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Buchhaltungsservice und Kontierung - starterzentrum-rlp.de

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IHK-Information<br />

<strong>Buchhaltungsservice</strong> <strong>und</strong> <strong>Kontierung</strong><br />

Selbständige Kontierer erledigen für an<strong>de</strong>re Gewerbetreiben<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Freiberufler die Buchung<br />

laufen<strong>de</strong>r Geschäftsvorfälle, die laufen<strong>de</strong> Lohnabrechnung <strong>und</strong> das Fertigen <strong>de</strong>r Lohnsteuer-<br />

Anmeldungen.<br />

Die Abgrenzung von <strong>Buchhaltungsservice</strong>-Dienstleistern <strong>und</strong> Kontierern gegenüber<br />

Steuerberatern ist nicht immer einfach. Probleme gibt es oftmals bei <strong>de</strong>r Werbung für<br />

<strong>Kontierung</strong>sdienstleistungen. Das Merkblatt gibt Informationen über rechtliche<br />

Rahmenbedingungen, Umfang <strong>de</strong>r zulässigen Tätigkeiten <strong>und</strong> Werbung.<br />

1. Gesetzliche Voraussetzungen<br />

Um als selbständiger Kontierer arbeiten zu können, müssen gem. § 6 Nr. 4 StBerG folgen<strong>de</strong><br />

Voraussetzungen gegeben sein:<br />

?? eine Abschlussprüfung im steuer- <strong>und</strong> wirtschaftsberaten<strong>de</strong>n Ausbildungsberuf o<strong>de</strong>r<br />

?? eine bestan<strong>de</strong>ne Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Beruf o<strong>de</strong>r<br />

?? <strong>de</strong>r Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung, belegt durch die erfolgreiche Absolvierung <strong>de</strong>r<br />

Bilanzbuchhalterprüfung, Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums o<strong>de</strong>r<br />

einer Steuerinspektoren-Prüfung.<br />

Neben diesen Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen an die berufliche Vorbildung ist es erfor<strong>de</strong>rlich, dass <strong>de</strong>r<br />

künftige selbständige Buchführungshelfer eine hauptberufliche (min<strong>de</strong>stens 16 Wochenst<strong>und</strong>en)<br />

praktische Tätigkeit im erlernten Beruf von min<strong>de</strong>stens drei Jahren nachweisen kann.<br />

Juristische Personen, die beispielsweise als Rechenzentren tätig sind, sind Kontierern<br />

gleichgestellt, sofern ihre Dienste durch entsprechend vorgebil<strong>de</strong>te Personen verantwortlich<br />

erbracht wer<strong>de</strong>n. ”Verantwortlich erbringen” heißt nicht, dass <strong>de</strong>r Betreffen<strong>de</strong> je<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r<br />

zulässigen Hilfe verb<strong>und</strong>ene Tätigkeit selbst ausüben muss. Jedoch muss die tatsächliche <strong>und</strong><br />

rechtliche Verantwortung für die Ausführung <strong>de</strong>s Auftrages bei einer Person liegen, die eine<br />

ausreichen<strong>de</strong> Ausbildung <strong>und</strong> berufliche Erfahrung besitzt.<br />

2. Umfang <strong>de</strong>r Tätigkeit<br />

Erlaubte Tätigkeiten <strong>de</strong>s Buchführungshelfers sind:<br />

?? laufen<strong>de</strong> Geschäftsvorfälle verbuchen<br />

?? die <strong>de</strong>r Buchung zugr<strong>und</strong>e liegen<strong>de</strong>n Belege mit <strong>de</strong>m Buchungssatz versehen<br />

?? die laufen<strong>de</strong> Lohnbuchhaltung übernehmen <strong>und</strong><br />

?? die Lohnsteueranmeldungen erstellen.<br />

Zulässig sind nur Buchführungsarbeiten im Rahmen einer bereits eingerichteten Buchhaltung.<br />

Der Buchführungshelfer darf Unterlagen, die bestimmte Geschäftsvorfälle betreffen, sammeln<br />

