Gemeinderats - Stadtverwaltung - Bad Liebenzell
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NIEDERSCHRIFT<br />
über die<br />
öffentlichen<br />
Verhandlungen des<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
vom 17. Juli 2012
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Krauth und<br />
Steininger<br />
§ 37<br />
Bürgerfragestunde<br />
Der Vorsitzende begrüßt zur öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinderats</strong>.<br />
Vor dem eigentlichen Einstieg in die Tagesordnung gratuliert der Vorsitzende noch den<br />
Stadträten Finkbeiner, Hirschberger, Kohler und von Reden-Lütcken nachträglich zum<br />
Geburtstag und überreicht den anwesenden Gremiumsmitgliedern ein Geschenk der<br />
Stadt.<br />
Sodann ruft er zum Tagesordnungspunkt auf.<br />
Ausbesserung am Lengenbachweg:<br />
Frau Petra Thomaier hat folgendes Anliegen:<br />
Durch die starken Regenfälle der letzten Tage wäre der Weg am Lengenbach im Bereich<br />
der „Alten Mühle“ ausgeschwemmt worden und Teile des Weges abgebrochen.<br />
Der Vorsitzende bedankt sich für den Hinweis und sagt zu, die Angelegenheit zu<br />
überprüfen.
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 20 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong> Abwesend: Stadträte Krauth und<br />
Steininger<br />
§ 38<br />
Bekanntgaben<br />
Es folgen keine Bekanntgaben.
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
§ 39<br />
Altablagerungen „Talwiesen“<br />
Vorstellung des Gründungsgutachtens durch die Firma CDM, Stuttgart<br />
Weiteres Verfahren<br />
Stadtrat Steininger kommt und nimmt an der Sitzung teil.<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 21/2012-GR und begrüßt hierzu herzlich<br />
Frau Dipl.-Ing. Sabine Starz-Farian und Dr. Thomas Seeger aus dem Ingenieur-Büro<br />
CDM.<br />
Stadtbaumeister Campillo erläutert kurz die Sitzungsvorlage.<br />
Für die Nutzung des ehemaligen Freizeit- bzw. Tennisgeländes im Bereich „Talwiesen“,<br />
wurde am 24. November 2009 die Aufstellung einer Bauleitplanung beschlossen.<br />
Die für das Verfahren notwendige Detailuntersuchung des Geländes auf Deponiegas,<br />
wurde durch das Ingenieur-Büro für Geotechnik CDM aus Stuttgart abgeschlossen mit<br />
dem Ergebnis, dass das Areal einer neuen Nutzung zugeführt werden kann.<br />
Am 20. September 2011 hat der Gemeinderat sich mehrheitlich für eine zukünftige rein<br />
gewerbliche Nutzung des Areals ausgesprochen.<br />
Um konkrete Aussagen über die Bebaubarkeit bezogen, auf die Gründung und<br />
Entsorgung der belasteten Böden zu erhalten, hat der Gemeinderat am 28.02.2012 das<br />
Ingenieur-Büro für Geotechnik CDM aus Stuttgart mit der Erstellung einer<br />
orientierenden Bewertung abfallwirtschaftlich relevanter Verunreinigungen in Auftrag<br />
gegeben.<br />
Im Teil 1 des vorliegenden Gutachtens werden die Baugrundverhältnisse beschrieben<br />
und bewertet, ein Vorschlag zu möglichen Gründungen unterbreitet, sowie Hinweise und<br />
Empfehlungen zur Bauausführung gegeben.<br />
Im Teil 2 werden die durchgeführten Untersuchungen zur Bewertung abfallwirtschaftlich<br />
relevanter Verunreinigungen, sowie das Gasaufkommen dokumentiert und bewertet.<br />
Im Teil 3 werden Modellannahmen für die Ermittlung schadstoffbedingter Mehrkosten,<br />
bei einer Bebauung von Gewerbeeinheiten, exemplarisch dargestellt.<br />
Frau Dipl.-Ing. Sabine Starz-Farian und Dr. Thomas Seeger stellen das Gutachten anhand<br />
einer Präsentation vor, welches auszugsweise wie folgt wiedergegeben wird.
