Anlage 2 Projektbericht.pdf
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<strong>Anlage</strong> 2<br />
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
<strong>Projektbericht</strong><br />
Optimierung der Kinderbetreuung<br />
in Reutlingen<br />
Martin Bauch, Projektleiter der Kommunalentwicklung LEG Stuttgart<br />
Kariane Höhn, Abteilungsleiterin der Fachabteilung Kinderbetreuung, Stadt Reutlingen<br />
1
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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2
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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Inhaltsverzeichnis<br />
Inhaltsverzeichnis....................................................................................................................... 3<br />
1.0 Präambel......................................................................................................................... 4<br />
Kindertagesbetreuung – ein wesentlicher Standortfaktor für Reutlingen .................................. 4<br />
2.0 Auftrag des Projektes und Projektstruktur ..................................................................... 9<br />
Die Stadt Reutlingen hatte die Kommunalentwicklung LEG (KE-LEG) mit einer<br />
stufenweisen Beauftragung der zu bearbeitenden bzw. zu begleitenden Arbeitsschritte<br />
betraut:................................................................................................................................ 9<br />
3.0 Arbeitsschritte in der 3. Projektphase ......................................................................... 10<br />
3.1 Auftragserteilung der Lenkungsgruppe an die Projektgruppe: ............................ 10<br />
3.3 Der (zeitliche) Projektverlauf............................................................................... 12<br />
3.4 Einblick in die Form der Bearbeitung des Auftrags............................................. 13<br />
4. Zusammenhang der behandelten Themen im Projekt.......................................................... 15<br />
5. Ergebnisse der Arbeitsgruppe Standards.............................................................................. 16<br />
5.1. Beschreibung der Ausgangslage .......................................................................... 17<br />
5.2 Übersicht über die Vereinbarungen und die Verzahnung zu den jeweiligen<br />
Arbeitsgruppen ................................................................................................................. 19<br />
5.3. Betrachtung der erzielten Einzelergebnisse ......................................................... 24<br />
5.3 Bewertung durch den Moderator................................................................................ 32<br />
6.0 Ergebnisse der AG Bedarfsplanung .................................................................................. 36<br />
6.1 Bewertung der Ergebnisse der AG Bedarfsplanung durch den Moderator:......... 37<br />
7.0. Ergebnisse der Arbeitsgruppe Finanzen............................................................................ 38<br />
7.1 Standard Fachkraftschlüssel/Stellenplan des Trägers ......................................... 38<br />
7.3 Folgerungen und möglicher Handlungsbedarf..................................................... 43<br />
7.4 Regelungen zu gemeindeübergreifendem Bedarf - Auswärtige Kinder- ................... 44<br />
7.5 Vereinbarung zur Behandlung von integrativer Belegung......................................... 45<br />
7.6 Zur finanziellen Beurteilung der Festsetzung der Regelgruppengrößen:............ 46<br />
7.7 Entwicklung eines neuen Zuschussverfahrens ab dem 1.1.2005 ............................... 47<br />
Modellberechung.............................................................................................................. 60<br />
7.9 Bausteine für vertragliche Vereinbarungen......................................................... 62<br />
7.10 Gesamtbeurteilung der AG Finanzen durch den Moderator ................................ 62<br />
8.0 Darstellung der „Vetopositionen“ im Prozess.................................................................... 64<br />
8.1 Darstellung der „Vetopositionen“ zum Abschluß des Projektes................................ 66<br />
Veto der Evangelischen Kirche Reutlingen gegen eine Festlegung der Schließzeiten in den<br />
Kindertageseinrichtungen..................................................................................................... 68<br />
Bitte um Übergangslösung der Evangelischen Kirche Reutlingen für zwei Kindergärten im<br />
Kirchenbezirk Reutlingen .................................................................................................... 70<br />
---------------- VETO---------------........................................................................................... 73<br />
Vetopositionen GERK.......................................................................................................... 74<br />
9.0 Bearbeitung der verwiesenen Anträge aus dem Gemeinderat............................................ 75<br />
10. Gesamtbeurteilung des Projektes Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen......... 76<br />
4 .Dank ..................................................................................................................................... 77<br />
<strong>Anlage</strong>n .................................................................................................................................... 78<br />
<strong>Anlage</strong> 1 Ehrenamtliche Leistungen in Kindertageseinrichtungen.................................. 79<br />
<strong>Anlage</strong> 2 Langfassung zu den konzeptionellen Anforderungen der GERK .................... 83<br />
<strong>Anlage</strong> 3 Aufstellung der Teilnehme/rinnen in den einzelnen Projektzusammenhängen 87<br />
<strong>Anlage</strong> 4 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Integration........................................ 90<br />
<strong>Anlage</strong> 5 Vetoposition der Kleinkindgruppen ................................................................. 94<br />
3
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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1.0 Präambel<br />
Kindertagesbetreuung – ein wesentlicher Standortfaktor für<br />
Reutlingen<br />
„Kinder sind das Beste, was wir haben“<br />
mit dieser Aussage drückt das Land Baden-Württemberg sein Selbstverständnis als<br />
„kinderfreundliches Land“ aus und stellt heraus, dass „das Ziel des Landes in der<br />
Kinderbetreuung ist, stets, bedarfsgerechte und nachfrageorientierte<br />
Betreuungsmöglichkeiten anzubieten und den betroffenen Eltern eine echte<br />
Wahlfreiheit zu eröffnen“. 1<br />
Auch für die Stadt Reutlingen gilt es zu diskutieren, in welcher Weise sie ihre<br />
Attraktivität für Familien ausgestalten möchte und dabei bedarfsgerechte bzw.<br />
nachfrageorientierte Betreuungsmöglichkeiten anbietet bzw. ausgestalten möchte.<br />
Die Kinderbetreuung ist ein zentraler Bereich der Familienpolitik. Bei den<br />
Überlegungen für familienunterstützenden Maßnahmen gilt es, die folgenden<br />
gesamtgesellschaftlichen Prozesse zu berücksichtigen.<br />
Die demographischen Prozesse der kommenden Zeit führen in Deutschland<br />
zu einer eklatanten Verschiebung des Verhältnisses jüngerer Menschen zu<br />
Älteren. „Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wird steigen<br />
– von 16 % im Jahr 2000 auf 29% im Jahr 2050 (...). Während in der heutigen<br />
Bevölkerung 100 Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren etwa 25<br />
Personen, die 65 jährig und älter sind gegenüberstehen, werden es 2050 (...)<br />
bereits zwischen 52 und 56 Ältere sein.“ 2<br />
Damit verbunden ist eine massive Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, dem<br />
zunehmend weniger qualifizierte Kräfte zur Verfügung stehen werden.<br />
In 2015 werden nur noch 19% der akademisch gebildeten und 31% der<br />
beruflich qualifizierten Arbeitskräfte unter 35 Jahre sein (gegenüber 28% bzw.<br />
36% in 1998). 3<br />
Der Anteil an erwerbstätigen Frauen muß damit weiterhin steigen.<br />
Mit einer höheren Erwerbsbeteiligung von Müttern geht eine höhere ‚Qualität’<br />
der Erwerbstätigkeit gemessen am Einkommen der Mütter einher.<br />
1 vgl. Broschüre des Staatsministerium Baden-Württemberg „Kinder sind das Beste, was wir haben –<br />
Betreuungsangebote für Kinder“ 2003 S.1<br />
2 Die Familie im Spiegel der amtlichen Statistik, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
Januar 2003<br />
3 vgl.Bund-Länder Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung ; Materialien Nr 104/2002<br />
4
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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Volkswirtschaftlich würde es dadurch zu höheren Einnahmen für die<br />
öffentlichen Haushalte und die Sozialversicherungsträger kommen. 4 Ein<br />
höheres Familieneinkommen hat darüber hinaus positive Auswirkungen auf<br />
das Ausgabeverhalten und die örtliche Wirtschaft.<br />
Kinderbetreuung ist also als ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor zu<br />
bewerten. „Die unzureichende Vereinbarkeit von Familien und Beruf belasten<br />
nicht nur Eltern selbst. Sie führt auch bei den öffentlichen Haushalten durch<br />
Ausfälle bei Steuern und Sozialabgaben zu erheblichen Mindereinnahmen“ 5<br />
„Ob Menschen sich für Kinder entscheiden oder nicht, ist nach Aussage der<br />
OECD in besondere Weise eine Frage des Angebots an öffentlicher<br />
Betreuung.(...)Beispiele anderer Länder, etwa skandinavischer belegen, dass<br />
sich Geburtenraten erhöhen, wenn mehr in Dienstleistungen für Familien<br />
(...)investiert wird“. 6<br />
Bezogen auf das Ziel als Stadt leistungsstark und konkurrenzfähig bleiben zu<br />
können – sowohl kleinräumig im Landkreis Reutlingen, als auch im Vergleich<br />
mit anderen Kommunen – heißt es gezielt familien- und kinderfreundliche<br />
Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Jeder heute in die Kinderbetreuung<br />
investierte Euro kommt – so die OECD mittelfristig im Wert von 4 Euro<br />
„zurück“. 7<br />
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf diesem<br />
Hintergrund im September 2003 zusammen mit der Bertelsmann Stiftung das Projekt<br />
„Balance von Familie und Arbeitswelt – Zukunft mit Kindern“ ins Leben gerufen. Das<br />
Forum, zu deren Promotoren unter anderem Roland Berger, Dieter Hundt, Peter<br />
Hartz u.a. gehören, hat sich zum Ziel gesetzt, eine bessere Balance von Familie und<br />
Arbeitswelt zu erreichen, um damit dem demographischen Wandel und dem<br />
zunehmenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken.<br />
„zentrale Handlungsfelder sind:<br />
- Familienbewusste Unternehmenskultur und Personalentwicklung<br />
- Arbeitsorganisation und flexible Arbeitszeit<br />
- Kinderbetreuung und familiäre Dienstleistungen<br />
- Staatlicher social support<br />
Denn<br />
Unsere Gesellschaft braucht wesentlich mehr Kinder<br />
Unsere Kinder brauchen frühe Förderung und Bildung<br />
Unsere Wirtschaft braucht mehr Erwerbstätigkeit von Frauen“ 8<br />
4 vgl.: Form der Kinderbetreuung und Arbeitsmarktverhalten von Müttern in West- und Ostdeutschland,<br />
Kurfassung des Gutachtens von Büchel/Spieß Juni 2002<br />
5 „Betriebswirtschaftliche Effekte familienfreundlichen Maßnahmen“, Bundesministerium für Familie, Senioren,<br />
Frauen und Jugend und Europäischen Union, September 2003<br />
6 Die nützlichen Kinder, Schmidt/Rürup in Die Zeit 4.12.2003<br />
7 vgl. „Volkswirtschaftlicher ertrag von Kindertagesstätten, Bock-Famulla 2002, Bundesfachkongress zur<br />
Tagespflege 11/2002 Berlin<br />
8 Projektpräsentation 9/2003<br />
5
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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Feststellungen, wie die Folgenden könnten damit in Zukunft der Vergangenheit<br />
angehören – noch sind sie, auch für Reutlingen Realität.<br />
„Bei der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen, bei der Beschäftigungsquote von<br />
Müttern mit Hochschulabschluß und von allein Erziehenden steht Deutschland<br />
dagegen am unteren Ende des internationalen Vergleichs“. 9<br />
Der insbesondere in ländlichen Räumen immer wieder reklamierte Bezug auf die<br />
familialen Unterstützungssysteme kann in der Zukunft keine abschließende und<br />
verlässliche Struktur mehr bieten.<br />
Mit den Anforderungen einer zunehmenden Mobilität an Arbeitnehmer/innen ist<br />
künftig allerdings zu erwarten, dass die informelle Betreuung aufgrund der Mobilität<br />
junger Familien, der weiteren Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit und dem zu<br />
erwartenden steigenden Renteneintrittsalter abnimmt. Die Großmütter von morgen<br />
werden entsprechend häufiger und länger erwerbstätig sein und nicht mehr in der<br />
unmittelbaren Nähe ihrer Kinder und Enkel leben. Dies bedeutet, dass verstärkt<br />
andere Betreuungsformen benötigt werden.“ 10<br />
Die Anforderungen an Tageseinrichtungen für Kinder haben sich in den vergangenen<br />
Jahren bereits erheblich verändert und werden dies auch in den kommenden Jahren<br />
zuleisten haben.<br />
Auf dem Hintergrund der Vervielfältigung von Lebensformen von Familien und der<br />
daraus folgenden Heterogenisierung von Erziehungsvoraussetzungen wird die<br />
Erziehung und Bildung von Kinder in Tageseinrichtungen eine zunehmende Aufgabe<br />
der Mindestsicherung gesellschaftlicher Integrationsleistungen.<br />
Kindertageseinrichtungen sind Orte der Bildung, “die die Selbstbildung von Kindern<br />
fördern und die Chancenungleichheit auszugleichen versuchen.“ 11 “Weichen für<br />
Bildungschancen und damit für Lebenschancen werden früh gestellt. Insbesondere<br />
die Motivation und die Fähigkeit zu kontinuierlichem und selbstgesteuertem Lernen<br />
sind früh zu wecken. Neben dem wichtigen Lernen in der Familie sind die<br />
Möglichkeiten der Kindertageseinrichtungen zur Unterstützung früher<br />
Bildungsprozesse deutlich besser zu nutzen.“ 12<br />
Diese Aussagen werden durch die vorher zitierte Untersuchung von Büchel (vgl.<br />
Fußnote 4 u.10) belegt. Kinder aus finanziell und sozial schwachen Elternhäusern<br />
werden signifikant seltener institutionell betreut. Dadurch werden wichtige Chancen<br />
einer besseren Integration vergeben, da Kinder bereits in der Krippe die deutsche<br />
Sprache und kulturell geprägte Regeln des Zusammenlebens erlernen.<br />
9 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD Studie „Wie familienfreundlich ist<br />
die Deutsche Wirtschaft“ November 2003<br />
10 Kurzfassung Studie „Form der Kinderbetreuung und Arbeitsmarktverhalten von Müttern in West- und<br />
Ostdeutschland“ Büchel, Max Planck Institut f. Bildungsforschung Berlin, Juni 2002<br />
11 11. Kinder- und Jugendbericht, Bundesregierung 2002<br />
12 Empfehlungen des Forum Bildung, Geschäftsstelle der Bund-Länder Kommission für Bildungsplanung und<br />
Forschungsförderung, November 2001<br />
6
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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Dieser Zusammenhang ist in Westdeutschland ausgeprägter als im Osten, was<br />
darauf zurück zuführen sein dürfte, dass die Versorgung mit Ganztagesplätzen im<br />
Westen weitaus schlechter ist.<br />
Kindertageseinrichtungen nehmen aber auch in anderen Lebenssituationen von<br />
Kindern entscheidende Integrationsleistungen wahr.<br />
So ist das Erlernen sozialer Kompetenzen für Kinder, die als Einzelkind und /oder in<br />
Einelternfamilien aufwachsen ein wichtiges Moment.<br />
„Kinder (...) müssen früh Gelegenheit erhalten, Verantwortung für andere zu<br />
übernehmen und Demokratie zu erleben; sie sollten dabei auch lernen, die<br />
Konsequenzen für ihre eigenes Handeln zu tragen“ 13 .<br />
Kinder in schwierigen Lebenslagen und oder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen<br />
erhalten die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Kindern groß zu werden und<br />
Entwicklungsprozesse neben einer gezielten Förderung durch eine indirekte<br />
Förderung über die Gruppe und die Impulse der anderen Kinder zu erfahren.<br />
“Individuelle Förderung entscheidet darüber, ob Menschen sich nach ihren<br />
Fähigkeiten und Interessen entwickeln können. Individuelle Förderung ist<br />
gleichermaßen Voraussetzung für das Vermeiden und den rechtzeitigen Abbau von<br />
Benachteiligung wie das Finden und Fördern von Begabungen.“ 14<br />
Kindertageseinrichtungen benötigen vor allem im Hinblick auf die Vielzahl der<br />
Aufgaben, die sie für eine Gesellschaft zu leisten haben entsprechende<br />
Rahmenbedingungen, die das Wohl aller Kinder in der Tageseinrichtung sichern.<br />
Deutsche Kindertageseinrichtungen liegen im Hinblick auf die Fachkraftausstattung,<br />
die Gruppengröße und die Qualifikation der Fachkräfte im europäischen Vergleich im<br />
letzten Viertel.<br />
Die Einführung der Kommunalisierung, als Vorhaben die<br />
Planungsverantwortung für die örtliche Kindertagesbetreuung abschließend in<br />
die Verantwortung der Kommunen zu geben, kann für Reutlingen einmal mehr<br />
die Chance sein, bewusst Schritte in eine zunehmende Familien- und<br />
Kinderfreundlichkeit zu gehen.<br />
13 Forum Bildung, vgl. Fußnote 11<br />
14 Forum Bildung vgl. Fußnote 11<br />
7
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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Der vorliegende Bericht gibt Ihnen einen Einblick in die Arbeitsabschnitte des,<br />
Projektes „Optimierung der Kindertagesbetreuung in Reutlingen“, das durch die<br />
Kommunalentwicklung LEG moderiert wurde..<br />
Ausgangslage für das Projekt war, die Strukturen zwischen Stadt Reutlingen und den<br />
Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen im Rahmen der Umsetzung der<br />
Kommunalisierung neu zu gestalten und die Anforderungen des seit 1.1.2004<br />
gültigen neuen Kinderbetreuungsgesetz in Baden-Württemberg zu berücksichtigen.<br />
Nach einem Einblick in den Projektauftrag, die Projektstruktur und Arbeitsweise folgt<br />
eine differenzierte Darstellung der drei Arbeitsbereiche Standard, Bedarfsplanung<br />
und Finanzen. Dem <strong>Projektbericht</strong> sind als eigenständige, aber aus dem Projekt<br />
entstandene Instrumente die Neuordnung der Bedarfsplanung und die Bausteine für<br />
die vertraglichen Vereinbarungen beigelegt. In den diversen <strong>Anlage</strong>n finden Sie<br />
Vertiefungen zu den Themenbereichen.<br />
8
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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2.0 Auftrag des Projektes und Projektstruktur<br />
Die Stadt Reutlingen hatte die Kommunalentwicklung LEG (KE-LEG) mit einer<br />
stufenweisen Beauftragung der zu bearbeitenden bzw. zu begleitenden<br />
Arbeitsschritte betraut:<br />
In einer 1.Stufe im Frühjahr 2003 erfolgte eine Bewertung des Iststands verbunden<br />
mit einer Bestandsaufnahme. Gemeinsam mit der Verwaltung wurden die für<br />
Reutlingen relevanten Sachverhalte, wie die Kosten je Träger, die<br />
Angebotsausgestaltung, spezifische Ausformungen in den Konzepten,<br />
Vertretungsbedarf u.ä. identifiziert und bewertet.<br />
Zur Bewertung und Zusammenfassung erstellte die KE-LEG einen ersten<br />
Zwischenbericht an die Stadtverwaltung.<br />
In einer 2. Stufe wurden die relevanten Fragen für eine zukunftsfähige<br />
Weiterentwicklung (Angebote, Nachfrageorientierte Steuerung, Kita-<br />
Entwicklungsplanung, Standards usw.) erfasst und in Arbeitspaketen beschrieben.<br />
Es wurde mit den Beteiligten (Vertreterinnen der Verwaltung, des städt. Trägers und<br />
der freien Träger, sowie der Kirchen) ein eintägiger Workshop veranstaltet. In diesem<br />
Workshop wurden die Weiterentwicklung und die Strukturierung der einzelnen<br />
Arbeitspakete für das Projekt geklärt und besprochen. Die KE-LEG erstellte eine<br />
Zusammenfassung und abgestimmte Strukturierung für die weitere Projektarbeit des<br />
Optimierungskonzeptes (Vorstudie).<br />
Es erfolgte die Vorstellung der Ergebnisse in der Sitzung des VKSA am 26.6.2003<br />
und eine Reflexionssitzung mit den Teilnehmenden des Workshops am 8.7. 2003.<br />
In einer 3. Stufe erfolgte im Projekt „Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen“<br />
ab September 2003 unter Einbeziehung der Träger, Mitarbeiter/innen und Eltern eine<br />
systematische Bearbeitung in einer transparenten Projektorganisation.<br />
Dieser Bericht schließt diese 3. Stufe ab.<br />
9
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
3.0 Arbeitsschritte in der 3. Projektphase<br />
Die Lenkungsgruppe<br />
Die Lenkungsgruppe konstituierte sich am 19.9.2003 und fasste die erforderlichen<br />
Beschlüsse für den weiteren Projektverlauf.<br />
3.1 Auftragserteilung der Lenkungsgruppe an die Projektgruppe:<br />
• Erarbeitung eines Entwurfes der Neuordnung der örtlichen Bedarfsplanung mit ersten<br />
Aussagen beginnend mit dem Kindergartenjahr 2004/2005.<br />
• Erarbeitung eines Vorschlages für gemeinsame Standards für Personal- und Sachkosten<br />
über alle Träger hinweg, die die Basis bilden für die künftige Finanzierung zwischen<br />
Stadt und Trägern.<br />
• Erarbeitung von Regelungen für Maßnahmen bei abnehmenden Bedarfszahlen im Blick<br />
auf mögliche Einsparpotenziale oder Umnutzung durch erweiterte Angebote.<br />
• Erarbeitung eines Entwurfs (Eckpunkte) einer neuen vertraglichen Vereinbarung<br />
zwischen Stadt und Trägern.<br />
10
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
• Empfehlungen zu den verwiesenen Fraktionsanträgen erarbeiten.<br />
3.2 Inhaltliche Vorgaben der Lenkungsgruppe für die Arbeit der<br />
Projektgruppe:<br />
Zur Zusammenarbeit/Haltung der Arbeit<br />
• Die Pluralität der Trägerstruktur soll im Rahmen der Grundversorgung erhalten<br />
bleiben, bei weitergehenden Angeboten wird ebenfalls eine möglichst breite plurale<br />
Struktur angestrebt.<br />
• Die Stadt Reutlingen ist bereit, weiteren Freien Trägern den Zugang zur Versorgung<br />
zu ermöglichen, auch wenn dies ein Abbau städtischer Angebote zur Folge haben<br />
würde.<br />
• Es wird ein offener Informationsaustausch und Kooperation unter allen Trägern unter<br />
Einbezug der Elternvertretung angestrebt.<br />
Zur Bedarfsplanung<br />
• Die Struktur der örtlichen Bedarfsplanung wird gemeinsam entwickelt. Sie soll<br />
regelmäßig fortgeschrieben werden. Beschlüsse dazu fassen die<br />
Gemeinderatsgremien nach der jährlichen Fortschreibung.<br />
• Die Abstimmung über die Angebotsausgestaltung wird mit der örtlichen<br />
Bedarfsplanung vorgenommen.<br />
• Es ist eine wohngebietsbezogene Grundversorgung von vorrangiger Priorität.<br />
• Wohngebietsübergreifende Angebote mit besonderer Pädagogik oder Trägerschaft<br />
