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<strong>Anlage</strong> 2<br />

Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

<strong>Projektbericht</strong><br />

Optimierung der Kinderbetreuung<br />

in Reutlingen<br />

Martin Bauch, Projektleiter der Kommunalentwicklung LEG Stuttgart<br />

Kariane Höhn, Abteilungsleiterin der Fachabteilung Kinderbetreuung, Stadt Reutlingen<br />

1


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

2


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Inhaltsverzeichnis....................................................................................................................... 3<br />

1.0 Präambel......................................................................................................................... 4<br />

Kindertagesbetreuung – ein wesentlicher Standortfaktor für Reutlingen .................................. 4<br />

2.0 Auftrag des Projektes und Projektstruktur ..................................................................... 9<br />

Die Stadt Reutlingen hatte die Kommunalentwicklung LEG (KE-LEG) mit einer<br />

stufenweisen Beauftragung der zu bearbeitenden bzw. zu begleitenden Arbeitsschritte<br />

betraut:................................................................................................................................ 9<br />

3.0 Arbeitsschritte in der 3. Projektphase ......................................................................... 10<br />

3.1 Auftragserteilung der Lenkungsgruppe an die Projektgruppe: ............................ 10<br />

3.3 Der (zeitliche) Projektverlauf............................................................................... 12<br />

3.4 Einblick in die Form der Bearbeitung des Auftrags............................................. 13<br />

4. Zusammenhang der behandelten Themen im Projekt.......................................................... 15<br />

5. Ergebnisse der Arbeitsgruppe Standards.............................................................................. 16<br />

5.1. Beschreibung der Ausgangslage .......................................................................... 17<br />

5.2 Übersicht über die Vereinbarungen und die Verzahnung zu den jeweiligen<br />

Arbeitsgruppen ................................................................................................................. 19<br />

5.3. Betrachtung der erzielten Einzelergebnisse ......................................................... 24<br />

5.3 Bewertung durch den Moderator................................................................................ 32<br />

6.0 Ergebnisse der AG Bedarfsplanung .................................................................................. 36<br />

6.1 Bewertung der Ergebnisse der AG Bedarfsplanung durch den Moderator:......... 37<br />

7.0. Ergebnisse der Arbeitsgruppe Finanzen............................................................................ 38<br />

7.1 Standard Fachkraftschlüssel/Stellenplan des Trägers ......................................... 38<br />

7.3 Folgerungen und möglicher Handlungsbedarf..................................................... 43<br />

7.4 Regelungen zu gemeindeübergreifendem Bedarf - Auswärtige Kinder- ................... 44<br />

7.5 Vereinbarung zur Behandlung von integrativer Belegung......................................... 45<br />

7.6 Zur finanziellen Beurteilung der Festsetzung der Regelgruppengrößen:............ 46<br />

7.7 Entwicklung eines neuen Zuschussverfahrens ab dem 1.1.2005 ............................... 47<br />

Modellberechung.............................................................................................................. 60<br />

7.9 Bausteine für vertragliche Vereinbarungen......................................................... 62<br />

7.10 Gesamtbeurteilung der AG Finanzen durch den Moderator ................................ 62<br />

8.0 Darstellung der „Vetopositionen“ im Prozess.................................................................... 64<br />

8.1 Darstellung der „Vetopositionen“ zum Abschluß des Projektes................................ 66<br />

Veto der Evangelischen Kirche Reutlingen gegen eine Festlegung der Schließzeiten in den<br />

Kindertageseinrichtungen..................................................................................................... 68<br />

Bitte um Übergangslösung der Evangelischen Kirche Reutlingen für zwei Kindergärten im<br />

Kirchenbezirk Reutlingen .................................................................................................... 70<br />

---------------- VETO---------------........................................................................................... 73<br />

Vetopositionen GERK.......................................................................................................... 74<br />

9.0 Bearbeitung der verwiesenen Anträge aus dem Gemeinderat............................................ 75<br />

10. Gesamtbeurteilung des Projektes Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen......... 76<br />

4 .Dank ..................................................................................................................................... 77<br />

<strong>Anlage</strong>n .................................................................................................................................... 78<br />

<strong>Anlage</strong> 1 Ehrenamtliche Leistungen in Kindertageseinrichtungen.................................. 79<br />

<strong>Anlage</strong> 2 Langfassung zu den konzeptionellen Anforderungen der GERK .................... 83<br />

<strong>Anlage</strong> 3 Aufstellung der Teilnehme/rinnen in den einzelnen Projektzusammenhängen 87<br />

<strong>Anlage</strong> 4 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Integration........................................ 90<br />

<strong>Anlage</strong> 5 Vetoposition der Kleinkindgruppen ................................................................. 94<br />

3


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

1.0 Präambel<br />

Kindertagesbetreuung – ein wesentlicher Standortfaktor für<br />

Reutlingen<br />

„Kinder sind das Beste, was wir haben“<br />

mit dieser Aussage drückt das Land Baden-Württemberg sein Selbstverständnis als<br />

„kinderfreundliches Land“ aus und stellt heraus, dass „das Ziel des Landes in der<br />

Kinderbetreuung ist, stets, bedarfsgerechte und nachfrageorientierte<br />

Betreuungsmöglichkeiten anzubieten und den betroffenen Eltern eine echte<br />

Wahlfreiheit zu eröffnen“. 1<br />

Auch für die Stadt Reutlingen gilt es zu diskutieren, in welcher Weise sie ihre<br />

Attraktivität für Familien ausgestalten möchte und dabei bedarfsgerechte bzw.<br />

nachfrageorientierte Betreuungsmöglichkeiten anbietet bzw. ausgestalten möchte.<br />

Die Kinderbetreuung ist ein zentraler Bereich der Familienpolitik. Bei den<br />

Überlegungen für familienunterstützenden Maßnahmen gilt es, die folgenden<br />

gesamtgesellschaftlichen Prozesse zu berücksichtigen.<br />

Die demographischen Prozesse der kommenden Zeit führen in Deutschland<br />

zu einer eklatanten Verschiebung des Verhältnisses jüngerer Menschen zu<br />

Älteren. „Der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung wird steigen<br />

– von 16 % im Jahr 2000 auf 29% im Jahr 2050 (...). Während in der heutigen<br />

Bevölkerung 100 Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren etwa 25<br />

Personen, die 65 jährig und älter sind gegenüberstehen, werden es 2050 (...)<br />

bereits zwischen 52 und 56 Ältere sein.“ 2<br />

Damit verbunden ist eine massive Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, dem<br />

zunehmend weniger qualifizierte Kräfte zur Verfügung stehen werden.<br />

In 2015 werden nur noch 19% der akademisch gebildeten und 31% der<br />

beruflich qualifizierten Arbeitskräfte unter 35 Jahre sein (gegenüber 28% bzw.<br />

36% in 1998). 3<br />

Der Anteil an erwerbstätigen Frauen muß damit weiterhin steigen.<br />

Mit einer höheren Erwerbsbeteiligung von Müttern geht eine höhere ‚Qualität’<br />

der Erwerbstätigkeit gemessen am Einkommen der Mütter einher.<br />

1 vgl. Broschüre des Staatsministerium Baden-Württemberg „Kinder sind das Beste, was wir haben –<br />

Betreuungsangebote für Kinder“ 2003 S.1<br />

2 Die Familie im Spiegel der amtlichen Statistik, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />

Januar 2003<br />

3 vgl.Bund-Länder Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung ; Materialien Nr 104/2002<br />

4


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Volkswirtschaftlich würde es dadurch zu höheren Einnahmen für die<br />

öffentlichen Haushalte und die Sozialversicherungsträger kommen. 4 Ein<br />

höheres Familieneinkommen hat darüber hinaus positive Auswirkungen auf<br />

das Ausgabeverhalten und die örtliche Wirtschaft.<br />

Kinderbetreuung ist also als ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor zu<br />

bewerten. „Die unzureichende Vereinbarkeit von Familien und Beruf belasten<br />

nicht nur Eltern selbst. Sie führt auch bei den öffentlichen Haushalten durch<br />

Ausfälle bei Steuern und Sozialabgaben zu erheblichen Mindereinnahmen“ 5<br />

„Ob Menschen sich für Kinder entscheiden oder nicht, ist nach Aussage der<br />

OECD in besondere Weise eine Frage des Angebots an öffentlicher<br />

Betreuung.(...)Beispiele anderer Länder, etwa skandinavischer belegen, dass<br />

sich Geburtenraten erhöhen, wenn mehr in Dienstleistungen für Familien<br />

(...)investiert wird“. 6<br />

Bezogen auf das Ziel als Stadt leistungsstark und konkurrenzfähig bleiben zu<br />

können – sowohl kleinräumig im Landkreis Reutlingen, als auch im Vergleich<br />

mit anderen Kommunen – heißt es gezielt familien- und kinderfreundliche<br />

Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Jeder heute in die Kinderbetreuung<br />

investierte Euro kommt – so die OECD mittelfristig im Wert von 4 Euro<br />

„zurück“. 7<br />

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat auf diesem<br />

Hintergrund im September 2003 zusammen mit der Bertelsmann Stiftung das Projekt<br />

„Balance von Familie und Arbeitswelt – Zukunft mit Kindern“ ins Leben gerufen. Das<br />

Forum, zu deren Promotoren unter anderem Roland Berger, Dieter Hundt, Peter<br />

Hartz u.a. gehören, hat sich zum Ziel gesetzt, eine bessere Balance von Familie und<br />

Arbeitswelt zu erreichen, um damit dem demographischen Wandel und dem<br />

zunehmenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken.<br />

„zentrale Handlungsfelder sind:<br />

- Familienbewusste Unternehmenskultur und Personalentwicklung<br />

- Arbeitsorganisation und flexible Arbeitszeit<br />

- Kinderbetreuung und familiäre Dienstleistungen<br />

- Staatlicher social support<br />

Denn<br />

Unsere Gesellschaft braucht wesentlich mehr Kinder<br />

Unsere Kinder brauchen frühe Förderung und Bildung<br />

Unsere Wirtschaft braucht mehr Erwerbstätigkeit von Frauen“ 8<br />

4 vgl.: Form der Kinderbetreuung und Arbeitsmarktverhalten von Müttern in West- und Ostdeutschland,<br />

Kurfassung des Gutachtens von Büchel/Spieß Juni 2002<br />

5 „Betriebswirtschaftliche Effekte familienfreundlichen Maßnahmen“, Bundesministerium für Familie, Senioren,<br />

Frauen und Jugend und Europäischen Union, September 2003<br />

6 Die nützlichen Kinder, Schmidt/Rürup in Die Zeit 4.12.2003<br />

7 vgl. „Volkswirtschaftlicher ertrag von Kindertagesstätten, Bock-Famulla 2002, Bundesfachkongress zur<br />

Tagespflege 11/2002 Berlin<br />

8 Projektpräsentation 9/2003<br />

5


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Feststellungen, wie die Folgenden könnten damit in Zukunft der Vergangenheit<br />

angehören – noch sind sie, auch für Reutlingen Realität.<br />

„Bei der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen, bei der Beschäftigungsquote von<br />

Müttern mit Hochschulabschluß und von allein Erziehenden steht Deutschland<br />

dagegen am unteren Ende des internationalen Vergleichs“. 9<br />

Der insbesondere in ländlichen Räumen immer wieder reklamierte Bezug auf die<br />

familialen Unterstützungssysteme kann in der Zukunft keine abschließende und<br />

verlässliche Struktur mehr bieten.<br />

Mit den Anforderungen einer zunehmenden Mobilität an Arbeitnehmer/innen ist<br />

künftig allerdings zu erwarten, dass die informelle Betreuung aufgrund der Mobilität<br />

junger Familien, der weiteren Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit und dem zu<br />

erwartenden steigenden Renteneintrittsalter abnimmt. Die Großmütter von morgen<br />

werden entsprechend häufiger und länger erwerbstätig sein und nicht mehr in der<br />

unmittelbaren Nähe ihrer Kinder und Enkel leben. Dies bedeutet, dass verstärkt<br />

andere Betreuungsformen benötigt werden.“ 10<br />

Die Anforderungen an Tageseinrichtungen für Kinder haben sich in den vergangenen<br />

Jahren bereits erheblich verändert und werden dies auch in den kommenden Jahren<br />

zuleisten haben.<br />

Auf dem Hintergrund der Vervielfältigung von Lebensformen von Familien und der<br />

daraus folgenden Heterogenisierung von Erziehungsvoraussetzungen wird die<br />

Erziehung und Bildung von Kinder in Tageseinrichtungen eine zunehmende Aufgabe<br />

der Mindestsicherung gesellschaftlicher Integrationsleistungen.<br />

Kindertageseinrichtungen sind Orte der Bildung, “die die Selbstbildung von Kindern<br />

fördern und die Chancenungleichheit auszugleichen versuchen.“ 11 “Weichen für<br />

Bildungschancen und damit für Lebenschancen werden früh gestellt. Insbesondere<br />

die Motivation und die Fähigkeit zu kontinuierlichem und selbstgesteuertem Lernen<br />

sind früh zu wecken. Neben dem wichtigen Lernen in der Familie sind die<br />

Möglichkeiten der Kindertageseinrichtungen zur Unterstützung früher<br />

Bildungsprozesse deutlich besser zu nutzen.“ 12<br />

Diese Aussagen werden durch die vorher zitierte Untersuchung von Büchel (vgl.<br />

Fußnote 4 u.10) belegt. Kinder aus finanziell und sozial schwachen Elternhäusern<br />

werden signifikant seltener institutionell betreut. Dadurch werden wichtige Chancen<br />

einer besseren Integration vergeben, da Kinder bereits in der Krippe die deutsche<br />

Sprache und kulturell geprägte Regeln des Zusammenlebens erlernen.<br />

9 Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD Studie „Wie familienfreundlich ist<br />

die Deutsche Wirtschaft“ November 2003<br />

10 Kurzfassung Studie „Form der Kinderbetreuung und Arbeitsmarktverhalten von Müttern in West- und<br />

Ostdeutschland“ Büchel, Max Planck Institut f. Bildungsforschung Berlin, Juni 2002<br />

11 11. Kinder- und Jugendbericht, Bundesregierung 2002<br />

12 Empfehlungen des Forum Bildung, Geschäftsstelle der Bund-Länder Kommission für Bildungsplanung und<br />

Forschungsförderung, November 2001<br />

6


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Dieser Zusammenhang ist in Westdeutschland ausgeprägter als im Osten, was<br />

darauf zurück zuführen sein dürfte, dass die Versorgung mit Ganztagesplätzen im<br />

Westen weitaus schlechter ist.<br />

Kindertageseinrichtungen nehmen aber auch in anderen Lebenssituationen von<br />

Kindern entscheidende Integrationsleistungen wahr.<br />

So ist das Erlernen sozialer Kompetenzen für Kinder, die als Einzelkind und /oder in<br />

Einelternfamilien aufwachsen ein wichtiges Moment.<br />

„Kinder (...) müssen früh Gelegenheit erhalten, Verantwortung für andere zu<br />

übernehmen und Demokratie zu erleben; sie sollten dabei auch lernen, die<br />

Konsequenzen für ihre eigenes Handeln zu tragen“ 13 .<br />

Kinder in schwierigen Lebenslagen und oder mit Entwicklungsbeeinträchtigungen<br />

erhalten die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Kindern groß zu werden und<br />

Entwicklungsprozesse neben einer gezielten Förderung durch eine indirekte<br />

Förderung über die Gruppe und die Impulse der anderen Kinder zu erfahren.<br />

“Individuelle Förderung entscheidet darüber, ob Menschen sich nach ihren<br />

Fähigkeiten und Interessen entwickeln können. Individuelle Förderung ist<br />

gleichermaßen Voraussetzung für das Vermeiden und den rechtzeitigen Abbau von<br />

Benachteiligung wie das Finden und Fördern von Begabungen.“ 14<br />

Kindertageseinrichtungen benötigen vor allem im Hinblick auf die Vielzahl der<br />

Aufgaben, die sie für eine Gesellschaft zu leisten haben entsprechende<br />

Rahmenbedingungen, die das Wohl aller Kinder in der Tageseinrichtung sichern.<br />

Deutsche Kindertageseinrichtungen liegen im Hinblick auf die Fachkraftausstattung,<br />

die Gruppengröße und die Qualifikation der Fachkräfte im europäischen Vergleich im<br />

letzten Viertel.<br />

Die Einführung der Kommunalisierung, als Vorhaben die<br />

Planungsverantwortung für die örtliche Kindertagesbetreuung abschließend in<br />

die Verantwortung der Kommunen zu geben, kann für Reutlingen einmal mehr<br />

die Chance sein, bewusst Schritte in eine zunehmende Familien- und<br />

Kinderfreundlichkeit zu gehen.<br />

13 Forum Bildung, vgl. Fußnote 11<br />

14 Forum Bildung vgl. Fußnote 11<br />

7


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Der vorliegende Bericht gibt Ihnen einen Einblick in die Arbeitsabschnitte des,<br />

Projektes „Optimierung der Kindertagesbetreuung in Reutlingen“, das durch die<br />

Kommunalentwicklung LEG moderiert wurde..<br />

Ausgangslage für das Projekt war, die Strukturen zwischen Stadt Reutlingen und den<br />

Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen im Rahmen der Umsetzung der<br />

Kommunalisierung neu zu gestalten und die Anforderungen des seit 1.1.2004<br />

gültigen neuen Kinderbetreuungsgesetz in Baden-Württemberg zu berücksichtigen.<br />

Nach einem Einblick in den Projektauftrag, die Projektstruktur und Arbeitsweise folgt<br />

eine differenzierte Darstellung der drei Arbeitsbereiche Standard, Bedarfsplanung<br />

und Finanzen. Dem <strong>Projektbericht</strong> sind als eigenständige, aber aus dem Projekt<br />

entstandene Instrumente die Neuordnung der Bedarfsplanung und die Bausteine für<br />

die vertraglichen Vereinbarungen beigelegt. In den diversen <strong>Anlage</strong>n finden Sie<br />

Vertiefungen zu den Themenbereichen.<br />

8


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

2.0 Auftrag des Projektes und Projektstruktur<br />

Die Stadt Reutlingen hatte die Kommunalentwicklung LEG (KE-LEG) mit einer<br />

stufenweisen Beauftragung der zu bearbeitenden bzw. zu begleitenden<br />

Arbeitsschritte betraut:<br />

In einer 1.Stufe im Frühjahr 2003 erfolgte eine Bewertung des Iststands verbunden<br />

mit einer Bestandsaufnahme. Gemeinsam mit der Verwaltung wurden die für<br />

Reutlingen relevanten Sachverhalte, wie die Kosten je Träger, die<br />

Angebotsausgestaltung, spezifische Ausformungen in den Konzepten,<br />

Vertretungsbedarf u.ä. identifiziert und bewertet.<br />

Zur Bewertung und Zusammenfassung erstellte die KE-LEG einen ersten<br />

Zwischenbericht an die Stadtverwaltung.<br />

In einer 2. Stufe wurden die relevanten Fragen für eine zukunftsfähige<br />

Weiterentwicklung (Angebote, Nachfrageorientierte Steuerung, Kita-<br />

Entwicklungsplanung, Standards usw.) erfasst und in Arbeitspaketen beschrieben.<br />

Es wurde mit den Beteiligten (Vertreterinnen der Verwaltung, des städt. Trägers und<br />

der freien Träger, sowie der Kirchen) ein eintägiger Workshop veranstaltet. In diesem<br />

Workshop wurden die Weiterentwicklung und die Strukturierung der einzelnen<br />

Arbeitspakete für das Projekt geklärt und besprochen. Die KE-LEG erstellte eine<br />

Zusammenfassung und abgestimmte Strukturierung für die weitere Projektarbeit des<br />

Optimierungskonzeptes (Vorstudie).<br />

Es erfolgte die Vorstellung der Ergebnisse in der Sitzung des VKSA am 26.6.2003<br />

und eine Reflexionssitzung mit den Teilnehmenden des Workshops am 8.7. 2003.<br />

In einer 3. Stufe erfolgte im Projekt „Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen“<br />

ab September 2003 unter Einbeziehung der Träger, Mitarbeiter/innen und Eltern eine<br />

systematische Bearbeitung in einer transparenten Projektorganisation.<br />

Dieser Bericht schließt diese 3. Stufe ab.<br />

9


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

3.0 Arbeitsschritte in der 3. Projektphase<br />

Die Lenkungsgruppe<br />

Die Lenkungsgruppe konstituierte sich am 19.9.2003 und fasste die erforderlichen<br />

Beschlüsse für den weiteren Projektverlauf.<br />

3.1 Auftragserteilung der Lenkungsgruppe an die Projektgruppe:<br />

• Erarbeitung eines Entwurfes der Neuordnung der örtlichen Bedarfsplanung mit ersten<br />

Aussagen beginnend mit dem Kindergartenjahr 2004/2005.<br />

• Erarbeitung eines Vorschlages für gemeinsame Standards für Personal- und Sachkosten<br />

über alle Träger hinweg, die die Basis bilden für die künftige Finanzierung zwischen<br />

Stadt und Trägern.<br />

• Erarbeitung von Regelungen für Maßnahmen bei abnehmenden Bedarfszahlen im Blick<br />

auf mögliche Einsparpotenziale oder Umnutzung durch erweiterte Angebote.<br />

• Erarbeitung eines Entwurfs (Eckpunkte) einer neuen vertraglichen Vereinbarung<br />

zwischen Stadt und Trägern.<br />

10


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

• Empfehlungen zu den verwiesenen Fraktionsanträgen erarbeiten.<br />

3.2 Inhaltliche Vorgaben der Lenkungsgruppe für die Arbeit der<br />

Projektgruppe:<br />

Zur Zusammenarbeit/Haltung der Arbeit<br />

• Die Pluralität der Trägerstruktur soll im Rahmen der Grundversorgung erhalten<br />

bleiben, bei weitergehenden Angeboten wird ebenfalls eine möglichst breite plurale<br />

Struktur angestrebt.<br />

• Die Stadt Reutlingen ist bereit, weiteren Freien Trägern den Zugang zur Versorgung<br />

zu ermöglichen, auch wenn dies ein Abbau städtischer Angebote zur Folge haben<br />

würde.<br />

• Es wird ein offener Informationsaustausch und Kooperation unter allen Trägern unter<br />

Einbezug der Elternvertretung angestrebt.<br />

Zur Bedarfsplanung<br />

• Die Struktur der örtlichen Bedarfsplanung wird gemeinsam entwickelt. Sie soll<br />

regelmäßig fortgeschrieben werden. Beschlüsse dazu fassen die<br />

Gemeinderatsgremien nach der jährlichen Fortschreibung.<br />

• Die Abstimmung über die Angebotsausgestaltung wird mit der örtlichen<br />

Bedarfsplanung vorgenommen.<br />

• Es ist eine wohngebietsbezogene Grundversorgung von vorrangiger Priorität.<br />

• Wohngebietsübergreifende Angebote mit besonderer Pädagogik oder Trägerschaft<br />

ergänzen die Angebote.<br />

Zur Finanzierung und Rechtsgrundlage<br />

• Transparenz in der Steuerung, der Kosten und Finanzierung wird angestrebt.<br />

• Die Anforderungen des neuen Kindergartengesetzes sind zu erfüllen.<br />

• Alle Überlegungen gehen in erster Linien von der Erfüllung des<br />

Kindergartenrechtsanspruches aus .<br />

• Sie schließen die in ihrer Betrachtung des Zuständigkeitsbereichs des §22 KJHG für<br />

die Kinder von unter 1 Jahr bis 12/14 Jahren ein. Dabei konzentrieren sie sich auf die<br />

institutionellen Angebote, die bisher (bis 2003) in der Gruppenbezuschußung des<br />

Landes gefördert wurden. Die Kleinkindgruppen, die in der Reutlinger Struktur bisher<br />

in diesem Bereich keine Förderung erfahren haben, werden in Teilaspekten in das<br />

Projekt einbezogen, sind aber nicht Gegenstand dieses Projektes.<br />

• Die Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände als Empfehlung zur Umsetzung der<br />

Kommunalisierung wird für die Arbeit zu Grunde gelegt.<br />

Grundsätzlich geht es bei den Zielsetzungen um kommunalpolitische Willensbildung und<br />

Zielfindung. Aus diesen ergeben sich die Förderungserfordernisse in der kommunalisierten<br />

Finanzierung von Tageseinrichtungen nach dem neuen Kindergartengesetz.<br />

Planungssicherheit der Träger<br />

Durch die Arbeit und Ergebnisse im Projekt darf die Planungssicherheit der laufenden<br />

Haushaltsjahre nicht verletzt werden.<br />

Vorgaben für die Projektarbeit im Blick auf Haushaltskonsolidierung und<br />

bestehende Beschlüsse<br />

Die Projektgruppe ist frei bei der Bearbeitung von Standards.<br />

Für träger- und kommunalpolitischen Entscheidungen müssen jeweils die<br />

finanziellen Auswirkungen beurteilt werden können.<br />

11


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Konkrete Aussagen zur Haushaltskonsolidierung werden als Vorgabe nicht<br />

gemacht.<br />

Verweis der Anträge der SPD Fraktion (Drucksachennummer 02/5/54) zu den<br />

Öffnungszeiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen (Verzicht auf mittägliche<br />

Schließungszeiten) und des Antrages der BMR/FDP-Fraktionsgemeinschaft<br />

(Drucksachennummer 03/5/9) zur Bedarfsdeckung im Industrie-Gebiet Betzingen<br />

– Kusterdingen an die Projektgruppe:<br />

Die Projektgruppe soll Empfehlungen zur Behandlung der Anträge<br />

Erarbeiten; die Verwaltung legt einen entsprechenden Entwurf vor.<br />

Die Projektgruppe hat diese Aufgabenstellung in ihrer Sitzung am 26.9.2004 mit<br />