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 39
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 39
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 39
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 39
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 38
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 39
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 39
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 39
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 39
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 39
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
§ 39
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 39
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 39
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 39<br />
Stadtrat Seifert bittet alle Gemeinderäte die Präsentation zur Verfügung zu stellen,<br />
nachdem die Fraktionsvorsitzenden eine Mehrfertigung erhalten haben. Er bemerkt, dass<br />
die Fortführung der Planung durch die Kosten kritisch zu sehen ist und es aus<br />
wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht machbar erscheint. Es müsse entweder ein<br />
politischer Preis bezahlt oder hier abgebrochen werden. Hier müsse sich die Frage<br />
gestellt werden, ob in der Kernstadt eine Gewerbefläche notwenig und ob dies auch<br />
finanziell zu schaffen ist.<br />
Stadtrat Volle stellt fest, dass durch die schadstoffbedingten Mehrkosten bei der einen<br />
Variante rund 36 Euro pro m², bei der zweiten Variante 95 Euro pro m² an Mehrkosten<br />
anstehen. Deshalb kann die zweite Variante von vorne herein ausgeschlossen werden.<br />
Es stellt sich die Frage eines politischen Preises bzw. wie weiter zu verfahren ist.<br />
Nach weiterer kurzer Aussprache teilt der Vorsitzende mit, dass durch das Gutachten nun<br />
eine Grundlage für eine sachgemäße Entscheidung gegeben ist.<br />
In einer der nächsten Sitzungen soll eine weitere Beratung und Entscheidung getroffen<br />
werden.<br />
Der Gemeinderat nimmt von dem vorgestellten Gutachten sowie von der weiteren<br />
Verfahrensweise<br />
Kenntnis.
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Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
§ 40<br />
Bebauungsplan „Alte Mühle“ im Stadtkernbereich zwischen Hugo-Mäulenstraße<br />
und Wilhelmstraße<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 22/2012-GR. Stadtbaumeister Campillo<br />
erläutert die Vorlage.<br />
Begründung zur Aufstellung eine Bebauungsplanes „Alte Mühle“<br />
1. Ausgangslage u. Planerfordernis<br />
Im Sanierungskonzept sind die Gebäude auf dem Areal zwischen der Hugo-Mäulen-<br />
Straße und der Wilhelmstraße als sanierungsbedürftig bzw. nicht erhaltungswürdig<br />
eingestuft. Die Stadt hat in zurückliegender Zeit versucht die Gebäude und Grundstücke<br />
aufzukaufen, was nur teilweise gelang. Die Grundstücke Flst. Nrn 46 u. 47/1 konnten aus<br />
Sanierungsmitteln, wegen zu hoher Preisvorstellungen der Eigentümer, nicht erworben<br />
werden. Im letzten Jahr hat sich konkretisiert, dass ein Investor die o.g. Grundstücke für<br />
die Realisierung eines Projektes „ barrierefreies Wohnen an der Wilhelmstraße“ vom<br />
Grundstückseigentümer erwerben kann. Auf Anraten des Stadtbauamtes hat der Investor<br />
zwischenzeitlich sein Konzept auf die stadteigenen Grundstücke, welche mit<br />
Sanierungsmitteln erworben werden konnten, ausgedehnt und eine städtebaulich<br />
ansprechende Entwurfsplanung vorgelegt, welche als Grundlage für einen<br />
Bebauungsplan und das später einzureichende Baugesuch dienen soll.<br />
Dieses Areal bzw. die Grundstücke sind im Maßnahmenkatalog für das Sanierungsgebiet<br />
hinterlegt. Dieser beinhaltet unter anderem die Sanierung des Gebäudes Hugo-Mäulen-<br />
Straße, die Schaffung eines Grünareals und einer fußläufigen Verbindung von Ober- zur<br />
Unterstadt.<br />
Die in der Anlage beigefügte Planung arbeitet alle Belange dieses Areals mit<br />
Berücksichtigung des Sanierungszieles auf und wandelt den Bereich von einer<br />
unansehnlichen Hofsituation in ein attraktives innerstädtisches Wohnareal (barrierefreies<br />
Wohnen mit Sozialstation) mit angeschlossenen öffentlich zugänglichen<br />
Aufenthaltsbereichen um. Obwohl das Vorhaben im bebauten Bereich des Stadtkerns<br />
liegt, sah hier das Landratsamt wegen der Betroffenheit verschiedener Öffentlicher<br />