ergänzen die Angebote.<br />
Zur Finanzierung und Rechtsgrundlage<br />
• Transparenz in der Steuerung, der Kosten und Finanzierung wird angestrebt.<br />
• Die Anforderungen des neuen Kindergartengesetzes sind zu erfüllen.<br />
• Alle Überlegungen gehen in erster Linien von der Erfüllung des<br />
Kindergartenrechtsanspruches aus .<br />
• Sie schließen die in ihrer Betrachtung des Zuständigkeitsbereichs des §22 KJHG für<br />
die Kinder von unter 1 Jahr bis 12/14 Jahren ein. Dabei konzentrieren sie sich auf die<br />
institutionellen Angebote, die bisher (bis 2003) in der Gruppenbezuschußung des<br />
Landes gefördert wurden. Die Kleinkindgruppen, die in der Reutlinger Struktur bisher<br />
in diesem Bereich keine Förderung erfahren haben, werden in Teilaspekten in das<br />
Projekt einbezogen, sind aber nicht Gegenstand dieses Projektes.<br />
• Die Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände als Empfehlung zur Umsetzung der<br />
Kommunalisierung wird für die Arbeit zu Grunde gelegt.<br />
Grundsätzlich geht es bei den Zielsetzungen um kommunalpolitische Willensbildung und<br />
Zielfindung. Aus diesen ergeben sich die Förderungserfordernisse in der kommunalisierten<br />
Finanzierung von Tageseinrichtungen nach dem neuen Kindergartengesetz.<br />
Planungssicherheit der Träger<br />
Durch die Arbeit und Ergebnisse im Projekt darf die Planungssicherheit der laufenden<br />
Haushaltsjahre nicht verletzt werden.<br />
Vorgaben für die Projektarbeit im Blick auf Haushaltskonsolidierung und<br />
bestehende Beschlüsse<br />
Die Projektgruppe ist frei bei der Bearbeitung von Standards.<br />
Für träger- und kommunalpolitischen Entscheidungen müssen jeweils die<br />
finanziellen Auswirkungen beurteilt werden können.<br />
11
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Konkrete Aussagen zur Haushaltskonsolidierung werden als Vorgabe nicht<br />
gemacht.<br />
Verweis der Anträge der SPD Fraktion (Drucksachennummer 02/5/54) zu den<br />
Öffnungszeiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen (Verzicht auf mittägliche<br />
Schließungszeiten) und des Antrages der BMR/FDP-Fraktionsgemeinschaft<br />
(Drucksachennummer 03/5/9) zur Bedarfsdeckung im Industrie-Gebiet Betzingen<br />
– Kusterdingen an die Projektgruppe:<br />
Die Projektgruppe soll Empfehlungen zur Behandlung der Anträge<br />
Erarbeiten; die Verwaltung legt einen entsprechenden Entwurf vor.<br />
Die Projektgruppe hat diese Aufgabenstellung in ihrer Sitzung am 26.9.2004 mit<br />
Detailaufträgen an die Arbeitsgruppen präzisiert.<br />
Die Arbeitsgruppen waren jeweils mit Vertreter/innen der verschiedenen Träger<br />
besetzt. (vgl. <strong>Anlage</strong> 4)<br />
3.3 Der (zeitliche) Projektverlauf<br />
12
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
3.4 Einblick in die Form der Bearbeitung des Auftrags<br />
• Die Projektgruppe hat sich konstituiert und die Arbeitsgruppen<br />
eingesetzt. Diese sind zügig an die Arbeit gegangen. Die<br />
Arbeitsabfolge war knapp kalkuliert, wenn man berücksichtigt, dass die<br />
Mitglieder der Arbeitsgruppen immer wieder einzelne Frage zu<br />
bearbeiten hatten oder Daten nach zu erheben waren.<br />
• Die Arbeitsgruppentermine umfassten in der Regel je 3,5 Zeitstunden<br />
und waren durch Sitzungsvorlagen der Geschäftsstelle strukturiert.<br />
Diese wurden durch Tischvorlagen und Vetos ergänzt.<br />
• Für die Meinungsbildung in den Arbeitsgruppen war angestrebt<br />
Konsensentscheidungen herzustellen. Bei kontroversen Haltungen<br />
diente die Formulierung von Veto-Positionen zur Transparenz<br />
derselben und ermöglichte die Weiterarbeit. In den Ergebnissen der<br />
Arbeitsgruppe Standard wurde angefügt an welchen Stellen<br />
Vetopositionen die Arbeit begleiteten. Im Kapitel 8 liegen die, nach<br />
Abschluss des Projektes von den Trägern gefertigten Vetos vor.<br />
• Die AG Finanzen tagte 3 Mal, sie hat eine Untergruppe zur Bearbeitung<br />
von Fragen zur Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit eingesetzt.<br />
• Die AG Standard tagte insg. 4 Mal.<br />
• Die AG Bedarfsplanung tagte ebenso 4 Mal.<br />
• Von Stadtverwaltung, Elternvertreter und Freien Trägern ist bekannt,<br />
dass sie parallel Vor- bzw. Nachbereitungssitzungen abhielten.<br />
• Die Freien Träger haben zwei Sitzungen des Koordinationskreises<br />
beantragt. Die Geschäftsstelle (vertreten durch H. Bauch u. Fr. Dürr)<br />
stand dabei als Informant und Diskussionspartner zur Verfügung.<br />
Amtleiter Pflumm und Abteilungsleiterin Höhn hatten ein zusätzliches<br />
Gespräch mit dem Koordinationskreis.<br />
• Für den Einbezug der Kleinkindgruppen diente ein Gespräch mit den<br />
Sprecherinnen des Arbeitskreises Kleinkindgruppen und eine<br />
Grundinformation der Verwaltung über das weitere Vorgehen nach<br />
Projektende<br />
• Die Interessen der Kleinkindgruppen wurden auch über GERK und den<br />
Koordinationskreis der freien Träger eingebracht.<br />
• Der Einbezug des Tagesmüttervereins erfolgte über eine Gespräch<br />
zwischen der Verwaltung und der Geschäftsführerin des Vereins.<br />
Rolle und Aufgabe der Kommunalentwicklung LEG<br />
Zur Aufgabe der Moderation gehörte es, Arbeitspapiere vorzulegen, die einen<br />
Einstieg in die Thematik und Systematik der jeweiligen Arbeitsgruppe<br />
erleichtern sollten.<br />
13
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Beurteilung der Arbeitsweise und -fähigkeit der Arbeitsgruppen durch KELEG<br />
Insgesamt kann von einer äußerst intensiven Zusammenarbeit berichtet<br />
werden. Trotz der unterschiedlichen Ausgangslagen und Rollen der Beteiligten<br />
in den Arbeitsgruppen konnten Ergebnisse weitgehend im Konsent<br />
(Vereinbarung über eine einheitliche Linie/Richtung) erzielt werden. Es zeigte sich<br />
jedoch, dass in den wenigsten Fällen wirkliche Konsensentscheidungen (im<br />
Sinne einer absoluten Übereinstimmung)erzielt wurden. Festzuhalten ist dass die<br />
Vetopositionen nicht aus kontroversen Haltungen der Beteiligten resultierten,<br />
sondern die Erreichung weiter gesteckte Ziele und/oder Qualitäten in der<br />
Kindertagesbetreuung im Blick hatte.<br />
Im Verlauf des Projektes wurde immer wieder deutlich, dass die in der<br />
Lenkungsgruppe auf Antrag der freien Träger, GERK und der Verwaltung<br />
erzielte Erweiterung des Arbeitsauftrags auf die Kleinkindbetreuung inhaltlich<br />
richtig war. Als schwierig hat sich dabei jedoch die Situation erwiesen, dass<br />
sich das Projekt insgesamt nur auf den Kreis der Träger bezog, der bisher in<br />
der institutionellen Landesförderung entsprechend der Gruppenbezuschußung<br />
war. Der Großteil der Reutlinger Kleinkindgruppen ist aufgrund ihrer<br />
bisherigen Struktur jedoch nicht in dieser Förderung vertreten gewesen. Eine<br />
vertiefte Weiterbearbeitung erscheint aus Sicht aller Beteiligten, auch der KE-<br />
LEG für dringlich.<br />
Alle Beteiligten akzeptierten, dass oft sehr kurzfristig oder in Tischvorlagen für<br />
die nächste Sitzung vorgearbeitet werden musste. Die Vorbereitungszeiten für<br />
die einzelnen Teilnehmenden z.B. für die erforderliche Zwischenbearbeitung<br />
z.B. für Datenerhebungen oder fachliche Überlegungen war äußerst knapp.<br />
Dies war jedoch aufgrund des engen Zeitplan und der Befristung des<br />
Projektes systemimmanent.<br />
14
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
4. Zusammenhang der behandelten Themen im Projekt<br />
15
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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5. Ergebnisse der Arbeitsgruppe Standards<br />
Die Arbeitsgruppe Standard hatte den Auftrag, sich über Anforderungen, die an<br />
Tageseinrichtungen gestellt werden, zu verständigen und dazu Standards für die<br />
organisatorische Ausgestaltung des Rahmens und die personelle Ausstattung zu<br />
formulieren.<br />
Mit dem Blick auf den Kern des Projektes – die institutionelle Kindertagesbetreuung –<br />
entstand zu Beginn eine gemeinsame Annäherung an den<br />
Auftrag der Tageseinrichtungen<br />
(Kurzfassung – Arbeitsgruppe:<br />
Hipp, Kienitz, Schwarz, Nikelski, Wilhelm, Rilling;<br />
GERK hat eine Langfassung formuliert, die nach Abstimmung in der AG in <strong>Anlage</strong> 2 zu finden ist)<br />
„Der Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen besteht darin, die<br />
Selbstbildungsprozesse jedes Kindes durch Betreuung zu sichern und durch Erziehung zu<br />
ermöglichen und zu unterstützen.“ 15<br />
„Die Umsetzung des Bildungsauftrags geht vom Entwicklungsstand des einzelnen Kindes in<br />
seiner Gruppe aus.<br />
Die Rahmenbedingungen sind konzeptionell und organisatorisch so zu gestalten,<br />
dass sie den Erfordernissen der Aufgabenstellung nach § 2 (1) KiGa-Gesetz<br />
BaWü)entsprechen.<br />
Die Arbeitsbedingungen sowie Qualifikation und Qualifizierung der pädagogischen<br />
Fachkräfte sind eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung dieser Aufgabe.<br />
Darüber hinaus sollen Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, neue und<br />
zukünftige Aufgabenstellungen aufgreifen zu können.<br />
Folgende Aufgabenfelder stehen gegenwärtig (2003) in der besonderen Aufmerksamkeit:<br />
• Die Berücksichtigung von Kindern in schwierigen Lebenslagen<br />
• Die Berücksichtigung von Kindern mit Behinderung<br />
• Die ganzheitliche Sprachförderung auch unter Berücksichtigung kultureller Vielfalt.<br />
• Die Anerkennung unterschiedlicher Lebenslagen von Mädchen und Jungen.<br />
• Die aktive Beratung und Kooperation mit Eltern und Schule zur Gestaltung des<br />
Übergangs von Kindertageseinrichtung zur Schule<br />
• Die Gestaltung einer aktiven Bildungs- und Erziehungspartnerschaft<br />
zwischen Familie und Kindertageseinrichtung „<br />
Die pädagogische und organisatorische Umsetzung der Aufgabenfelder bedarf<br />
spezifischer Instrumente und Verfahren. Zu diesen gehören insbesondere<br />
15 „Bildung und Erziehung“ Laewen (hrsg. S. 343 Beltz 2002<br />
16
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
• Methoden der Kooperation mit Eltern<br />
• Kooperationen mit Schulen und sozialen Diensten<br />
• Leitung im Sinne der Gewährleistung des Dienstebtriebs<br />
• Leitung im Sinne der Umsetzung der Dienst- und Fachaufsicht<br />
• Fachliche Anleitung, auch bei Schülerinnen und Praktikatinnen im Sinne der<br />
Ausbildungsverantwortung<br />
• Strukturen zur Konzeptions- und Qualitätsentwicklung<br />
• Strukturen zur Vorbereitung und Umsetzung von Inklusion<br />
5.1. Beschreibung der Ausgangslage<br />
Die Organisationsformen und die Umsetzung der sozialpädagogischen Arbeit ist bei<br />
allen Trägern sehr unterschiedlich geregelt. Dies zeigt sich insbesondere durch:<br />
• Kleine und große Träger haben ganz unterschiedliche Anforderungen<br />
und Strukturen der Anleitung für das Personal.<br />
• Träger und Einrichtungen haben den Personalstandard in ihren<br />
Einrichtungen ganz unterschiedlich ausgestaltet.<br />
• Es gibt tarifgebundene und tariffreie Träger, es gibt Träger mit<br />
Mitarbeitervertretungen/Personalräten und ohne solche.<br />
• Die Arbeitszeit von sozialpädagogischen Fachkräften ist in zwei Teile<br />
gegliedert; die Betreuungszeit am Kind und die Vor- und<br />
Nachbereitungszeit. Das Arbeitsrecht der Träger trifft unterschiedliche<br />
Festsetzungen zu den Vor- und Nachbereitungszeiten, die zum Teil<br />
über die aktuellen Empfehlungen des Landeswohlfahrtsverbandes<br />
hinausgehen.<br />
• Die Regelung zur Ausgestaltung des Arbeitseinsatzes gegenüber den<br />
Mitarbeiter/innen ist unterschiedlich in Bezug auf deren Arbeitszeit und<br />
-platzgestaltung z.B. in Form von Dienstplänen, Nutzer-Frequenz-<br />
Analyse usw.<br />
• Die Schließtage sind bei Trägern und Einrichtungen sehr<br />
unterschiedlich ausgestaltet und liegen zwischen 43 und 19 Tagen.<br />
• Die Öffnungszeiten im Rahmen der Kindergartenbetreuung liegen in<br />
einem vergleichbaren Korridor (in der Regel am Vormittag und an 2-3<br />
Nachmittagen); sind jedoch in den Anfangs- und Endzeiten sehr<br />
unterschiedlich.<br />
• Verschiedene Träger haben die Betriebsformen unterschiedlich<br />
ausgestaltet. Eine vergleichbare Leistung für vergleichbare<br />
Elternbeiträge ist derzeit nicht gegeben.<br />
• Es gibt Konzepte, die besondere Anforderungen in bezug auf Mitarbeit<br />
und Mitgliedschaft an Eltern stellen, sowie zum Teil spezifische<br />
Öffnungszeiten und Ferienregelungen haben.<br />
Handlungsleitend war es, über die Festlegung von Standards zu einer<br />
Vergleichbarkeit der Betreuung- ,Bildungs- und Erziehungsbedingungen von Kindern<br />
in Tageseinrichtungen einzelner Träger in Reutlingen zu kommen. Damit ist keine<br />
17
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
„Gleichmacherei“ von Konzepten und Strukturen gemeint. Bewußt sind Bereiche<br />
beschrieben und diskutiert worden, in denen die Trägerautonomie vorrangig ist, bzw.<br />
Vereinbarungen getroffen worden, die den Rahmen beschreiben, jedoch die<br />
Ausgestaltung des Inhalts der Steuerung des jeweiligen Trägers überlassen.<br />
Mit dieser Form einer Standardannäherung ist auch der gesetzlichen Pluralität<br />
Rechnung getragen worden.<br />
Übersicht über die Diskussionsbreite um Standards und deren Auswirkungen<br />
auf die pädagogische Arbeit während des Prozesses:<br />
Aufgabe von Standards<br />
Ziele<br />
Sicherung von Qualität<br />
Standards als Voraussetzung der<br />
Betriebserlaubnis<br />
Sicherung von Vereinbarkeit Familie und<br />
Beruf<br />
Planbare Grundlage für die Abrechnung<br />
mit der Stadt<br />
Elemente<br />
Gruppengröße<br />
Fachkraftschlüssel<br />
Vor- und Nachbereitungszeiten<br />
Freistellung für Leitung<br />
Vertretungs- und Ausfallzeiten<br />
Fortbildung<br />
Fachberatung<br />
Konzeptionen<br />
Qualitätsmanagement<br />
Gruppengröße<br />
Raum- und Außenflächen<br />
Mindestpersonalschlüssel<br />
Schließtage<br />
Betreuungsbausteine<br />
Bedarfsrichtwerte für GT-Anteil<br />
Ferienregelung<br />
Andere Betriebsformen und erweiterte<br />
Betreuungszeiten<br />
Umsetzung einheitlicher Standards in anerkannten<br />
Stellenplan für die Einrichtung/en<br />
eines Trägers<br />
Einheitlicher Fördersatz oder<br />
Analogrechnung<br />
Erweiterung der Ausgleichszahlungen je<br />
belegtem Platz bei den Gebühren für IN<br />
18
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
5.2 Übersicht über die Vereinbarungen und die Verzahnung zu den jeweiligen Arbeitsgruppen<br />
Die Übersicht vermittelt einen Überblick über die Ergebnisse, die in den jeweiligen Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Parametern<br />
aus der Arbeitsgruppe Standard vereinbart werden konnten. Das V markiert die Punkte, an denen schriftlich Vetos formuliert<br />
wurden, die im weiteren Verlauf der Bearbeitung berücksichtigt wurden. Im Kapitel 8 finden Sie die aktuellen, abschließenden Vetos<br />
der Träger zu den erzielten Ergebnissen.<br />
Die Übersicht ermöglicht auch einen Einblick in die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Arbeitsgruppen.<br />
Parameter<br />
Gruppengröße<br />
Fachkraftschlüssel<br />
Widersprüc<br />
hliche<br />
Ergebnisse<br />
zw. den<br />
AGs<br />
AG Standard<br />
Definition von Regelgruppengrößen<br />
V<br />
Entwicklung eines einheitlichen<br />
Fachkraftschlüssels::<br />
1,65/0,055<br />
bis<br />
1,75/0,0583<br />
als Faktor für 30 Stunden Öffnungszeit;<br />
wird auf andere Betreuungszeiten<br />
angewandt. Dabei werden 30 Schließtage<br />
zu Grunde gelegt.<br />
AG Bedarfsplanung<br />
Anwendung der<br />
Regelgruppengrößen<br />
in der<br />
Bedarfsplanung<br />
AG Finanzen Örtliche Bedarfsplanung Bausteine zur<br />
vertraglichen<br />
Vereinbarung<br />
Umrechnung<br />
Kostenneutraler<br />
Umbau<br />
Anwendung des<br />
Fachkraftschlüssel auf<br />
die aktuellen<br />
Angebote der Träger<br />
Prüfung der<br />
Auswirkungen<br />
Bestandsdarstellung<br />
Fachkraftausstattung steht im<br />
Zusammenhang mit den<br />
Betriebsformen, die für die mögliche<br />
Anerkennung in der örtlichen<br />
Bedarfsplanung entwickelt wurden.<br />
Kapazitätsüberhang bemisst sich<br />
an<br />
Regelgruppengröße<br />
Anerkennung<br />
Stellenplan<br />
Ausnahmen: Eingruppigkeit; hier Anhebung<br />
des Schlüssels wg. Vertretungsbedarf<br />
Öffnungszeiten je<br />
Betriebsform Festlegung von einheitlichen<br />
Öffnungszeiten je Betriebsform<br />
Auseinandersetzung<br />
mit Kostenobergrenzen<br />
bei der Umsetzung der<br />
19
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Vor- und<br />
Nachbereitungszeiten<br />
Über den Korridor des<br />
Fachkräfteschlüssels berücksichtigt;<br />
25% Verfügungszeit dabei vorausgesetzt<br />
Umsetzung liegt in der Autonomie<br />
des Trägers<br />
Freistellung für<br />
Leitung Durch Korridor des Fachkräfteschlüssels<br />
berücksichtigt; Ausgestaltung liegt in der<br />
Autonomie des Trägers<br />
Vertretungs- und<br />
Ausfallzeiten<br />
Fortbildung<br />
Bezirksleitung/Fachbe<br />
ratung; Sicherung<br />
Dienst und<br />
Fachaufsicht<br />
Konzeptionen<br />
Qualitätsmanagement<br />
Gruppengrößen in<br />
Korrelation zu<br />
Raum- und<br />
Außenflächen<br />
Schließtage/Ferien<br />
Durch den Korridor des<br />
Fachkräfteschlüssels berücksichtigt;<br />
Ausgestaltung liegt in der Autonomie des<br />
Trägers;<br />
Sondervereinbarung für eingruppige<br />
Einrichtungen -> höherer<br />
Grundfachkräfteschlüssel<br />
Sondervereinbarung für Träger, die nur<br />
eine eingruppige Einrichtung betreiben:<br />
Möglichkeit zur Abrechnung einer weiteren<br />
Vertretungspauschale gegenüber der Stadt<br />
aktuellen<br />
Öffnungszeiten<br />
Beurteilung des<br />
erhöhten<br />
Personalbedarfs bei<br />
eingruppigen<br />
Einrichtungen<br />
Autonomie des Trägers; Mittelbereitstellung<br />
über Sachkostenanteil<br />
Ausgestaltung liegt in der Autonomie des<br />
Trägers<br />
Festlegung grundlegender Haltungen und<br />
Ziele in der Kindertagesbetreuung<br />
Einigung über die Notwendigkeit der<br />
Anwendung; Form der Ausgestaltung liegt<br />
in der Autonomie des Trägers<br />
Wird über BE geprüft<br />
Veränderte<br />
Vorgaben entspr.<br />
in der Planung zu<br />
berücksichtigen<br />
Bei Träger mit eingruppiger<br />
Einrichtung Abrechnung,<br />
ansonsten durch Korridor<br />
abzudecken.<br />
Sachkostenanteil<br />
Sachkostenanteil Overheadkostenanteil<br />
Festlegung grundlegender<br />
Haltungen und Ziele in der<br />
Kindertagesbetreuung im<br />
Baustein 2 - Präambel<br />
Baustein Qualitätssicherung<br />
Träger sind an BE gebunden<br />
30-33 Tage für Übergangszeit 30-33 Tage für Übergangszeit<br />
20
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Betreuungsbausteine<br />
Weiterentwicklung<br />
der Betriebsformen<br />
Anteil<br />
Ganztagesbetreuung<br />
Überlegungen zur möglichen Einführung<br />
von Betreuungsbausteinen mit<br />
30,35,40,45,50 Stunden und einer neuen<br />
Besuchsgeldregelung für die höhere<br />
Flexibilität von Eltern<br />
Weiterführendes Projekt erforderlich<br />
V<br />
Neue Entwicklung von 7 zusätzlichen<br />
Betriebsformen im Rahmen der<br />
institutionellen Förderung<br />
Kleinkinder Entwicklung von Betriebsformen ab 30<br />
Stunden in versch. Formen<br />
Schulkinder Entwicklung eines Baustein für<br />
Teilzeithortbetreuung von Kindern in<br />
weiterführenden Schulen<br />
Sprachförderung<br />
V<br />
V<br />
V<br />
Gemeinsame Anforderung<br />
a) Die Umsetzung der allg.<br />
Sprachförderung liegt in der Festlegung<br />
des Fachkräfteschlüssels<br />
b) Die Umsetzung der intensiven<br />
Sprachförderung bedarf einer<br />
gesonderten Betrachtung mit dem Blick<br />
einer Gleichbehandlung aller Träger in<br />
besonderen Einzugsgebieten<br />
Weiterführendes Projekt erforderlich<br />
V<br />
Wäre dann jeweils in Bedarfsplanung<br />
aufzunehmen<br />
Modellrechnung für Umbau<br />
Bedarfsrichtwerte Bedarfsrichtwerte<br />
Bedarfsrichtwerte Bedarfsrichtswerte<br />
Umsetzung hängt von der Entscheidung<br />
des GR ab<br />
Weiterführendes Projekt erforderlich<br />
Weiterführendes Projekt erforderlich<br />
21
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Kinder in besonderen<br />
Lebenslagen<br />
HzE<br />
Eingliederungshilfe<br />
Schnittstelle zur Jugendhilfe nach §§27 ff<br />
KJHG<br />
kein orginärer Auftrag<br />
von<br />
Tageseinrichtungen<br />
weiterführende Gespräche mit dem LK<br />
erforderlich<br />
Integrative Gruppe<br />
Ist das System<br />
der<br />
Gruppenreduzieru<br />
ng schlüssig<br />
Gruppenreduzierung bei 2 Kindern, die von<br />
Behinderung bedroht sind bzw.<br />
Eingliederungshilfe nach §39 BSHG<br />
erhalten, auf 21 bzw. 18 Kindern in den<br />
Regelbetreuung<br />
V<br />
Finanzielle<br />
Ausgleichszahlung für<br />
die Reduzierung der<br />
Plätze -<br />
Einnahmenausfall<br />
Berücksichtigung der reduzierten Plätze<br />
in der Planung<br />
Regelung des<br />
Ausgleichszahlung; Regelung<br />
von mögl. Sondersachleistungen<br />
im Einzelfall<br />
Lage der<br />
Öffnungszeiten in den<br />
Betriebsformen<br />
Diskurs über die notwendigen<br />
Rahmenbedingungen zur Sicherung des<br />
Kindeswohls und zur Vereinbarkeit<br />
Familien und Erwerbstätigkeit<br />
Bessere<br />
Variation<br />
zwischen 7 und<br />
20 Uhr<br />
Festlegung für<br />
Stadtbezirke möglich<br />
Bindung an<br />
Festsetzungen<br />
Ferienregelung Mit der Vereinheitlichung der Schließtage<br />
erste Annäherung und Reduzierung von<br />
z.T. 43 Schließtagen auf 33-30<br />
Gesondertes Ferienprogramm<br />
Ferienkindergarten ist für kleine Kinder<br />
aufgrund der Betreuungspersonenwechsel<br />
häufig schwer anzuwenden;<br />
Überlegt wurde eine mögl. Vertretung der<br />
Einrichtungen untereinander durch eine<br />
Abstimmung der Schließtage; offen bleibt,<br />
ob das trägerübergreifend erfolgt und wie<br />
sich daraus das Besuchsgeld ableitet<br />
22
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Eingruppige<br />
Einrichtungen<br />
Beibehaltung eingruppiger Einrichtungen<br />
unter klaren Kriterien<br />
V<br />
Akzeptanz wohnortnaher Versorgung<br />
Situation auswärtiger<br />
Kinder<br />
Ergebnis hängt von der Entscheidung der<br />
Lenkungsgruppe ab<br />
dito<br />
dito<br />
V<br />
dito<br />
dito<br />
Bedarfsplanung<br />
Grundsatz wohnortnaher Versorgung<br />
Bedarfsrichtwerte<br />
Beteiligung freier<br />
Träger in der<br />
Bedarfsplanung<br />
Einführung eines Kuratoriums<br />
Einführung von Instrumenten zur<br />
Bedarfsplanung<br />
23
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
5.3. Betrachtung der erzielten Einzelergebnisse<br />
5.3.1 Finanzierungsmodelle Fachkräfteschlüssel/Personalausstattung<br />
Die Arbeitsgruppe hat sich vorab mit Finanzierungsmodellen in anderen Städten<br />
