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Basis GarantRente Vario - Sparkasse Bielefeld

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Förderdarstellung für eine<br />

<strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft<br />

12. Dezember 2012<br />

Möglicher Verlauf der Beiträge und der staatlichen Förderung für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Persönliche Angaben<br />

Herr Max Mustermann, geb. am 14.05.1983<br />

Familienstand<br />

ledig<br />

Steuerliche Veranlagung<br />

getrennt<br />

Anzahl der Kinder 0<br />

Kirchensteuer 9,00 %<br />

Altersvorsorge<br />

Versicherungsfreiheit<br />

Bruttojahreseinkommen<br />

52.396 EUR<br />

Zu versteuerndes Gesamtjahreseinkommen<br />

45.000 EUR<br />

Angebotsdaten<br />

monatlicher Beitrag:<br />

500,00 EUR<br />

Staatliche Förderung Ihrer Beiträge (Werte in Euro/Jahr)<br />

Jahr<br />

Absetzbarer<br />

Anteil in %<br />

Jährlicher<br />

Bruttobeitrag<br />

Absetzbarer<br />

Betrag<br />

Steuerersparnis<br />

Jährlicher<br />

Nettobeitrag<br />

Förderquote<br />

in %<br />

2012 74,00 500,00 370,00 162,59 337,41 32,52<br />

2013 76,00 6.000,00 4.560,00 1.956,84 4.043,16 32,61<br />

2014 78,00 6.000,00 4.680,00 2.015,16 3.984,84 33,59<br />

2015 80,00 6.000,00 4.800,00 2.072,40 3.927,60 34,54<br />

2016 82,00 6.000,00 4.920,00 2.130,84 3.869,16 35,51<br />

2017 84,00 6.000,00 5.040,00 2.189,28 3.810,72 36,49<br />

2018 86,00 6.000,00 5.160,00 2.241,96 3.758,04 37,37<br />

2019 88,00 6.000,00 5.280,00 2.292,24 3.707,76 38,20<br />

2020 90,00 6.000,00 5.400,00 2.342,64 3.657,36 39,04<br />

2021 92,00 6.000,00 5.520,00 2.393,04 3.606,96 39,88<br />

2022 94,00 6.000,00 5.640,00 2.443,44 3.556,56 40,72<br />

2023 96,00 6.000,00 5.760,00 2.493,84 3.506,16 41,56<br />

2024 98,00 6.000,00 5.880,00 2.543,04 3.456,96 42,38<br />

2025 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2026 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2027 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2028 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2029 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2030 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2031 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2032 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2033 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2034 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2035 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2036 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2037 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2038 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2039 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2040 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2041 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

Provinzial NordWest<br />

Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft<br />

Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />

Sophienblatt 33<br />

24097 Kiel<br />

Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />

St.-Nr. 5337 5914 0146<br />

Vorstand:<br />

Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />

Gerd Borggrebe,<br />

Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />

Dr. Thomas Niemöller,<br />

Markus Reinhard,<br />

Jörg Tomalak-Plönzke,<br />

Clemens Vatter<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />

Volker Goldmann<br />

Postanschrift:<br />

Westfälische Provinzial<br />

Versicherung Aktiengesellschaft<br />

Landesdirektion der Provinzial<br />

NordWest Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />

Telefon 0251/219-0<br />

Telefax 0251/219-2300<br />

www.provinzial-online.de<br />

Bankverbindung:<br />

Helaba<br />

BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />

IBAN DE80 30050000 0000060327<br />

BIC WELADEDD


Seite 2 von 2<br />

Förderdarstellung für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Jahr<br />

Absetzbarer<br />

Anteil in %<br />

Jährlicher<br />

Bruttobeitrag<br />

Absetzbarer<br />

Betrag<br />

Steuerersparnis<br />

Jährlicher<br />

Nettobeitrag<br />

Förderquote<br />

in %<br />

2042 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2043 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2044 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2045 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2046 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2047 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2048 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2049 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />

2050 100,00 5.500,00 5.500,00 2.385,02 3.114,98 43,36<br />

Gesamt: 228.000,00 218.510,00 94.498,33 133.501,67 41,45<br />

Erläuterung zur staatlichen Förderung<br />

Die Beiträge zur <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong> (einschl. Zusatzversicherungen) sind als Sonderausgaben<br />

beschränkt abzugsfähig. Im Jahr 2012 können 74% der geleisteten Vorsorgeaufwendungen steuerlich<br />

geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2%-Punkte bis auf 100% ab dem Jahr<br />

2025.<br />

Für die Vorsorgeaufwendungen gilt ein Höchstbetrag von 20.000 EUR, der sich im Falle der Zusammenveranlagung<br />

von Ehegatten verdoppelt. Auf den Höchstbetrag sind die Gesamtbeiträge (d.h. Arbeitnehmer-<br />

und Arbeitgeberanteil) zu gesetzlichen Versorgungseinrichtungen (gesetzliche Rentenversicherung,<br />

berufsständische Versorgungswerke etc.) anzurechnen. Bei Beamten und sozialversicherungsfreien<br />

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) mit einer betrieblichen Altersvorsorge<br />

wird der Höchstbeitrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gekürzt.<br />

Die steigende Abzugsfähigkeit Ihrer Beiträge führt zu einer zunehmenden Steuerersparnis, was sich<br />

wiederum in einer Senkung der jeweiligen Nettobeiträge zeigt.<br />

Die Förderquote gibt das Verhältnis der staatlichen Förderung in Form der Steuerersparnis zu Ihrem<br />

Beitrag an.<br />

Hinweis zu den berechneten Werten<br />

Diese Informationen und die für Sie berechneten Werte beruhen auf dem aktuellen Stand der Steuergesetze<br />

(Stand 01.01.2013) und geben Ihnen eine unverbindliche Übersicht. Die Anwendung dieser<br />

Steuerregelungen auf die <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong> kann nicht für die gesamte Laufzeit der Versicherung<br />

garantiert werden. Durch Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Rechtssprechung, Verwaltungsanweisungen<br />

etc. während der weiteren Vertragslaufzeit, aber auch durch Vertragsänderungen<br />

sowie Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen kann sich die steuerliche Behandlung der<br />

<strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong> ändern. Eine Haftung für Auskünfte können wir daher nicht übernehmen. In<br />

Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.


