26.07.2014 Aufrufe

Gemeinderats - Stadtverwaltung - Bad Liebenzell

Gemeinderats - Stadtverwaltung - Bad Liebenzell

Gemeinderats - Stadtverwaltung - Bad Liebenzell

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

NIEDERSCHRIFT<br />

über die<br />

öffentlichen<br />

Verhandlungen des<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

vom 17. Juli 2012


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Krauth und<br />

Steininger<br />

§ 37<br />

Bürgerfragestunde<br />

Der Vorsitzende begrüßt zur öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinderats</strong>.<br />

Vor dem eigentlichen Einstieg in die Tagesordnung gratuliert der Vorsitzende noch den<br />

Stadträten Finkbeiner, Hirschberger, Kohler und von Reden-Lütcken nachträglich zum<br />

Geburtstag und überreicht den anwesenden Gremiumsmitgliedern ein Geschenk der<br />

Stadt.<br />

Sodann ruft er zum Tagesordnungspunkt auf.<br />

Ausbesserung am Lengenbachweg:<br />

Frau Petra Thomaier hat folgendes Anliegen:<br />

Durch die starken Regenfälle der letzten Tage wäre der Weg am Lengenbach im Bereich<br />

der „Alten Mühle“ ausgeschwemmt worden und Teile des Weges abgebrochen.<br />

Der Vorsitzende bedankt sich für den Hinweis und sagt zu, die Angelegenheit zu<br />

überprüfen.


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Krauth und<br />

Steininger<br />

§ 38<br />

Bekanntgaben<br />

Es folgen keine Bekanntgaben.


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

§ 39<br />

Altablagerungen „Talwiesen“<br />

Vorstellung des Gründungsgutachtens durch die Firma CDM, Stuttgart<br />

Weiteres Verfahren<br />

Stadtrat Steininger kommt und nimmt an der Sitzung teil.<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 21/2012-GR und begrüßt hierzu herzlich<br />

Frau Dipl.-Ing. Sabine Starz-Farian und Dr. Thomas Seeger aus dem Ingenieur-Büro<br />

CDM.<br />

Stadtbaumeister Campillo erläutert kurz die Sitzungsvorlage.<br />

Für die Nutzung des ehemaligen Freizeit- bzw. Tennisgeländes im Bereich „Talwiesen“,<br />

wurde am 24. November 2009 die Aufstellung einer Bauleitplanung beschlossen.<br />

Die für das Verfahren notwendige Detailuntersuchung des Geländes auf Deponiegas,<br />

wurde durch das Ingenieur-Büro für Geotechnik CDM aus Stuttgart abgeschlossen mit<br />

dem Ergebnis, dass das Areal einer neuen Nutzung zugeführt werden kann.<br />

Am 20. September 2011 hat der Gemeinderat sich mehrheitlich für eine zukünftige rein<br />

gewerbliche Nutzung des Areals ausgesprochen.<br />

Um konkrete Aussagen über die Bebaubarkeit bezogen, auf die Gründung und<br />

Entsorgung der belasteten Böden zu erhalten, hat der Gemeinderat am 28.02.2012 das<br />

Ingenieur-Büro für Geotechnik CDM aus Stuttgart mit der Erstellung einer<br />

orientierenden Bewertung abfallwirtschaftlich relevanter Verunreinigungen in Auftrag<br />

gegeben.<br />

Im Teil 1 des vorliegenden Gutachtens werden die Baugrundverhältnisse beschrieben<br />

und bewertet, ein Vorschlag zu möglichen Gründungen unterbreitet, sowie Hinweise und<br />

Empfehlungen zur Bauausführung gegeben.<br />

Im Teil 2 werden die durchgeführten Untersuchungen zur Bewertung abfallwirtschaftlich<br />

relevanter Verunreinigungen, sowie das Gasaufkommen dokumentiert und bewertet.<br />

Im Teil 3 werden Modellannahmen für die Ermittlung schadstoffbedingter Mehrkosten,<br />

bei einer Bebauung von Gewerbeeinheiten, exemplarisch dargestellt.<br />

Frau Dipl.-Ing. Sabine Starz-Farian und Dr. Thomas Seeger stellen das Gutachten anhand<br />

einer Präsentation vor, welches auszugsweise wie folgt wiedergegeben wird.