Detailaufträgen an die Arbeitsgruppen präzisiert.<br />

Die Arbeitsgruppen waren jeweils mit Vertreter/innen der verschiedenen Träger<br />

besetzt. (vgl. <strong>Anlage</strong> 4)<br />

3.3 Der (zeitliche) Projektverlauf<br />

12


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

3.4 Einblick in die Form der Bearbeitung des Auftrags<br />

• Die Projektgruppe hat sich konstituiert und die Arbeitsgruppen<br />

eingesetzt. Diese sind zügig an die Arbeit gegangen. Die<br />

Arbeitsabfolge war knapp kalkuliert, wenn man berücksichtigt, dass die<br />

Mitglieder der Arbeitsgruppen immer wieder einzelne Frage zu<br />

bearbeiten hatten oder Daten nach zu erheben waren.<br />

• Die Arbeitsgruppentermine umfassten in der Regel je 3,5 Zeitstunden<br />

und waren durch Sitzungsvorlagen der Geschäftsstelle strukturiert.<br />

Diese wurden durch Tischvorlagen und Vetos ergänzt.<br />

• Für die Meinungsbildung in den Arbeitsgruppen war angestrebt<br />

Konsensentscheidungen herzustellen. Bei kontroversen Haltungen<br />

diente die Formulierung von Veto-Positionen zur Transparenz<br />

derselben und ermöglichte die Weiterarbeit. In den Ergebnissen der<br />

Arbeitsgruppe Standard wurde angefügt an welchen Stellen<br />

Vetopositionen die Arbeit begleiteten. Im Kapitel 8 liegen die, nach<br />

Abschluss des Projektes von den Trägern gefertigten Vetos vor.<br />

• Die AG Finanzen tagte 3 Mal, sie hat eine Untergruppe zur Bearbeitung<br />

von Fragen zur Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit eingesetzt.<br />

• Die AG Standard tagte insg. 4 Mal.<br />

• Die AG Bedarfsplanung tagte ebenso 4 Mal.<br />

• Von Stadtverwaltung, Elternvertreter und Freien Trägern ist bekannt,<br />

dass sie parallel Vor- bzw. Nachbereitungssitzungen abhielten.<br />

• Die Freien Träger haben zwei Sitzungen des Koordinationskreises<br />

beantragt. Die Geschäftsstelle (vertreten durch H. Bauch u. Fr. Dürr)<br />

stand dabei als Informant und Diskussionspartner zur Verfügung.<br />

Amtleiter Pflumm und Abteilungsleiterin Höhn hatten ein zusätzliches<br />

Gespräch mit dem Koordinationskreis.<br />

• Für den Einbezug der Kleinkindgruppen diente ein Gespräch mit den<br />

Sprecherinnen des Arbeitskreises Kleinkindgruppen und eine<br />

Grundinformation der Verwaltung über das weitere Vorgehen nach<br />

Projektende<br />

• Die Interessen der Kleinkindgruppen wurden auch über GERK und den<br />

Koordinationskreis der freien Träger eingebracht.<br />

• Der Einbezug des Tagesmüttervereins erfolgte über eine Gespräch<br />

zwischen der Verwaltung und der Geschäftsführerin des Vereins.<br />

Rolle und Aufgabe der Kommunalentwicklung LEG<br />

Zur Aufgabe der Moderation gehörte es, Arbeitspapiere vorzulegen, die einen<br />

Einstieg in die Thematik und Systematik der jeweiligen Arbeitsgruppe<br />

erleichtern sollten.<br />

13


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Beurteilung der Arbeitsweise und -fähigkeit der Arbeitsgruppen durch KELEG<br />

Insgesamt kann von einer äußerst intensiven Zusammenarbeit berichtet<br />

werden. Trotz der unterschiedlichen Ausgangslagen und Rollen der Beteiligten<br />

in den Arbeitsgruppen konnten Ergebnisse weitgehend im Konsent<br />

(Vereinbarung über eine einheitliche Linie/Richtung) erzielt werden. Es zeigte sich<br />

jedoch, dass in den wenigsten Fällen wirkliche Konsensentscheidungen (im<br />

Sinne einer absoluten Übereinstimmung)erzielt wurden. Festzuhalten ist dass die<br />

Vetopositionen nicht aus kontroversen Haltungen der Beteiligten resultierten,<br />

sondern die Erreichung weiter gesteckte Ziele und/oder Qualitäten in der<br />

Kindertagesbetreuung im Blick hatte.<br />

Im Verlauf des Projektes wurde immer wieder deutlich, dass die in der<br />

Lenkungsgruppe auf Antrag der freien Träger, GERK und der Verwaltung<br />

erzielte Erweiterung des Arbeitsauftrags auf die Kleinkindbetreuung inhaltlich<br />

richtig war. Als schwierig hat sich dabei jedoch die Situation erwiesen, dass<br />

sich das Projekt insgesamt nur auf den Kreis der Träger bezog, der bisher in<br />

der institutionellen Landesförderung entsprechend der Gruppenbezuschußung<br />

war. Der Großteil der Reutlinger Kleinkindgruppen ist aufgrund ihrer<br />

bisherigen Struktur jedoch nicht in dieser Förderung vertreten gewesen. Eine<br />

vertiefte Weiterbearbeitung erscheint aus Sicht aller Beteiligten, auch der KE-<br />

LEG für dringlich.<br />

Alle Beteiligten akzeptierten, dass oft sehr kurzfristig oder in Tischvorlagen für<br />

die nächste Sitzung vorgearbeitet werden musste. Die Vorbereitungszeiten für<br />

die einzelnen Teilnehmenden z.B. für die erforderliche Zwischenbearbeitung<br />

z.B. für Datenerhebungen oder fachliche Überlegungen war äußerst knapp.<br />

Dies war jedoch aufgrund des engen Zeitplan und der Befristung des<br />

Projektes systemimmanent.<br />

14


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

4. Zusammenhang der behandelten Themen im Projekt<br />

15


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

5. Ergebnisse der Arbeitsgruppe Standards<br />

Die Arbeitsgruppe Standard hatte den Auftrag, sich über Anforderungen, die an<br />

Tageseinrichtungen gestellt werden, zu verständigen und dazu Standards für die<br />

organisatorische Ausgestaltung des Rahmens und die personelle Ausstattung zu<br />

formulieren.<br />

Mit dem Blick auf den Kern des Projektes – die institutionelle Kindertagesbetreuung –<br />

entstand zu Beginn eine gemeinsame Annäherung an den<br />

Auftrag der Tageseinrichtungen<br />

(Kurzfassung – Arbeitsgruppe:<br />

Hipp, Kienitz, Schwarz, Nikelski, Wilhelm, Rilling;<br />

GERK hat eine Langfassung formuliert, die nach Abstimmung in der AG in <strong>Anlage</strong> 2 zu finden ist)<br />

„Der Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen besteht darin, die<br />

Selbstbildungsprozesse jedes Kindes durch Betreuung zu sichern und durch Erziehung zu<br />

ermöglichen und zu unterstützen.“ 15<br />

„Die Umsetzung des Bildungsauftrags geht vom Entwicklungsstand des einzelnen Kindes in<br />

seiner Gruppe aus.<br />

Die Rahmenbedingungen sind konzeptionell und organisatorisch so zu gestalten,<br />

dass sie den Erfordernissen der Aufgabenstellung nach § 2 (1) KiGa-Gesetz<br />

BaWü)entsprechen.<br />

Die Arbeitsbedingungen sowie Qualifikation und Qualifizierung der pädagogischen<br />

Fachkräfte sind eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung dieser Aufgabe.<br />

Darüber hinaus sollen Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, neue und<br />

zukünftige Aufgabenstellungen aufgreifen zu können.<br />

Folgende Aufgabenfelder stehen gegenwärtig (2003) in der besonderen Aufmerksamkeit:<br />

• Die Berücksichtigung von Kindern in schwierigen Lebenslagen<br />

• Die Berücksichtigung von Kindern mit Behinderung<br />

• Die ganzheitliche Sprachförderung auch unter Berücksichtigung kultureller Vielfalt.<br />

• Die Anerkennung unterschiedlicher Lebenslagen von Mädchen und Jungen.<br />

• Die aktive Beratung und Kooperation mit Eltern und Schule zur Gestaltung des<br />

Übergangs von Kindertageseinrichtung zur Schule<br />

• Die Gestaltung einer aktiven Bildungs- und Erziehungspartnerschaft<br />

zwischen Familie und Kindertageseinrichtung „<br />

Die pädagogische und organisatorische Umsetzung der Aufgabenfelder bedarf<br />

spezifischer Instrumente und Verfahren. Zu diesen gehören insbesondere<br />

15 „Bildung und Erziehung“ Laewen (hrsg. S. 343 Beltz 2002<br />

16


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

• Methoden der Kooperation mit Eltern<br />

• Kooperationen mit Schulen und sozialen Diensten<br />

• Leitung im Sinne der Gewährleistung des Dienstebtriebs<br />

• Leitung im Sinne der Umsetzung der Dienst- und Fachaufsicht<br />

• Fachliche Anleitung, auch bei Schülerinnen und Praktikatinnen im Sinne der<br />

Ausbildungsverantwortung<br />

• Strukturen zur Konzeptions- und Qualitätsentwicklung<br />

• Strukturen zur Vorbereitung und Umsetzung von Inklusion<br />

5.1. Beschreibung der Ausgangslage<br />

Die Organisationsformen und die Umsetzung der sozialpädagogischen Arbeit ist bei<br />

allen Trägern sehr unterschiedlich geregelt. Dies zeigt sich insbesondere durch:<br />

• Kleine und große Träger haben ganz unterschiedliche Anforderungen<br />

und Strukturen der Anleitung für das Personal.<br />

• Träger und Einrichtungen haben den Personalstandard in ihren<br />

Einrichtungen ganz unterschiedlich ausgestaltet.<br />

• Es gibt tarifgebundene und tariffreie Träger, es gibt Träger mit<br />

Mitarbeitervertretungen/Personalräten und ohne solche.<br />

• Die Arbeitszeit von sozialpädagogischen Fachkräften ist in zwei Teile<br />

gegliedert; die Betreuungszeit am Kind und die Vor- und<br />

Nachbereitungszeit. Das Arbeitsrecht der Träger trifft unterschiedliche<br />

Festsetzungen zu den Vor- und Nachbereitungszeiten, die zum Teil<br />

über die aktuellen Empfehlungen des Landeswohlfahrtsverbandes<br />

hinausgehen.<br />

• Die Regelung zur Ausgestaltung des Arbeitseinsatzes gegenüber den<br />

Mitarbeiter/innen ist unterschiedlich in Bezug auf deren Arbeitszeit und<br />

-platzgestaltung z.B. in Form von Dienstplänen, Nutzer-Frequenz-<br />

Analyse usw.<br />

• Die Schließtage sind bei Trägern und Einrichtungen sehr<br />

unterschiedlich ausgestaltet und liegen zwischen 43 und 19 Tagen.<br />

• Die Öffnungszeiten im Rahmen der Kindergartenbetreuung liegen in<br />

einem vergleichbaren Korridor (in der Regel am Vormittag und an 2-3<br />

Nachmittagen); sind jedoch in den Anfangs- und Endzeiten sehr<br />

unterschiedlich.<br />

• Verschiedene Träger haben die Betriebsformen unterschiedlich<br />

ausgestaltet. Eine vergleichbare Leistung für vergleichbare<br />

Elternbeiträge ist derzeit nicht gegeben.<br />

• Es gibt Konzepte, die besondere Anforderungen in bezug auf Mitarbeit<br />

und Mitgliedschaft an Eltern stellen, sowie zum Teil spezifische<br />

Öffnungszeiten und Ferienregelungen haben.<br />

Handlungsleitend war es, über die Festlegung von Standards zu einer<br />

Vergleichbarkeit der Betreuung- ,Bildungs- und Erziehungsbedingungen von Kindern<br />

in Tageseinrichtungen einzelner Träger in Reutlingen zu kommen. Damit ist keine<br />

17


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

„Gleichmacherei“ von Konzepten und Strukturen gemeint. Bewußt sind Bereiche<br />

beschrieben und diskutiert worden, in denen die Trägerautonomie vorrangig ist, bzw.<br />

Vereinbarungen getroffen worden, die den Rahmen beschreiben, jedoch die<br />

Ausgestaltung des Inhalts der Steuerung des jeweiligen Trägers überlassen.<br />

Mit dieser Form einer Standardannäherung ist auch der gesetzlichen Pluralität<br />

Rechnung getragen worden.<br />

Übersicht über die Diskussionsbreite um Standards und deren Auswirkungen<br />

auf die pädagogische Arbeit während des Prozesses:<br />

Aufgabe von Standards<br />

Ziele<br />

Sicherung von Qualität<br />

Standards als Voraussetzung der<br />

Betriebserlaubnis<br />

Sicherung von Vereinbarkeit Familie und<br />

Beruf<br />

Planbare Grundlage für die Abrechnung<br />

mit der Stadt<br />

Elemente<br />

Gruppengröße<br />

Fachkraftschlüssel<br />

Vor- und Nachbereitungszeiten<br />

Freistellung für Leitung<br />

Vertretungs- und Ausfallzeiten<br />

Fortbildung<br />

Fachberatung<br />

Konzeptionen<br />

Qualitätsmanagement<br />

Gruppengröße<br />

Raum- und Außenflächen<br />

Mindestpersonalschlüssel<br />

Schließtage<br />

Betreuungsbausteine<br />

Bedarfsrichtwerte für GT-Anteil<br />

Ferienregelung<br />

Andere Betriebsformen und erweiterte<br />

Betreuungszeiten<br />

Umsetzung einheitlicher Standards in anerkannten<br />

Stellenplan für die Einrichtung/en<br />

eines Trägers<br />

Einheitlicher Fördersatz oder<br />

Analogrechnung<br />

Erweiterung der Ausgleichszahlungen je<br />

belegtem Platz bei den Gebühren für IN<br />

18


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

5.2 Übersicht über die Vereinbarungen und die Verzahnung zu den jeweiligen Arbeitsgruppen<br />

Die Übersicht vermittelt einen Überblick über die Ergebnisse, die in den jeweiligen Arbeitsgruppen zu den verschiedenen Parametern<br />

aus der Arbeitsgruppe Standard vereinbart werden konnten. Das V markiert die Punkte, an denen schriftlich Vetos formuliert<br />

wurden, die im weiteren Verlauf der Bearbeitung berücksichtigt wurden. Im Kapitel 8 finden Sie die aktuellen, abschließenden Vetos<br />

der Träger zu den erzielten Ergebnissen.<br />

Die Übersicht ermöglicht auch einen Einblick in die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Arbeitsgruppen.<br />

Parameter<br />

Gruppengröße<br />

Fachkraftschlüssel<br />

Widersprüc<br />

hliche<br />

Ergebnisse<br />

zw. den<br />

AGs<br />

AG Standard<br />

Definition von Regelgruppengrößen<br />

V<br />

Entwicklung eines einheitlichen<br />

Fachkraftschlüssels::<br />

1,65/0,055<br />

bis<br />

1,75/0,0583<br />

als Faktor für 30 Stunden Öffnungszeit;<br />

wird auf andere Betreuungszeiten<br />

angewandt. Dabei werden 30 Schließtage<br />

zu Grunde gelegt.<br />

AG Bedarfsplanung<br />

Anwendung der<br />

Regelgruppengrößen<br />

in der<br />

Bedarfsplanung<br />

AG Finanzen Örtliche Bedarfsplanung Bausteine zur<br />

vertraglichen<br />

Vereinbarung<br />

Umrechnung<br />

Kostenneutraler<br />

Umbau<br />

Anwendung des<br />

Fachkraftschlüssel auf<br />

die aktuellen<br />

Angebote der Träger<br />

Prüfung der<br />

Auswirkungen<br />

Bestandsdarstellung<br />

Fachkraftausstattung steht im<br />

Zusammenhang mit den<br />

Betriebsformen, die für die mögliche<br />

Anerkennung in der örtlichen<br />

Bedarfsplanung entwickelt wurden.<br />

Kapazitätsüberhang bemisst sich<br />

an<br />

Regelgruppengröße<br />

Anerkennung<br />

Stellenplan<br />

Ausnahmen: Eingruppigkeit; hier Anhebung<br />

des Schlüssels wg. Vertretungsbedarf<br />

Öffnungszeiten je<br />

Betriebsform Festlegung von einheitlichen<br />

Öffnungszeiten je Betriebsform<br />

Auseinandersetzung<br />

mit Kostenobergrenzen<br />

bei der Umsetzung der<br />

19


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Vor- und<br />

Nachbereitungszeiten<br />

Über den Korridor des<br />

Fachkräfteschlüssels berücksichtigt;<br />

25% Verfügungszeit dabei vorausgesetzt<br />

Umsetzung liegt in der Autonomie<br />

des Trägers<br />

Freistellung für<br />

Leitung Durch Korridor des Fachkräfteschlüssels<br />

berücksichtigt; Ausgestaltung liegt in der<br />

Autonomie des Trägers<br />

Vertretungs- und<br />

Ausfallzeiten<br />

Fortbildung<br />

Bezirksleitung/Fachbe<br />

ratung; Sicherung<br />

Dienst und<br />

Fachaufsicht<br />

Konzeptionen<br />

Qualitätsmanagement<br />

Gruppengrößen in<br />

Korrelation zu<br />

Raum- und<br />

Außenflächen<br />

Schließtage/Ferien<br />

Durch den Korridor des<br />

Fachkräfteschlüssels berücksichtigt;<br />

Ausgestaltung liegt in der Autonomie des<br />

Trägers;<br />

Sondervereinbarung für eingruppige<br />

Einrichtungen -> höherer<br />

Grundfachkräfteschlüssel<br />

Sondervereinbarung für Träger, die nur<br />

eine eingruppige Einrichtung betreiben:<br />

Möglichkeit zur Abrechnung einer weiteren<br />

Vertretungspauschale gegenüber der Stadt<br />

aktuellen<br />

Öffnungszeiten<br />

Beurteilung des<br />

erhöhten<br />

Personalbedarfs bei<br />

eingruppigen<br />

Einrichtungen<br />

Autonomie des Trägers; Mittelbereitstellung<br />

über Sachkostenanteil<br />

Ausgestaltung liegt in der Autonomie des<br />

Trägers<br />

Festlegung grundlegender Haltungen und<br />

Ziele in der Kindertagesbetreuung<br />

Einigung über die Notwendigkeit der<br />

Anwendung; Form der Ausgestaltung liegt<br />

in der Autonomie des Trägers<br />

Wird über BE geprüft<br />

Veränderte<br />

Vorgaben entspr.<br />

in der Planung zu<br />

berücksichtigen<br />

Bei Träger mit eingruppiger<br />

Einrichtung Abrechnung,<br />

ansonsten durch Korridor<br />

abzudecken.<br />

Sachkostenanteil<br />

Sachkostenanteil Overheadkostenanteil<br />

Festlegung grundlegender<br />

Haltungen und Ziele in der<br />

Kindertagesbetreuung im<br />

Baustein 2 - Präambel<br />

Baustein Qualitätssicherung<br />

Träger sind an BE gebunden<br />

30-33 Tage für Übergangszeit 30-33 Tage für Übergangszeit<br />

20


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Betreuungsbausteine<br />

Weiterentwicklung<br />

der Betriebsformen<br />

Anteil<br />

Ganztagesbetreuung<br />

Überlegungen zur möglichen Einführung<br />

von Betreuungsbausteinen mit<br />

30,35,40,45,50 Stunden und einer neuen<br />

Besuchsgeldregelung für die höhere<br />

Flexibilität von Eltern<br />

Weiterführendes Projekt erforderlich<br />

V<br />

Neue Entwicklung von 7 zusätzlichen<br />

Betriebsformen im Rahmen der<br />

institutionellen Förderung<br />

Kleinkinder Entwicklung von Betriebsformen ab 30<br />

Stunden in versch. Formen<br />

Schulkinder Entwicklung eines Baustein für<br />

Teilzeithortbetreuung von Kindern in<br />

weiterführenden Schulen<br />

Sprachförderung<br />

V<br />

V<br />

V<br />

Gemeinsame Anforderung<br />

a) Die Umsetzung der allg.<br />

Sprachförderung liegt in der Festlegung<br />

des Fachkräfteschlüssels<br />

b) Die Umsetzung der intensiven<br />

Sprachförderung bedarf einer<br />

gesonderten Betrachtung mit dem Blick<br />

einer Gleichbehandlung aller Träger in<br />

besonderen Einzugsgebieten<br />

Weiterführendes Projekt erforderlich<br />

V<br />

Wäre dann jeweils in Bedarfsplanung<br />

aufzunehmen<br />

Modellrechnung für Umbau<br />

Bedarfsrichtwerte Bedarfsrichtwerte<br />

Bedarfsrichtwerte Bedarfsrichtswerte<br />

Umsetzung hängt von der Entscheidung<br />

des GR ab<br />

Weiterführendes Projekt erforderlich<br />

Weiterführendes Projekt erforderlich<br />

21


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Kinder in besonderen<br />

Lebenslagen<br />

HzE<br />

Eingliederungshilfe<br />

Schnittstelle zur Jugendhilfe nach §§27 ff<br />

KJHG<br />

kein orginärer Auftrag<br />

von<br />

Tageseinrichtungen<br />

weiterführende Gespräche mit dem LK<br />

erforderlich<br />

Integrative Gruppe<br />

Ist das System<br />

der<br />

Gruppenreduzieru<br />

ng schlüssig<br />

Gruppenreduzierung bei 2 Kindern, die von<br />

Behinderung bedroht sind bzw.<br />

Eingliederungshilfe nach §39 BSHG<br />

erhalten, auf 21 bzw. 18 Kindern in den<br />

Regelbetreuung<br />

V<br />

Finanzielle<br />

Ausgleichszahlung für<br />

die Reduzierung der<br />

Plätze -<br />

Einnahmenausfall<br />

Berücksichtigung der reduzierten Plätze<br />

in der Planung<br />

Regelung des<br />

Ausgleichszahlung; Regelung<br />

von mögl. Sondersachleistungen<br />

im Einzelfall<br />

Lage der<br />

Öffnungszeiten in den<br />

Betriebsformen<br />

Diskurs über die notwendigen<br />

Rahmenbedingungen zur Sicherung des<br />

Kindeswohls und zur Vereinbarkeit<br />

Familien und Erwerbstätigkeit<br />

Bessere<br />

Variation<br />

zwischen 7 und<br />

20 Uhr<br />

Festlegung für<br />

Stadtbezirke möglich<br />

Bindung an<br />

Festsetzungen<br />

Ferienregelung Mit der Vereinheitlichung der Schließtage<br />

erste Annäherung und Reduzierung von<br />

z.T. 43 Schließtagen auf 33-30<br />

Gesondertes Ferienprogramm<br />

Ferienkindergarten ist für kleine Kinder<br />

aufgrund der Betreuungspersonenwechsel<br />

häufig schwer anzuwenden;<br />

Überlegt wurde eine mögl. Vertretung der<br />

Einrichtungen untereinander durch eine<br />

Abstimmung der Schließtage; offen bleibt,<br />

ob das trägerübergreifend erfolgt und wie<br />

sich daraus das Besuchsgeld ableitet<br />

22


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Eingruppige<br />

Einrichtungen<br />

Beibehaltung eingruppiger Einrichtungen<br />

unter klaren Kriterien<br />

V<br />

Akzeptanz wohnortnaher Versorgung<br />

Situation auswärtiger<br />

Kinder<br />

Ergebnis hängt von der Entscheidung der<br />

Lenkungsgruppe ab<br />

dito<br />

dito<br />

V<br />

dito<br />

dito<br />

Bedarfsplanung<br />

Grundsatz wohnortnaher Versorgung<br />

Bedarfsrichtwerte<br />

Beteiligung freier<br />

Träger in der<br />

Bedarfsplanung<br />

Einführung eines Kuratoriums<br />

Einführung von Instrumenten zur<br />

Bedarfsplanung<br />

23


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

5.3. Betrachtung der erzielten Einzelergebnisse<br />

5.3.1 Finanzierungsmodelle Fachkräfteschlüssel/Personalausstattung<br />

Die Arbeitsgruppe hat sich vorab mit Finanzierungsmodellen in anderen Städten<br />

befasst und deren inhaltliche und organisatorische Auswirkungen auf die<br />

pädagogische Qualität und Betriebssteuerung diskutiert. Sie kam zur Überzeugung,<br />

dass ein Modell wie in Offenburg mit einer kindbezogenen Förderung wenig geeignet<br />

ist, da die Planungssicherheit und die päd. Kontinuität für die Träger durchweg<br />

weniger gesichert erschien.<br />

Zwischenergebnis<br />

Es soll bei der Bezugsgröße der Gruppe bleiben, aus der eine Korrelation aus<br />

Öffnungszeiten/Betriebsform, Personalausstattung und Gruppengröße<br />

ableitbar ist.<br />

Ergebnis zum Fachkraftschlüssel (abgestimmt mit AG Finanzen):<br />

Die Stadt und die Träger vereinbaren folgende Regelung für<br />

den Stellenplan nach den Betriebsformen:<br />

• Für die Zuteilung von Fachkräften (Erzieher/innen und<br />

Berufspraktikantinnen, Zweitkräfte) nach der Betreuungszeit wird ein<br />

Personalschlüssel von 1,65 Fachkräften bei 30 Stunden Betreuungszeit<br />

(Faktor 0,055) zu Grunde gelegt. In diesen ist die Verfügungszeit mit<br />

abgedeckt.<br />

• Für die zusätzliche Abgeltung der notwendigen Leitungsanteile,<br />

Vertretungszeiten, Verstärkung, Berücksichtigung unterschiedlicher<br />

Betriebsformen wird dieser Personalschlüssel erhöht gerechnet bis zur<br />

Anerkennung von maximal 1,75 Fachkräften über alle Einrichtungen eines<br />

Trägers. Damit können die Träger unterschiedlich ihre Detailausgestaltung<br />

vornehmen und trägerspezifischen Anforderungen Rechnung tragen bzw.<br />

spezifische Qualitäten im Sinne der Pluralität ausgestalten.<br />

• Diese Regelung geht von 30 Schließtagen im Jahr aus. Dem Träger steht<br />

frei, ob er einen Teil dieser Schließtage für die Mitarbeiter/innen als<br />

Arbeitstage für Konzeptionsphasen, inhouse Fortbildungen u.ä. ausweist.<br />

• Für eine Übergangszeit von 3 Jahren kann ein Korridor von 30-33<br />

Schließtagen vereinbart werden.<br />

Ausnahmen erhalten:<br />

Für eingruppige Einrichtungen gelten:<br />

• Regelkindergarten<br />

30 Stunden 2,0 Fachkräfte<br />

• Ganztagesbetreuung<br />

(51,5 Stunden) 3,0 Fachkräfte<br />

• Träger mit nur eingruppigen Einrichtungen können Vertretungszeiten<br />

zusätzlich abrechnen, da grundsätzlich 2 Fachkräfte in der<br />

24


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Betreuungszeit anwesend sein müssen und eine<br />

