SEPA: Übergang auf die neuen Verfahren - Sparkasse Donauwörth
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Umdeutung der Einzugsermächtigung in ein<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat<br />
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Aufgrund des hohen Aufwandes für <strong>die</strong> Neueinholung der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift-mandate<br />
(ca. 700 Mio. Mandate müssten in Deutschland neu eingeholt werden) ist eine<br />
Umdeutungslösung unverzichtbar.<br />
Deshalb wurden <strong>die</strong> Kundenbedingungen für das Einzugsermächtigungsverfahren<br />
und <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschriftverfahren zum 9. Juli 2012 um <strong>die</strong> im BGH-Urteil<br />
<strong>auf</strong>gezeigte Möglichkeit der Parteivereinbarung ergänzt (sogenannte „AGB-<br />
Änderung“).<br />
D.h. seit <strong>die</strong>sem Zeitpunkt können gültige (schriftliche!) Einzugsermächtigungen<br />
für <strong>SEPA</strong>-Lastschriften verwendet werden. Die Voraussetzungen hierfür sind:<br />
- Mitteilung über den Umstieg <strong>auf</strong> <strong>die</strong> <strong>SEPA</strong>-Lastschrift<br />
- Mitteilung von Mandatsreferenz und Gläubiger-Id in Textform<br />
- Das Unterschriftsdatum im Datensatz () ist mit<br />
dem Datum der Unterrichtung des Zahlers zu belegen<br />
- Die erste <strong>SEPA</strong>-Lastschrift nach dem Wechsel ist eine<br />
Erstlastschrift und hat somit Vorlagefrist D-5<br />
Künftige Lastschrifteinzüge nehmen<br />
wir per <strong>SEPA</strong>-Basis-Lastschrift vor.<br />
Unsere Gläubiger-ID:<br />
DE55ZZZ00123456789<br />
Ihre Mandatsreferenz:<br />
LOREMIPSUM1234567890<br />
s <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Donauwörth</strong>