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 39


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 39


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 39


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 39


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 38


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 39


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 39


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 39


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 39


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 39


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

§ 39


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 39


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 39


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 39<br />

Stadtrat Seifert bittet alle Gemeinderäte die Präsentation zur Verfügung zu stellen,<br />

nachdem die Fraktionsvorsitzenden eine Mehrfertigung erhalten haben. Er bemerkt, dass<br />

die Fortführung der Planung durch die Kosten kritisch zu sehen ist und es aus<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht machbar erscheint. Es müsse entweder ein<br />

politischer Preis bezahlt oder hier abgebrochen werden. Hier müsse sich die Frage<br />

gestellt werden, ob in der Kernstadt eine Gewerbefläche notwenig und ob dies auch<br />

finanziell zu schaffen ist.<br />

Stadtrat Volle stellt fest, dass durch die schadstoffbedingten Mehrkosten bei der einen<br />

Variante rund 36 Euro pro m², bei der zweiten Variante 95 Euro pro m² an Mehrkosten<br />

anstehen. Deshalb kann die zweite Variante von vorne herein ausgeschlossen werden.<br />

Es stellt sich die Frage eines politischen Preises bzw. wie weiter zu verfahren ist.<br />

Nach weiterer kurzer Aussprache teilt der Vorsitzende mit, dass durch das Gutachten nun<br />

eine Grundlage für eine sachgemäße Entscheidung gegeben ist.<br />

In einer der nächsten Sitzungen soll eine weitere Beratung und Entscheidung getroffen<br />

werden.<br />

Der Gemeinderat nimmt von dem vorgestellten Gutachten sowie von der weiteren<br />

Verfahrensweise<br />

Kenntnis.


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

§ 40<br />

Bebauungsplan „Alte Mühle“ im Stadtkernbereich zwischen Hugo-Mäulenstraße<br />

und Wilhelmstraße<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 22/2012-GR. Stadtbaumeister Campillo<br />

erläutert die Vorlage.<br />

Begründung zur Aufstellung eine Bebauungsplanes „Alte Mühle“<br />

1. Ausgangslage u. Planerfordernis<br />

Im Sanierungskonzept sind die Gebäude auf dem Areal zwischen der Hugo-Mäulen-<br />

Straße und der Wilhelmstraße als sanierungsbedürftig bzw. nicht erhaltungswürdig<br />

eingestuft. Die Stadt hat in zurückliegender Zeit versucht die Gebäude und Grundstücke<br />

aufzukaufen, was nur teilweise gelang. Die Grundstücke Flst. Nrn 46 u. 47/1 konnten aus<br />

Sanierungsmitteln, wegen zu hoher Preisvorstellungen der Eigentümer, nicht erworben<br />

werden. Im letzten Jahr hat sich konkretisiert, dass ein Investor die o.g. Grundstücke für<br />

die Realisierung eines Projektes „ barrierefreies Wohnen an der Wilhelmstraße“ vom<br />

Grundstückseigentümer erwerben kann. Auf Anraten des Stadtbauamtes hat der Investor<br />

zwischenzeitlich sein Konzept auf die stadteigenen Grundstücke, welche mit<br />

Sanierungsmitteln erworben werden konnten, ausgedehnt und eine städtebaulich<br />

ansprechende Entwurfsplanung vorgelegt, welche als Grundlage für einen<br />

Bebauungsplan und das später einzureichende Baugesuch dienen soll.<br />

Dieses Areal bzw. die Grundstücke sind im Maßnahmenkatalog für das Sanierungsgebiet<br />

hinterlegt. Dieser beinhaltet unter anderem die Sanierung des Gebäudes Hugo-Mäulen-<br />

Straße, die Schaffung eines Grünareals und einer fußläufigen Verbindung von Ober- zur<br />

Unterstadt.<br />

Die in der Anlage beigefügte Planung arbeitet alle Belange dieses Areals mit<br />

Berücksichtigung des Sanierungszieles auf und wandelt den Bereich von einer<br />

unansehnlichen Hofsituation in ein attraktives innerstädtisches Wohnareal (barrierefreies<br />

Wohnen mit Sozialstation) mit angeschlossenen öffentlich zugänglichen<br />

Aufenthaltsbereichen um. Obwohl das Vorhaben im bebauten Bereich des Stadtkerns<br />

liegt, sah hier das Landratsamt wegen der Betroffenheit verschiedener Öffentlicher<br />

