Basis GarantRente Vario - Sparkasse Bielefeld
Basis GarantRente Vario - Sparkasse Bielefeld
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Förderdarstellung für eine<br />
<strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft<br />
12. Dezember 2012<br />
Möglicher Verlauf der Beiträge und der staatlichen Förderung für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Persönliche Angaben<br />
Herr Max Mustermann, geb. am 14.05.1983<br />
Familienstand<br />
ledig<br />
Steuerliche Veranlagung<br />
getrennt<br />
Anzahl der Kinder 0<br />
Kirchensteuer 9,00 %<br />
Altersvorsorge<br />
Versicherungsfreiheit<br />
Bruttojahreseinkommen<br />
52.396 EUR<br />
Zu versteuerndes Gesamtjahreseinkommen<br />
45.000 EUR<br />
Angebotsdaten<br />
monatlicher Beitrag:<br />
500,00 EUR<br />
Staatliche Förderung Ihrer Beiträge (Werte in Euro/Jahr)<br />
Jahr<br />
Absetzbarer<br />
Anteil in %<br />
Jährlicher<br />
Bruttobeitrag<br />
Absetzbarer<br />
Betrag<br />
Steuerersparnis<br />
Jährlicher<br />
Nettobeitrag<br />
Förderquote<br />
in %<br />
2012 74,00 500,00 370,00 162,59 337,41 32,52<br />
2013 76,00 6.000,00 4.560,00 1.956,84 4.043,16 32,61<br />
2014 78,00 6.000,00 4.680,00 2.015,16 3.984,84 33,59<br />
2015 80,00 6.000,00 4.800,00 2.072,40 3.927,60 34,54<br />
2016 82,00 6.000,00 4.920,00 2.130,84 3.869,16 35,51<br />
2017 84,00 6.000,00 5.040,00 2.189,28 3.810,72 36,49<br />
2018 86,00 6.000,00 5.160,00 2.241,96 3.758,04 37,37<br />
2019 88,00 6.000,00 5.280,00 2.292,24 3.707,76 38,20<br />
2020 90,00 6.000,00 5.400,00 2.342,64 3.657,36 39,04<br />
2021 92,00 6.000,00 5.520,00 2.393,04 3.606,96 39,88<br />
2022 94,00 6.000,00 5.640,00 2.443,44 3.556,56 40,72<br />
2023 96,00 6.000,00 5.760,00 2.493,84 3.506,16 41,56<br />
2024 98,00 6.000,00 5.880,00 2.543,04 3.456,96 42,38<br />
2025 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2026 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2027 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2028 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2029 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2030 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2031 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2032 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2033 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2034 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2035 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2036 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2037 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2038 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2039 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2040 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2041 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
Provinzial NordWest<br />
Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft<br />
Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />
Sophienblatt 33<br />
24097 Kiel<br />
Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />
St.-Nr. 5337 5914 0146<br />
Vorstand:<br />
Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />
Gerd Borggrebe,<br />
Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />
Dr. Thomas Niemöller,<br />
Markus Reinhard,<br />
Jörg Tomalak-Plönzke,<br />
Clemens Vatter<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />
Volker Goldmann<br />
Postanschrift:<br />
Westfälische Provinzial<br />
Versicherung Aktiengesellschaft<br />
Landesdirektion der Provinzial<br />
NordWest Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />
Telefon 0251/219-0<br />
Telefax 0251/219-2300<br />
www.provinzial-online.de<br />
Bankverbindung:<br />
Helaba<br />
BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />
IBAN DE80 30050000 0000060327<br />
BIC WELADEDD
Seite 2 von 2<br />
Förderdarstellung für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Jahr<br />
Absetzbarer<br />
Anteil in %<br />
Jährlicher<br />
Bruttobeitrag<br />
Absetzbarer<br />
Betrag<br />
Steuerersparnis<br />
Jährlicher<br />
Nettobeitrag<br />
Förderquote<br />
in %<br />
2042 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2043 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2044 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2045 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2046 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2047 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2048 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2049 100,00 6.000,00 6.000,00 2.593,44 3.406,56 43,22<br />
2050 100,00 5.500,00 5.500,00 2.385,02 3.114,98 43,36<br />
Gesamt: 228.000,00 218.510,00 94.498,33 133.501,67 41,45<br />
Erläuterung zur staatlichen Förderung<br />
Die Beiträge zur <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong> (einschl. Zusatzversicherungen) sind als Sonderausgaben<br />
beschränkt abzugsfähig. Im Jahr 2012 können 74% der geleisteten Vorsorgeaufwendungen steuerlich<br />
geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2%-Punkte bis auf 100% ab dem Jahr<br />
2025.<br />
Für die Vorsorgeaufwendungen gilt ein Höchstbetrag von 20.000 EUR, der sich im Falle der Zusammenveranlagung<br />
von Ehegatten verdoppelt. Auf den Höchstbetrag sind die Gesamtbeiträge (d.h. Arbeitnehmer-<br />
und Arbeitgeberanteil) zu gesetzlichen Versorgungseinrichtungen (gesetzliche Rentenversicherung,<br />
berufsständische Versorgungswerke etc.) anzurechnen. Bei Beamten und sozialversicherungsfreien<br />
