Buchhaltungsservice und Kontierung - starterzentrum-rlp.de
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IHK-Information<br />
<strong>Buchhaltungsservice</strong> <strong>und</strong> <strong>Kontierung</strong><br />
Selbständige Kontierer erledigen für an<strong>de</strong>re Gewerbetreiben<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Freiberufler die Buchung<br />
laufen<strong>de</strong>r Geschäftsvorfälle, die laufen<strong>de</strong> Lohnabrechnung <strong>und</strong> das Fertigen <strong>de</strong>r Lohnsteuer-<br />
Anmeldungen.<br />
Die Abgrenzung von <strong>Buchhaltungsservice</strong>-Dienstleistern <strong>und</strong> Kontierern gegenüber<br />
Steuerberatern ist nicht immer einfach. Probleme gibt es oftmals bei <strong>de</strong>r Werbung für<br />
<strong>Kontierung</strong>sdienstleistungen. Das Merkblatt gibt Informationen über rechtliche<br />
Rahmenbedingungen, Umfang <strong>de</strong>r zulässigen Tätigkeiten <strong>und</strong> Werbung.<br />
1. Gesetzliche Voraussetzungen<br />
Um als selbständiger Kontierer arbeiten zu können, müssen gem. § 6 Nr. 4 StBerG folgen<strong>de</strong><br />
Voraussetzungen gegeben sein:<br />
?? eine Abschlussprüfung im steuer- <strong>und</strong> wirtschaftsberaten<strong>de</strong>n Ausbildungsberuf o<strong>de</strong>r<br />
?? eine bestan<strong>de</strong>ne Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Beruf o<strong>de</strong>r<br />
?? <strong>de</strong>r Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung, belegt durch die erfolgreiche Absolvierung <strong>de</strong>r<br />
Bilanzbuchhalterprüfung, Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums o<strong>de</strong>r<br />
einer Steuerinspektoren-Prüfung.<br />
Neben diesen Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an die berufliche Vorbildung ist es erfor<strong>de</strong>rlich, dass <strong>de</strong>r<br />
künftige selbständige Buchführungshelfer eine hauptberufliche (min<strong>de</strong>stens 16 Wochenst<strong>und</strong>en)<br />
praktische Tätigkeit im erlernten Beruf von min<strong>de</strong>stens drei Jahren nachweisen kann.<br />
Juristische Personen, die beispielsweise als Rechenzentren tätig sind, sind Kontierern<br />
gleichgestellt, sofern ihre Dienste durch entsprechend vorgebil<strong>de</strong>te Personen verantwortlich<br />
erbracht wer<strong>de</strong>n. ”Verantwortlich erbringen” heißt nicht, dass <strong>de</strong>r Betreffen<strong>de</strong> je<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r<br />
zulässigen Hilfe verb<strong>und</strong>ene Tätigkeit selbst ausüben muss. Jedoch muss die tatsächliche <strong>und</strong><br />
rechtliche Verantwortung für die Ausführung <strong>de</strong>s Auftrages bei einer Person liegen, die eine<br />
ausreichen<strong>de</strong> Ausbildung <strong>und</strong> berufliche Erfahrung besitzt.<br />
2. Umfang <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />
Erlaubte Tätigkeiten <strong>de</strong>s Buchführungshelfers sind:<br />
?? laufen<strong>de</strong> Geschäftsvorfälle verbuchen<br />
?? die <strong>de</strong>r Buchung zugr<strong>und</strong>e liegen<strong>de</strong>n Belege mit <strong>de</strong>m Buchungssatz versehen<br />
?? die laufen<strong>de</strong> Lohnbuchhaltung übernehmen <strong>und</strong><br />
?? die Lohnsteueranmeldungen erstellen.<br />
Zulässig sind nur Buchführungsarbeiten im Rahmen einer bereits eingerichteten Buchhaltung.<br />
Der Buchführungshelfer darf Unterlagen, die bestimmte Geschäftsvorfälle betreffen, sammeln<br />
<strong>und</strong> entschei<strong>de</strong>n, welche einzelnen Konten innerhalb <strong>de</strong>r Buchhaltung von <strong>de</strong>m Vorfall betroffen<br />