Versorgungsvorschlag für eine<br />

<strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft<br />

12. Dezember 2012<br />

Darstellung<br />

für eine staatlich förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital<br />

nach Tarif FRHF (Tarifwerk 2013)<br />

Vertragsdaten<br />

Versicherte Person: Herr Max Mustermann, geb. am 14.05.1983<br />

Eintrittsalter:<br />

29 Jahre<br />

Versicherungsbeginn: 01.12.2012<br />

Beitragszahlungsdauer:<br />

38 Jahre, längstens bis zum Rentenbeginn<br />

Rentengarantiezeit: 10 Jahre Beginn der Rentenzahlung: 01.12.2050<br />

Beginn der Abrufphase: 01.12.2045<br />

Überschussverwendung vor Rentenbeginn:<br />

Erhöhung des Vertragsguthabens<br />

Überschussverwendung nach Rentenbeginn:<br />

Dynamikrentensystem<br />

monatlich versicherte Rente zum vereinbarten Rentenbeginn<br />

764,26 EUR<br />

individuelle Beitragsgarantie 1)<br />

(zur Verrentung zur Verfügung stehendes Kapital)<br />

228.000,00 EUR<br />

monatlicher Beitrag:<br />

500,00 EUR<br />

1) Die individuelle Beitragsgarantie entspricht bei Vertragsabschluss dem Garantiekapital.<br />

Fondsauswahl<br />

Wertsicherungsfonds:<br />

Fondsname<br />

Deka-EuropaGarant 80<br />

ISIN<br />

LU0508319497<br />

Freie Fonds:<br />

Fondsname ISIN Anteil<br />

DekaStruktur: 5 Chance DE000DK1CJP5 100%<br />

Leistungen im Alter in EUR<br />

Leistungen im Rahmen einer <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong> können nur als Rentenzahlung an die versicherte<br />

Person erfolgen. Eine Kapitalabfindung der Rentenzahlung ist nicht möglich. Bei Kündigung der<br />

Versicherung wird diese in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzten Leistungen umgewandelt.<br />

Für die Ermittlung der Rente steht das erreichte Gesamtkapital zur Verfügung. Das Gesamtkapital ist<br />

das erreichte Vertragsguthaben zuzüglich eines ggf. fälligen Schlussüberschusses sowie einer dann<br />

fällig werdenden Beteiligung an den Bewertungsreserven. Eine Auszahlung des Gesamtkapitals ist<br />

nicht möglich.<br />

lebenslange monatliche Rente<br />

Bei Abruf<br />

garantierte<br />

unverbindliche Rente 1) bei einer angenommenen<br />

jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

zum<br />

Rente<br />

3 % 6 % 9 %<br />

01.12.2045 558,58 949,91 1.629,32 2.927,34<br />

01.12.2046 595,45 1.017,57 1.779,19 3.267,92<br />

Provinzial NordWest<br />

Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft<br />

Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />

Sophienblatt 33<br />

24097 Kiel<br />

Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />

St.-Nr. 5337 5914 0146<br />

Vorstand:<br />

Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />

Gerd Borggrebe,<br />

Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />

Dr. Thomas Niemöller,<br />

Markus Reinhard,<br />

Jörg Tomalak-Plönzke,<br />

Clemens Vatter<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />

Volker Goldmann<br />

Postanschrift:<br />

Westfälische Provinzial<br />

Versicherung Aktiengesellschaft<br />

Landesdirektion der Provinzial<br />

NordWest Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />

Telefon 0251/219-0<br />

Telefax 0251/219-2300<br />

www.provinzial-online.de<br />

Bankverbindung:<br />

Helaba<br />

BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />

IBAN DE80 30050000 0000060327<br />

BIC WELADEDD


Seite 2 von 12<br />

Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

lebenslange monatliche Rente<br />

Bei Abruf<br />

garantierte<br />

unverbindliche Rente 1) bei einer angenommenen<br />

jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

zum<br />

Rente<br />

3 % 6 % 9 %<br />

01.12.2047 634,29 1.089,75 1.942,59 3.648,30<br />

01.12.2048 675,23 1.166,73 2.120,72 4.073,18<br />

01.12.2049 718,36 1.248,81 2.314,90 4.547,82<br />

01.12.2050 764,26 1.337,18 2.528,09 5.081,11<br />

1) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />

beginnender Rentenzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während<br />

der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden<br />

und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.<br />

Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung zu jedem Monatsersten abgerufen werden.<br />

Die monatliche Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, um die Leistungen<br />

aus der Überschussbeteiligung erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der gesamten<br />

vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt ("Dynamikrentensystem"). Der für das Jahr 2013 festgelegte<br />

