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Basis GarantRente Vario - Sparkasse Bielefeld

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Seite 2 von 12<br />

Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

lebenslange monatliche Rente<br />

Bei Abruf<br />

garantierte<br />

unverbindliche Rente 1) bei einer angenommenen<br />

jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

zum<br />

Rente<br />

3 % 6 % 9 %<br />

01.12.2047 634,29 1.089,75 1.942,59 3.648,30<br />

01.12.2048 675,23 1.166,73 2.120,72 4.073,18<br />

01.12.2049 718,36 1.248,81 2.314,90 4.547,82<br />

01.12.2050 764,26 1.337,18 2.528,09 5.081,11<br />

1) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />

beginnender Rentenzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während<br />

der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden<br />

und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.<br />

Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung zu jedem Monatsersten abgerufen werden.<br />

Die monatliche Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, um die Leistungen<br />

aus der Überschussbeteiligung erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der gesamten<br />

vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt ("Dynamikrentensystem"). Der für das Jahr 2013 festgelegte<br />

Erhöhungssatz beträgt 2,05 %.<br />

Zur Verrentung zur Verfügung stehendes<br />

Bei Abruf<br />

Garantiekapital<br />

unverbindliches Gesamtkapital bei einer angenommenen<br />

jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

zum<br />

3 % 6 % 9 %<br />

01.12.2045 184.046,79 312.984 536.844 964.526<br />

01.12.2046 192.576,65 329.097 575.417 1.056.896<br />

01.12.2047 201.234,95 345.733 616.303 1.157.455<br />

01.12.2048 210.023,63 362.902 659.634 1.266.930<br />

01.12.2049 218.944,65 380.620 705.546 1.386.108<br />

01.12.2050 228.000,00 398.920 754.202 1.515.845<br />

Leistungen im Todesfall<br />

Vor Beginn der Rentenzahlung<br />

Bei Tod der versicherten Person vor Abruf der Rentenzahlung wird das am Todestag vorhandene Gesamtkapital<br />

in eine monatliche Hinterbliebenenrente für die bezugsberechtigten Hinterbliebenen umgerechnet.<br />

Als berechtigte Hinterbliebene gelten der Ehegatte und die Kinder in dieser Rangfolge. Kinder<br />

sind leibliche und diesen gesetzlich gleichgestellte Kinder, für die Sie Anspruch auf Kindergeld<br />

oder auf einen Kinderfreibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG haben.<br />

Nach Beginn der Rentenzahlung<br />

Bei Tod während der Rentengarantiezeit, wird das nach Tod vorhandene Kapital - das ist das<br />

Deckungskapital für die noch nicht ausgezahlten Renten der Rentengarantiezeit - in eine monatliche<br />

Hinterbliebenenrente an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen im oben genannten Sinne umgerechnet.<br />

Sind keine bezugsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, erlischt die Versicherung ohne Leistungsanspruch.

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