Belange (Straße, Erschließung, Wasserrecht etc.) die Notwendigkeit einen Bauleitplan<br />

aufzustellen. Für die Überplanung von solchen innerstädtischen Arealen wurde der


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40<br />

§ 13 a des BauGB neu geschaffen um Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen, in<br />

gerade innerstädtischen Bereichen, ohne einen enormen Verwaltungs- und Zeitaufwand,<br />

zügig durchführen zu können. Hier liegen die Vorraussetzungen für ein beschleunigtes<br />

Verfahren nach § 13 a BauGB vor. Die Vorprüfung hat ergeben, dass hier keine<br />

erheblichen Beeinträchtigungen für die Natur und Umwelt zu erwarten sind.<br />

2. Ziele und Zwecke der Planung<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mühle“ sollen die planungsrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen in Art und Maß der baulichen Nutzung (Baugrenzen,<br />

Gebäudehöhen) der Projektplanung Winkler i.d. F. vom 26.05.2012 vorgegeben werden.<br />

Durch die Bebauungsplanung wird ein notwendiger Beitrag für die Entwicklung,<br />

Verbesserung und Sicherung der Infrastruktur in <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> geleistet. Durch die<br />

planerische Sicherung soll für den Investor und für die Stadt Planungssicherheit<br />

geschaffen werden.<br />

3. Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:<br />

Im Norden: Grundstücksgrenze zu Flst. Nr.48 (Kirchenareal mit Friedhof)<br />

im Osten: Grundstücksgrenzen zur B 463 Wilhelmstraße<br />

im Süden: Grundstücksgrenze zu Flst. Nr. 105/3 Wohn –u. Geschäftshaus<br />

(Schleckermarkt)<br />

im Westen: Grundstücksgrenze zur L 343 Hugo-Mäulen-Straße<br />

Im Einzelnen gilt der Abgrenzungsplan in der Fassung vom 10.07.2012<br />

4. Bestehende Rechtsverhältnisse<br />

Der Geltungsbereich des gepl. Bauleitplans liegt im derzeitigen abgegrenzten<br />

Sanierungsgebiet Stadtkern II Teil 2 in seiner gültigen Fassung vom 15.10.2002 welche durch<br />

Veröffentlichung am 13.12.2002 in Kraft gesetzt wurde.


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40<br />

5. Vorbereitende Bauleitplanung/Genehmigungsvorbehalt<br />

Die hier relevante Fläche liegt vollständig innerhalb der im Flächennutzungsplan der VG <strong>Bad</strong><br />

<strong>Liebenzell</strong>/Unterreichenbach ausgewiesenen Fläche für eine Nutzung als gemischt genutzte<br />

Fläche. Wegen der vormals bestehenden Nutzung der Gebäude zum größten Teil als<br />

Wohnnutzung (-ausgenommen Mühle und Kinobar) soll die Wohnnutzung auf dem Areal<br />

Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Dies sieht auch der Maßnahmenplan des<br />

Sanierungsgebietes so vor. Hier käme eine Ausweisung als „besonderes Wohngebiet“ nach § 4a<br />

BauNVO 1990 (Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung) in Betracht.<br />

Vergnügungsstätten wären allg. nur ausnahmsweise zulässig.<br />

6. Inhalt der Planung<br />

Bei diesem Bebauungskonzept sollen die Rahmenbedingungen über einen Bauleitplan<br />

definiert werden. In dieser Bauleitplanung sind die überbaubaren Bereiche, die<br />

Parkierungsfläche sowie die öffentlich zugänglichen Bereiche wie Plätze und<br />

Treppenanlagen etc. festzulegen, die ebenfalls auch im Grundbuch zur öffentlichen<br />

Nutzung gesichert werden sollen. Ansonsten soll weitgehend auf Detailregelungen<br />

verzichtet werden (schlanker Bebauungsplan).<br />

6.1. Baugrenzen/Überbaubare Flächen:<br />

Als Baugrenzen sollen die Gebäudeumrisse der Projektplanung (i.d. F. v. 26.05.2012)<br />

ausgewiesen werden. Außerhalb dieser Baugrenzen sind zusätzliche Nebenanlagen nur<br />

ausnahmsweise bis max. 25 cbm zulässig.<br />

Die Grundflächenzahl und Geschossflächen werden durch den Entwurf definiert und im<br />

