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Technische Richtlinie Transformatorstationen am ...

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<strong>Transformatorstationen</strong> <strong>am</strong> Mittelspannungsnetz<br />

8.2 Betriebsvereinbarungen<br />

Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten kann zwischen dem Kunden und dem VNB<br />

eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. In der Betriebsvereinbarung können<br />

Schaltberechtigte und Ansprechpartner des Anlagenverantwortlichen mit entsprechenden<br />

Telefonnummern hinterlegt werden.<br />

8.3 Zugang<br />

Die Übergabestation muss stets verschlossen gehalten werden. Sie darf nur von Elektrofachkräften<br />

oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen bzw. von anderen Personen<br />

nur unter Aufsicht von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen<br />

betreten werden. (siehe DIN VDE 0105 Teil 100 /4/).<br />

Den Beauftragten des VNB, die sich auf Verlangen ausweisen müssen, ist jederzeit – auch<br />

außerhalb der üblichen Geschäftszeiten – der ungehinderte Zugang (räumlich und zeitlich)<br />

zur Übergabestation zu gewähren.<br />

8.4 Bedienung<br />

Die im Eigentum oder im Verfügungsbereich des VNB stehenden Anlagenteile werden<br />

ausschließlich durch Beauftragte des VNB bedient.<br />

Die übrigen Anlagenteile dürfen im Auftrag des Kunden nur durch Elektrofachkräfte oder<br />

elektrotechnisch unterwiesene Personen bedient werden.<br />

8.5 Instandhaltung<br />

Dem Kunden obliegt die Instandhaltung der in seinem Eigentum stehenden oder ihm zur<br />

Nutzung überlassenen Anlagen- und Gebäudeteile, auch wenn sie unter Verschluss oder<br />

Schaltzuständigkeit des VNB stehen. Der Turnus zur Überprüfung der Netz-<br />

Schutzeinrichtungen ist mit dem VNB abzustimmen. Die Ergebnisse der Prüfungen sind<br />

zu dokumentieren und auf Anforderung dem VNB zu übergeben.<br />

Der Kunde hat nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A2 /71/ dafür zu sorgen, dass in<br />

bestimmten Zeitabständen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (z.B. Schalter,<br />

Schutzeinrichtungen, Hilfsspannungsversorgung) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand<br />

geprüft werden.<br />

Verband der Netzbetreiber – VDN – e.V. beim VDEW, Entwurf Mai 2003 25

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