Gemeinderats - Stadtverwaltung - Bad Liebenzell
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NIEDERSCHRIFT<br />
über die<br />
öffentlichen<br />
Verhandlungen des<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
vom 24. April 2012
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
§ 16<br />
Bürgerfragestunde<br />
Der Vorsitzende begrüßt zur öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinderats</strong>.<br />
1.) Gedenken an den verstorbenen OV Frank Gottschalk:<br />
Vor dem Einstieg in die eigentliche Tagesordnung gedenkt der Vorsitzende mit<br />
nachfolgenden Worten an den am 19. März 2012 verstorbenen Ortsvorsteher Frank<br />
Gottschalk. Die Anwesenden erheben sich anschließend zum stillen Gedenken.<br />
Nachruf anlässlich des Todes von Frank Gottschalk<br />
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie sich zu erheben.<br />
Ortsvorsteher Frank Gottschalk ist am 19. März 2012 im Alter von nur 33 Jahren nach<br />
kurzer aber schwerer Krankheit verstorben.<br />
Sein Tod kam für uns alle trotz seiner schweren Krankheit allzu früh und ist unfassbar.<br />
Ebenso unfassbar ist der tragische Tod seiner Mutter Renate Gottschalk, die am 5. April<br />
2012 verstorben ist.<br />
Beider Engagement für unser Gemeinwesen und kommunales Geschehen war sehr groß.<br />
Renate Gottschalk wurde 1999 in den Gemeinderat und in den Ortschaftsrat in Monakam<br />
gewählt und in der anschließenden Wahl 2004 in ihrem Ehrenamt als Ortschaftsrätin<br />
bestätigt.<br />
Das Interesse, sich für die Allgemeinheit einzusetzen, ging von der Mutter auf den Sohn<br />
über.<br />
So wurde Frank Gottschalk bei den Kommunalwahlen 2009 in den Ortschaftsrat<br />
Monakam gewählt. Auf Vorschlag des Ortschaftsrates wurde er vom Gemeinderat<br />
einstimmig zum Ortsvorsteher von Monakam gewählt.<br />
Über den Zeitraum seiner ehrenamtlichen Tätigkeit, war Frank Gottschalk als<br />
Ortsvorsteher der Ansprechpartner vor Ort.<br />
Die Vertretung der Interessen des Ortsteils Monakam lag bei Ortsvorsteher Frank<br />
Gottschalk in sehr guten Händen, ohne dass er das Gesamtwohl der Stadt aus dem Auge<br />
verlor.<br />
Mit dem Tode von Frank Gottschalk verliert die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> einen engagierten<br />
Kommunalpolitiker, der ein Vorbild an Hilfsbereitschaft war und dem stets das wohl der<br />
Allgemeinheit am Herzen lag.<br />
Der Gemeinderat verliert mit Frank Gottschalk auch einen Kollegen, der wegen seiner<br />
offenen und menschlichen Art geschätzt und geachtet wurde.
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
zu § 16<br />
Wir werden Frank Gottschalk und seine Mutter Renate Gottschalk in dankbarer<br />
Erinnerung ein stets ehrendes Andenken bewahren.<br />
Unser Mitgefühl gilt den Familien der Verstorbenen.<br />
2.) Glückwünsche:<br />
Vor dem eigentlichen Einstieg in die Tagesordnung gratuliert der Vorsitzende noch den<br />
Stadträten Weiß, Volle, Krauth, Steininger, Gengenbach und Schülein nachträglich zum<br />
Geburtstag und überreicht den anwesenden Stadträten ein Geschenk der Stadt.<br />
3.) Bürgerfragestunde:<br />
Anwesende Bürger / -innen haben keine Fragen.