B-Planentwurf hinterlegt.<br />

6.2. Festsetzung Dachformen: (Örtliche Bauvorschriften)<br />

Beide gepl. Gebäude sind als Flachdächer konzipiert. Durch die Flachdachplanung<br />

werden die Höhenauswirkungen für die Nachbarn so gering wie möglich gehalten. Ein<br />

Geschoss wurde bereits in der Vorplanungsphase auf Forderung der Stadt und des LRA<br />

reduziert. Für das zu erhaltende Gebäude (ehem. Beck) wird die Dachform Satteldach<br />

weiterhin gelten.


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40<br />

7. Ver- und Entsorgung/Erschließung<br />

7.1 Die Versorgung mit Trinkwasser ist gesichert und erfolgt durch den Eigenbetrieb<br />

„Städtische Wasserversorgung“.<br />

7.2 Die Abwasserbeseitigung ist ebenfalls durch bestehende Anschlussmöglichkeiten<br />

gewährleistet. Entsprechende notwenige Leitungsrechte werden bestellt, soweit keine<br />

Sicherung bereits besteht.<br />

7.3 Die verkehrliche Erschließung der Bauflächen erfolgt über die B 463, Wilhelmstraße und<br />

die L 343 Hugo-Mäulen-Straße; die weitere innere Erschließung über anzulegende<br />

Wege und Treppenanlagen.<br />

7.4. Zur Parkierung von Fahrzeugen der Anwohner ist eine Tiefgarage zu errichten.<br />

Im Übrigen erfolgt die weitere Erschließung/Versorgung durch die betreffenden<br />

Versorgungsunternehmen über bestehende oder neu herzustellende Anschlüsse.<br />

8. Bodenordnung (§§ 45 ff. BauGB)<br />

Ein förmliches Umlegungsverfahren ist nicht notwendig. Erforderliche Grenzregelungen sind<br />

privat durchzuführen.<br />

9. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung/ Sicherstellung des<br />

Waldabstandes<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach § 13 ff des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

(BNatSchG) Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsund<br />

Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen<br />

können. Durch die „Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a Abs. 1 Ziffer 2 BauGB“ durch die<br />

Werkgruppe Gruen, konnten während den Übersichtsbegehungen keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen festgestellt werden, weshalb die Vorraussetzungen für ein Verfahren<br />

nach § 13 a BauGB gegeben sind. Das Aufstellungsverfahren wird deshalb nach § 13a<br />

BauGB durchgeführt, bei dem keine weitere Umweltprüfung (Umweltbericht) erforderlich ist.<br />

Zur Minimierung, zum Schutz, und zur Vermeidung des Eingriffs in Natur und Umwelt<br />

werden unter anderem auch Gestaltungs- u. Ersatzmaßnahmen durchgeführt.


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40<br />

Es ist Aufgabe des zukünftigen Eigentümers und Investors durch entsprechende<br />

Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Baugrundstück die ehem.<br />

Bachverdolung des Lengenbaches in einen naturnahen Ausbau von Fliesgewässern<br />

überführt wird. Die Maßnahme bedarf einer Wasserrechtlichen Erlaubnis und wird in<br />

einem gesonderten Verfahren geprüft.<br />

Weitere notwendige Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung ergeben sich zum<br />

derzeitigen Planungsstand nicht. Sollten sich im weiteren Verfahren weitere Aspekte<br />

ergeben werden diese in den Abwägungsvorgang eingestellt.<br />

10. Artenschutz<br />

Eine Übersichtsbegehung Artenschutz wurde durch die Werkgruppe Gruen durchgeführt.<br />

Dabei wurde auf besonders oder streng geschützte Arten nach BNatSchG in Verbindung mit<br />

der FFH-Richtlinie (FFH-RL) bzw. Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) geachtet.<br />

Im Plangebiet sind Vorkommen geschützter und gefährdeter Vogelarten bekannt, es ist<br />

hinsichtlich der Brutvogelfauna als mäßig artenreich einzustufen. In den vorhandenen<br />

Bäumen sind keine Baumhöhlen vorhanden.<br />

Durch die festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der jeweiligen<br />

