BasisRente - Sparkasse Siegen
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Bestimmungen über Gebühren und tarifabhängige<br />
Begrenzungen für die staatlich förderfähige<br />
fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital<br />
(Stand 01.12.2012)<br />
Diese Bestimmungen sind Bestandteil der Ihrer Versicherung zugrunde<br />
liegenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen. Wir können die<br />
Bestimmungen in angemessener Weise neu festlegen. Über künftige Änderungen<br />
werden wir Sie jeweils schriftlich unterrichten.<br />
Abgaben und Gebühren<br />
Alle etwaigen öffentlichen Abgaben (z. B. Steuern und Gebühren), die für<br />
die Versicherung erhoben werden, sowie die uns in Rechnung gestellten<br />
Gebühren für Rückläufer im Lastschriftverfahren sind uns zu erstatten.<br />
Für eine Mahnung aufgrund der Nichtzahlung von Folgebeiträgen oder<br />
sonstigen geschuldeten Beträgen erheben wir neben den anfallenden<br />
Postgebühren eine Gebühr von 5 EUR.<br />
Der Zinssatz für Verzugszinsen richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt.<br />
Er liegt jedoch höchstens 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz<br />
nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).<br />
Von jeder Zuzahlung behalten wir Gebühren in Höhe von 5 % der Zuzahlung<br />
ein.<br />
Darüber hinaus werden folgende Gebühren erhoben:<br />
- Ausstellung eines Ersatzversicherungsscheines 15 EUR<br />
- Einzelermächtigung zur Schweigepflichtentbindung 15 EUR<br />
- Änderung des freien Fonds für die Zuführung (Switch) kostenfrei<br />
- Übertragung von Deckungskapital im Wertsicherungsfonds<br />
und/oder von Deckungskapital in freien Fonds in<br />
einen anderen Fonds (Shift)<br />
kostenfrei<br />
Sofern nicht anders vereinbart, entnehmen wir Gebühren oder Verzugszinsen<br />
Ihrem Vertragsguthaben<br />
Tarifabhängige Begrenzungen<br />
- Mindestbeitrag (inkl. Beitrag für Zusatzversicherungen)<br />
monatlich<br />
25 EUR<br />
vierteljährlich<br />
75 EUR<br />
halbjährlich<br />
150 EUR<br />
jährlich<br />
300 EUR<br />
einmalig<br />
5.000 EUR<br />
- Mindestbetrag für eine Zuzahlung 1.000 EUR<br />
- Höchstbetrag<br />
Die Summe der Beiträge und Zuzahlungen je Kalenderjahr darf<br />
das Doppelte des Höchstbetrages nach § 10 Abs. 3 Satz 1 EStG<br />
nicht übersteigen.<br />
- Höchstanzahl der freien Fonds, auf die die Zuführung<br />
aufgeteilt werden kann<br />
- Höchstanzahl der freien Fonds, die sich gleichzeitig<br />
im Teildeckungskapital der freien Fonds<br />
befinden<br />
- Mindestzuführungsanteil je Fonds<br />
20 % des Zuführungsbetrags<br />
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