Personalumschichtung aus anderen Einrichtungen des Trägers nicht<br />

möglich ist.<br />

• Trägern mit eingestreuten eingruppigen Einrichtungen wird je<br />

eingruppiger Einrichtung ein Pauschalbetrag in Höhe von 10% der<br />

durchschnittlichen Kosten einer Fachkraft ausgezahlt (2003: 40.000€<br />

mit jährlichen Anpassung)<br />

• Waldkindergartenkonzepte : erfordern eine Sondervereinbarung, die<br />

eine andere Gewichtung zwischen Personal – und Sachkosten erlaubt,<br />

bei Einhaltung eines analogen Gesamtkostenrahmens, wie für andere<br />

Freie Träger.<br />

Gemeinsam war die Feststellung für diesen Punkt:<br />

Der Personalschlüssel ist aus Sicht aller Mitglieder der AG Standard für die<br />

komplexe Aufgabenerfüllung in Kindertageseinrichtungen knapp bemessen. (vgl. 5.1)<br />

5.3.2 Ergebnis Weiterentwicklung der Betriebsformen und Umgang mit<br />

Regelgruppengrößen<br />

Parameter Gruppengröße<br />

Die Gruppengrößen sind in den verschiedenen Betriebsformen unterschiedlich<br />

festgelegt worden. Dabei sind die Mindestvoraussetzungen der Gruppengröße<br />

entsprechend den Vorgaben des Landesjugendamtes zu berücksichtigen.<br />

Die für Reutlingen abgestimmten Ausführungen sollen in Zukunft für alle<br />

Träger bindend sein.<br />

Die Festlegung in einem ersten Schritt die Regelgruppengrößen zu Grunde zu<br />

legen, ging mit einer Erweiterung der Betriebsformen für die unterschiedlichen<br />

Altersgruppen in den Betreuungszeiten ab 30 Stunden einher.<br />

Ziel war, dem formulierten Bedarf der Eltern und den Anforderungen des<br />

Elternzeit-und des Teilzeitgesetzes, sowie der sich verändernden<br />

Arbeitszeitorganisation in den Betrieben Rechnung zu tragen.(vgl. 1.0)<br />

25


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Halbtageskindergarten 20 Stunden<br />

Betreuungszeit<br />

HT<br />

Waldkindergarten<br />

3-6<br />

12<br />

Kindergartenbetriebsformen 30 Stunden<br />

Betreuungszeit<br />

B- Form Gr.Größe Alter<br />

RG 25 3 - 6<br />

VÖ 22 3 - 6<br />

VÖ 18<br />

2 - 6<br />

davon 4<br />

2-jährige<br />

VÖ<br />

Waldkindergarten 10 3-6<br />

VÖ Krippe 10 0 - 3<br />

AM 15 0 - 6<br />

Ganztagsbetriebsformen 40, 45, 50 Stunden<br />

Betreuungszeit<br />

B- Form Gr.Größe Alter<br />

GT 20 3 - 6<br />

AM 15 0 - 6<br />

AM 20 3 - 12<br />

AM 18 1,5 - 6<br />

Krippe 10 0 - 3<br />

Hort 20 6 - 12 /14<br />

Mischbetriebsformen<br />

35 Stunden Betreuungszeit<br />

VÖ / GT<br />

„75%-Platz“<br />

VÖ / GT<br />

„75%-Platz“<br />

20 3 - 6<br />

18 1 - 6<br />

Legende:<br />

HT 4 Stunden Betreuung am Tag<br />

RG Regelbetreuung mit geteilter Öffnungszeit<br />

VÖ Betreuung über 6 Stunden täglich ohne Unterbrechung<br />

AM Altersgemischte Gruppen<br />

GT Ganztagesbetreuung – über 7 Stunden Täglich ohne Unterbrechung<br />

75% Platz<br />

eine Mischung von 3 VÖ Tagen und 2 GTE Tagen je Kind<br />

26


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Weitere grundsätzliche Anmerkung:<br />

Alle Festlegungen der Stadt Reutlingen können die Festlegungen in der<br />

Betriebserlaubnis nicht außer Kraft setzen. Dabei geht das LJA davon aus,<br />

dass es sich um eine Betriebserlaubnis auf der Grundlage der 2004 gültigen<br />

Grundsätze handelt und nicht um die Übernahme älterer, ggf. überholter<br />

Betriebserlaubnisse.<br />

In den Betriebserlaubnissen werden Aussagen zum Personalbedarf und der<br />

Gruppengröße in unterschiedlichen Betriebsformen gemacht. Die<br />

Gruppengrößen können aufgrund baulicher Einschränkungen eine<br />

Reduzierung durch das Landesjugendamt erfahren.<br />

Auf dem Hintergrund eingehender Diskussionen um das Verhältnis von<br />

Gruppengröße, Bezugspersonen und pädagogischer Qualität ist die folgenden<br />

Stellungnahme und Empfehlung erarbeitet worden:<br />

Regelgruppengrößen in dieser Form sind nur der erste Schritt:<br />

Die pädagogischen Erfordernisse sprechen eindeutig für eine geringere<br />

Gruppengröße.<br />

Die Festlegung auf die obigen Regelgruppengrößen werden diesen<br />

Erfordernissen noch nicht gerecht,<br />

sie stellen aber einen richtigen 1. Schritt dar.<br />

Die internationalen Vergleiche verweisen auf deutlich geringere<br />

Gruppengrößen.<br />

Die Elternvertreter/innen (GERK) und die Arbeitsgruppe fordern eine<br />

Entwicklung hin zu solchen europäischen Standards in einem 2. Schritt in<br />

Reutlingen.<br />

Die Arbeitsgruppe ist sich einig, dass weitere pädagogische Erfordernisse in<br />

einem 2. Schritt tatsächlich berücksichtigt werden sollten.<br />

Dabei muss nach Untersuchungen des dtsch. Bildungsrats als<br />

Orientierungswert davon ausgegangen werden, dass 3-5% der Kinder einer<br />

Gruppe starke Verhaltensauffälligkeiten zeigen und sich 4-5 Kinder einer<br />

Gruppe in erschwerten Lebenslagen befinden.<br />

5.3.2.1. Neue Betriebsformen<br />

Neuer Baustein Hort:<br />

Angestrebt wird beim Hort die Betreuungsbausteine 31 und 21,5 Stunden<br />

neu einzuführen.<br />

Diesen ist die vollständige Halbtagsschule zu Grunde gelegt. In der Schulzeit<br />

wird von einer durchschnittlich 5 stündigen Betreuung je Schultag<br />

ausgegangen; in den Ferien von 50 Stunden je Woche.<br />

27


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Ältere Schulkinder mit mehr Nachmittagsunterricht können in der Schulzeit<br />

drei Betreuungstage verbindlich buchen. Es reduziert sich damit ihr<br />

Betreuungsbaustein.<br />

Offen geblieben ist, wieviel Plätze für Ältere, (also 11 jährige und ältere) in<br />

einer Hortgruppe sind, und wie groß diese Gruppe insg. ist. (das LJA geht<br />

grundsätzlich von 20 Hortkindern aus; andere Träger haben jedoch für das<br />

o.a. Konzept eine Erhöhung auf 22 Kinder erhalten)<br />

Deutlich ist, dass es zu einer Servicereduzierung im Frühbereich kommen<br />

kann. Sollten erhebliche Frühbetreuungserfordernisse ab 7 Uhr bis<br />

Schulbeginn bestehen, ist hier ein weiterer Baustein zu ergänzen und ebenso<br />

personelle darzustellen.<br />

Eine abschließende Bearbeitung der Schulkindbetreuung war nicht<br />

Gegenstand des Projektes.<br />

Neue Bausteine Kleinkindbetreuung<br />

Es besteht ein erheblicher Bedarf im Angebot an Teilzeitbetreuung für<br />

Kleinkinder, die den Anforderungen des Elternzeitgesetzes Rechnung tragen.<br />

Diesem wurde sowohl in altersgemischten, wie auch reinen<br />

Kleinkindbetreuungsformen Rechnung getragen.<br />

Insgesamt erscheint es sinnvoll und notwendig den Bereich der<br />

Kleinkindbetreuung unter Einbezug der Kleinkindgruppen neu zu betrachten.<br />

Dies war nicht Gegenstand des Projektes.<br />

Neue Bausteine Teilzeitbetreuung – 75% Platz<br />

Der Bedarf der Eltern zeigt, dass Betreuungsangebote mit 35 Stunden auch<br />

im Bereich der 3-6 jährigen Kinder häufig nachgefragt werden. Mit einem<br />

entsprechenden Baustein, der sich vor allem auch organisatorisch gut in<br />

zweigruppigen Kindergärten (vorbehaltlich der Räumlichkeiten für<br />

Essensversorgung) umsetzten lässt, könnte eine neue Entwicklung<br />

eingegangen werden.<br />

5.3.3 Parameter: Reduzierung der Gruppengröße bei integrativer Belegung<br />

Als integrative Gruppe wird nach den Ausführungen des LWV Württemberg<br />

Hohenzollern vom 12.1.2004 unter Bezugnahme auf §1 Ziffer 4 KiGa Gesetz eine<br />

Gruppe verstanden, in der Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung (nach §39 Abs1<br />

BSHG - Eingliederungshilfe) einer zusätzlichen Förderung bedürfen, in<br />

gemeinsamen Gruppen mit nicht behinderten Kindern betreut werden.<br />

„Bei einer integrativen Betreuung müssen, dem individuellen Bedarf behinderter Kinder entsprechend,<br />

die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen, die vor Ort mit einer geeigneten<br />

Fachstelle abzuklären sind gegeben sein. Bei der Aufnahme behinderter Kinder ist auch weiterhin<br />

eine entsprechende Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes erforderlich. (...)Die Konkretisierung<br />

des höheren Personal- und Sachaufwands liegt in der Verantwortung des Trägers in der Abstimmung<br />

mit der Fachstelle.“<br />

Entsprechend der seit 1.1.2004 ebenso neugefassten Richtlinien des LWV zur Gewährung von<br />

Eingliederungshilfe ist festgelegt, dass das Kind monatlich begleitende Hilfe (308.-€), pädagogische<br />

28


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Hilfe (460.-€) , begleitende und pädagogische Hilfe (768.-€) erhalten kann. Der jeweilige Förderbedarf<br />

soll in einem Gesamtplan gemäß §46 BSHG festgestellt werden. 16<br />

Das Prinzip der integrativen Gruppe hat mit der Einführung des<br />

Kindergartengesetzes eine Veränderung erfahren. Bis dato wurde als integrative<br />

Gruppe eine Gruppe im Bereich der Regelbetreuung verstanden in der mehr als 2<br />

Kinder mit besonderen Erfordernissen betreut wurden. Ein Nachweis über die<br />

Vorlage einer Behinderung nach §39 BSHG war nicht notwendig. Auch Kinder ohne<br />

Eingliederungshilfe wurden hierunter verstanden. In Reutlingen waren 2003<br />

zusammengenommen 61 Gruppen als integrative Gruppen für den<br />

Gruppenzuschuss gemeldet und haben den Zuschuß von 6000.-€ erhalten, sofern<br />

sie die Betriebsform Regelkindergarten hatten. In der Betriebsform VÖ war bei der<br />

Aufnahme von Kindern mit Beeinträchtigung keine finanzielle Verbesserung<br />

enthalten, so auch bei keiner anderen Betriebsform.<br />

Die AG Standard hat mit auf dem Hintergrund der vielfältigen Erfahrungen in der<br />

Integration von Kindern mit Behinderung aber vor allem auch der Integration von<br />

Kindern, die von Behinderung bedroht sind, die folgende Empfehlung erarbeitet.<br />

Die Empfehlung stellt eine qualitative Verbesserung zur o.a. aktuellen Empfehlung<br />

des LWV dar.<br />

Als integrative Gruppe in Reutlingen verstehen wir eine Gruppe, in der bis zu 2<br />

Kinder mit drohender Behinderung oder mit Eingliederungshilfe betreut werden.<br />

Mit der Aufnahme eines Kindes reduziert sich die Regelgruppengröße je um 2<br />

Plätze, d.h.<br />

Im Regelkindergarten von 25 Plätzen auf insgesamt 21 Plätze<br />

Im VÖ Kindergarten von 22 Plätzen auf 18 Plätze<br />

Bei Kinder mit drohender Behinderung ist die Vorlage eines entsprechenden<br />

Nachweises durch den Kinderarzt bzw. die Frühförderstelle erforderlich.<br />

Bei Kinder mit Eingliederungshilfe, wird die Gruppenreduzierung mit der o.a.<br />

zusätzlichen Hilfe kombiniert.<br />

Die gefundene Definition bezieht sich auf die Regelbetreuungsgruppen und die<br />

Altersgruppe der 3-6 jährigen Kinder. Eine Anwendung der Gruppenreduzierung für<br />

integrative Gruppen ist auf andere Betriebsformen nicht pauschal übertragbar. Im<br />

Einzelfall ist Rücksprache mit der Stadtverwaltung zu halten.<br />

Die Gruppenreduzierung ist im Rahmen der integrativen Gruppe ein Instrument, dem<br />

Kind mit Beeinträchtigungen die mögliche Orientierung im Bezugssystem durch die<br />

geringere Kinderzahl bei gleichbleibendem Fachkraftschlüssel zu erleichtern. Dies ist<br />

in anderen Betriebsformen durch die per se gegebenen geringeren Gruppengrößen<br />

bereits gegeben.<br />

Die Reduktion auf 21 Kinder bei der Aufnahme von 2 Kindern mit entsprechendem<br />

Bedarf kann bei der Aufnahme weiterer Kinder mit entsprechendem Bedarf nicht<br />

linear weitergeführt werden. Besteht definitiv keine Möglichkeit der Aufnahme in eine<br />

16 www.lwv-wh.de/leistungen/publikationen/behinderte-kinder.html<br />

29


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

andere Gruppe kann das Kind in die 21er Gruppe aufgenommen werden, jedoch<br />

ohne weitere Gruppenabsenkung.<br />

Eine unterjährige Anpassung der Gruppengrößen durch die entsprechende<br />

Aufnahme ist möglich und wird der Stadtverwaltung über die Quartalsmeldung<br />

angezeigt.<br />

Dem Träger einer integrativen Gruppe werden die entstehenden Mehrkosten durch<br />

den Ausfall der Elternbeiträge durch die Gruppenreduzierung ausgeglichen. Eine<br />

entsprechend differenziertes verfahren wurde in der AG Finanzen erarbeitet und in<br />

den Vertrag mit aufgenommen.<br />

Mögliche Mehrkosten aufgrund besonderer sächlicher oder baulicher Anforderungen<br />

bei der Aufnahme von Kindern mit Behinderungen, die dieses erfordern, müssen im<br />

Einzelfall zwischen dem Träger und der Stadt vereinbart werden. Sie können nicht<br />

pauschal abgegolten werden.<br />

Die Integration von Kindern mit sehr schweren Behinderungen und<br />

Beeinträchtigungen kann – so die Erfahrungen - in der Regel allein über die<br />

dargestellten Maßnahmen nicht umfassend erfolgen. Bei den Vorbereitungen der<br />

Integration ist die Stadtverwaltung mit einzubeziehen.<br />

Mit dem Ziel die Belange der Inklusion und Integration in Kindertageseinrichtungen<br />

regelmäßig zu überprüfen und zu diskutieren, wird Fabi, der Fachdienst für Inklusion<br />

der Bruderhaus Diakonie zusammen mit der AGI (Arbeitsgemeinschaft Integration)<br />

einmal jährlich in das Kuratorium eingeladen.<br />

(In <strong>Anlage</strong> 4 finden Sie eine Stellungnahme der AGI zur Inklusion von Kindern.)<br />

Mit der integrativen Gruppe ist der in manchen Stadtgebieten hohe Handlungsbedarf<br />

in Bezug auf Strukturen zur präventiven Jugendhilfe, also der Betreuung von Kinder<br />

mit Hilfe zur Erziehung Bedarf nach §§ 27 ff KJHG nicht beantwortet. Hier ist eine<br />

hohe Dringlichkeit gegeben und es sollte ein Folgeauftrag in Kooperation mit dem<br />

Landratsamt/Jugendamt festgeschrieben werden.<br />

5.3.4 Parameter Sprachförderung<br />

Mit der Novellierung des Kindergartengesetzes hat Baden-Württemberg in §9 Abs 2<br />

KiGa Gesetz die ganzheitliche Sprachförderung als zentrale Zielsetzung im<br />

Elementarbereich benannt. Zusammen mit den Projekten der Landesstiftung zur sog.<br />

Intensiven Sprachförderung sind die Träger von Tageseinrichtungen aufgefordert die<br />

Sprachförderung für alle Kinder konzeptionell und organisatorisch neu zu betrachten,<br />

um das Ziel entsprechend umzusetzen.<br />

In dem vereinbarten Fachkräfteschlüssel ist aus Sicht der beteiligten Träger die<br />

allgemeine Sprachförderung im Sinne einer entsprechenden pädagogischen<br />

Ausrichtung umgesetzt. Die Strukturen zur intensiven Sprachförderung erfordern<br />

30


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

jedoch bei der Umsetzung der Vorgaben der Landesstiftung und in Abhängigkeit vom<br />

Umfang der zu fördernden Kinder zusätzliche Ressourcen.<br />

Die Träger handeln aktuell mit unterschiedlichen Voraussetzungen.<br />

Es erscheint notwendig für die Umsetzung der Sprachförderung ein eigenes Projekt<br />

um zusetzten. Dies war nicht Gegenstand des Projektes zur Optimierung.<br />

5.3.5 Steuerungsparameter Betreuungszeit<br />

Aktuell bestehen zwischen den Trägern und zum Teil innerhalb eines Trägers<br />

unterschiedliche Öffnungszeitenkorridore, in denen die Familien ihre gebuchten<br />

Betreuungszeiten umsetzten können.<br />

Im Projekt wurde dieser Aspekt von verschiedenen Gesichtspunkten aus diskutiert:<br />

Wohl des Kindes: wie viel Kontinuität von Angebot und Gruppe ist in welcher<br />

Betriebsform und für welches Alter erforderlich?<br />

Bedarf der Eltern: wie viel Flexibilität in der Alltagsorganisation von Familienleben<br />

und Erwerbstätigkeit ist erforderlich; an welchen Stellen?<br />

Betriebsführung der Einrichtung: in welchem Zeitkorridor mit welchen<br />

Dienstplaninstrumenten kann der Betrieb unter Gewährleistung der gesetzl.<br />

Mindestanforderungen sinnvoll geführt werden?<br />

Es wurde eine Synchronisation der Betreuungszeiten für die jeweiligen<br />

Betriebsformen im Rahmen der Festsetzung der Betriebsformen andiskutiert. Auf<br />

diese Weise soll eine Gleichrangigkeit der Angebote bei den verschiedenen Trägern<br />

gegenüber den Eltern hergestellt werden. Die weitere Betrachtung soll im Kuratorium<br />

bei der Planung und Anwendung der verschiedenen Betriebsformen in naher Zukunft<br />

Thema sein.<br />

5.3.6 Entwicklung von Betreuungsbausteinen<br />

Unter Betreuungsbausteinen sind die Stufen der Besuchsgeldregelung zu verstehen.<br />

Als sinnvolles Instrument zu den o.a. Betriebsformen erscheint es sinnvoll sog.<br />

Betreuungsbausteine im Umfang von 30,35,40,45,50 Stunden einzuführen. Hierzu ist<br />

die Weiterentwicklung der Besuchsgelder notwendig, die nicht Gegenstand des<br />

Projektes war.<br />

In ersten Überlegungen zu einer möglichen Umsetzung von Betreuungsbausteinen<br />

wurden folgende Schwierigkeiten deutlich und mögliche Lösungen formuliert:<br />

• Beim Personalbedarf bei GT-Einrichtungen wird der Personalbedarf für<br />

den Betreuungsbaustein 50 Stunden Betreuungszeit mit 51,5<br />

berechnet, es sind flexiblere Zeitgestaltungen in der Belegung zu<br />

bewältigen.<br />

• Alternativ kann der Träger in mehrgruppigen GT-Einrichtungen mit den<br />

drei Betreuungsbausteinen 40, 45 und 50 Stunden eine<br />

durchschnittliche Personalbemessung von 45 Stunden erhalten.<br />

Voraussetzung ist: Eltern können in diesen Einrichtungen nach<br />

Regeln/Verbindlichkeiten zwischen den Bausteinen umsteigen und<br />

freier wählen. Die Instrumente für die Betriebsorganisation sind noch<br />

31


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

nicht ausreichend bearbeitet; es ist noch nicht ersichtlich, ob der<br />

durchschnittliche Personalumfang von 45 Stunden für die geforderte<br />

Flexibilität ausreicht.<br />

5.3.7 Situation eingruppiger Einrichtungen<br />

Eingruppige Einrichtungen bringen in der konzeptionellen und personellen, wie<br />

finanziellen Organisation besondere Anforderungen mit sich. Die pauschale Haltung,<br />

eingruppige Einrichtungen auf diesem Hintergrund zu vermeiden bzw. abzubauen<br />

möchten die verschiedenen Arbeitsgruppen nicht einnehmen.<br />

Es wird empfohlen:<br />

Eingruppige Einrichtungen sind in besonderen<br />

Sozialräumen/Einzugsgebieten im Sinne der Aufrechterhaltung einer<br />

wohnortnahen Versorgung zu erhalten.<br />

Eingruppige Einrichtungen können den Start eines Trägers in spezifische<br />

stadtbezirksübergreifende besondere konzeptionelle Ansätze sein. Beim<br />

Aufbau sollte die Ausbaubarkeit berücksichtigt werden, bzw. räumliche<br />

Synergien mit anderen Einrichtungen genutzt werden.<br />

Eingruppige Einrichtungen sind in Gebieten mit rückläufigem Bedarf ohne<br />

Erfüllung dieser Kriterien vorrangig abzubauen( Entscheidung im<br />

Einzelfall).<br />

Bei Rückbaukonzepten ist darauf zu achten, dass die Eingruppigkeit<br />

möglichst vermieden wird. Wirtschaftlich und pädagogisch ist zu prüfen,<br />

inwieweit erweiterte Angebote (z.B. Einbezug 2 jährige in die<br />

Regelbetreuung oder Kernzeitenkinder) eine 1,5 gruppigkeit ermöglicht.<br />

Dazu könnte die Bildung einer Kleingruppe dienen. (Fachkraftschlüssel:<br />

Kleingruppe bis 10 Kinder 1,0 FK, 11-15 Kinder 1,15 FK).<br />

5.3.8 Behandlung des verwiesenen SPD-Antrages<br />

Es wurden inhaltliche Positionen zu dem Inhalt des Antrages abgestimmt, die von<br />

der Stadtverwaltung in einer Vorlage umgesetzt werden.<br />

5.3 Bewertung durch den Moderator<br />

Steuerungsparameter Fachkraftschlüssel<br />

Mit der Wahl der Bezugsgröße Betreuungsstunde für den Fachkraftschlüssel wurde<br />

die durchgängige Bezugsgröße gewählt, die sowohl in den Arbeitsverträgen wie auch<br />

in den Vereinbarungen mit den Eltern eine Entsprechung hat.<br />

Um eine einheitliche Qualität zu sichern, wird ein Faktor, z.B. 1,75 : 30 = 0,0583<br />

gebildet, der zur Ermittlung des maximalen Stellenplanes in allen Betriebsformen<br />

herangezogen wird.<br />

Damit ist die Ermittlung des maximal anerkannten Stellenplanes durch die Stadt<br />

transparent und vermittelbar.<br />

32


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

In diesem Verfahren kann jederzeit auch eine Qualitätsverbesserung oder –<br />

verschlechterung in ihren Auswirkungen ermittelt werden.<br />

Bewertung der Höhe des Fachkraftschlüssels, der mit einer Spanne von 1,65 bis<br />

1,75 für 30 Stunden Betreuung vorgeschlagen wird:<br />

Bisherige Empfehlungen für VÖ waren in pauschaler Ermittlung vom<br />

Landesjugendamt mit mindestens 1,7 angegeben worden. Ab<br />

dreigruppigen Einrichtungen waren pauschal häufig 1,75 je Gruppe<br />

empfohlen worden. Die Regelung bleibt in diesem Rahmen.<br />

Die Regelung in den anderen Städten unterscheiden sich häufig in der<br />

Bezugsgröße der Betreuungsstunden dieses Schlüssels, in den<br />

Regelungen, ob zusätzlich Ausfall- und Vertretungszeiten abgerechnet<br />

werden können, ob es zusätzlich Leitungsanteile bei größeren<br />

Einrichtungen gibt, in der Anrechnung der AP-Stellen usw..<br />

Vergleichbarkeit ist kaum gegeben, wenn diese Regelungen nicht<br />

transparent sind. Es ist aber festzustellen, dass Reutlingen bei den<br />

Regelungen die der KE-LEG zugänglich sind nicht an der Spitze liegt<br />

sondern zum Mittelfeld gehört.<br />

In Reutlingen stellt dieser Schlüssel eine Neuverteilung im Rahmen der<br />

bisherigen Stellenvolumens dar, wobei für die Stadt und die Kirchen<br />

damit auch die Vertretungs- und Ausfallzeiten/Springkräfte der Stadt<br />

eingebunden sind, dies ist neu für die Kirchen. Außerdem werden auch<br />

die Leitungsanteile größerer Einrichtungen damit abgegolten.<br />

Diese Festsetzungen werden nicht in allen Betriebsformen und<br />

Einrichtungen ausreichend sein. Härten sind nicht auszuschließen. Im<br />

Detail muss der Träger eine Nutzerfrequenzanalyse zum Ausgangpunkt<br />

seiner Steuerung machen. Die Hauptbetreuungszeiten können sich<br />

erheblich unterscheiden. Dies kann von den Trägern nur dadurch<br />

ausgeglichen werden, dass der Stellenplan über alle Einrichtungen des<br />

Trägers ermittelt wird und damit eine interne abweichende Zuordnung<br />

der Fachkräfte im Detail möglich wird. Die 19 eingruppigen<br />

Einrichtungen bedürfen der vorgeschlagenen Ausnahmeregelung.<br />

Die Festlegung eines solchen Rahmens ist fachlich vertretbar.<br />

International wird dieser Fachkraftschlüssel nach wie vor als zu niedrig<br />

bewertet.<br />

Steuerungsparameter Regelgruppengröße<br />

Ein Fachkraftschlüssel nach Betreuungszeit nimmt keinen Bezug zum unterschiedlichen<br />

Aufwand pädagogischer Arbeit in Betriebsformen mit geteilter<br />

Betreuungszeit, Betreuungszeiten am Stück , also VÖ oder Ganztagesbetreuung,<br />

Altersmischung oder bei integrativer Belegung. Diesem zusätzlichen Aufwand wird<br />

mit der Definition unterschiedlicher Regelgruppengrößen Rechnung getragen.<br />

33


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Dies ist die zwingende pädagogische Ergänzung zum Fachkraftschlüssel.<br />

Hier soll in einem ersten Schritt die maximale Belegung auf eine früher schon in den<br />