Belange (Straße, Erschließung, Wasserrecht etc.) die Notwendigkeit einen Bauleitplan<br />
aufzustellen. Für die Überplanung von solchen innerstädtischen Arealen wurde der
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
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<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40<br />
§ 13 a des BauGB neu geschaffen um Aufstellungsverfahren von Bebauungsplänen, in<br />
gerade innerstädtischen Bereichen, ohne einen enormen Verwaltungs- und Zeitaufwand,<br />
zügig durchführen zu können. Hier liegen die Vorraussetzungen für ein beschleunigtes<br />
Verfahren nach § 13 a BauGB vor. Die Vorprüfung hat ergeben, dass hier keine<br />
erheblichen Beeinträchtigungen für die Natur und Umwelt zu erwarten sind.<br />
2. Ziele und Zwecke der Planung<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Alte Mühle“ sollen die planungsrechtlichen<br />
Rahmenbedingungen in Art und Maß der baulichen Nutzung (Baugrenzen,<br />
Gebäudehöhen) der Projektplanung Winkler i.d. F. vom 26.05.2012 vorgegeben werden.<br />
Durch die Bebauungsplanung wird ein notwendiger Beitrag für die Entwicklung,<br />
Verbesserung und Sicherung der Infrastruktur in <strong>Bad</strong> <strong>Liebenzell</strong> geleistet. Durch die<br />
planerische Sicherung soll für den Investor und für die Stadt Planungssicherheit<br />
geschaffen werden.<br />
3. Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:<br />
Im Norden: Grundstücksgrenze zu Flst. Nr.48 (Kirchenareal mit Friedhof)<br />
im Osten: Grundstücksgrenzen zur B 463 Wilhelmstraße<br />
im Süden: Grundstücksgrenze zu Flst. Nr. 105/3 Wohn –u. Geschäftshaus<br />
(Schleckermarkt)<br />
im Westen: Grundstücksgrenze zur L 343 Hugo-Mäulen-Straße<br />
Im Einzelnen gilt der Abgrenzungsplan in der Fassung vom 10.07.2012<br />
4. Bestehende Rechtsverhältnisse<br />
Der Geltungsbereich des gepl. Bauleitplans liegt im derzeitigen abgegrenzten<br />
Sanierungsgebiet Stadtkern II Teil 2 in seiner gültigen Fassung vom 15.10.2002 welche durch<br />
Veröffentlichung am 13.12.2002 in Kraft gesetzt wurde.
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
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Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40<br />
5. Vorbereitende Bauleitplanung/Genehmigungsvorbehalt<br />
Die hier relevante Fläche liegt vollständig innerhalb der im Flächennutzungsplan der VG <strong>Bad</strong><br />
<strong>Liebenzell</strong>/Unterreichenbach ausgewiesenen Fläche für eine Nutzung als gemischt genutzte<br />
Fläche. Wegen der vormals bestehenden Nutzung der Gebäude zum größten Teil als<br />
Wohnnutzung (-ausgenommen Mühle und Kinobar) soll die Wohnnutzung auf dem Areal<br />
Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Dies sieht auch der Maßnahmenplan des<br />
Sanierungsgebietes so vor. Hier käme eine Ausweisung als „besonderes Wohngebiet“ nach § 4a<br />
BauNVO 1990 (Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung) in Betracht.<br />
Vergnügungsstätten wären allg. nur ausnahmsweise zulässig.<br />
6. Inhalt der Planung<br />
Bei diesem Bebauungskonzept sollen die Rahmenbedingungen über einen Bauleitplan<br />
definiert werden. In dieser Bauleitplanung sind die überbaubaren Bereiche, die<br />
Parkierungsfläche sowie die öffentlich zugänglichen Bereiche wie Plätze und<br />
Treppenanlagen etc. festzulegen, die ebenfalls auch im Grundbuch zur öffentlichen<br />
Nutzung gesichert werden sollen. Ansonsten soll weitgehend auf Detailregelungen<br />
verzichtet werden (schlanker Bebauungsplan).<br />
6.1. Baugrenzen/Überbaubare Flächen:<br />
Als Baugrenzen sollen die Gebäudeumrisse der Projektplanung (i.d. F. v. 26.05.2012)<br />
ausgewiesen werden. Außerhalb dieser Baugrenzen sind zusätzliche Nebenanlagen nur<br />
ausnahmsweise bis max. 25 cbm zulässig.<br />
Die Grundflächenzahl und Geschossflächen werden durch den Entwurf definiert und im<br />
B-Planentwurf hinterlegt.<br />
6.2. Festsetzung Dachformen: (Örtliche Bauvorschriften)<br />
Beide gepl. Gebäude sind als Flachdächer konzipiert. Durch die Flachdachplanung<br />
werden die Höhenauswirkungen für die Nachbarn so gering wie möglich gehalten. Ein<br />
Geschoss wurde bereits in der Vorplanungsphase auf Forderung der Stadt und des LRA<br />
reduziert. Für das zu erhaltende Gebäude (ehem. Beck) wird die Dachform Satteldach<br />
weiterhin gelten.
