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Jahresgespräch 2006 - bei der Spastikerhilfe Berlin eG

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Vortrag<br />

Die Reform des Genossenschaftsrechts –<br />

Wie<strong>der</strong>belebung einer guten Idee<br />

Dr. Burghard Flieger, Vorstandsmitglied und wissenschaftlicher<br />

Leiter <strong>der</strong> innova <strong>eG</strong>, erläuterte in seinem<br />

Vortrag das neue, im August <strong>2006</strong> in Kraft getretene<br />

Genossenschaftsgesetz.<br />

Mit dieser Gesetzesnovellierung dürfte die Wahl <strong>der</strong><br />

Rechtsform <strong>der</strong> Genossenschaft für die wirtschaftliche<br />

Selbsthilfe gestärkt werden. Durch die Gesetzesän<strong>der</strong>ungen<br />

würden verstärkt Gründungen auch <strong>bei</strong> den<br />

verschiedenen Formen von Sozialgenossenschaften<br />

erwartet. Träfe dies zu, wäre dies vor allem auf folgende<br />

Än<strong>der</strong>ungen zurückzuführen:<br />

a) Die Rechtsform <strong>der</strong> Genossenschaft wird ausdrücklich<br />

auch für soziale o<strong>der</strong> kulturelle Zwecke geöffnet.<br />

Die Gründung von Genossenschaften wird erleichtert<br />

und die allgemeinen Rahmenbedingungen gerade für<br />

kleine Genossenschaften werden verbessert. Dazu<br />

gehört u. a. die Absenkung <strong>der</strong> Mindestmitglie<strong>der</strong>zahl<br />

von sieben auf drei. b) Bei Genossenschaften mit bis zu<br />

zwanzig Mitglie<strong>der</strong>n kann künftig durch entsprechende<br />

Satzungsbestimmung auf den Aufsichtsrat verzichtet<br />

und ein einköpfiger Vorstand eingeführt werden.<br />

Kleingenossenschaften werden also von bürokratischem<br />

Aufwand entlastet. c) Das Gesetz erleichtert die<br />

Kapitalbeschaffung und -erhaltung <strong>bei</strong> Genossenschaften,<br />

zum Beispiel indem eine Sachgründung zugelassen<br />

wird. d) Erleichterungen gibt es <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Prüfung<br />

für kleine Genossenschaften. Diese werden zukünftig<br />

von <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Jahresabschlussprüfung gemäß<br />

§ 53 Abs. 2 GenG ausgenommen. Die Schwellenwerte<br />

sind 2 Mio. eur Umsatz und 1 Mio. eur Bilanzsumme.<br />

Beide müssen überschritten werden, um die<br />

Prüfungspflicht für den Jahresabschluss auszulösen.<br />

Burghard Flieger stellt fest, dass die Erneuerung des<br />

Genossenschaftsgesetzes die Chancen erhöhe,<br />

Betroffene verstärkt zum Träger eines gemeinschaftlichen<br />

Projektes zu machen. Vorhandene Eigeninitiativen<br />

ließen sich so nutzen und bestehende Projektansätze<br />

unterstützen. Wohlfahrtsverbände und soziale Organisationen<br />

täten gut daran, sich auf die Potentiale von<br />

Selbsthilfe zu besinnen und verstärkt neue Genossenschaften<br />

auf den Weg zu bringen.<br />

Die Gesetzesnovellierung sei ein guter Anlass hierfür.<br />

Dr. Burghard Flieger<br />

Reinald Purmann, Hermann Weber<br />

Susanne Kabitz | Ehefrau des Vorsitzenden des<br />

Aufsichtsrats, Evemaria Grobleben und Klaus Nieswand |<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Genossenschaft, Rolf Schroedter,<br />

Karin Panek, Burkhard von Walsleben, Joachim Siewert<br />

Helmut Forner | GF NBW, Jörg Graf, Matthias Ninke<br />

Georg Schnitzler | GF Lebenshilfe <strong>Berlin</strong><br />

Evelyn Lorbeer | Jubilarin, Helmut Trebesius<br />

Stefan Schmiedel

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