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Geschäftsbericht 2005 - Sparkasse Merzig-Wadern

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Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden<br />

im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben<br />

und im gleichen Jahr im Anlagespiegel<br />

als Abgang behandelt. Aktivierungspflichtige<br />

Investitionen in gemieteten<br />

Räumen werden linear nach den für<br />

Gebäude geltenden Grundsätzen abgeschrieben.<br />

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich<br />

mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />

Die Abzinsungsbeträge für <strong>Sparkasse</strong>nbriefe<br />

in Höhe von Tsd. € 201 (Vorjahr<br />

Tsd. € 494) wurden von den Nominalwerten<br />

abgesetzt.<br />

Die Rückstellungen wurden in Höhe des<br />

Betrages gebildet, der nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />

ist.<br />

Die Pensionsrückstellungen sind nach<br />

versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />

errechnet und entsprechend dem<br />

Teilwertverfahren unter Beachtung der<br />

steuerlichen Vorschriften ermittelt worden.<br />

Der Berechnung wurden die neuen<br />

„Richttafeln <strong>2005</strong> G“ von Dr. Klaus<br />

Heubeck zugrunde gelegt. Die Umstellung<br />

auf die neuen Richttafeln führte zu einer<br />

Reduzierung der Pensionsverpflichtungen.<br />

Die Anpassungsbeträge wurden<br />

in voller Höhe erfolgswirksam erfasst.<br />

Die im Geschäftsjahr 1997 erstmals gebildete<br />

steuerlich nicht abzugsfähige<br />

Rückstellung für Spareinlagen mit steigender<br />

Verzinsung wurde den wirtschaftlichen<br />

Verpflichtungen entsprechend aufgestockt.<br />

Der Steuerabgrenzungsposten<br />

gemäß § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde in<br />

Höhe der künftigen Steuerentlastung<br />

entsprechend angepasst und gesondert<br />

als Aktivposten 13a. in der Bilanz ausgewiesen.<br />

Die mit der Bildung dieses<br />

Postens versehene Ausschüttungssperre<br />

wurde beim Gewinnverteilungsvorschlag<br />

beachtet.<br />

Die Währungsumrechnung erfolgte nach<br />

§ 340 h HGB und der BFA-Stellungnahme<br />

3/1995. Eine besondere Deckung nach<br />

§ 340 h HGB wurde bei betragsmäßiger<br />

Deckung zwischen deckungsfähigen<br />

Positionen je Währung angenommen, da<br />

in diesen Fällen ein Währungsrisiko ausgeschlossen<br />

ist und die <strong>Sparkasse</strong> ihr<br />

Währungsrisiko über eine Gesamtposition<br />

je Währung steuert. Die Umrechnung der<br />

auf fremde Währung lautenden<br />

Bilanzposten erfolgte grundsätzlich mit<br />

den Referenzkursen des ESZB. Die<br />

Aufwendungen aus der Währungsumrechnung<br />

sind durchweg in der GuV-<br />

Rechnung berücksichtigt.<br />

Die anderen Rückstellungen berücksichtigen<br />

alle erkennbaren Risiken und ungewisse<br />

Verpflichtungen.<br />

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