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zu § 40<br />
7. Ver- und Entsorgung/Erschließung<br />
7.1 Die Versorgung mit Trinkwasser ist gesichert und erfolgt durch den Eigenbetrieb<br />
„Städtische Wasserversorgung“.<br />
7.2 Die Abwasserbeseitigung ist ebenfalls durch bestehende Anschlussmöglichkeiten<br />
gewährleistet. Entsprechende notwenige Leitungsrechte werden bestellt, soweit keine<br />
Sicherung bereits besteht.<br />
7.3 Die verkehrliche Erschließung der Bauflächen erfolgt über die B 463, Wilhelmstraße und<br />
die L 343 Hugo-Mäulen-Straße; die weitere innere Erschließung über anzulegende<br />
Wege und Treppenanlagen.<br />
7.4. Zur Parkierung von Fahrzeugen der Anwohner ist eine Tiefgarage zu errichten.<br />
Im Übrigen erfolgt die weitere Erschließung/Versorgung durch die betreffenden<br />
Versorgungsunternehmen über bestehende oder neu herzustellende Anschlüsse.<br />
8. Bodenordnung (§§ 45 ff. BauGB)<br />
Ein förmliches Umlegungsverfahren ist nicht notwendig. Erforderliche Grenzregelungen sind<br />
privat durchzuführen.<br />
9. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung/ Sicherstellung des<br />
Waldabstandes<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach § 13 ff des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
(BNatSchG) Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Leistungsund<br />
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen<br />
können. Durch die „Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a Abs. 1 Ziffer 2 BauGB“ durch die<br />
Werkgruppe Gruen, konnten während den Übersichtsbegehungen keine erheblichen<br />
Beeinträchtigungen festgestellt werden, weshalb die Vorraussetzungen für ein Verfahren<br />
nach § 13 a BauGB gegeben sind. Das Aufstellungsverfahren wird deshalb nach § 13a<br />
BauGB durchgeführt, bei dem keine weitere Umweltprüfung (Umweltbericht) erforderlich ist.<br />
Zur Minimierung, zum Schutz, und zur Vermeidung des Eingriffs in Natur und Umwelt<br />
werden unter anderem auch Gestaltungs- u. Ersatzmaßnahmen durchgeführt.
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
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<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40<br />
Es ist Aufgabe des zukünftigen Eigentümers und Investors durch entsprechende<br />
Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass auf dem Baugrundstück die ehem.<br />
Bachverdolung des Lengenbaches in einen naturnahen Ausbau von Fliesgewässern<br />
überführt wird. Die Maßnahme bedarf einer Wasserrechtlichen Erlaubnis und wird in<br />
einem gesonderten Verfahren geprüft.<br />
Weitere notwendige Maßnahmen zur Minimierung und Vermeidung ergeben sich zum<br />
derzeitigen Planungsstand nicht. Sollten sich im weiteren Verfahren weitere Aspekte<br />
ergeben werden diese in den Abwägungsvorgang eingestellt.<br />
10. Artenschutz<br />
Eine Übersichtsbegehung Artenschutz wurde durch die Werkgruppe Gruen durchgeführt.<br />
Dabei wurde auf besonders oder streng geschützte Arten nach BNatSchG in Verbindung mit<br />
der FFH-Richtlinie (FFH-RL) bzw. Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) geachtet.<br />
Im Plangebiet sind Vorkommen geschützter und gefährdeter Vogelarten bekannt, es ist<br />
hinsichtlich der Brutvogelfauna als mäßig artenreich einzustufen. In den vorhandenen<br />
Bäumen sind keine Baumhöhlen vorhanden.<br />
Durch die festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der jeweiligen<br />
Erhaltungszustände der betroffenen, lokalen Populationen (CEF Maßnahmen,<br />
Vermeidungsmaßnahmen) wird eine erhebliche Beeinträchtigung für nach BNatSchG<br />
geschützte Arten im Sinne des § 44 BNatSchG vermieden.<br />
Diese Maßnahmen werden als vorgezogene Maßnahmen im Rahmen der Realisierung des<br />
Projektes ausgeführt.<br />
11. Kosten<br />
Die durch die Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten<br />
für Ausgleichs- Vermeidungs- u. Ersatzmaßnahmen sowie Personal- und Planungskosten<br />
für die Inanspruchnahme der Verwaltung als Koordinator und Planungsträger soweit die<br />
Leistungen nicht zur hoheitlichen Aufgabe der Stadt im Rahmen der Abwicklung der<br />
Bauleitplanung gehören, sind vom Bauherrn und Antragsteller zu tragen. Einzelheiten<br />
werden in einem Städtebaulichen Vertrag geregelt.
