Teil 1 - staatsrecht.info
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Der folgende Terminplan dient als grobe Orientierung für das kommende Semester. Es kann immer wieder<br />
vorkommen, dass einzelne Fälle mehr oder weniger Zeit beanspruchen. Die Lektüreempfehlungen sollen den<br />
<strong>Teil</strong>nehmer/innen die Vor- und Nachbereitung erleichtern. Zwar sind diese Empfehlungen nicht verbindlich.<br />
Ohne eine gründliche Vor- und Nachbereitung ist die <strong>Teil</strong>nahme an der Veranstaltung aber sinnlos. Wenn Sie<br />
sich daher nicht an meine Empfehlungen halten wollen, sollten Sie unbedingt andere Quellen zum jeweiligen<br />
Thema heranziehen.<br />
Datum<br />
Thema<br />
24.4.2002 Anfechtungsklage: Verwaltungsakt, Öffentliches Recht und Privatrecht<br />
Zur Nachbereitung: Hufen §§ 1, 10, 11, 13; Peine §§ 3, 6 und 7 I-III.1 und IV; Maurer §§ 3 III, 6 und 9; Peine<br />
§§ 2 und 5<br />
29.4.2002 Ersatztermin!<br />
Fortsetzung von Fall 1<br />
Zur Vorbereitung: Hufen §§ 14, 24 und 25; Peine § 7.III.2-3 und VI-VII<br />
8.5.2002 Anfechtungsklage: Verwaltungsakt und Allgemeinverfügung<br />
Zur Nachbereitung: Maurer §§ 8 und 9, Rn. 30-36<br />
Zur Vorbereitung: Hufen §§ 12, 18 und 29; Peine §§ 4, 18 und 19; Maurer § 7<br />
15.5.2002 Anfechtungsklage: Beurteilungsspielraum und Ermessen<br />
Zur Nachbereitung: Maurer § 20; Peine § 7.VIII-X<br />
Zur Vorbereitung: Hufen §§ 15 und 26; Peine §§ 20 und 21<br />
22.5.2002 Verpflichtungsklage: Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen<br />
Zur Nachbereitung: Maurer § 17; Peine § 11 und Peine § 4 oder Maurer § 9 nochmals wiederholen<br />
Zur Vorbereitung: Hufen §§ 17 und 28; Peine §§ 14-16<br />
29.5.2002 Allgemeine Leistungsklage: Folgenbeseitigung<br />
Zur Nachbereitung: Maurer §§ 28.I-IV und 29<br />
Zur Vorbereitung:<br />
Fall 1<br />
A hat zwar auch einmal Jura studiert, genützt hat ihm das jedoch nichts. Er lebt zusammen mit einigen Freunden unter<br />
einer Brücke in der idyllischen Gemeinde Z. Da es ziemlich kalt ist, verbringt er allerdings die meiste Zeit in den Räumen<br />
des Rathauses. Bürgermeister B will dies nicht länger hinnehmen und erteilt A Hausverbot. Als dieser kurz darauf wieder<br />
ins Rathaus geht, um einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, wird er von einem Gemeindevollzugsbeamten auf die Straße<br />
gesetzt. A will das nicht hinnehmen und fragt sich und Sie, was er gegen das Hausverbot unternehmen kann.<br />
Fall 2<br />
Wegen der stetig zunehmenden Luftverschmutzung wird auf der vierspurig ausgebauten B 27 zwischen Stuttgart-Degerloch<br />
und dem Autobahnanschluss am „Echterdinger Ei“ Tempo 60 vorgeschrieben. C hat sich gerade einen<br />
Porsche gekauft und ärgert sich maßlos. Noch bevor am 1. April die Verkehrsschilder angebracht werden, teilt C der<br />
zuständigen Behörde (welche ist das?) mit, dass sie das Tempolimit für rechtswidrig hält. Am 2. April wird sie auf der<br />
Höhe Stuttgart-Möhringen mit 130 km/h geblitzt. Kann sie hoffen, ungestraft davon zu kommen?