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) mit einer betrieblichen Altersvorsorge<br />
wird der Höchstbeitrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gekürzt.<br />
Die steigende Abzugsfähigkeit Ihrer Beiträge führt zu einer zunehmenden Steuerersparnis, was sich<br />
wiederum in einer Senkung der jeweiligen Nettobeiträge zeigt.<br />
Die Förderquote gibt das Verhältnis der staatlichen Förderung in Form der Steuerersparnis zu Ihrem<br />
Beitrag an.<br />
Hinweis zu den berechneten Werten<br />
Diese Informationen und die für Sie berechneten Werte beruhen auf dem aktuellen Stand der Steuergesetze<br />
(Stand 01.01.2013) und geben Ihnen eine unverbindliche Übersicht. Die Anwendung dieser<br />
Steuerregelungen auf die <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong> kann nicht für die gesamte Laufzeit der Versicherung<br />
garantiert werden. Durch Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Rechtssprechung, Verwaltungsanweisungen<br />
etc. während der weiteren Vertragslaufzeit, aber auch durch Vertragsänderungen<br />
sowie Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen kann sich die steuerliche Behandlung der<br />
<strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong> ändern. Eine Haftung für Auskünfte können wir daher nicht übernehmen. In<br />
Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Versorgungsvorschlag für eine<br />
<strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft<br />
12. Dezember 2012<br />
Darstellung<br />
für eine staatlich förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital<br />
nach Tarif FRHF (Tarifwerk 2013)<br />
Vertragsdaten<br />
Versicherte Person: Herr Max Mustermann, geb. am 14.05.1983<br />
Eintrittsalter:<br />
29 Jahre<br />
Versicherungsbeginn: 01.12.2012<br />
Beitragszahlungsdauer:<br />
38 Jahre, längstens bis zum Rentenbeginn<br />
Rentengarantiezeit: 10 Jahre Beginn der Rentenzahlung: 01.12.2050<br />
Beginn der Abrufphase: 01.12.2045<br />
Überschussverwendung vor Rentenbeginn:<br />
Erhöhung des Vertragsguthabens<br />
Überschussverwendung nach Rentenbeginn:<br />
Dynamikrentensystem<br />
monatlich versicherte Rente zum vereinbarten Rentenbeginn<br />
764,26 EUR<br />
individuelle Beitragsgarantie 1)<br />
(zur Verrentung zur Verfügung stehendes Kapital)<br />
228.000,00 EUR<br />
monatlicher Beitrag:<br />
500,00 EUR<br />
1) Die individuelle Beitragsgarantie entspricht bei Vertragsabschluss dem Garantiekapital.<br />
Fondsauswahl<br />
Wertsicherungsfonds:<br />
Fondsname<br />
Deka-EuropaGarant 80<br />
ISIN<br />
LU0508319497<br />
Freie Fonds:<br />
Fondsname ISIN Anteil<br />
DekaStruktur: 5 Chance DE000DK1CJP5 100%<br />
Leistungen im Alter in EUR<br />
Leistungen im Rahmen einer <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong> können nur als Rentenzahlung an die versicherte<br />
Person erfolgen. Eine Kapitalabfindung der Rentenzahlung ist nicht möglich. Bei Kündigung der<br />
Versicherung wird diese in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzten Leistungen umgewandelt.<br />
Für die Ermittlung der Rente steht das erreichte Gesamtkapital zur Verfügung. Das Gesamtkapital ist<br />
das erreichte Vertragsguthaben zuzüglich eines ggf. fälligen Schlussüberschusses sowie einer dann<br />
fällig werdenden Beteiligung an den Bewertungsreserven. Eine Auszahlung des Gesamtkapitals ist<br />
nicht möglich.<br />
lebenslange monatliche Rente<br />
Bei Abruf<br />
garantierte<br />
unverbindliche Rente 1) bei einer angenommenen<br />
jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
zum<br />
Rente<br />
3 % 6 % 9 %<br />
01.12.2045 558,58 949,91 1.629,32 2.927,34<br />
01.12.2046 595,45 1.017,57 1.779,19 3.267,92<br />
Provinzial NordWest<br />
Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft<br />
Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />
Sophienblatt 33<br />
24097 Kiel<br />
Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />
St.-Nr. 5337 5914 0146<br />
Vorstand:<br />
Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />
Gerd Borggrebe,<br />
Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />
Dr. Thomas Niemöller,<br />
Markus Reinhard,<br />
Jörg Tomalak-Plönzke,<br />
Clemens Vatter<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />
Volker Goldmann<br />
Postanschrift:<br />
Westfälische Provinzial<br />
Versicherung Aktiengesellschaft<br />
Landesdirektion der Provinzial<br />
NordWest Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />
Telefon 0251/219-0<br />
Telefax 0251/219-2300<br />
www.provinzial-online.de<br />
Bankverbindung:<br />
Helaba<br />
BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />
IBAN DE80 30050000 0000060327<br />
BIC WELADEDD
Seite 2 von 12<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
lebenslange monatliche Rente<br />
Bei Abruf<br />
garantierte<br />
unverbindliche Rente 1) bei einer angenommenen<br />
jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
zum<br />
Rente<br />
3 % 6 % 9 %<br />
01.12.2047 634,29 1.089,75 1.942,59 3.648,30<br />
01.12.2048 675,23 1.166,73 2.120,72 4.073,18<br />
01.12.2049 718,36 1.248,81 2.314,90 4.547,82<br />
01.12.2050 764,26 1.337,18 2.528,09 5.081,11<br />
1) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />
beginnender Rentenzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während<br />
der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden<br />
und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.<br />
Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung zu jedem Monatsersten abgerufen werden.<br />
Die monatliche Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, um die Leistungen<br />
aus der Überschussbeteiligung erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der gesamten<br />
vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt ("Dynamikrentensystem"). Der für das Jahr 2013 festgelegte<br />
Erhöhungssatz beträgt 2,05 %.<br />
Zur Verrentung zur Verfügung stehendes<br />
Bei Abruf<br />
Garantiekapital<br />
unverbindliches Gesamtkapital bei einer angenommenen<br />
jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
zum<br />
3 % 6 % 9 %<br />
01.12.2045 184.046,79 312.984 536.844 964.526<br />
01.12.2046 192.576,65 329.097 575.417 1.056.896<br />
01.12.2047 201.234,95 345.733 616.303 1.157.455<br />
01.12.2048 210.023,63 362.902 659.634 1.266.930<br />
01.12.2049 218.944,65 380.620 705.546 1.386.108<br />
01.12.2050 228.000,00 398.920 754.202 1.515.845<br />
Leistungen im Todesfall<br />
Vor Beginn der Rentenzahlung<br />
Bei Tod der versicherten Person vor Abruf der Rentenzahlung wird das am Todestag vorhandene Gesamtkapital<br />
in eine monatliche Hinterbliebenenrente für die bezugsberechtigten Hinterbliebenen umgerechnet.<br />
Als berechtigte Hinterbliebene gelten der Ehegatte und die Kinder in dieser Rangfolge. Kinder<br />
sind leibliche und diesen gesetzlich gleichgestellte Kinder, für die Sie Anspruch auf Kindergeld<br />
oder auf einen Kinderfreibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG haben.<br />
Nach Beginn der Rentenzahlung<br />
Bei Tod während der Rentengarantiezeit, wird das nach Tod vorhandene Kapital - das ist das<br />
Deckungskapital für die noch nicht ausgezahlten Renten der Rentengarantiezeit - in eine monatliche<br />
Hinterbliebenenrente an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen im oben genannten Sinne umgerechnet.<br />
Sind keine bezugsberechtigten Hinterbliebenen vorhanden, erlischt die Versicherung ohne Leistungsanspruch.
Seite 3 von 12<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit bei Rentenbeginn<br />
Wenn die versicherte Person zum Beginn der Rentenzahlung pflegebedürftig gemäß § 19 Absatz 1<br />
der Allgemeine Bedingungen für die staatlich förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung mit<br />
Garantiekapital ist, so besteht die Option, dass anstelle der vereinbarten Altersrente eine erhöhte Altersrente<br />
wegen Pflegebedürftigkeit gezahlt wird.<br />
Unverbindliche Rentenleistungen berechnet mit der derzeit aktuellen Überschussbeteiligung in<br />
EUR<br />
Unverbindliche monatliche Rente<br />
bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds um 6%<br />
mit jeweils garantiertem Rentenfaktor<br />
berechnet<br />
unverbindlich mit derzeit gültigen<br />
Rechnungsgrundlagen berechnet<br />
Bei Abruf zum Rente<br />
Erhöhte<br />
Rente<br />
wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
Rente wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
in Prozent der<br />
Rente Rente 2)<br />
Erhöhte<br />
Rente<br />
wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
1)<br />
Rente wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
in Prozent der<br />
Gesamtrente<br />
01.12.2050 2.126,10 4.669,26 219,62 2.528,09 5.901,63 233,44<br />
01.12.2045 1.360,90 3.184,56 234,00 1.629,32 4.059,61 249,16<br />
Die dargestellten Altersrenten wegen Pflegebedürftigkeit sind ohne eine Versicherungsdauer der Hinterbliebenenabsicherung<br />
(Rentengarantiezeit) gerechnet. Sie können jedoch auch eine Rentengarantiezeit<br />
einschließen. Dann fällt die Rente geringer aus.<br />
1) Die erhöhte Altersrente wegen Pflegebedürftigkeit ist mit den derzeit für unseren Neuzugang an sofort beginnenden<br />
Rentenversicherungen wegen Pflegebedürftigkeit zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sowie<br />
dem jeweiligen Alter bei Abruf gerechnet. Die Verrentung bei Abruf erfolgt tatsächlich auf <strong>Basis</strong> der Rechnungsgrundlagen,<br />
die zu diesem Zeitpunkt für unseren Neuzugang an sofort beginnenden Renten wegen Pflegebedürftigkeit<br />
zu verwenden sind. Hierdurch kann sich eine niedrigere Rente ergeben.<br />
2) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />
beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während<br />
der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Leistungen können nicht garantiert werden und sind<br />
trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.<br />
Einmaliges Aufschieben des Rentenbeginns (Verlängerungsoption)<br />
Sie können vor Beginn der ersten Rentenzahlung Ihre fondsgebundene Rentenversicherung einmalig<br />
verlängern, indem Sie das vereinbarte Rentenbeginnalter um mindestens ein Jahr und maximal bis<br />
zum rechnungsmäßigen Alter 85 hinausschieben. Während der Dauer dieser Verlängerung können<br />
Sie die Rente zu jedem Monatsersten abrufen. Die Beitragszahlungsdauer wird mit Ausübung dieser<br />
Option nicht verlängert. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem vorhandenen Gesamtkapital und<br />
den dann geltenden Rechnungsgrundlagen unter Berücksichtigung des zum Rentenbeginn erreichten<br />
rechnungsmäßigen Alters der versicherten Person. Wenn Sie diese einmalige Verlängerung ausüben,<br />
gilt für Sie zum 85. Lebensjahr der garantierte Rentenfaktor in Höhe von 47,60.<br />
Ihr monatlicher Beitrag:<br />
fondsgebundene Rentenversicherung<br />
500,00 EUR