Erhöhungssatz beträgt 2,05 %.<br />

Zur Verrentung zur Verfügung stehendes<br />

Bei Abruf<br />

Garantiekapital<br />

unverbindliches Gesamtkapital bei einer angenommenen<br />

jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

zum<br />

3 % 6 % 9 %<br />

01.12.2045 184.046,79 312.984 536.844 964.526<br />

01.12.2046 192.576,65 329.097 575.417 1.056.896<br />

01.12.2047 201.234,95 345.733 616.303 1.157.455<br />

01.12.2048 210.023,63 362.902 659.634 1.266.930<br />

01.12.2049 218.944,65 380.620 705.546 1.386.108<br />

01.12.2050 228.000,00 398.920 754.202 1.515.845<br />

Leistungen im Todesfall<br />

Vor Beginn der Rentenzahlung<br />

Bei Tod der versicherten Person vor Abruf der Rentenzahlung wird das am Todestag vorhandene Gesamtkapital<br />

in eine monatliche Hinterbliebenenrente für die bezugsberechtigten Hinterbliebenen umgerechnet.<br />

Als berechtigte Hinterbliebene gelten der Ehegatte und die Kinder in dieser Rangfolge. Kinder<br />

sind leibliche und diesen gesetzlich gleichgestellte Kinder, für die Sie Anspruch auf Kindergeld<br />

oder auf einen Kinderfreibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG haben.<br />

Nach Beginn der Rentenzahlung<br />

Bei Tod während der Rentengarantiezeit, wird das nach Tod vorhandene Kapital - das ist das<br />

Deckungskapital für die noch nicht ausgezahlten Renten der Rentengarantiezeit - in eine monatliche<br />

Hinterbliebenenrente an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen im oben genannten Sinne umgerechnet.<br />

Sind keine bezugsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, erlischt die Versicherung ohne Leistungsanspruch.


Seite 3 von 12<br />

Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit bei Rentenbeginn<br />

Wenn die versicherte Person zum Beginn der Rentenzahlung pflegebedürftig gemäß § 19 Absatz 1<br />

der Allgemeine Bedingungen für die staatlich förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung mit<br />

Garantiekapital ist, so besteht die Option, dass anstelle der vereinbarten Altersrente eine erhöhte Altersrente<br />

wegen Pflegebedürftigkeit gezahlt wird.<br />

Unverbindliche Rentenleistungen berechnet mit der derzeit aktuellen Überschussbeteiligung in<br />

EUR<br />

Unverbindliche monatliche Rente<br />

bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds um 6%<br />

mit jeweils garantiertem Rentenfaktor<br />

berechnet<br />

unverbindlich mit derzeit gültigen<br />

Rechnungsgrundlagen berechnet<br />

Bei Abruf zum Rente<br />

Erhöhte<br />

Rente<br />

wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

Rente wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

in Prozent der<br />

Rente Rente 2)<br />

Erhöhte<br />

Rente<br />

wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

1)<br />

Rente wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

in Prozent der<br />

Gesamtrente<br />

01.12.2050 2.126,10 4.669,26 219,62 2.528,09 5.901,63 233,44<br />

01.12.2045 1.360,90 3.184,56 234,00 1.629,32 4.059,61 249,16<br />

Die dargestellten Altersrenten wegen Pflegebedürftigkeit sind ohne eine Versicherungsdauer der Hinterbliebenenabsicherung<br />

(Rentengarantiezeit) gerechnet. Sie können jedoch auch eine Rentengarantiezeit<br />

einschließen. Dann fällt die Rente geringer aus.<br />

1) Die erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit ist mit den derzeit für unseren Neuzugang an sofort beginnenden<br />

Rentenversicherungen wegen Pflegebedürftigkeit zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sowie<br />

dem jeweiligen Alter bei Abruf gerechnet. Die Verrentung bei Abruf erfolgt tatsächlich auf <strong>Basis</strong> der Rechnungsgrundlagen,<br />

die zu diesem Zeitpunkt für unseren Neuzugang an sofort beginnenden Renten wegen Pflegebedürftigkeit<br />

zu verwenden sind. Hierdurch kann sich eine niedrigere Rente ergeben.<br />

2) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />

beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während<br />

der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Leistungen können nicht garantiert werden und sind<br />

trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.<br />

Einmaliges Aufschieben des Rentenbeginns (Verlängerungsoption)<br />

Sie können vor Beginn der ersten Rentenzahlung Ihre fondsgebundene Rentenversicherung einmalig<br />

verlängern, indem Sie das vereinbarte Rentenbeginnalter um mindestens ein Jahr und maximal bis<br />

zum rechnungsmäßigen Alter 85 hinausschieben. Während der Dauer dieser Verlängerung können<br />

Sie die Rente zu jedem Monatsersten abrufen. Die Beitragszahlungsdauer wird mit Ausübung dieser<br />

Option nicht verlängert. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem vorhandenen Gesamtkapital und<br />

den dann geltenden Rechnungsgrundlagen unter Berücksichtigung des zum Rentenbeginn erreichten<br />

rechnungsmäßigen Alters der versicherten Person. Wenn Sie diese einmalige Verlängerung ausüben,<br />

gilt für Sie zum 85. Lebensjahr der garantierte Rentenfaktor in Höhe von 47,60.<br />

Ihr monatlicher Beitrag:<br />

fondsgebundene Rentenversicherung<br />

500,00 EUR


Seite 4 von 12<br />

Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Wertentwicklung<br />

Vor Beginn der Rentenzahlung hängt die Gesamtleistung Ihrer Versicherung insbesondere von der<br />

Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Investmentfonds (Wertsicherungsfonds und freie Fonds)<br />

ab. Diese Wertentwicklung wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, auf die wir als Versicherer<br />

keinen Einfluss haben. Hierzu gehören z.B. die Art des Fonds, die Entwicklung der Kapitalmärkte,<br />