sind sowie <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Buchungssatz aufstellen. Nach diesem Kontieren kann er
korrespondieren<strong>de</strong> Buchungen innerhalb <strong>de</strong>r Buchhaltung durch Eintragung in <strong>de</strong>n<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Konten vornehmen.<br />
Bei <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Lohnbuchhaltung sind folgen<strong>de</strong> Einzeltätigkeiten zugelassen:<br />
?? die Feststellung <strong>de</strong>s Bruttolohnes <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Lohnzahlungszeitraumes<br />
?? die Ermittlung <strong>de</strong>s Lohnsteuerbetrages unter Berücksichtigung anteiliger Freibeträge <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />
in <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte vermerkten persönlichen Daten <strong>de</strong>s jeweiligen Arbeitnehmers<br />
?? die Eintragung <strong>de</strong>s Arbeitslohnes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r abzuziehen<strong>de</strong>n Lohnsteuer in <strong>de</strong>n Lohnkonten <strong>de</strong>s<br />
Arbeitgebers<br />
?? die Erstellung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Finanzamt einzureichen<strong>de</strong>n Lohnsteueranmeldung <strong>de</strong>s Arbeitgebers,<br />
also Arbeiten, die keine schwerwiegen<strong>de</strong>n rechtlichen Wertungen verlangen.<br />
Der Buchführungshelfer darf nicht:<br />
?? eine Buchhaltung einrichten, also einen Kontenrahmen erstellen beziehungsweise einen<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Standardkontenrahmen an die Bedürfnisse <strong>de</strong>s Einzelfalles anpassen (Hinweis:<br />
Der Aufruf eines in <strong>de</strong>r EDV hinterlegten Kontentplanes ist ein mechanischer Vorgang <strong>und</strong><br />
somit <strong>de</strong>m selbständigen Buchhalter erlaubt)<br />
?? <strong>de</strong>n Jahresabschluss eines Unternehmens einschließlich <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n<br />
Abschlussbuchungen ausführen (hierzu sind ganz erhebliche steuer- <strong>und</strong> han<strong>de</strong>lsrechtliche<br />
Kenntnisse notwendig)<br />
?? Jahressteuererklärungen erstellen<br />
?? Steueranmeldungen (wie Umsatzsteuervoranmeldung) anfertigen, soweit es sich nicht<br />
lediglich um Lohnsteueranmeldungen han<strong>de</strong>lt<br />
?? im Bereich <strong>de</strong>r Lohnbuchhaltung Lohnkonten erschließen<br />
?? Lohnsteuerbescheinigungen erstellen beziehungsweise Eintragungen in <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte<br />
vornehmen<br />
?? Lohnzettel ausstellen<br />
?? <strong>de</strong>n nach § 42b Einkommenssteuergesetz vom Arbeitgeber vorzunehmen<strong>de</strong>n<br />
Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.<br />
3. Marketing<br />
K<strong>und</strong>en für Buchführungshelfer sind vor allem kleine <strong>und</strong> mittelständische Betriebe, die aus<br />
Kostengrün<strong>de</strong>n auf eigene fest angestellte Buchführungskräfte verzichten. Weitere potentielle<br />
Auftraggeber sind Steuerberaterbüros. Die komplexe Gesetzgebung macht die Aufgaben <strong>de</strong>r<br />
Steuerberatung <strong>und</strong> Vertretung gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt immer vordringlicher.<br />
Routinearbeiten müssen dahinter oft zurücktreten. Die Dienstleistung <strong>de</strong>r Buchung laufen<strong>de</strong>r<br />
Geschäftsvorfälle <strong>und</strong> <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Lohnabrechnung kann also auch bei großem Arbeitseinsatz<br />