befasst und deren inhaltliche und organisatorische Auswirkungen auf die<br />
pädagogische Qualität und Betriebssteuerung diskutiert. Sie kam zur Überzeugung,<br />
dass ein Modell wie in Offenburg mit einer kindbezogenen Förderung wenig geeignet<br />
ist, da die Planungssicherheit und die päd. Kontinuität für die Träger durchweg<br />
weniger gesichert erschien.<br />
Zwischenergebnis<br />
Es soll bei der Bezugsgröße der Gruppe bleiben, aus der eine Korrelation aus<br />
Öffnungszeiten/Betriebsform, Personalausstattung und Gruppengröße<br />
ableitbar ist.<br />
Ergebnis zum Fachkraftschlüssel (abgestimmt mit AG Finanzen):<br />
Die Stadt und die Träger vereinbaren folgende Regelung für<br />
den Stellenplan nach den Betriebsformen:<br />
• Für die Zuteilung von Fachkräften (Erzieher/innen und<br />
Berufspraktikantinnen, Zweitkräfte) nach der Betreuungszeit wird ein<br />
Personalschlüssel von 1,65 Fachkräften bei 30 Stunden Betreuungszeit<br />
(Faktor 0,055) zu Grunde gelegt. In diesen ist die Verfügungszeit mit<br />
abgedeckt.<br />
• Für die zusätzliche Abgeltung der notwendigen Leitungsanteile,<br />
Vertretungszeiten, Verstärkung, Berücksichtigung unterschiedlicher<br />
Betriebsformen wird dieser Personalschlüssel erhöht gerechnet bis zur<br />
Anerkennung von maximal 1,75 Fachkräften über alle Einrichtungen eines<br />
Trägers. Damit können die Träger unterschiedlich ihre Detailausgestaltung<br />
vornehmen und trägerspezifischen Anforderungen Rechnung tragen bzw.<br />
spezifische Qualitäten im Sinne der Pluralität ausgestalten.<br />
• Diese Regelung geht von 30 Schließtagen im Jahr aus. Dem Träger steht<br />
frei, ob er einen Teil dieser Schließtage für die Mitarbeiter/innen als<br />
Arbeitstage für Konzeptionsphasen, inhouse Fortbildungen u.ä. ausweist.<br />
• Für eine Übergangszeit von 3 Jahren kann ein Korridor von 30-33<br />
Schließtagen vereinbart werden.<br />
Ausnahmen erhalten:<br />
Für eingruppige Einrichtungen gelten:<br />
• Regelkindergarten<br />
30 Stunden 2,0 Fachkräfte<br />
• Ganztagesbetreuung<br />
(51,5 Stunden) 3,0 Fachkräfte<br />
• Träger mit nur eingruppigen Einrichtungen können Vertretungszeiten<br />
zusätzlich abrechnen, da grundsätzlich 2 Fachkräfte in der<br />
24
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Betreuungszeit anwesend sein müssen und eine<br />
Personalumschichtung aus anderen Einrichtungen des Trägers nicht<br />
möglich ist.<br />
• Trägern mit eingestreuten eingruppigen Einrichtungen wird je<br />
eingruppiger Einrichtung ein Pauschalbetrag in Höhe von 10% der<br />
durchschnittlichen Kosten einer Fachkraft ausgezahlt (2003: 40.000€<br />
mit jährlichen Anpassung)<br />
• Waldkindergartenkonzepte : erfordern eine Sondervereinbarung, die<br />
eine andere Gewichtung zwischen Personal – und Sachkosten erlaubt,<br />
bei Einhaltung eines analogen Gesamtkostenrahmens, wie für andere<br />
Freie Träger.<br />
Gemeinsam war die Feststellung für diesen Punkt:<br />
Der Personalschlüssel ist aus Sicht aller Mitglieder der AG Standard für die<br />
komplexe Aufgabenerfüllung in Kindertageseinrichtungen knapp bemessen. (vgl. 5.1)<br />
5.3.2 Ergebnis Weiterentwicklung der Betriebsformen und Umgang mit<br />
Regelgruppengrößen<br />
Parameter Gruppengröße<br />
Die Gruppengrößen sind in den verschiedenen Betriebsformen unterschiedlich<br />
festgelegt worden. Dabei sind die Mindestvoraussetzungen der Gruppengröße<br />
entsprechend den Vorgaben des Landesjugendamtes zu berücksichtigen.<br />
Die für Reutlingen abgestimmten Ausführungen sollen in Zukunft für alle<br />
Träger bindend sein.<br />
Die Festlegung in einem ersten Schritt die Regelgruppengrößen zu Grunde zu<br />
legen, ging mit einer Erweiterung der Betriebsformen für die unterschiedlichen<br />
Altersgruppen in den Betreuungszeiten ab 30 Stunden einher.<br />
Ziel war, dem formulierten Bedarf der Eltern und den Anforderungen des<br />
Elternzeit-und des Teilzeitgesetzes, sowie der sich verändernden<br />
Arbeitszeitorganisation in den Betrieben Rechnung zu tragen.(vgl. 1.0)<br />
25
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Halbtageskindergarten 20 Stunden<br />
Betreuungszeit<br />
HT<br />
Waldkindergarten<br />
3-6<br />
12<br />
Kindergartenbetriebsformen 30 Stunden<br />
Betreuungszeit<br />
B- Form Gr.Größe Alter<br />
RG 25 3 - 6<br />
VÖ 22 3 - 6<br />
VÖ 18<br />
2 - 6<br />
davon 4<br />
2-jährige<br />
VÖ<br />
Waldkindergarten 10 3-6<br />
VÖ Krippe 10 0 - 3<br />
AM 15 0 - 6<br />
Ganztagsbetriebsformen 40, 45, 50 Stunden<br />
Betreuungszeit<br />
B- Form Gr.Größe Alter<br />
GT 20 3 - 6<br />
AM 15 0 - 6<br />
AM 20 3 - 12<br />
AM 18 1,5 - 6<br />
Krippe 10 0 - 3<br />
Hort 20 6 - 12 /14<br />
Mischbetriebsformen<br />
35 Stunden Betreuungszeit<br />
VÖ / GT<br />
„75%-Platz“<br />
VÖ / GT<br />
„75%-Platz“<br />
20 3 - 6<br />
18 1 - 6<br />
Legende:<br />
HT 4 Stunden Betreuung am Tag<br />
RG Regelbetreuung mit geteilter Öffnungszeit<br />
VÖ Betreuung über 6 Stunden täglich ohne Unterbrechung<br />
AM Altersgemischte Gruppen<br />
GT Ganztagesbetreuung – über 7 Stunden Täglich ohne Unterbrechung<br />
75% Platz<br />
eine Mischung von 3 VÖ Tagen und 2 GTE Tagen je Kind<br />
26
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Weitere grundsätzliche Anmerkung:<br />
Alle Festlegungen der Stadt Reutlingen können die Festlegungen in der<br />
Betriebserlaubnis nicht außer Kraft setzen. Dabei geht das LJA davon aus,<br />
dass es sich um eine Betriebserlaubnis auf der Grundlage der 2004 gültigen<br />
Grundsätze handelt und nicht um die Übernahme älterer, ggf. überholter<br />
Betriebserlaubnisse.<br />
In den Betriebserlaubnissen werden Aussagen zum Personalbedarf und der<br />
Gruppengröße in unterschiedlichen Betriebsformen gemacht. Die<br />
Gruppengrößen können aufgrund baulicher Einschränkungen eine<br />
Reduzierung durch das Landesjugendamt erfahren.<br />
Auf dem Hintergrund eingehender Diskussionen um das Verhältnis von<br />
Gruppengröße, Bezugspersonen und pädagogischer Qualität ist die folgenden<br />
Stellungnahme und Empfehlung erarbeitet worden:<br />
Regelgruppengrößen in dieser Form sind nur der erste Schritt:<br />
Die pädagogischen Erfordernisse sprechen eindeutig für eine geringere<br />
Gruppengröße.<br />
Die Festlegung auf die obigen Regelgruppengrößen werden diesen<br />
Erfordernissen noch nicht gerecht,<br />
sie stellen aber einen richtigen 1. Schritt dar.<br />
Die internationalen Vergleiche verweisen auf deutlich geringere<br />
Gruppengrößen.<br />
Die Elternvertreter/innen (GERK) und die Arbeitsgruppe fordern eine<br />
Entwicklung hin zu solchen europäischen Standards in einem 2. Schritt in<br />
Reutlingen.<br />
Die Arbeitsgruppe ist sich einig, dass weitere pädagogische Erfordernisse in<br />
einem 2. Schritt tatsächlich berücksichtigt werden sollten.<br />
Dabei muss nach Untersuchungen des dtsch. Bildungsrats als<br />
Orientierungswert davon ausgegangen werden, dass 3-5% der Kinder einer<br />
Gruppe starke Verhaltensauffälligkeiten zeigen und sich 4-5 Kinder einer<br />
Gruppe in erschwerten Lebenslagen befinden.<br />
5.3.2.1. Neue Betriebsformen<br />
Neuer Baustein Hort:<br />
Angestrebt wird beim Hort die Betreuungsbausteine 31 und 21,5 Stunden<br />
neu einzuführen.<br />
Diesen ist die vollständige Halbtagsschule zu Grunde gelegt. In der Schulzeit<br />
wird von einer durchschnittlich 5 stündigen Betreuung je Schultag<br />
ausgegangen; in den Ferien von 50 Stunden je Woche.<br />
27
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Ältere Schulkinder mit mehr Nachmittagsunterricht können in der Schulzeit<br />
drei Betreuungstage verbindlich buchen. Es reduziert sich damit ihr<br />
Betreuungsbaustein.<br />
Offen geblieben ist, wieviel Plätze für Ältere, (also 11 jährige und ältere) in<br />
einer Hortgruppe sind, und wie groß diese Gruppe insg. ist. (das LJA geht<br />
grundsätzlich von 20 Hortkindern aus; andere Träger haben jedoch für das<br />
o.a. Konzept eine Erhöhung auf 22 Kinder erhalten)<br />
Deutlich ist, dass es zu einer Servicereduzierung im Frühbereich kommen<br />
kann. Sollten erhebliche Frühbetreuungserfordernisse ab 7 Uhr bis<br />
Schulbeginn bestehen, ist hier ein weiterer Baustein zu ergänzen und ebenso<br />
personelle darzustellen.<br />
Eine abschließende Bearbeitung der Schulkindbetreuung war nicht<br />
Gegenstand des Projektes.<br />
Neue Bausteine Kleinkindbetreuung<br />
Es besteht ein erheblicher Bedarf im Angebot an Teilzeitbetreuung für<br />
Kleinkinder, die den Anforderungen des Elternzeitgesetzes Rechnung tragen.<br />
Diesem wurde sowohl in altersgemischten, wie auch reinen<br />
Kleinkindbetreuungsformen Rechnung getragen.<br />
Insgesamt erscheint es sinnvoll und notwendig den Bereich der<br />
Kleinkindbetreuung unter Einbezug der Kleinkindgruppen neu zu betrachten.<br />
Dies war nicht Gegenstand des Projektes.<br />
Neue Bausteine Teilzeitbetreuung – 75% Platz<br />
Der Bedarf der Eltern zeigt, dass Betreuungsangebote mit 35 Stunden auch<br />
im Bereich der 3-6 jährigen Kinder häufig nachgefragt werden. Mit einem<br />
entsprechenden Baustein, der sich vor allem auch organisatorisch gut in<br />
zweigruppigen Kindergärten (vorbehaltlich der Räumlichkeiten für<br />
Essensversorgung) umsetzten lässt, könnte eine neue Entwicklung<br />
eingegangen werden.<br />
5.3.3 Parameter: Reduzierung der Gruppengröße bei integrativer Belegung<br />
Als integrative Gruppe wird nach den Ausführungen des LWV Württemberg<br />
Hohenzollern vom 12.1.2004 unter Bezugnahme auf §1 Ziffer 4 KiGa Gesetz eine<br />
Gruppe verstanden, in der Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung (nach §39 Abs1<br />
BSHG - Eingliederungshilfe) einer zusätzlichen Förderung bedürfen, in<br />
gemeinsamen Gruppen mit nicht behinderten Kindern betreut werden.<br />
„Bei einer integrativen Betreuung müssen, dem individuellen Bedarf behinderter Kinder entsprechend,<br />
die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen, die vor Ort mit einer geeigneten<br />
Fachstelle abzuklären sind gegeben sein. Bei der Aufnahme behinderter Kinder ist auch weiterhin<br />
eine entsprechende Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes erforderlich. (...)Die Konkretisierung<br />
des höheren Personal- und Sachaufwands liegt in der Verantwortung des Trägers in der Abstimmung<br />
mit der Fachstelle.“<br />
Entsprechend der seit 1.1.2004 ebenso neugefassten Richtlinien des LWV zur Gewährung von<br />
Eingliederungshilfe ist festgelegt, dass das Kind monatlich begleitende Hilfe (308.-€), pädagogische<br />
28
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Hilfe (460.-€) , begleitende und pädagogische Hilfe (768.-€) erhalten kann. Der jeweilige Förderbedarf<br />
soll in einem Gesamtplan gemäß §46 BSHG festgestellt werden. 16<br />
Das Prinzip der integrativen Gruppe hat mit der Einführung des<br />
Kindergartengesetzes eine Veränderung erfahren. Bis dato wurde als integrative<br />
Gruppe eine Gruppe im Bereich der Regelbetreuung verstanden in der mehr als 2<br />
Kinder mit besonderen Erfordernissen betreut wurden. Ein Nachweis über die<br />
Vorlage einer Behinderung nach §39 BSHG war nicht notwendig. Auch Kinder ohne<br />
Eingliederungshilfe wurden hierunter verstanden. In Reutlingen waren 2003<br />
zusammengenommen 61 Gruppen als integrative Gruppen für den<br />
Gruppenzuschuss gemeldet und haben den Zuschuß von 6000.-€ erhalten, sofern<br />
sie die Betriebsform Regelkindergarten hatten. In der Betriebsform VÖ war bei der<br />
Aufnahme von Kindern mit Beeinträchtigung keine finanzielle Verbesserung<br />
enthalten, so auch bei keiner anderen Betriebsform.<br />
Die AG Standard hat mit auf dem Hintergrund der vielfältigen Erfahrungen in der<br />
Integration von Kindern mit Behinderung aber vor allem auch der Integration von<br />
Kindern, die von Behinderung bedroht sind, die folgende Empfehlung erarbeitet.<br />
Die Empfehlung stellt eine qualitative Verbesserung zur o.a. aktuellen Empfehlung<br />
des LWV dar.<br />
Als integrative Gruppe in Reutlingen verstehen wir eine Gruppe, in der bis zu 2<br />
Kinder mit drohender Behinderung oder mit Eingliederungshilfe betreut werden.<br />
Mit der Aufnahme eines Kindes reduziert sich die Regelgruppengröße je um 2<br />
Plätze, d.h.<br />
Im Regelkindergarten von 25 Plätzen auf insgesamt 21 Plätze<br />
Im VÖ Kindergarten von 22 Plätzen auf 18 Plätze<br />
Bei Kinder mit drohender Behinderung ist die Vorlage eines entsprechenden<br />
Nachweises durch den Kinderarzt bzw. die Frühförderstelle erforderlich.<br />
Bei Kinder mit Eingliederungshilfe, wird die Gruppenreduzierung mit der o.a.<br />
zusätzlichen Hilfe kombiniert.<br />
Die gefundene Definition bezieht sich auf die Regelbetreuungsgruppen und die<br />
Altersgruppe der 3-6 jährigen Kinder. Eine Anwendung der Gruppenreduzierung für<br />
integrative Gruppen ist auf andere Betriebsformen nicht pauschal übertragbar. Im<br />
Einzelfall ist Rücksprache mit der Stadtverwaltung zu halten.<br />
Die Gruppenreduzierung ist im Rahmen der integrativen Gruppe ein Instrument, dem<br />
Kind mit Beeinträchtigungen die mögliche Orientierung im Bezugssystem durch die<br />
geringere Kinderzahl bei gleichbleibendem Fachkraftschlüssel zu erleichtern. Dies ist<br />
in anderen Betriebsformen durch die per se gegebenen geringeren Gruppengrößen<br />
bereits gegeben.<br />
Die Reduktion auf 21 Kinder bei der Aufnahme von 2 Kindern mit entsprechendem<br />
Bedarf kann bei der Aufnahme weiterer Kinder mit entsprechendem Bedarf nicht<br />
linear weitergeführt werden. Besteht definitiv keine Möglichkeit der Aufnahme in eine<br />
16 www.lwv-wh.de/leistungen/publikationen/behinderte-kinder.html<br />
29
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
andere Gruppe kann das Kind in die 21er Gruppe aufgenommen werden, jedoch<br />
ohne weitere Gruppenabsenkung.<br />
Eine unterjährige Anpassung der Gruppengrößen durch die entsprechende<br />
Aufnahme ist möglich und wird der Stadtverwaltung über die Quartalsmeldung<br />
angezeigt.<br />
Dem Träger einer integrativen Gruppe werden die entstehenden Mehrkosten durch<br />
den Ausfall der Elternbeiträge durch die Gruppenreduzierung ausgeglichen. Eine<br />
entsprechend differenziertes verfahren wurde in der AG Finanzen erarbeitet und in<br />
den Vertrag mit aufgenommen.<br />
Mögliche Mehrkosten aufgrund besonderer sächlicher oder baulicher Anforderungen<br />
bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderungen, die dieses erfordern, müssen im<br />
Einzelfall zwischen dem Träger und der Stadt vereinbart werden. Sie können nicht<br />
pauschal abgegolten werden.<br />
Die Integration von Kindern mit sehr schweren Behinderungen und<br />
Beeinträchtigungen kann – so die Erfahrungen - in der Regel allein über die<br />
dargestellten Maßnahmen nicht umfassend erfolgen. Bei den Vorbereitungen der<br />
Integration ist die Stadtverwaltung mit einzubeziehen.<br />
Mit dem Ziel die Belange der Inklusion und Integration in Kindertageseinrichtungen<br />
regelmäßig zu überprüfen und zu diskutieren, wird Fabi, der Fachdienst für Inklusion<br />
der Bruderhaus Diakonie zusammen mit der AGI (Arbeitsgemeinschaft Integration)<br />
einmal jährlich in das Kuratorium eingeladen.<br />
(In <strong>Anlage</strong> 4 finden Sie eine Stellungnahme der AGI zur Inklusion von Kindern.)<br />
Mit der integrativen Gruppe ist der in manchen Stadtgebieten hohe Handlungsbedarf<br />
in Bezug auf Strukturen zur präventiven Jugendhilfe, also der Betreuung von Kinder<br />
mit Hilfe zur Erziehung Bedarf nach §§ 27 ff KJHG nicht beantwortet. Hier ist eine<br />
hohe Dringlichkeit gegeben und es sollte ein Folgeauftrag in Kooperation mit dem<br />
Landratsamt/Jugendamt festgeschrieben werden.<br />
5.3.4 Parameter Sprachförderung<br />
Mit der Novellierung des Kindergartengesetzes hat Baden-Württemberg in §9 Abs 2<br />
KiGa Gesetz die ganzheitliche Sprachförderung als zentrale Zielsetzung im<br />
Elementarbereich benannt. Zusammen mit den Projekten der Landesstiftung zur sog.<br />
Intensiven Sprachförderung sind die Träger von Tageseinrichtungen aufgefordert die<br />
Sprachförderung für alle Kinder konzeptionell und organisatorisch neu zu betrachten,<br />
um das Ziel entsprechend umzusetzen.<br />
In dem vereinbarten Fachkräfteschlüssel ist aus Sicht der beteiligten Träger die<br />
allgemeine Sprachförderung im Sinne einer entsprechenden pädagogischen<br />
Ausrichtung umgesetzt. Die Strukturen zur intensiven Sprachförderung erfordern<br />
30
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
jedoch bei der Umsetzung der Vorgaben der Landesstiftung und in Abhängigkeit vom<br />
Umfang der zu fördernden Kinder zusätzliche Ressourcen.<br />
Die Träger handeln aktuell mit unterschiedlichen Voraussetzungen.<br />
Es erscheint notwendig für die Umsetzung der Sprachförderung ein eigenes Projekt<br />
um zusetzten. Dies war nicht Gegenstand des Projektes zur Optimierung.<br />
5.3.5 Steuerungsparameter Betreuungszeit<br />
Aktuell bestehen zwischen den Trägern und zum Teil innerhalb eines Trägers<br />
unterschiedliche Öffnungszeitenkorridore, in denen die Familien ihre gebuchten<br />
Betreuungszeiten umsetzten können.<br />
Im Projekt wurde dieser Aspekt von verschiedenen Gesichtspunkten aus diskutiert:<br />
Wohl des Kindes: wie viel Kontinuität von Angebot und Gruppe ist in welcher<br />
Betriebsform und für welches Alter erforderlich?<br />
Bedarf der Eltern: wie viel Flexibilität in der Alltagsorganisation von Familienleben<br />
und Erwerbstätigkeit ist erforderlich; an welchen Stellen?<br />
Betriebsführung der Einrichtung: in welchem Zeitkorridor mit welchen<br />
Dienstplaninstrumenten kann der Betrieb unter Gewährleistung der gesetzl.<br />
Mindestanforderungen sinnvoll geführt werden?<br />
Es wurde eine Synchronisation der Betreuungszeiten für die jeweiligen<br />
Betriebsformen im Rahmen der Festsetzung der Betriebsformen andiskutiert. Auf<br />
diese Weise soll eine Gleichrangigkeit der Angebote bei den verschiedenen Trägern<br />
gegenüber den Eltern hergestellt werden. Die weitere Betrachtung soll im Kuratorium<br />
bei der Planung und Anwendung der verschiedenen Betriebsformen in naher Zukunft<br />
Thema sein.<br />
5.3.6 Entwicklung von Betreuungsbausteinen<br />
Unter Betreuungsbausteinen sind die Stufen der Besuchsgeldregelung zu verstehen.<br />
Als sinnvolles Instrument zu den o.a. Betriebsformen erscheint es sinnvoll sog.<br />
Betreuungsbausteine im Umfang von 30,35,40,45,50 Stunden einzuführen. Hierzu ist<br />
die Weiterentwicklung der Besuchsgelder notwendig, die nicht Gegenstand des<br />
Projektes war.<br />
In ersten Überlegungen zu einer möglichen Umsetzung von Betreuungsbausteinen<br />
wurden folgende Schwierigkeiten deutlich und mögliche Lösungen formuliert:<br />
• Beim Personalbedarf bei GT-Einrichtungen wird der Personalbedarf für<br />
den Betreuungsbaustein 50 Stunden Betreuungszeit mit 51,5<br />
berechnet, es sind flexiblere Zeitgestaltungen in der Belegung zu<br />
bewältigen.<br />
• Alternativ kann der Träger in mehrgruppigen GT-Einrichtungen mit den<br />
drei Betreuungsbausteinen 40, 45 und 50 Stunden eine<br />
durchschnittliche Personalbemessung von 45 Stunden erhalten.<br />
Voraussetzung ist: Eltern können in diesen Einrichtungen nach<br />
Regeln/Verbindlichkeiten zwischen den Bausteinen umsteigen und<br />
freier wählen. Die Instrumente für die Betriebsorganisation sind noch<br />
31
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
nicht ausreichend bearbeitet; es ist noch nicht ersichtlich, ob der<br />
durchschnittliche Personalumfang von 45 Stunden für die geforderte<br />
Flexibilität ausreicht.<br />
5.3.7 Situation eingruppiger Einrichtungen<br />
Eingruppige Einrichtungen bringen in der konzeptionellen und personellen, wie<br />
finanziellen Organisation besondere Anforderungen mit sich. Die pauschale Haltung,<br />
eingruppige Einrichtungen auf diesem Hintergrund zu vermeiden bzw. abzubauen<br />
möchten die verschiedenen Arbeitsgruppen nicht einnehmen.<br />
Es wird empfohlen:<br />
Eingruppige Einrichtungen sind in besonderen<br />
Sozialräumen/Einzugsgebieten im Sinne der Aufrechterhaltung einer<br />
wohnortnahen Versorgung zu erhalten.<br />
Eingruppige Einrichtungen können den Start eines Trägers in spezifische<br />
stadtbezirksübergreifende besondere konzeptionelle Ansätze sein. Beim<br />
Aufbau sollte die Ausbaubarkeit berücksichtigt werden, bzw. räumliche<br />
Synergien mit anderen Einrichtungen genutzt werden.<br />
Eingruppige Einrichtungen sind in Gebieten mit rückläufigem Bedarf ohne<br />
Erfüllung dieser Kriterien vorrangig abzubauen( Entscheidung im<br />
Einzelfall).<br />
Bei Rückbaukonzepten ist darauf zu achten, dass die Eingruppigkeit<br />
möglichst vermieden wird. Wirtschaftlich und pädagogisch ist zu prüfen,<br />
inwieweit erweiterte Angebote (z.B. Einbezug 2 jährige in die<br />
Regelbetreuung oder Kernzeitenkinder) eine 1,5 gruppigkeit ermöglicht.<br />
Dazu könnte die Bildung einer Kleingruppe dienen. (Fachkraftschlüssel:<br />
Kleingruppe bis 10 Kinder 1,0 FK, 11-15 Kinder 1,15 FK).<br />
5.3.8 Behandlung des verwiesenen SPD-Antrages<br />
Es wurden inhaltliche Positionen zu dem Inhalt des Antrages abgestimmt, die von<br />
der Stadtverwaltung in einer Vorlage umgesetzt werden.<br />
5.3 Bewertung durch den Moderator<br />
Steuerungsparameter Fachkraftschlüssel<br />
Mit der Wahl der Bezugsgröße Betreuungsstunde für den Fachkraftschlüssel wurde<br />
die durchgängige Bezugsgröße gewählt, die sowohl in den Arbeitsverträgen wie auch<br />
in den Vereinbarungen mit den Eltern eine Entsprechung hat.<br />
Um eine einheitliche Qualität zu sichern, wird ein Faktor, z.B. 1,75 : 30 = 0,0583<br />
gebildet, der zur Ermittlung des maximalen Stellenplanes in allen Betriebsformen<br />
herangezogen wird.<br />
Damit ist die Ermittlung des maximal anerkannten Stellenplanes durch die Stadt<br />
transparent und vermittelbar.<br />
32
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
In diesem Verfahren kann jederzeit auch eine Qualitätsverbesserung oder –<br />
verschlechterung in ihren Auswirkungen ermittelt werden.<br />
Bewertung der Höhe des Fachkraftschlüssels, der mit einer Spanne von 1,65 bis<br />
1,75 für 30 Stunden Betreuung vorgeschlagen wird:<br />
Bisherige Empfehlungen für VÖ waren in pauschaler Ermittlung vom<br />
Landesjugendamt mit mindestens 1,7 angegeben worden. Ab<br />
dreigruppigen Einrichtungen waren pauschal häufig 1,75 je Gruppe<br />
empfohlen worden. Die Regelung bleibt in diesem Rahmen.<br />
Die Regelung in den anderen Städten unterscheiden sich häufig in der<br />
Bezugsgröße der Betreuungsstunden dieses Schlüssels, in den<br />
Regelungen, ob zusätzlich Ausfall- und Vertretungszeiten abgerechnet<br />
werden können, ob es zusätzlich Leitungsanteile bei größeren<br />
Einrichtungen gibt, in der Anrechnung der AP-Stellen usw..<br />
