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Grundlagen des Rechnungswesens und Steuertipps für ...

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II. STEUERLICHE GRUNDLAGEN DER EXISTENZGRÜNDUNG<br />

1. WAHL DER RECHTSFORM<br />

Mit der Wahl der Rechtsform werden neben den ursächlichen gesellschaftsrechtlichen Regelungsbedürfnissen<br />

automatisch auch finanzielle <strong>und</strong> steuerliche Weichen eines Unternehmens<br />

gestellt. Die folgende Übersicht soll die wichtigsten Unterschiede zwischen den Rechtsformen<br />

aufzeigen:<br />

Einzelunternehmer Personengesellschaft Kapitalgesellschaft<br />

Min<strong>des</strong>tkapital nein nein ja<br />

Haftungsbeschränkung nein nein ja<br />

Gesellschaftsvertrag nein<br />

nur bei Vollkaufleuten<br />

Handelsregistereintrag<br />

Offenlegungspflicht<br />

Gewinnermittlung<br />

Unternehmerlohn<br />

Haftung für Schulden<br />

Gewerbesteuer<br />

Einkommen-/<br />

Körperschaftsteuer<br />

Umsatzsteuer<br />

Schenkung-/ Erbschaftsteuer<br />

erforderlich;<br />

ab 2007 gr<strong>und</strong>sätzlich in<br />

elektronischer Form<br />

nein<br />

durch Einnahmen-<br />

Überschuss-Rechnung, bei<br />

Vollkaufleuten: durch Bilanzierung<br />

nicht als Betriebsausgabe<br />

abziehbar<br />

mit dem gesamten Vermögen<br />

<strong>des</strong> Unternehmers<br />

Freibetrag von 24.500 EUR,<br />

Staffeltarif, gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

auf Einkommensteuer<br />

anrechenbar<br />

Betriebsinhaber zahlt Einkommensteuer<br />

Betriebsinhaber ist Unternehmer<br />

i. d. R. schriftlich<br />

notariell beurk<strong>und</strong>et<br />

u. U. notariell beurk<strong>und</strong>et<br />

bei OHG / KG durch vertretungsberechtigte<br />

Person erforderlich;<br />

ab 2007 gr<strong>und</strong>sätzlich in elektro-<br />

erforderlich;<br />

ab 2007 gr<strong>und</strong>sätzlich in elektronischer<br />

Form<br />

nischer Form<br />

Personengesellschaft ohne eine<br />

natürliche Person als persönlich ja, alle<br />

haftenden Gesellschafter<br />

i.d.R. durch Bilanzierung durch Bilanzierung<br />

steuerlich nicht als Betriebsausgabe<br />

abziehbar (regelmäßig<br />

handelsrechtlich<br />

als Gehalt absetzbar<br />

absetzbar)<br />

vollhaftende Gesellschafter mit<br />

gesamtem Vermögen, Kommanditisten<br />

in Höhe ihrer Einla-<br />

Gesellschaft<br />

begrenzt auf das Vermögen der<br />

ge<br />

Freibetrag <strong>und</strong> Staffeltarif wie<br />

bei Einzelunternehmer, anteilig<br />

kein Freibetrag, kein Staffeltarif,<br />

/ vollständig anrechenbar auf<br />

gewerbesteuerpflichtig ist die<br />

Einkommensteuer, gewerbesteuerpflichtig<br />

ist die Personen-<br />

Kapitalgesellschaft<br />

gesellschaft<br />

Personengesellschaft selbst<br />

nicht steuerpflichtig: Gewinn/ Gewinn unterliegt Körperschaft-<br />

Verlust einheitlich festgestellt steuer, Gewinnausschüttung an<br />

<strong>und</strong> auf einzelne Gesellschafter Gesellschafter unterliegt bei diesem<br />

zur Hälfte der Einkommens-<br />

aufgeteilt <strong>und</strong> mit jeweils persönlichem<br />

Einkommen-<br />

teuer<br />

steuersatz versteuert<br />

Personengesellschaft ist Unternehmer<br />

Kapitalgesellschaft ist Unternehmer<br />

Erwerb von Betriebsvermögen bei Tod <strong>und</strong> im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

bis zu 225.000 EUR steuerfrei; verbleibender Betrag ist mit 65 % anzusetzen. Außerdem ist persönlicher<br />

Freibetrag zu beachten.<br />

Die komplizierten rechtlichen Vorschriften machen in der Regel eine rechtliche Beratung notwendig.

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