Zinssätzen, Inflationsraten, Währungsparitäten und Anlageentscheidungen der Fondsmanager. Die<br />

künftige Wertentwicklung eines Fonds lässt sich daher nicht voraussagen. Da sich ihre fondsgebundene<br />

Rentenversicherung dadurch auszeichnet, dass wir unabhängig von der Fondsentwicklung garantieren,<br />

dass bei Rentenbeginn mindestens eine garantierte Leistung (Garantiekapital bzw. garantierte<br />

Rente) sichergestellt wird, wird Ihr Vertragsguthaben während der Ansparphase wie folgt angelegt:<br />

· im konventionellen Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung von 1,75 %<br />

· im Teildeckungskapital des Wertsicherungsfonds<br />

· im Teildeckungskapital der freien Fonds<br />

Die garantierte Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn wird durch eine Kombination aus dem konventionellen<br />

Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung und dem Teildeckungskapital im<br />

von Ihnen gewählten Wertsicherungsfonds sichergestellt. Durch dynamische Umschichtung zwischen<br />

diesen Anlageformen wird erreicht, dass ein möglichst hoher Fondsanteil an den Chancen des Kapitalmarktes<br />

partizipiert. Anteile am Vertragsguthaben, die nicht zur Sicherung der Garantie benötigt<br />

werden, werden in den freien Fonds angelegt.<br />

Da unsere Leistung aus dem Deckungskapital mit garantierter Verzinsung entsprechend vorsichtig<br />

kalkuliert ist, entstehen im Allgemeinen Überschüsse und Bewertungsreserven, an denen wir Sie und<br />

die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG beteiligen. Die Höhe der Überschussbeteiligung<br />

hängt von den Kapitalerträgen, vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Sie<br />

wird vom Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars jährlich neu festgelegt und in unserem<br />

Geschäftsbericht veröffentlicht. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung für die Zukunft sind nicht<br />

möglich. Wir können daher auch nicht zusagen, in welcher Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich<br />

anfallen wird. Veränderungen entstehen dabei vor allem durch die Bewegung der Kapitalmärkte<br />

und die Entwicklung der Sterblichkeit.<br />

Um Ihnen dennoch einen Eindruck zu vermitteln, wie sich die Gesamtleistung entwickeln kann, haben<br />

wir modellhaft unterstellt, dass die für das Jahr 2013 festgesetzten Überschussanteilsätze während<br />

der Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden.<br />

Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher oder niedriger sein.<br />

Die Darstellung der Fondsentwicklung basiert auf der Annahme fiktiver gleich bleibender Wertsteigerungen<br />

des Wertsicherungsfonds und der freien Fonds ohne Berücksichtigung der in den einzelnen<br />

Fonds enthaltenen Kosten. Die in den jeweiligen Fonds enthaltenen Kosten (siehe Informationen zu<br />

den Fonds) müssen bei dieser Berechnungsweise zusätzlich erwirtschaftet werden. Die Darstellung<br />

dient ausschließlich Illustrationszwecken. Bisherige oder künftige Wertsteigerungen des Fonds können<br />

daraus nicht abgeleitet werden. Die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds wird davon abweichen.<br />

Die tatsächlichen Leistungen würden sich auch dann von den angegebenen Werten unterscheiden,<br />

wenn die tatsächliche Wertsteigerung über mehrere Jahre im Durchschnitt 3 %, 6 % oder 9 % für<br />

jedes Jahr beträgt, jedoch für einzelne Versicherungsjahre höher oder niedriger ausfällt. Schwankungen<br />

wirken sich umso stärker aus, je mehr sich die Versicherung dem Ablauftermin nähert.<br />

Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen Renten basieren auf den derzeit für unseren<br />

Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen<br />

unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert<br />

bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden.


Seite 5 von 12<br />

Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Mit Beginn der Rentenzahlung entfällt die Fondsbindung, und wir bilden aus dem erreichten Gesamtkapital<br />

und den zu diesem Zeitpunkt für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />

beginnender Rentenzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen (z.B. Sterbetafel, Rechnungszins)<br />

eine lebenslange Rente, deren Höhe ab diesem Zeitpunkt vereinbart ist.<br />

Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter<br />

Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten<br />

Gesamtkapital ergibt.<br />

Trotz der auf EUR bzw. Cent exakten Darstellung sind die Werte, die Überschüsse enthalten, nur als<br />

unverbindliches Beispiel anzusehen. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher<br />

oder niedriger sein. Auf die angegebenen Gesamtleistungen kann kein Anspruch erhoben werden,<br />

falls die vertragsgemäß berechneten Leistungen geringer ausfallen.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Steuerliche Aspekte werden bei der Hochrechnung der Versicherungsleistung nicht berücksichtigt.