Vergleichbarkeit ist kaum gegeben, wenn diese Regelungen nicht<br />
transparent sind. Es ist aber festzustellen, dass Reutlingen bei den<br />
Regelungen die der KE-LEG zugänglich sind nicht an der Spitze liegt<br />
sondern zum Mittelfeld gehört.<br />
In Reutlingen stellt dieser Schlüssel eine Neuverteilung im Rahmen der<br />
bisherigen Stellenvolumens dar, wobei für die Stadt und die Kirchen<br />
damit auch die Vertretungs- und Ausfallzeiten/Springkräfte der Stadt<br />
eingebunden sind, dies ist neu für die Kirchen. Außerdem werden auch<br />
die Leitungsanteile größerer Einrichtungen damit abgegolten.<br />
Diese Festsetzungen werden nicht in allen Betriebsformen und<br />
Einrichtungen ausreichend sein. Härten sind nicht auszuschließen. Im<br />
Detail muss der Träger eine Nutzerfrequenzanalyse zum Ausgangpunkt<br />
seiner Steuerung machen. Die Hauptbetreuungszeiten können sich<br />
erheblich unterscheiden. Dies kann von den Trägern nur dadurch<br />
ausgeglichen werden, dass der Stellenplan über alle Einrichtungen des<br />
Trägers ermittelt wird und damit eine interne abweichende Zuordnung<br />
der Fachkräfte im Detail möglich wird. Die 19 eingruppigen<br />
Einrichtungen bedürfen der vorgeschlagenen Ausnahmeregelung.<br />
Die Festlegung eines solchen Rahmens ist fachlich vertretbar.<br />
International wird dieser Fachkraftschlüssel nach wie vor als zu niedrig<br />
bewertet.<br />
Steuerungsparameter Regelgruppengröße<br />
Ein Fachkraftschlüssel nach Betreuungszeit nimmt keinen Bezug zum unterschiedlichen<br />
Aufwand pädagogischer Arbeit in Betriebsformen mit geteilter<br />
Betreuungszeit, Betreuungszeiten am Stück , also VÖ oder Ganztagesbetreuung,<br />
Altersmischung oder bei integrativer Belegung. Diesem zusätzlichen Aufwand wird<br />
mit der Definition unterschiedlicher Regelgruppengrößen Rechnung getragen.<br />
33
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Dies ist die zwingende pädagogische Ergänzung zum Fachkraftschlüssel.<br />
Hier soll in einem ersten Schritt die maximale Belegung auf eine früher schon in den<br />
Regelkindergärten geltende Größenordnung zurückgeführt werden, die anderen<br />
Betriebsformen werden in gleicher Weise behandelt. Dies ist fachlich unbedingt<br />
geboten.<br />
Bewertung der Regelgruppengröße<br />
International halten diese Regelgruppengrößen dem Vergleich nicht Stand. Sie<br />
stellen in einem ersten Schritt keine besondere Qualität im Vergleich mit anderen<br />
Städten dar. Mit der zurückgehenden Kinderzahl werden diese Überlegungen in den<br />
Bedarfsplanungen verschiedener Städte angestellt. Maximale Belegungen sind<br />
immer noch im ländlichen Raum bzw. kleineren Städten durchaus häufig zu finden.<br />
Weiterentwicklung der Betriebsformen und Betreuungszeiten<br />
Eine notwendige Weiterentwicklung ist in der Fachwelt im Blick auf die Erfordernisse<br />
der Kinder und Familien unbestritten.<br />
Besondere Bedeutung haben die Ergebnisse deshalb für die Weiterentwicklung der<br />
Betriebsformen mit unterschiedlichen Betreuungszeiten. Diese können nun jeweils<br />
mit dem Fachkraftschlüssel und den Regelgruppengrößen bei Umstrukturierungen im<br />
Blick auf Stellenplan und Kosten gut kalkuliert und geplant werden.<br />
Bewertung der Weiterentwicklung<br />
Die erzielten Ergebnisse schaffen Transparenz und Zukunftsfähigkeit.<br />
Kommunalpolitische Entscheidungen und die Entscheidungen der Träger<br />
erhalten damit eine solide Grundlage.<br />
Unterschiedliche Betroffenheiten unter den Trägern<br />
Für die verschiedenen Träger findet nun eine Angleichung statt, (siehe Vergleiche<br />
bei der AG Finanzen), die die Stadt und die Kathol. Kirche etwas schlechter stellt als<br />
die anderen Träger. Ein einheitlicher Standard für alle Träger hat in der Regel<br />
Gewinner und Verlierer, wenn nicht mehr Finanzen zur Verfügung gestellt werden.<br />
„Die Arbeitsgruppe war in der Entwicklung der Standards frei.“<br />
Die Arbeitsgruppe fühlte sich nicht frei genug, Standards nach den neuen<br />
Forderungen der Frühpädagogik zu entwickeln, da damit der derzeitige Rahmen in<br />
Reutlingen deutlich gesprengt würde Die verschiedenen Vetopositionen<br />
verdeutlichen das Spannungsfeld. Transparente, gleichrangige Regelungen waren<br />
in diesem Projekt als wichtiger angesehen worden<br />
Die vorgeschlagenen Standards wurden so gewählt, dass die finanziellen<br />
Gesamtkosten nicht höher werden. Einsparpotentiale konnten allerdings damit auch<br />
nicht identifiziert werden. So weit lagen die Standards der Träger nicht auseinander.<br />
34
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Es ergaben sich an vielen Stellen eigentlich Notwendigkeiten zu einer weiteren<br />
intensiven fachlichen Aufarbeitung. Dies konnte in der kurzen Projektzeit nicht<br />
erfolgen. Es erscheint jedoch notwendig, den Rahmen und Raum hierfür im<br />
Anschluss über GR-Entscheidungen sicherzustellen.<br />
Standardfragen im Bereich der Sachkosten konnten nicht mehr behandelt<br />
werden, da die Diskussionen um die Qualitätsstandards zum Beispiel über<br />
Reduzierungen bei integrativer Belegung, für Vertretungs- und Ausfallzeiten,<br />
für kleinere und größere Einrichtungen und unterschiedliche arbeitsrechtliche<br />
Regelungen vor allem der Kirchen usw. in die Überlegungen einbezogen<br />
werden mussten und zeitlich viel Raum in Anspruch nahmen. Mit der<br />
Verwaltungskostenpauschale ist ein Bereich bereits abgedeckt.<br />
Den wesentlichen Anforderungen des Auftrages durch die Projektgruppe<br />
konnte die Arbeitsgruppe mit dem Ergebnis aber gerecht werden.<br />
35
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
6.0 Ergebnisse der AG Bedarfsplanung<br />
Die AG hat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zur Bedarfsplanung<br />
Instrumente und Schritte zur Neuordnung derselben erarbeitet.<br />
In Zukunft wird die Bedarfsplanung nicht mehr ausschließlich den<br />
Kindergartenrechtsanspruch im Blick haben, sondern auch die Kinder zwischen 1<br />
und unter 3 Jahren und zwischen 6-14 Jahren in den Betreuungsformen abbilden.<br />
Dabei werden alle Platzangebote, auch die der Tagespflege mit abgebildet. Mit dem<br />
Ziel der sozialräumlichen Ausrichtung sind die bisher 27 Planungsbezirke auf 18<br />
reduziert und auf die des Landratsamtes/Jugendhilfeplanung angepaßt worden.<br />
Mit dem Ziel, neben quantitativen Aspekten stärker auch qualitative Aspekte zu<br />
berücksichtigen, werden zukünftig neben einem stark erweiterten Berichtswesen<br />
bzw. Datenabgleich, auf den sich alle Träger verpflichten werden, die Erkenntnisse<br />
der Einrichtungsleitungen zum geäußerten Bedarf der Eltern einbezogen.<br />
In der Struktur eines Kuratoriums werden die gesetzlich ausgeführten Beteiligungen<br />
der freien Träger berücksichtigt.<br />
Differenziert wurde die demografische Entwicklung in Korrelation mit dem 2005/6<br />
einsetzenden neuen Einschulungsverfahren betrachtet und die Veränderungen für<br />
die Platzzahlentwicklung im Rechtsanspruch betrachtet.<br />
Als Reaktion auf den bereits bekannten Bedarf der Eltern wurden die in der AG<br />
Standard erarbeiteten Betriebsformen nochmals geprüft und in ihren Bedingungen<br />
für die Bedarfsdeckung der Eltern diskutiert.<br />
Die Frage der Bedarfsrichtwerte war natürlich auch mit von unterschiedlichen<br />
Interessen bestimmt.<br />
Bei den Überlegungen zur Weiterentwicklung wird grundsätzlich die<br />
Empfehlung gegeben, die sich aus dem Rückgang der Bedarfszahlen sich<br />
ergebenden Spielräume ab 2005/2006 in die Umsetzung zur Erreichung der<br />
Bedarfsrichtwerte zu investieren.<br />
Es werden in einem Kapitel die Einrichtungen ausgewiesen, die dem örtlichen Bedarf<br />
entsprechen und gefördert werden. Einbezogen sind die Kleinkindgruppen zur<br />
Erlangung der Landesförderung.<br />
Nach Abschluss der Beratungen in der AG Finanzen wurden Modellrechnungen zur<br />
kostenneutralen Umwandlung von Plätzen bei einem Rückgang der Bedarfszahlen<br />
dargestellt, um Hinweise für die erforderlichen Budgetplanung zu geben.<br />
Es wird hier auf die Vorlage der Bedarfsplanung verwiesen. Es wird an dieser<br />
Stelle auf eine Doppelung verzichtet.<br />
36
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
6.1 Bewertung der Ergebnisse der AG Bedarfsplanung durch den<br />
Moderator:<br />
Ein Entwurf für die örtliche Bedarfplanung konnte gemeinsam erarbeitet werden.<br />
Dabei wurden die Grundlagen für die Beurteilung der demografischen Entwicklung<br />
und der veränderten Einschulung eingearbeitet.<br />
Mit der Prognose inkl. eines Planungspuffers wurde eine Abschätzung der zur<br />
Umstrukturierung bzw. zum Abbau vorgesehenen Plätze in den kommenden Jahren<br />
für die Gesamtstadt möglich, unabhängig von der Beurteilung in den einzelnen<br />
Stadtbezirken. Dies erleichtert die kommunale Willensbildung.<br />
Die Reduzierung der Planbezirke war sachgerecht, da zu viele und zu kleine<br />
Stadtbezirke die Steuerungsmöglichkeiten eher einengen als erweitern.<br />
Es werden Vorschläge für eine künftige Weiterentwicklung aufgenommen, sowie<br />
Vorschläge für Planungsrhythmen und die Beteiligung der Träger gemacht.<br />
Damit ist das Gerüst zur Weiterentwicklung dieses zentralen örtlichen Instrumentes<br />
geschaffen worden.<br />
37
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
7.0. Ergebnisse der Arbeitsgruppe Finanzen<br />
Die Hauptaufgabe der Arbeitsgruppe Finanzen war es, das<br />
Bezuschussungsverfahren und die Neuordnung der Vertragsvereinbarungen<br />
zwischen der Stadt und den freien Trägern im Sinne des neuen KiGaG und der<br />
Rahmenvereinbarung fortzuentwickeln.<br />
Dabei sollten als Grundlagen die gemeinsamen Standards gewählt werden.<br />
Zu berücksichtigen war zudem, dass die Stadt in ihrer Aufgabe als Gewährleisterin<br />
künftig die Auszahlung eines Landeszuschuss auf der Grundlage des<br />
Gruppenzuschußes des Jahres 2002 für alle Tageseinrichtungen in Reutlingen in<br />
Kombination mit einem kindbezogenen Zuschuß für alle in Reutlingen lebenden<br />
Kinder erhält. Die trägerbezogene Zuweisung der bisherigen, an die Betriebsformen<br />
gebundenen Gruppenzuschüsse des Landes bestehen seit 1.1.2004 nicht mehr.<br />
Die Arbeitsgruppe Finanzen hat die Auswirkungen der Vorschläge der beiden<br />
anderen AGs beraten und bewertet.<br />
7.1 Standard Fachkraftschlüssel/Stellenplan des Trägers<br />
(vgl. AG Standard)<br />
Ergebnis zum Fachkraftschlüssel (abgestimmt mit AG Finanzen):<br />
Die Stadt und die Träger vereinbaren folgende Regelung für<br />
den Stellenplan nach den Betriebsformen:<br />
• Für die Zuteilung von Fachkräften (Erzieher/innen und<br />
Berufspraktikantinnen, Zweitkräfte) nach der Betreuungszeit wird ein<br />
Personalschlüssel von 1,65 Fachkräften bei 30 Stunden Betreuungszeit<br />
(Faktor 0,055) zu Grunde gelegt. In diesen ist die Verfügungszeit mit<br />
abgedeckt.<br />
• Für die zusätzliche Abgeltung der notwendigen Leitungsanteile,<br />
Vertretungszeiten, Verstärkung, Berücksichtigung unterschiedlicher<br />
Betriebsformen wird dieser Personalschlüssel erhöht gerechnet bis zur<br />
Anerkennung von maximal 1,75 Fachkräften über alle Einrichtungen eines<br />
Trägers. Damit können die Träger unterschiedlich ihre Detailausgestaltung<br />
vornehmen und trägerspezifischen Anforderungen Rechnung tragen bzw.<br />
spezifische Qualitäten im Sinne der Pluralität ausgestalten.<br />
• Diese Regelung geht von 30 Schließtagen im Jahr aus. Dem Träger steht<br />
frei, ob er einen Teil dieser Schließtage für die Mitarbeiter/innen als<br />
Arbeitstage für Konzeptionsphasen, inhouse Fortbildungen u.ä. ausweist.<br />
• Für eine Übergangszeit von 3 Jahren kann ein Korridor von 30-33<br />
Schließtagen vereinbart werden.<br />
Ausnahmen erhalten:<br />
Für eingruppige Einrichtungen gelten:<br />
• Regelkindergarten<br />
30 Stunden 2,0 Fachkräfte<br />
• Ganztagesbetreuung<br />
(51,5 Stunden) 3,0 Fachkräfte<br />
38
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
• Träger mit nur eingruppigen Einrichtungen können Vertretungszeiten<br />
zusätzlich abrechnen, da grundsätzlich 2 Fachkräfte in der<br />
Betreuungszeit anwesend sein müssen und eine<br />
Personalumschichtung aus anderen Einrichtungen des Trägers nicht<br />
möglich ist.<br />
• Trägern mit eingestreuten eingruppigen Einrichtungen wird je<br />
eingruppiger Einrichtung ein Pauschalbetrag in Höhe von 10% der<br />
durchschnittlichen Kosten einer Fachkraft ausgezahlt (2003: 40.000€<br />
mit jährlichen Anpassung)<br />
• Waldkindergartenkonzepte : erfordern Sondervereinbarung, die eine<br />
andere Gewichtung zwischen Personal – und Sachkosten erlaubt, bei<br />
Einhaltung eines analogen Gesamtkostenrahmens wie für andere Freie<br />
Träger.<br />
7.2 Bewertung der Regelungen zum Fachkraftschlüssel durch die<br />
AG Finanzen:<br />
Es wurden die Grundlagen der AG Standard nochmals überprüft und<br />
fortgeschrieben.<br />
In der derzeitigen Personalbesetzung geht es um 407,77 Fachkraftstellen.<br />
Fachkraftstellen umfassen Gruppenleitungs-, Zweitfachkraft- und<br />
Berufspraktikantinnenstellen.<br />
Dabei werden AP-Stellen als gleichwertige Fachkraftstellen (100% Fachkraft)<br />
bewertet, was in Zukunft möglicherweise einer Überprüfung unterzogen werden<br />
muss.<br />
Hintergrund für die Überprüfung ist die stark rückgängige Zahl an Bewerberinnen für das<br />
Berufspraktikum durch rückläufige Schülerinnenzahlen an den Fachschulen. Da diese Stellen im<br />
Stellenplan in der Regel mit weniger Geldmitteln hinterlegt sind, können bei Nichtbesetzung der<br />
Stelle durch fehlende Bewerberinnen lediglich 50% Kräfte befristet eingestellt werden. Damit<br />
entsteht ein erheblicher Standardeinbruch für die betroffene Einrichtung. Eine Lösung ist, die<br />
Anzahl der Berufspraktikantinnenstellen je Träger auf den Umfang der Besetzbarkeit<br />
zurückzuführen und damit das Besetzungsrisiko zu schmälern. Dies erfordert die gewandelten<br />
Stellen mit entsprechendem Geldwert zu hinterlegen.<br />
Die AG Standard hat eine Spanne für den Fachkraftschlüssel von 1,65 bis<br />
maximal 1,75 vorgeschlagen.<br />
Die AGFinanzen hat diesem zugestimmt und entsprechend geprüft.<br />
Die AG Finanzen hat sich mit der Frage der eingruppigen Einrichtungen<br />
nochmals intensiv auseinandergesetzt.<br />
39
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Bestand Eingruppige Einrichtungen:<br />
Stadt 7<br />
Ev. Vorort 3<br />
Ev. GKG 4<br />
Kathol. KG 1<br />
Wichtelstube 1<br />
Pro Juventa 1<br />
GWS 1<br />
Studentenwerk 1<br />
Gesamt 19<br />
Der Stellenplan wird bei der Stadt, der Ev. GKG und der Kathol. Kirche über alle<br />
Einrichtungen gerechnet. Bei den Ev. Kirchengemeinden der Vororte und bei den<br />
Sonstigen freien gemeinnützigen Trägern sind es jeweils einzelne Träger. So sind<br />
diese unten auch zusätzlich einzeln ausgewiesen.<br />
Ausgangspunkt der AG Standard war die bisherige Personalbesetzung inkl. der<br />
Verstärkungs- und Vertretungskräfte beim Träger Stadt. Die anderen Träger<br />
konnten Vertretungskosten zusätzlich abrechnen. Dies führt zu unterschiedlichen<br />
Standards. Die Vertretungs- und Ausfallregelungen führen im Alltag der<br />
Kindertageseinrichtungen zu den häufigsten Problemen der Personalsteuerung.<br />
40
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Sonstige<br />
41
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
(reduzierter Zuschlag Wichtelstube aufgrund der Halbtagesbetreuung)<br />
Es werden damit bei diesen Regelungen folgende Verteilungen vorgenommen:<br />
Die AG Finanzen bestätigt die Festlegung eines Fachkraftschlüssels bis<br />
maximal 1,75 Fachkräfte/ Faktor 0,0583 bezogen auf die Betreuungszeit.<br />
42
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
7.3 Folgerungen und möglicher Handlungsbedarf<br />
Bei der Ev. GKG und den Ev. Gemeinden der Vororte und den Sonstigen freien,<br />
gemeinnützigen Trägern ergeben sich Mehrzuweisungen, die damit eine<br />
Regelung für die bisher gesondert abzurechnenden Vertretungs- und<br />
Ausfallzeiten im Fachkraftschlüssel erlaubt, sofern es sich nicht um eingruppige<br />
Einrichtungen handelt in denen immer 2 Fachkräfte einzusetzen sind.<br />
Die Kalkulierbarkeit der Vertretungskosten ist aus finanzieller Sicht eine wichtige<br />
Steuerungsvoraussetzung im Budget der Stadt als Gewährleisterin. Mit<br />
Ausnahme der Träger mit nur eingruppigen Einrichtungen konnten diese Kosten<br />
nun in den Fachkraftschlüssel bzw. in einer zusätzlichen Pauschale für die<br />
einzelnen eingestreuten Einrichtungen kalkulierbar erfasst werden. Dies wurde in<br />
einem schwierigen Aushandlungsprozess unter Einbezug der Regelung zu den<br />
Schließtagen ausgehandelt.<br />
Stadt und Kathol. Kirchengemeinde erhalten deutliche Minderzuweisungen. Bei<br />
der Kathol. Kirchengemeinde bezieht sich dies vor allem auf das Kinderhaus St.<br />
Franziskus, das bisher mit 5 Gruppen rechnerisch betrachtet komplett als<br />
Ganztagsbetreuung verstanden wurde. Nach der neuen Systematik ist es mit 2<br />
Gruppen Ganztagsbetreuung und 3 Gruppen Betreuungszeit 30 Stunden zu<br />
berechnen und entspricht damit den real vorhandenen40 GT-Plätze.<br />
Die AG Finanzen geht davon aus, das es mit der Kathol. Kirchengemeinde<br />
zu einer Übergangsvereinbarung kommen muss.<br />
Dies gilt vor allem auch deshalb, weil die Kathol. Kirche nach ihren Regelungen<br />
die 3 BP-Stellen nur mit 0,6 Stellenanteil bei den Fachkräften anrechnet, in der<br />
obigen Rechnung werden sie mit 100 % bewertet.<br />
Die AG Finanzen geht davon aus, dass es auch für die Umstellung bei der<br />
Stadt Übergangsvereinbarungen geben muss.<br />
Für die Stadt ergeben sich erhebliche Probleme im Bereich der<br />
Berufspraktikantinnenstellen. Bisher hat die Stadt die Verantwortung für 40<br />
Ausbildungsstellen übernommen. Seit 2 Jahren können aufgrund rückläufiger<br />
Schülerinnenzahlen durchschnittlich nur 20 Stellen besetzt werden. Die<br />
verbleibenden offenen 22 Stellen sind aufgrund ihres hinterlegten Geldwertes nur<br />
mit 50% Kräften befristet besetzbar. Dies führt zu erheblichen betrieblichen<br />
Problemen, da in der Fachkräfteberechnung/schlüssel von einer Besetzung mit<br />
100% ausgegangen wird. Um in eine kalkulierbares Risiko zu kommen, müssen<br />
20 Berufspraktikantinnenstellen ab 2005 in reguläre Zweitfachkraftstellen<br />
umgewandelt werden.<br />
Eine weitere Umsteuerung im Bereich der Vertretungsstellen ist notwendig. Zum<br />
Teil sind diese Stellen nur in Geldbeträgen bereitgestellt; um die Anwendung<br />
eines Fachkräfteschlüssels verbindlich gestalten zu können, ist die Wandlung in<br />
Stellenhülsen notwendig.<br />
Die bisherige Sprachförderungskonzeption sah den Einsatz von 5,5 Fachkräften<br />
dafür vor. Mit der Minderzuweisung an Stellen ist eine Neukonzeption für<br />
43
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
intensive Sprachförderung erforderlich, diese ist nicht im Fachkraftschlüssel<br />
abgebildet. (vgl. Kap 5.3.4)<br />
7.4 Regelungen zu gemeindeübergreifendem Bedarf - Auswärtige<br />
Kinder-<br />
Schon bisher wurde in Reutlingen darauf geachtet, dass vorrangig Reutlinger Kinder<br />
die Einrichtungen in Anspruch nehmen.<br />
Erklärte Ausnahmen waren schon bisher:<br />
• das Studentenwerk in seiner Aufgabe als Betriebskindertagesstätte Kinder<br />
studierender Eltern zu betreuen<br />
• Die KiTa am Steinenberg, die Kinder von Beschäftigten des Krankenhauses<br />
betreut (hier besteht eine finanzielle Ausgleichszahlung des Arbeitgebers für<br />
die externen Kinder!)<br />
• Der Betriebskindergarten der Bruderhaus Diakonie, der auch Kinder von<br />
Mitarbeiter/innen betreut, die nicht in Reutlingen leben.<br />
• Der Waldorfkindergarten mit einem überregionalen Einzugsgebiet.<br />
Akzeptiert wurde bis dato:<br />
Der Zweitwohnsitz des Kindes bei Verwandten im Sinne der Verwandtenpflege<br />
Die ergänzende Betreuung durch eine Tagesmutter des Reutlinger<br />
Tagesmüttervereins, wenn diese schon vorher bestanden hat und das Kind fortan<br />
in Ergänzung einen Kindergarten in Reutlingen besucht.<br />
Für die Ausgestaltung der Bedarfsplanung ist eine Festlegung des Umfangs der<br />
Plätze für auswärtige Kinder im Sinne einer Planungssicherheit notwendig.<br />
Die folgenden Möglichkeiten für eine Regelung wurden in der AG Finanzen<br />
entwickelt.<br />
Übergangsregelung:<br />
1. Die auswärtigen Kindern, die heute eine Tageseinrichtung in Reutlingen<br />
besuchen werden bis zu ihrem jeweiligen Schuleintritt anerkannt.<br />
Überschlägig geht es um ca. 33 Kinder, dies erscheint aber eher eine<br />
zu geringe Zahl zu sein, für das Kindergartenjahr 2003/2004 liegen<br />
noch keine detaillierten Zahlen vor.<br />
Differenzierte Regelungen:<br />
2. Zur Förderung von Eltern mit Ausbildungs- und Studienort Reutlingen,<br />
werden deren Kinder wie RT – Kinder bewertet. Derzeit z.B. 4 Kinder<br />
beim Studentenwerk.<br />
Alle anderen Fälle führen für den Träger zur Feststellung einer<br />
Ausnahme nach §8 KiGaG. Die Gruppe wird damit nur 31,5 v. H.<br />
der Betriebskosten bezuschusst. Beim Freien Schulwesen würde dies<br />
mindestens eine Gruppe betreffen.<br />
44
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Alternative: Die anteiligen Kosten der auswärtigen Kinder werden von<br />
den anerkannten Gesamtkosten abgesetzt. Die Träger sind für den<br />
Ausgleich verantwortlich (Gesetz sieht dies nicht vor, stellt aber den<br />
Träger bei wenigen auswärtigen Kinder in der Regel besser).<br />
Anerkennung auswärtiger Kinder<br />
4. Es wird grundsätzlich keine Unterscheidung nach auswärtigen und<br />
Reutlinger Kinder vorgenommen. Dies trägt die Stadt RT. Es müssten dann<br />
Kriterien für Aufnahme nach der Warteliste entwickelt werden z.B. für die<br />
Ganztagsbetreuung.<br />
5. Es wird nach einer Finanzierungslösung unter Einbezug des Trägers der<br />
öffentlichen Jugendhilfe, des Landkreises gesucht.<br />
Grundsätzlicher Ausschluss auswärtiger Kinder<br />
6. Ab 1.1.2005 werden grundsätzlich keine auswärtigen Kinder mehr ohne<br />
Ausnahme anerkannt. D. h. jedes auswärtige Kind führt zu einer<br />
Ausnahmeregelung nach dem KiGaG.<br />
Die Arbeitsgruppe Finanzen sieht an dieser Stelle den sozialpolitischen<br />
Aspekt dieser Entscheidung. Eine weitere Bearbeitung in der<br />
Lenkungsgruppe erscheint auf diesem Hintergrund notwendig.<br />
7.5 Vereinbarung zur Behandlung von integrativer Belegung<br />
(vgl. Kapitel 5.3.4 in Standard<br />
wurde von der AG Finanzen überprüft).<br />
Neue Regelung in Kurzform (vgl. Kapitel 5)<br />
Die Regelung richtet sich an Kinder, die von Behinderung bedroht sind,<br />
bzw. an Kinder mit Eingliederungshilfe gemäß §39 BSHG<br />
• Reduzierung der Regelgruppengröße bei RK von 25 auf 21 Plätze bei 2<br />
