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Geschäftsbericht (inkl. Jahresabschluss) für das ... - Sparkasse Essen

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Anhang zum <strong>Jahresabschluss</strong><br />

1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Der <strong>Jahresabschluss</strong> wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)<br />

und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.<br />

Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheindarlehen) wurden zum<br />

Nennwert bilanziert. Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.<br />

Laufzeitzinsdarlehen wurden zum Zeitwert angesetzt. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene<br />

Disagien werden auf deren Laufzeit, längstens fünf Jahre, bzw. Festzinsdauer verteilt.<br />

Für akute Ausfallrisiken wurden bei Forderungen an Kunden in Höhe des zu erwartenden<br />

Ausfalls Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Außerdem haben wir nach den Erfahrungen<br />

der Vergangenheit bemessene Pauschalwertberichtigungen auf den latent gefährdeten<br />

Forderungsbestand gebildet. Zusätzlich besteht eine ausreichende Vorsorge <strong>für</strong> die besonderen<br />

Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute.<br />

Wechsel im Bestand wurden zum Zeitwert angesetzt und zu effektiven Hereinnahmesätzen<br />

abgezinst.<br />

Wertpapiere sind nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet; dabei wurde von der<br />

Möglichkeit der Durchschnittsbewertung Gebrauch gemacht. Zusätzlich besteht eine ausreichende<br />

Vorsorge <strong>für</strong> die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute.<br />

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten,<br />

vermindert um Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung, bilanziert. Vertragliche<br />

Verpflichtungen zur Leistung von Einlagen werden bei diesen Posten ausgewiesen. In Höhe der<br />

noch nicht geleisteten Einlagen werden Verbindlichkeiten passiviert.<br />

Options- und Termingeschäfte wurden zu Marktpreisen am Abschlussstichtag bewertet;<br />

Bewertungsgewinne blieben ohne Ansatz. Im Rahmen der verbundenen Bewertung wurden<br />

Bewertungsverluste und Bewertungsgewinne gegeneinander aufgerechnet. Für Bewertungsverluste<br />

ist eine Abschreibung vorgenommen sowie eine Rückstellung gebildet worden.<br />

Erworbene sowie emittierte strukturierte Produkte wurden als einheitliche Vermögensgegenstände<br />

bzw. Verbindlichkeiten bilanziert.<br />

Eine im Bestand befindliche Credit Linked Note wurde zum strengen Niederstwertprinzip<br />

bewertet.<br />

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte<br />

wurden in die Betrachtung des gesamten Zinsänderungsrisikos einbezogen und somit nicht<br />

einzeln bewertet. Bei der Absicherung von Währungskrediten, von Cap-Vereinbarungen, von<br />

emittierten strukturierten Anleihen durch entsprechende Swap-, Optionsgeschäfte sowie<br />

strukturierte Schuldscheindarlehen wurden Bewertungseinheiten gebildet.<br />

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen wurden mit den steuerlich zulässigen<br />

Sätzen abgeschrieben. Begründet durch Änderungen im Einkommensteuergesetz erfolgten die<br />

Abschreibungen von Neuanschaffungen im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

erstmals pro rata temporis. Geringwertige Vermögensgegenstände wurden aus Vereinfachungsgründen<br />

im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Ein niedrigerer Wertansatz wird bei<br />

Sachanlagen aus steuerlichen Gründen beibehalten.<br />

Rückstellungen <strong>für</strong> ungewisse Verbindlichkeiten wurden in der vorgeschriebenen Höhe gebildet.<br />

Zusätzlich wurden Rückstellungen <strong>für</strong> Spareinlagen mit steigendem Zins gemäß § 249 Abs. 2<br />

HGB gebildet. Die Pensionsrückstellungen wurden auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln<br />

1998 berechnet.<br />

Unterschiedsbeträge zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei<br />

Verbindlichkeiten sind als aktive Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und werden auf<br />

deren Laufzeit bzw. Festzinsdauer verteilt. Dies gilt nicht <strong>für</strong> laufzeitunabhängige Einmalkosten.<br />

Einen Abgrenzungsposten <strong>für</strong> zukünftige Steuerentlastungen haben wir nicht gebildet.<br />

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