Regelkindergärten geltende Größenordnung zurückgeführt werden, die anderen<br />

Betriebsformen werden in gleicher Weise behandelt. Dies ist fachlich unbedingt<br />

geboten.<br />

Bewertung der Regelgruppengröße<br />

International halten diese Regelgruppengrößen dem Vergleich nicht Stand. Sie<br />

stellen in einem ersten Schritt keine besondere Qualität im Vergleich mit anderen<br />

Städten dar. Mit der zurückgehenden Kinderzahl werden diese Überlegungen in den<br />

Bedarfsplanungen verschiedener Städte angestellt. Maximale Belegungen sind<br />

immer noch im ländlichen Raum bzw. kleineren Städten durchaus häufig zu finden.<br />

Weiterentwicklung der Betriebsformen und Betreuungszeiten<br />

Eine notwendige Weiterentwicklung ist in der Fachwelt im Blick auf die Erfordernisse<br />

der Kinder und Familien unbestritten.<br />

Besondere Bedeutung haben die Ergebnisse deshalb für die Weiterentwicklung der<br />

Betriebsformen mit unterschiedlichen Betreuungszeiten. Diese können nun jeweils<br />

mit dem Fachkraftschlüssel und den Regelgruppengrößen bei Umstrukturierungen im<br />

Blick auf Stellenplan und Kosten gut kalkuliert und geplant werden.<br />

Bewertung der Weiterentwicklung<br />

Die erzielten Ergebnisse schaffen Transparenz und Zukunftsfähigkeit.<br />

Kommunalpolitische Entscheidungen und die Entscheidungen der Träger<br />

erhalten damit eine solide Grundlage.<br />

Unterschiedliche Betroffenheiten unter den Trägern<br />

Für die verschiedenen Träger findet nun eine Angleichung statt, (siehe Vergleiche<br />

bei der AG Finanzen), die die Stadt und die Kathol. Kirche etwas schlechter stellt als<br />

die anderen Träger. Ein einheitlicher Standard für alle Träger hat in der Regel<br />

Gewinner und Verlierer, wenn nicht mehr Finanzen zur Verfügung gestellt werden.<br />

„Die Arbeitsgruppe war in der Entwicklung der Standards frei.“<br />

Die Arbeitsgruppe fühlte sich nicht frei genug, Standards nach den neuen<br />

Forderungen der Frühpädagogik zu entwickeln, da damit der derzeitige Rahmen in<br />

Reutlingen deutlich gesprengt würde Die verschiedenen Vetopositionen<br />

verdeutlichen das Spannungsfeld. Transparente, gleichrangige Regelungen waren<br />

in diesem Projekt als wichtiger angesehen worden<br />

Die vorgeschlagenen Standards wurden so gewählt, dass die finanziellen<br />

Gesamtkosten nicht höher werden. Einsparpotentiale konnten allerdings damit auch<br />

nicht identifiziert werden. So weit lagen die Standards der Träger nicht auseinander.<br />

34


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Es ergaben sich an vielen Stellen eigentlich Notwendigkeiten zu einer weiteren<br />

intensiven fachlichen Aufarbeitung. Dies konnte in der kurzen Projektzeit nicht<br />

erfolgen. Es erscheint jedoch notwendig, den Rahmen und Raum hierfür im<br />

Anschluss über GR-Entscheidungen sicherzustellen.<br />

Standardfragen im Bereich der Sachkosten konnten nicht mehr behandelt<br />

werden, da die Diskussionen um die Qualitätsstandards zum Beispiel über<br />

Reduzierungen bei integrativer Belegung, für Vertretungs- und Ausfallzeiten,<br />

für kleinere und größere Einrichtungen und unterschiedliche arbeitsrechtliche<br />

Regelungen vor allem der Kirchen usw. in die Überlegungen einbezogen<br />

werden mussten und zeitlich viel Raum in Anspruch nahmen. Mit der<br />

Verwaltungskostenpauschale ist ein Bereich bereits abgedeckt.<br />

Den wesentlichen Anforderungen des Auftrages durch die Projektgruppe<br />

konnte die Arbeitsgruppe mit dem Ergebnis aber gerecht werden.<br />

35


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

6.0 Ergebnisse der AG Bedarfsplanung<br />

Die AG hat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zur Bedarfsplanung<br />

Instrumente und Schritte zur Neuordnung derselben erarbeitet.<br />

In Zukunft wird die Bedarfsplanung nicht mehr ausschließlich den<br />

Kindergartenrechtsanspruch im Blick haben, sondern auch die Kinder zwischen 1<br />

und unter 3 Jahren und zwischen 6-14 Jahren in den Betreuungsformen abbilden.<br />

Dabei werden alle Platzangebote, auch die der Tagespflege mit abgebildet. Mit dem<br />

Ziel der sozialräumlichen Ausrichtung sind die bisher 27 Planungsbezirke auf 18<br />

reduziert und auf die des Landratsamtes/Jugendhilfeplanung angepaßt worden.<br />

Mit dem Ziel, neben quantitativen Aspekten stärker auch qualitative Aspekte zu<br />

berücksichtigen, werden zukünftig neben einem stark erweiterten Berichtswesen<br />

bzw. Datenabgleich, auf den sich alle Träger verpflichten werden, die Erkenntnisse<br />

der Einrichtungsleitungen zum geäußerten Bedarf der Eltern einbezogen.<br />

In der Struktur eines Kuratoriums werden die gesetzlich ausgeführten Beteiligungen<br />

der freien Träger berücksichtigt.<br />

Differenziert wurde die demografische Entwicklung in Korrelation mit dem 2005/6<br />

einsetzenden neuen Einschulungsverfahren betrachtet und die Veränderungen für<br />

die Platzzahlentwicklung im Rechtsanspruch betrachtet.<br />

Als Reaktion auf den bereits bekannten Bedarf der Eltern wurden die in der AG<br />

Standard erarbeiteten Betriebsformen nochmals geprüft und in ihren Bedingungen<br />

für die Bedarfsdeckung der Eltern diskutiert.<br />

Die Frage der Bedarfsrichtwerte war natürlich auch mit von unterschiedlichen<br />

Interessen bestimmt.<br />

Bei den Überlegungen zur Weiterentwicklung wird grundsätzlich die<br />

Empfehlung gegeben, die sich aus dem Rückgang der Bedarfszahlen sich<br />

ergebenden Spielräume ab 2005/2006 in die Umsetzung zur Erreichung der<br />

Bedarfsrichtwerte zu investieren.<br />

Es werden in einem Kapitel die Einrichtungen ausgewiesen, die dem örtlichen Bedarf<br />

entsprechen und gefördert werden. Einbezogen sind die Kleinkindgruppen zur<br />

Erlangung der Landesförderung.<br />

Nach Abschluss der Beratungen in der AG Finanzen wurden Modellrechnungen zur<br />

kostenneutralen Umwandlung von Plätzen bei einem Rückgang der Bedarfszahlen<br />

dargestellt, um Hinweise für die erforderlichen Budgetplanung zu geben.<br />

Es wird hier auf die Vorlage der Bedarfsplanung verwiesen. Es wird an dieser<br />

Stelle auf eine Doppelung verzichtet.<br />

36


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

6.1 Bewertung der Ergebnisse der AG Bedarfsplanung durch den<br />

Moderator:<br />

Ein Entwurf für die örtliche Bedarfplanung konnte gemeinsam erarbeitet werden.<br />

Dabei wurden die Grundlagen für die Beurteilung der demografischen Entwicklung<br />

und der veränderten Einschulung eingearbeitet.<br />

Mit der Prognose inkl. eines Planungspuffers wurde eine Abschätzung der zur<br />

Umstrukturierung bzw. zum Abbau vorgesehenen Plätze in den kommenden Jahren<br />

für die Gesamtstadt möglich, unabhängig von der Beurteilung in den einzelnen<br />

Stadtbezirken. Dies erleichtert die kommunale Willensbildung.<br />

Die Reduzierung der Planbezirke war sachgerecht, da zu viele und zu kleine<br />

Stadtbezirke die Steuerungsmöglichkeiten eher einengen als erweitern.<br />

Es werden Vorschläge für eine künftige Weiterentwicklung aufgenommen, sowie<br />

Vorschläge für Planungsrhythmen und die Beteiligung der Träger gemacht.<br />

Damit ist das Gerüst zur Weiterentwicklung dieses zentralen örtlichen Instrumentes<br />

geschaffen worden.<br />

37


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

7.0. Ergebnisse der Arbeitsgruppe Finanzen<br />

Die Hauptaufgabe der Arbeitsgruppe Finanzen war es, das<br />

Bezuschussungsverfahren und die Neuordnung der Vertragsvereinbarungen<br />

zwischen der Stadt und den freien Trägern im Sinne des neuen KiGaG und der<br />

Rahmenvereinbarung fortzuentwickeln.<br />

Dabei sollten als Grundlagen die gemeinsamen Standards gewählt werden.<br />

Zu berücksichtigen war zudem, dass die Stadt in ihrer Aufgabe als Gewährleisterin<br />

künftig die Auszahlung eines Landeszuschuss auf der Grundlage des<br />

Gruppenzuschußes des Jahres 2002 für alle Tageseinrichtungen in Reutlingen in<br />

Kombination mit einem kindbezogenen Zuschuß für alle in Reutlingen lebenden<br />

Kinder erhält. Die trägerbezogene Zuweisung der bisherigen, an die Betriebsformen<br />

gebundenen Gruppenzuschüsse des Landes bestehen seit 1.1.2004 nicht mehr.<br />

Die Arbeitsgruppe Finanzen hat die Auswirkungen der Vorschläge der beiden<br />

anderen AGs beraten und bewertet.<br />

7.1 Standard Fachkraftschlüssel/Stellenplan des Trägers<br />

(vgl. AG Standard)<br />

Ergebnis zum Fachkraftschlüssel (abgestimmt mit AG Finanzen):<br />

Die Stadt und die Träger vereinbaren folgende Regelung für<br />

den Stellenplan nach den Betriebsformen:<br />

• Für die Zuteilung von Fachkräften (Erzieher/innen und<br />

Berufspraktikantinnen, Zweitkräfte) nach der Betreuungszeit wird ein<br />

Personalschlüssel von 1,65 Fachkräften bei 30 Stunden Betreuungszeit<br />

(Faktor 0,055) zu Grunde gelegt. In diesen ist die Verfügungszeit mit<br />

abgedeckt.<br />

• Für die zusätzliche Abgeltung der notwendigen Leitungsanteile,<br />

Vertretungszeiten, Verstärkung, Berücksichtigung unterschiedlicher<br />

Betriebsformen wird dieser Personalschlüssel erhöht gerechnet bis zur<br />

Anerkennung von maximal 1,75 Fachkräften über alle Einrichtungen eines<br />

Trägers. Damit können die Träger unterschiedlich ihre Detailausgestaltung<br />

vornehmen und trägerspezifischen Anforderungen Rechnung tragen bzw.<br />

spezifische Qualitäten im Sinne der Pluralität ausgestalten.<br />

• Diese Regelung geht von 30 Schließtagen im Jahr aus. Dem Träger steht<br />

frei, ob er einen Teil dieser Schließtage für die Mitarbeiter/innen als<br />

Arbeitstage für Konzeptionsphasen, inhouse Fortbildungen u.ä. ausweist.<br />

• Für eine Übergangszeit von 3 Jahren kann ein Korridor von 30-33<br />

Schließtagen vereinbart werden.<br />

Ausnahmen erhalten:<br />

Für eingruppige Einrichtungen gelten:<br />

• Regelkindergarten<br />

30 Stunden 2,0 Fachkräfte<br />

• Ganztagesbetreuung<br />

(51,5 Stunden) 3,0 Fachkräfte<br />

38


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

• Träger mit nur eingruppigen Einrichtungen können Vertretungszeiten<br />

zusätzlich abrechnen, da grundsätzlich 2 Fachkräfte in der<br />

Betreuungszeit anwesend sein müssen und eine<br />

Personalumschichtung aus anderen Einrichtungen des Trägers nicht<br />

möglich ist.<br />

• Trägern mit eingestreuten eingruppigen Einrichtungen wird je<br />

eingruppiger Einrichtung ein Pauschalbetrag in Höhe von 10% der<br />

durchschnittlichen Kosten einer Fachkraft ausgezahlt (2003: 40.000€<br />

mit jährlichen Anpassung)<br />

• Waldkindergartenkonzepte : erfordern Sondervereinbarung, die eine<br />

andere Gewichtung zwischen Personal – und Sachkosten erlaubt, bei<br />

Einhaltung eines analogen Gesamtkostenrahmens wie für andere Freie<br />

Träger.<br />

7.2 Bewertung der Regelungen zum Fachkraftschlüssel durch die<br />

AG Finanzen:<br />

Es wurden die Grundlagen der AG Standard nochmals überprüft und<br />

fortgeschrieben.<br />

In der derzeitigen Personalbesetzung geht es um 407,77 Fachkraftstellen.<br />

Fachkraftstellen umfassen Gruppenleitungs-, Zweitfachkraft- und<br />

Berufspraktikantinnenstellen.<br />

Dabei werden AP-Stellen als gleichwertige Fachkraftstellen (100% Fachkraft)<br />

bewertet, was in Zukunft möglicherweise einer Überprüfung unterzogen werden<br />

muss.<br />

Hintergrund für die Überprüfung ist die stark rückgängige Zahl an Bewerberinnen für das<br />

Berufspraktikum durch rückläufige Schülerinnenzahlen an den Fachschulen. Da diese Stellen im<br />

Stellenplan in der Regel mit weniger Geldmitteln hinterlegt sind, können bei Nichtbesetzung der<br />

Stelle durch fehlende Bewerberinnen lediglich 50% Kräfte befristet eingestellt werden. Damit<br />

entsteht ein erheblicher Standardeinbruch für die betroffene Einrichtung. Eine Lösung ist, die<br />

Anzahl der Berufspraktikantinnenstellen je Träger auf den Umfang der Besetzbarkeit<br />

zurückzuführen und damit das Besetzungsrisiko zu schmälern. Dies erfordert die gewandelten<br />

Stellen mit entsprechendem Geldwert zu hinterlegen.<br />

Die AG Standard hat eine Spanne für den Fachkraftschlüssel von 1,65 bis<br />

maximal 1,75 vorgeschlagen.<br />

Die AGFinanzen hat diesem zugestimmt und entsprechend geprüft.<br />

Die AG Finanzen hat sich mit der Frage der eingruppigen Einrichtungen<br />

nochmals intensiv auseinandergesetzt.<br />

39


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Bestand Eingruppige Einrichtungen:<br />

Stadt 7<br />

Ev. Vorort 3<br />

Ev. GKG 4<br />

Kathol. KG 1<br />

Wichtelstube 1<br />

Pro Juventa 1<br />

GWS 1<br />

Studentenwerk 1<br />

Gesamt 19<br />

Der Stellenplan wird bei der Stadt, der Ev. GKG und der Kathol. Kirche über alle<br />

Einrichtungen gerechnet. Bei den Ev. Kirchengemeinden der Vororte und bei den<br />

Sonstigen freien gemeinnützigen Trägern sind es jeweils einzelne Träger. So sind<br />

diese unten auch zusätzlich einzeln ausgewiesen.<br />

Ausgangspunkt der AG Standard war die bisherige Personalbesetzung inkl. der<br />

Verstärkungs- und Vertretungskräfte beim Träger Stadt. Die anderen Träger<br />

konnten Vertretungskosten zusätzlich abrechnen. Dies führt zu unterschiedlichen<br />

Standards. Die Vertretungs- und Ausfallregelungen führen im Alltag der<br />

Kindertageseinrichtungen zu den häufigsten Problemen der Personalsteuerung.<br />

40


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Sonstige<br />

41


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

(reduzierter Zuschlag Wichtelstube aufgrund der Halbtagesbetreuung)<br />

Es werden damit bei diesen Regelungen folgende Verteilungen vorgenommen:<br />

Die AG Finanzen bestätigt die Festlegung eines Fachkraftschlüssels bis<br />

maximal 1,75 Fachkräfte/ Faktor 0,0583 bezogen auf die Betreuungszeit.<br />

42


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

7.3 Folgerungen und möglicher Handlungsbedarf<br />

Bei der Ev. GKG und den Ev. Gemeinden der Vororte und den Sonstigen freien,<br />

gemeinnützigen Trägern ergeben sich Mehrzuweisungen, die damit eine<br />

Regelung für die bisher gesondert abzurechnenden Vertretungs- und<br />

Ausfallzeiten im Fachkraftschlüssel erlaubt, sofern es sich nicht um eingruppige<br />

Einrichtungen handelt in denen immer 2 Fachkräfte einzusetzen sind.<br />

Die Kalkulierbarkeit der Vertretungskosten ist aus finanzieller Sicht eine wichtige<br />

Steuerungsvoraussetzung im Budget der Stadt als Gewährleisterin. Mit<br />

Ausnahme der Träger mit nur eingruppigen Einrichtungen konnten diese Kosten<br />

nun in den Fachkraftschlüssel bzw. in einer zusätzlichen Pauschale für die<br />

einzelnen eingestreuten Einrichtungen kalkulierbar erfasst werden. Dies wurde in<br />

einem schwierigen Aushandlungsprozess unter Einbezug der Regelung zu den<br />

Schließtagen ausgehandelt.<br />

Stadt und Kathol. Kirchengemeinde erhalten deutliche Minderzuweisungen. Bei<br />

der Kathol. Kirchengemeinde bezieht sich dies vor allem auf das Kinderhaus St.<br />

Franziskus, das bisher mit 5 Gruppen rechnerisch betrachtet komplett als<br />

Ganztagsbetreuung verstanden wurde. Nach der neuen Systematik ist es mit 2<br />

Gruppen Ganztagsbetreuung und 3 Gruppen Betreuungszeit 30 Stunden zu<br />

berechnen und entspricht damit den real vorhandenen40 GT-Plätze.<br />

Die AG Finanzen geht davon aus, das es mit der Kathol. Kirchengemeinde<br />

zu einer Übergangsvereinbarung kommen muss.<br />

Dies gilt vor allem auch deshalb, weil die Kathol. Kirche nach ihren Regelungen<br />

die 3 BP-Stellen nur mit 0,6 Stellenanteil bei den Fachkräften anrechnet, in der<br />

obigen Rechnung werden sie mit 100 % bewertet.<br />

Die AG Finanzen geht davon aus, dass es auch für die Umstellung bei der<br />

Stadt Übergangsvereinbarungen geben muss.<br />

Für die Stadt ergeben sich erhebliche Probleme im Bereich der<br />

Berufspraktikantinnenstellen. Bisher hat die Stadt die Verantwortung für 40<br />

Ausbildungsstellen übernommen. Seit 2 Jahren können aufgrund rückläufiger<br />

Schülerinnenzahlen durchschnittlich nur 20 Stellen besetzt werden. Die<br />

verbleibenden offenen 22 Stellen sind aufgrund ihres hinterlegten Geldwertes nur<br />

mit 50% Kräften befristet besetzbar. Dies führt zu erheblichen betrieblichen<br />

Problemen, da in der Fachkräfteberechnung/schlüssel von einer Besetzung mit<br />

100% ausgegangen wird. Um in eine kalkulierbares Risiko zu kommen, müssen<br />

20 Berufspraktikantinnenstellen ab 2005 in reguläre Zweitfachkraftstellen<br />

umgewandelt werden.<br />

Eine weitere Umsteuerung im Bereich der Vertretungsstellen ist notwendig. Zum<br />

Teil sind diese Stellen nur in Geldbeträgen bereitgestellt; um die Anwendung<br />

eines Fachkräfteschlüssels verbindlich gestalten zu können, ist die Wandlung in<br />

Stellenhülsen notwendig.<br />

Die bisherige Sprachförderungskonzeption sah den Einsatz von 5,5 Fachkräften<br />

dafür vor. Mit der Minderzuweisung an Stellen ist eine Neukonzeption für<br />

43


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

intensive Sprachförderung erforderlich, diese ist nicht im Fachkraftschlüssel<br />

abgebildet. (vgl. Kap 5.3.4)<br />

7.4 Regelungen zu gemeindeübergreifendem Bedarf - Auswärtige<br />

Kinder-<br />

Schon bisher wurde in Reutlingen darauf geachtet, dass vorrangig Reutlinger Kinder<br />

die Einrichtungen in Anspruch nehmen.<br />

Erklärte Ausnahmen waren schon bisher:<br />

• das Studentenwerk in seiner Aufgabe als Betriebskindertagesstätte Kinder<br />

studierender Eltern zu betreuen<br />

• Die KiTa am Steinenberg, die Kinder von Beschäftigten des Krankenhauses<br />

betreut (hier besteht eine finanzielle Ausgleichszahlung des Arbeitgebers für<br />

die externen Kinder!)<br />

• Der Betriebskindergarten der Bruderhaus Diakonie, der auch Kinder von<br />

Mitarbeiter/innen betreut, die nicht in Reutlingen leben.<br />

• Der Waldorfkindergarten mit einem überregionalen Einzugsgebiet.<br />

Akzeptiert wurde bis dato:<br />

Der Zweitwohnsitz des Kindes bei Verwandten im Sinne der Verwandtenpflege<br />

Die ergänzende Betreuung durch eine Tagesmutter des Reutlinger<br />

Tagesmüttervereins, wenn diese schon vorher bestanden hat und das Kind fortan<br />

in Ergänzung einen Kindergarten in Reutlingen besucht.<br />

Für die Ausgestaltung der Bedarfsplanung ist eine Festlegung des Umfangs der<br />

Plätze für auswärtige Kinder im Sinne einer Planungssicherheit notwendig.<br />

Die folgenden Möglichkeiten für eine Regelung wurden in der AG Finanzen<br />

entwickelt.<br />

Übergangsregelung:<br />

1. Die auswärtigen Kindern, die heute eine Tageseinrichtung in Reutlingen<br />

besuchen werden bis zu ihrem jeweiligen Schuleintritt anerkannt.<br />

Überschlägig geht es um ca. 33 Kinder, dies erscheint aber eher eine<br />

zu geringe Zahl zu sein, für das Kindergartenjahr 2003/2004 liegen<br />

noch keine detaillierten Zahlen vor.<br />

Differenzierte Regelungen:<br />

2. Zur Förderung von Eltern mit Ausbildungs- und Studienort Reutlingen,<br />

werden deren Kinder wie RT – Kinder bewertet. Derzeit z.B. 4 Kinder<br />

beim Studentenwerk.<br />

Alle anderen Fälle führen für den Träger zur Feststellung einer<br />

Ausnahme nach §8 KiGaG. Die Gruppe wird damit nur 31,5 v. H.<br />

der Betriebskosten bezuschusst. Beim Freien Schulwesen würde dies<br />

mindestens eine Gruppe betreffen.<br />

44


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Alternative: Die anteiligen Kosten der auswärtigen Kinder werden von<br />

den anerkannten Gesamtkosten abgesetzt. Die Träger sind für den<br />

Ausgleich verantwortlich (Gesetz sieht dies nicht vor, stellt aber den<br />

Träger bei wenigen auswärtigen Kinder in der Regel besser).<br />

Anerkennung auswärtiger Kinder<br />

4. Es wird grundsätzlich keine Unterscheidung nach auswärtigen und<br />

Reutlinger Kinder vorgenommen. Dies trägt die Stadt RT. Es müssten dann<br />

Kriterien für Aufnahme nach der Warteliste entwickelt werden z.B. für die<br />

Ganztagsbetreuung.<br />

5. Es wird nach einer Finanzierungslösung unter Einbezug des Trägers der<br />

öffentlichen Jugendhilfe, des Landkreises gesucht.<br />

Grundsätzlicher Ausschluss auswärtiger Kinder<br />

6. Ab 1.1.2005 werden grundsätzlich keine auswärtigen Kinder mehr ohne<br />

Ausnahme anerkannt. D. h. jedes auswärtige Kind führt zu einer<br />

Ausnahmeregelung nach dem KiGaG.<br />

Die Arbeitsgruppe Finanzen sieht an dieser Stelle den sozialpolitischen<br />

Aspekt dieser Entscheidung. Eine weitere Bearbeitung in der<br />

Lenkungsgruppe erscheint auf diesem Hintergrund notwendig.<br />

7.5 Vereinbarung zur Behandlung von integrativer Belegung<br />

(vgl. Kapitel 5.3.4 in Standard<br />

wurde von der AG Finanzen überprüft).<br />

Neue Regelung in Kurzform (vgl. Kapitel 5)<br />

Die Regelung richtet sich an Kinder, die von Behinderung bedroht sind,<br />

bzw. an Kinder mit Eingliederungshilfe gemäß §39 BSHG<br />

• Reduzierung der Regelgruppengröße bei RK von 25 auf 21 Plätze bei 2<br />

aufgenommenen Kindern bzw. bei VÖ von 22 auf 18 Kinder.<br />

• Es ist eine jährliche Beurteilung dieser Lebenssituation über die<br />

Interdisziplinäre Frühförderstelle bzw. den Kinderarzt vorzulegen, sofern<br />

keine Eingliederungshilfe vorliegt..<br />

• In der Gruppe können maximal 2 Kinder mit nachgewiesener<br />

Beeinträchtigung aufgenommen werden, also zusätzlich um 4 Plätze<br />

reduziert werden.<br />

Um eine Ablehnung von Kindern mit Beeinträchtigung aus Kostengründen (Wegfall<br />

der Elternbeiträge bei reduzierten Plätzen) zu vermeiden, wurde die bisherige<br />

45


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Ausgleichszahlung im Rahmen der einkommensabhängigen Besuchsgelder auf die<br />

IN – Plätze erweitert.<br />

7.5.1 Ausgleichszahlung<br />

Ausgleichszahlungen erfolgen als Ausgleich unterschiedlicher Einnahmen aufgrund<br />

der einkommensabhängigen Gebührenregelung durch die Stadt. Der Träger ermittelt<br />

seine Elternbeiträge über alle belegten Plätze seiner Einrichtungen nach dem<br />

Landesrichtwert. Liegen die tatsächlichen Einnahmen darunter, so ersetzt die Stadt<br />

die Differenz als Ausgleichszahlung.<br />

Für die Platzreduzierung bei integrativen Plätzen gilt, dass bei der Ermittlung des<br />

Elternbeitrages nach dem Landesrichtsatz der Träger dafür die Regelgruppengröße<br />

von 25 Plätzen bei RG und 22 Plätzen VÖ oder die Plätze nach der<br />

Betriebserlaubnis (bei Begrenzung der Belegungszahl wegen räumlicher<br />

Bedingungen) mit dem Landesrichtsatz multipliziert.<br />

7.6 Zur finanziellen Beurteilung der Festsetzung der<br />

Regelgruppengrößen:<br />

In den Jahren 2003/2004 und 2004/2005 findet durch die Einführung der<br />

Vereinheitlichung von Regelgruppengrößen ein „Platzabbau“ bei der Bewertung der<br />

