Geschäftsbericht 2005 - Sparkasse Merzig-Wadern
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Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden<br />
im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben<br />
und im gleichen Jahr im Anlagespiegel<br />
als Abgang behandelt. Aktivierungspflichtige<br />
Investitionen in gemieteten<br />
Räumen werden linear nach den für<br />
Gebäude geltenden Grundsätzen abgeschrieben.<br />
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich<br />
mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />
Die Abzinsungsbeträge für <strong>Sparkasse</strong>nbriefe<br />
in Höhe von Tsd. € 201 (Vorjahr<br />
Tsd. € 494) wurden von den Nominalwerten<br />
abgesetzt.<br />
Die Rückstellungen wurden in Höhe des<br />
Betrages gebildet, der nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />
ist.<br />
Die Pensionsrückstellungen sind nach<br />
versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />
errechnet und entsprechend dem<br />
Teilwertverfahren unter Beachtung der<br />
steuerlichen Vorschriften ermittelt worden.<br />
Der Berechnung wurden die neuen<br />
„Richttafeln <strong>2005</strong> G“ von Dr. Klaus<br />
Heubeck zugrunde gelegt. Die Umstellung<br />
auf die neuen Richttafeln führte zu einer<br />
Reduzierung der Pensionsverpflichtungen.<br />
Die Anpassungsbeträge wurden<br />
in voller Höhe erfolgswirksam erfasst.<br />
Die im Geschäftsjahr 1997 erstmals gebildete<br />
steuerlich nicht abzugsfähige<br />
Rückstellung für Spareinlagen mit steigender<br />
Verzinsung wurde den wirtschaftlichen<br />
Verpflichtungen entsprechend aufgestockt.<br />
Der Steuerabgrenzungsposten<br />
gemäß § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde in<br />
Höhe der künftigen Steuerentlastung<br />
entsprechend angepasst und gesondert<br />
als Aktivposten 13a. in der Bilanz ausgewiesen.<br />
Die mit der Bildung dieses<br />
Postens versehene Ausschüttungssperre<br />
wurde beim Gewinnverteilungsvorschlag<br />
beachtet.<br />
Die Währungsumrechnung erfolgte nach<br />
§ 340 h HGB und der BFA-Stellungnahme<br />
3/1995. Eine besondere Deckung nach<br />
§ 340 h HGB wurde bei betragsmäßiger<br />
Deckung zwischen deckungsfähigen<br />
Positionen je Währung angenommen, da<br />
in diesen Fällen ein Währungsrisiko ausgeschlossen<br />
ist und die <strong>Sparkasse</strong> ihr<br />
Währungsrisiko über eine Gesamtposition<br />
je Währung steuert. Die Umrechnung der<br />
auf fremde Währung lautenden<br />
Bilanzposten erfolgte grundsätzlich mit<br />
den Referenzkursen des ESZB. Die<br />
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung<br />
sind durchweg in der GuV-<br />
Rechnung berücksichtigt.<br />
Die anderen Rückstellungen berücksichtigen<br />
alle erkennbaren Risiken und ungewisse<br />
Verpflichtungen.<br />
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