Erhaltungszustände der betroffenen, lokalen Populationen (CEF Maßnahmen,<br />

Vermeidungsmaßnahmen) wird eine erhebliche Beeinträchtigung für nach BNatSchG<br />

geschützte Arten im Sinne des § 44 BNatSchG vermieden.<br />

Diese Maßnahmen werden als vorgezogene Maßnahmen im Rahmen der Realisierung des<br />

Projektes ausgeführt.<br />

11. Kosten<br />

Die durch die Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten<br />

für Ausgleichs- Vermeidungs- u. Ersatzmaßnahmen sowie Personal- und Planungskosten<br />

für die Inanspruchnahme der Verwaltung als Koordinator und Planungsträger soweit die<br />

Leistungen nicht zur hoheitlichen Aufgabe der Stadt im Rahmen der Abwicklung der<br />

Bauleitplanung gehören, sind vom Bauherrn und Antragsteller zu tragen. Einzelheiten<br />

werden in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt.


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40<br />

Stadträtin Esken erkundigt sich, was mit dem Gebäude passiert, in dem sich im<br />

Erdgeschoss die Firma Schlecker befindet.<br />

Stadtbaumeister Campillo informiert, dass dieses Gebäude im Privatbesitz ist. Sie möchte<br />

darauf hin wissen, ob die Eigentümer Geld beantragen könnten. Herr Campillo äußert,<br />

dass hierfür Anreize geschaffen werden müssten.<br />

Auf Antrag von Stadtrat Grießhaber hinsichtlich der Barrierefreiheit der Wohnungen teilt<br />

Stadtbaumeister Campillo mit, dass alle Wohnungen den Anforderungen entsprächen, da<br />

Aufzüge eingebaut werden würden. Er informiert außerdem, dass eine Veranstaltung<br />

geplant ist, die den Bürgern dieses Projekt näher bringen solle.<br />

Stadtrat Kliewer als auch Stadtrat Seifert fragen nach, welche finanzielle Belastung auf<br />

die Gemeinde für dieses Vorhaben zu komme. Stadtbaumeister Campillo antwortet, dass<br />

dies die Abbruchskosten sind, da sich die Gemeinde verpflichtet hat, den Bereich außer<br />

dem ehemaligen Haus „Beck“ zu räumen. Unterm Strich wird sich die finanzielle Seite<br />

neutral für die Gemeinde gestalten, allerdings stellt das Projekt einen ganz großen<br />

Gewinn für die Stadt dar.<br />

Die finanzielle Darstellung des Projektes wurde zudem in der nichtöffentlichen Sitzung<br />

vom 22.Mai 2012 erläutert.<br />

Der Vorsitzende ergänzt, dass durch dieses Projekt ein öffentlicher Zugang, öffentlich<br />

Fläche und eine Verbindung zwischen Ober- und Unterstadt geschaffen werde.<br />

Stadtrat Häberle fragt nach, was mit dem Gebäude der Hugo-Mäulen-Str. 12 passiert, ob<br />

dies verkauft oder im Eigentum der Stadt bleibt.<br />

Stadtbaumeister Campillo bemerkt, dass dies ebenfalls an den Investor veräußert werde.<br />

Auf Antrag von Stadtrat Koch hinsichtlich der Kinobar, teilt der Vorsitzende mit, dass<br />

das Gebäude abgebrochen werden soll.


Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />

über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />

Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />

<strong>Gemeinderats</strong><br />

Abwesend:Stadtrat Krauth<br />

zu § 40<br />

Bei 1 Gegenstimmen und 1 Enthaltung wird mit 20 Ja-Stimmen entsprechend des<br />

Beschlussvorschlags der Sitzungsvorlage mehrheitlich folgender<br />

gefasst:<br />

Beschluss<br />

1. Für den Bereich zwischen der Hugo-Mäulen-Straße und Wilhelmstraße ist ein<br />

Bebauungsplan „Alte Mühle“ aufzustellen. Das Aufstellungsverfahren soll als<br />

beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.<br />

2. Die Baugrenzen und Höhenfestlegungen sind der Projektplanung (Lageplan<br />

Architektur Winkler Pforzheim 26.05.2012) anzupassen.<br />

3. Die Verwaltung wird beauftragt das Aufstellungsverfahren einzuleiten, den<br />

Aufstellungsbeschluss öffentlich zu machen und das Anhörungsverfahren für die<br />

betroffene Öffentlichkeit und die Behördenbeteiligung durchzuführen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!