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40
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über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40
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über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40
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über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40<br />
Stadträtin Esken erkundigt sich, was mit dem Gebäude passiert, in dem sich im<br />
Erdgeschoss die Firma Schlecker befindet.<br />
Stadtbaumeister Campillo informiert, dass dieses Gebäude im Privatbesitz ist. Sie möchte<br />
darauf hin wissen, ob die Eigentümer Geld beantragen könnten. Herr Campillo äußert,<br />
dass hierfür Anreize geschaffen werden müssten.<br />
Auf Antrag von Stadtrat Grießhaber hinsichtlich der Barrierefreiheit der Wohnungen teilt<br />
Stadtbaumeister Campillo mit, dass alle Wohnungen den Anforderungen entsprächen, da<br />
Aufzüge eingebaut werden würden. Er informiert außerdem, dass eine Veranstaltung<br />
geplant ist, die den Bürgern dieses Projekt näher bringen solle.<br />
Stadtrat Kliewer als auch Stadtrat Seifert fragen nach, welche finanzielle Belastung auf<br />
die Gemeinde für dieses Vorhaben zu komme. Stadtbaumeister Campillo antwortet, dass<br />
dies die Abbruchskosten sind, da sich die Gemeinde verpflichtet hat, den Bereich außer<br />
dem ehemaligen Haus „Beck“ zu räumen. Unterm Strich wird sich die finanzielle Seite<br />
neutral für die Gemeinde gestalten, allerdings stellt das Projekt einen ganz großen<br />
Gewinn für die Stadt dar.<br />
Die finanzielle Darstellung des Projektes wurde zudem in der nichtöffentlichen Sitzung<br />
vom 22.Mai 2012 erläutert.<br />
Der Vorsitzende ergänzt, dass durch dieses Projekt ein öffentlicher Zugang, öffentlich<br />
Fläche und eine Verbindung zwischen Ober- und Unterstadt geschaffen werde.<br />
Stadtrat Häberle fragt nach, was mit dem Gebäude der Hugo-Mäulen-Str. 12 passiert, ob<br />
dies verkauft oder im Eigentum der Stadt bleibt.<br />
Stadtbaumeister Campillo bemerkt, dass dies ebenfalls an den Investor veräußert werde.<br />
Auf Antrag von Stadtrat Koch hinsichtlich der Kinobar, teilt der Vorsitzende mit, dass<br />
das Gebäude abgebrochen werden soll.
Niederschrift Sitzung vom 17. Juli 2012<br />
über die öffentlichen Anwesend: Der Vorsitzende, Bürgermeister Bäuerle<br />
Verhandlungen des und 21 Stadträte; Normalzahl 22<br />
<strong>Gemeinderats</strong><br />
Abwesend:Stadtrat Krauth<br />
zu § 40<br />
Bei 1 Gegenstimmen und 1 Enthaltung wird mit 20 Ja-Stimmen entsprechend des<br />
Beschlussvorschlags der Sitzungsvorlage mehrheitlich folgender<br />
gefasst:<br />
Beschluss<br />
1. Für den Bereich zwischen der Hugo-Mäulen-Straße und Wilhelmstraße ist ein<br />
Bebauungsplan „Alte Mühle“ aufzustellen. Das Aufstellungsverfahren soll als<br />
beschleunigtes Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden.<br />
2. Die Baugrenzen und Höhenfestlegungen sind der Projektplanung (Lageplan<br />
Architektur Winkler Pforzheim 26.05.2012) anzupassen.<br />
3. Die Verwaltung wird beauftragt das Aufstellungsverfahren einzuleiten, den<br />
Aufstellungsbeschluss öffentlich zu machen und das Anhörungsverfahren für die<br />
betroffene Öffentlichkeit und die Behördenbeteiligung durchzuführen.