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208 - Stadt Staßfurt

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Salzlandbote<br />

Amtliches Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> Staßfurt<br />

mit den Ortsteilen Athensleben, Atzendorf, Brumby,<br />

Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben, Löbnitz (Bode),<br />

Löderburg, Lust, Neundorf (Anhalt),<br />

Neu Staßfurt, Rathmannsdorf, Rothenförde, Üllnitz<br />

21. Jahrgang 30.12.2011 Nr. <strong>208</strong><br />

Inhalt:<br />

Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> Staßfurt für das Haushaltsjahr 2012<br />

Beschlussfassungen des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben vom<br />

15.12.2011<br />

Haushaltssatzung der <strong>Stadt</strong> Staßfurt für das Haushaltsjahr 2012<br />

Aufgrund des § 158 der Gemeindeordnung des<br />

Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung<br />

der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl LSA S.<br />

383) in der derzeit gültigen Fassung hat der <strong>Stadt</strong>rat<br />

der <strong>Stadt</strong> Staßfurt in der Sitzung am 24.11.2011<br />

folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2012 beschlossen.<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird<br />

im<br />

Verwaltungshaushalt<br />

in der Einnahme auf 37.442.300,00 €<br />

in der Ausgabe auf 37.442.300,00 €<br />

Vermögenshaushalt<br />

in der Einnahme auf 4.904.300,00 €<br />

in der Ausgabe auf 4.904.300,00 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen und für<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

(Kreditermächtigung) wird auf 0,00 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

wird auf 320.000,00 € festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im<br />

Haushaltsjahr 2012 zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen,<br />

wird auf<br />

8.000.000,00 €<br />

festgesetzt.<br />

Staßfurt, den 27.12.2011<br />

gez. René Zok<br />

Oberbürgermeister<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der<br />

<strong>Stadt</strong> Staßfurt<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das<br />

Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

Die Haushaltssatzung wurde mit ihren Anlagen, dem<br />

Salzlandkreis am 09.12.2011 zur Rechtskontrolle<br />

vorgelegt.<br />

Eine Beanstandung für das Haushaltsjahr liegt nicht<br />

vor.<br />

Die Kreditaufnahme wurde auf Null gesetzt, so dass<br />

eine aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 2<br />

der Haushaltssatzung nicht erforderlich ist.<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen<br />

wird auf 320.000,00 € festgesetzt.<br />

Der Haushaltsplan liegt nach § 94 Abs. 3 GO LSA<br />

vom 02.01.2012 bis zum 09.01.2012<br />

zur Einsichtnahme im Haus II der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

Staßfurt, Steinstr. 38, Zimmer 219 öffentlich aus.


Beschlussfassungen des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben vom 15.12.2011<br />

Beschluss-Nr.: 555/2011 - Vergabeangelegenheit<br />

Beschluss-Nr.: 556/2011 - Vergabeangelegenheit<br />

Herausgeberin: <strong>Stadt</strong> Staßfurt, Hohenerxlebener Straße 12, 39418 Staßfurt<br />

E-Mail: amtsblatt@stassfurt.de<br />

Auflage: 600 Exemplare ● Bezug: kostenlos<br />

Satz und Druck: <strong>Stadt</strong> Staßfurt<br />

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