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Freitag, 1. April 2011 - Gemeinde Deizisau

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6<br />

Amtliche<br />

Bekanntmachungen<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

Mitteilungsblatt <strong>Deizisau</strong><br />

Kinderspielstadt Klein NeFingen in Wernau öffnet wieder ihre Tore<br />

Bürgermeisteramt <strong>Deizisau</strong><br />

Am Marktplatz 1, 73779 <strong>Deizisau</strong><br />

Telefon 07153 / 7013-0<br />

Telefax 07153 / 7013-40<br />

E-Mail: post@deizisau.de<br />

Internet: www.deizisau.de<br />

Öffnungszeiten<br />

Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

Di. von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch geschlossen.<br />

Haushaltssatzung und Haushaltsplan<br />

für das Jahr <strong>2011</strong><br />

Nachfolgend wird die Haushaltssatzung gem. § 81 Abs. 3 GemO<br />

öffentlich bekanntgemacht.<br />

Zugleich liegt der Haushaltsplan in der Zeit von<br />

Montag, 04.04.<strong>2011</strong>, bis<br />

Donnerstag, 14.04.<strong>2011</strong>,<br />

je einschließlich auf dem Rathaus, Zimmer 306, während der üblichen<br />

Sprechzeiten des Bürgermeisteramts öffentlich zur Einsichtnahme auf.<br />

Nummer 13<br />

<strong>Freitag</strong>, <strong>1.</strong> <strong>April</strong> <strong>2011</strong><br />

Zum zweiten Mal findet am Ende der Sommerferien von <strong>Freitag</strong> 02.09. bis Donnerstag 08.09.<strong>2011</strong> für 200 Kinder täglich von 9.30 bis 16.15 Uhr,<br />

auch am Wochenende, im Wernauer Eisstadion die Kinderspielstadt Klein NeFingen statt.<br />

Klein NeFingen wird von den Kreisjugendringeinrichtungen Jugendhaus Kiwi in Wernau und der Zehntscheuer in <strong>Deizisau</strong> unter Mitwirkung der<br />

Kernzeitbetreuung <strong>Deizisau</strong> organisiert.<br />

Anmeldung zur Kinderspielstadt Klein NeFingen<br />

Anmelden können sich alle Kinder der Jahrgänge 1998 bis 2003, jedoch sollten die Kinder mindestens die erste Klasse beendet haben.<br />

Die Anmeldung läuft über Anmeldekarten!<br />

Diese liegen ab 05. <strong>April</strong> an folgenden Orten aus:<br />

> Rathaus - Infozentrale<br />

> Ortsbücherei<br />

> Zehntscheuer<br />

> Internet: www.klein-nefingen.de<br />

> oder werden in der Kernzeitbetreuung verteilt.<br />

Die Anmeldekarten müssen ausgefüllt bis spätestens 9. <strong>April</strong> <strong>2011</strong> in der Zehntscheuer abgegeben<br />

werden! Kernzeitkinder geben ihre Anmeldung bei der Kernzeitbetreuung ab.<br />

> Die Plätze werden nicht nach Eingang der Anmeldung vergeben!<br />

> Haben wir nicht genügend Plätze, entscheidet das Los!<br />

> Kinder aus <strong>Deizisau</strong> haben Vorrang!<br />

> Den Transport von <strong>Deizisau</strong> nach Klein NeFingen (Wernau) und zurück übernimmt ein Sonderbus. Fahrkarten zu 15 Euro<br />

(gültig für den ganzen Zeitraum) können ab 4. Mai in der Zehntscheuer erworben werden.<br />

Teilnahmebeitrag<br />

Als Teilnahmebeitrag zu entrichten sind 115 Euro für das erste Kind, 105 Euro für das zweite Kind, 95 Euro für das dritte Kind und jedes weitere Kind<br />

muss keinen Teilnahmebeitrag zahlen. Kinder aus anderen <strong>Gemeinde</strong>n zahlen 10 Euro Aufschlag pro zu zahlendem Betrag.<br />

Dank der Aktion Kinderhilfe e.V. mit Sitz in <strong>Deizisau</strong> können wir für folgende Familien einen Zuschuss gewähren:<br />

Entweder in Höhe von 20 Euro pro teilnehmendes Kind: Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern, Familien mit Kind, welches<br />

Inhaber eines Schwerstbehindertenausweises ist.<br />

Oder in Höhe von 50 Euro pro teilnehmendes Kind: Wohngeldempfänger, Alg I-Empfänger, Hartz IV Empfänger.<br />

Freundliche Grüße, euer Klein NeFingen-Team<br />

(Kontakt: Fr. Banzhaf-Frasch, Hr. Lung-Müller, Tel. 701370, e-mail: info@zehntscheuer-deizisau.de, heike@klein-nefingen.de)<br />

Die Gesetzmäßigkeit der vom <strong>Gemeinde</strong>rat am 0<strong>1.</strong>03.<strong>2011</strong> beschlossenen<br />

Haushalts-satzung für das Haushaltsjahr <strong>2011</strong> wurde<br />

mit Erlass des Landratsamts Esslingen vom 24.03.<strong>2011</strong> gem. § 121<br />

Abs. 2 GemO bestätigt.<br />

HAUSHALTSSATZUNG<br />

DER GEMEINDE DEIZISAU<br />

FÜR DAS HAUSHALTSJAHR <strong>2011</strong><br />

Aufgrund von § 79 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />

- kameral - in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 581) hat der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat am 0<strong>1.</strong> März <strong>2011</strong> folgende Haushaltssatzung für das<br />

Haushaltsjahr <strong>2011</strong> beschlossen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit<br />

<strong>1.</strong> den Einnahmen und Ausgaben von je 18.300.000 E<br />

davon im Verwaltungshaushalt 15.400.000 E<br />

im Vermögenshaushalt 2.900.000 E<br />

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen<br />

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Kreditermächtigung) von 0 E<br />

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

von 800.000 E<br />

§2<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt<br />

auf 2.500.000 E<br />

§3<br />

Hinsichtlich der Steuerhebesätze wird auf die Satzung über die<br />

Erhebung von Grundsteuer und Gewerbesteuer und über die Festlegung<br />

der Hebesätze vom 18. Januar <strong>2011</strong> verwiesen.

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