von <strong>de</strong>n Steuerberatern nicht mehr abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> wird somit von <strong>de</strong>n Unternehmern an<br />
Kontierer übertragen.<br />
Im Gegensatz zu Steuerberatern ist es Ihnen gestattet, für Ihren Betrieb zu werben. Dafür bieten<br />
sich Stadtteilzeitungen, Wochenblätter <strong>und</strong> Fachzeitschriften <strong>de</strong>r mittelständischen Gewerbe<br />
sowie ein Eintrag in das Branchentelefonbuch an. In Ihrer Werbung muss jedoch <strong>de</strong>utlich<br />
wer<strong>de</strong>n, dass Sie nur für einen Teilbereich <strong>de</strong>r Buchführung zuständig sind. Anzeigen, in <strong>de</strong>nen<br />
Sie <strong>de</strong>n Begriff ”Buchhaltung” bzw. ”Buchführung” ohne entsprechen<strong>de</strong> Einschränkung<br />
verwen<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n als Verstöße gegen das Gesetz gegen <strong>de</strong>n Unlauteren<br />
Wettbewerb geahn<strong>de</strong>t. Wer mit ”Buchführungsbüro” o<strong>de</strong>r ”Buchführungs-Service” wirbt, läuft<br />
Gefahr, eine Abmahnung zu bekommen.<br />
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Werben Sie mit <strong>de</strong>n Tätigkeiten ”Verbuchen laufen<strong>de</strong>r Geschäftsvorfälle, Kontieren, EDV”. Als<br />
Gewerbebezeichnungen sind zum Beispiel ”Kontierer”, ”Kontier-Service”, ”Kontierbüro”, ”EDV-<br />
Service” möglich. Damit gehen Sie kein Risiko ein.<br />
4. Gesellschaftsform<br />
Für <strong>de</strong>n Buchführungshelfer ist je<strong>de</strong> Rechtsform zulässig. Er kann seine Firma somit als<br />
Einzelunternehmen o<strong>de</strong>r als Personengesellschaft wie zum Beispiel eine KG o<strong>de</strong>r OHG<br />
betreiben. Auch die Eintragung einer GmbH ist möglich.<br />
5.Kontaktadressen:<br />
B<strong>und</strong>esverband <strong>de</strong>r Bilanzbuchhalter <strong>und</strong> Controller e.V. (BVBC)<br />
Am Propsthof 15-17<br />
53121 Bonn<br />
Tel. 0228 96393-0<br />
Fax: 0228 96393-14<br />
www.bvbc.<strong>de</strong><br />
Lan<strong>de</strong>sverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />
Barbara Eicher<br />
Kirberger Straße 26<br />
65558 Kaltenholzhausen<br />
Tel. 06430 91350<br />
Fax 06430 913576<br />
Email: eicher-kaltenholzhausen@t-online.<strong>de</strong><br />
B<strong>und</strong>esverband selbständiger Buchhalter <strong>und</strong> Bilanzbuchhalter (b.b.h.)<br />
Kronenstr. 19<br />
10117 Berlin,<br />
Tel. 01805 25 84 33 (012 €/min)<br />
Fax 030 20912940,<br />
Email: bbh@bbh.<strong>de</strong><br />
Service: Aktuelle Informationen in <strong>de</strong>r Verbandszeitschrift, Rechtsauskünfte an Mitglie<strong>de</strong>r, eigene<br />
Schulungs- <strong>und</strong> Fortbildungsprogramme, berufsständische Interessensvertretung, spezielle<br />
Beratung für Bilanzbuchhalter, die sich selbständig machen wollen (Arbeitskreis selbständiger<br />
Bilanzbuchhalter).<br />
Arbeitskreis selbständiger Bilanzbuchhalter - ASB im B<strong>und</strong>esverband <strong>de</strong>r Bilanzbuchhalter <strong>und</strong><br />
Controller e.V.<br />
B<strong>und</strong>esgeschäftsstelle siehe oben<br />
Arbeitskreisanschrift:<br />
Nadja Hügle-Ginster<br />
Grabenstraße 43<br />
53340 Meckenheim<br />
Tel. 02225 945314<br />
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Ihr Ansprechpartner im IHK-Starterzentrum Ludwigshafen-<br />
Vor<strong>de</strong>rpfalz ist Thomas Engel<br />
Tel. 0621 5904-1520, Fax 0621 5904-1524, Email: thomas.engel@pfalz.ihk24.<strong>de</strong><br />
Stand: Februar 2004<br />
Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr<br />
übernehmen.<br />
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