26.07.2014 Aufrufe

Jurabote 2/2013 - Stadt Weismain

Jurabote 2/2013 - Stadt Weismain

Jurabote 2/2013 - Stadt Weismain

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

WEISMAINER JURABOTE Amtliche Mitteilungen<br />

2/<strong>2013</strong> 5<br />

freizuhalten. Äste und Sträucher dürfen nicht in die Fahrbahn<br />

hineinragen.<br />

Sollten die Besitzer der Anliegergrundstücke innerhalb der<br />

nächsten 4 Wochen nicht in der Lage sein, die Behinderung<br />

zu beseitigen, ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Weismain</strong> gehalten, zur Abwendung<br />

von Gefahren und zur Sicherung des Straßenverkehrs das Zurückschneiden<br />

der Sträucher und Bäume auf Kosten der Eigentümer<br />

vorzunehmen.<br />

Udo Dauer, Erster Bürgermeister<br />

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(BImSchG);<br />

Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks<br />

Kasendorf/<strong>Weismain</strong> mit drei Windenergieanlagen<br />

auf den Grundstücken Fl.Nrn. 260, 261, 2379, 2331 und<br />

2332 der Gemarkung Neudorf, <strong>Stadt</strong> <strong>Weismain</strong><br />

Die Fa. BioKraft Strom und Wärme Gesellschaft für regenerative<br />

Energien mbH erhält unter Auflagen die immissionsschutzrechtliche<br />

Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des<br />

Windparks Kasendorf/<strong>Weismain</strong> mit drei Windenergieanlagen<br />

auf den Grundstücken Fl.Nrn. 260, 261, 2379, 2331 und 2332<br />

der Gemarkung Neudorf, <strong>Stadt</strong> <strong>Weismain</strong>.<br />

Der geplante BürgerWindpark Kasendorf-<strong>Weismain</strong> umfasst<br />

insgesamt sieben Windkraftanlagen, die WEA 1-3 in <strong>Weismain</strong>,<br />

Landkreis Lichtenfels, und die WEA 4-7 in Kasendorf, Landkreis<br />

Kulmbach.<br />

Das Vorhaben wird nach § 4 Abs 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

genehmigt.<br />

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt aufgrund<br />

der Konzentrationswirkung nach § 13 BImSchG<br />

● die nach Art. 55, 68 der Bayer. Bauordnung (BayBO) notwendige<br />

Baugenehmigung für die Errichtung der Windenergieanlagen,<br />

● die Genehmigung zur Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften<br />

nach Art. 63 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 BayBO<br />

sowie<br />

● die Rodungserlaubnis nach Art. 9 BayWaldG mit ein.<br />

Die luftrechtliche Zustimmung gem. § 14 des Luftverkehrsgesetzes<br />

(LuftVG) wurde erteilt.<br />

Eine allgemeine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVPG) ist im Verfahren erfolgt.<br />

Diese überschlägige Prüfung durch das Landratsamt Lichtenfels<br />

in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Kulmbach hat<br />

ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen<br />

Auswirkungen auf die Umwelt im Sinne des § 2 Abs. 1<br />

UVPG zu erwarten sind und somit auf die Durchführung einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann.<br />

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides (mit Auflagen<br />

und Begründung) und die ihm zugrundeliegenden Planunterlagen,<br />

einschließlich der allgemeinen Vorprüfung liegen in<br />

der Zeit vom<br />

Freitag, den 1. März <strong>2013</strong>, bis einschließlich<br />

Donnerstag, den 14. März <strong>2013</strong><br />

während der allgemeinen Dienststunden<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Weismain</strong>, Am Markt 19, <strong>Weismain</strong>, Bauamt, II.<br />

Stock, Zimmer 11 zur Einsichtnahme aus.<br />

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber<br />

Dritten als zugestellt.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner<br />

