshalb keine Parteientschädigung zugesprochen wird.<br />
Demnach wird erkannt:<br />
1. Die Beschwerde wird abgewiesen.<br />
2. Die Beschwerdeführer haben an die Kosten des Verfahrens vor Verwaltungsgericht<br />
von Fr. 3'200.-- je Fr. 200.-- zu bezahlen.<br />
Rechts<strong>mit</strong>tel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Eröffnung des begründeten <strong>Urteil</strong>s<br />
beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten eingereicht werden<br />
(Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post<br />
gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung<br />
<strong>mit</strong> Angabe der Beweis<strong>mit</strong>tel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu<br />
enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Bestimmungen des Bundesgerichtsgesetzes<br />
massgeblich.<br />
Dieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an:<br />
Manfred Wyss, Dorfstrasse 16, 2544 Bettlach, GU<br />
Bau- und Justizdepartement, Werkhofstrasse 65, 4509 <strong>Solothurn</strong>, Interne Post<br />
Baukommission der Stadt <strong>Solothurn</strong>, Baselstrasse 7, 4500 <strong>Solothurn</strong>, Interne Post<br />
Stiftung Discherheim, Dornacherplatz 7, 4500 <strong>Solothurn</strong>, GU
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Im Namen des Verwaltungsgerichts<br />
Der Präsident<br />
Die Gerichtsschreiberin<br />
Walter<br />
Kralj