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A. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN<br />

Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden sind grundsätzlich zu den Anschaffungskosten<br />

ausgewiesen, erforderliche Wertberichtigungen werden gekürzt. Die Vorsorge für<br />

Risiken im Kreditgeschäft umfasst Wertberichtigungen und Rückstellungen für alle Bonitätsrisiken<br />

und für latente Ausfallrisiken. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2007 wurden<br />

erstmals erwartete Verwertungserlöse bei Abwicklungsengagements abgezinst. Dem latenten<br />

Kreditrisiko wird in Form von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Für die<br />

bei Kreditinstituten bestehenden besonderen Risiken bestehen zudem versteuerte Vorsorgereserven<br />

gemäß § 340f HGB und Reserven i. S. v. § 26a KWG a. F. Das Wahlrecht gemäß<br />

§ 340f Abs. 3 HGB wurde in Anspruch genommen.<br />

Die Wertpapiere werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten<br />

oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip).<br />

Die Beteiligungen und die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten<br />

beziehungsweise den fortgeführten Buchwerten bilanziert; bei voraussichtlich<br />

dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.<br />

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen bewerten wir<br />

zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen<br />

entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Dabei orientieren wir uns an den von<br />

der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Bei voraussichtlich dauernder<br />

Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Geringwertige<br />

Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.<br />

Soweit die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen bzw. für Abschreibungen<br />

auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen<br />

nach § 280 Abs. 1 HGB vorgenommen.<br />

Steuerliche Sonderabschreibungen früherer Jahre beeinflussen das Ergebnis nur in unbedeutendem<br />

Umfang.<br />

Aus dem Ansatz steuerlicher Werte sind zukünftige Belastungen in Form von Steuerzahlungen<br />

zu erwarten. Die Belastungen verteilen sich über eine Reihe von Jahren und beeinflussen<br />

die künftigen Jahresergebnisse nur unwesentlich.<br />

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