Quantität der vorhandenen Plätze statt.<br />

Die maximale Belegung war eine Regelung in der Zeit des Mangels an Plätzen und<br />

des Platzaufbaues bzw. der Sicherung des Kindergartenrechtsanspruchs. Eine<br />

Anpassung auf Regelgruppengrößen in diesem 1. Schritt wird auch von der AG<br />

Finanzen befürwortet.<br />

Mehrkosten entstehen dadurch nicht. Möglichkeiten des Umbaus in andere<br />

Betriebsformen aus dem vorhandenen Bestand heraus sind damit auch nicht<br />

gegeben. Erst ab dem Jahre 2005/2006 führen die demografische Entwicklung und<br />

die Veränderung von Stichtag und Flexibilisierung der EInschulung möglicherweise<br />

zu einer Überkapazität mit den Möglichkeiten des kostenneutralen Umbaues aus<br />

dem Bestand heraus.<br />

Die Umsetzung der Zielsetzungen, die in den dokumentierten Veto-Positionen zu<br />

den Standards dargestellt sind (vgl. Kap. 8) würde allerdings sofort deutliche<br />

finanzielle Auswirkungen haben. Sie werden so bei einer kostenneutralen<br />

Umsetzung, ohne entsprechende Reduzierungen an anderer Stelle, als nicht<br />

darstellbar angesehen.<br />

46


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

7.7 Entwicklung eines neuen Zuschussverfahrens ab dem 1.1.2005<br />

Auszug aus der Rahmenvereinbarung:<br />

„Grundlage für diese Rahmenvereinbarung sind die zwischen den Vertragspartnern<br />

vereinbarten Zusagen, dass mit der Veränderung der Förderzuständigkeit keine finanzielle<br />

Schlechterstellung der freien Träger erfolgt, eine "ehrenamtsfähige" Ausgestaltung der<br />

Regelungen sicher gestellt wird und der Erhalt der freien Trägerschaft im bisherigen Umfang<br />

sowie die Pluralität und die qualitative Weiterentwicklung des Kindergartenwesens<br />

gewährleistet ist.“<br />

3.2 Bewertung ehrenamtlich erbrachter Leistungen<br />

„Ehrenamtlich erbrachte Leistungen können dann als Betriebsausgaben anerkannt werden,<br />

wenn sie über das übliche und notwendige Maß an Elternarbeit vergleichbarer Betriebsformen<br />

von Einrichtungen für Kinder hinausgehen und ansonsten von externen Dienstleistern bzw.<br />

von neben- oder hauptamtlichem Personal erbracht werden.<br />

Die Höhe und die Bemessung (ggf. als Pauschale) des als geldwerte Leistung anzuerkennenden<br />

Betrages soll einvernehmlich in der örtlichen Vereinbarung festgelegt werden. In<br />

der örtlichen Vereinbarung kann auch geregelt werden, inwieweit Nachweise über die<br />

erbrachten Leistungen vorzulegen sind.“<br />

Zum Vorgehen in der AG Finanzen:<br />

Für die Frage der ehrenamtlich erbrachten Leistungen wurde eine<br />

Unterarbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Erfassung und Bewertung der in einem<br />

Abrechnungsverfahren anzuerkennenden ehrenamtlichen Leistungen befasste. (vgl.<br />

<strong>Anlage</strong> 1)<br />

Bisher galt für alle Träger dasselbe Verfahren der Abmangelfinanzierung. Bei den<br />

Weiterleitungen der Landeszuschüssen wurde keine Unterscheidung der<br />

Trägerschaft vorgenommen.<br />

Um eine Schlechterstellung zu vermeiden, galt es das alte Verfahren der<br />

Bezuschussung auf das neue Verfahren mit dem gesetzlichen Mindestzuschuss<br />

ohne Landeszuschüsse gleichwertig überzuleiten.<br />

Außerdem war in den vorhandenen Verträgen geregelt, dass der Fördersatz der<br />

Stadt für die Abmangelfinanzierung angepasst wird:<br />

Auszug aus dem Vertrag mit der Ev. GKG:<br />

1. Fehlbetrags- bzw. Abmangelfinanzierung<br />

a. 1.1.2003 80%<br />

b. 1.1.2004 82,5%<br />

c. 1.1.2005 85%<br />

Von den Betriebskosten werden Elternbeitrag und Landeszuschuss abgesetzt, auf<br />

den Fehlbetrag zahlt die Stadt den Prozentsatz s.o.. Sollten die Betriebskosten pro<br />

Platz beim Träger höher liegen als im Durchschnitt bei städt. Einrichtungen, ist im<br />

47


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Einzelfall neu zu verhandeln. Standards und Gruppengrößen der städtischen<br />

Einrichtungen sind zu berücksichtigen.<br />

Parallel dazu gab es Regelungen zur Anerkennung von Verwaltungspauschalen:<br />

Entscheidung vom 19.4.2002:<br />

Ab 1.1.2003 3 100.- €<br />

Ab 1.1.2004 3 200.- €<br />

Ab 1.1.2005 3 300.- €<br />

Das „Schlechterstellungsverbot“ erforderte die Umrechnung der alten Verfahren auf<br />

das neue Verfahren, mit dem folgenden Ergebnis:<br />

7.7.1 Vereinbarung über ein neues Zuschussverfahren<br />

Erzielte Vereinbarung (vgl. Baustein 7 im Vertragsmuster )<br />

Zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben gewährt die bürgerliche<br />

Gemeinde eine Förderung von 90% Prozent der nach Abzug der Elternbeiträge nach<br />

der städt. Besuchsgeldregelung inkl. Ausgleichszahlungen (siehe Absatz 7 ) und evtl.<br />

weiterer Betriebseinnahmen verbleibenden nicht gedeckten Betriebsausgaben. Nicht<br />

zu den sonstigen Einnahmen zählen die Erträge, mit denen der Träger seinen<br />

Eigenanteil an den Betriebskosten finanziert (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden,<br />

zweckgebundene Zuschüsse von Dritten, Erlöse aus Veranstaltungen, u.ä.).<br />

Alternative<br />

Analogrechnung für Freie Träger<br />

78 % der Gesamtkosten werden ermittelt durch die anerkannte Zahl der Fachkräfte<br />

nachdem Stellenplan (1,75 FK-schlüssel bzw. Faktor 0,0583 X Betreuungszeit)<br />

multipliziert mit den durchschnittlichen Fachkraftkosten (40 000 € im Jahre<br />

2003/2004). Es werden 22% der GK als Sachkosten dazu addiert und davon der<br />

bereinigte Elternbeitrag (bereinigter Elternbeitrag mit Landesrichtwert X Kinderzahl,<br />

inkl. Ausgleichszahlung) und ein Eigenanteil wie bei den Kirchen von 10% oder 12%,<br />

bei Verzicht auf Detailnachweis, abgezogen. Der entstehende Abmangel wird von<br />

der Stadt bei Abzug von 12% ohne Detailnachweis voll anerkannt. Bei einem Abzug<br />

von 12% muss nur der Nachweis erbracht werden, dass das nach dem KiGaG<br />

erforderliche qualifizierte Personal angestellt ist.<br />

Ausgleichszahlungen erfolgen als generelle Ausgleichszahlung zum Ausgleich<br />

unterschiedlicher Einnahmen aufgrund der einkommensabhängigen<br />

Gebührenregelung durch die Stadt. Der Träger ermittelt seine Elternbeiträge<br />

über alle Plätze nach dem Landesrichtwert. Liegen die<br />

tatsächlichen Einnahmen darunter, so ersetzt die Stadt die<br />

Differenz als Ausgleichszahlung.<br />

Für die Platzreduzierung bei integrativen Plätzen gilt, dass bei<br />

der Ermittlung des Elternbeitrages nach dem Landesrichtsatz<br />

48


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

der Träger dafür die Regelgruppengröße von 25 Plätzen bei<br />

RG und 22 Plätzen VÖ oder die Plätze nach der<br />

Betriebserlaubnis (bei Begrenzung der Belegungszahl wegen<br />

räumlicher Bedingungen) mit dem Landesrichtsatz<br />

multipliziert.<br />

Die bisherige Regelung über die Verwaltungskostenpauschale gilt weiterhin.<br />

Laut Entscheidung vom 19.4.2002 wird die anerkannte<br />

Verwaltungskostenpauschale 3300.- € pro Gruppe ab dem 1.1.2005 betragen.<br />

49


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Nachweis der Umrechnung der neuen Betriebskostenzuschüsse:<br />

Am Beispiel der vergangenen drei Haushaltsjahre der Kathol.<br />

Kirchengemeinde wurde der Abmangel alt – bisheriger Rechnung- ermittelt, und<br />

dieser auf der Basis der Vereinbarung zum Stand 1.1.2005 mit 85% dargestellt.<br />

Dann wurde der neue Abmangel ohne Landeszuschüsse ermittelt und der<br />

Zuschuss der Stadt nach alter Rechnung + Landeszuschuss im Prozentsatz am<br />

neuen Abmangel ermittelt. Es ergab sich daraus für die Abrechnung von 3<br />

Jahrgängen ein nahezu identischer Prozentsatz.<br />

Kathol. Kirche Reutlingen<br />

50


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Berechnung für kommende Haushaltsjahre (Geschätztes Ergebnis 2003,<br />

Planzahlen 2004/2005) am Beispiel der Ev. VorOrt Kirchengemeinden:<br />

51


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Es gibt auch Regelungen, die den Fördersatz auf einen Abmangel beziehen, der sich<br />

nach Abzug der 63 v.H. Mindestzuschuss von den Gesamtkosten und<br />

anschließendem Abzug der Einnahmen ergibt. Von diesem neuen Abmangel hätte<br />

dann die Stadt die Differenz zwischen dem bisherigen Zuschuss von Stadt und Land<br />

zu dem Mindestzuschuss von 63% zu tragen.<br />

Am Beispiel der Kathol. Kirchengemeinde ergäbe sich dann ein Fördersatz an<br />

diesem neuen Abmangel von ca. 52-57%.<br />

Beispiel der Berechnung mit dem Mindestzuschuss 63 %:<br />

Dieses Verfahren wird von der AG Finanzen nicht empfohlen.<br />

7.7.2 Zwischenergebnis der Beratungen:<br />

• Die vereinbarte Abmangelfinanzierung mit 85% ab dem Jahr 2005 bisheriger<br />

Verträge entspricht 89-90% der neuen Berechnung des Abmangels. Diese<br />

Regelung wird einheitlich für die Kirchen vereinbart.<br />

• Das Studentenwerk schließt sich wie bisher diesem Verfahren der Kirchen an.<br />

• Für die BruderhausDiakonie (GWS) gilt dasselbe Verfahren, es bedarf einer<br />

Übergangslösung, sie war bisher aufgrund des sehr kleinen Gruppengröße<br />

gedeckelt.<br />

7.7.3 Zuschussverfahren sonstiger Freier Träger<br />

Die Regelungen für die Kirchen lassen keinen Spielraum für die Freien Träger im<br />

Blick auf die Einbeziehung bzw. pauschale Geltendmachung der ehrenamtlichen<br />

Leistungen.<br />

In verschiedenen Städten werden deshalb für die sonstigen Freien Träger<br />

sogenannte Analogrechnungen angewandt, die sich an einer Modellrechnung (s.o.)<br />

52


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

für städt. Einrichtungen ausrichten. Der Förderbeitrag wird dann pauschal<br />

überwiesen und die Freien Träger können vor Beginn des Kindergartenjahres klare<br />

Entscheidungen für ihre Einrichtungen treffen.<br />

Dies wurde von den Freien Träger auch als eine Notwendigkeit betont. Die<br />

Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten im Bereich des Betriebs der<br />

Kindertageseinrichtung ist sonst nur sehr schwer auf Dauer zu gewährleisten.<br />

Transparenz und Planungssicherheit sollten erhöht werden.<br />

Die bisherige Systematik der Analogrechnung hatte 10%/12% Eigenanteil an den<br />

Gesamtkosten für die Freien Träger vorgesehen. Dabei wurde die Analogie mit den<br />

Kirchen betont. Bei den Einzelgesprächen mit den Freien Trägern wurde von der<br />

Stadtverwaltung im Rahmen der größtmöglichsten Gleichbehandlung eine<br />

Veränderung der Systematik vorgenommen. Es werden von nun an 10%/12% des<br />

Abmangels als fiktiver Eigenanteil vorgesehen. Die folgenden Beispielrechnungen<br />

nehmen diese Systematik auf.<br />

Schon bisher hatte die Stadt folgende Formulierung in den Verträgen:<br />

„Sollten die Betriebskosten pro Platz beim Träger höher liegen als im Durchschnitt<br />

bei städt. Einrichtungen, ist im Einzelfall neu zu verhandeln. Standards und<br />

Gruppengrößen der städtischen Einrichtungen sind zu berücksichtigen.“<br />

Beispiel einer Analogrechnung für Freie Träger (siehe auch Umrechnung von<br />

Plätzen, <strong>Anlage</strong> der Bedarfsplanung):<br />

Grundbaustein:<br />

Betreuungsbaustein - 30 Std, mehrgruppig, VÖ:<br />

Annahmen für die Modellrechnung:<br />

78 % Personalkosten auf der Basis max. Fachkraftschlüssel 1,75 für 30 Stunden<br />

Betreuungszeit<br />

1,75 x 40.000 EUR 70.000 EUR<br />

22 % Sachkosten 19.744 EUR<br />

89.744 EUR<br />

: 22 Kinder= Gesamtkosten pro Kind 4.079 EUR<br />

Betreuungsbaustein – 30 Std, eingruppig, VÖ:<br />

78 % Personalkosten/Fachkräfte auf der Basis max. Fachkraftschlüssel 1,75+0,25<br />

Zuschlag für eingruppige Einrichtung für 30 Stunden Betreuungszeit (RG,VÖ):<br />

2,0 x 40.000 EUR 80. 000 EUR<br />

22 % Sachkosten 22. 564 EUR<br />

102. 564 EUR<br />

: 22 Kinder= Gesamtkosten pro Kind 4.662 EUR<br />

Weiteres Vorgehen für die analoge Berechnung:<br />

53


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Gesamtkosten laut Modellrechnung<br />

- Elternbeitrag inkl. Ausgleichszahlung der Stadt<br />

_______________________________________<br />

90% von diesem Abmangel sind die anerkannte Fördersumme.<br />

Da hier ein Eigenanteil analog wie bei den Kirchen abgezogen ist, wäre die sich<br />

ergebende Summe der Förderbetrag durch die Stadt.<br />

Für die Abrechnung stellt sich dann die Frage, ob diese Gesamtkosten bei der<br />

Abrechnung alle genau nachzuweisen sind und wie die Anerkennung ehrenamtlicher<br />

Leistungen erfolgen kann (siehe Ergebnisse Arbeitsgruppe Ehrenamt).<br />

Daraus ergab sich die Überlegung, dass der Aufwand der Verrechnung und Prüfung<br />

nicht in einem vernünftigen Verhältnis zu dem Ergebnis steht. Es könnte auch ein<br />

weiterer Abschlag vorgenommen werden und dafür auf eine detaillierte Abrechnung<br />

verzichtet werden. Der Träger muss nur den Nachweis führen, dass das nach der<br />

Vereinbarung erforderliche Fachpersonal während des ganzen Kindergartenjahres<br />

angestellt war.<br />

Deshalb wurde eine Verrechnung eines erhöhten Eigenanteiles am Abmangel von 12%<br />

Vorgenommen. Es werden 88% statt 90% am Abmangel übernommen.<br />

Beispiel einer eingruppige Einrichtung eines Freien Trägers:<br />

78 % Personalkosten/Fachkräfte auf der Basis max. Fachkraftschlüssel 1,75+0,25<br />

Zuschlag für eingruppige Einrichtung für 30 Stunden Betreuungszeit (RG,VÖ):<br />

2,0 x 40.000 EUR 80. 000 EUR<br />

22 % Sachkosten 22. 564 EUR<br />

102. 564 EUR<br />

- Elternbeitrag z.B. 11. 000 EUR<br />

______________<br />

Abmangel<br />

91.564 EUR<br />

88% 80.576 EUR<br />

= Fördersumme durch die Stadt 79.<br />

Vertretungskosten werden in diesem Fall extra verrechnet.<br />

In diesem Zuschuss ist der bisherige Landeszuschuss von 24.031€ enthalten.<br />

Originiärer Stadtzuschuss wäre damit 56 545 € der alten Rechnung.<br />

54


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Beispiel Mehrgruppige Einrichtung des Vereins für eine Freies Schulwesen –<br />

Waldorfkindergarten, 1 IN, 3 VÖ Gruppen ergibt<br />

78 % Personalkosten/Fachkräfte auf der Basis max. Fachkraftschlüssel 4X 1,75<br />

oder 7 Stellen für je 30 Stunden Betreuungszeit (VÖ,IN):<br />

7,0 x 40.000 EUR 280.000 EUR<br />

22 % Sachkosten 78.974 EUR<br />

358.974 EUR<br />

- Elternbeitrag z.B. (4X22X70X12) 73.920 EUR<br />

Abmangel<br />

285.054 EUR<br />

88% Fördersumme durch die Stadt 250.848 EUR<br />

Für diese Einrichtung wäre auch eine Abrechnung wie für die Kirchen denkbar.<br />

Wobei zu sehen ist, dass möglicherweise eine Gruppe als gemeindeübergreifendes<br />

Angebot mit nur 31.v.H. Zuschuss an den Betriebskosten<br />

festgesetzt werden kann bzw. eine neue Regelung für auswärtige Kinder<br />

angewendet werden muss. In diesem Betrag sind die Vertretungsstunden bereits<br />

enthalten.<br />

Die Sitzung des Koordinationskreises am 23.3.2004 hat gezeigt, dass die<br />

Analogrechnung differenzierter auf die verschiedenen Belange der anderen Freien<br />

Träger einzugehen hat.<br />

Die gemeinnützigen Freien Träger sind i.d.R. aus Elterninitiativen entstanden, deren<br />

pädagogische Konzepte, deren praktizierte Gruppengrößen, deren Betreuungszeiten,<br />

deren Anforderungen an Elternmitarbeit usw. nicht den gemeinsam definierten<br />

Standardfestlegungen entsprechen.<br />

So sind z.B. u.a. folgende Regelungen gegeben:<br />

Waldkindergarten, 1 Gruppe VÖ 30 Stunden mit 10 Kindern, 1 Gruppe HK mit 22<br />

Stunden und 12 Kindern, zusammen 22 Kinder<br />

Wichtelstube, 25 Stunden und Altersmischung1 bzw. 2 bis 3,5 bzw. 4 Jahre, im<br />

Aufbau befindlich, bisher nur Landesförderung und keine städt. Förderung.<br />

Pro Juventa, altersgemischte Gruppe 1-4Jahre, 30 Stunden, im Aufbau mit<br />

Sondervereinbarung mit der Stadt<br />

Freies Kinderhaus zwei Gruppen VÖ mit je 15 Kindern, Betreuungszeit 36<br />

Stunden.<br />

Diese Träger können, wollen und sollen auch aus Sicht des Projektes ihr besonderes<br />

Profil und ihre pädagogische Freiheit erhalten. Dies ist erklärter Bestandteil der<br />

Trägervielfalt und Pluralität.<br />

55


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

7.7.3.1 Besondere Trägerkonstrukte<br />

Die Waldkindergartenkonzeption bringt ein besonderes Verhältnis von Personal zu<br />

Gruppengröße entsprechend der Betriebserlaubnis mit sich. Diese aus der<br />

besonderen „Gebäudesituation Wald“, die ein besonderes Verhältnis von Sach- zu<br />

Personalkosten mit sich bringt.<br />

Beim Waldkindergarten galt bereits seit je her eine andere Finanzierungsregelung:<br />

Vor 1999 ein maximaler Betriebskostenzuschuss von 200 DM pro Kind/Monat,<br />

ab 1999 ein Betriebskostenzuschuss von 75% mit den Stufen bis 2005 mit 85%,<br />

maximal in der Höhe der städt. Betriebskosten je Platz laut GR-Entscheidung vom<br />

8.2.1996.<br />

Die Festlegungen für die Zahl der Fachkräfte in den Betriebserlaubnissen lassen nur<br />

beim Waldkindergarten mit 2,7 Fachkräften eine präzise Bestimmung zu, die<br />

anderen Träger haben die Regelung, dass in Hauptbetreuungszeiten 2 Fachkräfte<br />

und in Nebenbetreuungszeiten 1 Fachkraft vorhanden sein muss, zu befolgen.<br />

Da das gefundene System für Stadt und Kirchen die Betreuungszeit zum<br />

Ausgangspunkt macht, sollte diese soweit möglich auch zum Ausgangspunkt<br />

genommen werden.<br />

Die Vertragsverhandlungen konnten vor Redaktionsschluss nicht abgeschlossen<br />

werden. Die folgenden Seiten gehen Ihnen zum Austausch zur Sitzung zu.<br />

Ergebnis der Vertragsverhandlungen Waldwichtel<br />

56


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Ergebnis der Vertragsverhandlungen Freies Kinderhaus e.V.<br />

Ergebnis Vertragsverhandlungen Wichtelstube<br />

57


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Ergebnis Vertragsverhandlungen Pro Juventa<br />

58


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

7.8. Überprüfung der Auswirkung der Übernahme der Kleinkindgruppen in die Systematik des neuen Fachkraftschlüssels<br />

Hochrechnung einer Personalkostenerhebung für die Umsetzung der Kleinkindgruppen in eine<br />

Personalkostenbezuschussung - Bruttokosten<br />

Ohne Gegenrechnung der Landesmittel aus der Krippenförderung<br />

Träger<br />

Strasse d. Einrichtung Gruppenan<br />

zahl<br />

Kinderzahl je<br />

Gruppe<br />

Betreuungszeit /<br />

Woche<br />

Betreuungszeit /<br />

Jahr<br />

Reale<br />

Betreuungszeit<br />

20<br />

Wochenstunde<br />

n<br />

Mü+Nachb.Zentrum Metzgerstr. 15 2 8<br />

3 x 3,5=10,5<br />

0,7 1,33 2,00<br />

10<br />

4 x 3,5=14<br />

3 Käse Hoch Gr.1<br />

3 Käse Hoch Gr.2<br />

Behringstr. 28 2 8<br />

11<br />

6 Std<br />

10,5 Std.<br />

42 Wochen<br />

44 Wochen<br />

0,3<br />

0,7<br />

1,16<br />

1,16<br />

1,75<br />

1,75<br />

Rasselbande Bismarckstr. 43 1 8 10 Std. 43 Wochen 0,68 1,33 2,00<br />

Kleine Bären Leopoldstr. 9 1 9 12,5 Std. 38 Wochen 0,81 1,33 2,00<br />

Hölzhäusle ??? Payerstr. 11 1 11 10 Std. 30 Wochen 0,68 1,33 2,00<br />

Sausewind Fr.-Ebert.Str. 15 1 8 10 Std. n.A. 0,68 1,33 2,00<br />

kleine Strolche<br />

1 8 14 Std. 38 Wochen 0,94 1,33 2,00<br />

Pestalozzistr.79<br />

Rappelkiste ev Wiesstr. 7 1 10 16 Std. 46 Wochen 1.07 1,33 2,00<br />

Regenbogen ev Zaisentalstr. 64 1 10 12 Std. 38 Wochen 0,74 1,33 2,00<br />

Bärenbande ev Eisenbahnstr. 14 2 10<br />

12<br />

10,5 Std.<br />

6 Std.<br />

38 Wochen<br />

38 Wochen<br />

0,6<br />

0,28<br />

1,16<br />

1,16<br />

1,75<br />

1,75<br />

Zwergenreich ev Turmstr.20 2 10<br />

10<br />

6 Std.<br />

10 Std.<br />

44 Wochen<br />

44 Wochen<br />

0,28<br />

0,58<br />

1,16<br />

1,16<br />

1,75<br />

1,75<br />

Villa Kunterbunt ev Lichtensteinstr. 55 1 11 10 Std. 48 Wochen 0,68 1,33 2,00<br />

Wespennest ev Luckenäckerweg 3 1 11 12 Std. 47 Wochen 0,74 1,33 2,00<br />

SUMME<br />

10,46 20,26 30,5<br />

30<br />

Wochenstunde<br />

n<br />

59


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Berechnungsgrundlage:<br />

In Trägern, die nur eine Gruppe haben, werden gemäß der KE LEG Annahme 1,75<br />

zuzüglich 0,25 bei 30 Stunden angenommen = 2,00 Stellen<br />

In Trägern, die nur eine Gruppe haben, werden bei 20 Stunden die o.a. Werte um 1/3<br />

reduziert entspr. 1,33 bzw. 1,16. Der reduzierten Betreuungszeit in diesem Verfahren<br />

werden die aktuell realen Betreuungszeiten berechnet.<br />

Die teilweise höher Schließzeit wurde in der Personalbemessung nicht berücksichtigt<br />

Die Auswahl der in die Berechnung aufgenommenen Gruppen resultiert aus den<br />

Trägern, die aktuell Anträge auf Landeszuschüsse aus der Krippenförderung<br />

beantragt haben, bzw. anstreben dieses zutun und um die Aufnahme in die<br />

Bedarfsplanung zum Zwecke der Beantragung der Mittel gebeten haben.<br />

Ein Einstieg in die 20 stündige Betreuung in den Kleinkindgruppen wäre brutto mit<br />

810.400€ Personalkosten verbunden.<br />

Ein Einstieg in eine 30 stündige Betreuung in den Kleinkindgruppen wäre brutto mit<br />

1.220.000€ verbunden.<br />

Modellberechung<br />

20 Stunden Baustein – eingruppige Einrichtung<br />

Personalkostendurchschnitt 1,33 Stellen FK -> 53.200€<br />

- Landeszuschuß<br />

Bei 20 Stunden je Gruppe a13.400 -> 13.400€<br />

- Elternbeiträge<br />

(Kindergartenbeitrag Stufe 3 , 10 Kinder -> 8.400€<br />

zu finanzierender Betrag -> 31.400€<br />

zuzüglich Sachkosten<br />

Ein Einstieg in die Personalbezuschussung der Kleinkindgruppen erfordert einen<br />

neuen GR Beschluß.<br />

60


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Bisher wurden Kleinkindgruppen über eine Sachkostenpauschale gefördert.<br />

