Gemeindezeitung_Deze.. - Spital am Semmering
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Die Polizeiinspektion <strong>Spital</strong> a. S. informiert:<br />
Steiermärkisches Jugendgesetz<br />
Seit 01.10.2013 anstelle des bisherigen<br />
Steiermärkischen Jugendschutzgesetzes.<br />
Auszug aus den gesetzlichen Bestimmungen:<br />
1.) Gleichstellung der Gastronomie mit Vereinslokalen,<br />
Buschenschenken, Zeltfesten und dgl.<br />
2.) Erweiterung der Ausgehzeiten ohne Begleitung<br />
einer Aufsichtsperson:<br />
16-Jährige haben uneingeschränkte Ausgehzeit,<br />
unter 14-Jährige: 05:00 - 21:00 Uhr,<br />
14- bis 15-Jährige: 05:00 - 23:00 Uhr.<br />
Die Zeiten gelten inklusive Heimweg und können<br />
von den Erziehungsberechtigten eingeschränkt<br />
werden.<br />
Aufenthaltsverbote bis zum vollendeten<br />
18. Lebensjahr:<br />
Bordelle, Sexshops, Sport- und Wettbüros,<br />
Räume, wo Geldspielapparate (Ausnahme<br />
Gastgewerbe) betrieben werden.<br />
3.) Alkoholkonsum:<br />
KEIN Alkohol unter 16 Jahren. Zwischen 16 und<br />
18 Jahren kein gebrannter Alkohol.<br />
Getränke mit gebranntem Alkohol, spirituosenhaltige<br />
Mischgetränke (sogenannte „Alkopops“)<br />
erst ab 18 Jahren.<br />
4.) Altersnachweis/Ausweispflicht:<br />
Besteht gegenüber behördlichen Organen<br />
(z.B. Polizei), Gastwirten und Gewerbetreibenden<br />
mit Lichtbildausweis oder Stmk. Jugendkarte,<br />
wobei der vollständige N<strong>am</strong>e, das Geburtsdatum<br />
und ein Passbild vorhanden sein müssen.<br />
5.) Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Erwerb,<br />
Besitz und Konsum von Tabakwaren und alkoholischen<br />
Getränken strikt verboten - und zwar sowohl<br />
in der Öffentlichkeit als auch im privaten Bereich.<br />
6.) Autostoppen ist ebenfalls bis zum vollendeten<br />
16. Lebensjahr verboten.<br />
7.) Die Strafbestimmungen betreffen die Jugendlichen,<br />
die Erziehungsberechtigen und die<br />
Gewerbetreibenden.<br />
Dämmerungseinbruch<br />
Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für<br />
viele Menschen einen großen Schock. Dabei machen<br />
den Betroffenen die Verletzung der Privatsphäre, das<br />
verloren gegangene Sicherheitsgefühl oder auch schwer<br />
wiegende psychische Folgen, die nach einem Einbruch<br />
auftreten können, häufig mehr zu schaffen als der rein<br />
materielle Schaden.<br />
Einbrecher wählen die Gegenden in denen sie zuschlagen<br />
sehr genau aus. Meist sind es ruhige Wohnsiedlungen.<br />
Sie fahren die Straßen auf der Suche nach Häusern,<br />
in denen sie reiche Beute vermuten, ab. Dann beobachten<br />
sie die Gewohnheiten der Bewohner.<br />
Meist zwischen 17:00 und 22:00 Uhr schlagen sie zu.<br />
Es ist jene Zeit, in der es dunkel wird und in der die<br />
Bewohner noch nicht zu Hause sind. Die Täter kundschaften<br />
Objekte aus wo kein Licht brennt.<br />
Tipps zur Verhinderung von Einbrüchen:<br />
Verwenden Sie Zeitschaltuhren und schalten Sie diese<br />
für die Abendstunden ein. Ein Licht in Richtung Hauszufahrt<br />
signalisiert dem Täter die Anwesenheit von<br />
Personen.<br />
Versorgen sie Eingangsbereiche mit Licht (Bewegungsmelder).<br />
Blickdichte Hecken und Sträucher sollten nicht höher<br />
als 1,50 Meter sein. Einbrecher fürchten nichts mehr als<br />
aufmerks<strong>am</strong>e Nachbarn.<br />
Ein gekipptes Fenster ist für den Einbrecher ein „offenes“<br />
Fenster.<br />
Nur hochwertige Schlösser und Schließzylinder bieten<br />
ausreichenden Schutz. Einbrecher meiden gute Sicherheitstechnik.<br />
Alarmanlagen sind die optimale Ergänzung<br />
zu mechanischen Sicherungen.<br />
Ersuchen Sie während Ihres Urlaubs Nachbarn die Post<br />
aus dem Briefkasten zu nehmen, um das Haus bewohnt<br />
erscheinen zu lassen.<br />
Lassen Sie im Winter bei Abwesenheit den Schnee räumen.<br />
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Be<strong>am</strong>ten<br />
der Polizeiinspektion <strong>Spital</strong> a. S. gerne persönlich oder<br />
unter Tel.Nr. 059-133-6256 zur Verfügung!<br />
Der Inspektionskommandant:<br />
AbtInsp. Manfred SCHMID<br />
www.spital<strong>am</strong>semmering.com<br />
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