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Tarif und Beförderungsbestimmungen 2012.indd - Stadtwerke ...

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längstens ein Jahr. Beim Wechsel der Ausbildungsstätte wird die K<strong>und</strong>enkarte<br />

ungültig.<br />

Die Wochen-, Monats- <strong>und</strong> Jahresstreckenkarten für Auszubildende werden auf den<br />

Namen einer bestimmten Person ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar. Wochen<strong>und</strong><br />

Monatskarten gelten nur in Verbindung mit einer von der VOS erstellten K<strong>und</strong>enkarte.<br />

Die K<strong>und</strong>enkarte ist Bestandteil des Fahrscheines <strong>und</strong> ist bei den Verkehrsunternehmen<br />

der VOS <strong>und</strong> in den Schulen erhältlich. Die Schülerk<strong>und</strong>enkarte ist bei der<br />

Nutzung von Wochen- <strong>und</strong> Monatskarten für Auszubildende mitzuführen. Die Gültigkeit<br />

der K<strong>und</strong>enkarte kann durch besondere Bekanntmachungen widerrufen werden.<br />

Die K<strong>und</strong>enkarte <strong>und</strong> die Wochen-, Monats- <strong>und</strong> Jahresstreckenkarte für Auszubildende<br />

sind vom Fahrgast persönlich zu unterschreiben. Auf Verlangen ist die rechtmäßige<br />

Benutzung durch Wiederholung der Unterschrift oder durch Vorlage eines<br />

amtlichen Personalausweises nachzuweisen.<br />

Wochen-, Monats- <strong>und</strong> Jahresstreckenkarten berechtigen zu beliebig vielen Fahrten<br />

innerhalb der Geltungsdauer <strong>und</strong> des Geltungsbereiches.<br />

Monatskarten <strong>und</strong> Wochenkarten sind bis zum ersten Werktag des Folgemonats bzw.<br />

der folgenden Woche, 12.00 Uhr, gültig. Ist dieser erste Werktag ein Samstag, gelten<br />

die Karten bis 12.00 Uhr des nächstfolgenden Werktages.<br />

Wochen-, Monats- <strong>und</strong> Jahresstreckenkarten der Preisstufe 0 sind ausschließlich im<br />

Vorverkauf, die der Preisstufen 1 bis 9 auch in den Omnibussen erhältlich.<br />

Für eine verlorene oder abhanden gekommene Wochen-, <strong>und</strong> Monatskarte für Schüler,<br />

Auszubildende <strong>und</strong> Studenten wird kein Ersatz geleistet <strong>und</strong> eine Erstattung nicht<br />

vorgenommen.<br />

3.7.1 Monatsstreckenkarte für Schüler <strong>und</strong> Auszubildende<br />

Monatsstreckenkarten für Schüler der <strong>Tarif</strong>zone Osnabrück/Belm (100) berechtigen<br />

zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb der auf der K<strong>und</strong>enkarte gekennzeichneten<br />

Strecken. Es ist ausschließlich die Benutzung der auf diesen Strecken verkehrenden<br />

Linien erlaubt. Die Karte ist an allen Tagen des Monats gültig.<br />

3.7.2 Schülerjahresstreckenkarte<br />

Die Schülerjahresstreckenkarte der <strong>Tarif</strong>zone Osnabrück/Belm (100) berechtigt zu<br />

beliebig häufigen Fahrten innerhalb der auf der Karte gekennzeichneten Strecken.<br />

Es ist ausschließlich die Benutzung der auf diesen Strecken verkehrenden Linien<br />

erlaubt. Die Karte ist an allen Tagen eines Schuljahres (außer der Sommerferien)<br />

gültig. Die Schülerjahresstreckenkarte der <strong>Tarif</strong>zone Osnabrück/Belm (100) ist<br />

ausschließlich im Vorverkauf erhältlich. Für eine verlorene oder abhanden gekommene<br />

Schülerjahresstreckenkarte wird innerhalb des Gültigkeitszeitraumes von<br />

einem Schuljahr einmal eine Ersatzkarte ausgestellt. Erstattungen werden nicht<br />

vorgenommen.<br />

Der NachtBus kann mit der Schülerjahresstreckenkarte nur in Verbindung mit einer<br />

Schülerfreizeitkarte genutzt werden. Die NachtBus Linien sind im Fahrplan mit einem<br />

N gekennzeichnet.<br />

3.7.3 Schülersammelzeitkarten<br />

Schülersammelzeitkarten sind Berechtigungskarten im Schülerverkehr, die mit einem<br />

Lichtbild versehen sind <strong>und</strong> innerhalb des Geltungsbereiches für die eingetragenen<br />

Kalenderwochen <strong>und</strong> Kalendermonate gelten. Schülersammelzeitkarten werden von<br />

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