<strong>und</strong> entschei<strong>de</strong>n, welche einzelnen Konten innerhalb <strong>de</strong>r Buchhaltung von <strong>de</strong>m Vorfall betroffen<br />

sind sowie <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Buchungssatz aufstellen. Nach diesem Kontieren kann er


korrespondieren<strong>de</strong> Buchungen innerhalb <strong>de</strong>r Buchhaltung durch Eintragung in <strong>de</strong>n<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Konten vornehmen.<br />

Bei <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Lohnbuchhaltung sind folgen<strong>de</strong> Einzeltätigkeiten zugelassen:<br />

?? die Feststellung <strong>de</strong>s Bruttolohnes <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Lohnzahlungszeitraumes<br />

?? die Ermittlung <strong>de</strong>s Lohnsteuerbetrages unter Berücksichtigung anteiliger Freibeträge <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

in <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte vermerkten persönlichen Daten <strong>de</strong>s jeweiligen Arbeitnehmers<br />

?? die Eintragung <strong>de</strong>s Arbeitslohnes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r abzuziehen<strong>de</strong>n Lohnsteuer in <strong>de</strong>n Lohnkonten <strong>de</strong>s<br />

Arbeitgebers<br />

?? die Erstellung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Finanzamt einzureichen<strong>de</strong>n Lohnsteueranmeldung <strong>de</strong>s Arbeitgebers,<br />

also Arbeiten, die keine schwerwiegen<strong>de</strong>n rechtlichen Wertungen verlangen.<br />

Der Buchführungshelfer darf nicht:<br />

?? eine Buchhaltung einrichten, also einen Kontenrahmen erstellen beziehungsweise einen<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Standardkontenrahmen an die Bedürfnisse <strong>de</strong>s Einzelfalles anpassen (Hinweis:<br />

Der Aufruf eines in <strong>de</strong>r EDV hinterlegten Kontentplanes ist ein mechanischer Vorgang <strong>und</strong><br />

somit <strong>de</strong>m selbständigen Buchhalter erlaubt)<br />

?? <strong>de</strong>n Jahresabschluss eines Unternehmens einschließlich <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n<br />

Abschlussbuchungen ausführen (hierzu sind ganz erhebliche steuer- <strong>und</strong> han<strong>de</strong>lsrechtliche<br />

Kenntnisse notwendig)<br />

?? Jahressteuererklärungen erstellen<br />

?? Steueranmeldungen (wie Umsatzsteuervoranmeldung) anfertigen, soweit es sich nicht<br />

lediglich um Lohnsteueranmeldungen han<strong>de</strong>lt<br />

?? im Bereich <strong>de</strong>r Lohnbuchhaltung Lohnkonten erschließen<br />

?? Lohnsteuerbescheinigungen erstellen beziehungsweise Eintragungen in <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte<br />

vornehmen<br />

?? Lohnzettel ausstellen<br />

?? <strong>de</strong>n nach § 42b Einkommenssteuergesetz vom Arbeitgeber vorzunehmen<strong>de</strong>n<br />

Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.<br />

3. Marketing<br />

K<strong>und</strong>en für Buchführungshelfer sind vor allem kleine <strong>und</strong> mittelständische Betriebe, die aus<br />

Kostengrün<strong>de</strong>n auf eigene fest angestellte Buchführungskräfte verzichten. Weitere potentielle<br />

Auftraggeber sind Steuerberaterbüros. Die komplexe Gesetzgebung macht die Aufgaben <strong>de</strong>r<br />

Steuerberatung <strong>und</strong> Vertretung gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt immer vordringlicher.<br />

Routinearbeiten müssen dahinter oft zurücktreten. Die Dienstleistung <strong>de</strong>r Buchung laufen<strong>de</strong>r<br />

Geschäftsvorfälle <strong>und</strong> <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Lohnabrechnung kann also auch bei großem Arbeitseinsatz<br />

von <strong>de</strong>n Steuerberatern nicht mehr abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> wird somit von <strong>de</strong>n Unternehmern an<br />