Kleinkindgruppen - Sachkosten - aufgrund des GR-Beschlusses vom 24.10.96<br />

Kleinkindgruppe Sachkostenfächerung 2003 2004<br />

Mü+Nachb.Zentrum 512,00 € (Unterlagen für 2004 fehlen)<br />

3 Käse Hoch Gr.1 562,37 € 256,00 €<br />

3 Käse Hoch Gr. 2 4.243,73 € 4.249,36 €<br />

Rasselbande 3.630,17 € 4.168,00 €<br />

Kleine Bären 742,37 € 988,00 €<br />

Holzhäusle 213,04 € 1.181,56 €<br />

Sausewind 1.222,37 € 1.228,00 €<br />

Kleine Strolche 3.351,65 € 3.357,28 €<br />

Rappelkiste e.V. 3.016,61 € 3.022,24 €<br />

Regenbogen e.V. 3.022,37 € 3.028,00 €<br />

Bärenbande e.V. 1.982,94 € 2.051,12 €<br />

Zwergenreich e.V. 2.353,97 € 3.769,04 €<br />

Villa Kunterbunt e.V. 4.243,73 € 4.249,36 €<br />

Wespennest e.V. 562,37 € 4.168,00 €<br />

Summe 29.659,69 € 35.715,96 €<br />

Spätestens mit der voraussichtlich auslaufenden Krippenförderung des<br />

Landes 2006 ist zumindest eine Entscheidung für die Weiterführung der<br />

Kleinkindgruppen erforderlich, die heute einen spürbaren Teil ihrer<br />

Personalkosten über den Landeszuschuss abdecken. Andererseits ist aus<br />

heutiger Sicht noch nicht abschließend deutlich, inwiefern sich die angestrebte<br />

Novellierung des KJHG in Bezug auf die Kleinkindbetreuung in<br />

Zusammenhang von Hartz IV auswirken wird. Wie an anderer Stelle bereits<br />

angemerkt, ist die Weiterbearbeitung in einem gesonderten Projekt notwendig.<br />

61


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

7.9 Bausteine für vertragliche Vereinbarungen<br />

Die AG Finanzen hatte die Bausteine für vertragliche Vereinbarungen zwischen der<br />

Stadt als Gewährleisterin und den gemeinnützigen, freien Trägern entsprechend der<br />

Rahmenvereinbarung zu erarbeiten. Die beiden anderen Arbeitsgruppen arbeiteten<br />

ihr zu.<br />

Ein einheitliches Grundvertragsmuster stellt aus heutiger Sicht eine erhebliche<br />

Verbesserung für die Steuerungsfähigkeit und die vergleichbare Behandlung aller<br />

Träger dar. Aktuell bestehen nicht mit allen freien, gemeinnützigen Trägern<br />

schriftliche Verträge. Ein Teil der Bezuschussung leitet sich aus GR Beschlüssen ab.<br />

In dem Vertragsmuster galt es neben der finanziellen Regelung Vereinbarungen für<br />

die Ausgestaltung der Reutlinger Kindertagesbetreuungslandschaft einzubinden. So<br />

war es allen Trägern ein Anliegen in einer Präambel Orientierung und Werte für die<br />

Tagesbetreuung zu formulieren und ebenso einen Baustein zur Qualitätsentwicklungund-<br />

sicherung zu formulieren. Darüber hinaus wurden Vereinbarungen über die<br />

Form der Zusammenarbeit mittels dem Kuratorium und der Einführung eines<br />

Berichtswesens getroffen.,<br />

Die detaillierte Ausführung können sie der gesonderten Vorlage entnehmen.<br />

7.10 Gesamtbeurteilung der AG Finanzen durch den Moderator<br />

Die Anwendung eines einheitlich anwendbaren und damit rechenbaren<br />

Personalschlüssels für die verschiedenen Betriebsformen erlaubt künftig eine<br />

wesentlich bessere Budgetplanung und erleichtert damit die Steuerung.<br />

Die neuen Regelungen für die pauschale Anrechnung der Vertretungszeiten im<br />

Fachkraftschlüssel unterstützen dies ebenso wie die Verwaltungspauschalen.<br />

Die genauen finanziellen Auswirkungen lassen sich erst nach den Abrechnungen für<br />

das Jahr 2003 seriös darstellen. Der Personalschlüssel, der zwischen 75-80% der<br />

Kosten beschreibt, kann aber hier ab 2005 eine deutliche begrenzende Wirkung im<br />

Blick auf Überraschungen bei den Abrechnungen haben. Es wurden keine<br />

Vereinbarungen mit kostensteigernder Auswirkung vereinbart mit Ausnahme der<br />

neuen Regelungen mit den Freien Trägern, die diese nun aber nachvollziehbar<br />

analog behandelt. Wenn es der Stadt ernst ist mit der Gewinnung weiterer freier<br />

Träger, dann ist dies der notwendige Schritt dazu.<br />

Mehrkosten ergeben sich durch die bisher schon mit den Trägern vor diesem Projekt<br />

vereinbarten Steigerungen der Abmangelfinanzierung und der<br />

Verwaltungskostenpauschale ab 1.1.2005.<br />

Für alle Träger gelten dieselben Kostenstrukturen. Die Risiken wurden im Sinne<br />

eines „Schlechterstellungsverbotes“ nicht grundsätzlich verändert.<br />

62


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen<br />

Für die Freien Träger wurde nun eine pauschale Anrechnung der ehrenamtlichen<br />

Leistungen durch eine Analogrechnung möglich. Sie können so dieses Engagement<br />

besser in ihre Steuerung einbauen. Ihre Personalkosten werden dafür pauschaliert<br />

auf den Durchschnittsbetrag der Fachkraftkosten der anderen Träger. Das<br />

Abrechnungsverfahren mit Ihnen wird deutlich vereinfacht.<br />

Einzelverhandlungen mit den Freien Trägern<br />

Die Ausgangslagen der kleinen Freien Träger sind sehr unterschiedlich, sie wurden<br />

deshalb in Einzelverhandlungen gewürdigt und es kam zu nachvollziehbarer<br />

analoger Behandlung.<br />

Transparente Vertragsinhalte<br />

Die Bausteine der Kindergartenvereinbarungen machen transparent, welche<br />

Vertragsbestandteile für alle Träger gleich behandelt werden sollen. Die Bausteine<br />

definieren bewußt, wie die Träger die inhaltliche Verantwortung für diese<br />

gemeinsame Aufgabe ausfüllen wollen. Der Baustein zur Qualitätssicherung, der<br />

Baustein 3 zu grundsätzlichen Zielvereinbarungen und zur Einrichtung eines<br />

Kuratoriums verdeutlichen dies in besonderer Weise.<br />

Kleinkindgruppen<br />

Eine Aufnahme der Kleinkindgruppen in diese Systematik wird nicht empfohlen, da<br />

sie nicht von der Kommunalisierung der Landeszuschüsse erfasst sind und damit im<br />

Budget zusätzlich mit abgedeckt werden müssten. Eine solche Regelung wäre im<br />

Rahmen einer möglichen Umstrukturierung bei abnehmenden Bedarfszahlungen neu<br />

zu überprüfen.<br />

Damit sind die wichtigsten Aufträge erfüllt und bearbeitet worden.<br />

63


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

8.0 Darstellung der „Vetopositionen“ im Prozess<br />

Optimierung Kinderbetreuung - Zusammenstellung Vetos<br />

Träger Datum d. Vetos<br />

Text Veto<br />

AG Standards:<br />

AG Bedarfsplanung:<br />

Koordinationskreis<br />

Freie Träger von Kita-Einrichtungen<br />

Koordinationskreis<br />

Freie Träger von Kita-Einrichtungen<br />

16.12.2003 Regelgruppengrßen 25 Kinder<br />

Benachteiligung eingruppiger Einrichtungen<br />

Benachteiligung auswärtiger Kinder<br />

04.02.2004 .IN-Gruppe; .Bestandsschutz für freie Träger mit<br />

einer nicht 100%igen Auslastung der Plätze<br />

.die Bindung des Förderanspruchs an die örtliche<br />

Bedarfsplanung<br />

GERK 01.03.2004 Veto Regelung für IN-Gruppen<br />

Veto Neuaufteilung der Bezirke der Bedarfsplanung<br />

Veto Sprachförderung<br />

Veto Kleinkindgruppen<br />

GERK 21.11.2003 gegen Standardfestlegung der Regelgruppengrößen<br />

Koordinationskreis 16.12.2003 Regelgruppengrößen 25 Kinder<br />

Freie Träger von Kita-Einrichtungen<br />

Benachteiligung eingruppiger Einrichtungen<br />

Benachteiligung auswärtiger Kinder<br />

Koordinationskreis<br />

Freie Träger von Kita-Einrichtungen<br />

04.02.2004 .IN-Gruppe; .Bestandsschutz für freie Träger mit<br />

einer nicht 100%igen Auslastung der Plätze<br />

.die Bindung des Förderanspruchs an die örtliche<br />

Bedarfsplanung<br />

GERK 21.01.2004 Veto zur Reduzierung eingruppiger Einrichtungen<br />

GERK 01.03.2004 Veto Regelung für IN-Gruppen<br />

Veto Neuaufteilung der Bezirke der Bedarfsplanung<br />

Veto Sprachförderung<br />

Veto Kleinkindgruppen<br />

64


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Koordinierungskreis: Freie Träger Kleinkindgruppen 04.02.2004 Veto Altersmischung<br />

Freie Träger Kleinkindgruppen 04.02.2004 Veto zum bisherigen Konzept der Betreuungsbausteine:<br />

Festlegung der Mindestbetreuungszeit auf 30<br />

Wochenstunden auch bei Krippen/Kleinkindgruppen<br />

GERK 15.02.2004 1. Veto Wegfall der Vormittagsbetreuung im Hort<br />

2. Veto Gruppengröße Ganztagsbetriebsform AM 3-6<br />

und 3-12 Jahre<br />

3. Veto keine Verschlechterung des Betreuungsangebots<br />

in Kindertagesstätten durch neue Bausteine<br />

Kirchen<br />

Kathol. Kirche 2.3.2004 Veto: max. 1,75 Fachkraftschlüssel<br />

Die Kathol. Kirche fällt bei der Neuverteilung des<br />

Fachkraftschlüssels unter die Höhe des Ist-<br />

Personalstandes.<br />

Ev. GKG, Ev. VorOrt-<br />

Gemeinden, Kathol. Kirche<br />

2.3.2004 Veto: 30 Schließtage als Norm sind nicht machbar.<br />

Bei Schließtagen ist derzeit eine Umstellung max. auf 33<br />

möglich, die Personalvertretung muss einer Änderung<br />

zustimmen. Im kirchlichen Arbeitsrecht ist eine<br />

40Stunden-Woche verankert.<br />

65


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

8.1 Darstellung der „Vetopositionen“ zum Abschluß des Projektes<br />

Katholische Gesamtkirchengemeinde Reutlingen<br />

1. Fachkraftschlüssel im Bereich der Kindergartenbetreuung<br />

Der in der AG Standards festgelegte Schlüssel von 1,75 Fachkräften pro Gruppe bei<br />

mehrgruppigen Einrichtungen ist für uns aus folgenden Gründen unzureichend:<br />

a.) Religiöse Erziehung<br />

Für die religiöse Erziehung, insbesondere für die Vorbereitung und<br />

Durchführung der kirchlichen Feste (z.B. Adventszeit, Weihnachten, Ostern)<br />

ist ein Mehraufwand im Vergleich zu anderen nichtkirchlichen Einrichtungen<br />

gegeben, den wir als unser Spezifikum bzw. kirchlichen Auftrag natürlich<br />

weiter betreiben wollen. Zudem besteht zwischen unseren Einrichtungen und<br />

den jeweiligen Einzelkirchengemeinden eine enge Verzahnung. So werden<br />

z.B. Gottesdienste oder Gemeindefeste von unseren Kindergärten regelmäßig<br />

mitgestaltet.<br />

b.) Qualitätsmanagement<br />

Wir haben uns vor einem Jahr entschieden, unter Federführung unseres<br />

Landesverbandes Kath. Kindertagesstätten e.V. in jeder Einrichtung ein<br />

Qualitätsmanagementsystem einzuführen und für die Zukunft fortzuentwickeln.<br />

Hierbei wurden die Kindergartenleitungen als auch die Trägerseite ausführlich<br />

geschult. Die Hauptarbeit steht uns hier allerdings noch bevor, nämlich die<br />

Umsetzung des Erlernten. Ziel ist die Qualitätssicherung und weitere<br />

Qualitätsentwicklung in unseren Einrichtungen, wie es im übrigen auch als<br />

Baustein im neu abzuschließenden Kindergartenvertrag vorgesehen ist. Durch<br />

zusätzliche Aufgaben, Besprechungen, Dokumentationen etc. entsteht hier<br />

längerfristig ein Mehraufwand.<br />

c.) Sprachförderung<br />

Aufgrund des zum Teil hohen Ausländeranteils in unseren Einrichtungen<br />

haben wir vor einem Jahr für jede Einrichtung eine Erzieherin nach dem<br />

„Denkendorfer Modell“ im Bereich der Sprachförderung geschult. Zum<br />

Teil mehrmals in der Woche wird Sprachförderung in unseren<br />

Einrichtungen durchgeführt und daher intensiv betrieben. Solange für<br />

die intensive Sprachförderung kein eigenes Projekt umgesetzt ist, haben<br />

wir auch hier einen Mehraufwand.<br />

d.) Mangelnde Umsetzungsmöglichkeiten – Einsatz zusätzlicher Springkräfte<br />

Da mit dem Schlüssel von 1,75 Fachkräften pro Gruppe insbesondere auch<br />

Vertretungsfälle mit abgedeckt sind, müssen bei Ausfall einer Fachkraft in<br />

einer Einrichtung Kräfte aus anderen Einrichtungen abgezogen werden. Hier<br />

können Engpässe dadurch entstehen, wenn Kräfte aus anderen Einrichtungen<br />

ebenfalls durch Krankheit, Fortbildung oder Urlaub nicht zur Verfügung<br />

stehen. Insgesamt haben wir nur vier Einrichtungen, die sich gegenseitig<br />

aushelfen können. Im Vergleich zur Stadt sind unsere<br />

Umsetzungsmöglichkeiten daher sehr begrenzt. Bei Ausfall von Fachkräften,<br />

sollte der Einsatz von zusätzlichen Springkräften in dem Umfang möglich sein,<br />

66


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

bis der vom Landesjugendamt vorgeschriebene Fachkraftschlüssel (z.B. 1,50<br />

Fachkräfte bei einer Regelgruppe) wieder erreicht ist.<br />

2. Stellenschlüssel für Anerkennungspraktikanten (AP)<br />

Bei der Berechnung der Stellen der einzelnen Träger wurden die Stellen für AP mit<br />

einem Schlüssel von 1,0 berechnet. Personen, die sich noch in der Ausbildung<br />

befinden, wurden also mit ausgelernten Fachkräften gleichgesetzt. Innerhalb der<br />

Diözese Rottenburg-Stuttgart werden alle Anerkennungspraktikanten nur mit 0,6<br />

Stellen bewertet. Dies aus folgenden Gründen:<br />

1.)<br />

AP´s sind zwar zu 100 % beim jeweiligen Träger angestellt, sind aber aufgrund der<br />

Wahrnehmung von Schulzeiten im Anerkennungsjahr nicht in vollem Umfang<br />

verfügbar.<br />

2.)<br />

Die Wertigkeit einer ausgelernten Fachkraft ist im allgemeinen höher einzustufen, als<br />

die einer noch in Ausbildung befindlichen AP.<br />

3.)<br />

Die Kosten einer AP liegen derzeit bei etwa 18.000 € pro Jahr. Die Kosten einer<br />

Fachkraft sind mit 40.000 € pro Jahr anzusetzen.<br />

3. Fachkraftschlüssel im Bereich der Ganztagesbetreuung und<br />

Stellenberechnung bezüglich des Kinderhauses St. Franziskus<br />

Der Fachkraftschlüssel von 1,75 Fachkräften pro Gruppe im Kindergartenbereich (30<br />

Std. Betreuung) wurde dergestalt ermittelt, dass von einem Schlüssel von 1,65<br />

ausgegangen wurde und zusätzlich 0,1 Stellen für die Abgeltung von<br />

Leitungsanteilen, Vertretungszeiten, Verstärkung etc. zugeschlagen wurde. Im<br />

Bereich der Ganztagesbetreuung wurde auf einen solchen Zuschlag verzichtet,<br />

obwohl in diesem Bereich ebenfalls Vertretungszeiten und dergleichen stattfinden.<br />

Hier wird lediglich die Betreuungszeit x 0,055 (1,65/30) gerechnet, so dass man bei<br />

einer Betreuungszeit von 51,5 Stunden auf einen Fachkraftschlüssel pro Gruppe von<br />

2,83 Stellen kommt. Auf diesen Ansatz müsste, wenn man gleich rechnet, noch ein<br />

Zuschlag von mindestens 0,1 Stellen kommen.<br />

Im Kinderhaus St. Franziskus werden 90 Kinder betreut, wovon 40 Kinder<br />

ganztags betreut werden. Von diesen 40 ganztägig betreuten Kindern sind 10 –<br />

12 Kinder unter drei Jahre alt. Bei der Berechnung der förderfähigen Stellen<br />

wurden die 40 GT-Kinder, die über fünf Gruppen verteilt sind, fiktiv als zwei GT-<br />

Gruppen gewertet und jeweils mit 2,83 Fachkräften ausgewiesen. Geht man<br />

davon aus, dass bei Altersmischung von 1,5 – 6 Jahren in der<br />

Ganztagesbetreuung als maximale Gruppengröße 18 Kinder festgelegt wurden,<br />

müsste es für das Kinderhaus St. Franziskus einen weiteren Zuschlag geben.<br />

Ausgehend davon, dass zwei GT-Gruppen mit nunmehr 2,93 Fachkräften<br />

bewertet werden, könnte dieser wie folgt aussehen:<br />

67


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

<br />

<br />

2 Gruppen mit je 18 Kindern als altersgemischte GT-Betreuung mit je 2,93 FK<br />

5,86<br />

anteiliger Aufschlag für 4 Kinder (5,86 FK x 4 Kinder/36 Kinder)<br />

0,65<br />

4. Festlegung der Betriebsformen - Sonderbetriebsform „St. Franziskus“<br />

Im Kinderhaus St. Franziskus werden 90 Kinder in drei verschiedenen<br />

Betriebsformen (RG, VÖ, GT) über fünf Gruppen verteilt betreut. D.h., dass in jeder<br />

Gruppe RG-Kinder, VÖ-Kinder und GT-Kinder zusammen sind. Diese Betriebsform<br />

wurde in der AG Standard explizit nicht beschlossen. Dennoch wollen wir an dieser<br />

Betriebsform festhalten, da wir den Eltern weiterhin die Möglichkeit bieten wollen,<br />

flexibel von GT-Platz auf Kindergartenplatz oder umgekehrt zu wechseln. Es hat den<br />

großen Vorteil, dass das jeweilige Kind durch den Wechsel der Betriebsform in der<br />

Gruppe bleiben kann und nicht in eine andere Gruppe wechseln muss. Eltern geben<br />

immer wieder Rückmeldung dass diese Wechselmöglichkeit für sie sehr positiv ist.<br />

An die<br />

Stadtverwaltung Reutlingen<br />

Sozialamt<br />

KELEG Projektgruppe<br />

Marktplatz 22<br />

72764 Reutlingen<br />

03.08.2004<br />

Veto der Evangelischen Kirche Reutlingen gegen eine Festlegung<br />

der Schließzeiten in den Kindertageseinrichtungen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

bezugnehmend auf die Sitzungen der AG Standards spricht sich hiermit die Evangelische<br />

Kirche Reutlingen gegen eine Festlegung der Schließzeiten von 30 bis 33 Tagen, bzw. 30<br />

Tagen ab 2007 in den Kindertageseinrichtungen aus.<br />

Die Änderung der Schließzeiten auf 30 Tagen basiert auf der Annahme einer 38,5 Stunden<br />

Arbeitswoche. Beim pädagogischen Personal in den Evangelischen<br />

Kindertageseinrichtungen besteht jedoch eine wöchentliche Arbeitszeit von 40,0 Stunden.<br />

Bezugnehmend auf das kirchliche Anstellungsrecht in der Evangelischen Landeskirche in<br />

Württemberg, ist eine Umstellung auf 38,5 Stunden wöchentliche Arbeitszeit nur mit<br />

Einverständnis der Mitarbeitervertretung möglich. Da dies bislang nicht erfolgt ist, werden<br />

unsere pädagogischen Fachkräfte bis auf Weiteres eine Arbeitswoche von 40,0 Stunden in<br />

Anspruch nehmen müssen. Des weiteren ist die Verfügungszeit der Erzieherinnen auf 25%<br />

68


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

der Wochenarbeitszeit laut Kirchenordnung festgeschrieben und kann nicht verändert<br />

werden.<br />

Durch diesen Rahmen bedingt, haben unsere Mitarbeiterinnen einen Anspruch auf acht<br />

Tage Arbeitszeitverkürzung (AZV), die zu den durchschnittlichen 30 Urlaubstagen<br />

hinzukommen. Des weiteren können bis zu zwei Tage Freizeitausgleich für Gemeindearbeit<br />

genommen werden. Insgesamt bedeutet dies eine Summe von durchschnittlich 40 Tagen,<br />

die bisher durch die Schließzeitenregelung von 35 Tagen mitgetragen wurde.<br />

Bei einer Festlegung der Schließzeiten auf 30 Tage werden enorme Kosten für<br />

Vertretungskräfte aufkommen, d.h. bei beispielsweise 35 pädagogischen Fachkräften in der<br />

Gesamtkirchengemeinde Reutlingen und 10 Tagen müssten 350 Tage durch Vertretung<br />

finanziert werden. Zu den Vertretungsfällen zählt jedoch u.a. eine durchschnittliche<br />

Krankheitszeit von 11 Tagen, sowie fünf Fortbildungstage pro Mitarbeiterin. Die Summe von<br />

ca. 900 Tagen muss demnach teilweise durch Vertretungskräfte übernommen werden.<br />

Ebenso ist aus pädagogischer Sicht ein häufiges Fehlen der Bezugspersonen für die Kinder<br />

und das Mitarbeiterteam nicht zu verantworten.<br />

Aus diesem Grund legen wir hiermit ein VETO ein.<br />

Wir bitten darum, diesen Einspruch zu berücksichtigen und ihn entsprechend im<br />

<strong>Projektbericht</strong> mit einzubeziehen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Gez.<br />

Kurt Haas<br />

Leiter Abteilung<br />

Soziales und<br />

Finanzen<br />

Gez.<br />

Wolfgang Staiger<br />

Verwaltung für den<br />

Kirchenbezirk<br />

Gez.<br />

Jan Hermann<br />

Verwaltung für die<br />

Gesamtkirchengeinde<br />

Gez.<br />

Angela<br />

Schumacher<br />

Fachberatung für<br />

Kindertageseinrichtungen<br />

69


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

An die<br />

Stadtverwaltung Reutlingen<br />

Sozialamt<br />

KELEG Projektgruppe<br />

Marktplatz 22<br />

72764 Reutlingen<br />

03.08.2004<br />

Bitte um Übergangslösung der Evangelischen Kirche Reutlingen für zwei<br />

Kindergärten im Kirchenbezirk Reutlingen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die AG Standards spricht sich für eine Festlegung des Fachkräfteschlüssels auf max.<br />

1,75 inklusive Leitungsfreistellung, besondere Anforderungen und Vertretung aus.<br />

Aufgrund der bisherigen Regelung zur Einrichtung von Integrativen Gruppen wurde<br />

in einigen Kindergärten im Kirchenbezirk zusätzliches Personal durch den Zuschuss<br />

des Landes finanziert. Dies hat sich aus pädagogischer Sicht für die Eingliederung<br />

der von Behinderung bedrohter Kinder in den Kindergartengruppen als überaus<br />

positiv und sinnvoll erwiesen.<br />

Da durch die seit 01.01.2004 eingeführte kommunale Förderung die Zuschüsse des<br />

Landes für integrative Gruppen wegfallen, müssen sich die einzelnen<br />

Kirchengemeinden auf die neue Situation einstellen.<br />

Folgende Evangelische Kindergärten sind betroffen:<br />

Ohmenhausen: Kindergarten Turmstraße 19 derzeitiger FK: 2,13<br />

Ohmenhausen: Kindergarten Mahdachstraße 40 derzeitiger FK: 2,13<br />

Der o.g. Fachkräfteschlüssel beinhaltet keine Leitungsanteile, Vertretung oder<br />

besondere<br />

Aufwändungen.<br />

Aus diesem Grund bitten wir um eine Übergangslösung oder eine<br />

Sondervereinbarung, um den vorgegebenen Fachkräfteschlüssel von 1,75 zu<br />

erreichen.<br />

70


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Gez.<br />

Kurt Haas<br />

Leiter Abteilung<br />

Soziales und<br />

Finanzen<br />

Gez.<br />

Jan Hermann<br />

Verwaltung für die<br />

Gesamtkirchengeind<br />

e<br />

Gez.<br />

Wolfgang Staiger<br />

Verwaltung für den<br />

Kirchenbezirk<br />

Gez.<br />

Angela<br />

Schumacher<br />

Fachberatung für<br />

Kindertageseinric<br />

ht-ungen<br />

Die folgenden Vetopositionen wurden vom Koordinationskreis der Freien Träger<br />

eingereicht;<br />

Da kein gemeinsames Veto eingereicht wurde, werden hier in Folge alle<br />

eingereichten aufgelistet.<br />

Veto des Freien Kinderhauses Reutlingen e.V.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren ,<br />

wir sind froh über den gesamten Prozeß, der für uns insgesamt als gut betrachtet<br />

wird. Er wird unseres Erachtens insgesamt betrachtet zu einer Verbesserung in der<br />

Kinderbetreuung in Reutlingen führen, da freie Ressourcen effektiv künftig genutzt<br />

werden.<br />

In der AG Bedarfsplanung wurden Standards für Gruppengrößen festgelegt. Diese<br />

beträgt z.B. künftig im Regelkindergartenbereich 25 Kinder pro Gruppe, was einer<br />

Reduzierung von ungefähr 3 Kindern pro Gruppe entspricht. Dies ist ein guter Schritt<br />

in die richtige Richtung.<br />

Weiterhin bilden diese 25 Kinder pro Gruppe künftig die Basis für die Finanzierung<br />

der einzelnen Träger, welches in Form einer Synchronisation stattfindet.<br />

Wenige kleine freie Träger haben bereits heute einen besseren Standard als diese<br />