Seite 4 von 12<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Wertentwicklung<br />
Vor Beginn der Rentenzahlung hängt die Gesamtleistung Ihrer Versicherung insbesondere von der<br />
Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Investmentfonds (Wertsicherungsfonds und freie Fonds)<br />
ab. Diese Wertentwicklung wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, auf die wir als Versicherer<br />
keinen Einfluss haben. Hierzu gehören z.B. die Art des Fonds, die Entwicklung der Kapitalmärkte,<br />
Zinssätzen, Inflationsraten, Währungsparitäten und Anlageentscheidungen der Fondsmanager. Die<br />
künftige Wertentwicklung eines Fonds lässt sich daher nicht voraussagen. Da sich ihre fondsgebundene<br />
Rentenversicherung dadurch auszeichnet, dass wir unabhängig von der Fondsentwicklung garantieren,<br />
dass bei Rentenbeginn mindestens eine garantierte Leistung (Garantiekapital bzw. garantierte<br />
Rente) sichergestellt wird, wird Ihr Vertragsguthaben während der Ansparphase wie folgt angelegt:<br />
· im konventionellen Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung von 1,75 %<br />
· im Teildeckungskapital des Wertsicherungsfonds<br />
· im Teildeckungskapital der freien Fonds<br />
Die garantierte Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn wird durch eine Kombination aus dem konventionellen<br />
Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung und dem Teildeckungskapital im<br />
von Ihnen gewählten Wertsicherungsfonds sichergestellt. Durch dynamische Umschichtung zwischen<br />
diesen Anlageformen wird erreicht, dass ein möglichst hoher Fondsanteil an den Chancen des Kapitalmarktes<br />
partizipiert. Anteile am Vertragsguthaben, die nicht zur Sicherung der Garantie benötigt<br />
werden, werden in den freien Fonds angelegt.<br />
Da unsere Leistung aus dem Deckungskapital mit garantierter Verzinsung entsprechend vorsichtig<br />
kalkuliert ist, entstehen im Allgemeinen Überschüsse und Bewertungsreserven, an denen wir Sie und<br />
die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG beteiligen. Die Höhe der Überschussbeteiligung<br />
hängt von den Kapitalerträgen, vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Sie<br />
wird vom Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars jährlich neu festgelegt und in unserem<br />
Geschäftsbericht veröffentlicht. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung für die Zukunft sind nicht<br />
möglich. Wir können daher auch nicht zusagen, in welcher Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich<br />
anfallen wird. Veränderungen entstehen dabei vor allem durch die Bewegung der Kapitalmärkte<br />
und die Entwicklung der Sterblichkeit.<br />
Um Ihnen dennoch einen Eindruck zu vermitteln, wie sich die Gesamtleistung entwickeln kann, haben<br />
wir modellhaft unterstellt, dass die für das Jahr 2013 festgesetzten Überschussanteilsätze während<br />
der Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden.<br />
Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher oder niedriger sein.<br />
Die Darstellung der Fondsentwicklung basiert auf der Annahme fiktiver gleich bleibender Wertsteigerungen<br />
des Wertsicherungsfonds und der freien Fonds ohne Berücksichtigung der in den einzelnen<br />
Fonds enthaltenen Kosten. Die in den jeweiligen Fonds enthaltenen Kosten (siehe Informationen zu<br />
den Fonds) müssen bei dieser Berechnungsweise zusätzlich erwirtschaftet werden. Die Darstellung<br />
dient ausschließlich Illustrationszwecken. Bisherige oder künftige Wertsteigerungen des Fonds können<br />
daraus nicht abgeleitet werden. Die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds wird davon abweichen.<br />
Die tatsächlichen Leistungen würden sich auch dann von den angegebenen Werten unterscheiden,<br />
wenn die tatsächliche Wertsteigerung über mehrere Jahre im Durchschnitt 3 %, 6 % oder 9 % für<br />
jedes Jahr beträgt, jedoch für einzelne Versicherungsjahre höher oder niedriger ausfällt. Schwankungen<br />
wirken sich umso stärker aus, je mehr sich die Versicherung dem Ablauftermin nähert.<br />
Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen Renten basieren auf den derzeit für unseren<br />
Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen<br />
unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert<br />
bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden.
Seite 5 von 12<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Mit Beginn der Rentenzahlung entfällt die Fondsbindung, und wir bilden aus dem erreichten Gesamtkapital<br />
und den zu diesem Zeitpunkt für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />
beginnender Rentenzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen (z.B. Sterbetafel, Rechnungszins)<br />
eine lebenslange Rente, deren Höhe ab diesem Zeitpunkt vereinbart ist.<br />
Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter<br />
Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten<br />
Gesamtkapital ergibt.<br />
Trotz der auf EUR bzw. Cent exakten Darstellung sind die Werte, die Überschüsse enthalten, nur als<br />
unverbindliches Beispiel anzusehen. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher<br />
oder niedriger sein. Auf die angegebenen Gesamtleistungen kann kein Anspruch erhoben werden,<br />
falls die vertragsgemäß berechneten Leistungen geringer ausfallen.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Steuerliche Aspekte werden bei der Hochrechnung der Versicherungsleistung nicht berücksichtigt.
