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BasisRente - Sparkasse Siegen

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Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige<br />

Begrenzungen für die staatlich förderfähige<br />

fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital<br />

(Stand 01.12.2012)<br />

Diese Bestimmungen sind Bestandteil der Ihrer Versicherung zugrunde<br />

liegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen. Wir können die<br />

Bestimmungen in angemessener Weise neu festlegen. Über künftige Änderungen<br />

werden wir Sie jeweils schriftlich unterrichten.<br />

Abgaben und Gebühren<br />

Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z. B. Steuern und Gebühren), die für<br />

die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung gestellten<br />

Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten.<br />

Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder<br />

sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfallenden<br />

Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR.<br />

Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt.<br />

Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz<br />

nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).<br />

Von jeder Zuzahlung behalten wir Gebühren in Höhe von 5 % der Zuzahlung<br />

ein.<br />

Darüber hinaus werden folgende Gebühren erhoben:<br />

- Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines 15 EUR<br />

- Einzelermächtigung zur Schweigepflichtentbindung 15 EUR<br />

- Änderung des freien Fonds für die Zuführung (Switch) kostenfrei<br />

- Übertragung von Deckungskapital im Wertsicherungsfonds<br />

und/oder von Deckungskapital in freien Fonds in<br />

einen anderen Fonds (Shift)<br />

kostenfrei<br />

Sofern nicht anders vereinbart, entnehmen wir Gebühren oder Verzugszinsen<br />

Ihrem Vertragsguthaben<br />

Tarifabhängige Begrenzungen<br />

- Mindestbeitrag (inkl. Beitrag für Zusatzversicherungen)<br />

monatlich<br />

25 EUR<br />

vierteljährlich<br />

75 EUR<br />

halbjährlich<br />

150 EUR<br />

jährlich<br />

300 EUR<br />

einmalig<br />

5.000 EUR<br />

- Mindestbetrag für eine Zuzahlung 1.000 EUR<br />

- Höchstbetrag<br />

Die Summe der Beiträge und Zuzahlungen je Kalenderjahr darf<br />

das Doppelte des Höchstbetrages nach § 10 Abs. 3 Satz 1 EStG<br />

nicht übersteigen.<br />

- Höchstanzahl der freien Fonds, auf die die Zuführung<br />

aufgeteilt werden kann<br />

- Höchstanzahl der freien Fonds, die sich gleichzeitig<br />

im Teildeckungskapital der freien Fonds<br />

befinden<br />

- Mindestzuführungsanteil je Fonds<br />

20 % des Zuführungsbetrags<br />

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