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Antrag - Soziale Stadt Rosenheim

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5. Kosten- und Finanzierungsplan<br />

ENTWURF<br />

Bitte beachten Sie:<br />

* Der maximale Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für dieses Programm beträgt<br />

für Städte 100.000 € und für Landkreise 150.000 € pro Förderjahr.<br />

* Der ESF-Zuschuss beträgt höchstens 85% der Gesamtausgaben (max. Förderhöhe ESF).<br />

Mindestens 15% müssen als Kofinanzierung eingebracht werden.<br />

* Die Sachausgaben der Koordinierungsstelle dürfen insgesamt nur maximal 20% des<br />

ESF-Zuschusses betragen.<br />

Hinweise:<br />

* Die Angaben für das Jahr 3 sind nur Planungsgrößen<br />

* Bitte füllen Sie nur die weiß markierten Felder aus.<br />

5.1 Ausgaben<br />

davon anteilig<br />

5.1.1 für die Mikroprojektausgaben % der<br />

ESF-<br />

Mittel<br />

mindestens 80% pro Förderjahr von 5.3.1 Jahr 1 26.667,00 80,0%<br />

Jahr 2 26.667,00 80,0%<br />

Jahr 3 26.667,00 80,0%<br />

Summe 80.001,00 80,0%<br />

5.1.2 für die Koordinierungsaufgaben der Gebietskörperschaft<br />

Jahr 1 12.886,00 38,7%<br />

Jahr 2 12.886,00 38,7%<br />

Jahr 3 12.886,00 38,7%<br />

Summe 38.658,00 38,7%<br />

davon anteilig<br />

5.1.2.1 Personalausgaben Jahr 1 6.220,00<br />

können nicht aus ESF-Mitteln finanziert werden Jahr 2 6.220,00<br />

Jahr 3 6.220,00<br />

Summe 18.660,00<br />

5.1.2.2 Sachausgaben Jahr 1 6.666,00 20,0%<br />

Förderprogramm STÄRKEN vor Ort Stand: 19.11.2009<br />

<strong>Antrag</strong>s-Nr.: 00236.10<br />

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