Seite 6 von 12<br />

Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR<br />

Vers.-<br />

jahr<br />

(VJ)<br />

monatlicher<br />

Beitrag<br />

Garantierte<br />

monatliche<br />

Rente<br />

zum 01.12.2050<br />

Im Todesfall für die<br />

Hinterbliebenenrente<br />

zur Verfügung stehendes<br />

Kapital zum<br />

Ende des VJ<br />

monatliche Rente<br />

zum 01.12.2050 bei<br />

Beitragsfreistellung<br />

1 500,00 764,26 2.761 16,09<br />

2 500,00 764,26 5.605 32,18<br />

3 500,00 764,26 8.535 48,27<br />

4 500,00 764,26 11.551 64,36<br />

5 500,00 764,26 14.656 80,45<br />

6 500,00 764,26 17.852 96,54<br />

7 500,00 764,26 21.141 112,63<br />

8 500,00 764,26 24.525 128,72<br />

9 500,00 764,26 28.006 144,81<br />

10 500,00 764,26 31.586 160,90<br />

11 500,00 764,26 35.268 176,99<br />

12 500,00 764,26 39.054 193,08<br />

13 500,00 764,26 42.945 209,16<br />

14 500,00 764,26 46.945 225,25<br />

15 500,00 764,26 51.056 241,34<br />

16 500,00 764,26 56.949 265,21<br />

17 500,00 764,26 63.565 291,63<br />

18 500,00 764,26 70.281 317,66<br />

19 500,00 764,26 77.098 343,30<br />

20 500,00 764,26 84.017 368,56<br />

21 500,00 764,26 91.041 393,45<br />

22 500,00 764,26 98.170 417,96<br />

23 500,00 764,26 105.407 442,12<br />

24 500,00 764,26 112.753 465,91<br />

25 500,00 764,26 120.209 489,35<br />

26 500,00 764,26 127.778 512,45<br />

27 500,00 764,26 135.460 535,20<br />

28 500,00 764,26 143.258 557,61<br />

29 500,00 764,26 151.174 579,69<br />

30 500,00 764,26 159.209 601,45<br />

Fortsetzung nächste Seite!


Seite 7 von 12<br />

Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR<br />

Vers.-<br />

jahr<br />

(VJ)<br />

monatlicher<br />

Beitrag<br />

Garantierte<br />

monatliche<br />

Rente<br />

zum 01.12.2050<br />

Im Todesfall für die<br />

Hinterbliebenenrente<br />

zur Verfügung stehendes<br />

Kapital zum<br />

Ende des VJ<br />

monatliche Rente<br />

zum 01.12.2050 bei<br />

Beitragsfreistellung<br />

31 500,00 764,26 167.365 622,88<br />

32 500,00 764,26 175.643 643,58<br />

33 500,00 764,26 184.047 663,70<br />

34 500,00 764,26 192.577 1) 683,81<br />

35 500,00 764,26 201.235 1) 703,92<br />

36 500,00 764,26 210.024 1) 724,03<br />

37 500,00 764,26 218.945 1) 744,14<br />

38 500,00 764,26 228.000 1) 764,26<br />

Garantierte Leistungen bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

zum 01.12.2050:<br />

monatliche Rente 764,26<br />

1) Bei Tod der versicherten Person nach Abruf der Rentenleistung wird das Deckungskapital für die noch nicht<br />

ausgezahlten Renten der Rentengarantiezeit - in eine monatliche lebenslange Hinterbliebenenrente an die bezugsberechtigten<br />

Hinterbliebenen im Sinne der Allgemeinen Bedingungen, umgerechnet.


Seite 8 von 12<br />

Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Unverbindliche Gesamtleistungen berechnet mit der für das Jahr 2013 gültigen Überschussbeteiligung<br />

in EUR<br />

Vers.-<br />

jahr<br />

(VJ)<br />

monatlicher<br />

Beitrag<br />

Gesamtkapital/ Im Todesfall für die Hinterbliebenenrente<br />

zur Verfügung stehendes Kapital<br />

zum Ende des Versicherungsjahres<br />

bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

3% 6% 9%<br />

1 500,00 4.003 4.066 4.128<br />

2 500,00 8.139 8.389 8.641<br />

3 500,00 12.413 12.985 13.573<br />

4 500,00 16.829 17.870 18.963<br />

5 500,00 21.391 23.059 24.847<br />

6 500,00 27.910 30.408 33.135<br />

7 500,00 34.636 38.207 42.177<br />

8 500,00 41.577 46.487 52.047<br />

9 500,00 48.742 55.278 62.809<br />

10 500,00 56.134 64.603 74.551<br />

11 500,00 63.764 74.505 87.352<br />

12 500,00 71.643 85.010 101.315<br />

13 500,00 79.768 96.154 116.535<br />

14 500,00 88.159 107.981 133.127<br />

15 500,00 96.818 120.528 151.216<br />

16 500,00 105.754 133.839 170.932<br />

17 500,00 114.994 147.976 192.437<br />

18 500,00 124.552 162.985 215.891<br />

19 500,00 134.433 178.928 241.467<br />

20 500,00 144.647 195.848 269.345<br />

21 500,00 155.206 213.815 299.735<br />

22 500,00 166.118 232.874 332.859<br />

23 500,00 177.396 253.100 368.958<br />

24 500,00 189.049 274.563 408.291<br />

25 500,00 201.092 297.336 451.145<br />

26 500,00 213.531 321.487 497.833<br />

27 500,00 226.384 347.098 548.686<br />

28 500,00 239.656 374.268 604.076<br />

29 500,00 253.375 403.075 664.411<br />

30 500,00 267.538 433.619 730.113<br />

Fortsetzung nächste Seite!


Seite 9 von 12<br />

Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Unverbindliche Gesamtleistungen berechnet mit der für das Jahr 2013 gültigen Überschussbeteiligung<br />

in EUR<br />

Vers.-<br />

jahr<br />

(VJ)<br />

monatlicher<br />

Beitrag<br />

Gesamtkapital/ Im Todesfall für die Hinterbliebenenrente<br />

zur Verfügung stehendes Kapital<br />

zum Ende des Versicherungsjahres<br />

bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

3% 6% 9%<br />

31 500,00 282.164 466.001 801.664<br />

32 500,00 297.269 500.330 879.572<br />

Beginn der Abrufphase:<br />

Zur Verrentung zur Verfügung stehendes Gesamtkapital<br />

zum Jahrestag der Versicherung<br />

33 500,00 312.984 536.844 964.526<br />

34 500,00 329.097 575.417 1.056.896<br />

35 500,00 345.733 616.303 1.157.455<br />

36 500,00 362.902 659.634 1.266.930<br />

37 500,00 380.620 705.546 1.386.108<br />

38 500,00 398.920 754.202 1.515.845


Seite 10 von 12<br />

Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Unverbindliche Rentenleistung bei Abruf, berechnet mit der für das Jahr 2013 gültigen<br />