25 Kinder aufgrund Ihre besonderen pädagogischen Konzepte.<br />

71


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Die Synchronisation bewirkt, daß diese freien Träger anders betrachtet werden, als<br />

es bisher aufgrund anderer Förderbedingungen der Fall war. Der Landeszuschuß<br />

war nicht an einen Gruppengröße gebunden. Die Stadt war bei Anerkenntnis durch<br />

das Land verpflichtet den Träger zu fördern.<br />

Eine Verpflichtung zur Verschlechterung auf neue Standards kann durch uns nicht<br />

akzeptiert werden. Deswegen legen wir an dieser Stell unser Veto ein.<br />

Für diese freien Träger sind Sonderregelungen erforderlich. Wir gehen davon aus,<br />

daß die Sonderregelungen so vereinbart werden, daß dieser beschriebene Fall nicht<br />

eintritt.<br />

Freies Kinderhaus Reutlingen e.V.<br />

gez.Otter<br />

gez. Kern<br />

Hallo Frau Höhn,<br />

Als noch übriges "Veto" möchten der Koordinationskreis der freien Träger in den<br />

<strong>Projektbericht</strong> aufnehmen lassen:<br />

"Eine finanzielle Schlechterstellung von Trägern bzw. Eltern bei gemeindeübergreifendem<br />

Angebot lehnen wir ab. Das Wunsch und Wahlrecht der Eltern hat<br />

zu gelten."<br />

Die anderen Einwendungen sind in unterschiedlichem Umfang berücksichtigt,<br />

aufgenommen oder umgesetzt worden.<br />

Evtl. werden sich die Kleinkindgruppen noch gesondert melden.<br />

Gruß C. Lutz<br />

Reutlingen, den 6.4.2004<br />

Projekt KELEG<br />

„Optimierung der Kinderbetreuung“<br />

Geschäftsstelle<br />

z.Hd. Frau Höhn, Herr Pflumm<br />

Stadt Reutlingen<br />

Marktplatz 22<br />

72764 Reutlingen<br />

72


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

---------------- VETO---------------<br />

Keine Benachteiligung von freien Trägern mit besonderen pädagogischen<br />

Konzepten<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

aus aktueller Situation bitte ich Sie im Namen des Koordinationskreises und im<br />

Namen des Waldkindergartens Reutlingen folgende Ergänzungen zur gestrigen<br />

Meldung von Fr. Lutz aufzunehmen:<br />

1. Das neue Kindergartengesetz sieht eine Erhaltung der Trägervielfalt vor.<br />

2. Die Zuschüsse an freie Träger sind nach den Betreuungsformen und<br />

Betriebsformen auszurichten, die einen jeweils unterschiedlichen hohen<br />

Personal- und Sachaufwand erfordern. Es muss lt. Kindergartengesetz<br />

gewährleistet sein, dass ein durch höher qualifiziertes Betreuungsangebot<br />

bedingter höherer Aufwand auch bei der Förderung der freien Träger zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

Freie Träger mit besonderen pädagogischen Konzepten dürfen keine<br />

Benachteiligung erfahren!<br />

3. In den örtlichen Vereinbarungen müssen sich Regelungen vorfinden, die<br />

sich aus den Veränderungen eines Trägers nach dem 1. Januar 2003<br />

ergeben haben.<br />

4. In Reutlingen bilden künftig 25 Kinder pro Gruppe die Basis für die<br />

Finanzierung der einzelnen Träger, welches in Form einer Synchronisation<br />

stattfindet.<br />

5. Freie Träger von Kindertageseinrichtungen haben bereits heute einen<br />

besseren Standard als diese 25 Kinder auf Grund ihrer besonderen<br />

pädagogischen Konzepte<br />

6. eine Verpflichtung zur Verschlechterung auf neue Standards kann , auch auf<br />

Grund der vorliegenden Betriebserlaubnisse, durch uns nicht akzeptiert<br />

werden. Deswegen legen wir an dieser Stelle unser Veto ein.<br />

Für die freien Träger sind Sonderregelungen erforderlich. Wir appellieren an das<br />

Schlechterstellungsverbot und gehen davon aus, dass die Sonderregelungen so<br />

vereinbart werden, dass dieser beschriebene Fall nicht eintritt.<br />

Für den Koordinationskreis freie Träger von Kindertageseinrichtungen in Reutlingen<br />

gez. S. Gross<br />

Für den Waldkindergarten Reutlingen<br />

gez. S. Gross<br />

73


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Vetopositionen GERK<br />

Zu einem großen Teil unserer Einwände konnte in den Arbeitsgruppen Konsens<br />

gefunden werden. Auch wurde der Bedeutung unserer Argumente meist viel Gewicht<br />

beigemessen. Da aber nicht alle Forderungen erfüllt oder behandelt werden konnten,<br />

wurden einige für die intensive Weiterbearbeitung empfohlen. Damit unsere Position<br />

zu diesen Themen nicht verloren gehen, haben wir die wichtigsten Punkte<br />

zusammengefasst:<br />

• Regelung für IN-Gruppen:<br />

Dass bei der Betreuung integrativer Kinder nach wie vor qualitativer<br />

Verbesserungsbedarf besteht, wurde in der Projektgruppe allgemein<br />

akzeptiert und daher als Schwerpunkt in den Themenspeicher aufgenommen.<br />

Wir möchten daher für die weitere Bearbeitung auf unsere Forderung, IN-<br />

Gruppen mit zusätzlichem Fachpersonal auszustatten (1 Kind = 50%, 2<br />

Kinder= 75%, 3 Kinder = 100%), hinweisen. Es gilt vor allem, den Arbeitskreis<br />

Integration in diese Diskussion einzubeziehen.<br />

• Kleinkindgruppen:<br />

Auch die Kleinkindgruppen sind unserer Meinung nach noch nicht genügend<br />

berücksichtigt, hier bestand ebenfalls ein Konsens in der Projektgruppe,<br />

dieses Thema fortzuführen. Wir schließen uns dem Veto des AK<br />

Kleinkindgruppen an.<br />

• Sprachförderung:<br />

Da die Sprachförderung im Projekt nicht Gegenstand der Bearbeitung war,<br />

möchten wir auch hier betonen, dass die derzeitige Situation zur Förderung<br />

vin Kindern mit Sprachschwierigkeiten nicht zufrieden stellend ist und<br />

dringend verbessert werden muss.<br />

• Gruppengröße / Personalschlüssel:<br />

Wir erklären uns einverstanden mit der Regelgruppengröße von 25 Kindern<br />

als 1. Schritt (siehe Präambel <strong>Projektbericht</strong>). Wir möchten uns jedoch<br />

ausdrücklich für eine schnelle Reduzierung der Gruppengröße und Erhöhung<br />

des Fachkraftschlüssels aus bereits mehrfach genannten pädagogischen<br />

Gründen.<br />

• eingruppige Einrichtungen:<br />

Für den Entscheidungsprozess über den Fortbestand eingruppiger<br />

Einrichtungen durch das Kuratorium wünschen wir uns die Berücksichtigung<br />

der pädagogischen Qualität, der Vielfalt der Betriebsformen und der<br />

wohnortnahen Versorgung.<br />

• Hort / Gruppengröße GT:<br />

Über das Veto vom 15.02.04 konnte aus Zeitmangel nicht diskutiert werden.<br />

Daher sollen folgende Punkte in der Weiterbearbeitung beachtet werden:<br />

- keine Abschaffung der vormittäglichen Hortbetreuung ohne entsprechenden<br />

Ersatz<br />

- die Gruppengröße in der Altersmischung GT 3-6 Jahre und 3-12 Jahre von<br />

20 Kindern bedeutet im Verhältnis zum Ist-Zustand eine Steigerung der<br />

Kinderzahl, was wir nicht hinnehmen können.<br />

- es ist genau zu prüfen, ob durch die Einführung der Bausteine keine<br />

74


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Verschlechterung bei der Abdeckung der Betreuungszeiten erfolgt (Baustein<br />

51,5 für Vollzeitbeschäftigte ausreichend?)<br />

Generell unterstützen wir den Erhalt und Ausbau der Trägervielfalt und somit die<br />

Wahlfreiheit der Eltern bezüglich besonderer pädagogischer Konzepte.<br />

9.0 Bearbeitung der verwiesenen Anträge aus dem<br />

Gemeinderat<br />

Die Arbeitsgruppen haben Argumentationslinien für die Beantwortung der<br />

beiden Anträge beraten, die Verwaltung wird diese in Beratungsunterlagen<br />

umsetzen.<br />

75


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

10. Gesamtbeurteilung des Projektes Optimierung der<br />

Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

1. Einvernehmliche Einschätzungen<br />

Es gibt eine weitgehende Übereinkunft, was die Anforderungen an<br />

Kindertageseinrichtungen, was die zu leistende Arbeit angeht.<br />

Die Grundstruktur der örtlichen Bedarfsplanung ist nicht umstritten.<br />

Die Regelungen für die Struktur der Vertragsvereinbarung konnte gemeinsam<br />

getroffen werden.<br />

Damit sind die notwendigen Voraussetzungen im Sinne des neuen<br />

Kindergartengesetzes bearbeitet.<br />

Das Ziel des Projektes konnte erreicht werden, es besteht nun eine<br />

einheitliche transparente Steuerung zwischen der Stadt Reutlingen und ihren<br />

Trägern, die Grundstrukturen für ein schlüssiges System wurden erarbeitet.<br />

Die Träger stehen damit vor der Aufgabe, ihre internen<br />

Steuerungsmechanismen auf die neuen Festlegungen auszurichten, was ganz<br />

sicher eine nicht gering einzuschätzende Schwierigkeit darstellen wird.<br />

Eine Überprüfung nach ca. drei Jahren Bestand der neuen Regelungen wird<br />

vorgeschlagen.<br />

Die Projektorganisation mit externer Moderation und Begleitung hat sich<br />

bewährt.<br />

Auch die Anregungen für die Stadt Reutlingen im Gutachten von Roland<br />

Berger sehen zum einen für den Bereich der Kindertagesbetreuung einen<br />

hohen Nachholbedarf in der Ganztages- und Kleinkindbetreuung. Dies wurde<br />

befürwortet.<br />

Andererseits sieht Berger einen Konsolidierungsbeitrag in der<br />

Kindertagesbetreuung.<br />

Die AGs konnten ein Konsolidierungspotential nicht erkennen.<br />

2. Unterschiedliche Positionen<br />

Konsens konnte in vielen Bereichen nicht erreicht werden, da die<br />

Beurteilungen doch weit auseinandergingen, was in diesem Projekt erreichbar<br />

sein müsste.<br />

Die einzelnen Festlegungen bei den Steuerungsparametern waren und sind<br />

umstritten, ebenso die Frage wie schnell ein zusätzliches Angebot realisiert<br />

werden kann oder sollte.<br />

76


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Unterschiedliche Einschätzungen konnten bis zum Schluss der Beratungen<br />

nicht ausgeräumt werden, es gibt zu unterschiedliche Ausgangspositionen und<br />

Beurteilungen. Solche Positionen könnten nur dann einander angenähert<br />

werden, wenn deutlich mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen würden.<br />

Wichtig war es deshalb, dass die Festlegungen so erarbeitet wurden, dass sie<br />

für künftige Veränderungen und eine Qualitätsverbesserung eine sichere<br />

Basis darstellen können.<br />

3. Zusammenstellung der zur Weiterbearbeitung empfohlenen<br />

Themenfelder<br />

Situation der institutionellen Kleinkindbetreuung unter 20 Stunden<br />

Situation der Schulkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in<br />

schulnahen Formen<br />

Situation der Integration von Kindern mit schwer Behinderungen und<br />

Beeinträchtigungen<br />

Umsetzung der intensiven Sprachförderung in den<br />

Kindertageseinrichtungen<br />

Betreuungskonzepte für Kinder mit Hilfebedarf nach §§27 ff KJHG<br />

im Bereich Hilfe zur Erziehung in Tageseinrichtungen und daraus<br />

resultierende Notwendigkeit der Kooperation mit dem Landratsamt.<br />

Überlegung zur Umsetzung der Betreuungsbausteine im Rahmen<br />

einer angepassten Besuchsgeldregelung.<br />

Planung der Überprüfung der Umsetzung dieses Projektes nach 3<br />

Jahren mit Unterstützung einer externen Begleitung.<br />

4 .Dank<br />

Die in die Lenkungsgruppe, Projektgruppe und in die Arbeitsgruppen<br />

berufenen Vertreterinnen und Vertreter von Trägern und Eltern, Rat und<br />

Verwaltung haben sehr engagiert in dieser knappen Zeit gearbeitet. Ein<br />

herzliches Dankeschön für die Arbeit in den Arbeitssitzungen und bei den<br />

Vorbesprechungen und Vorbereitungen.<br />

77


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

<strong>Anlage</strong>n<br />

<strong>Anlage</strong> 1 Ehrenamtliche Leistungen in Kindertageseinrichtungen<br />

<strong>Anlage</strong> 2 Langfassung zu den konzeptionellen Anforderungen des<br />

GERK<br />

<strong>Anlage</strong> 3 Aufstellung der Teilnehmer/innen im Projekt<br />

<strong>Anlage</strong> 4 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Integration<br />

<strong>Anlage</strong> 5 Vetoposition der Kleinkindgruppen<br />

78


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

<strong>Anlage</strong> 1 Ehrenamtliche Leistungen in Kindertageseinrichtungen<br />

In der Untergruppe „Ehrenamt“ waren<br />

Frau Geng-Hullkonen<br />

Herr Adchoff<br />

Herr Auber<br />

Herr Hermann<br />

Frau Höhn<br />

Studentenwerk<br />

freie Träger/freies Kinderhaus<br />

kath. Kirche<br />

Evang. Kirche<br />

Stadt Reutlingen<br />

vertreten.<br />

Ihr Ziel war, zur Vorbereitung der Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen<br />

Überlegungen anzustellen.<br />

Aspekte im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Bewertung ehrenamtlicher<br />

Arbeit in der Betriebsführung von Tageseinrichtungen für Kinder<br />

Im Zusammenhang mit der Bewertung ehrenamtlicher Tätigkeiten in<br />

Tageseinrichtungen für Kinder erschien es der Untergruppe sinnvoll, eine<br />

grundsätzliche Betrachtung zum Ehrenamt in Tageseinrichtungen voranzustellen.<br />

Auf dieser Grundlage wird in einem zweiten Schritt die ehrenamtlichen Leistungen<br />

dargestellt, die finanziell zu bewerten sind.<br />

GRUNDSATZ<br />

Unter Einbezug von Eltern bzw. Elternengagement in Tageseinrichtungen für Kinder<br />

verstehen wir grundsätzlich:<br />

Im Sinne der aus §22 KJHG resultierenden Erziehungspartnerschaft zwischen den<br />

sozialpädagogischen Fachkräften der Tageseinrichtungen und den<br />

Eltern/Erziehungsberechtigten bestehen verschiedenen Formen der Beteiligung von<br />

Eltern.<br />

79


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

a.) die Lebenssituation und den Entwicklungsverlauf des eigenen/einzelnen<br />

Kindes betreffend;<br />

hierzu zählen insbesondere:Aufnahmegespräch<br />

Eingewöhnungsphase<br />

Entwicklungsgespräche<br />

Konfliktgespräche<br />

Kooperationen mit anderen soz. Einrichtungen, das<br />

individuelle Kind betreffend<br />

b.) die Situation der Gruppe/der Einrichtung pädagogische Themen betreffend;<br />

hierzu zählen insbesondere:Elternabende<br />

Unterstützung bei:<br />

gemeinsame Ausflüge der ganzen<br />

Tageseinrichtung, der Gruppe, einer Teilgruppe<br />

regelmäßige Aktivitäten im Rahmen des päd.<br />

Konzept, die mit diesem zusätzliches freiwilliges<br />

Engagement weiterer Personen in besonderer<br />

Weise ausgestaltet werden können, wie<br />

Schwimmen gehen, Turnen gehen, Waldtag o.ä.<br />

Feste im Jahresverlauf, die durch die Eltern<br />

mitgestaltet/ausgerichtet werden<br />

c.) die Situation der Gruppe/der Einrichtung organisatorischen/finanziellen<br />

Themen betreffend;<br />

hierzu zählen insbesondere:Mit-Organisation von Stadtteilaktivitäten,<br />

Flohmärkten, Weihnachtsmärkten vor allem zur<br />

Akquise von Spenden<br />

Unterstützung bei Pflanz- und Pflegeaktivitäten im<br />

Außenbereich<br />

Unterstützung bei Putzaktivitäten und<br />

Kleinreparaturen im Innenbereich (Nähen von<br />

Vorhängen, Spielzeug waschen...)<br />

Unterstützung durch materiellen und finanzielle<br />

Spenden<br />

Unterstützung durch einmalige Sonderleistungen,<br />

wie die Entwicklung eines Logos, den Druck von<br />

Faltblättern, die Organisation eines Fotographen<br />

o.ä.<br />

Eltern engagieren sich in den unter b und c dargestellten Punkten ehrenamtlich. Wie<br />

in der Aufzählung stets erwähnt handelt es sich um unterstützende Tätigkeiten und<br />

nicht um eine Ersetzung professioneller Tätigkeiten! Diese Form Unterstützung kann<br />

jedoch mit zum Profil eines Trägers beitragen!<br />

Das dargestellte Engagement ist unabhängig vom Wahlamt des Elternbeirats zu<br />

sehen. Dieser besteht gemäß den Richtlinien des Sozialministeriums in jeder<br />

Einrichtung und ist stets ehrenamtlich.<br />

80


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Die sozialpädagogischen Fachkräfte tragen durch ihr Selbstverständnis und ihr<br />

fachliches Handeln dazu bei, dass Eltern Räume erhalten sich zu engagieren.<br />

EINGRENZUNG DER DEFINITION<br />

Unter Ehrenamt verstehen wir grundsätzlich:<br />

Das freiwillige, finanziell nicht ausgeglichene Engagement, das aus eigener<br />

Motivation „für die Sache“ entsteht.<br />

Unter Ehrenamt im Rahmen der Selbstorganisation von Tageseinrichtungen für<br />

Kinder in gemeinnützigen Trägerstrukturen verstehen wir:<br />

Alle Aktivitäten, die im Zusammenhang mit den Geschäften und Strukturen des<br />

Trägers an sich stehen und nicht im direkten Zusammenhang mit dem Betrieb der<br />

Tageseinrichtung stehen, wie Vorstandstätigkeiten, Mitgliederversammlung,<br />

Spendenakquise, Öffentlichkeitsarbeit etc.. Durch ihr Engagement in diesen Bereich<br />

erhalten Eltern andere Beteiligungsrechte und -möglichkeiten als in anderen<br />

Trägerstrukturen<br />

Somit resultiert, dass alle Tätigkeiten, die im direkten Zusammenhang mit dem<br />

Betrieb der Tageseinrichtung bestehen über Pauschalen oder per Nachweis<br />

finanziell dargestellt werden können.<br />

Sie können zur Darstellung des Anteils der Eigenleistung/Eigenmittel des Trägers<br />

dienen.<br />

Für die nachfolgend aufgelisteten, ehrenamtlich erbrachten Leistungen wird ein<br />

Betrag von 11.91€ je Stunde berücksichtigt<br />

(Eingangsstufe BAT VI)<br />

Personalbewirtschaftung<br />

Ausschreiben, Auswahl, Einstellung, Verträge, Versicherungen, Dienst- und<br />

Fachaufsicht, Lohnbuchhaltung, arbeitsrechtliche Verfahren<br />

Gebäude<br />

Reinigung, Heizung, Instandhaltungsarbeiten im Innen- Außenbereich beauftragen,<br />

überwachen und teilw. durchführen, Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen im<br />

Innen- und Außenbereich<br />

Verwaltung<br />

Beantragung und Verwaltung von Zuschüssen<br />

Abwicklung von Elternbeiträgen, Bilanzerstellung/Jahresabschluß, Buchhaltung,<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Pädagogischer Betrieb<br />

Aufrechterhaltung der Trägeraufsicht durch Springkrafteinsatz, der nicht im<br />

Personalschlüssel eingerechnet ist<br />

Tätigkeiten einer päd. Leitung, sofern im Personalschlüssel keine gegeben ist<br />

(Aufnahmeverfahren<br />

81


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Organisatorischer Betrieb<br />

Einkäufe von Beschäftigungs- und Verbrauchsmaterial<br />

Tätigkeiten einer päd. Leitung, z.B. Erstellung des Dienstplans, sofern im<br />

Personalschlüssel keine gegeben ist.<br />

Verpflegung mit warmem Essen (Einkauf, Durchführung oder Organisation catering)<br />

Verpflegung im Kindergartenbetrieb (Teegeld, Kochtage, etc)<br />

Entscheidung, Beauftragung, Überwachung der Investitionen (sofern im Bereich<br />

Verwaltung nicht mitberücksichtigt)<br />

82


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

<strong>Anlage</strong> 2 Langfassung zu den konzeptionellen Anforderungen der<br />

GERK<br />

Konzeptionelle Anforderungen an Tageseinrichtungen<br />

Präambel<br />

Die konzeptionellen Anforderungen an die Reutlinger Tageseinrichtungen zur<br />

vorschulischen Kinderbetreuung und –erziehung ergeben sich grundsätzlich aus der<br />

Neufassung des Kindergartengesetzes für Baden-Württemberg vom 8.4.2003:<br />

§ 2<br />

Aufgaben und Ziele<br />

(1) Die Tageseinrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 2 bis 4 und 6 sowie die<br />

Tagespflegepersonen im Sinne von § 1 Abs. 7 ergänzen und unterstützen die<br />

Erziehung des Kindes in der Familie. Ihre Aufgabe umfasst die Betreuung,<br />

Bildung und Erziehung des Kindes zur Förderung seiner Gesamtentwicklung.<br />

(2) Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung<br />

bedürfen, sollen soweit dies möglich ist, zusammen mit Kindern ohne<br />

Behinderung in gemeinsamen Gruppen gefördert werden.<br />

Die Neufassung des Kindergartengesetzes setzt damit die unter Mitwirkung<br />

Deutschlands verabschiedete internationale Übereinkunft des Weltbildungsforums in<br />

Dakar aus dem Jahr 2000 um, die seitens der UNESCO mit dem Programm<br />

„Education for All (EFA)“ ausgefüllt wird. Unter den sechs EFA- (Dakar)-Ziele stechen<br />

heraus:<br />

1. Ausweitung und Verbesserung der frühkindlichen Betreuung und<br />

Erziehung, insbesondere für gefährdete und benachteiligte Kleinkinder.<br />

5. Ausgleich der Geschlechterdisparitäten im Bildungswesen insgesamt bis<br />

2015.<br />

6. Bekräftigung von Qualität als Priorität bei allen Bildungsanstrengungen [...].<br />

Die gültigen Rechtsgrundlagen für die Reutlinger Kindergärten und<br />

Kindertagesstätten beinhalten folglich eine deutliche Aufgabenerweiterung im<br />

Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung sowie eine qualitative<br />

Herausforderung in der alltäglichen Arbeit. Dies ist eine generelle Tendenz und<br />

spiegelt sich deshalb auch in der Fachliteratur wieder:<br />

„Der Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen besteht darin,<br />

die Selbstbildungsprozesse jedes Kindes, durch Betreuung zu sichern<br />

83


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

und durch Erziehung zu ermöglichen und zu unterstützen.“<br />

H.J. Laewen (Hrsg.): Bildung und Erziehung. Weinheim 2002, S. 343<br />

Die Umsetzung des Bildungsauftrages geht vom Entwicklungsstand des einzelnen<br />

Kindes in seiner Gruppe aus.<br />

Die Rahmenbedingungen sind konzeptionell und organisatorisch so zu gestalten,<br />

dass sie den Erfordernissen der Aufgabenstellung nach § 2 (1) KiGa-Gesetz B.-W.<br />

entsprechen. Die Arbeitsbedingungen sowie Qualifikation und Qualifizierung der<br />

pädagogischen Fachkräfte sind eine wesentliche Voraussetzung zur Erfüllung dieser<br />

Aufgabe.<br />

Darüberhinaus sollen Kindertageseinrichtungen in die Lage versetzt werden, neue<br />

und zukünftige Aufgabenstellungen aufgreifen zu können.<br />

Gegenwärtig stehen folgende Aufgabenfelder in der besonderen Aufmerksamkeit:<br />

1. Die Berücksichtigung von Kindern in schwierigen Lebenslagen<br />

• Die pädagogische Arbeit geht auf die besonderen Bedürfnislagen von<br />

Kindern in schwierigen Lebenslagen ein, um im Vorgriff auf die<br />

integrative Arbeit Ausgrenzungen zu vermeiden und das betroffene Kind<br />

zu stabilisieren.<br />

2. Die Berücksichtigung von Kindern mit Behinderungen<br />

• Der Grundansatz in der pädagogischen Arbeit mit behinderten Kindern ist<br />

deren Anrecht auf eine selbstverständliche soziale Teilhabe. Deshalb ist<br />

in der alltäglichen Arbeit sicherzustellen, dass alle Kinder sich auf der<br />

Basis ihres jeweiligen Entwicklungsniveaus im gemeinsamen Handeln,<br />

Spielen und Lernen als kompetent erfahren können.<br />

• Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit muss für eine gelingende<br />