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
§ 17<br />
Bekanntgaben<br />
1.) Genehmigung Haushaltssatzung 2012:<br />
Der Vorsitzende informiert, dass die Haushaltssatzung 2012 mit Haushaltsplan und den<br />
Wirtschaftsplänen vom Landratsamt mit Erlass vom 22.03.2012 genehmigt wurde. Damit<br />
wurde auch die Genehmigung für die Aufnahme der Kredite erteilt.<br />
2.) Stadtjugendreferentin Anne-Kathrin Schmid:<br />
Die neu eingestellte Stadtjugendreferentin Frau Schmid stellt sich, nachdem<br />
Hauptamtsleiter Komenda nochmals kurz über das vorangegangene Auswahlverfahren<br />
informiert, vor. Frau Schmid studierte in Dresden und ging anschließend 2,5 Jahre nach<br />
England, wo sie sich in Kindereinrichtungen und Jugendzentren, auch ehrenamtlich,<br />
engagierte. Seit September 2011 startete sie ein Masterstudium in<br />
Gesundheitsmanagement. Frau Schmid arbeitet nun als Nachfolgerin von Frau Sandra<br />
Seydt mit 50% in der offenen Jugendarbeit und 50% in der Schulsozialarbeit mit einem<br />
zeitlichen Schwerpunkt zunächst in der Schule.<br />
Stadtrat Hirschberger hinterfragt die Arbeitszeiten kritisch.<br />
Hauptamtsleiter Komenda antwortet, dass zu Anfang der Arbeit von Frau Schmid der<br />
Fokus auf dem Bekanntwerden der Jugendreferentin und damit auf der Schule liege. Das<br />
vorgestellte Konzept sei zunächst ein Entwurf für den Anfang. Zu gegebener Zeit sollte<br />
die Jugendarbeit in den Teilorten dann ausgebaut und angepasst werden.<br />
Stadträtin Esken erfragt, welche Zuschüsse die Stadt für diese Stelle bekommt.<br />
Hauptamtsleiter Komenda erläutert die Zuschussgewährung (20% offene Jugendarbeit,<br />
ein Drittel Schulsozialarbeit und weitere 20% Landkreis).
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
§ 18<br />
Satzung über die Offenhaltung von Verkaufsstellen am Sonntag, 29. April 2012<br />
Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden wird bei keiner Enthaltung und keiner<br />
Gegenstimme folgender<br />
gefasst:<br />
einstimmiger Beschluss<br />
Der Gemeinderat beschließt die Satzung entsprechend der Vorlage:
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
zu § 18
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
§ 19<br />
Abwassersatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong><br />
Neufassung der Abwassersatzung zum 01.01.2012<br />
Stadtkämmerer Zimmermann erläutert die Sitzungsvorlage 10/2012-GR:<br />
Die Satzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> vom 27.03.2007 über die öffentliche<br />
Abwasserbeseitigung in der Fassung der 2.Änderung vom 18.11.2008 sieht eine<br />
Bemessung der Abwasserbeseitigungsgebühren auf Grundlage des dem jeweiligen<br />
Grundstück über die öffentliche Wasserversorgung zugeführten und über die<br />
Grundstückswasserzähluhren erfassten Trinkwassermenge vor („Frischwassermaßstab“).<br />
Der Verwaltungsgerichtshof <strong>Bad</strong>en Württemberg hat mit Urteil vom 11.03.2010<br />
festgestellt, dass diese Form der Gebührenerhebung unzulässig ist; die in der<br />
Abwassersatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> enthaltene Regelung zur<br />
Gebührenbemessung ist daher nichtig und muss unter Berücksichtigung der genannten<br />
Rechtsprechung entsprechend angepasst werden.<br />
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> in öffentlicher<br />
Sitzung vom 25.01.2011 die kaufmännische Betriebsleitung des Eigenbetriebs Städtische<br />
Abwasserbeseitigung <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> ermächtigt, das Kommunalberatungsbüro Heyder<br />
& Partner Kommunalberatung GmbH Tübingen mit der Ermittlung der abflussrelevanten<br />
Flächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücke sowie<br />
mit der Nachkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebührentarife für das<br />
Jahr 2010 und das Jahr 2011 zu beauftragen. In öffentlicher Sitzung vom 24.05.2011 hat<br />
der Gemeinderat die Abflussfaktoren der (teil-)versiegelten Grundstücksflächen sowie<br />
Regelungen für Gründächer, Versickerungsanlagen und Regenwasserzisternen als<br />
Grundlage für die Ermittlung der abflussrelevanten Flächen festgelegt.<br />
Die Erhebung der abflussrelevanten Flächen der an die öffentliche Abwasserbeseitigung<br />
angeschlossenen Grundstücke unter Beteiligung der betroffenen<br />
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen<br />
konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Die Summe aller abflussrelevanten<br />
Flächen bildet die Grundlage für die Kalkulation des Niederschlagswassergebührentarifs.<br />
Nimmt die Summe der abflussrelevanten Flächen ab – beispielsweise<br />
durch Flächenentsiegelungsmaßnahmen von Seiten der Grundstückseigentümerinnen<br />
und Grundstückseigentümer – steigt bei angenommen gleichbleibenden Aufwendungen<br />
der Niederschlagswassergebührentarif entsprechend an.<br />
Ein Entwurf einer Neufassung der Abwassersatzung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> wurde<br />
zwischenzeitlich ausgearbeitet. Gleichzeitig ist eine Nachkalkulation der Schmutz- und
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
zu § 19<br />
Niederschlagswassergebührentarife für die Jahre 2011 und 2012 erfolgt.<br />
Die Kalkulation bzw. Bemessung der Schmutz- und Niederschlagswassertarife erfolgte<br />
unter Anwendung der Regelungen des § 14 Kommunalabgabengesetz <strong>Bad</strong>en-<br />
Württemberg (KAG). Unter Berücksichtigung der darin genannten ansatzfähigen Kosten<br />
(Gesamtkosten) der Einrichtung Eigenbetrieb Städtische Wasserversorgung <strong>Bad</strong><br />
<strong>Liebenzell</strong> sieht die vorliegende Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 folgende<br />
kostendeckenden Gebührentarife vor:<br />
• Schmutzwasser: 3,38 EUR je m³ (Frischwassermaßstab)<br />
• Niederschlagswasser: 0,60 EUR je m² angeschlossene Fläche und Jahr<br />
Für das Jahr 2011 sieht die vorliegende Gebührenkalkulation folgende kostendeckenden<br />
Gebührensätze vor:<br />
• Schmutzwasser: 3,76 EUR je m³ (Frischwassermaßstab)<br />
• Niederschlagswasser: 0,77 EUR je m² angeschlossene Fläche und Jahr<br />
Im Rahmen der Gebührenbemessung berücksichtigt wurden Über- und Unterdeckungen<br />
der Gesamtkosten aus höchstens fünf vorangegangenen Wirtschaftsjahren. Ebenfalls in<br />
den Gebührentarifen enthalten ist wie in § 14 KAG vorgesehen eine angemessene<br />
Verzinsung der um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzten<br />
Restbuchwerte des Anlagekapitals der Einrichtung Eigenbetrieb Städtische<br />
Abwasserbeseitigung <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong>.<br />
Sofern der Abschluss des Wirtschaftsjahres 2011 eine Überdeckung der ansatzfähigen<br />
Kosten aufzeigen wird, fließt diese in die nächste Kalkulation der Schmutz- und<br />
Niederschlagswassergebührentarife entsprechend wieder mit ein. Eine neuerliche<br />
Kalkulation ist zum 01.01.2013 vorgesehen. Die ab 01.01.2011 geltenden<br />
Gebührentarife sind auch Grundlage für die Festsetzung der Schmutz- und<br />
Niederschlagswassergebühren für das Jahr 2012.<br />
Stadtrat Kliewer fragt, ob in Zukunft eine Steigerung der Gebühr zu erwarten sei und<br />
warum die Gebühr trotz weniger Niederschlag steigt.
