<strong>Sehenswerte</strong> <strong>Region</strong> <strong>Hannover</strong> Allgemeine Reisebedingungen, Stand: 01.06.2009 <strong>Die</strong> allgemeinen Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff. BGB. Der Reisende erkennt die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen als verbindlich an. Sie gelten für alle Reiseangebote dieses Kataloges. Reiseveranstalter ist jeweils das gebuchte Hotel. 66 1. Vertragsschluss 1.1. Mit <strong>der</strong> Reiseanmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. 1.2. <strong>Die</strong> Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden, auch für alle in <strong>der</strong> Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für <strong>der</strong>en Vertragsverpflichtung <strong>der</strong> Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und geson<strong>der</strong>te Erklärung übernommen hat. 1.3. Ein Reisevertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, wenn die Anmeldung vom Veranstalter o<strong>der</strong> einer Vermittlungsstelle im Namen des Veranstalters mit dem gleichen Inhalt, insbeson<strong>der</strong>e bezüglich Buchung und Reisepreis, schriftlich bestätigt wird (Buchungsbestätigung). 2. Vertragsinhalt Der Umfang <strong>der</strong> vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog o<strong>der</strong> in den auf individuellen Wunsch erstellten Angeboten, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in <strong>der</strong> Reisebestätigung. <strong>Die</strong> in den Katalogen bzw. Angeboten enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter mit dem Inhalt bindend, mit dem sie Grundlage des Vertrages geworden sind. Vor Vertragsschluss kann <strong>der</strong> Veranstalter je<strong>der</strong>zeit eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Katalogangaben vornehmen, wenn hierüber vor Buchung informiert wird. 3. Leistungs- und Preisän<strong>der</strong>ungen 3.1. Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen o<strong>der</strong> den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss zu än<strong>der</strong>n. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Än<strong>der</strong>ungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt sind nur zulässig, soweit sie nicht erheblich sind, <strong>der</strong> Gesamtzuschnitt <strong>der</strong> gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird und sie nicht vom Veranstalter wi<strong>der</strong> Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Ggf. setzt <strong>der</strong> Veranstalter Sie über Leistungsän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis. <strong>Die</strong> danach geän<strong>der</strong>te Leistung tritt an die Stelle <strong>der</strong> ursprünglich geschuldeten Vertragsleistung. Tritt <strong>der</strong> Reisende eine Reise an, nachdem er vom Veranstalter über die notwendige Än<strong>der</strong>ung des gesamten Zuschnitts dieser Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Än<strong>der</strong>ung gestützte Kündigung des Vertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen. 3.2. <strong>Die</strong> jeweils gewährten Ermäßigungen sind den Buchungshinweisen und Preistabellen zu entnehmen. Maßgebend bei Kin<strong>der</strong>ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt (z. B. die Altersangabe von 4 bis einschließlich 11 Jahre umfasst den Zeitraum ab dem 4. Geburtstag). Der Veranstalter ist berechtigt, das Alter <strong>der</strong> gebuchten Kin<strong>der</strong> anhand <strong>der</strong> Personaldokumente zu überprüfen. Bei nicht mit <strong>der</strong> Buchung übereinstimmenden Altersangaben ist <strong>der</strong> Veranstalter berechtigt, die Differenz zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 15,00 nach zu erheben. 4. Bezahlung 4.1. <strong>Die</strong> Bezahlung erfolgt direkt an den Veranstalter. 4.2. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefor<strong>der</strong>t werden, die auf den Reisepreis verrechnet wird. <strong>Die</strong> Höhe <strong>der</strong> Anzahlung ist abhängig von den gebuchten Leistungen. Zahlungen auf den Reisepreis vor <strong>der</strong> Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k BGB gefor<strong>der</strong>t und angenommen werden. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit <strong>der</strong> Reservierungsbestätigung/Rechnung vom Veranstalter übersandt. 5. Rücktritt durch den Kunden 5.1. Sie können je<strong>der</strong>zeit vor Reisebeginn von <strong>der</strong> Reise zurücktreten. Maßgeblich ist <strong>der</strong> Zugang <strong>der</strong> Rücktrittserklärung beim Veranstalter o<strong>der</strong> <strong>der</strong> vermittelnden Stelle. 