Inklusion gewährleistet sein.<br />

• In der integrativen Arbeit ergeben sich besondere pädagogische<br />

Erfordernisse und die Notwendigkeit von zusätzlicher pädagogischer<br />

Unterstützung, um Ausgrenzungen zu vermeiden bzw. zu überwinden.<br />

• Fortbildung und integrationspädagogische Beratung müssen garantiert<br />

sein.<br />

3. Die ganzheitliche Sprachförderung unter Berücksichtung kultureller Vielfalt<br />

Das neue Kindergartengesetz trifft dazu im §9 Absatz 2 folgende Aussage:<br />

• „(2) Das Kultusministerium entwickelt im Benehmen mit dem jeweils<br />

berührten Ministerium mit Beteiligung der Trägerverbände Zielsetzungen<br />

für die Elementarerziehung. Dabei spielt die ganzheitliche<br />

Sprachförderung eine zentrale Rolle“.<br />

• Es gibt dazu ein Diskussionspapier zu einem Gesamtkonzept zur<br />

sprachlichen Förderung von Kindern im Vorschulalter und im<br />

Anfangsunterricht der Grundschule vom 27. Februar 2003.<br />

• Außerdem liegt ein Entwurf einer Projektgruppe „Sprachförderung im<br />

Vorschulalter“ von der Landesstiftung vor, seit Juli auch das<br />

Förderprogramm vor.<br />

4. Geschlechterdifferenzierung und Gender-Mainstreaming<br />

84


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

In § 9, Abs. 3 KJHG findet sich hierzu folgende Festlegung:<br />

• „Bei der Ausgestaltung der Leistungen und Erfüllung der Aufgaben sind<br />

die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu<br />

berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die<br />

Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern.“<br />

• „Geschlechterdifferenzierung bedeutet die Reflexion der eigenen<br />

Erwartungen, ihrer Weitergabe im pädagogischen Handeln sowie eine<br />

gleichzeitige bewusste Öffnung starrer Fixierungen durch Wort und Tat in<br />

Materialangebot, Sprache, Umgang, Raumgestaltung und vieles andere<br />

mehr.“<br />

Gabriele Hilke: Fachliche Stellungnahme zum Entwurf des Fachplans<br />

Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Tübingen, S. 3<br />

5. Die aktive Beratung und Kooperation mit Eltern und Schule zur Gestaltung<br />

des Übergangs von Kindertageseinrichtung zur Schule<br />

• Rechtliche Grundlage ist hierfür die gemeinsame Verwaltungsvorschrift<br />

von Kultusministerium und Sozialministerium vom August des<br />

Vorjahres.<br />

• Ziel müssen gemeinsame pädagogische Grundlagen von<br />

Kindertageseinrichtungen und Schulen sein. Beide Institutionen<br />

begleiten die Kinder in verschiedenen Entwicklungsphasen. Deshalb ist<br />

eine Klärung unterschiedlicher Inhalte und unterschiedlichen<br />

Verständnisses aus Sicht der Kindertagesstätten und der Grundschule<br />

unerlässlich, denn die Bewältigung des Übergangs vom Kindergarten in<br />

die Grundschule ist von zentraler Bedeutung für die weitere<br />

Bildungskarriere.<br />

6. Die Gestaltung einer aktiven Bildungs- und Erziehungspartnerschaft Familie<br />

und Kindertageseinrichtung<br />

• Von zentraler Bedeutung hierfür ist die wechselseitige Öffnung: Eltern<br />

und ErzieherInnen müssen Zeit finden für den Austausch. So wird den<br />

Eltern der Lebensbereich ‚Kindergarten’ transparenter gemacht,<br />

während andererseits die ErzieherInnen Einblick in die<br />

Familiensituation erlangen können. Dadurch können Erziehungsziele<br />

und –praktiken aufeinander abgestimmt werden oder es kann zu<br />

wechselseitiger Toleranz gefunden werden.<br />

• Zugleich kommt es zur Reflexion eigener Einstellungen und<br />

Erfahrungen. Das Alltagswissen der Eltern über Erziehung und die<br />

Fachkenntnisse der ErzieherInnen ergänzen einander. Können Eltern<br />

am Kindergartenalltag teilnehmen, kommt es zum Modellernen der<br />

Eltern einerseits und wird andererseits das Bildungsangebot durch das<br />

Wissen, die Kompetenzen der Eltern erweitert.<br />

• Eltern und ErzieherInnen sollten die Bedeutung der jeweils anderen<br />

Lebenswelt für das Kind anerkennen und die Verantwortung für die<br />

Förderung der kindlichen Entwicklung teilen.<br />

• Aus dieser Sicht wandeln sich die Einrichtungen zu einer Art<br />

Kommunikationszentren für Eltern, Kinder und ErzieherInnen.<br />

85


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

• Eine Erziehungspartnerschaft beinhaltet ferner die Mitwirkungs- und<br />

Mitbestimmungsmöglichkeiten der Eltern im Kindergarten, wie sie das<br />

KJHG vorsieht. Dadurch können sie auch an der<br />

Konzeptionsentwicklung, Projektplanung usw. beteiligt werden.<br />

6. Bewegung und motorische Entwicklung der Kinder<br />

• Aus pädagogischer Sicht ist die einseitige Förderung kognitiver<br />

Fertigkeiten zu vermeiden, denn diese Fähigkeiten basieren auf der<br />

motorischen Entwicklung. Ein Kind, das nicht richtig hüpfen kann, kann<br />

auch nicht richtig rechnen. Da Reutlinger Einrichtungen überwiegend<br />

Kinder aus einem städtischen Milieu mit entsprechend eingeschränkten<br />

Bewegungsmöglichkeiten aufnehmen, ist die ausreichende<br />

Berücksichtigung von Bewegung im pädagogischen Konzept<br />

unabdingbar.<br />

GERK für die Arbeitsgruppe Standard<br />

November/Dezember 2003<br />

86


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

<strong>Anlage</strong> 3 Aufstellung der Teilnehme/rinnen in den einzelnen<br />

Projektzusammenhängen<br />

Lenkungsgruppe des Projektes Optimierung und bedarfsgerechte Strukturierung des<br />

Angebotes im Bereich der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

Mitglieder:<br />

Stadtverwaltung Reutlingen<br />

Gemeinderat CDU-Fraktion<br />

Gemeinderat SPD-Fraktion<br />

Gemeinderat FWV-Fraktion<br />

Gemeinderat Grüne und Unabhängigen-Fraktion<br />

Gemeinderat BMR/FDP-Fraktion<br />

Gemeinderat<br />

Ev. Kirche Gesamtstadt<br />

Ev. Kirche Gesamtstadt<br />

Ev. Kirche Vorortgemeinden<br />

Ev. Kirche Vorortgemeinden<br />

Kath. Kirche<br />

Kath. Kirche<br />

Freie Träger<br />

Freie Träger<br />

Freie Träger<br />

Elternvertreter Stadt<br />

Elternvertreter Kirchen<br />

Elternvertreter Freie Träger<br />

Personalrat<br />

Herr Bürgermeister Hahn<br />

Frau Stadträtin Gaiser<br />

Frau Stadträtin Gnant<br />

Frau Stadträtin Menton<br />

Herr Stadtrat Buck<br />

Frau Stadträtin Grimm<br />

Frau Stadträtin Bauer-Ratzel<br />

Herr Dr. Plümicke<br />

Herr Haas<br />

Herr Pfarrer Behrend<br />

Herr Pfarrer Dinkel<br />

Herr Dekan Widmann<br />

Herr Auber<br />

Frau Lutz<br />

Frau Gross<br />

Herr Achoff<br />

Herr Siems<br />

Frau Dr. Ailinger<br />

Herr Aschhoff<br />

Frau Gebhard<br />

Beratend:<br />

Stadtverwaltung Reutlingen<br />

Stadtverwaltung Reutlingen<br />

Herr Pflumm<br />

Frau Höhn<br />

Projektgruppe des Projektes Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

87


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Stadt Reutlingen Amtsleitung<br />

Stadt Reutlingen Abteilungsleitung<br />

Stadt Reutlingen Fachberatung<br />

Stadt Reutlingen Kindertagesstätten<br />

Stadt Reutlingen Kinderhäuser<br />

Stadt Reutlingen Finanzverwaltung<br />

Stadt Reutlingen Fachberatung<br />

Stadt Reutlingen Kinderhäuser<br />

Stadt Reutlingen Fachberatung<br />

Stadt Reutlingen Kinderhäuser<br />

Stadt Reutlingen Kindergärten<br />

Ev. Kirche Innenstadt<br />

Ev. Kirche Innenstadt<br />

Ev. Kirche Vororte<br />

Ev. Kirche Vororte<br />

Ev. Kirche Vororte<br />

Kath. Kirche<br />

Kath. Kirche<br />

Kath. Kirche<br />

Freie Träger<br />

Freie Träger<br />

Freie Träger<br />

Freie Träger<br />

Elternvertretung<br />

Elternvertretung<br />

Elternvertretung<br />

Herr Pflumm<br />

Frau Höhn<br />

Frau Hornung<br />

Herr Nikelski<br />

Frau Albrecht<br />

Frau Dürr<br />

Frau Braig<br />

Frau Schulz<br />

Frau Kalka<br />

Frau Rilling<br />

Frau Wilhelm<br />

Herr Haas<br />

Frau Schumacher<br />

Herr Hermann<br />

Herr Staiger<br />

Frau Hipp<br />

Frau Koch<br />

Herr Auber<br />

Frau Pföstl<br />

Frau Lutz<br />

Herr Kienitz<br />

Frau Gross<br />

Frau Geng-Hulkkonen<br />

Frau Schwarz<br />

Frau Köcher<br />

Herr Aschoff<br />

Arbeitsgruppen beim Projekt Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

Arbeitsgruppe Bedarfsplanung:<br />

Stadt Reutlingen<br />

Stadt Reutlingen<br />

Stadt Reutlingen<br />

Stadt Reutlingen<br />

Stadt Reutlingen<br />

Ev. Kirche<br />

Ev. Kirche<br />

Kath. Kirche<br />

Kath. Kirche<br />

Freie Träger<br />

Elternvertreter<br />

Herr Pflumm<br />

Frau Höhn<br />

Frau Hornung<br />

Herr Nikelski<br />

Frau Albrecht<br />

Herr Haas<br />

Frau Schumacher<br />

Frau Koch<br />

Herr Auber<br />

Frau Gross<br />

Frau Schwarz<br />

Arbeitsgruppe Kindergartenvereinbarungen und Finanzen:<br />

Stadt Reutlingen<br />

Herr Pflumm<br />

88


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

___________________________________________________________________________<br />

Stadt Reutlingen<br />

Stadt Reutlingen<br />

Stadt Reutlingen<br />

Stadt Reutlingen<br />

Frau Höhn<br />

Frau Dürr<br />

Frau Braig<br />

Frau Schulz<br />

Ev. Kirche<br />

Ev. Kirche<br />

Ev. Kirche<br />

Kath. Kirche<br />

Freie Träger<br />

Freie Träger<br />

Elternvertretung<br />

Herr Haas<br />

Herr Hermann<br />

Herr Staiger<br />

Herr Auber<br />

Frau Lutz<br />

Frau Geng-Hulkkonen<br />

Herr Aschoff<br />

Arbeitsgruppe Standards:<br />

Stadt Reutlingen<br />

Stadt Reutlingen<br />

Stadt Reutlingen<br />

Stadt Reutlingen<br />

Stadt Reutlingen<br />

Frau Höhn<br />

Frau Kalka<br />

Herr Nikelski<br />

Frau Rilling<br />

Frau Wilhelm<br />

Ev. Kirche<br />

Ev. Kirche<br />

Kath. Kirche<br />

Kath. Kirche<br />

Freie Träger<br />

Elternvertretung<br />

Frau Schumacher<br />

Frau Hipp<br />

Frau Pföstl<br />

Herr Auber<br />

Herr Kienitz<br />

Frau Schwarz, Frau Köcher<br />

89


Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

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<strong>Anlage</strong> 4 Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Integration<br />

Arbeitsgemeinschaft Integration Reutlingen e.V.<br />

Ringelbachstr.195<br />

72762 Reutlingen 22. 3. 04<br />

An das<br />

Projekt Optimierung der Kinderbetreuung in RT<br />

Sozialamt Stadt Reutlingen<br />

Stellungnahme zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und<br />

Community Care in Reutlinger Kindertageseinrichtungen<br />

Die Arbeitsgemeinschaft begrüßt die Bemühungen der Stadt, im Rahmen des Projekts<br />

Optimierung der Kinderbetreuung in RT auch die Voraussetzungen für die Inklusion von<br />

Kindern mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen zu regeln. So weit wir über den<br />

Stand der Diskussion in den entsprechenden Gremien informiert sind, entsprechen aber die<br />

vorläufigen Ergebnisse im Hinblick auf die Ausgestaltung und die Standards der Inklusion<br />

nicht unseren Erwartungen. Da wir uns an dem Planungsprozess nicht direkt beteiligen<br />

können, wollen wir mit diesem Beitrag noch einmal unsere Vorstellungen und Einschätzung<br />

der Reutlinger Situation erläutern.<br />

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass die Positionen von Inklusion und Community Care<br />

auf der kommunalpolitischen Ebene diskutiert und entschieden werden müssen. Sie<br />

betreffen in nächster Zukunft nicht nur den Kindergarten, sondern sie werden im<br />

Zusammenhang mit der Verwaltungsreform auch die Öffnung der Großeinrichtungen<br />

beschleunigen. Inklusion im Kindergarten steht daher am Anfang eines langwierigen<br />

Reformprozesses, in dem die Gemeinde auch für ihre BürgerInnen mit Behinderung mit<br />

fachlicher Unterstützung Verantwortung übernimmt. Obwohl diese Prozesse unter einem<br />

permanenten Kostendruck ablaufen werden, eröffnen sie gleichzeitig<br />

Gestaltungsmöglichkeiten und neue Perspektiven für das Zusammenleben in der Gemeinde.<br />

Im Kindergarten kann jetzt ein Anfang gemacht werden!<br />

Die Position der Arbeitsgemeinschaft Integration<br />

Die AGI vertritt seit über 20 Jahren die grundsätzliche Position, dass Kinder mit<br />

Beeinträchtigungen das selbstverständliche Recht haben, mit anderen zusammen<br />

aufzuwachsen, zu spielen und zu lernen.<br />

Deswegen haben wir auf dem Hintergrund der „Integrationsrichtlinien“ des<br />

Landeswohlfahrtsverbands in den letzten Jahren in Kooperation mit Stadt und Landkreis das<br />

Modellprojekt: Beratungs- und Assistenzdienst (FABI), aufgebaut. Die für Baden-<br />

Württemberg einmalige Struktur ermöglicht es, die über die Eingliederungshilferichtlinien des<br />

LWV zur Verfügung stehenden Ressourcen, zur Unterstützung der Inklusion von Kindern mit<br />

Assistenzbedarf im Kindergarten flexibel zu nutzen. Inzwischen begleitet FABI annähernd 40<br />

Situationen in Stadt und Landkreis. Im Qualifizierungskurs werden im dritten Jahrgang<br />

wieder 20 Inklusionsassistentinnen ausgebildet.<br />

Wir sind stolz darauf, was wir als Elterninitiative in Zusammenarbeit mit der Evang.<br />

Fachhochschule im Rahmen des Modellprojekts erreicht haben und freuen uns auch über<br />

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Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

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die öffentliche Anerkennung für unsere ehrenamtliche Arbeit. Mit FABI haben wir eine<br />

effiziente kostengünstige Assistenzstruktur geschaffen, die Erzieherinnen im Kindergarten<br />

unterstützt und es möglich macht inklusive Situationen, manchmal auch mit beschränkten<br />

Möglichkeiten, positiv zu gestalten.<br />

Leider müssen wir aber am Ende des Projekts auch feststellen, dass es uns nicht gelungen<br />

ist, schwerer beeinträchtigte Kinder mit unserem Angebot zu erreichen. Das hat sicher<br />

verschiedene Gründe:<br />

- die Beauftragung des Dienstes erfolgt erst nach Anmeldung im Kindergarten, zu einem<br />

Zeitpunkt, wo Entscheidungsprozesse schon abgeschlossen sind<br />

- manche Eltern ziehen den Sonderschulkindergarten mit seinen Möglichkeiten der<br />

Ganztagsbetreuung, des Fahrdienstes und der Kostenfreiheit vor<br />

- der nach wie vor mit Inklusion verbundene Aufwand und das notwendige zusätzliche<br />

Engagement kann von einer Reihe von Eltern nicht aufgebracht werden.<br />

Entscheidend ist aber auch die vergleichsweise unzureichende Ausstattung des<br />

Regelkindergartens, die Eltern und Einrichtungen zwangsläufig davon abhält, auch die<br />

Inklusion stärker beeinträchtigter Kinder in Betracht zu ziehen.<br />

Bundesweite fachliche Standards und gesetzliche Bestimmungen<br />

Auch wenn sich im Projekt erfreulicherweise herausgestellt hat, dass die Konzeption der<br />

Einrichtung und die Bereitschaft der Mitarbeiterinnen, sich auf inklusive Prozesse<br />

einzulassen, entscheidende Voraussetzungen für gelingende Inklusion darstellen, müssen<br />

auch die Rahmenbedingungen einigermaßen stimmen.<br />

Sie sollten sich eigentlich auch in Ba-Wü an den bundes- und europaweit auf breiter Basis<br />

akzeptierten fachlichen Standards orientieren. Ein Blick auf Entwicklungen im Bereich der<br />

Integration im Kindergarten in der Bundesrepublik zeigt, dass es zwischen den<br />

Bundesländern beträchtliche Unterschiede gibt, wobei Ba-Wü leider in allen Bereichen am<br />

unteren Ende der Skala rangiert. So gehen die meisten Bundesländer von einer<br />

Gruppenstärke von höchstens 25 Kindern in Regelgruppen aus. Bei der Aufnahme von 4<br />

Kindern mit Behinderungen in integrativen Gruppen reduziert sich die Zahl auf 15 Plätze. Der<br />

zusätzliche Personaleinsatz beträgt z. B. in Bremen 10, in Hessen 15 Stunden, in Berlin<br />

0,25 bzw. 0,5 Stellen pro Kind.<br />

Hier zeigt sich, dass in Ba-Wü die Bedeutung der vorschulischen Erziehung lange verkannt<br />

wurde und Integration nach wie vor nur halbherzig gewollt ist. So setzt das<br />

Kultusministerium nach wie vor auf teure Sondereinrichtungen, deren Sinn und Effektivität<br />

fachlich europaweit in Frage gestellt wird.<br />

Gesetzliche Vorgaben in Ba-Wü<br />

Durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Lande ist der strukturelle Rahmen für<br />

die Ausgestaltung der Integration vor Ort verständlicherweise eng gesteckt. Aus der Sicht<br />

des Landeswohlfahrtsverbands, der mit seinen „Integrationsrichtlinien“ 2000 die gemeinsame<br />

Erziehung im Kindergarten in Ba-Wü verstärkt angestoßen hat, setzt sich die Finanzierung<br />

aus drei Bausteinen zusammen: Kindergartengesetz, Eingliederungshilfe, Eigenleistung des<br />

Trägers.<br />

Die Pauschalen der Eingliederungshilfe bilden nach den Erfahrungen der Träger und<br />

Einrichtungen eine untere Grenze für den notwendigen Bedarf im Kindergarten. Weil bei der<br />

Überarbeitung der Richtlinien, die Aufstockungsmöglichkeiten der Pauschalen im<br />

begründeten Einzelfall entfallen sind, haben sich die Möglichkeiten für schwerer<br />

beeinträchtigte Kinder zusätzlich verschlechtert.<br />

Das neue Kindergartengesetz sieht zwar wieder eine Bezuschussung der Betriebskosten<br />

für integrative Gruppen vor, die an die Aufnahme von mindestens einem Kind mit<br />

Behinderungen gebunden ist. Der Zuschuss ist aber vergleichsweise bescheiden und wird<br />

von den Trägern unterschiedlich genutzt. In diesem Zusammenhang kommt der<br />

kommunalen Bedarfsplanung zur Zeit eine entscheidende Bedeutung zu.<br />

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Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

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Die vorgesehene Eigenbeteiligung der Träger wird aus Rücksichtnahme auf die finanzielle<br />

Situation vom LWV verständlicherweise nicht ernsthaft eingefordert.<br />

Zur Situation in Reutlingen<br />

In Reutlinger Kindergärten gibt es schon über viele Jahre integrative Erfahrungen, die durch<br />

das Modellprojekt vertieft, erweitert und systematisiert werden konnten. Dabei hat sich die<br />

Stadt in den integrativen Gruppen auch immer um akzeptable Bedingungen bemüht.<br />

Die in letzter Zeit in der Planungsgruppe diskutierten Standards haben uns allerdings im<br />

Hinblick auf die Situation der nach BSHG oder KJHG „assistenzberechtigten Kinder“ sehr<br />

besorgt gemacht. Dass für diese Kinder nach dem neuen Diskussionsstand nun doch auch<br />

die Reduzierung der Gruppenstärke in Integrationsgruppen um bis zu 4 Plätzen gilt, halten<br />

wir auch auf dem Hintergrund des Kindergartengesetzes für eine absolute Notwendigkeit.<br />

Wenn keine zusätzliche Personalaufstockung mehr vorgesehen ist, verbleiben dann als<br />

Unterstützung trotzdem nur noch die nicht in allen Fällen ausreichenden Pauschalen der<br />

Eingliederungshilfe.<br />

Diese Regelung entspricht leider nur dem bisher vor allem auch durch die Mitarbeit von FABI<br />

erreichten „Status quo“ mit all seinen Möglichkeiten und Unzulänglichkeiten. Sie löst aber<br />

keinesfalls die oben angesprochene problematische Situation der Kinder mit starken<br />

Beeinträchtigungen. Für sie wird es auch in Zukunft nur schwerlich einen Platz im<br />

Kindergarten geben, wenn die Voraussetzungen und Standards auch im Vergleich zum<br />

Angebot der Sondereinrichtung nicht annähernd stimmen. Ihre Ausgrenzung wird dadurch<br />

auch für die Zukunft festgeschrieben.<br />

Diese Festschreibung spart möglicherweise kurzfristig Kosten, gefährdet u.E. aber den<br />

bisher in den Einrichtungen erreichten positiven Stand und die Weiterentwicklung der<br />

Inklusion. Sie wird auch den Vor-Leistungen der Arbeitsgemeinschaft Integration im<br />

Modellprojekt nicht gerecht. Wir haben als Elterninitiative FABI als kostengünstige Struktur in<br />

Reutlingen, trotz der Bedenken aus anderen Bundesländern über die niedrigen Standards, in<br />

der Hoffnung initiiert, die Inklusion voranzubringen. Weil das bisher in erfreulicher Weise<br />

gelungen ist und hoffentlich auch unter der neuen Trägerschaft des Oberlin-Jugendhilfe-<br />

Verbunds weiterhin möglich sein wird, wünschen wir uns, dass aus den Projekterfahrungen<br />

für die weitere Planung entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Das heißt, dass die<br />

Standards so weiterentwickelt werden sollten, dass allen Kinder mit Behinderungen die<br />

Teilhabe im Kindergarten ermöglicht wird.<br />

Erwartungen an die kommunale Planung<br />

Im Prinzip müssten wir als Elterninitiative entsprechen den fachlichen Standards eine<br />

Personalaufstockung von 0,25 bzw. 0,5 Stellen pro Kind mit Behinderungen in der Gruppe<br />

fordern, wie es z.T. in anderen Bundesländern geregelt ist und der ursprünglichen Forderung<br />

von GERK entspricht. Da wir aber realistisch bleiben wollen, erwarten wir in weiteren<br />

Entscheidungsprozessen<br />

- dass sich der Gemeinderat grundsätzlich zum Inklusionsanspruch bekennt und die Stadt<br />

und die freien Träger jedem Kind mit Behinderung einen Platz im Regelkindergarten<br />

anbieten und Kind und Eltern in ihren Einrichtungen willkommen heißen<br />

- dass die Kindergartenträger diesen Anspruch wie bisher zusammen mit den Einrichtungen<br />

vertreten und für alle Kinder im Kindergarten angemessene Qualitätsstandards sichern<br />

- dass die Ressourcen, die sich aus dem Kindergartengesetz (integrative Gruppen) ergeben,<br />

so eingesetzt werden, dass sie, wie im Gesetz vorgesehen, Kindern mit Behinderungen zur<br />

Verfügung stehen und auch schwerer beeinträchtigten Kindern den Besuch ermöglichen<br />

- dass die Gruppenstärke im begründeten Einzelfall (auch in Ganztageseinrichtungen ) um<br />

mehr als 4 Plätze reduziert werden kann und/oder zusätzliches Personal zur Verfügung steht<br />

- dass Stadt und Landkreis, wenn notwendig über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, nach<br />

Wegen suchen, für schwer beeinträchtigte Kinder z.B. durch Einsparungen bei den<br />

personenbezogenen Zuschüssen für Sondereinrichtungen zusätzliche Ressourcen zu<br />

erschließen.<br />

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Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

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- dass die Stadt auch in Zukunft akzeptable Rahmenbedingungen für die Arbeit von FABI mit<br />

gewährleistet.<br />

Wir haben uns mit den Begriffen Inklusion und Community Care am internationalen Diskurs<br />

und fachlich-wissenschaftlichen Standards orientiert, wohl wissend, dass unsere Realität erst<br />

in diese Richtung entwickelt werden muss. Wir sind der Meinung, dass es uns bisher<br />

gemeinsam mit den beteiligten Ämtern und Einrichtungen ganz gut gelungen ist!<br />

Wir wissen auch, dass der Kostendruck auf die Kommune und die Kindergartenträger enorm<br />

ist. Trotzdem sollten jetzt - auch auf dem Hintergrund der Pisa-Studie - die vielfältigen<br />

Möglichkeiten der gemeinsamen Erziehung genutzt und in der Bedarfsplanung die Weichen<br />

für den „Kindergarten für alle“ in Reutlingen beispielhaft richtig gestellt werden.<br />

Werner Schumann<br />

Helga Platen<br />

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Optimierung der Kinderbetreuung in Reutlingen<br />

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<strong>Anlage</strong> 5 Vetoposition der Kleinkindgruppen<br />

- die Kleinkindgruppen waren nicht Gegenstand des Projektes<br />

Sehr geehrter Herr Pflumm, sehr geehrte Frau Höhn,<br />

sehr geehrter Herr Bauch<br />

liebe Kolleg/innen der freien Träger,<br />

ich möchte für die Kleinkindergruppen zum Thema "Vetos im<br />

<strong>Projektbericht</strong>" Stellung nehmen: von der Sache her wollen wir das Veto<br />

bezüglich der Forderung eines 20 Std.-Bausteins für die<br />

Kleinkinderbetreuung, bzw. der möglichen Förderung von HT-Krippen nach<br />

dem Kindergartengesetz, aufrecht erhalten, denn das Problem ist ja nicht<br />

gelöst. Nach wie vor gibt es für Träger, die eine solche Betreuung<br />

anbieten (wollen) keine Möglichkeit einer gesicherten Finanzierung, denn<br />

die derzeitige Landesfinanzierung ist a) unzureichend, b) befristet und<br />

c) jeweils unsicher, da eine Freiwilligkeitsleistung.<br />

Durch die Beibehaltung des Vetos im <strong>Projektbericht</strong> wird dieses Problem<br />

auch aus unserer Sicht dargestellt und dokumentiert. So wird für die<br />

Lenkungsgruppe deutlich, dass das Thema Kleinkinderbetreuung nach<br />

Abschluss des Projekts in diesem Sinne wieder aufgegriffen werden muss.<br />

Dies haben Sie, Herr Pflumm, in Ihrem Schreiben vom 23.03.04 an die<br />

Mitglieder des Arbeitskrreises Kleinkindergruppen ja auch in Aussicht<br />

gestellt.<br />

Mit freundlichen Grüßen,<br />

Gundula Neuscheler<br />

Arbeitskreis Kleinkindergruppen<br />

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