aufgenommenen Kindern bzw. bei VÖ von 22 auf 18 Kinder.<br />
• Es ist eine jährliche Beurteilung dieser Lebenssituation über die<br />
Interdisziplinäre Frühförderstelle bzw. den Kinderarzt vorzulegen, sofern<br />
keine Eingliederungshilfe vorliegt..<br />
• In der Gruppe können maximal 2 Kinder mit nachgewiesener<br />
Beeinträchtigung aufgenommen werden, also zusätzlich um 4 Plätze<br />
reduziert werden.<br />
Um eine Ablehnung von Kindern mit Beeinträchtigung aus Kostengründen (Wegfall<br />
der Elternbeiträge bei reduzierten Plätzen) zu vermeiden, wurde die bisherige<br />
45
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Ausgleichszahlung im Rahmen der einkommensabhängigen Besuchsgelder auf die<br />
IN – Plätze erweitert.<br />
7.5.1 Ausgleichszahlung<br />
Ausgleichszahlungen erfolgen als Ausgleich unterschiedlicher Einnahmen aufgrund<br />
der einkommensabhängigen Gebührenregelung durch die Stadt. Der Träger ermittelt<br />
seine Elternbeiträge über alle belegten Plätze seiner Einrichtungen nach dem<br />
Landesrichtwert. Liegen die tatsächlichen Einnahmen darunter, so ersetzt die Stadt<br />
die Differenz als Ausgleichszahlung.<br />
Für die Platzreduzierung bei integrativen Plätzen gilt, dass bei der Ermittlung des<br />
Elternbeitrages nach dem Landesrichtsatz der Träger dafür die Regelgruppengröße<br />
von 25 Plätzen bei RG und 22 Plätzen VÖ oder die Plätze nach der<br />
Betriebserlaubnis (bei Begrenzung der Belegungszahl wegen räumlicher<br />
Bedingungen) mit dem Landesrichtsatz multipliziert.<br />
7.6 Zur finanziellen Beurteilung der Festsetzung der<br />
Regelgruppengrößen:<br />
In den Jahren 2003/2004 und 2004/2005 findet durch die Einführung der<br />
Vereinheitlichung von Regelgruppengrößen ein „Platzabbau“ bei der Bewertung der<br />
Quantität der vorhandenen Plätze statt.<br />
Die maximale Belegung war eine Regelung in der Zeit des Mangels an Plätzen und<br />
des Platzaufbaues bzw. der Sicherung des Kindergartenrechtsanspruchs. Eine<br />
Anpassung auf Regelgruppengrößen in diesem 1. Schritt wird auch von der AG<br />
Finanzen befürwortet.<br />
Mehrkosten entstehen dadurch nicht. Möglichkeiten des Umbaus in andere<br />
Betriebsformen aus dem vorhandenen Bestand heraus sind damit auch nicht<br />
gegeben. Erst ab dem Jahre 2005/2006 führen die demografische Entwicklung und<br />
die Veränderung von Stichtag und Flexibilisierung der EInschulung möglicherweise<br />
zu einer Überkapazität mit den Möglichkeiten des kostenneutralen Umbaues aus<br />
dem Bestand heraus.<br />
Die Umsetzung der Zielsetzungen, die in den dokumentierten Veto-Positionen zu<br />
den Standards dargestellt sind (vgl. Kap. 8) würde allerdings sofort deutliche<br />
finanzielle Auswirkungen haben. Sie werden so bei einer kostenneutralen<br />
Umsetzung, ohne entsprechende Reduzierungen an anderer Stelle, als nicht<br />
darstellbar angesehen.<br />
46
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
7.7 Entwicklung eines neuen Zuschussverfahrens ab dem 1.1.2005<br />
Auszug aus der Rahmenvereinbarung:<br />
„Grundlage für diese Rahmenvereinbarung sind die zwischen den Vertragspartnern<br />
vereinbarten Zusagen, dass mit der Veränderung der Förderzuständigkeit keine finanzielle<br />
Schlechterstellung der freien Träger erfolgt, eine "ehrenamtsfähige" Ausgestaltung der<br />
Regelungen sicher gestellt wird und der Erhalt der freien Trägerschaft im bisherigen Umfang<br />
sowie die Pluralität und die qualitative Weiterentwicklung des Kindergartenwesens<br />
gewährleistet ist.“<br />
3.2 Bewertung ehrenamtlich erbrachter Leistungen<br />
„Ehrenamtlich erbrachte Leistungen können dann als Betriebsausgaben anerkannt werden,<br />
wenn sie über das übliche und notwendige Maß an Elternarbeit vergleichbarer Betriebsformen<br />
von Einrichtungen für Kinder hinausgehen und ansonsten von externen Dienstleistern bzw.<br />
von neben- oder hauptamtlichem Personal erbracht werden.<br />
Die Höhe und die Bemessung (ggf. als Pauschale) des als geldwerte Leistung anzuerkennenden<br />
Betrages soll einvernehmlich in der örtlichen Vereinbarung festgelegt werden. In<br />
der örtlichen Vereinbarung kann auch geregelt werden, inwieweit Nachweise über die<br />
erbrachten Leistungen vorzulegen sind.“<br />
Zum Vorgehen in der AG Finanzen:<br />
Für die Frage der ehrenamtlich erbrachten Leistungen wurde eine<br />
Unterarbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Erfassung und Bewertung der in einem<br />
Abrechnungsverfahren anzuerkennenden ehrenamtlichen Leistungen befasste. (vgl.<br />
<strong>Anlage</strong> 1)<br />
Bisher galt für alle Träger dasselbe Verfahren der Abmangelfinanzierung. Bei den<br />
Weiterleitungen der Landeszuschüssen wurde keine Unterscheidung der<br />
Trägerschaft vorgenommen.<br />
Um eine Schlechterstellung zu vermeiden, galt es das alte Verfahren der<br />
Bezuschussung auf das neue Verfahren mit dem gesetzlichen Mindestzuschuss<br />
ohne Landeszuschüsse gleichwertig überzuleiten.<br />
Außerdem war in den vorhandenen Verträgen geregelt, dass der Fördersatz der<br />
Stadt für die Abmangelfinanzierung angepasst wird:<br />
Auszug aus dem Vertrag mit der Ev. GKG:<br />
1. Fehlbetrags- bzw. Abmangelfinanzierung<br />
a. 1.1.2003 80%<br />
b. 1.1.2004 82,5%<br />
c. 1.1.2005 85%<br />
Von den Betriebskosten werden Elternbeitrag und Landeszuschuss abgesetzt, auf<br />
den Fehlbetrag zahlt die Stadt den Prozentsatz s.o.. Sollten die Betriebskosten pro<br />
Platz beim Träger höher liegen als im Durchschnitt bei städt. Einrichtungen, ist im<br />
47
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Einzelfall neu zu verhandeln. Standards und Gruppengrößen der städtischen<br />
Einrichtungen sind zu berücksichtigen.<br />
Parallel dazu gab es Regelungen zur Anerkennung von Verwaltungspauschalen:<br />
Entscheidung vom 19.4.2002:<br />
Ab 1.1.2003 3 100.- €<br />
Ab 1.1.2004 3 200.- €<br />
Ab 1.1.2005 3 300.- €<br />
Das „Schlechterstellungsverbot“ erforderte die Umrechnung der alten Verfahren auf<br />
das neue Verfahren, mit dem folgenden Ergebnis:<br />
7.7.1 Vereinbarung über ein neues Zuschussverfahren<br />
Erzielte Vereinbarung (vgl. Baustein 7 im Vertragsmuster )<br />
Zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben gewährt die bürgerliche<br />
Gemeinde eine Förderung von 90% Prozent der nach Abzug der Elternbeiträge nach<br />
der städt. Besuchsgeldregelung inkl. Ausgleichszahlungen (siehe Absatz 7 ) und evtl.<br />
weiterer Betriebseinnahmen verbleibenden nicht gedeckten Betriebsausgaben. Nicht<br />
zu den sonstigen Einnahmen zählen die Erträge, mit denen der Träger seinen<br />
Eigenanteil an den Betriebskosten finanziert (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden,<br />
zweckgebundene Zuschüsse von Dritten, Erlöse aus Veranstaltungen, u.ä.).<br />
Alternative<br />
Analogrechnung für Freie Träger<br />
78 % der Gesamtkosten werden ermittelt durch die anerkannte Zahl der Fachkräfte<br />
nachdem Stellenplan (1,75 FK-schlüssel bzw. Faktor 0,0583 X Betreuungszeit)<br />
multipliziert mit den durchschnittlichen Fachkraftkosten (40 000 € im Jahre<br />
2003/2004). Es werden 22% der GK als Sachkosten dazu addiert und davon der<br />
bereinigte Elternbeitrag (bereinigter Elternbeitrag mit Landesrichtwert X Kinderzahl,<br />
inkl. Ausgleichszahlung) und ein Eigenanteil wie bei den Kirchen von 10% oder 12%,<br />
bei Verzicht auf Detailnachweis, abgezogen. Der entstehende Abmangel wird von<br />
der Stadt bei Abzug von 12% ohne Detailnachweis voll anerkannt. Bei einem Abzug<br />
von 12% muss nur der Nachweis erbracht werden, dass das nach dem KiGaG<br />
erforderliche qualifizierte Personal angestellt ist.<br />
Ausgleichszahlungen erfolgen als generelle Ausgleichszahlung zum Ausgleich<br />
unterschiedlicher Einnahmen aufgrund der einkommensabhängigen<br />
Gebührenregelung durch die Stadt. Der Träger ermittelt seine Elternbeiträge<br />
über alle Plätze nach dem Landesrichtwert. Liegen die<br />
tatsächlichen Einnahmen darunter, so ersetzt die Stadt die<br />
Differenz als Ausgleichszahlung.<br />
Für die Platzreduzierung bei integrativen Plätzen gilt, dass bei<br />
der Ermittlung des Elternbeitrages nach dem Landesrichtsatz<br />
48
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
der Träger dafür die Regelgruppengröße von 25 Plätzen bei<br />
RG und 22 Plätzen VÖ oder die Plätze nach der<br />
Betriebserlaubnis (bei Begrenzung der Belegungszahl wegen<br />
räumlicher Bedingungen) mit dem Landesrichtsatz<br />
multipliziert.<br />
Die bisherige Regelung über die Verwaltungskostenpauschale gilt weiterhin.<br />
Laut Entscheidung vom 19.4.2002 wird die anerkannte<br />
Verwaltungskostenpauschale 3300.- € pro Gruppe ab dem 1.1.2005 betragen.<br />
49
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Nachweis der Umrechnung der neuen Betriebskostenzuschüsse:<br />
Am Beispiel der vergangenen drei Haushaltsjahre der Kathol.<br />
Kirchengemeinde wurde der Abmangel alt – bisheriger Rechnung- ermittelt, und<br />
dieser auf der Basis der Vereinbarung zum Stand 1.1.2005 mit 85% dargestellt.<br />
Dann wurde der neue Abmangel ohne Landeszuschüsse ermittelt und der<br />
Zuschuss der Stadt nach alter Rechnung + Landeszuschuss im Prozentsatz am<br />
neuen Abmangel ermittelt. Es ergab sich daraus für die Abrechnung von 3<br />
Jahrgängen ein nahezu identischer Prozentsatz.<br />
Kathol. Kirche Reutlingen<br />
50
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Berechnung für kommende Haushaltsjahre (Geschätztes Ergebnis 2003,<br />
Planzahlen 2004/2005) am Beispiel der Ev. VorOrt Kirchengemeinden:<br />
51
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Es gibt auch Regelungen, die den Fördersatz auf einen Abmangel beziehen, der sich<br />
nach Abzug der 63 v.H. Mindestzuschuss von den Gesamtkosten und<br />
anschließendem Abzug der Einnahmen ergibt. Von diesem neuen Abmangel hätte<br />
dann die Stadt die Differenz zwischen dem bisherigen Zuschuss von Stadt und Land<br />
zu dem Mindestzuschuss von 63% zu tragen.<br />
Am Beispiel der Kathol. Kirchengemeinde ergäbe sich dann ein Fördersatz an<br />
diesem neuen Abmangel von ca. 52-57%.<br />
Beispiel der Berechnung mit dem Mindestzuschuss 63 %:<br />
Dieses Verfahren wird von der AG Finanzen nicht empfohlen.<br />
7.7.2 Zwischenergebnis der Beratungen:<br />
• Die vereinbarte Abmangelfinanzierung mit 85% ab dem Jahr 2005 bisheriger<br />
Verträge entspricht 89-90% der neuen Berechnung des Abmangels. Diese<br />
Regelung wird einheitlich für die Kirchen vereinbart.<br />
• Das Studentenwerk schließt sich wie bisher diesem Verfahren der Kirchen an.<br />
• Für die BruderhausDiakonie (GWS) gilt dasselbe Verfahren, es bedarf einer<br />
Übergangslösung, sie war bisher aufgrund des sehr kleinen Gruppengröße<br />
gedeckelt.<br />
7.7.3 Zuschussverfahren sonstiger Freier Träger<br />
Die Regelungen für die Kirchen lassen keinen Spielraum für die Freien Träger im<br />
Blick auf die Einbeziehung bzw. pauschale Geltendmachung der ehrenamtlichen<br />
Leistungen.<br />
In verschiedenen Städten werden deshalb für die sonstigen Freien Träger<br />
sogenannte Analogrechnungen angewandt, die sich an einer Modellrechnung (s.o.)<br />
52
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
für städt. Einrichtungen ausrichten. Der Förderbeitrag wird dann pauschal<br />
überwiesen und die Freien Träger können vor Beginn des Kindergartenjahres klare<br />
Entscheidungen für ihre Einrichtungen treffen.<br />
Dies wurde von den Freien Träger auch als eine Notwendigkeit betont. Die<br />
Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten im Bereich des Betriebs der<br />
Kindertageseinrichtung ist sonst nur sehr schwer auf Dauer zu gewährleisten.<br />
Transparenz und Planungssicherheit sollten erhöht werden.<br />
Die bisherige Systematik der Analogrechnung hatte 10%/12% Eigenanteil an den<br />
Gesamtkosten für die Freien Träger vorgesehen. Dabei wurde die Analogie mit den<br />
Kirchen betont. Bei den Einzelgesprächen mit den Freien Trägern wurde von der<br />
Stadtverwaltung im Rahmen der größtmöglichsten Gleichbehandlung eine<br />
Veränderung der Systematik vorgenommen. Es werden von nun an 10%/12% des<br />
Abmangels als fiktiver Eigenanteil vorgesehen. Die folgenden Beispielrechnungen<br />
nehmen diese Systematik auf.<br />
Schon bisher hatte die Stadt folgende Formulierung in den Verträgen:<br />
„Sollten die Betriebskosten pro Platz beim Träger höher liegen als im Durchschnitt<br />
bei städt. Einrichtungen, ist im Einzelfall neu zu verhandeln. Standards und<br />
Gruppengrößen der städtischen Einrichtungen sind zu berücksichtigen.“<br />
Beispiel einer Analogrechnung für Freie Träger (siehe auch Umrechnung von<br />
Plätzen, <strong>Anlage</strong> der Bedarfsplanung):<br />
Grundbaustein:<br />
Betreuungsbaustein - 30 Std, mehrgruppig, VÖ:<br />
Annahmen für die Modellrechnung:<br />
78 % Personalkosten auf der Basis max. Fachkraftschlüssel 1,75 für 30 Stunden<br />
Betreuungszeit<br />
1,75 x 40.000 EUR 70.000 EUR<br />
22 % Sachkosten 19.744 EUR<br />
89.744 EUR<br />
: 22 Kinder= Gesamtkosten pro Kind 4.079 EUR<br />
Betreuungsbaustein – 30 Std, eingruppig, VÖ:<br />
78 % Personalkosten/Fachkräfte auf der Basis max. Fachkraftschlüssel 1,75+0,25<br />
Zuschlag für eingruppige Einrichtung für 30 Stunden Betreuungszeit (RG,VÖ):<br />
2,0 x 40.000 EUR 80. 000 EUR<br />
22 % Sachkosten 22. 564 EUR<br />
102. 564 EUR<br />
: 22 Kinder= Gesamtkosten pro Kind 4.662 EUR<br />
Weiteres Vorgehen für die analoge Berechnung:<br />
53
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Gesamtkosten laut Modellrechnung<br />
- Elternbeitrag inkl. Ausgleichszahlung der Stadt<br />
_______________________________________<br />
90% von diesem Abmangel sind die anerkannte Fördersumme.<br />
Da hier ein Eigenanteil analog wie bei den Kirchen abgezogen ist, wäre die sich<br />
ergebende Summe der Förderbetrag durch die Stadt.<br />
Für die Abrechnung stellt sich dann die Frage, ob diese Gesamtkosten bei der<br />
Abrechnung alle genau nachzuweisen sind und wie die Anerkennung ehrenamtlicher<br />
Leistungen erfolgen kann (siehe Ergebnisse Arbeitsgruppe Ehrenamt).<br />
Daraus ergab sich die Überlegung, dass der Aufwand der Verrechnung und Prüfung<br />
nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu dem Ergebnis steht. Es könnte auch ein<br />
weiterer Abschlag vorgenommen werden und dafür auf eine detaillierte Abrechnung<br />
verzichtet werden. Der Träger muss nur den Nachweis führen, dass das nach der<br />
Vereinbarung erforderliche Fachpersonal während des ganzen Kindergartenjahres<br />
angestellt war.<br />
Deshalb wurde eine Verrechnung eines erhöhten Eigenanteiles am Abmangel von 12%<br />
Vorgenommen. Es werden 88% statt 90% am Abmangel übernommen.<br />
Beispiel einer eingruppige Einrichtung eines Freien Trägers:<br />
78 % Personalkosten/Fachkräfte auf der Basis max. Fachkraftschlüssel 1,75+0,25<br />
Zuschlag für eingruppige Einrichtung für 30 Stunden Betreuungszeit (RG,VÖ):<br />
2,0 x 40.000 EUR 80. 000 EUR<br />
22 % Sachkosten 22. 564 EUR<br />
102. 564 EUR<br />
- Elternbeitrag z.B. 11. 000 EUR<br />
______________<br />
Abmangel<br />
91.564 EUR<br />
88% 80.576 EUR<br />
= Fördersumme durch die Stadt 79.<br />
Vertretungskosten werden in diesem Fall extra verrechnet.<br />
In diesem Zuschuss ist der bisherige Landeszuschuss von 24.031€ enthalten.<br />
Originiärer Stadtzuschuss wäre damit 56 545 € der alten Rechnung.<br />
54
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Beispiel Mehrgruppige Einrichtung des Vereins für eine Freies Schulwesen –<br />
Waldorfkindergarten, 1 IN, 3 VÖ Gruppen ergibt<br />
78 % Personalkosten/Fachkräfte auf der Basis max. Fachkraftschlüssel 4X 1,75<br />
oder 7 Stellen für je 30 Stunden Betreuungszeit (VÖ,IN):<br />
7,0 x 40.000 EUR 280.000 EUR<br />
22 % Sachkosten 78.974 EUR<br />
358.974 EUR<br />
- Elternbeitrag z.B. (4X22X70X12) 73.920 EUR<br />
Abmangel<br />
285.054 EUR<br />
88% Fördersumme durch die Stadt 250.848 EUR<br />
Für diese Einrichtung wäre auch eine Abrechnung wie für die Kirchen denkbar.<br />
Wobei zu sehen ist, dass möglicherweise eine Gruppe als gemeindeübergreifendes<br />
Angebot mit nur 31.v.H. Zuschuss an den Betriebskosten<br />
festgesetzt werden kann bzw. eine neue Regelung für auswärtige Kinder<br />
angewendet werden muss. In diesem Betrag sind die Vertretungsstunden bereits<br />
enthalten.<br />
Die Sitzung des Koordinationskreises am 23.3.2004 hat gezeigt, dass die<br />
Analogrechnung differenzierter auf die verschiedenen Belange der anderen Freien<br />
Träger einzugehen hat.<br />
Die gemeinnützigen Freien Träger sind i.d.R. aus Elterninitiativen entstanden, deren<br />
pädagogische Konzepte, deren praktizierte Gruppengrößen, deren Betreuungszeiten,<br />
deren Anforderungen an Elternmitarbeit usw. nicht den gemeinsam definierten<br />
Standardfestlegungen entsprechen.<br />
So sind z.B. u.a. folgende Regelungen gegeben:<br />
Waldkindergarten, 1 Gruppe VÖ 30 Stunden mit 10 Kindern, 1 Gruppe HK mit 22<br />
Stunden und 12 Kindern, zusammen 22 Kinder<br />
Wichtelstube, 25 Stunden und Altersmischung1 bzw. 2 bis 3,5 bzw. 4 Jahre, im<br />
Aufbau befindlich, bisher nur Landesförderung und keine städt. Förderung.<br />
Pro Juventa, altersgemischte Gruppe 1-4Jahre, 30 Stunden, im Aufbau mit<br />
Sondervereinbarung mit der Stadt<br />
Freies Kinderhaus zwei Gruppen VÖ mit je 15 Kindern, Betreuungszeit 36<br />
Stunden.<br />
Diese Träger können, wollen und sollen auch aus Sicht des Projektes ihr besonderes<br />
Profil und ihre pädagogische Freiheit erhalten. Dies ist erklärter Bestandteil der<br />
Trägervielfalt und Pluralität.<br />
55
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
7.7.3.1 Besondere Trägerkonstrukte<br />
Die Waldkindergartenkonzeption bringt ein besonderes Verhältnis von Personal zu<br />
Gruppengröße entsprechend der Betriebserlaubnis mit sich. Diese aus der<br />
besonderen „Gebäudesituation Wald“, die ein besonderes Verhältnis von Sach- zu<br />
Personalkosten mit sich bringt.<br />
Beim Waldkindergarten galt bereits seit je her eine andere Finanzierungsregelung:<br />
Vor 1999 ein maximaler Betriebskostenzuschuss von 200 DM pro Kind/Monat,<br />
ab 1999 ein Betriebskostenzuschuss von 75% mit den Stufen bis 2005 mit 85%,<br />
maximal in der Höhe der städt. Betriebskosten je Platz laut GR-Entscheidung vom<br />
8.2.1996.<br />
Die Festlegungen für die Zahl der Fachkräfte in den Betriebserlaubnissen lassen nur<br />
beim Waldkindergarten mit 2,7 Fachkräften eine präzise Bestimmung zu, die<br />
anderen Träger haben die Regelung, dass in Hauptbetreuungszeiten 2 Fachkräfte<br />
und in Nebenbetreuungszeiten 1 Fachkraft vorhanden sein muss, zu befolgen.<br />
Da das gefundene System für Stadt und Kirchen die Betreuungszeit zum<br />
Ausgangspunkt macht, sollte diese soweit möglich auch zum Ausgangspunkt<br />
genommen werden.<br />
Die Vertragsverhandlungen konnten vor Redaktionsschluss nicht abgeschlossen<br />
werden. Die folgenden Seiten gehen Ihnen zum Austausch zur Sitzung zu.<br />
Ergebnis der Vertragsverhandlungen Waldwichtel<br />
56
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Ergebnis der Vertragsverhandlungen Freies Kinderhaus e.V.<br />
Ergebnis Vertragsverhandlungen Wichtelstube<br />
57
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Ergebnis Vertragsverhandlungen Pro Juventa<br />
58
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
7.8. Überprüfung der Auswirkung der Übernahme der Kleinkindgruppen in die Systematik des neuen Fachkraftschlüssels<br />
Hochrechnung einer Personalkostenerhebung für die Umsetzung der Kleinkindgruppen in eine<br />
Personalkostenbezuschussung - Bruttokosten<br />
Ohne Gegenrechnung der Landesmittel aus der Krippenförderung<br />
Träger<br />
Strasse d. Einrichtung Gruppenan<br />
zahl<br />
Kinderzahl je<br />
Gruppe<br />
Betreuungszeit /<br />
Woche<br />
Betreuungszeit /<br />
Jahr<br />
Reale<br />
Betreuungszeit<br />
20<br />
Wochenstunde<br />
n<br />
Mü+Nachb.Zentrum Metzgerstr. 15 2 8<br />
3 x 3,5=10,5<br />
0,7 1,33 2,00<br />
10<br />
4 x 3,5=14<br />
3 Käse Hoch Gr.1<br />
3 Käse Hoch Gr.2<br />
Behringstr. 28 2 8<br />
11<br />
6 Std<br />
10,5 Std.<br />
42 Wochen<br />
44 Wochen<br />
0,3<br />
0,7<br />
1,16<br />
1,16<br />
1,75<br />
1,75<br />
Rasselbande Bismarckstr. 43 1 8 10 Std. 43 Wochen 0,68 1,33 2,00<br />
Kleine Bären Leopoldstr. 9 1 9 12,5 Std. 38 Wochen 0,81 1,33 2,00<br />
Hölzhäusle ??? Payerstr. 11 1 11 10 Std. 30 Wochen 0,68 1,33 2,00<br />
Sausewind Fr.-Ebert.Str. 15 1 8 10 Std. n.A. 0,68 1,33 2,00<br />
kleine Strolche<br />
1 8 14 Std. 38 Wochen 0,94 1,33 2,00<br />
Pestalozzistr.79<br />
Rappelkiste ev Wiesstr. 7 1 10 16 Std. 46 Wochen 1.07 1,33 2,00<br />
Regenbogen ev Zaisentalstr. 64 1 10 12 Std. 38 Wochen 0,74 1,33 2,00<br />
Bärenbande ev Eisenbahnstr. 14 2 10<br />
12<br />
10,5 Std.<br />
6 Std.<br />
38 Wochen<br />
38 Wochen<br />
0,6<br />
0,28<br />
1,16<br />
1,16<br />
1,75<br />
1,75<br />
Zwergenreich ev Turmstr.20 2 10<br />
10<br />
6 Std.<br />
10 Std.<br />
44 Wochen<br />
44 Wochen<br />
0,28<br />
0,58<br />
1,16<br />
1,16<br />
1,75<br />
1,75<br />
Villa Kunterbunt ev Lichtensteinstr. 55 1 11 10 Std. 48 Wochen 0,68 1,33 2,00<br />
Wespennest ev Luckenäckerweg 3 1 11 12 Std. 47 Wochen 0,74 1,33 2,00<br />
SUMME<br />
10,46 20,26 30,5<br />
30<br />
Wochenstunde<br />
n<br />
59
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Berechnungsgrundlage:<br />
In Trägern, die nur eine Gruppe haben, werden gemäß der KE LEG Annahme 1,75<br />
zuzüglich 0,25 bei 30 Stunden angenommen = 2,00 Stellen<br />
In Trägern, die nur eine Gruppe haben, werden bei 20 Stunden die o.a. Werte um 1/3<br />
reduziert entspr. 1,33 bzw. 1,16. Der reduzierten Betreuungszeit in diesem Verfahren<br />
werden die aktuell realen Betreuungszeiten berechnet.<br />
Die teilweise höher Schließzeit wurde in der Personalbemessung nicht berücksichtigt<br />
Die Auswahl der in die Berechnung aufgenommenen Gruppen resultiert aus den<br />
Trägern, die aktuell Anträge auf Landeszuschüsse aus der Krippenförderung<br />
beantragt haben, bzw. anstreben dieses zutun und um die Aufnahme in die<br />
Bedarfsplanung zum Zwecke der Beantragung der Mittel gebeten haben.<br />
Ein Einstieg in die 20 stündige Betreuung in den Kleinkindgruppen wäre brutto mit<br />
810.400€ Personalkosten verbunden.<br />
Ein Einstieg in eine 30 stündige Betreuung in den Kleinkindgruppen wäre brutto mit<br />
1.220.000€ verbunden.<br />
Modellberechung<br />
20 Stunden Baustein – eingruppige Einrichtung<br />
Personalkostendurchschnitt 1,33 Stellen FK -> 53.200€<br />
- Landeszuschuß<br />
Bei 20 Stunden je Gruppe a13.400 -> 13.400€<br />
- Elternbeiträge<br />
(Kindergartenbeitrag Stufe 3 , 10 Kinder -> 8.400€<br />
zu finanzierender Betrag -> 31.400€<br />
zuzüglich Sachkosten<br />