5.2. Wenn Sie zurücktreten o<strong>der</strong> wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von Fällen Höherer Gewalt) nicht antreten, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, kann <strong>der</strong> Veranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche an<strong>der</strong>weitige Verwendung <strong>der</strong> Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt o<strong>der</strong> Nichtantritt <strong>der</strong> Reise keine o<strong>der</strong> geringere Kosten entstanden sind, als die vom Veranstalter ausgewiesenen Kosten. Eventuell durch den Veranstalter für den Reisenden bestellte und gekaufte Eintrittskarten für z. B. Oper, Theater, Varieté o. a. können nicht zurückgenommen werden. 5.3. Der pauschalierte Anspruch vom Veranstalter auf Rücktrittsgebühren beträgt in <strong>der</strong> Regel pro Person mindestens € 15,00: Ab dem 60. Tag bis zum 30 Tag vor Reiseantritt 15 %, vom 29. bis 22. Tag 20 %, vom 21. bis 15. Tag 40 %, vom 14. bis 8. Tag 60 %, vom 7. bis 1. Tag 80 %, an dem Tag des Reiseantritts o<strong>der</strong> bei Nichtantritt <strong>der</strong> Reise 100 % jeweils vom Reisepreis 5.4. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. 6. Umbuchungen 6.1. Än<strong>der</strong>ungen des Reisetermins o<strong>der</strong> <strong>der</strong> reisenden Personen auf Wunsch des Reisenden gelten als Umbuchungen. 6.2. Än<strong>der</strong>t sich bei <strong>der</strong> Umbuchung die Teilnehmerzahl, so wird <strong>der</strong> entsprechend geringere bzw. höhere Reisepreis berechnet. 7. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung <strong>der</strong> Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Gleiches gilt, wenn sich <strong>der</strong> Reisende in starkem Maße vertragswidrig verhält. Der Veranstalter behält in diesem Falle den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. ersparte Aufwendungen o<strong>der</strong> sonstige Vorteile werden angerechnet. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeför<strong>der</strong>ung trägt <strong>der</strong> Störer selbst. 8. Beschränkung <strong>der</strong> Haftung 8.1. <strong>Die</strong> vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden we<strong>der</strong> vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist o<strong>der</strong> soweit <strong>der</strong> Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 8.2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Stadtrundfahrten, Ausstellungen, Sportveranstaltungen etc.) und die in <strong>der</strong> Reiseausschreibung o<strong>der</strong> dem Angebot o<strong>der</strong> in den Reiseunterlagen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 9. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung 9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung <strong>der</strong> Leistungen sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung <strong>der</strong> Reise/des Programms gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. <strong>Die</strong>s sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann <strong>der</strong> Reisende Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehin<strong>der</strong>t war, die Frist einzuhalten. 9.2. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren 6 Monate nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. <strong>Die</strong> Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem <strong>der</strong> Veranstalter die vom Reisenden geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren. 10. Allgemeines 10.1. <strong>Die</strong> Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 10.2. Den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung wird empfohlen, die auch die Kosten <strong>der</strong> Rückführung bei Unfall und Krankheit deckt. 10.3. Gerichtsstand für Klagen gegen den Veranstalter, von Vollkaufleuten und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie von Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Klageerhebung nicht bekannt ist, ist <strong>der</strong> Geschäftssitz des Veranstalters. 10.4. Leistungsvereinbarungen über die Katalog- o<strong>der</strong> Angebotsbeschreibung und den Inhalt <strong>der</strong> Reisebestätigung hinaus bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform.
Gartenkunst und Geschichte Neu: Museum Schloss Herrenhausen Entdecken Sie die vielfältige Schloss- und Gartenwelt <strong>der</strong> Herrenhäuser Gärten! · Barocke Pracht und Wasserspiele im Großen Garten · Tagungszentrum und Museum im wie<strong>der</strong>errichteten Schloss · Bezaubernde Grotte von Niki de Saint Phalle · Botanische Schätze, Schauhäuser und Orchideenschau im Berggarten Zum Start <strong>der</strong> Sommersaison eröffnet das Museum Schloss Herrenhausen mit <strong>der</strong> Ausstellung „Schlösser und Gärten in Herrenhausen - Vom Barock zur Mo<strong>der</strong>ne“. WWW.HERRENHAUSEN.DE Ganzjährig geöffnet - Herrenhäuser Gärten Herrenhäuser Str. 4/5 - 30419 <strong>Hannover</strong> www.tourismusregion-hannover.de