Kontierer übertragen.<br />

Im Gegensatz zu Steuerberatern ist es Ihnen gestattet, für Ihren Betrieb zu werben. Dafür bieten<br />

sich Stadtteilzeitungen, Wochenblätter <strong>und</strong> Fachzeitschriften <strong>de</strong>r mittelständischen Gewerbe<br />

sowie ein Eintrag in das Branchentelefonbuch an. In Ihrer Werbung muss jedoch <strong>de</strong>utlich<br />

wer<strong>de</strong>n, dass Sie nur für einen Teilbereich <strong>de</strong>r Buchführung zuständig sind. Anzeigen, in <strong>de</strong>nen<br />

Sie <strong>de</strong>n Begriff ”Buchhaltung” bzw. ”Buchführung” ohne entsprechen<strong>de</strong> Einschränkung<br />

verwen<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n als Verstöße gegen das Gesetz gegen <strong>de</strong>n Unlauteren<br />

Wettbewerb geahn<strong>de</strong>t. Wer mit ”Buchführungsbüro” o<strong>de</strong>r ”Buchführungs-Service” wirbt, läuft<br />

Gefahr, eine Abmahnung zu bekommen.<br />

2


Werben Sie mit <strong>de</strong>n Tätigkeiten ”Verbuchen laufen<strong>de</strong>r Geschäftsvorfälle, Kontieren, EDV”. Als<br />

Gewerbebezeichnungen sind zum Beispiel ”Kontierer”, ”Kontier-Service”, ”Kontierbüro”, ”EDV-<br />

Service” möglich. Damit gehen Sie kein Risiko ein.<br />

4. Gesellschaftsform<br />

Für <strong>de</strong>n Buchführungshelfer ist je<strong>de</strong> Rechtsform zulässig. Er kann seine Firma somit als<br />

Einzelunternehmen o<strong>de</strong>r als Personengesellschaft wie zum Beispiel eine KG o<strong>de</strong>r OHG<br />

betreiben. Auch die Eintragung einer GmbH ist möglich.<br />

5.Kontaktadressen:<br />

B<strong>und</strong>esverband <strong>de</strong>r Bilanzbuchhalter <strong>und</strong> Controller e.V. (BVBC)<br />

Am Propsthof 15-17<br />

53121 Bonn<br />

Tel. 0228 96393-0<br />

Fax: 0228 96393-14<br />

www.bvbc.<strong>de</strong><br />

Lan<strong>de</strong>sverband Rheinland-Pfalz e.V.<br />

Barbara Eicher<br />

Kirberger Straße 26<br />

65558 Kaltenholzhausen<br />

Tel. 06430 91350<br />

Fax 06430 913576<br />

Email: eicher-kaltenholzhausen@t-online.<strong>de</strong><br />

B<strong>und</strong>esverband selbständiger Buchhalter <strong>und</strong> Bilanzbuchhalter (b.b.h.)<br />

Kronenstr. 19<br />

10117 Berlin,<br />

Tel. 01805 25 84 33 (012 €/min)<br />

Fax 030 20912940,<br />

Email: bbh@bbh.<strong>de</strong><br />

Service: Aktuelle Informationen in <strong>de</strong>r Verbandszeitschrift, Rechtsauskünfte an Mitglie<strong>de</strong>r, eigene<br />

Schulungs- <strong>und</strong> Fortbildungsprogramme, berufsständische Interessensvertretung, spezielle<br />

Beratung für Bilanzbuchhalter, die sich selbständig machen wollen (Arbeitskreis selbständiger<br />

Bilanzbuchhalter).<br />

Arbeitskreis selbständiger Bilanzbuchhalter - ASB im B<strong>und</strong>esverband <strong>de</strong>r Bilanzbuchhalter <strong>und</strong><br />

Controller e.V.<br />

B<strong>und</strong>esgeschäftsstelle siehe oben<br />

Arbeitskreisanschrift:<br />

Nadja Hügle-Ginster<br />

Grabenstraße 43<br />

53340 Meckenheim<br />

Tel. 02225 945314<br />

3


Ihr Ansprechpartner im IHK-Starterzentrum Ludwigshafen-<br />

Vor<strong>de</strong>rpfalz ist Thomas Engel<br />

Tel. 0621 5904-1520, Fax 0621 5904-1524, Email: thomas.engel@pfalz.ihk24.<strong>de</strong><br />

Stand: Februar 2004<br />

Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr<br />

übernehmen.<br />

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