Seite 6 von 12<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR<br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
monatlicher<br />
Beitrag<br />
Garantierte<br />
monatliche<br />
Rente<br />
zum 01.12.2050<br />
Im Todesfall für die<br />
Hinterbliebenenrente<br />
zur Verfügung stehendes<br />
Kapital zum<br />
Ende des VJ<br />
monatliche Rente<br />
zum 01.12.2050 bei<br />
Beitragsfreistellung<br />
1 500,00 764,26 2.761 16,09<br />
2 500,00 764,26 5.605 32,18<br />
3 500,00 764,26 8.535 48,27<br />
4 500,00 764,26 11.551 64,36<br />
5 500,00 764,26 14.656 80,45<br />
6 500,00 764,26 17.852 96,54<br />
7 500,00 764,26 21.141 112,63<br />
8 500,00 764,26 24.525 128,72<br />
9 500,00 764,26 28.006 144,81<br />
10 500,00 764,26 31.586 160,90<br />
11 500,00 764,26 35.268 176,99<br />
12 500,00 764,26 39.054 193,08<br />
13 500,00 764,26 42.945 209,16<br />
14 500,00 764,26 46.945 225,25<br />
15 500,00 764,26 51.056 241,34<br />
16 500,00 764,26 56.949 265,21<br />
17 500,00 764,26 63.565 291,63<br />
18 500,00 764,26 70.281 317,66<br />
19 500,00 764,26 77.098 343,30<br />
20 500,00 764,26 84.017 368,56<br />
21 500,00 764,26 91.041 393,45<br />
22 500,00 764,26 98.170 417,96<br />
23 500,00 764,26 105.407 442,12<br />
24 500,00 764,26 112.753 465,91<br />
25 500,00 764,26 120.209 489,35<br />
26 500,00 764,26 127.778 512,45<br />
27 500,00 764,26 135.460 535,20<br />
28 500,00 764,26 143.258 557,61<br />
29 500,00 764,26 151.174 579,69<br />
30 500,00 764,26 159.209 601,45<br />
Fortsetzung nächste Seite!
Seite 7 von 12<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR<br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
monatlicher<br />
Beitrag<br />
Garantierte<br />
monatliche<br />
Rente<br />
zum 01.12.2050<br />
Im Todesfall für die<br />
Hinterbliebenenrente<br />
zur Verfügung stehendes<br />
Kapital zum<br />
Ende des VJ<br />
monatliche Rente<br />
zum 01.12.2050 bei<br />
Beitragsfreistellung<br />
31 500,00 764,26 167.365 622,88<br />
32 500,00 764,26 175.643 643,58<br />
33 500,00 764,26 184.047 663,70<br />
34 500,00 764,26 192.577 1) 683,81<br />
35 500,00 764,26 201.235 1) 703,92<br />
36 500,00 764,26 210.024 1) 724,03<br />
37 500,00 764,26 218.945 1) 744,14<br />
38 500,00 764,26 228.000 1) 764,26<br />
Garantierte Leistungen bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
zum 01.12.2050:<br />
monatliche Rente 764,26<br />
1) Bei Tod der versicherten Person nach Abruf der Rentenleistung wird das Deckungskapital für die noch nicht<br />
ausgezahlten Renten der Rentengarantiezeit - in eine monatliche lebenslange Hinterbliebenenrente an die bezugsberechtigten<br />
Hinterbliebenen im Sinne der Allgemeinen Bedingungen, umgerechnet.
Seite 8 von 12<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Unverbindliche Gesamtleistungen berechnet mit der für das Jahr 2013 gültigen Überschussbeteiligung<br />
in EUR<br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
monatlicher<br />
Beitrag<br />
Gesamtkapital/ Im Todesfall für die Hinterbliebenenrente<br />
zur Verfügung stehendes Kapital<br />
zum Ende des Versicherungsjahres<br />
bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
3% 6% 9%<br />
1 500,00 4.003 4.066 4.128<br />
2 500,00 8.139 8.389 8.641<br />
3 500,00 12.413 12.985 13.573<br />
4 500,00 16.829 17.870 18.963<br />
5 500,00 21.391 23.059 24.847<br />
6 500,00 27.910 30.408 33.135<br />
7 500,00 34.636 38.207 42.177<br />
8 500,00 41.577 46.487 52.047<br />
9 500,00 48.742 55.278 62.809<br />
10 500,00 56.134 64.603 74.551<br />
11 500,00 63.764 74.505 87.352<br />
12 500,00 71.643 85.010 101.315<br />
13 500,00 79.768 96.154 116.535<br />
14 500,00 88.159 107.981 133.127<br />
15 500,00 96.818 120.528 151.216<br />
16 500,00 105.754 133.839 170.932<br />
17 500,00 114.994 147.976 192.437<br />
18 500,00 124.552 162.985 215.891<br />
19 500,00 134.433 178.928 241.467<br />
20 500,00 144.647 195.848 269.345<br />
21 500,00 155.206 213.815 299.735<br />
22 500,00 166.118 232.874 332.859<br />
23 500,00 177.396 253.100 368.958<br />
24 500,00 189.049 274.563 408.291<br />
25 500,00 201.092 297.336 451.145<br />
26 500,00 213.531 321.487 497.833<br />
27 500,00 226.384 347.098 548.686<br />
28 500,00 239.656 374.268 604.076<br />
29 500,00 253.375 403.075 664.411<br />
30 500,00 267.538 433.619 730.113<br />
Fortsetzung nächste Seite!
