Jahresgespräch 2006 - bei der Spastikerhilfe Berlin eG
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Vortrag<br />
Die Reform des Genossenschaftsrechts –<br />
Wie<strong>der</strong>belebung einer guten Idee<br />
Dr. Burghard Flieger, Vorstandsmitglied und wissenschaftlicher<br />
Leiter <strong>der</strong> innova <strong>eG</strong>, erläuterte in seinem<br />
Vortrag das neue, im August <strong>2006</strong> in Kraft getretene<br />
Genossenschaftsgesetz.<br />
Mit dieser Gesetzesnovellierung dürfte die Wahl <strong>der</strong><br />
Rechtsform <strong>der</strong> Genossenschaft für die wirtschaftliche<br />
Selbsthilfe gestärkt werden. Durch die Gesetzesän<strong>der</strong>ungen<br />
würden verstärkt Gründungen auch <strong>bei</strong> den<br />
verschiedenen Formen von Sozialgenossenschaften<br />
erwartet. Träfe dies zu, wäre dies vor allem auf folgende<br />
Än<strong>der</strong>ungen zurückzuführen:<br />
a) Die Rechtsform <strong>der</strong> Genossenschaft wird ausdrücklich<br />
auch für soziale o<strong>der</strong> kulturelle Zwecke geöffnet.<br />
Die Gründung von Genossenschaften wird erleichtert<br />
und die allgemeinen Rahmenbedingungen gerade für<br />
kleine Genossenschaften werden verbessert. Dazu<br />
gehört u. a. die Absenkung <strong>der</strong> Mindestmitglie<strong>der</strong>zahl<br />
von sieben auf drei. b) Bei Genossenschaften mit bis zu<br />
zwanzig Mitglie<strong>der</strong>n kann künftig durch entsprechende<br />
Satzungsbestimmung auf den Aufsichtsrat verzichtet<br />
und ein einköpfiger Vorstand eingeführt werden.<br />
Kleingenossenschaften werden also von bürokratischem<br />
Aufwand entlastet. c) Das Gesetz erleichtert die<br />
Kapitalbeschaffung und -erhaltung <strong>bei</strong> Genossenschaften,<br />
zum Beispiel indem eine Sachgründung zugelassen<br />
wird. d) Erleichterungen gibt es <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Prüfung<br />
für kleine Genossenschaften. Diese werden zukünftig<br />
von <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Jahresabschlussprüfung gemäß<br />
§ 53 Abs. 2 GenG ausgenommen. Die Schwellenwerte<br />
sind 2 Mio. eur Umsatz und 1 Mio. eur Bilanzsumme.<br />
Beide müssen überschritten werden, um die<br />
Prüfungspflicht für den Jahresabschluss auszulösen.<br />
Burghard Flieger stellt fest, dass die Erneuerung des<br />
Genossenschaftsgesetzes die Chancen erhöhe,<br />
Betroffene verstärkt zum Träger eines gemeinschaftlichen<br />
Projektes zu machen. Vorhandene Eigeninitiativen<br />
ließen sich so nutzen und bestehende Projektansätze<br />
unterstützen. Wohlfahrtsverbände und soziale Organisationen<br />
täten gut daran, sich auf die Potentiale von<br />
Selbsthilfe zu besinnen und verstärkt neue Genossenschaften<br />
auf den Weg zu bringen.<br />
Die Gesetzesnovellierung sei ein guter Anlass hierfür.<br />
Dr. Burghard Flieger<br />
Reinald Purmann, Hermann Weber<br />
Susanne Kabitz | Ehefrau des Vorsitzenden des<br />
Aufsichtsrats, Evemaria Grobleben und Klaus Nieswand |<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Genossenschaft, Rolf Schroedter,<br />
Karin Panek, Burkhard von Walsleben, Joachim Siewert<br />
Helmut Forner | GF NBW, Jörg Graf, Matthias Ninke<br />
Georg Schnitzler | GF Lebenshilfe <strong>Berlin</strong><br />
Evelyn Lorbeer | Jubilarin, Helmut Trebesius<br />
Stefan Schmiedel