Ein Einstieg in die Personalbezuschussung der Kleinkindgruppen erfordert einen<br />
neuen GR Beschluß.<br />
60
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Bisher wurden Kleinkindgruppen über eine Sachkostenpauschale gefördert.<br />
Kleinkindgruppen - Sachkosten - aufgrund des GR-Beschlusses vom 24.10.96<br />
Kleinkindgruppe Sachkostenfächerung 2003 2004<br />
Mü+Nachb.Zentrum 512,00 € (Unterlagen für 2004 fehlen)<br />
3 Käse Hoch Gr.1 562,37 € 256,00 €<br />
3 Käse Hoch Gr. 2 4.243,73 € 4.249,36 €<br />
Rasselbande 3.630,17 € 4.168,00 €<br />
Kleine Bären 742,37 € 988,00 €<br />
Holzhäusle 213,04 € 1.181,56 €<br />
Sausewind 1.222,37 € 1.228,00 €<br />
Kleine Strolche 3.351,65 € 3.357,28 €<br />
Rappelkiste e.V. 3.016,61 € 3.022,24 €<br />
Regenbogen e.V. 3.022,37 € 3.028,00 €<br />
Bärenbande e.V. 1.982,94 € 2.051,12 €<br />
Zwergenreich e.V. 2.353,97 € 3.769,04 €<br />
Villa Kunterbunt e.V. 4.243,73 € 4.249,36 €<br />
Wespennest e.V. 562,37 € 4.168,00 €<br />
Summe 29.659,69 € 35.715,96 €<br />
Spätestens mit der voraussichtlich auslaufenden Krippenförderung des<br />
Landes 2006 ist zumindest eine Entscheidung für die Weiterführung der<br />
Kleinkindgruppen erforderlich, die heute einen spürbaren Teil ihrer<br />
Personalkosten über den Landeszuschuss abdecken. Andererseits ist aus<br />
heutiger Sicht noch nicht abschließend deutlich, inwiefern sich die angestrebte<br />
Novellierung des KJHG in Bezug auf die Kleinkindbetreuung in<br />
Zusammenhang von Hartz IV auswirken wird. Wie an anderer Stelle bereits<br />
angemerkt, ist die Weiterbearbeitung in einem gesonderten Projekt notwendig.<br />
61
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
7.9 Bausteine für vertragliche Vereinbarungen<br />
Die AG Finanzen hatte die Bausteine für vertragliche Vereinbarungen zwischen der<br />
Stadt als Gewährleisterin und den gemeinnützigen, freien Trägern entsprechend der<br />
Rahmenvereinbarung zu erarbeiten. Die beiden anderen Arbeitsgruppen arbeiteten<br />
ihr zu.<br />
Ein einheitliches Grundvertragsmuster stellt aus heutiger Sicht eine erhebliche<br />
Verbesserung für die Steuerungsfähigkeit und die vergleichbare Behandlung aller<br />
Träger dar. Aktuell bestehen nicht mit allen freien, gemeinnützigen Trägern<br />
schriftliche Verträge. Ein Teil der Bezuschussung leitet sich aus GR Beschlüssen ab.<br />
In dem Vertragsmuster galt es neben der finanziellen Regelung Vereinbarungen für<br />
die Ausgestaltung der Reutlinger Kindertagesbetreuungslandschaft einzubinden. So<br />
war es allen Trägern ein Anliegen in einer Präambel Orientierung und Werte für die<br />
Tagesbetreuung zu formulieren und ebenso einen Baustein zur Qualitätsentwicklungund-<br />
sicherung zu formulieren. Darüber hinaus wurden Vereinbarungen über die<br />
Form der Zusammenarbeit mittels dem Kuratorium und der Einführung eines<br />
Berichtswesens getroffen.,<br />
Die detaillierte Ausführung können sie der gesonderten Vorlage entnehmen.<br />
7.10 Gesamtbeurteilung der AG Finanzen durch den Moderator<br />
Die Anwendung eines einheitlich anwendbaren und damit rechenbaren<br />
Personalschlüssels für die verschiedenen Betriebsformen erlaubt künftig eine<br />
wesentlich bessere Budgetplanung und erleichtert damit die Steuerung.<br />
Die neuen Regelungen für die pauschale Anrechnung der Vertretungszeiten im<br />
Fachkraftschlüssel unterstützen dies ebenso wie die Verwaltungspauschalen.<br />
Die genauen finanziellen Auswirkungen lassen sich erst nach den Abrechnungen für<br />
das Jahr 2003 seriös darstellen. Der Personalschlüssel, der zwischen 75-80% der<br />
Kosten beschreibt, kann aber hier ab 2005 eine deutliche begrenzende Wirkung im<br />
Blick auf Überraschungen bei den Abrechnungen haben. Es wurden keine<br />
Vereinbarungen mit kostensteigernder Auswirkung vereinbart mit Ausnahme der<br />
neuen Regelungen mit den Freien Trägern, die diese nun aber nachvollziehbar<br />
analog behandelt. Wenn es der Stadt ernst ist mit der Gewinnung weiterer freier<br />
Träger, dann ist dies der notwendige Schritt dazu.<br />
Mehrkosten ergeben sich durch die bisher schon mit den Trägern vor diesem Projekt<br />
vereinbarten Steigerungen der Abmangelfinanzierung und der<br />
Verwaltungskostenpauschale ab 1.1.2005.<br />
Für alle Träger gelten dieselben Kostenstrukturen. Die Risiken wurden im Sinne<br />
eines „Schlechterstellungsverbotes“ nicht grundsätzlich verändert.<br />
62
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen<br />
Für die Freien Träger wurde nun eine pauschale Anrechnung der ehrenamtlichen<br />
Leistungen durch eine Analogrechnung möglich. Sie können so dieses Engagement<br />
besser in ihre Steuerung einbauen. Ihre Personalkosten werden dafür pauschaliert<br />
auf den Durchschnittsbetrag der Fachkraftkosten der anderen Träger. Das<br />
Abrechnungsverfahren mit Ihnen wird deutlich vereinfacht.<br />
Einzelverhandlungen mit den Freien Trägern<br />
Die Ausgangslagen der kleinen Freien Träger sind sehr unterschiedlich, sie wurden<br />
deshalb in Einzelverhandlungen gewürdigt und es kam zu nachvollziehbarer<br />
analoger Behandlung.<br />
Transparente Vertragsinhalte<br />
Die Bausteine der Kindergartenvereinbarungen machen transparent, welche<br />
Vertragsbestandteile für alle Träger gleich behandelt werden sollen. Die Bausteine<br />
definieren bewußt, wie die Träger die inhaltliche Verantwortung für diese<br />
gemeinsame Aufgabe ausfüllen wollen. Der Baustein zur Qualitätssicherung, der<br />
Baustein 3 zu grundsätzlichen Zielvereinbarungen und zur Einrichtung eines<br />
Kuratoriums verdeutlichen dies in besonderer Weise.<br />
Kleinkindgruppen<br />
Eine Aufnahme der Kleinkindgruppen in diese Systematik wird nicht empfohlen, da<br />
sie nicht von der Kommunalisierung der Landeszuschüsse erfasst sind und damit im<br />
Budget zusätzlich mit abgedeckt werden müssten. Eine solche Regelung wäre im<br />
Rahmen einer möglichen Umstrukturierung bei abnehmenden Bedarfszahlungen neu<br />
zu überprüfen.<br />
Damit sind die wichtigsten Aufträge erfüllt und bearbeitet worden.<br />
63
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
8.0 Darstellung der „Vetopositionen“ im Prozess<br />
Optimierung Kinderbetreuung - Zusammenstellung Vetos<br />
Träger Datum d. Vetos<br />
Text Veto<br />
AG Standards:<br />
AG Bedarfsplanung:<br />
Koordinationskreis<br />
Freie Träger von Kita-Einrichtungen<br />
Koordinationskreis<br />
Freie Träger von Kita-Einrichtungen<br />
16.12.2003 Regelgruppengrßen 25 Kinder<br />
Benachteiligung eingruppiger Einrichtungen<br />
Benachteiligung auswärtiger Kinder<br />
04.02.2004 .IN-Gruppe; .Bestandsschutz für freie Träger mit<br />
einer nicht 100%igen Auslastung der Plätze<br />
.die Bindung des Förderanspruchs an die örtliche<br />
Bedarfsplanung<br />
GERK 01.03.2004 Veto Regelung für IN-Gruppen<br />
Veto Neuaufteilung der Bezirke der Bedarfsplanung<br />
Veto Sprachförderung<br />
Veto Kleinkindgruppen<br />
GERK 21.11.2003 gegen Standardfestlegung der Regelgruppengrößen<br />
Koordinationskreis 16.12.2003 Regelgruppengrößen 25 Kinder<br />
Freie Träger von Kita-Einrichtungen<br />
Benachteiligung eingruppiger Einrichtungen<br />
Benachteiligung auswärtiger Kinder<br />
Koordinationskreis<br />
Freie Träger von Kita-Einrichtungen<br />
04.02.2004 .IN-Gruppe; .Bestandsschutz für freie Träger mit<br />
einer nicht 100%igen Auslastung der Plätze<br />
.die Bindung des Förderanspruchs an die örtliche<br />
Bedarfsplanung<br />
GERK 21.01.2004 Veto zur Reduzierung eingruppiger Einrichtungen<br />
GERK 01.03.2004 Veto Regelung für IN-Gruppen<br />
Veto Neuaufteilung der Bezirke der Bedarfsplanung<br />
Veto Sprachförderung<br />
Veto Kleinkindgruppen<br />
64
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Koordinierungskreis: Freie Träger Kleinkindgruppen 04.02.2004 Veto Altersmischung<br />
Freie Träger Kleinkindgruppen 04.02.2004 Veto zum bisherigen Konzept der Betreuungsbausteine:<br />
Festlegung der Mindestbetreuungszeit auf 30<br />
Wochenstunden auch bei Krippen/Kleinkindgruppen<br />
GERK 15.02.2004 1. Veto Wegfall der Vormittagsbetreuung im Hort<br />
2. Veto Gruppengröße Ganztagsbetriebsform AM 3-6<br />
und 3-12 Jahre<br />
3. Veto keine Verschlechterung des Betreuungsangebots<br />
in Kindertagesstätten durch neue Bausteine<br />
Kirchen<br />
Kathol. Kirche 2.3.2004 Veto: max. 1,75 Fachkraftschlüssel<br />
Die Kathol. Kirche fällt bei der Neuverteilung des<br />
Fachkraftschlüssels unter die Höhe des Ist-<br />
Personalstandes.<br />
Ev. GKG, Ev. VorOrt-<br />
Gemeinden, Kathol. Kirche<br />
2.3.2004 Veto: 30 Schließtage als Norm sind nicht machbar.<br />
Bei Schließtagen ist derzeit eine Umstellung max. auf 33<br />
möglich, die Personalvertretung muss einer Änderung<br />
zustimmen. Im kirchlichen Arbeitsrecht ist eine<br />
40Stunden-Woche verankert.<br />
65
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
8.1 Darstellung der „Vetopositionen“ zum Abschluß des Projektes<br />
Katholische Gesamtkirchengemeinde Reutlingen<br />
1. Fachkraftschlüssel im Bereich der Kindergartenbetreuung<br />
Der in der AG Standards festgelegte Schlüssel von 1,75 Fachkräften pro Gruppe bei<br />
mehrgruppigen Einrichtungen ist für uns aus folgenden Gründen unzureichend:<br />
a.) Religiöse Erziehung<br />
Für die religiöse Erziehung, insbesondere für die Vorbereitung und<br />
Durchführung der kirchlichen Feste (z.B. Adventszeit, Weihnachten, Ostern)<br />
ist ein Mehraufwand im Vergleich zu anderen nichtkirchlichen Einrichtungen<br />
gegeben, den wir als unser Spezifikum bzw. kirchlichen Auftrag natürlich<br />
weiter betreiben wollen. Zudem besteht zwischen unseren Einrichtungen und<br />
den jeweiligen Einzelkirchengemeinden eine enge Verzahnung. So werden<br />
z.B. Gottesdienste oder Gemeindefeste von unseren Kindergärten regelmäßig<br />
mitgestaltet.<br />
b.) Qualitätsmanagement<br />
Wir haben uns vor einem Jahr entschieden, unter Federführung unseres<br />
Landesverbandes Kath. Kindertagesstätten e.V. in jeder Einrichtung ein<br />
Qualitätsmanagementsystem einzuführen und für die Zukunft fortzuentwickeln.<br />
Hierbei wurden die Kindergartenleitungen als auch die Trägerseite ausführlich<br />
geschult. Die Hauptarbeit steht uns hier allerdings noch bevor, nämlich die<br />
Umsetzung des Erlernten. Ziel ist die Qualitätssicherung und weitere<br />
Qualitätsentwicklung in unseren Einrichtungen, wie es im übrigen auch als<br />
Baustein im neu abzuschließenden Kindergartenvertrag vorgesehen ist. Durch<br />
zusätzliche Aufgaben, Besprechungen, Dokumentationen etc. entsteht hier<br />
längerfristig ein Mehraufwand.<br />
c.) Sprachförderung<br />
Aufgrund des zum Teil hohen Ausländeranteils in unseren Einrichtungen<br />
haben wir vor einem Jahr für jede Einrichtung eine Erzieherin nach dem<br />
„Denkendorfer Modell“ im Bereich der Sprachförderung geschult. Zum<br />
Teil mehrmals in der Woche wird Sprachförderung in unseren<br />
Einrichtungen durchgeführt und daher intensiv betrieben. Solange für<br />
die intensive Sprachförderung kein eigenes Projekt umgesetzt ist, haben<br />
wir auch hier einen Mehraufwand.<br />
d.) Mangelnde Umsetzungsmöglichkeiten – Einsatz zusätzlicher Springkräfte<br />
Da mit dem Schlüssel von 1,75 Fachkräften pro Gruppe insbesondere auch<br />
Vertretungsfälle mit abgedeckt sind, müssen bei Ausfall einer Fachkraft in<br />
einer Einrichtung Kräfte aus anderen Einrichtungen abgezogen werden. Hier<br />
können Engpässe dadurch entstehen, wenn Kräfte aus anderen Einrichtungen<br />
ebenfalls durch Krankheit, Fortbildung oder Urlaub nicht zur Verfügung<br />
stehen. Insgesamt haben wir nur vier Einrichtungen, die sich gegenseitig<br />
aushelfen können. Im Vergleich zur Stadt sind unsere<br />
Umsetzungsmöglichkeiten daher sehr begrenzt. Bei Ausfall von Fachkräften,<br />
sollte der Einsatz von zusätzlichen Springkräften in dem Umfang möglich sein,<br />
66
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
bis der vom Landesjugendamt vorgeschriebene Fachkraftschlüssel (z.B. 1,50<br />
Fachkräfte bei einer Regelgruppe) wieder erreicht ist.<br />
2. Stellenschlüssel für Anerkennungspraktikanten (AP)<br />
Bei der Berechnung der Stellen der einzelnen Träger wurden die Stellen für AP mit<br />
einem Schlüssel von 1,0 berechnet. Personen, die sich noch in der Ausbildung<br />
befinden, wurden also mit ausgelernten Fachkräften gleichgesetzt. Innerhalb der<br />
Diözese Rottenburg-Stuttgart werden alle Anerkennungspraktikanten nur mit 0,6<br />
Stellen bewertet. Dies aus folgenden Gründen:<br />
1.)<br />
AP´s sind zwar zu 100 % beim jeweiligen Träger angestellt, sind aber aufgrund der<br />
Wahrnehmung von Schulzeiten im Anerkennungsjahr nicht in vollem Umfang<br />
verfügbar.<br />
2.)<br />
Die Wertigkeit einer ausgelernten Fachkraft ist im allgemeinen höher einzustufen, als<br />
die einer noch in Ausbildung befindlichen AP.<br />
3.)<br />
Die Kosten einer AP liegen derzeit bei etwa 18.000 € pro Jahr. Die Kosten einer<br />
Fachkraft sind mit 40.000 € pro Jahr anzusetzen.<br />
3. Fachkraftschlüssel im Bereich der Ganztagesbetreuung und<br />
Stellenberechnung bezüglich des Kinderhauses St. Franziskus<br />
Der Fachkraftschlüssel von 1,75 Fachkräften pro Gruppe im Kindergartenbereich (30<br />
Std. Betreuung) wurde dergestalt ermittelt, dass von einem Schlüssel von 1,65<br />
ausgegangen wurde und zusätzlich 0,1 Stellen für die Abgeltung von<br />
Leitungsanteilen, Vertretungszeiten, Verstärkung etc. zugeschlagen wurde. Im<br />
Bereich der Ganztagesbetreuung wurde auf einen solchen Zuschlag verzichtet,<br />
obwohl in diesem Bereich ebenfalls Vertretungszeiten und dergleichen stattfinden.<br />
Hier wird lediglich die Betreuungszeit x 0,055 (1,65/30) gerechnet, so dass man bei<br />
einer Betreuungszeit von 51,5 Stunden auf einen Fachkraftschlüssel pro Gruppe von<br />
2,83 Stellen kommt. Auf diesen Ansatz müsste, wenn man gleich rechnet, noch ein<br />
Zuschlag von mindestens 0,1 Stellen kommen.<br />
Im Kinderhaus St. Franziskus werden 90 Kinder betreut, wovon 40 Kinder<br />
ganztags betreut werden. Von diesen 40 ganztägig betreuten Kindern sind 10 –<br />
12 Kinder unter drei Jahre alt. Bei der Berechnung der förderfähigen Stellen<br />
wurden die 40 GT-Kinder, die über fünf Gruppen verteilt sind, fiktiv als zwei GT-<br />
Gruppen gewertet und jeweils mit 2,83 Fachkräften ausgewiesen. Geht man<br />
davon aus, dass bei Altersmischung von 1,5 – 6 Jahren in der<br />
Ganztagesbetreuung als maximale Gruppengröße 18 Kinder festgelegt wurden,<br />
müsste es für das Kinderhaus St. Franziskus einen weiteren Zuschlag geben.<br />
Ausgehend davon, dass zwei GT-Gruppen mit nunmehr 2,93 Fachkräften<br />
bewertet werden, könnte dieser wie folgt aussehen:<br />
67
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
<br />
<br />
2 Gruppen mit je 18 Kindern als altersgemischte GT-Betreuung mit je 2,93 FK<br />
5,86<br />
anteiliger Aufschlag für 4 Kinder (5,86 FK x 4 Kinder/36 Kinder)<br />
0,65<br />
4. Festlegung der Betriebsformen - Sonderbetriebsform „St. Franziskus“<br />
Im Kinderhaus St. Franziskus werden 90 Kinder in drei verschiedenen<br />
Betriebsformen (RG, VÖ, GT) über fünf Gruppen verteilt betreut. D.h., dass in jeder<br />
Gruppe RG-Kinder, VÖ-Kinder und GT-Kinder zusammen sind. Diese Betriebsform<br />
wurde in der AG Standard explizit nicht beschlossen. Dennoch wollen wir an dieser<br />
Betriebsform festhalten, da wir den Eltern weiterhin die Möglichkeit bieten wollen,<br />
flexibel von GT-Platz auf Kindergartenplatz oder umgekehrt zu wechseln. Es hat den<br />
großen Vorteil, dass das jeweilige Kind durch den Wechsel der Betriebsform in der<br />
Gruppe bleiben kann und nicht in eine andere Gruppe wechseln muss. Eltern geben<br />
immer wieder Rückmeldung dass diese Wechselmöglichkeit für sie sehr positiv ist.<br />
An die<br />
Stadtverwaltung Reutlingen<br />
Sozialamt<br />
KELEG Projektgruppe<br />
Marktplatz 22<br />
72764 Reutlingen<br />
03.08.2004<br />
Veto der Evangelischen Kirche Reutlingen gegen eine Festlegung<br />
der Schließzeiten in den Kindertageseinrichtungen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
bezugnehmend auf die Sitzungen der AG Standards spricht sich hiermit die Evangelische<br />
Kirche Reutlingen gegen eine Festlegung der Schließzeiten von 30 bis 33 Tagen, bzw. 30<br />
Tagen ab 2007 in den Kindertageseinrichtungen aus.<br />
Die Änderung der Schließzeiten auf 30 Tagen basiert auf der Annahme einer 38,5 Stunden<br />
Arbeitswoche. Beim pädagogischen Personal in den Evangelischen<br />
Kindertageseinrichtungen besteht jedoch eine wöchentliche Arbeitszeit von 40,0 Stunden.<br />
Bezugnehmend auf das kirchliche Anstellungsrecht in der Evangelischen Landeskirche in<br />
Württemberg, ist eine Umstellung auf 38,5 Stunden wöchentliche Arbeitszeit nur mit<br />
Einverständnis der Mitarbeitervertretung möglich. Da dies bislang nicht erfolgt ist, werden<br />
unsere pädagogischen Fachkräfte bis auf Weiteres eine Arbeitswoche von 40,0 Stunden in<br />
Anspruch nehmen müssen. Des weiteren ist die Verfügungszeit der Erzieherinnen auf 25%<br />
68
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
der Wochenarbeitszeit laut Kirchenordnung festgeschrieben und kann nicht verändert<br />
werden.<br />
Durch diesen Rahmen bedingt, haben unsere Mitarbeiterinnen einen Anspruch auf acht<br />
Tage Arbeitszeitverkürzung (AZV), die zu den durchschnittlichen 30 Urlaubstagen<br />
hinzukommen. Des weiteren können bis zu zwei Tage Freizeitausgleich für Gemeindearbeit<br />
genommen werden. Insgesamt bedeutet dies eine Summe von durchschnittlich 40 Tagen,<br />
die bisher durch die Schließzeitenregelung von 35 Tagen mitgetragen wurde.<br />
Bei einer Festlegung der Schließzeiten auf 30 Tage werden enorme Kosten für<br />
Vertretungskräfte aufkommen, d.h. bei beispielsweise 35 pädagogischen Fachkräften in der<br />
Gesamtkirchengemeinde Reutlingen und 10 Tagen müssten 350 Tage durch Vertretung<br />
finanziert werden. Zu den Vertretungsfällen zählt jedoch u.a. eine durchschnittliche<br />
Krankheitszeit von 11 Tagen, sowie fünf Fortbildungstage pro Mitarbeiterin. Die Summe von<br />
ca. 900 Tagen muss demnach teilweise durch Vertretungskräfte übernommen werden.<br />
Ebenso ist aus pädagogischer Sicht ein häufiges Fehlen der Bezugspersonen für die Kinder<br />
und das Mitarbeiterteam nicht zu verantworten.<br />
Aus diesem Grund legen wir hiermit ein VETO ein.<br />
Wir bitten darum, diesen Einspruch zu berücksichtigen und ihn entsprechend im<br />
<strong>Projektbericht</strong> mit einzubeziehen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Gez.<br />
Kurt Haas<br />
Leiter Abteilung<br />
Soziales und<br />
Finanzen<br />
Gez.<br />
Wolfgang Staiger<br />
Verwaltung für den<br />
Kirchenbezirk<br />
Gez.<br />
Jan Hermann<br />
Verwaltung für die<br />
Gesamtkirchengeinde<br />
Gez.<br />
Angela<br />
Schumacher<br />
Fachberatung für<br />
Kindertageseinrichtungen<br />
69
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
An die<br />
Stadtverwaltung Reutlingen<br />
Sozialamt<br />
KELEG Projektgruppe<br />
Marktplatz 22<br />
72764 Reutlingen<br />
03.08.2004<br />
Bitte um Übergangslösung der Evangelischen Kirche Reutlingen für zwei<br />
Kindergärten im Kirchenbezirk Reutlingen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die AG Standards spricht sich für eine Festlegung des Fachkräfteschlüssels auf max.<br />
1,75 inklusive Leitungsfreistellung, besondere Anforderungen und Vertretung aus.<br />
Aufgrund der bisherigen Regelung zur Einrichtung von Integrativen Gruppen wurde<br />
in einigen Kindergärten im Kirchenbezirk zusätzliches Personal durch den Zuschuss<br />
des Landes finanziert. Dies hat sich aus pädagogischer Sicht für die Eingliederung<br />
der von Behinderung bedrohter Kinder in den Kindergartengruppen als überaus<br />
positiv und sinnvoll erwiesen.<br />
Da durch die seit 01.01.2004 eingeführte kommunale Förderung die Zuschüsse des<br />
Landes für integrative Gruppen wegfallen, müssen sich die einzelnen<br />
Kirchengemeinden auf die neue Situation einstellen.<br />
Folgende Evangelische Kindergärten sind betroffen:<br />
Ohmenhausen: Kindergarten Turmstraße 19 derzeitiger FK: 2,13<br />
Ohmenhausen: Kindergarten Mahdachstraße 40 derzeitiger FK: 2,13<br />
Der o.g. Fachkräfteschlüssel beinhaltet keine Leitungsanteile, Vertretung oder<br />
besondere<br />
Aufwändungen.<br />
Aus diesem Grund bitten wir um eine Übergangslösung oder eine<br />
Sondervereinbarung, um den vorgegebenen Fachkräfteschlüssel von 1,75 zu<br />
erreichen.<br />
70
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Gez.<br />
Kurt Haas<br />
Leiter Abteilung<br />
Soziales und<br />
Finanzen<br />
Gez.<br />
Jan Hermann<br />
Verwaltung für die<br />
Gesamtkirchengeind<br />
e<br />
Gez.<br />
Wolfgang Staiger<br />
Verwaltung für den<br />
Kirchenbezirk<br />
Gez.<br />
Angela<br />
Schumacher<br />
Fachberatung für<br />
Kindertageseinric<br />
ht-ungen<br />
Die folgenden Vetopositionen wurden vom Koordinationskreis der Freien Träger<br />
eingereicht;<br />
Da kein gemeinsames Veto eingereicht wurde, werden hier in Folge alle<br />
eingereichten aufgelistet.<br />
Veto des Freien Kinderhauses Reutlingen e.V.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren ,<br />
wir sind froh über den gesamten Prozeß, der für uns insgesamt als gut betrachtet<br />
wird. Er wird unseres Erachtens insgesamt betrachtet zu einer Verbesserung in der<br />
Kinderbetreuung in Reutlingen führen, da freie Ressourcen effektiv künftig genutzt<br />
werden.<br />
In der AG Bedarfsplanung wurden Standards für Gruppengrößen festgelegt. Diese<br />
beträgt z.B. künftig im Regelkindergartenbereich 25 Kinder pro Gruppe, was einer<br />
Reduzierung von ungefähr 3 Kindern pro Gruppe entspricht. Dies ist ein guter Schritt<br />
in die richtige Richtung.<br />
Weiterhin bilden diese 25 Kinder pro Gruppe künftig die Basis für die Finanzierung<br />
der einzelnen Träger, welches in Form einer Synchronisation stattfindet.<br />
Wenige kleine freie Träger haben bereits heute einen besseren Standard als diese<br />
25 Kinder aufgrund Ihre besonderen pädagogischen Konzepte.<br />
71
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Die Synchronisation bewirkt, daß diese freien Träger anders betrachtet werden, als<br />
es bisher aufgrund anderer Förderbedingungen der Fall war. Der Landeszuschuß<br />
war nicht an einen Gruppengröße gebunden. Die Stadt war bei Anerkenntnis durch<br />
das Land verpflichtet den Träger zu fördern.<br />
Eine Verpflichtung zur Verschlechterung auf neue Standards kann durch uns nicht<br />
akzeptiert werden. Deswegen legen wir an dieser Stell unser Veto ein.<br />
Für diese freien Träger sind Sonderregelungen erforderlich. Wir gehen davon aus,<br />
daß die Sonderregelungen so vereinbart werden, daß dieser beschriebene Fall nicht<br />
eintritt.<br />