Seite 9 von 12<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Unverbindliche Gesamtleistungen berechnet mit der für das Jahr 2013 gültigen Überschussbeteiligung<br />
in EUR<br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
monatlicher<br />
Beitrag<br />
Gesamtkapital/ Im Todesfall für die Hinterbliebenenrente<br />
zur Verfügung stehendes Kapital<br />
zum Ende des Versicherungsjahres<br />
bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
3% 6% 9%<br />
31 500,00 282.164 466.001 801.664<br />
32 500,00 297.269 500.330 879.572<br />
Beginn der Abrufphase:<br />
Zur Verrentung zur Verfügung stehendes Gesamtkapital<br />
zum Jahrestag der Versicherung<br />
33 500,00 312.984 536.844 964.526<br />
34 500,00 329.097 575.417 1.056.896<br />
35 500,00 345.733 616.303 1.157.455<br />
36 500,00 362.902 659.634 1.266.930<br />
37 500,00 380.620 705.546 1.386.108<br />
38 500,00 398.920 754.202 1.515.845
Seite 10 von 12<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Unverbindliche Rentenleistung bei Abruf, berechnet mit der für das Jahr 2013 gültigen<br />
Überschussbeteiligung in EUR<br />
Rentenleistungen zum Jahrestag der Versicherung<br />
auf Grundlage des oben dargestellten Gesamtkapitals<br />
bei Annahme einer jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 %<br />
Bei Abruf<br />
zum<br />
gar.<br />
RF 1)<br />
Rente mit garantiertem Rentenfaktor 2)<br />
berechnet<br />
Unverbindliche Rente mit derzeit gültigen<br />
Rechnungsgrundlagen 3) berechnet<br />
01.12.2045 25,35 793,41 1.360,90 2.445,07 949,91 1.629,32 2.927,34<br />
01.12.2046 25,86 851,04 1.488,03 2.733,13 1.017,57 1.779,19 3.267,92<br />
01.12.2047 26,40 912,74 1.627,04 3.055,68 1.089,75 1.942,59 3.648,30<br />
01.12.2048 26,97 978,75 1.779,03 3.416,91 1.166,73 2.120,72 4.073,18<br />
01.12.2049 27,56 1.048,99 1.944,48 3.820,11 1.248,81 2.314,90 4.547,82<br />
01.12.2050 28,19 1.124,56 2.126,10 4.273,17 1.337,18 2.528,09 5.081,11<br />
Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen Renten basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang<br />
an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen<br />
unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die<br />
Leistungen können nicht garantiert werden. Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten<br />
Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors<br />
und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt.<br />
1) garantierter Rentenfaktor<br />
2) Die hier angegebene Rente ergibt sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors<br />
und dem dann erreichten Gesamtkapital, entspricht aber mindestens der garantierten Rente.<br />
3) Die Berechnungen basieren auf den derzeit für unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender<br />
Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer<br />
unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung<br />
nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.
Seite 11 von 12<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />
Entstehung von Überschüssen<br />
Überschüsse entstehen dann, wenn höhere Kapitalerträge erwirtschaftet werden, sich eine günstigere<br />
Sterblichkeit einstellt oder der tatsächliche Kostenaufwand geringer gehalten werden kann, als bei der<br />
vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde (siehe auch die Erläuterungen zur Wertentwicklung).<br />
Überschussbeteiligung der <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Überschussbeteiligung vor Beginn der Rentenzahlung:<br />
Die laufenden Überschussanteile werden jeden Monat zugeteilt und erhöhen das Vertragsguthaben.<br />
Zusätzlich kann bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns<br />
sowie bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung, sofern Hinterbliebene im Sinne der Allgemeinen<br />
Bedingungen vorhanden sind, ein Schlussüberschuss fällig werden. Darüber hinaus erhält Ihr<br />
Vertrag bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns<br />
sowie bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung, sofern Hinterbliebene im Sinne der Allgemeinen Bedingungen<br />
vorhanden sind, eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
wird mindestens eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Rentenbeginn<br />
wird das Vertragsguthaben und der ggf. fällige Schlussüberschuss sowie die dann fällig werdende<br />
Beteiligung an den Bewertungsreserven mit den zu diesem Termin für unseren Neuzugang an<br />
Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen<br />
verrentet.<br />
Überschussbeteiligung während der Rentenzahlung:<br />
Die vereinbarte Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, erhöht. Die<br />
durch die Erhöhung erreichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils vereinbart. Die Rentenerhöhung<br />
wird jährlich neu in Prozent der vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt. ("Dynamikrentensystem")<br />
Höhe der Überschussbeteiligung<br />
Wir legen die Überschussbeteiligung jeweils für ein Kalenderjahr fest. Für das Jahr 2013 sind folgende<br />
Überschussanteilsätze festgelegt:<br />
· Für die Rentenversicherung vor Beginn der Rentenzahlung<br />
- Zinsüberschussanteil: 1,75 % des Deckungskapitals mit garantierter Verzinsung<br />
- Sonstiger Überschussanteil: 0,492 ‰ des Vertragsguthabens, so fern und so weit dieses<br />
30.000 EUR übersteigt<br />
0,54 ‰ des monatlichen Teildeckungskapitals des Wertsicherungsfonds<br />
- Schlussüberschuss bei Fälligkeit in 2013:<br />
0,49 ‰ der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien<br />
mit garantierter Verzinsung<br />
Ein Schlussüberschuss wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des<br />
spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung, sofern Hinterbliebene im Sinne<br />
der Allgemeinen Bedingungen vorhanden sind.<br />
- als Beteiligung an den Bewertungsreserven mindestens die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />
bei Fälligkeit in 2013:<br />
0,21 ‰ der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien<br />
mit garantierter Verzinsung
Seite 12 von 12<br />
Versorgungsvorschlag für eine <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung,<br />
spätestens bei Erleben des spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung, sofern<br />
Hinterbliebene im Sinne der Allgemeinen Bedingungen vorhanden sind.<br />
· Für die Rentenversicherung während der Rentenzahlung<br />
- Rentenerhöhung: 2,05 % der Vorjahresrente<br />
Erläuterungen zu garantierten Rentenfaktoren, garantierter Rente und Rentenhöhe<br />
Die garantierte Rente wird zum vereinbarten Rentenbeginn aus der individuellen Beitragsgarantie und<br />
mit den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Wir zahlen Ihnen dann mindestens<br />
die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des<br />
zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt.<br />
Die garantierten Rentenfaktoren geben an, wie hoch die monatliche Rente, ab Rentenbeginn je<br />
10.000 EUR Geldwert des Gesamtkapitals mindestens ist. Die Berechnung der Rentenfaktoren erfolgt<br />
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die garantierten Rentenfaktoren basieren auf einem<br />
Rechnungszins in Höhe von 1 % p.a. und einer mit einer Sterbewahrscheinlichkeit in Höhe von<br />
80 % aus der Sterbetafel DAV 2004 R abgeleiteten geschlechtsneutralen Sterbetafel.<br />
Vertragskosten<br />
Für den Abschluss dieser Versicherung entstehen Kosten, die bereits in dem kalkulierten Beitrag enthalten<br />
sind. Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.
