Tarif und Beförderungsbestimmungen 2012.indd - Stadtwerke ...
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längstens ein Jahr. Beim Wechsel der Ausbildungsstätte wird die K<strong>und</strong>enkarte<br />
ungültig.<br />
Die Wochen-, Monats- <strong>und</strong> Jahresstreckenkarten für Auszubildende werden auf den<br />
Namen einer bestimmten Person ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar. Wochen<strong>und</strong><br />
Monatskarten gelten nur in Verbindung mit einer von der VOS erstellten K<strong>und</strong>enkarte.<br />
Die K<strong>und</strong>enkarte ist Bestandteil des Fahrscheines <strong>und</strong> ist bei den Verkehrsunternehmen<br />
der VOS <strong>und</strong> in den Schulen erhältlich. Die Schülerk<strong>und</strong>enkarte ist bei der<br />
Nutzung von Wochen- <strong>und</strong> Monatskarten für Auszubildende mitzuführen. Die Gültigkeit<br />
der K<strong>und</strong>enkarte kann durch besondere Bekanntmachungen widerrufen werden.<br />
Die K<strong>und</strong>enkarte <strong>und</strong> die Wochen-, Monats- <strong>und</strong> Jahresstreckenkarte für Auszubildende<br />
sind vom Fahrgast persönlich zu unterschreiben. Auf Verlangen ist die rechtmäßige<br />
Benutzung durch Wiederholung der Unterschrift oder durch Vorlage eines<br />
amtlichen Personalausweises nachzuweisen.<br />
Wochen-, Monats- <strong>und</strong> Jahresstreckenkarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten<br />
innerhalb der Geltungsdauer <strong>und</strong> des Geltungsbereiches.<br />
Monatskarten <strong>und</strong> Wochenkarten sind bis zum ersten Werktag des Folgemonats bzw.<br />
der folgenden Woche, 12.00 Uhr, gültig. Ist dieser erste Werktag ein Samstag, gelten<br />
die Karten bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktages.<br />
Wochen-, Monats- <strong>und</strong> Jahresstreckenkarten der Preisstufe 0 sind ausschließlich im<br />
Vorverkauf, die der Preisstufen 1 bis 9 auch in den Omnibussen erhältlich.<br />
Für eine verlorene oder abhanden gekommene Wochen-, <strong>und</strong> Monatskarte für Schüler,<br />
Auszubildende <strong>und</strong> Studenten wird kein Ersatz geleistet <strong>und</strong> eine Erstattung nicht<br />
vorgenommen.<br />
3.7.1 Monatsstreckenkarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende<br />
Monatsstreckenkarten für Schüler der <strong>Tarif</strong>zone Osnabrück/Belm (100) berechtigen<br />
zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der auf der K<strong>und</strong>enkarte gekennzeichneten<br />
Strecken. Es ist ausschließlich die Benutzung der auf diesen Strecken verkehrenden<br />
Linien erlaubt. Die Karte ist an allen Tagen des Monats gültig.<br />
3.7.2 Schülerjahresstreckenkarte<br />
Die Schülerjahresstreckenkarte der <strong>Tarif</strong>zone Osnabrück/Belm (100) berechtigt zu<br />
beliebig häufigen Fahrten innerhalb der auf der Karte gekennzeichneten Strecken.<br />
Es ist ausschließlich die Benutzung der auf diesen Strecken verkehrenden Linien<br />
erlaubt. Die Karte ist an allen Tagen eines Schuljahres (außer der Sommerferien)<br />
gültig. Die Schülerjahresstreckenkarte der <strong>Tarif</strong>zone Osnabrück/Belm (100) ist<br />
ausschließlich im Vorverkauf erhältlich. Für eine verlorene oder abhanden gekommene<br />
Schülerjahresstreckenkarte wird innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von<br />
einem Schuljahr einmal eine Ersatzkarte ausgestellt. Erstattungen werden nicht<br />
vorgenommen.<br />
Der NachtBus kann mit der Schülerjahresstreckenkarte nur in Verbindung mit einer<br />
Schülerfreizeitkarte genutzt werden. Die NachtBus Linien sind im Fahrplan mit einem<br />
N gekennzeichnet.<br />
3.7.3 Schülersammelzeitkarten<br />
Schülersammelzeitkarten sind Berechtigungskarten im Schülerverkehr, die mit einem<br />
Lichtbild versehen sind <strong>und</strong> innerhalb des Geltungsbereiches für die eingetragenen<br />
Kalenderwochen <strong>und</strong> Kalendermonate gelten. Schülersammelzeitkarten werden von<br />
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