Freies Kinderhaus Reutlingen e.V.<br />
gez.Otter<br />
gez. Kern<br />
Hallo Frau Höhn,<br />
Als noch übriges "Veto" möchten der Koordinationskreis der freien Träger in den<br />
<strong>Projektbericht</strong> aufnehmen lassen:<br />
"Eine finanzielle Schlechterstellung von Trägern bzw. Eltern bei gemeindeübergreifendem<br />
Angebot lehnen wir ab. Das Wunsch und Wahlrecht der Eltern hat<br />
zu gelten."<br />
Die anderen Einwendungen sind in unterschiedlichem Umfang berücksichtigt,<br />
aufgenommen oder umgesetzt worden.<br />
Evtl. werden sich die Kleinkindgruppen noch gesondert melden.<br />
Gruß C. Lutz<br />
Reutlingen, den 6.4.2004<br />
Projekt KELEG<br />
„Optimierung der Kinderbetreuung“<br />
Geschäftsstelle<br />
z.Hd. Frau Höhn, Herr Pflumm<br />
Stadt Reutlingen<br />
Marktplatz 22<br />
72764 Reutlingen<br />
72
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
---------------- VETO---------------<br />
Keine Benachteiligung von freien Trägern mit besonderen pädagogischen<br />
Konzepten<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
aus aktueller Situation bitte ich Sie im Namen des Koordinationskreises und im<br />
Namen des Waldkindergartens Reutlingen folgende Ergänzungen zur gestrigen<br />
Meldung von Fr. Lutz aufzunehmen:<br />
1. Das neue Kindergartengesetz sieht eine Erhaltung der Trägervielfalt vor.<br />
2. Die Zuschüsse an freie Träger sind nach den Betreuungsformen und<br />
Betriebsformen auszurichten, die einen jeweils unterschiedlichen hohen<br />
Personal- und Sachaufwand erfordern. Es muss lt. Kindergartengesetz<br />
gewährleistet sein, dass ein durch höher qualifiziertes Betreuungsangebot<br />
bedingter höherer Aufwand auch bei der Förderung der freien Träger zu<br />
berücksichtigen ist.<br />
Freie Träger mit besonderen pädagogischen Konzepten dürfen keine<br />
Benachteiligung erfahren!<br />
3. In den örtlichen Vereinbarungen müssen sich Regelungen vorfinden, die<br />
sich aus den Veränderungen eines Trägers nach dem 1. Januar 2003<br />
ergeben haben.<br />
4. In Reutlingen bilden künftig 25 Kinder pro Gruppe die Basis für die<br />
Finanzierung der einzelnen Träger, welches in Form einer Synchronisation<br />
stattfindet.<br />
5. Freie Träger von Kindertageseinrichtungen haben bereits heute einen<br />
besseren Standard als diese 25 Kinder auf Grund ihrer besonderen<br />
pädagogischen Konzepte<br />
6. eine Verpflichtung zur Verschlechterung auf neue Standards kann , auch auf<br />
Grund der vorliegenden Betriebserlaubnisse, durch uns nicht akzeptiert<br />
werden. Deswegen legen wir an dieser Stelle unser Veto ein.<br />
Für die freien Träger sind Sonderregelungen erforderlich. Wir appellieren an das<br />
Schlechterstellungsverbot und gehen davon aus, dass die Sonderregelungen so<br />
vereinbart werden, dass dieser beschriebene Fall nicht eintritt.<br />
Für den Koordinationskreis freie Träger von Kindertageseinrichtungen in Reutlingen<br />
gez. S. Gross<br />
Für den Waldkindergarten Reutlingen<br />
gez. S. Gross<br />
73
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Vetopositionen GERK<br />
Zu einem großen Teil unserer Einwände konnte in den Arbeitsgruppen Konsens<br />
gefunden werden. Auch wurde der Bedeutung unserer Argumente meist viel Gewicht<br />
beigemessen. Da aber nicht alle Forderungen erfüllt oder behandelt werden konnten,<br />
wurden einige für die intensive Weiterbearbeitung empfohlen. Damit unsere Position<br />
zu diesen Themen nicht verloren gehen, haben wir die wichtigsten Punkte<br />
zusammengefasst:<br />
• Regelung für IN-Gruppen:<br />
Dass bei der Betreuung integrativer Kinder nach wie vor qualitativer<br />
Verbesserungsbedarf besteht, wurde in der Projektgruppe allgemein<br />
akzeptiert und daher als Schwerpunkt in den Themenspeicher aufgenommen.<br />
Wir möchten daher für die weitere Bearbeitung auf unsere Forderung, IN-<br />
Gruppen mit zusätzlichem Fachpersonal auszustatten (1 Kind = 50%, 2<br />
Kinder= 75%, 3 Kinder = 100%), hinweisen. Es gilt vor allem, den Arbeitskreis<br />
Integration in diese Diskussion einzubeziehen.<br />
• Kleinkindgruppen:<br />
Auch die Kleinkindgruppen sind unserer Meinung nach noch nicht genügend<br />
berücksichtigt, hier bestand ebenfalls ein Konsens in der Projektgruppe,<br />
dieses Thema fortzuführen. Wir schließen uns dem Veto des AK<br />
Kleinkindgruppen an.<br />
• Sprachförderung:<br />
Da die Sprachförderung im Projekt nicht Gegenstand der Bearbeitung war,<br />
möchten wir auch hier betonen, dass die derzeitige Situation zur Förderung<br />
vin Kindern mit Sprachschwierigkeiten nicht zufrieden stellend ist und<br />
dringend verbessert werden muss.<br />
• Gruppengröße / Personalschlüssel:<br />
Wir erklären uns einverstanden mit der Regelgruppengröße von 25 Kindern<br />
als 1. Schritt (siehe Präambel <strong>Projektbericht</strong>). Wir möchten uns jedoch<br />
ausdrücklich für eine schnelle Reduzierung der Gruppengröße und Erhöhung<br />
des Fachkraftschlüssels aus bereits mehrfach genannten pädagogischen<br />
Gründen.<br />
• eingruppige Einrichtungen:<br />
Für den Entscheidungsprozess über den Fortbestand eingruppiger<br />
Einrichtungen durch das Kuratorium wünschen wir uns die Berücksichtigung<br />
der pädagogischen Qualität, der Vielfalt der Betriebsformen und der<br />
wohnortnahen Versorgung.<br />
• Hort / Gruppengröße GT:<br />
Über das Veto vom 15.02.04 konnte aus Zeitmangel nicht diskutiert werden.<br />
Daher sollen folgende Punkte in der Weiterbearbeitung beachtet werden:<br />
- keine Abschaffung der vormittäglichen Hortbetreuung ohne entsprechenden<br />
Ersatz<br />
- die Gruppengröße in der Altersmischung GT 3-6 Jahre und 3-12 Jahre von<br />
20 Kindern bedeutet im Verhältnis zum Ist-Zustand eine Steigerung der<br />
Kinderzahl, was wir nicht hinnehmen können.<br />
- es ist genau zu prüfen, ob durch die Einführung der Bausteine keine<br />
74
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Verschlechterung bei der Abdeckung der Betreuungszeiten erfolgt (Baustein<br />
51,5 für Vollzeitbeschäftigte ausreichend?)<br />
Generell unterstützen wir den Erhalt und Ausbau der Trägervielfalt und somit die<br />
Wahlfreiheit der Eltern bezüglich besonderer pädagogischer Konzepte.<br />
9.0 Bearbeitung der verwiesenen Anträge aus dem<br />
Gemeinderat<br />
Die Arbeitsgruppen haben Argumentationslinien für die Beantwortung der<br />
beiden Anträge beraten, die Verwaltung wird diese in Beratungsunterlagen<br />
umsetzen.<br />
75
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
10. Gesamtbeurteilung des Projektes Optimierung der<br />
Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
1. Einvernehmliche Einschätzungen<br />
Es gibt eine weitgehende Übereinkunft, was die Anforderungen an<br />
Kindertageseinrichtungen, was die zu leistende Arbeit angeht.<br />
Die Grundstruktur der örtlichen Bedarfsplanung ist nicht umstritten.<br />
Die Regelungen für die Struktur der Vertragsvereinbarung konnte gemeinsam<br />
getroffen werden.<br />
Damit sind die notwendigen Voraussetzungen im Sinne des neuen<br />
Kindergartengesetzes bearbeitet.<br />
Das Ziel des Projektes konnte erreicht werden, es besteht nun eine<br />
einheitliche transparente Steuerung zwischen der Stadt Reutlingen und ihren<br />
Trägern, die Grundstrukturen für ein schlüssiges System wurden erarbeitet.<br />
Die Träger stehen damit vor der Aufgabe, ihre internen<br />
Steuerungsmechanismen auf die neuen Festlegungen auszurichten, was ganz<br />
sicher eine nicht gering einzuschätzende Schwierigkeit darstellen wird.<br />
Eine Überprüfung nach ca. drei Jahren Bestand der neuen Regelungen wird<br />
vorgeschlagen.<br />
Die Projektorganisation mit externer Moderation und Begleitung hat sich<br />
bewährt.<br />
Auch die Anregungen für die Stadt Reutlingen im Gutachten von Roland<br />
Berger sehen zum einen für den Bereich der Kindertagesbetreuung einen<br />
hohen Nachholbedarf in der Ganztages- und Kleinkindbetreuung. Dies wurde<br />
befürwortet.<br />
Andererseits sieht Berger einen Konsolidierungsbeitrag in der<br />
Kindertagesbetreuung.<br />
Die AGs konnten ein Konsolidierungspotential nicht erkennen.<br />
2. Unterschiedliche Positionen<br />
Konsens konnte in vielen Bereichen nicht erreicht werden, da die<br />
Beurteilungen doch weit auseinandergingen, was in diesem Projekt erreichbar<br />
sein müsste.<br />
Die einzelnen Festlegungen bei den Steuerungsparametern waren und sind<br />
umstritten, ebenso die Frage wie schnell ein zusätzliches Angebot realisiert<br />
werden kann oder sollte.<br />
76
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Unterschiedliche Einschätzungen konnten bis zum Schluss der Beratungen<br />
nicht ausgeräumt werden, es gibt zu unterschiedliche Ausgangspositionen und<br />
Beurteilungen. Solche Positionen könnten nur dann einander angenähert<br />
werden, wenn deutlich mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen würden.<br />
Wichtig war es deshalb, dass die Festlegungen so erarbeitet wurden, dass sie<br />
für künftige Veränderungen und eine Qualitätsverbesserung eine sichere<br />
Basis darstellen können.<br />
3. Zusammenstellung der zur Weiterbearbeitung empfohlenen<br />
Themenfelder<br />
Situation der institutionellen Kleinkindbetreuung unter 20 Stunden<br />
Situation der Schulkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in<br />
schulnahen Formen<br />
Situation der Integration von Kindern mit schwer Behinderungen und<br />
Beeinträchtigungen<br />
Umsetzung der intensiven Sprachförderung in den<br />
Kindertageseinrichtungen<br />
Betreuungskonzepte für Kinder mit Hilfebedarf nach §§27 ff KJHG<br />
im Bereich Hilfe zur Erziehung in Tageseinrichtungen und daraus<br />
resultierende Notwendigkeit der Kooperation mit dem Landratsamt.<br />
Überlegung zur Umsetzung der Betreuungsbausteine im Rahmen<br />
einer angepassten Besuchsgeldregelung.<br />
Planung der Überprüfung der Umsetzung dieses Projektes nach 3<br />
Jahren mit Unterstützung einer externen Begleitung.<br />
4 .Dank<br />
Die in die Lenkungsgruppe, Projektgruppe und in die Arbeitsgruppen<br />
berufenen Vertreterinnen und Vertreter von Trägern und Eltern, Rat und<br />
Verwaltung haben sehr engagiert in dieser knappen Zeit gearbeitet. Ein<br />
herzliches Dankeschön für die Arbeit in den Arbeitssitzungen und bei den<br />
Vorbesprechungen und Vorbereitungen.<br />
77
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
<strong>Anlage</strong>n<br />
<strong>Anlage</strong> 1 Ehrenamtliche Leistungen in Kindertageseinrichtungen<br />
<strong>Anlage</strong> 2 Langfassung zu den konzeptionellen Anforderungen des<br />
GERK<br />
<strong>Anlage</strong> 3 Aufstellung der Teilnehmer/innen im Projekt<br />
<strong>Anlage</strong> 4 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Integration<br />
<strong>Anlage</strong> 5 Vetoposition der Kleinkindgruppen<br />
78
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
<strong>Anlage</strong> 1 Ehrenamtliche Leistungen in Kindertageseinrichtungen<br />
In der Untergruppe „Ehrenamt“ waren<br />
Frau Geng-Hullkonen<br />
Herr Adchoff<br />
Herr Auber<br />
Herr Hermann<br />
Frau Höhn<br />
Studentenwerk<br />
freie Träger/freies Kinderhaus<br />
kath. Kirche<br />
Evang. Kirche<br />
Stadt Reutlingen<br />
vertreten.<br />
Ihr Ziel war, zur Vorbereitung der Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen<br />
Überlegungen anzustellen.<br />
Aspekte im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Bewertung ehrenamtlicher<br />
Arbeit in der Betriebsführung von Tageseinrichtungen für Kinder<br />
Im Zusammenhang mit der Bewertung ehrenamtlicher Tätigkeiten in<br />
Tageseinrichtungen für Kinder erschien es der Untergruppe sinnvoll, eine<br />
grundsätzliche Betrachtung zum Ehrenamt in Tageseinrichtungen voranzustellen.<br />
Auf dieser Grundlage wird in einem zweiten Schritt die ehrenamtlichen Leistungen<br />
dargestellt, die finanziell zu bewerten sind.<br />
GRUNDSATZ<br />
Unter Einbezug von Eltern bzw. Elternengagement in Tageseinrichtungen für Kinder<br />
verstehen wir grundsätzlich:<br />
Im Sinne der aus §22 KJHG resultierenden Erziehungspartnerschaft zwischen den<br />
sozialpädagogischen Fachkräften der Tageseinrichtungen und den<br />
Eltern/Erziehungsberechtigten bestehen verschiedenen Formen der Beteiligung von<br />
Eltern.<br />
79
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
a.) die Lebenssituation und den Entwicklungsverlauf des eigenen/einzelnen<br />
Kindes betreffend;<br />
hierzu zählen insbesondere:Aufnahmegespräch<br />
Eingewöhnungsphase<br />
Entwicklungsgespräche<br />
Konfliktgespräche<br />
Kooperationen mit anderen soz. Einrichtungen, das<br />
individuelle Kind betreffend<br />
b.) die Situation der Gruppe/der Einrichtung pädagogische Themen betreffend;<br />
hierzu zählen insbesondere:Elternabende<br />
Unterstützung bei:<br />
gemeinsame Ausflüge der ganzen<br />
Tageseinrichtung, der Gruppe, einer Teilgruppe<br />
regelmäßige Aktivitäten im Rahmen des päd.<br />
Konzept, die mit diesem zusätzliches freiwilliges<br />
Engagement weiterer Personen in besonderer<br />
Weise ausgestaltet werden können, wie<br />
Schwimmen gehen, Turnen gehen, Waldtag o.ä.<br />
Feste im Jahresverlauf, die durch die Eltern<br />
mitgestaltet/ausgerichtet werden<br />
c.) die Situation der Gruppe/der Einrichtung organisatorischen/finanziellen<br />
Themen betreffend;<br />
hierzu zählen insbesondere:Mit-Organisation von Stadtteilaktivitäten,<br />
Flohmärkten, Weihnachtsmärkten vor allem zur<br />
Akquise von Spenden<br />
Unterstützung bei Pflanz- und Pflegeaktivitäten im<br />
Außenbereich<br />
Unterstützung bei Putzaktivitäten und<br />
Kleinreparaturen im Innenbereich (Nähen von<br />
Vorhängen, Spielzeug waschen...)<br />
Unterstützung durch materiellen und finanzielle<br />
Spenden<br />
Unterstützung durch einmalige Sonderleistungen,<br />
wie die Entwicklung eines Logos, den Druck von<br />
Faltblättern, die Organisation eines Fotographen<br />
o.ä.<br />
Eltern engagieren sich in den unter b und c dargestellten Punkten ehrenamtlich. Wie<br />
in der Aufzählung stets erwähnt handelt es sich um unterstützende Tätigkeiten und<br />
nicht um eine Ersetzung professioneller Tätigkeiten! Diese Form Unterstützung kann<br />
jedoch mit zum Profil eines Trägers beitragen!<br />
Das dargestellte Engagement ist unabhängig vom Wahlamt des Elternbeirats zu<br />
sehen. Dieser besteht gemäß den Richtlinien des Sozialministeriums in jeder<br />
Einrichtung und ist stets ehrenamtlich.<br />
80
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Die sozialpädagogischen Fachkräfte tragen durch ihr Selbstverständnis und ihr<br />
fachliches Handeln dazu bei, dass Eltern Räume erhalten sich zu engagieren.<br />
EINGRENZUNG DER DEFINITION<br />
Unter Ehrenamt verstehen wir grundsätzlich:<br />
Das freiwillige, finanziell nicht ausgeglichene Engagement, das aus eigener<br />
Motivation „für die Sache“ entsteht.<br />
Unter Ehrenamt im Rahmen der Selbstorganisation von Tageseinrichtungen für<br />
Kinder in gemeinnützigen Trägerstrukturen verstehen wir:<br />
Alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit den Geschäften und Strukturen des<br />
Trägers an sich stehen und nicht im direkten Zusammenhang mit dem Betrieb der<br />
Tageseinrichtung stehen, wie Vorstandstätigkeiten, Mitgliederversammlung,<br />
Spendenakquise, Öffentlichkeitsarbeit etc.. Durch ihr Engagement in diesen Bereich<br />
erhalten Eltern andere Beteiligungsrechte und -möglichkeiten als in anderen<br />
Trägerstrukturen<br />
Somit resultiert, dass alle Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit dem<br />
Betrieb der Tageseinrichtung bestehen über Pauschalen oder per Nachweis<br />
finanziell dargestellt werden können.<br />
Sie können zur Darstellung des Anteils der Eigenleistung/Eigenmittel des Trägers<br />
dienen.<br />
Für die nachfolgend aufgelisteten, ehrenamtlich erbrachten Leistungen wird ein<br />
Betrag von 11.91€ je Stunde berücksichtigt<br />
(Eingangsstufe BAT VI)<br />
Personalbewirtschaftung<br />
Ausschreiben, Auswahl, Einstellung, Verträge, Versicherungen, Dienst- und<br />
Fachaufsicht, Lohnbuchhaltung, arbeitsrechtliche Verfahren<br />
Gebäude<br />
Reinigung, Heizung, Instandhaltungsarbeiten im Innen- Außenbereich beauftragen,<br />
überwachen und teilw. durchführen, Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen im<br />
Innen- und Außenbereich<br />
Verwaltung<br />
Beantragung und Verwaltung von Zuschüssen<br />
Abwicklung von Elternbeiträgen, Bilanzerstellung/Jahresabschluß, Buchhaltung,<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Pädagogischer Betrieb<br />
Aufrechterhaltung der Trägeraufsicht durch Springkrafteinsatz, der nicht im<br />
Personalschlüssel eingerechnet ist<br />
Tätigkeiten einer päd. Leitung, sofern im Personalschlüssel keine gegeben ist<br />
(Aufnahmeverfahren<br />
81
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Organisatorischer Betrieb<br />
Einkäufe von Beschäftigungs- und Verbrauchsmaterial<br />
Tätigkeiten einer päd. Leitung, z.B. Erstellung des Dienstplans, sofern im<br />
Personalschlüssel keine gegeben ist.<br />
Verpflegung mit warmem Essen (Einkauf, Durchführung oder Organisation catering)<br />
Verpflegung im Kindergartenbetrieb (Teegeld, Kochtage, etc)<br />
Entscheidung, Beauftragung, Überwachung der Investitionen (sofern im Bereich<br />
Verwaltung nicht mitberücksichtigt)<br />
82
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
<strong>Anlage</strong> 2 Langfassung zu den konzeptionellen Anforderungen der<br />
GERK<br />
Konzeptionelle Anforderungen an Tageseinrichtungen<br />
Präambel<br />
Die konzeptionellen Anforderungen an die Reutlinger Tageseinrichtungen zur<br />
vorschulischen Kinderbetreuung und –erziehung ergeben sich grundsätzlich aus der<br />
Neufassung des Kindergartengesetzes für Baden-Württemberg vom 8.4.2003:<br />
§ 2<br />
Aufgaben und Ziele<br />
(1) Die Tageseinrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 2 bis 4 und 6 sowie die<br />
Tagespflegepersonen im Sinne von § 1 Abs. 7 ergänzen und unterstützen die<br />
Erziehung des Kindes in der Familie. Ihre Aufgabe umfasst die Betreuung,<br />
Bildung und Erziehung des Kindes zur Förderung seiner Gesamtentwicklung.<br />
(2) Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung<br />
bedürfen, sollen soweit dies möglich ist, zusammen mit Kindern ohne<br />
Behinderung in gemeinsamen Gruppen gefördert werden.<br />
Die Neufassung des Kindergartengesetzes setzt damit die unter Mitwirkung<br />
Deutschlands verabschiedete internationale Übereinkunft des Weltbildungsforums in<br />
Dakar aus dem Jahr 2000 um, die seitens der UNESCO mit dem Programm<br />
„Education for All (EFA)“ ausgefüllt wird. Unter den sechs EFA- (Dakar)-Ziele stechen<br />
heraus:<br />
1. Ausweitung und Verbesserung der frühkindlichen Betreuung und<br />
Erziehung, insbesondere für gefährdete und benachteiligte Kleinkinder.<br />
5. Ausgleich der Geschlechterdisparitäten im Bildungswesen insgesamt bis<br />
2015.<br />
6. Bekräftigung von Qualität als Priorität bei allen Bildungsanstrengungen [...].<br />
Die gültigen Rechtsgrundlagen für die Reutlinger Kindergärten und<br />
Kindertagesstätten beinhalten folglich eine deutliche Aufgabenerweiterung im<br />
Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung sowie eine qualitative<br />
Herausforderung in der alltäglichen Arbeit. Dies ist eine generelle Tendenz und<br />
spiegelt sich deshalb auch in der Fachliteratur wieder:<br />
„Der Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen besteht darin,<br />
die Selbstbildungsprozesse jedes Kindes, durch Betreuung zu sichern<br />
83
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
und durch Erziehung zu ermöglichen und zu unterstützen.“<br />
H.J. Laewen (Hrsg.): Bildung und Erziehung. Weinheim 2002, S. 343<br />
Die Umsetzung des Bildungsauftrages geht vom Entwicklungsstand des einzelnen<br />
Kindes in seiner Gruppe aus.<br />
Die Rahmenbedingungen sind konzeptionell und organisatorisch so zu gestalten,<br />
dass sie den Erfordernissen der Aufgabenstellung nach § 2 (1) KiGa-Gesetz B.-W.<br />
entsprechen. Die Arbeitsbedingungen sowie Qualifikation und Qualifizierung der<br />
pädagogischen Fachkräfte sind eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung dieser<br />
Aufgabe.<br />
Darüberhinaus sollen Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, neue<br />
und zukünftige Aufgabenstellungen aufgreifen zu können.<br />
Gegenwärtig stehen folgende Aufgabenfelder in der besonderen Aufmerksamkeit:<br />
1. Die Berücksichtigung von Kindern in schwierigen Lebenslagen<br />
• Die pädagogische Arbeit geht auf die besonderen Bedürfnislagen von<br />
Kindern in schwierigen Lebenslagen ein, um im Vorgriff auf die<br />
integrative Arbeit Ausgrenzungen zu vermeiden und das betroffene Kind<br />
zu stabilisieren.<br />
2. Die Berücksichtigung von Kindern mit Behinderungen<br />
• Der Grundansatz in der pädagogischen Arbeit mit behinderten Kindern ist<br />
deren Anrecht auf eine selbstverständliche soziale Teilhabe. Deshalb ist<br />
in der alltäglichen Arbeit sicherzustellen, dass alle Kinder sich auf der<br />
Basis ihres jeweiligen Entwicklungsniveaus im gemeinsamen Handeln,<br />
Spielen und Lernen als kompetent erfahren können.<br />
• Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit muss für eine gelingende<br />
Inklusion gewährleistet sein.<br />
• In der integrativen Arbeit ergeben sich besondere pädagogische<br />
Erfordernisse und die Notwendigkeit von zusätzlicher pädagogischer<br />
Unterstützung, um Ausgrenzungen zu vermeiden bzw. zu überwinden.<br />
• Fortbildung und integrationspädagogische Beratung müssen garantiert<br />
sein.<br />
3. Die ganzheitliche Sprachförderung unter Berücksichtung kultureller Vielfalt<br />
Das neue Kindergartengesetz trifft dazu im §9 Absatz 2 folgende Aussage:<br />
• „(2) Das Kultusministerium entwickelt im Benehmen mit dem jeweils<br />
berührten Ministerium mit Beteiligung der Trägerverbände Zielsetzungen<br />
für die Elementarerziehung. Dabei spielt die ganzheitliche<br />
Sprachförderung eine zentrale Rolle“.<br />
• Es gibt dazu ein Diskussionspapier zu einem Gesamtkonzept zur<br />
sprachlichen Förderung von Kindern im Vorschulalter und im<br />
Anfangsunterricht der Grundschule vom 27. Februar 2003.<br />
• Außerdem liegt ein Entwurf einer Projektgruppe „Sprachförderung im<br />
Vorschulalter“ von der Landesstiftung vor, seit Juli auch das<br />
Förderprogramm vor.<br />
4. Geschlechterdifferenzierung und Gender-Mainstreaming<br />
84
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
In § 9, Abs. 3 KJHG findet sich hierzu folgende Festlegung:<br />
• „Bei der Ausgestaltung der Leistungen und Erfüllung der Aufgaben sind<br />
die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu<br />
berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die<br />
Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.“<br />
• „Geschlechterdifferenzierung bedeutet die Reflexion der eigenen<br />
Erwartungen, ihrer Weitergabe im pädagogischen Handeln sowie eine<br />
gleichzeitige bewusste Öffnung starrer Fixierungen durch Wort und Tat in<br />
Materialangebot, Sprache, Umgang, Raumgestaltung und vieles andere<br />
mehr.“<br />
Gabriele Hilke: Fachliche Stellungnahme zum Entwurf des Fachplans<br />
Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Tübingen, S. 3<br />
5. Die aktive Beratung und Kooperation mit Eltern und Schule zur Gestaltung<br />
des Übergangs von Kindertageseinrichtung zur Schule<br />
• Rechtliche Grundlage ist hierfür die gemeinsame Verwaltungsvorschrift<br />
von Kultusministerium und Sozialministerium vom August des<br />
Vorjahres.<br />
• Ziel müssen gemeinsame pädagogische Grundlagen von<br />
Kindertageseinrichtungen und Schulen sein. Beide Institutionen<br />
begleiten die Kinder in verschiedenen Entwicklungsphasen. Deshalb ist<br />
eine Klärung unterschiedlicher Inhalte und unterschiedlichen<br />
Verständnisses aus Sicht der Kindertagesstätten und der Grundschule<br />
unerlässlich, denn die Bewältigung des Übergangs vom Kindergarten in<br />
die Grundschule ist von zentraler Bedeutung für die weitere<br />
Bildungskarriere.<br />
6. Die Gestaltung einer aktiven Bildungs- und Erziehungspartnerschaft Familie<br />
und Kindertageseinrichtung<br />
• Von zentraler Bedeutung hierfür ist die wechselseitige Öffnung: Eltern<br />
und ErzieherInnen müssen Zeit finden für den Austausch. So wird den<br />
Eltern der Lebensbereich ‚Kindergarten’ transparenter gemacht,<br />
während andererseits die ErzieherInnen Einblick in die<br />
Familiensituation erlangen können. Dadurch können Erziehungsziele<br />
und –praktiken aufeinander abgestimmt werden oder es kann zu<br />
wechselseitiger Toleranz gefunden werden.<br />
• Zugleich kommt es zur Reflexion eigener Einstellungen und<br />
Erfahrungen. Das Alltagswissen der Eltern über Erziehung und die<br />
Fachkenntnisse der ErzieherInnen ergänzen einander. Können Eltern<br />
am Kindergartenalltag teilnehmen, kommt es zum Modellernen der<br />
Eltern einerseits und wird andererseits das Bildungsangebot durch das<br />
Wissen, die Kompetenzen der Eltern erweitert.<br />
• Eltern und ErzieherInnen sollten die Bedeutung der jeweils anderen<br />
Lebenswelt für das Kind anerkennen und die Verantwortung für die<br />
Förderung der kindlichen Entwicklung teilen.<br />
• Aus dieser Sicht wandeln sich die Einrichtungen zu einer Art<br />
Kommunikationszentren für Eltern, Kinder und ErzieherInnen.<br />
85
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
• Eine Erziehungspartnerschaft beinhaltet ferner die Mitwirkungs- und<br />
Mitbestimmungsmöglichkeiten der Eltern im Kindergarten, wie sie das<br />
KJHG vorsieht. Dadurch können sie auch an der<br />
Konzeptionsentwicklung, Projektplanung usw. beteiligt werden.<br />
6. Bewegung und motorische Entwicklung der Kinder<br />
• Aus pädagogischer Sicht ist die einseitige Förderung kognitiver<br />
Fertigkeiten zu vermeiden, denn diese Fähigkeiten basieren auf der<br />
motorischen Entwicklung. Ein Kind, das nicht richtig hüpfen kann, kann<br />
auch nicht richtig rechnen. Da Reutlinger Einrichtungen überwiegend<br />
Kinder aus einem städtischen Milieu mit entsprechend eingeschränkten<br />
Bewegungsmöglichkeiten aufnehmen, ist die ausreichende<br />
Berücksichtigung von Bewegung im pädagogischen Konzept<br />
unabdingbar.<br />
GERK für die Arbeitsgruppe Standard<br />
November/Dezember 2003<br />
86
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
<strong>Anlage</strong> 3 Aufstellung der Teilnehme/rinnen in den einzelnen<br />
Projektzusammenhängen<br />
Lenkungsgruppe des Projektes Optimierung und bedarfsgerechte Strukturierung des<br />
Angebotes im Bereich der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
Mitglieder:<br />
Stadtverwaltung Reutlingen<br />
Gemeinderat CDU-Fraktion<br />
Gemeinderat SPD-Fraktion<br />
Gemeinderat FWV-Fraktion<br />
Gemeinderat Grüne und Unabhängigen-Fraktion<br />
Gemeinderat BMR/FDP-Fraktion<br />
Gemeinderat<br />
Ev. Kirche Gesamtstadt<br />
Ev. Kirche Gesamtstadt<br />
Ev. Kirche Vorortgemeinden<br />
Ev. Kirche Vorortgemeinden<br />
Kath. Kirche<br />
Kath. Kirche<br />
Freie Träger<br />
Freie Träger<br />
Freie Träger<br />
Elternvertreter Stadt<br />
Elternvertreter Kirchen<br />
Elternvertreter Freie Träger<br />
Personalrat<br />
Herr Bürgermeister Hahn<br />
Frau Stadträtin Gaiser<br />
Frau Stadträtin Gnant<br />
Frau Stadträtin Menton<br />
Herr Stadtrat Buck<br />
Frau Stadträtin Grimm<br />
Frau Stadträtin Bauer-Ratzel<br />
Herr Dr. Plümicke<br />
Herr Haas<br />
Herr Pfarrer Behrend<br />
Herr Pfarrer Dinkel<br />
Herr Dekan Widmann<br />
Herr Auber<br />
Frau Lutz<br />
Frau Gross<br />
Herr Achoff<br />
Herr Siems<br />
Frau Dr. Ailinger<br />
Herr Aschhoff<br />
Frau Gebhard<br />
Beratend:<br />
Stadtverwaltung Reutlingen<br />
Stadtverwaltung Reutlingen<br />
Herr Pflumm<br />
Frau Höhn<br />
Projektgruppe des Projektes Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
87
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Stadt Reutlingen Amtsleitung<br />
Stadt Reutlingen Abteilungsleitung<br />
Stadt Reutlingen Fachberatung<br />
Stadt Reutlingen Kindertagesstätten<br />
Stadt Reutlingen Kinderhäuser<br />
Stadt Reutlingen Finanzverwaltung<br />
Stadt Reutlingen Fachberatung<br />
Stadt Reutlingen Kinderhäuser<br />
Stadt Reutlingen Fachberatung<br />
Stadt Reutlingen Kinderhäuser<br />
Stadt Reutlingen Kindergärten<br />
Ev. Kirche Innenstadt<br />
Ev. Kirche Innenstadt<br />
Ev. Kirche Vororte<br />
Ev. Kirche Vororte<br />
Ev. Kirche Vororte<br />
Kath. Kirche<br />
Kath. Kirche<br />
Kath. Kirche<br />
Freie Träger<br />
Freie Träger<br />
Freie Träger<br />
Freie Träger<br />
Elternvertretung<br />
Elternvertretung<br />
Elternvertretung<br />
Herr Pflumm<br />
Frau Höhn<br />
Frau Hornung<br />
Herr Nikelski<br />
Frau Albrecht<br />
Frau Dürr<br />
Frau Braig<br />
Frau Schulz<br />
Frau Kalka<br />
Frau Rilling<br />
Frau Wilhelm<br />
Herr Haas<br />
Frau Schumacher<br />
Herr Hermann<br />
Herr Staiger<br />
Frau Hipp<br />
Frau Koch<br />
Herr Auber<br />
Frau Pföstl<br />
Frau Lutz<br />
Herr Kienitz<br />
Frau Gross<br />
Frau Geng-Hulkkonen<br />
Frau Schwarz<br />
Frau Köcher<br />
Herr Aschoff<br />
Arbeitsgruppen beim Projekt Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
Arbeitsgruppe Bedarfsplanung:<br />
Stadt Reutlingen<br />
Stadt Reutlingen<br />
Stadt Reutlingen<br />
Stadt Reutlingen<br />
Stadt Reutlingen<br />
Ev. Kirche<br />
Ev. Kirche<br />
Kath. Kirche<br />
Kath. Kirche<br />
Freie Träger<br />
Elternvertreter<br />
Herr Pflumm<br />
Frau Höhn<br />
Frau Hornung<br />
Herr Nikelski<br />
Frau Albrecht<br />
Herr Haas<br />
Frau Schumacher<br />
Frau Koch<br />
Herr Auber<br />
Frau Gross<br />
Frau Schwarz<br />
Arbeitsgruppe Kindergartenvereinbarungen und Finanzen:<br />
Stadt Reutlingen<br />
Herr Pflumm<br />
88
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
Stadt Reutlingen<br />
Stadt Reutlingen<br />
Stadt Reutlingen<br />
Stadt Reutlingen<br />
Frau Höhn<br />
Frau Dürr<br />
Frau Braig<br />
Frau Schulz<br />
Ev. Kirche<br />
Ev. Kirche<br />
Ev. Kirche<br />
Kath. Kirche<br />
Freie Träger<br />
Freie Träger<br />
Elternvertretung<br />
Herr Haas<br />
Herr Hermann<br />
Herr Staiger<br />
Herr Auber<br />
Frau Lutz<br />
Frau Geng-Hulkkonen<br />
Herr Aschoff<br />
Arbeitsgruppe Standards:<br />
Stadt Reutlingen<br />
Stadt Reutlingen<br />
Stadt Reutlingen<br />
Stadt Reutlingen<br />
Stadt Reutlingen<br />
Frau Höhn<br />
Frau Kalka<br />
Herr Nikelski<br />
Frau Rilling<br />
Frau Wilhelm<br />
Ev. Kirche<br />
Ev. Kirche<br />
Kath. Kirche<br />
Kath. Kirche<br />
Freie Träger<br />
Elternvertretung<br />
Frau Schumacher<br />
Frau Hipp<br />
Frau Pföstl<br />
Herr Auber<br />
Herr Kienitz<br />
Frau Schwarz, Frau Köcher<br />
89
Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
___________________________________________________________________________<br />
<strong>Anlage</strong> 4 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Integration<br />
Arbeitsgemeinschaft Integration Reutlingen e.V.<br />
Ringelbachstr.195<br />
72762 Reutlingen 22. 3. 04<br />
An das<br />
Projekt Optimierung der Kinderbetreuung in RT<br />
Sozialamt Stadt Reutlingen<br />
Stellungnahme zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und<br />
Community Care in Reutlinger Kindertageseinrichtungen<br />
Die Arbeitsgemeinschaft begrüßt die Bemühungen der Stadt, im Rahmen des Projekts<br />
Optimierung der Kinderbetreuung in RT auch die Voraussetzungen für die Inklusion von<br />
Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen zu regeln. So weit wir über den<br />
Stand der Diskussion in den entsprechenden Gremien informiert sind, entsprechen aber die<br />
vorläufigen Ergebnisse im Hinblick auf die Ausgestaltung und die Standards der Inklusion<br />
nicht unseren Erwartungen. Da wir uns an dem Planungsprozess nicht direkt beteiligen<br />
können, wollen wir mit diesem Beitrag noch einmal unsere Vorstellungen und Einschätzung<br />
der Reutlinger Situation erläutern.<br />
Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Positionen von Inklusion und Community Care<br />
auf der kommunalpolitischen Ebene diskutiert und entschieden werden müssen. Sie<br />
betreffen in nächster Zukunft nicht nur den Kindergarten, sondern sie werden im<br />
Zusammenhang mit der Verwaltungsreform auch die Öffnung der Großeinrichtungen<br />
beschleunigen. Inklusion im Kindergarten steht daher am Anfang eines langwierigen<br />
Reformprozesses, in dem die Gemeinde auch für ihre BürgerInnen mit Behinderung mit<br />
fachlicher Unterstützung Verantwortung übernimmt. Obwohl diese Prozesse unter einem<br />
permanenten Kostendruck ablaufen werden, eröffnen sie gleichzeitig<br />
Gestaltungsmöglichkeiten und neue Perspektiven für das Zusammenleben in der Gemeinde.<br />
Im Kindergarten kann jetzt ein Anfang gemacht werden!<br />
Die Position der Arbeitsgemeinschaft Integration<br />
Die AGI vertritt seit über 20 Jahren die grundsätzliche Position, dass Kinder mit<br />
Beeinträchtigungen das selbstverständliche Recht haben, mit anderen zusammen<br />
aufzuwachsen, zu spielen und zu lernen.<br />
Deswegen haben wir auf dem Hintergrund der „Integrationsrichtlinien“ des<br />
Landeswohlfahrtsverbands in den letzten Jahren in Kooperation mit Stadt und Landkreis das<br />
Modellprojekt: Beratungs- und Assistenzdienst (FABI), aufgebaut. Die für Baden-<br />
Württemberg einmalige Struktur ermöglicht es, die über die Eingliederungshilferichtlinien des<br />
LWV zur Verfügung stehenden Ressourcen, zur Unterstützung der Inklusion von Kindern mit<br />
Assistenzbedarf im Kindergarten flexibel zu nutzen. Inzwischen begleitet FABI annähernd 40<br />
Situationen in Stadt und Landkreis. Im Qualifizierungskurs werden im dritten Jahrgang<br />
wieder 20 Inklusionsassistentinnen ausgebildet.<br />
Wir sind stolz darauf, was wir als Elterninitiative in Zusammenarbeit mit der Evang.<br />
Fachhochschule im Rahmen des Modellprojekts erreicht haben und freuen uns auch über<br />
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Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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die öffentliche Anerkennung für unsere ehrenamtliche Arbeit. Mit FABI haben wir eine<br />
effiziente kostengünstige Assistenzstruktur geschaffen, die Erzieherinnen im Kindergarten<br />
unterstützt und es möglich macht inklusive Situationen, manchmal auch mit beschränkten<br />
Möglichkeiten, positiv zu gestalten.<br />
Leider müssen wir aber am Ende des Projekts auch feststellen, dass es uns nicht gelungen<br />
ist, schwerer beeinträchtigte Kinder mit unserem Angebot zu erreichen. Das hat sicher<br />
verschiedene Gründe:<br />
- die Beauftragung des Dienstes erfolgt erst nach Anmeldung im Kindergarten, zu einem<br />
Zeitpunkt, wo Entscheidungsprozesse schon abgeschlossen sind<br />
- manche Eltern ziehen den Sonderschulkindergarten mit seinen Möglichkeiten der<br />
Ganztagsbetreuung, des Fahrdienstes und der Kostenfreiheit vor<br />
- der nach wie vor mit Inklusion verbundene Aufwand und das notwendige zusätzliche<br />
Engagement kann von einer Reihe von Eltern nicht aufgebracht werden.<br />
Entscheidend ist aber auch die vergleichsweise unzureichende Ausstattung des<br />
Regelkindergartens, die Eltern und Einrichtungen zwangsläufig davon abhält, auch die<br />
Inklusion stärker beeinträchtigter Kinder in Betracht zu ziehen.<br />
Bundesweite fachliche Standards und gesetzliche Bestimmungen<br />
Auch wenn sich im Projekt erfreulicherweise herausgestellt hat, dass die Konzeption der<br />
Einrichtung und die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen, sich auf inklusive Prozesse<br />
einzulassen, entscheidende Voraussetzungen für gelingende Inklusion darstellen, müssen<br />
auch die Rahmenbedingungen einigermaßen stimmen.<br />
Sie sollten sich eigentlich auch in Ba-Wü an den bundes- und europaweit auf breiter Basis<br />
akzeptierten fachlichen Standards orientieren. Ein Blick auf Entwicklungen im Bereich der<br />
Integration im Kindergarten in der Bundesrepublik zeigt, dass es zwischen den<br />
Bundesländern beträchtliche Unterschiede gibt, wobei Ba-Wü leider in allen Bereichen am<br />
unteren Ende der Skala rangiert. So gehen die meisten Bundesländer von einer<br />
Gruppenstärke von höchstens 25 Kindern in Regelgruppen aus. Bei der Aufnahme von 4<br />
Kindern mit Behinderungen in integrativen Gruppen reduziert sich die Zahl auf 15 Plätze. Der<br />
zusätzliche Personaleinsatz beträgt z. B. in Bremen 10, in Hessen 15 Stunden, in Berlin<br />
0,25 bzw. 0,5 Stellen pro Kind.<br />
Hier zeigt sich, dass in Ba-Wü die Bedeutung der vorschulischen Erziehung lange verkannt<br />
wurde und Integration nach wie vor nur halbherzig gewollt ist. So setzt das<br />
Kultusministerium nach wie vor auf teure Sondereinrichtungen, deren Sinn und Effektivität<br />
fachlich europaweit in Frage gestellt wird.<br />
Gesetzliche Vorgaben in Ba-Wü<br />
Durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Lande ist der strukturelle Rahmen für<br />
die Ausgestaltung der Integration vor Ort verständlicherweise eng gesteckt. Aus der Sicht<br />
des Landeswohlfahrtsverbands, der mit seinen „Integrationsrichtlinien“ 2000 die gemeinsame<br />
Erziehung im Kindergarten in Ba-Wü verstärkt angestoßen hat, setzt sich die Finanzierung<br />
aus drei Bausteinen zusammen: Kindergartengesetz, Eingliederungshilfe, Eigenleistung des<br />
Trägers.<br />
Die Pauschalen der Eingliederungshilfe bilden nach den Erfahrungen der Träger und<br />
Einrichtungen eine untere Grenze für den notwendigen Bedarf im Kindergarten. Weil bei der<br />
Überarbeitung der Richtlinien, die Aufstockungsmöglichkeiten der Pauschalen im<br />
begründeten Einzelfall entfallen sind, haben sich die Möglichkeiten für schwerer<br />
beeinträchtigte Kinder zusätzlich verschlechtert.<br />
Das neue Kindergartengesetz sieht zwar wieder eine Bezuschussung der Betriebskosten<br />
für integrative Gruppen vor, die an die Aufnahme von mindestens einem Kind mit<br />
Behinderungen gebunden ist. Der Zuschuss ist aber vergleichsweise bescheiden und wird<br />
von den Trägern unterschiedlich genutzt. In diesem Zusammenhang kommt der<br />
kommunalen Bedarfsplanung zur Zeit eine entscheidende Bedeutung zu.<br />
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Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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Die vorgesehene Eigenbeteiligung der Träger wird aus Rücksichtnahme auf die finanzielle<br />
Situation vom LWV verständlicherweise nicht ernsthaft eingefordert.<br />
Zur Situation in Reutlingen<br />
In Reutlinger Kindergärten gibt es schon über viele Jahre integrative Erfahrungen, die durch<br />
das Modellprojekt vertieft, erweitert und systematisiert werden konnten. Dabei hat sich die<br />
Stadt in den integrativen Gruppen auch immer um akzeptable Bedingungen bemüht.<br />
Die in letzter Zeit in der Planungsgruppe diskutierten Standards haben uns allerdings im<br />
Hinblick auf die Situation der nach BSHG oder KJHG „assistenzberechtigten Kinder“ sehr<br />
besorgt gemacht. Dass für diese Kinder nach dem neuen Diskussionsstand nun doch auch<br />
die Reduzierung der Gruppenstärke in Integrationsgruppen um bis zu 4 Plätzen gilt, halten<br />
wir auch auf dem Hintergrund des Kindergartengesetzes für eine absolute Notwendigkeit.<br />
Wenn keine zusätzliche Personalaufstockung mehr vorgesehen ist, verbleiben dann als<br />
Unterstützung trotzdem nur noch die nicht in allen Fällen ausreichenden Pauschalen der<br />
Eingliederungshilfe.<br />
Diese Regelung entspricht leider nur dem bisher vor allem auch durch die Mitarbeit von FABI<br />
erreichten „Status quo“ mit all seinen Möglichkeiten und Unzulänglichkeiten. Sie löst aber<br />
keinesfalls die oben angesprochene problematische Situation der Kinder mit starken<br />
Beeinträchtigungen. Für sie wird es auch in Zukunft nur schwerlich einen Platz im<br />
Kindergarten geben, wenn die Voraussetzungen und Standards auch im Vergleich zum<br />
Angebot der Sondereinrichtung nicht annähernd stimmen. Ihre Ausgrenzung wird dadurch<br />
auch für die Zukunft festgeschrieben.<br />
Diese Festschreibung spart möglicherweise kurzfristig Kosten, gefährdet u.E. aber den<br />
bisher in den Einrichtungen erreichten positiven Stand und die Weiterentwicklung der<br />
Inklusion. Sie wird auch den Vor-Leistungen der Arbeitsgemeinschaft Integration im<br />
Modellprojekt nicht gerecht. Wir haben als Elterninitiative FABI als kostengünstige Struktur in<br />
Reutlingen, trotz der Bedenken aus anderen Bundesländern über die niedrigen Standards, in<br />
der Hoffnung initiiert, die Inklusion voranzubringen. Weil das bisher in erfreulicher Weise<br />
gelungen ist und hoffentlich auch unter der neuen Trägerschaft des Oberlin-Jugendhilfe-<br />
Verbunds weiterhin möglich sein wird, wünschen wir uns, dass aus den Projekterfahrungen<br />
für die weitere Planung entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Das heißt, dass die<br />
Standards so weiterentwickelt werden sollten, dass allen Kinder mit Behinderungen die<br />
Teilhabe im Kindergarten ermöglicht wird.<br />
Erwartungen an die kommunale Planung<br />
Im Prinzip müssten wir als Elterninitiative entsprechen den fachlichen Standards eine<br />
Personalaufstockung von 0,25 bzw. 0,5 Stellen pro Kind mit Behinderungen in der Gruppe<br />
fordern, wie es z.T. in anderen Bundesländern geregelt ist und der ursprünglichen Forderung<br />
von GERK entspricht. Da wir aber realistisch bleiben wollen, erwarten wir in weiteren<br />
Entscheidungsprozessen<br />
- dass sich der Gemeinderat grundsätzlich zum Inklusionsanspruch bekennt und die Stadt<br />
und die freien Träger jedem Kind mit Behinderung einen Platz im Regelkindergarten<br />
anbieten und Kind und Eltern in ihren Einrichtungen willkommen heißen<br />
- dass die Kindergartenträger diesen Anspruch wie bisher zusammen mit den Einrichtungen<br />
vertreten und für alle Kinder im Kindergarten angemessene Qualitätsstandards sichern<br />
- dass die Ressourcen, die sich aus dem Kindergartengesetz (integrative Gruppen) ergeben,<br />
so eingesetzt werden, dass sie, wie im Gesetz vorgesehen, Kindern mit Behinderungen zur<br />
Verfügung stehen und auch schwerer beeinträchtigten Kindern den Besuch ermöglichen<br />
- dass die Gruppenstärke im begründeten Einzelfall (auch in Ganztageseinrichtungen ) um<br />
mehr als 4 Plätze reduziert werden kann und/oder zusätzliches Personal zur Verfügung steht<br />
- dass Stadt und Landkreis, wenn notwendig über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, nach<br />
Wegen suchen, für schwer beeinträchtigte Kinder z.B. durch Einsparungen bei den<br />
personenbezogenen Zuschüssen für Sondereinrichtungen zusätzliche Ressourcen zu<br />
erschließen.<br />
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Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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- dass die Stadt auch in Zukunft akzeptable Rahmenbedingungen für die Arbeit von FABI mit<br />
gewährleistet.<br />
Wir haben uns mit den Begriffen Inklusion und Community Care am internationalen Diskurs<br />
und fachlich-wissenschaftlichen Standards orientiert, wohl wissend, dass unsere Realität erst<br />
in diese Richtung entwickelt werden muss. Wir sind der Meinung, dass es uns bisher<br />
gemeinsam mit den beteiligten Ämtern und Einrichtungen ganz gut gelungen ist!<br />
Wir wissen auch, dass der Kostendruck auf die Kommune und die Kindergartenträger enorm<br />
ist. Trotzdem sollten jetzt - auch auf dem Hintergrund der Pisa-Studie - die vielfältigen<br />
Möglichkeiten der gemeinsamen Erziehung genutzt und in der Bedarfsplanung die Weichen<br />
für den „Kindergarten für alle“ in Reutlingen beispielhaft richtig gestellt werden.<br />
Werner Schumann<br />
Helga Platen<br />
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Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />
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<strong>Anlage</strong> 5 Vetoposition der Kleinkindgruppen<br />
- die Kleinkindgruppen waren nicht Gegenstand des Projektes<br />
Sehr geehrter Herr Pflumm, sehr geehrte Frau Höhn,<br />
sehr geehrter Herr Bauch<br />
liebe Kolleg/innen der freien Träger,<br />
ich möchte für die Kleinkindergruppen zum Thema "Vetos im<br />
<strong>Projektbericht</strong>" Stellung nehmen: von der Sache her wollen wir das Veto<br />
bezüglich der Forderung eines 20 Std.-Bausteins für die<br />
Kleinkinderbetreuung, bzw. der möglichen Förderung von HT-Krippen nach<br />
dem Kindergartengesetz, aufrecht erhalten, denn das Problem ist ja nicht<br />
gelöst. Nach wie vor gibt es für Träger, die eine solche Betreuung<br />
anbieten (wollen) keine Möglichkeit einer gesicherten Finanzierung, denn<br />
die derzeitige Landesfinanzierung ist a) unzureichend, b) befristet und<br />
c) jeweils unsicher, da eine Freiwilligkeitsleistung.<br />
Durch die Beibehaltung des Vetos im <strong>Projektbericht</strong> wird dieses Problem<br />
auch aus unserer Sicht dargestellt und dokumentiert. So wird für die<br />
Lenkungsgruppe deutlich, dass das Thema Kleinkinderbetreuung nach<br />
Abschluss des Projekts in diesem Sinne wieder aufgegriffen werden muss.<br />
Dies haben Sie, Herr Pflumm, in Ihrem Schreiben vom 23.03.04 an die<br />
Mitglieder des Arbeitskrreises Kleinkindergruppen ja auch in Aussicht<br />
gestellt.<br />
Mit freundlichen Grüßen,<br />
Gundula Neuscheler<br />
Arbeitskreis Kleinkindergruppen<br />
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