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Einladung zur GGR-Sitzung vom 27. Februar 2012 - in Spiez

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Kredite und Zuständigkeiten für den Bahnweg im Gwattstutz / E<strong>in</strong>fache<br />

Anfrage M. Roe-Zurbuchen (SVP)<br />

Ausgangslage<br />

Anlässlich der <strong>GGR</strong>-<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 28. November 2011 hat Marianne Roe-Zurbuchen (SVP) e<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>fache Anfrage mit folgendem Wortlaut e<strong>in</strong>gereicht:<br />

Gemäss Protokoll der <strong>Sitzung</strong> des Geme<strong>in</strong>derates <strong>vom</strong> 24. Oktober 2011 wurde für den Bahnweg<br />

im Gwattstutz für die Sanierung oder den Neubau von Abwasserleitungen e<strong>in</strong> Kredit von<br />

Fr. 120‘000.— genehmigt. Wofür?<br />

Im Protokoll der <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 21. November 2011 wird berichtet, dass wiederum für die Sanierung<br />

Gwattstutz e<strong>in</strong> Kredit von Fr. 25‘800.— abgerechnet wurde.<br />

Ich möchte <strong>vom</strong> Geme<strong>in</strong>derat wissen:<br />

- Wer ist heute Besitzer des Bahnwegs? Falls es nicht mehr die BLS ist, mit welchem Dokument<br />

wurde die Übergabe rechtlich bestätigt?<br />

- Wofür wurde der Kredit von Fr. 120‘000.— verwendet; Sanierung oder Neubau (resp. Erneuerung)<br />

von Leitungen am Bahnweg oder beides. Es waren hier bereits Leitungen vorhanden,<br />

diese mussten wegen den letzten Neubauten vergrössert werden.<br />

- Wird der Kredit für die Sanierung oder die Erneuerung der Leitungen im Gwattstutz aus der<br />

Spezialf<strong>in</strong>anzierung bezahlt.<br />

- Für welche Sanierungen am Gwattstutz wurde der Kredit von Fr. 25‘800.— verwendet. Am<br />

Gwattstutz gibt es viele mögliche Strassen und Wege.<br />

Soweit es sich um Sanierungsarbeiten beim Bahnweg handelte (der Weg war <strong>in</strong> desolatem Zustand<br />

im Jahr 2007 und die Geme<strong>in</strong>de lehnte die Zuständigkeit ab).<br />

- Mit welchen Beiträgen haben sich die BLS, sowie die Bauherren der Neubauten an den Sanierungskosten<br />

beteiligt. (bitte um genaue Abrechnung)<br />

Grundsätzliches<br />

‣ Eigentum Bahnweg:<br />

Der Bahnweg gehört der BLS Netz AG (100%)<br />

‣ Verwendung Kredit:<br />

Der Kredit von CHF 120‘000.— wurde für die Sanierung der Kanalisation <strong>in</strong>kl. der Strasse im<br />

Bereich der erstellten Neubauten der Fa. Feller-Wyler AG gemäss Auflagen, welche aus den<br />

E<strong>in</strong>sprachen <strong>in</strong> die Baubewilligung <strong>in</strong>tegriert wurden, verwendet. Im betroffenen Bereich wurde<br />

die Strasse gemäss dem Projekt der Ingenieure Bächtold und Moor AG saniert.<br />

Die sanierte Kanalleitung führt diagonal durch den sanierten Strassenkörper. Dieser Teil der<br />

Strasse wurde technisch bereits so ausgeführt, dass er ohne weitere Bauarbeiten später von<br />

der Geme<strong>in</strong>de übernommen werden kann.<br />

‣ Bezahlung Kredit:<br />

Erfolgt zu 100% aus der Spezialf<strong>in</strong>anzierung Abwasser<br />

‣ Sanierung Gwattstutz:<br />

Der abgerechnete Betrag von CHF 25‘805.30 wurde für die Strassensanierung Gwattstutz 3<br />

bis 3e verwendet (Liegenschaftszufahrten und Fussweg ehemalige Station Gwatt und Fussgängerunterführung<br />

zu Trottoir).<br />

‣ Zuständigkeiten:<br />

Die Geme<strong>in</strong>de ist zuständig und haftbar für die Verkehrssicherheit (auch auf privaten Strassen).<br />

Für den baulichen Unterhalt ist die Grundeigentümer<strong>in</strong> zusammen mit den betroffenen Nutzer<br />

und Berechtigten zuständig.<br />

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