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Gemeinderats - Stadtverwaltung - Bad Liebenzell

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NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

öffentlichen<br />

Verhandlungen des<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

vom 24. April 2012


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

§ 16<br />

Bürgerfragestunde<br />

Der Vorsitzende begrüßt zur öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinderats</strong>.<br />

1.) Gedenken an den verstorbenen OV Frank Gottschalk:<br />

Vor dem Einstieg in die eigentliche Tagesordnung gedenkt der Vorsitzende mit<br />

nachfolgenden Worten an den am 19. März 2012 verstorbenen Ortsvorsteher Frank<br />

Gottschalk. Die Anwesenden erheben sich anschließend zum stillen Gedenken.<br />

Nachruf anlässlich des Todes von Frank Gottschalk<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie sich zu erheben.<br />

Ortsvorsteher Frank Gottschalk ist am 19. März 2012 im Alter von nur 33 Jahren nach<br />

kurzer aber schwerer Krankheit verstorben.<br />

Sein Tod kam für uns alle trotz seiner schweren Krankheit allzu früh und ist unfassbar.<br />

Ebenso unfassbar ist der tragische Tod seiner Mutter Renate Gottschalk, die am 5. April<br />

2012 verstorben ist.<br />

Beider Engagement für unser Gemeinwesen und kommunales Geschehen war sehr groß.<br />

Renate Gottschalk wurde 1999 in den Gemeinderat und in den Ortschaftsrat in Monakam<br />

gewählt und in der anschließenden Wahl 2004 in ihrem Ehrenamt als Ortschaftsrätin<br />

bestätigt.<br />

Das Interesse, sich für die Allgemeinheit einzusetzen, ging von der Mutter auf den Sohn<br />

über.<br />

So wurde Frank Gottschalk bei den Kommunalwahlen 2009 in den Ortschaftsrat<br />

Monakam gewählt. Auf Vorschlag des Ortschaftsrates wurde er vom Gemeinderat<br />

einstimmig zum Ortsvorsteher von Monakam gewählt.<br />

Über den Zeitraum seiner ehrenamtlichen Tätigkeit, war Frank Gottschalk als<br />

Ortsvorsteher der Ansprechpartner vor Ort.<br />

Die Vertretung der Interessen des Ortsteils Monakam lag bei Ortsvorsteher Frank<br />

Gottschalk in sehr guten Händen, ohne dass er das Gesamtwohl der Stadt aus dem Auge<br />

verlor.<br />

Mit dem Tode von Frank Gottschalk verliert die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> einen engagierten<br />

Kommunalpolitiker, der ein Vorbild an Hilfsbereitschaft war und dem stets das wohl der<br />

Allgemeinheit am Herzen lag.<br />

Der Gemeinderat verliert mit Frank Gottschalk auch einen Kollegen, der wegen seiner<br />

offenen und menschlichen Art geschätzt und geachtet wurde.


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

zu § 16<br />

Wir werden Frank Gottschalk und seine Mutter Renate Gottschalk in dankbarer<br />

Erinnerung ein stets ehrendes Andenken bewahren.<br />

Unser Mitgefühl gilt den Familien der Verstorbenen.<br />

2.) Glückwünsche:<br />

Vor dem eigentlichen Einstieg in die Tagesordnung gratuliert der Vorsitzende noch den<br />

Stadträten Weiß, Volle, Krauth, Steininger, Gengenbach und Schülein nachträglich zum<br />

Geburtstag und überreicht den anwesenden Stadträten ein Geschenk der Stadt.<br />

3.) Bürgerfragestunde:<br />

Anwesende Bürger / -innen haben keine Fragen.