Bekanntgabe Klage bei dem Bayer. Verwaltungsgericht in<br />

Bayreuth, Postanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,<br />

Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder<br />

zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle<br />

dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger,<br />

den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des<br />

Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag<br />

enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel<br />

sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll<br />

in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen<br />

Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten<br />

beigefügt werden.<br />

Landratsamt Lichtenfels, 18.02.<strong>2013</strong><br />

gez. Anton Fleischmann, Abteilungsleiter<br />

ASB-Seniorenzentrum <strong>Weismain</strong><br />

Das ASB-Seniorenzentrum lädt sehr herzlich ein:<br />

Mittwoch, 20. März, 9.30-11.00 Uhr<br />

Senioren BEWEGUNG „aktiv + fit im Alter“ mit Karin Müller in<br />

der Cafeteria.<br />

Jeden Donnerstag findet um 9.30 Uhr in der Cafeteria ein<br />

katholischer Gottesdienst statt, zu dem wir ebenfalls herzlich<br />

einladen.<br />

Informationen vom Seniorenbeirat<br />

Gute Gedanken für die Seele<br />

Der <strong>Weismain</strong>er Seniorenbeirat lädt am Freitag, 1. März <strong>2013</strong>,<br />

wieder dazu ein, positive Gedanken und Energie für die Seele<br />

aufzunehmen. Die meditative Stunde beginnt um 9.30 Uhr im<br />

ASB-Seniorenzentrum.<br />

Problemmüll-<br />

Sammlung im<br />

Landkreis Lichtenfels<br />

Isling<br />

Kohlbauerplatz (Marktplatz) Mittwoch 06.03.<strong>2013</strong> 13.00 -14.00<br />

Burgkunstadt<br />

Parkplatz am Friedhof Mittwoch 06.03.<strong>2013</strong> 15.00 -17.00<br />

<strong>Weismain</strong><br />

städt. Bauhof; Krausgelände Freitag 08.03.<strong>2013</strong> 13.00 -14.30<br />

Altenkunstadt<br />

Parkplatz am Schul- und Sportzentrum Freitag 08.03.<strong>2013</strong> 15.00 -16.30<br />

Bad Staffelstein<br />

Kreisbauhof; Bauersgasse Samstag 09.03.<strong>2013</strong> 08.30 -12.00<br />

Hochstadt<br />

Postparkplatz; Ringstraße Freitag 15.03.<strong>2013</strong> 13.30 -14.30<br />

Redwitz<br />

Neuer Bauhof /Feuerwehrgebäude Freitag 15.03.<strong>2013</strong> 15.00 -16.45<br />

Lichtenfels<br />

Schützenfestplatz Samstag 16.03.<strong>2013</strong> 08.30 -12.00<br />

Michelau<br />

Am Anger Freitag 22.03.<strong>2013</strong> 13.00 -14.30<br />

Marktzeuln<br />

Parkplatz am Hochstadter Weg Freitag 22.03.<strong>2013</strong> 15.00 -16.30<br />

Ebensfeld<br />

Parkplatz Pater-Lunkenbein-Schule Samstag 23.03.<strong>2013</strong> 08.30 -10.30<br />

Frauendorf<br />

Schulhof Samstag 23.03.<strong>2013</strong> 11.00 -12.00<br />

<strong>Weismain</strong><br />

städt. Bauhof; Krausgelände Montag 03.06.<strong>2013</strong> 13.00 -14.30<br />

Burgkunstadt<br />

Parkplatz am Friedhof Montag 03.06.<strong>2013</strong> 15.00 -16.30<br />

Lichtenfels<br />

Umladestation Lichtenfels-Seubelsdorf Freitag 14.06.<strong>2013</strong> 14.00 -16.00<br />

Kleingewerbe (kostenpflichtig)<br />

Umladestation Lichtenfels-Seubelsdorf Mittwoch 24.04.<strong>2013</strong> 09.00 -15.00<br />

Die Ablagerung von Problemmüll am Sammelort ist aus Gründen des Umweltschutzes verboten.<br />

Geben Sie Ihre Problemabfälle nur direkt beim Fachpersonal, möglichst in Originalbehältern, ab!<br />

Altöl wird nicht angenommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!