Produktinformationsblatt zur <strong>Basis</strong>Rente<br />
(Stand 01.12.2012)<br />
12. Dezember 2012<br />
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen vorgeschlagene Versicherung geben.<br />
Diese Informationen sind nicht abschließend. Umfassende Informationen über die vorgeschlagene Versicherung können Sie dem Antrag,<br />
den beigefügten Versicherungsbedingungen und dem Versorgungsvorschlag entnehmen. Bitte lesen Sie die gesamten Informationen<br />
sorgfältig durch.<br />
1. Welche Art der Versicherung schlagen wir Ihnen vor?<br />
Bei der vorgeschlagenen Versicherung handelt es sich um eine<br />
staatlich förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung mit<br />
Garantiekapital - <strong>Basis</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong> (Tarif FRHF Tarifwerk<br />
2013).<br />
2. Welche Leistungen sieht die Ihnen vorgeschlagene Versicherung<br />
vor, welche sind nicht versichert?<br />
Versicherte Person ist Herr Max Mustermann geb. am<br />
14.05.1983.<br />
Zu Beginn der Rentenzahlung zahlen wir eine monatliche lebenslange<br />
Rente, wenn die versicherte Person den Rentenbeginn<br />
erlebt. Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung<br />
vorzeitig abgerufen werden.<br />
Bei Tod der versicherten Person vor Beginn der Rentenzahlung<br />
zahlen wir aus dem nach Eingang der Meldung des Todesfalles<br />
ermitteltem Vertragsguthaben eine Hinterbliebenenrente<br />
an den bzw. die Hinterbliebenen im Sinne der "Allgemeine<br />
Bedingungen für die staatlich förderfähige fondsgebundene<br />
Rentenversicherung mit Garantiekapital" (AVB).<br />
Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der<br />
Rentenzahlung zahlen wir aus dem Deckungskapital für die<br />
noch nicht ausgezahlten Renten der Rentengarantiezeit<br />
eine monatliche Hinterbliebenenrente an den bzw. die<br />
Hinterbliebenen im Sinne der AVB.<br />
Sind keine berechtigten Hinterbliebenen vorhanden, erlischt die<br />
Versicherung im Todesfall ohne Leistungsanspruch.<br />
Die Höhe der Leistung ist von der Wertentwicklung der gutgeschriebenen<br />
Fondsanteile abhängig. Sie haben die Chance bei<br />
Kurssteigerungen einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen<br />
tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Wenn<br />
Sie die Rentenzahlung wählen, rechnen wir das Fondsguthaben<br />
in eine Rente um und die Fondbindung entfällt.<br />
Die vorgeschlagene Versicherung ist an den Überschüssen beteiligt.<br />
Weitere Leistungen sind nicht versichert.<br />
Nähere Informationen zu den Leistungen finden Sie unter § 1<br />
der AVB .<br />
Nähere Informationen zur Überschussbeteiligung finden Sie unter<br />
§ 2 der AVB.<br />
Nähere Informationen über die Höhe der Leistungen finden Sie<br />
im Versorgungsvorschlag.<br />
3. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie ihn zahlen<br />
und was passiert, wenn Sie ihn verspätet oder gar nicht<br />
zahlen? Welche Kosten sind in dem Beitrag einkalkuliert<br />
und welche können zusätzlich entstehen?<br />
Beitragszahlung<br />
monatlicher Gesamtbeitrag<br />
vom 01.12.2012 bis zum 01.12.2050<br />
500,00 EUR<br />
Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird unverzüglich nach<br />
Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor<br />
dem Versicherungsbeginn.<br />
Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zum Ersten<br />
eines jeden Monats fällig.<br />
Nähere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie unter § 6<br />
der AVB.<br />
Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung<br />
Wenn der Einlösungsbeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig<br />
eingezogen werden kann, können wir vom Vertrag zurück<br />
treten. Außerdem sind wir dann im Versicherungsfall nicht zur<br />
Leistung verpflichtet.<br />
Wenn ein Folgebeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig<br />
eingezogen werden kann, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten<br />
eine schriftliche Mahnung in der wir eine Frist nennen. Kann der<br />
Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist eingezogen werden,<br />
entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz.<br />
Nähere Informationen zu den Folgen unterbliebener oder verspäteter<br />
Beitragszahlung finden Sie unter § 7 der AVB.<br />
Kosten<br />
Von den vereinbarten Beiträgen, deren Summe bis zum Ende<br />
der vereinbarten Beitragszahlungsdauer 228.000,00 EUR beträgt,<br />
entfallen einmalig 8.520,00 EUR auf die Abschlusskosten.<br />
Das entspricht 3,74 % der Beitragssumme.<br />
Die weiteren Kosten betragen bis zum 01.12.2050 jährlich<br />
288,00 EUR und zusätzlich betragen die laufenden Verwaltungskosten<br />
vor Rentenbeginn bis zum 01.12.2050 monatlich<br />
0,20 EUR pro 1.000 EUR Vertragsguthaben.<br />
Abschlusskosten verteilen wir unter Berücksichtigung des<br />
Rechnungszinses in gleichmäßigen Beträgen über einen Zeitraum<br />
von fünf Jahren, maximal bis zum Rentenbeginn. Die verteilten<br />
Abschlusskosten und die Verwaltungskosten entnehmen<br />
wir zu Beginn eines Monats dem Fondsguthaben.<br />
Einen zusätzlichen, durch Sie veranlassten, Verwaltungsaufwand<br />
können wir gesondert in Rechnung stellen. Für das Ausstellen<br />
einer Ersatzurkunde stellen wir Ihnen zum Beispiel 15<br />
EUR in Rechnung.<br />
Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie unter den<br />
§§ 3, 9 und 14 der AVB und den beigefügten "Bestimmungen<br />
über Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen für die staatlich<br />
förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital".<br />
Nähere Informationen über die Kosten der gewählten Investmentfonds<br />
und entsprechende Zuwendungen aus den Investmentfonds<br />
an die Vertriebspartner entnehmen Sie bitte den Informationen<br />
zu den Fonds.<br />
Provinzial NordWest<br />
Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft<br />
Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />
Sophienblatt 33<br />
24097 Kiel<br />
Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />
St.-Nr. 5337 5914 0146<br />
Vorstand:<br />
Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />
Gerd Borggrebe,<br />
Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />
Dr. Thomas Niemöller,<br />
Markus Reinhard,<br />
Jörg Tomalak-Plönzke,<br />
Clemens Vatter<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />
Volker Goldmann<br />
Postanschrift:<br />
Westfälische Provinzial<br />
Versicherung Aktiengesellschaft<br />
Landesdirektion der Provinzial<br />
NordWest Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />
Telefon 0251/219-0<br />
Telefax 0251/219-2300<br />
www.provinzial-online.de<br />
Bankverbindung:<br />
Helaba<br />
BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />
IBAN DE80 30050000 0000060327<br />
BIC WELADEDD
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Produktinformationsblatt zur <strong>Basis</strong>Rente<br />
4. Welche Leistungsausschlüsse gibt es bei der vorgeschlagenen<br />
Versicherung?<br />
Bei der Rentenversicherung bestehen keine Leistungsausschlüsse.<br />
5. Welche Pflichten sind vor Vertragsabschluss zu beachten<br />
und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung?<br />
Damit wir den Antrag prüfen können, müssen die im Antragsformular<br />
enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und<br />
vollständig beantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn wir<br />
entsprechende Fragen nach Antragsstellung und vor Annahme<br />
des Antrages stellen. Werden falsche Angaben gemacht, können<br />
wir unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vom<br />
Vertrag zurücktreten. Das kann zur Folge haben, dass wir keine<br />
Versicherungsleistungen erbringen müssen.<br />
Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />
Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter § 5<br />
der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach<br />
§ 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen<br />
Anzeigepflicht".<br />
6. Welche Pflichten sind während der Vertragslaufzeit zu<br />
beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung?<br />
Änderungen der Adresse, des Namens oder der Bankverbindung<br />
sind uns unverzüglich mitzuteilen. Fehlende Informationen<br />
können den reibungslosen Versicherungsablauf beeinträchtigen,<br />
bzw. den Versicherungsschutz einschränken.<br />
Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />
Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter § 13<br />
der AVB.<br />
7. Welche Pflichten sind zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung<br />
verlangt wird und welche Folgen hat eine<br />
Nichtbeachtung?<br />
Wird eine Versicherungsleistung verlangt, ist uns der Versicherungsschein<br />
vorzulegen. Im Todesfall benötigen wir außerdem<br />
eine Sterbeurkunde. Des Weiteren können wir vor jeder Rentenzahlung<br />
einen Nachweis darüber verlangen, dass die versicherte<br />
Person noch lebt. Solange diese Verpflichtungen nicht<br />
erfüllt werden, erfolgt keine Auszahlung von Leistungen. Der<br />
Tod der versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüglich<br />
anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung können bereits gezahlte Leistungen<br />
zurückgefordert werden.<br />
Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />
Nähere Informationen zu den Pflichten finden Sie unter den<br />
§§ 10 und 15 der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung<br />
nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung<br />
von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall".<br />
8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn wir die Annahme des<br />
Antrages in Textform oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins<br />
erklärt haben. Vor dem 01.12.2012 besteht jedoch<br />
kein Versicherungsschutz.<br />
Die Rentenzahlung beginnt spätestens am 01.12.2050 und läuft<br />
lebenslang.<br />
Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn endet der<br />
Vertrag, sofern keine berechtigten Hinterbliebenen für den Bezug<br />
einer Hinterbliebenenrente vorhanden sind.<br />
Nähere Informationen finden Sie in den AVB unter § 4.<br />
9. Wie können Sie diese Versicherung beenden?<br />
Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie die Versicherung jederzeit<br />
zum Schluss einer Versicherungsperiode schriftlich kündigen,<br />
damit wird die Versicherung beitragsfrei gestellt.<br />
Die Kündigung der Versicherung ist mit Nachteilen verbunden.<br />
In der Anfangszeit der Versicherung sind wegen der Verrechnung<br />
von Kosten nur geringe Beträge für die Bildung der beitragsfreien<br />
Versicherungsleistungen vorhanden.<br />
Eine Kündigung nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer ist<br />
nicht mehr möglich.<br />
Nähere Informationen zur Kündigung der Versicherung finden<br />
Sie unter § 8 der AVB.