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4.4.2 Anwendbares Recht<br />
Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Gläubiger<br />
und der Emittentin bestimmen sich nach deutschem Recht.<br />
4.4.3 Verbriefung<br />
Die Schuldverschreibungen samt Zinsansprüchen sind in einer Global-Inhaberschuldverschreibung<br />
(die „Rahmenurkunde“) verbrieft, die am Tag der Begebung bei der Clearstream<br />
Banking AG, Neue Börsenstraße 8, 60487 Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die Rahmenurkunde<br />
trägt die eigenhändige Unterschrift von zwei Vertretungsberechtigten der Emittentin.<br />
Den Inhabern der Schuldverschreibungen stehen Miteigentumsanteile an dieser Rahmenurkunde<br />
zu. Effektive Stücke von Schuldverschreibungen oder Zinsscheinen werden nicht<br />
ausgestellt.<br />
4.4.4 Währung<br />
Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben.<br />
4.4.5 Status und Rang<br />
Die Schuldverschreibungen werden als nicht-nachrangige Schuldverschreibungen ausgegeben.<br />
Die Schuldverschreibungen einer Serie sind untereinander in jedem Fall gleichrangig.<br />
Die nicht-nachrangigen Schuldverschreibungen sind mit allen anderen nicht-nachrangigen<br />
unbesicherten Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig, unbeschadet etwaiger solcher<br />
Verbindlichkeiten, die auf Grund Gesetzes Vorrang genießen.<br />
4.4.6 Kündigungsrecht der Emittentin<br />
Es besteht kein ordentliches Kündigungsrecht der Emittentin.<br />
4.4.7 Verzinsung<br />
Die Endgültigen Bedingungen sehen vor, dass Schuldverschreibungen mit fester Verzinsung<br />
begeben werden.<br />
Die Schuldverschreibungen werden in Höhe ihres Nennbetrages vom • (einschließlich) bis<br />
zum • (ausschließlich) mit jährlich • % verzinst.<br />
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