Buchhaltungsservice und Kontierung - starterzentrum-rlp.de
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korrespondieren<strong>de</strong> Buchungen innerhalb <strong>de</strong>r Buchhaltung durch Eintragung in <strong>de</strong>n<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Konten vornehmen.<br />
Bei <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Lohnbuchhaltung sind folgen<strong>de</strong> Einzeltätigkeiten zugelassen:<br />
?? die Feststellung <strong>de</strong>s Bruttolohnes <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Lohnzahlungszeitraumes<br />
?? die Ermittlung <strong>de</strong>s Lohnsteuerbetrages unter Berücksichtigung anteiliger Freibeträge <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />
in <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte vermerkten persönlichen Daten <strong>de</strong>s jeweiligen Arbeitnehmers<br />
?? die Eintragung <strong>de</strong>s Arbeitslohnes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r abzuziehen<strong>de</strong>n Lohnsteuer in <strong>de</strong>n Lohnkonten <strong>de</strong>s<br />
Arbeitgebers<br />
?? die Erstellung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Finanzamt einzureichen<strong>de</strong>n Lohnsteueranmeldung <strong>de</strong>s Arbeitgebers,<br />
also Arbeiten, die keine schwerwiegen<strong>de</strong>n rechtlichen Wertungen verlangen.<br />
Der Buchführungshelfer darf nicht:<br />
?? eine Buchhaltung einrichten, also einen Kontenrahmen erstellen beziehungsweise einen<br />
vorhan<strong>de</strong>nen Standardkontenrahmen an die Bedürfnisse <strong>de</strong>s Einzelfalles anpassen (Hinweis:<br />
Der Aufruf eines in <strong>de</strong>r EDV hinterlegten Kontentplanes ist ein mechanischer Vorgang <strong>und</strong><br />
somit <strong>de</strong>m selbständigen Buchhalter erlaubt)<br />
?? <strong>de</strong>n Jahresabschluss eines Unternehmens einschließlich <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n<br />
Abschlussbuchungen ausführen (hierzu sind ganz erhebliche steuer- <strong>und</strong> han<strong>de</strong>lsrechtliche<br />
Kenntnisse notwendig)<br />
?? Jahressteuererklärungen erstellen<br />
?? Steueranmeldungen (wie Umsatzsteuervoranmeldung) anfertigen, soweit es sich nicht<br />
lediglich um Lohnsteueranmeldungen han<strong>de</strong>lt<br />
?? im Bereich <strong>de</strong>r Lohnbuchhaltung Lohnkonten erschließen<br />
?? Lohnsteuerbescheinigungen erstellen beziehungsweise Eintragungen in <strong>de</strong>r Lohnsteuerkarte<br />
vornehmen<br />
?? Lohnzettel ausstellen<br />
?? <strong>de</strong>n nach § 42b Einkommenssteuergesetz vom Arbeitgeber vorzunehmen<strong>de</strong>n<br />
Lohnsteuerjahresausgleich durchführen.<br />
3. Marketing<br />
K<strong>und</strong>en für Buchführungshelfer sind vor allem kleine <strong>und</strong> mittelständische Betriebe, die aus<br />
Kostengrün<strong>de</strong>n auf eigene fest angestellte Buchführungskräfte verzichten. Weitere potentielle<br />
Auftraggeber sind Steuerberaterbüros. Die komplexe Gesetzgebung macht die Aufgaben <strong>de</strong>r<br />
Steuerberatung <strong>und</strong> Vertretung gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt immer vordringlicher.<br />
Routinearbeiten müssen dahinter oft zurücktreten. Die Dienstleistung <strong>de</strong>r Buchung laufen<strong>de</strong>r<br />
Geschäftsvorfälle <strong>und</strong> <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Lohnabrechnung kann also auch bei großem Arbeitseinsatz<br />
von <strong>de</strong>n Steuerberatern nicht mehr abge<strong>de</strong>ckt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> wird somit von <strong>de</strong>n Unternehmern an<br />
Kontierer übertragen.<br />
Im Gegensatz zu Steuerberatern ist es Ihnen gestattet, für Ihren Betrieb zu werben. Dafür bieten<br />
sich Stadtteilzeitungen, Wochenblätter <strong>und</strong> Fachzeitschriften <strong>de</strong>r mittelständischen Gewerbe<br />
sowie ein Eintrag in das Branchentelefonbuch an. In Ihrer Werbung muss jedoch <strong>de</strong>utlich<br />
wer<strong>de</strong>n, dass Sie nur für einen Teilbereich <strong>de</strong>r Buchführung zuständig sind. Anzeigen, in <strong>de</strong>nen<br />
Sie <strong>de</strong>n Begriff ”Buchhaltung” bzw. ”Buchführung” ohne entsprechen<strong>de</strong> Einschränkung<br />
verwen<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n als Verstöße gegen das Gesetz gegen <strong>de</strong>n Unlauteren<br />
Wettbewerb geahn<strong>de</strong>t. Wer mit ”Buchführungsbüro” o<strong>de</strong>r ”Buchführungs-Service” wirbt, läuft<br />
Gefahr, eine Abmahnung zu bekommen.<br />
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