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

§ 17<br />

Bekanntgaben<br />

1.) Genehmigung Haushaltssatzung 2012:<br />

Der Vorsitzende informiert, dass die Haushaltssatzung 2012 mit Haushaltsplan und den<br />

Wirtschaftsplänen vom Landratsamt mit Erlass vom 22.03.2012 genehmigt wurde. Damit<br />

wurde auch die Genehmigung für die Aufnahme der Kredite erteilt.<br />

2.) Stadtjugendreferentin Anne-Kathrin Schmid:<br />

Die neu eingestellte Stadtjugendreferentin Frau Schmid stellt sich, nachdem<br />

Hauptamtsleiter Komenda nochmals kurz über das vorangegangene Auswahlverfahren<br />

informiert, vor. Frau Schmid studierte in Dresden und ging anschließend 2,5 Jahre nach<br />

England, wo sie sich in Kindereinrichtungen und Jugendzentren, auch ehrenamtlich,<br />

engagierte. Seit September 2011 startete sie ein Masterstudium in<br />

Gesundheitsmanagement. Frau Schmid arbeitet nun als Nachfolgerin von Frau Sandra<br />

Seydt mit 50% in der offenen Jugendarbeit und 50% in der Schulsozialarbeit mit einem<br />

zeitlichen Schwerpunkt zunächst in der Schule.<br />

Stadtrat Hirschberger hinterfragt die Arbeitszeiten kritisch.<br />

Hauptamtsleiter Komenda antwortet, dass zu Anfang der Arbeit von Frau Schmid der<br />

Fokus auf dem Bekanntwerden der Jugendreferentin und damit auf der Schule liege. Das<br />

vorgestellte Konzept sei zunächst ein Entwurf für den Anfang. Zu gegebener Zeit sollte<br />

die Jugendarbeit in den Teilorten dann ausgebaut und angepasst werden.<br />

Stadträtin Esken erfragt, welche Zuschüsse die Stadt für diese Stelle bekommt.<br />

Hauptamtsleiter Komenda erläutert die Zuschussgewährung (20% offene Jugendarbeit,<br />

ein Drittel Schulsozialarbeit und weitere 20% Landkreis).


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

§ 18<br />

Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, 29. April 2012<br />

Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden wird bei keiner Enthaltung und keiner<br />

Gegenstimme folgender<br />

gefasst:<br />

einstimmiger Beschluss<br />

Der Gemeinderat beschließt die Satzung entsprechend der Vorlage:


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

zu § 18


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

§ 19<br />

Abwassersatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong><br />

Neufassung der Abwassersatzung zum 01.01.2012<br />

Stadtkämmerer Zimmermann erläutert die Sitzungsvorlage 10/2012-GR:<br />

Die Satzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> vom 27.03.2007 über die öffentliche<br />

Abwasserbeseitigung in der Fassung der 2.Änderung vom 18.11.2008 sieht eine<br />

Bemessung der Abwasserbeseitigungsgebühren auf Grundlage des dem jeweiligen<br />

Grundstück über die öffentliche Wasserversorgung zugeführten und über die<br />

Grundstückswasserzähluhren erfassten Trinkwassermenge vor („Frischwassermaßstab“).<br />

Der Verwaltungsgerichtshof <strong>Bad</strong>en Württemberg hat mit Urteil vom 11.03.2010<br />

festgestellt, dass diese Form der Gebührenerhebung unzulässig ist; die in der<br />

Abwassersatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> enthaltene Regelung zur<br />

Gebührenbemessung ist daher nichtig und muss unter Berücksichtigung der genannten<br />

Rechtsprechung entsprechend angepasst werden.<br />

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> in öffentlicher<br />

Sitzung vom 25.01.2011 die kaufmännische Betriebsleitung des Eigenbetriebs Städtische<br />

Abwasserbeseitigung <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> ermächtigt, das Kommunalberatungsbüro Heyder<br />

& Partner Kommunalberatung GmbH Tübingen mit der Ermittlung der abflussrelevanten<br />

Flächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke sowie<br />

mit der Nachkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebührentarife für das<br />

