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Erklärung für Zwecke der Abgeltungsteuer - Sparkasse Harburg ...

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Erklärung für <strong>Zwecke</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Abgeltungsteuer</strong><br />

Bezeichnung des Kreditinstituts<br />

Name, Vorname/Firma, Anschrift<br />

Stammnummer<br />

Folgende Konten und Depots gehören zu meinem/unserem Betriebsvermögen (Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit,<br />

Land- und Forstwirtschaft):<br />

Konto- bzw. Depot-Nr. Konto- bzw. Depot-Nr. Konto- bzw. Depot-Nr. Konto- bzw. Depot-Nr.<br />

Konto- bzw. Depot-Nr. Konto- bzw. Depot-Nr. Konto- bzw. Depot-Nr. Konto- bzw. Depot-Nr.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift(en) des/<strong>der</strong> Kunden<br />

Hinweise:<br />

1. Für Kapitalerträge aus Betriebsvermögen hat <strong>der</strong> Kapitalertragsteuerabzug keine Abgeltungswirkung.<br />

Ihre betrieblichen Erträge dürfen nicht mit privaten Kapitalerträgen zusammengefasst werden.<br />

Sie erhalten für den betrieblichen Bereich geson<strong>der</strong>te Steuerbescheinigungen.<br />

Die Berücksichtigung des Freistellungsauftrags, eine Verlustverrechnung, <strong>der</strong> Einbehalt von Kirchensteuer o<strong>der</strong> eine Quellensteueranrechnung<br />

sind ausgeschlossen.<br />

2. Sofern Sie ein betriebliches Depot unterhalten o<strong>der</strong> betriebliche Termingeschäfte abwickeln, beachten Sie bitte Folgendes: Wir können bei<br />

betrieblichen Auslandsdividenden, Kursgewinnen, Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien auf den Einbehalt von Kapitalertragsteuer<br />

verzichten. Hierzu ist es allerdings erfor<strong>der</strong>lich, dass Sie zusätzlich das amtliche Formular „Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug“<br />

ausfüllen. Dieses Formular erhalten Sie in Ihrer <strong>Sparkasse</strong>. Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, alle aufgrund<br />

Ihres Antrags vom Steuerabzug freigestellten betrieblichen Depots und Termingeschäfte an die Finanzverwaltung zu melden.<br />

3. Teilen Sie uns bitte Än<strong>der</strong>ungen an oben getroffener Zuordnung umgehend schriftlich mit.<br />

107 252.000 (Fassung März 2009) - (V1)<br />

Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag


Erklärung für <strong>Zwecke</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Abgeltungsteuer</strong><br />

Bezeichnung des Kreditinstituts<br />

Name, Vorname/Firma, Anschrift<br />

Stammnummer<br />

Folgende Konten und Depots gehören zu meinem/unserem Betriebsvermögen (Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit,<br />

Land- und Forstwirtschaft):<br />

Konto- bzw. Depot-Nr. Konto- bzw. Depot-Nr. Konto- bzw. Depot-Nr. Konto- bzw. Depot-Nr.<br />

Konto- bzw. Depot-Nr. Konto- bzw. Depot-Nr. Konto- bzw. Depot-Nr. Konto- bzw. Depot-Nr.<br />

107 252.000 (Fassung März 2009) - (V2)<br />

Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag Ausfertigung für den/die Kunden<br />

Ort, Datum<br />

Hinweise:<br />

Unterschrift(en) des/<strong>der</strong> Kunden<br />

1. Für Kapitalerträge aus Betriebsvermögen hat <strong>der</strong> Kapitalertragsteuerabzug keine Abgeltungswirkung.<br />

Ihre betrieblichen Erträge dürfen nicht mit privaten Kapitalerträgen zusammengefasst werden.<br />

Sie erhalten für den betrieblichen Bereich geson<strong>der</strong>te Steuerbescheinigungen.<br />

Die Berücksichtigung des Freistellungsauftrags, eine Verlustverrechnung, <strong>der</strong> Einbehalt von Kirchensteuer o<strong>der</strong> eine Quellensteueranrechnung<br />

sind ausgeschlossen.<br />

2. Sofern Sie ein betriebliches Depot unterhalten o<strong>der</strong> betriebliche Termingeschäfte abwickeln, beachten Sie bitte Folgendes: Wir können bei<br />

betrieblichen Auslandsdividenden, Kursgewinnen, Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalterprämien auf den Einbehalt von Kapitalertragsteuer<br />

verzichten. Hierzu ist es allerdings erfor<strong>der</strong>lich, dass Sie zusätzlich das amtliche Formular „Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug“<br />

ausfüllen. Dieses Formular erhalten Sie in Ihrer <strong>Sparkasse</strong>. Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich verpflichtet sind, alle aufgrund<br />

Ihres Antrags vom Steuerabzug freigestellten betrieblichen Depots und Termingeschäfte an die Finanzverwaltung zu melden.<br />

3. Teilen Sie uns bitte Än<strong>der</strong>ungen an oben getroffener Zuordnung umgehend schriftlich mit.

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