Überschussbeteiligung in EUR<br />

Rentenleistungen zum Jahrestag der Versicherung<br />

auf Grundlage des oben dargestellten Gesamtkapitals<br />

bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 %<br />

Bei Abruf<br />

zum<br />

gar.<br />

RF 1)<br />

Rente mit garantiertem Rentenfaktor 2)<br />

berechnet<br />

Unverbindliche Rente mit derzeit gültigen<br />

Rechnungsgrundlagen 3) berechnet<br />

01.12.2045 25,35 793,41 1.360,90 2.445,07 949,91 1.629,32 2.927,34<br />

01.12.2046 25,86 851,04 1.488,03 2.733,13 1.017,57 1.779,19 3.267,92<br />

01.12.2047 26,40 912,74 1.627,04 3.055,68 1.089,75 1.942,59 3.648,30<br />

01.12.2048 26,97 978,75 1.779,03 3.416,91 1.166,73 2.120,72 4.073,18<br />

01.12.2049 27,56 1.048,99 1.944,48 3.820,11 1.248,81 2.314,90 4.547,82<br />

01.12.2050 28,19 1.124,56 2.126,10 4.273,17 1.337,18 2.528,09 5.081,11<br />

Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen Renten basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang<br />

an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen<br />

unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die<br />

Leistungen können nicht garantiert werden. Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten<br />

Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors<br />

und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt.<br />

1) garantierter Rentenfaktor<br />

2) Die hier angegebene Rente ergibt sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors<br />

und dem dann erreichten Gesamtkapital, entspricht aber mindestens der garantierten Rente.<br />

3) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender<br />

Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer<br />

unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung<br />

nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.


Seite 11 von 12<br />

Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />

Entstehung von Überschüssen<br />

Überschüsse entstehen dann, wenn höhere Kapitalerträge erwirtschaftet werden, sich eine günstigere<br />

Sterblichkeit einstellt oder der tatsächliche Kostenaufwand geringer gehalten werden kann, als bei der<br />

vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde (siehe auch die Erläuterungen zur Wertentwicklung).<br />

Überschussbeteiligung der <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Überschussbeteiligung vor Beginn der Rentenzahlung:<br />

Die laufenden Überschussanteile werden jeden Monat zugeteilt und erhöhen das Vertragsguthaben.<br />

Zusätzlich kann bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns<br />

sowie bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung, sofern Hinterbliebene im Sinne der Allgemeinen<br />

Bedingungen vorhanden sind, ein Schlussüberschuss fällig werden. Darüber hinaus erhält Ihr<br />

Vertrag bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns<br />

sowie bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung, sofern Hinterbliebene im Sinne der Allgemeinen Bedingungen<br />

vorhanden sind, eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />

wird mindestens eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Rentenbeginn<br />

wird das Vertragsguthaben und der ggf. fällige Schlussüberschuss sowie die dann fällig werdende<br />

Beteiligung an den Bewertungsreserven mit den zu diesem Termin für unseren Neuzugang an<br />

Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen<br />

verrentet.<br />

Überschussbeteiligung während der Rentenzahlung:<br />

Die vereinbarte Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, erhöht. Die<br />

durch die Erhöhung erreichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils vereinbart. Die Rentenerhöhung<br />

wird jährlich neu in Prozent der vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt. ("Dynamikrentensystem")<br />

Höhe der Überschussbeteiligung<br />

Wir legen die Überschussbeteiligung jeweils für ein Kalenderjahr fest. Für das Jahr 2013 sind folgende<br />

Überschussanteilsätze festgelegt:<br />

· Für die Rentenversicherung vor Beginn der Rentenzahlung<br />

- Zinsüberschussanteil: 1,75 % des Deckungskapitals mit garantierter Verzinsung<br />

- Sonstiger Überschussanteil: 0,492 ‰ des Vertragsguthabens, so fern und so weit dieses<br />

30.000 EUR übersteigt<br />

0,54 ‰ des monatlichen Teildeckungskapitals des Wertsicherungsfonds<br />

- Schlussüberschuss bei Fälligkeit in 2013:<br />

0,49 ‰ der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien<br />

mit garantierter Verzinsung<br />

Ein Schlussüberschuss wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des<br />

spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung, sofern Hinterbliebene im Sinne<br />

der Allgemeinen Bedingungen vorhanden sind.<br />

- als Beteiligung an den Bewertungsreserven mindestens die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei Fälligkeit in 2013:<br />

0,21 ‰ der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien<br />

mit garantierter Verzinsung


Seite 12 von 12<br />

Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung,<br />

spätestens bei Erleben des spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung, sofern<br />

Hinterbliebene im Sinne der Allgemeinen Bedingungen vorhanden sind.<br />

· Für die Rentenversicherung während der Rentenzahlung<br />

- Rentenerhöhung: 2,05 % der Vorjahresrente<br />

Erläuterungen zu garantierten Rentenfaktoren, garantierter Rente und Rentenhöhe<br />

Die garantierte Rente wird zum vereinbarten Rentenbeginn aus der individuellen Beitragsgarantie und<br />

mit den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Wir zahlen Ihnen dann mindestens<br />

die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des<br />

zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt.<br />

Die garantierten Rentenfaktoren geben an, wie hoch die monatliche Rente, ab Rentenbeginn je<br />

10.000 EUR Geldwert des Gesamtkapitals mindestens ist. Die Berechnung der Rentenfaktoren erfolgt<br />

nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die garantierten Rentenfaktoren basieren auf einem<br />

Rechnungszins in Höhe von 1 % p.a. und einer mit einer Sterbewahrscheinlichkeit in Höhe von<br />

80 % aus der Sterbetafel DAV 2004 R abgeleiteten geschlechtsneutralen Sterbetafel.<br />

Vertragskosten<br />

Für den Abschluss dieser Versicherung entstehen Kosten, die bereits in dem kalkulierten Beitrag enthalten<br />

sind. Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.