Jahr 2010 und das Jahr 2011 zu beauftragen. In öffentlicher Sitzung vom 24.05.2011 hat<br />

der Gemeinderat die Abflussfaktoren der (teil-)versiegelten Grundstücksflächen sowie<br />

Regelungen für Gründächer, Versickerungsanlagen und Regenwasserzisternen als<br />

Grundlage für die Ermittlung der abflussrelevanten Flächen festgelegt.<br />

Die Erhebung der abflussrelevanten Flächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />

angeschlossenen Grundstücke unter Beteiligung der betroffenen<br />

Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen<br />

konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Die Summe aller abflussrelevanten<br />

Flächen bildet die Grundlage für die Kalkulation des Niederschlagswassergebührentarifs.<br />

Nimmt die Summe der abflussrelevanten Flächen ab – beispielsweise<br />

durch Flächenentsiegelungsmaßnahmen von Seiten der Grundstückseigentümerinnen<br />

und Grundstückseigentümer – steigt bei angenommen gleichbleibenden Aufwendungen<br />

der Niederschlagswassergebührentarif entsprechend an.<br />

Ein Entwurf einer Neufassung der Abwassersatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> wurde<br />

zwischenzeitlich ausgearbeitet. Gleichzeitig ist eine Nachkalkulation der Schmutz- und


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

zu § 19<br />

Niederschlagswassergebührentarife für die Jahre 2011 und 2012 erfolgt.<br />

Die Kalkulation bzw. Bemessung der Schmutz- und Niederschlagswassertarife erfolgte<br />

unter Anwendung der Regelungen des § 14 Kommunalabgabengesetz <strong>Bad</strong>en-<br />

Württemberg (KAG). Unter Berücksichtigung der darin genannten ansatzfähigen Kosten<br />

(Gesamtkosten) der Einrichtung Eigenbetrieb Städtische Wasserversorgung <strong>Bad</strong><br />

<strong>Liebenzell</strong> sieht die vorliegende Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 folgende<br />

kostendeckenden Gebührentarife vor:<br />

• Schmutzwasser: 3,38 EUR je m³ (Frischwassermaßstab)<br />

• Niederschlagswasser: 0,60 EUR je m² angeschlossene Fläche und Jahr<br />

Für das Jahr 2011 sieht die vorliegende Gebührenkalkulation folgende kostendeckenden<br />

Gebührensätze vor:<br />

• Schmutzwasser: 3,76 EUR je m³ (Frischwassermaßstab)<br />

• Niederschlagswasser: 0,77 EUR je m² angeschlossene Fläche und Jahr<br />

Im Rahmen der Gebührenbemessung berücksichtigt wurden Über- und Unterdeckungen<br />

der Gesamtkosten aus höchstens fünf vorangegangenen Wirtschaftsjahren. Ebenfalls in<br />

den Gebührentarifen enthalten ist wie in § 14 KAG vorgesehen eine angemessene<br />

Verzinsung der um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzten<br />

Restbuchwerte des Anlagekapitals der Einrichtung Eigenbetrieb Städtische<br />

Abwasserbeseitigung <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong>.<br />

Sofern der Abschluss des Wirtschaftsjahres 2011 eine Überdeckung der ansatzfähigen<br />

Kosten aufzeigen wird, fließt diese in die nächste Kalkulation der Schmutz- und<br />

Niederschlagswassergebührentarife entsprechend wieder mit ein. Eine neuerliche<br />

Kalkulation ist zum 01.01.2013 vorgesehen. Die ab 01.01.2011 geltenden<br />

Gebührentarife sind auch Grundlage für die Festsetzung der Schmutz- und<br />

Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2012.<br />

Stadtrat Kliewer fragt, ob in Zukunft eine Steigerung der Gebühr zu erwarten sei und<br />

warum die Gebühr trotz weniger Niederschlag steigt.