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
zu § 19<br />
Die Frage nach zeitnaher Kostensteigerung verneint Stadtkämmerer Zimmermann, da in<br />
die Gebühr Kostenunterdeckungen von Vorjahren einkalkuliert sind. Die Gebühren<br />
richten sich vorwiegend nach den Fixkosten, welche den Großteil ausmachen. Variable<br />
Kosten wie mehr oder weniger Niederschlag führen zu keiner wesentlichen Veränderung.<br />
Stadtrat Seifert bemängelt, dass Kosten eines evtl. falsch gebuchten Kredites als<br />
Betriebskosten in die Kalkulation hineingeflossen sind. Der Kredit sollte richtig verbucht<br />
werden, so dass die Gebühr gesenkt werden kann. Er äußert zudem den Wunsch, dieses<br />
Thema in einem Ausschuss vorzuberaten und im Gemeinderat zu präsentieren.<br />
Diskutiert wurde auch ein Beschluss zu einer politischen Gebühr. Diese könnte niedriger<br />
ausfallen. Jedoch müsste dann der Gemeindehaushalt, und somit der Steuerzahler, für<br />
eine Unterdeckung aufkommen. Ein solcher Betrag ist nicht im Haushalt berücksichtigt<br />
und das Geld somit nicht vorhanden.<br />
Stadtrate Volle und Seifert sprechen sich dafür aus, dass der Einmaleffekt durch den<br />
Umbau der Therme dargestellt werden sollte. Dieser Effekt sollte auf die Allgemeinheit<br />
umgelegt werden. Ebenso sollte im Eigenbetrieb eine Kostenuntersuchung durchgeführt<br />
werden, um die Kosten zu optimieren.<br />
Einige Stadträte sind darüber verärgert, dass gegenüber den Bürgern kommuniziert<br />
wurde, dass keine Erhöhung der Gebühren auf sie zukommt.<br />
Mit dieser Satzung wäre allerdings eine Gebührenerhöhung von ca. 10-15% gegeben.<br />
Der Vorsitzende entgegnet, dass ebenso kommuniziert wurde, dass Verluste aus<br />
Vorjahren abzudecken sind und die Bürger darüber hinaus auch eine Informationspflicht<br />
haben.<br />
Stadtrat Kliewer schlägt vor, dass den Bürgern die Gründe für die Gebührenerhöhung<br />
klar darzulegen sind.<br />
Stadtkämmerer Zimmermann geht auf diesen Vorschlag ein und schlägt vor, zu jedem<br />
Bescheid ein Begleitschreiben hinzuzufügen, die genau diese Problematik erläutert. Er<br />
macht noch mal deutlich, dass nur zwei Handlungsmöglichkeiten zur Wahl stehen.<br />
Entweder es werde eine politische Gebühr beschlossen mit den genannten Folgen oder es<br />
werde die Satzung beschlossen und die Gebührenerhöhung in Kauf genommen, da dies<br />
entsprechend so vorgeschrieben sei.<br />
Nach umfangreichen Diskussionen stellt Stadtrat Grießhaber den Antrag zur<br />
Abstimmung.<br />
1.) Es wird bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme folgender<br />
mehrheitlicher Beschluss
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
gefasst:<br />
zu § 19<br />
Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Neufassung der Satzung der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Liebenzell</strong> vom 24.04.2012 über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)<br />
wird als Satzung beschlossen. Die kaufmännische Betriebsleitung wird beauftragt, die<br />
genannte Satzung öffentlich bekannt zu machen sowie der<br />
Kommunalrechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Calw anzuzeigen.<br />
2.) Es wird bei keiner Enthaltung und keiner Gegenstimme folgender<br />
gefasst:<br />
einstimmiger Beschluss<br />
Die Bürger werden mit einer Anlage zu Ihren Bescheiden genau darüber informiert, wie<br />
die Gebühren zustande kommen und im Eigenbetrieb soll eine Kostenuntersuchung<br />
erfolgen.
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
zu § 19
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
zu § 19
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
zu § 19
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
zu § 19
Niederschrift Sitzung vom 24. April 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Schülein, Kappler<br />
zu § 19