Produktinformationsblatt zur <strong>Basis</strong>Rente<br />

(Stand 01.12.2012)<br />

12. Dezember 2012<br />

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen vorgeschlagene Versicherung geben.<br />

Diese Informationen sind nicht abschließend. Umfassende Informationen über die vorgeschlagene Versicherung können Sie dem Antrag,<br />

den beigefügten Versicherungsbedingungen und dem Versorgungsvorschlag entnehmen. Bitte lesen Sie die gesamten Informationen<br />

sorgfältig durch.<br />

1. Welche Art der Versicherung schlagen wir Ihnen vor?<br />

Bei der vorgeschlagenen Versicherung handelt es sich um eine<br />

staatlich förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung mit<br />

Garantiekapital - <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong> (Tarif FRHF Tarifwerk<br />

2013).<br />

2. Welche Leistungen sieht die Ihnen vorgeschlagene Versicherung<br />

vor, welche sind nicht versichert?<br />

Versicherte Person ist Herr Max Mustermann geb. am<br />

14.05.1983.<br />

Zu Beginn der Rentenzahlung zahlen wir eine monatliche lebenslange<br />

Rente, wenn die versicherte Person den Rentenbeginn<br />

erlebt. Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung<br />

vorzeitig abgerufen werden.<br />

Bei Tod der versicherten Person vor Beginn der Rentenzahlung<br />

zahlen wir aus dem nach Eingang der Meldung des Todesfalles<br />

ermitteltem Vertragsguthaben eine Hinterbliebenenrente<br />

an den bzw. die Hinterbliebenen im Sinne der "Allgemeine<br />

Bedingungen für die staatlich förderfähige fondsgebundene<br />

Rentenversicherung mit Garantiekapital" (AVB).<br />

Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der<br />

Rentenzahlung zahlen wir aus dem Deckungskapital für die<br />

noch nicht ausgezahlten Renten der Rentengarantiezeit<br />

eine monatliche Hinterbliebenenrente an den bzw. die<br />

Hinterbliebenen im Sinne der AVB.<br />

Sind keine berechtigten Hinterbliebenen vorhanden, erlischt die<br />

Versicherung im Todesfall ohne Leistungsanspruch.<br />

Die Höhe der Leistung ist von der Wertentwicklung der gutgeschriebenen<br />

Fondsanteile abhängig. Sie haben die Chance bei<br />

Kurssteigerungen einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen<br />

tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Wenn<br />

Sie die Rentenzahlung wählen, rechnen wir das Fondsguthaben<br />

in eine Rente um und die Fondbindung entfällt.<br />

Die vorgeschlagene Versicherung ist an den Überschüssen beteiligt.<br />

Weitere Leistungen sind nicht versichert.<br />

Nähere Informationen zu den Leistungen finden Sie unter § 1<br />

der AVB .<br />

Nähere Informationen zur Überschussbeteiligung finden Sie unter<br />

§ 2 der AVB.<br />

Nähere Informationen über die Höhe der Leistungen finden Sie<br />

im Versorgungsvorschlag.<br />

3. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie ihn zahlen<br />

und was passiert, wenn Sie ihn verspätet oder gar nicht<br />

zahlen? Welche Kosten sind in dem Beitrag einkalkuliert<br />

und welche können zusätzlich entstehen?<br />

Beitragszahlung<br />

monatlicher Gesamtbeitrag<br />

vom 01.12.2012 bis zum 01.12.2050<br />

500,00 EUR<br />

Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird unverzüglich nach<br />

Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor<br />

dem Versicherungsbeginn.<br />

Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zum Ersten<br />

eines jeden Monats fällig.<br />

Nähere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie unter § 6<br />

der AVB.<br />

Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung<br />

Wenn der Einlösungsbeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig<br />

eingezogen werden kann, können wir vom Vertrag zurück<br />

treten. Außerdem sind wir dann im Versicherungsfall nicht zur<br />

Leistung verpflichtet.<br />

Wenn ein Folgebeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig<br />

eingezogen werden kann, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten<br />

eine schriftliche Mahnung in der wir eine Frist nennen. Kann der<br />

Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist eingezogen werden,<br />

entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz.<br />

Nähere Informationen zu den Folgen unterbliebener oder verspäteter<br />

Beitragszahlung finden Sie unter § 7 der AVB.<br />

Kosten<br />

Von den vereinbarten Beiträgen, deren Summe bis zum Ende<br />

der vereinbarten Beitragszahlungsdauer 228.000,00 EUR beträgt,<br />

entfallen einmalig 8.520,00 EUR auf die Abschlusskosten.<br />

Das entspricht 3,74 % der Beitragssumme.<br />

Die weiteren Kosten betragen bis zum 01.12.2050 jährlich<br />

288,00 EUR und zusätzlich betragen die laufenden Verwaltungskosten<br />

vor Rentenbeginn bis zum 01.12.2050 monatlich<br />

0,20 EUR pro 1.000 EUR Vertragsguthaben.<br />

Abschlusskosten verteilen wir unter Berücksichtigung des<br />

Rechnungszinses in gleichmäßigen Beträgen über einen Zeitraum<br />

von fünf Jahren, maximal bis zum Rentenbeginn. Die verteilten<br />

Abschlusskosten und die Verwaltungskosten entnehmen<br />

wir zu Beginn eines Monats dem Fondsguthaben.<br />

Einen zusätzlichen, durch Sie veranlassten, Verwaltungsaufwand<br />

können wir gesondert in Rechnung stellen. Für das Ausstellen<br />

einer Ersatzurkunde stellen wir Ihnen zum Beispiel 15<br />

EUR in Rechnung.<br />

Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie unter den<br />

§§ 3, 9 und 14 der AVB und den beigefügten "Bestimmungen<br />

über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen für die staatlich<br />

förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital".<br />

Nähere Informationen über die Kosten der gewählten Investmentfonds<br />

und entsprechende Zuwendungen aus den Investmentfonds<br />

an die Vertriebspartner entnehmen Sie bitte den Informationen<br />

zu den Fonds.<br />

Provinzial NordWest<br />

Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft<br />

Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />

Sophienblatt 33<br />

24097 Kiel<br />

Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />

St.-Nr. 5337 5914 0146<br />

Vorstand:<br />

Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />

Gerd Borggrebe,<br />

Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />

Dr. Thomas Niemöller,<br />

Markus Reinhard,<br />

Jörg Tomalak-Plönzke,<br />

Clemens Vatter<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />

Volker Goldmann<br />

Postanschrift:<br />

Westfälische Provinzial<br />

Versicherung Aktiengesellschaft<br />

Landesdirektion der Provinzial<br />

NordWest Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />

Telefon 0251/219-0<br />

Telefax 0251/219-2300<br />

www.provinzial-online.de<br />

Bankverbindung:<br />

Helaba<br />

BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />

IBAN DE80 30050000 0000060327<br />

BIC WELADEDD


Seite 2 von 2<br />

Produktinformationsblatt zur <strong>Basis</strong>Rente<br />

4. Welche Leistungsausschlüsse gibt es bei der vorgeschlagenen<br />

Versicherung?<br />

Bei der Rentenversicherung bestehen keine Leistungsausschlüsse.<br />

5. Welche Pflichten sind vor Vertragsabschluss zu beachten<br />

und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung?<br />

Damit wir den Antrag prüfen können, müssen die im Antragsformular<br />

enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und<br />

vollständig beantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn wir<br />

entsprechende Fragen nach Antragsstellung und vor Annahme<br />

des Antrages stellen. Werden falsche Angaben gemacht, können<br />

wir unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vom<br />

Vertrag zurücktreten. Das kann zur Folge haben, dass wir keine<br />

Versicherungsleistungen erbringen müssen.<br />

Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />

Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter § 5<br />

der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach<br />

§ 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen<br />

Anzeigepflicht".<br />

6. Welche Pflichten sind während der Vertragslaufzeit zu<br />

beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung?<br />

Änderungen der Adresse, des Namens oder der Bankverbindung<br />

sind uns unverzüglich mitzuteilen. Fehlende Informationen<br />

können den reibungslosen Versicherungsablauf beeinträchtigen,<br />

bzw. den Versicherungsschutz einschränken.<br />

Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />

Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter § 13<br />

der AVB.<br />

7. Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung<br />

verlangt wird und welche Folgen hat eine<br />

Nichtbeachtung?<br />

Wird eine Versicherungsleistung verlangt, ist uns der Versicherungsschein<br />

vorzulegen. Im Todesfall benötigen wir außerdem<br />

eine Sterbeurkunde. Des Weiteren können wir vor jeder Rentenzahlung<br />

einen Nachweis darüber verlangen, dass die versicherte<br />

Person noch lebt. Solange diese Verpflichtungen nicht<br />

erfüllt werden, erfolgt keine Auszahlung von Leistungen. Der<br />

Tod der versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüglich<br />

anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung können bereits gezahlte Leistungen<br />

zurückgefordert werden.<br />

Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />

Nähere Informationen zu den Pflichten finden Sie unter den<br />

§§ 10 und 15 der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung<br />

nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung<br />

von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall".<br />

8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz beginnt, wenn wir die Annahme des<br />

Antrages in Textform oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins<br />

erklärt haben. Vor dem 01.12.2012 besteht jedoch<br />

kein Versicherungsschutz.<br />

Die Rentenzahlung beginnt spätestens am 01.12.2050 und läuft<br />

lebenslang.<br />

Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn endet der<br />

Vertrag, sofern keine berechtigten Hinterbliebenen für den Bezug<br />

einer Hinterbliebenenrente vorhanden sind.<br />

Nähere Informationen finden Sie in den AVB unter § 4.<br />

9. Wie können Sie diese Versicherung beenden?<br />

Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie die Versicherung jederzeit<br />

zum Schluss einer Versicherungsperiode schriftlich kündigen,<br />

damit wird die Versicherung beitragsfrei gestellt.<br />

Die Kündigung der Versicherung ist mit Nachteilen verbunden.<br />

In der Anfangszeit der Versicherung sind wegen der Verrechnung<br />

von Kosten nur geringe Beträge für die Bildung der beitragsfreien<br />

Versicherungsleistungen vorhanden.<br />

Eine Kündigung nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer ist<br />

nicht mehr möglich.<br />

Nähere Informationen zur Kündigung der Versicherung finden<br />

Sie unter § 8 der AVB.

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