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

zu § 19<br />

Die Frage nach zeitnaher Kostensteigerung verneint Stadtkämmerer Zimmermann, da in<br />

die Gebühr Kostenunterdeckungen von Vorjahren einkalkuliert sind. Die Gebühren<br />

richten sich vorwiegend nach den Fixkosten, welche den Großteil ausmachen. Variable<br />

Kosten wie mehr oder weniger Niederschlag führen zu keiner wesentlichen Veränderung.<br />

Stadtrat Seifert bemängelt, dass Kosten eines evtl. falsch gebuchten Kredites als<br />

Betriebskosten in die Kalkulation hineingeflossen sind. Der Kredit sollte richtig verbucht<br />

werden, so dass die Gebühr gesenkt werden kann. Er äußert zudem den Wunsch, dieses<br />

Thema in einem Ausschuss vorzuberaten und im Gemeinderat zu präsentieren.<br />

Diskutiert wurde auch ein Beschluss zu einer politischen Gebühr. Diese könnte niedriger<br />

ausfallen. Jedoch müsste dann der Gemeindehaushalt, und somit der Steuerzahler, für<br />

eine Unterdeckung aufkommen. Ein solcher Betrag ist nicht im Haushalt berücksichtigt<br />

und das Geld somit nicht vorhanden.<br />

Stadtrate Volle und Seifert sprechen sich dafür aus, dass der Einmaleffekt durch den<br />

Umbau der Therme dargestellt werden sollte. Dieser Effekt sollte auf die Allgemeinheit<br />

umgelegt werden. Ebenso sollte im Eigenbetrieb eine Kostenuntersuchung durchgeführt<br />

werden, um die Kosten zu optimieren.<br />

Einige Stadträte sind darüber verärgert, dass gegenüber den Bürgern kommuniziert<br />

wurde, dass keine Erhöhung der Gebühren auf sie zukommt.<br />

Mit dieser Satzung wäre allerdings eine Gebührenerhöhung von ca. 10-15% gegeben.<br />

Der Vorsitzende entgegnet, dass ebenso kommuniziert wurde, dass Verluste aus<br />

Vorjahren abzudecken sind und die Bürger darüber hinaus auch eine Informationspflicht<br />

haben.<br />

Stadtrat Kliewer schlägt vor, dass den Bürgern die Gründe für die Gebührenerhöhung<br />

klar darzulegen sind.<br />

Stadtkämmerer Zimmermann geht auf diesen Vorschlag ein und schlägt vor, zu jedem<br />

Bescheid ein Begleitschreiben hinzuzufügen, die genau diese Problematik erläutert. Er<br />

macht noch mal deutlich, dass nur zwei Handlungsmöglichkeiten zur Wahl stehen.<br />

Entweder es werde eine politische Gebühr beschlossen mit den genannten Folgen oder es<br />

werde die Satzung beschlossen und die Gebührenerhöhung in Kauf genommen, da dies<br />

entsprechend so vorgeschrieben sei.<br />

Nach umfangreichen Diskussionen stellt Stadtrat Grießhaber den Antrag zur<br />

Abstimmung.<br />

1.) Es wird bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme folgender<br />

mehrheitlicher Beschluss


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

gefasst:<br />

zu § 19<br />

Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Neufassung der Satzung der Stadt <strong>Bad</strong><br />

<strong>Liebenzell</strong> vom 24.04.2012 über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)<br />

wird als Satzung beschlossen. Die kaufmännische Betriebsleitung wird beauftragt, die<br />

genannte Satzung öffentlich bekannt zu machen sowie der<br />

Kommunalrechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Calw anzuzeigen.<br />

2.) Es wird bei keiner Enthaltung und keiner Gegenstimme folgender<br />

gefasst:<br />

einstimmiger Beschluss<br />

Die Bürger werden mit einer Anlage zu Ihren Bescheiden genau darüber informiert, wie<br />

die Gebühren zustande kommen und im Eigenbetrieb soll eine Kostenuntersuchung<br />

erfolgen.


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

zu § 19


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

zu § 19


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

zu § 19


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

zu § 19


Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />

zu § 19

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