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Mandantenbrief

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<strong>Mandantenbrief</strong> der Kanzlei Harald Freiherr von Dörnberg Sept. 2008<br />

Nichteheliche<br />

Lebensgemeinschaft: Wer<br />

"hat", der darf allein darüber<br />

bestimmen<br />

(Val) Lebt ein Paar in nichtehelicher<br />

Lebensgemeinschaft in einem Haus, das einem der<br />

Partner gehört, so kann dieser auch nach langer<br />

Gemeinsamkeit verlangen, dass der Mitbewohner (die<br />

Mitbewohnerin) auszieht, wenn vertraglich nichts<br />

Gegenteiliges vereinbart wurde. Das gilt selbst dann,<br />

wenn der geschasste Partner zuvor den Eigentümer<br />

gepflegt hatte. Der Bundesgerichtshof hob den<br />

Unterschied zwischen Eheleuten und Nichtehelichen<br />

hervor. Letztere müssten sich dem Willen des<br />

Hausbesitzers fügen.<br />

Hier zog die Hauseigentümerin, die an Demenz erkrankt<br />

war, in ein Pflegeheim um. Für sie wurde ein Betreuer<br />

bestellt, der den bisherigen Mitbewohner aufforderte,<br />

das Haus zu verlassen. Da er das nicht tat, verlangte der<br />

Betreuer neben der Herausgabe der Immobilie die<br />

ortsangemessene Miete. Der Bundesgerichtshof<br />

bestätigte dieses Recht.<br />

Bundesgerichtshof, XII ZR 110/06<br />

Arbeitsrecht: Geht die Ehe in<br />

die Brüche, bricht auch die<br />

Zurückhaltung ein<br />

(Val) Hat eine Ehefrau mehrere Monate im Betrieb ihres<br />

Mannes gegen ein Entgelt von 1.100 Euro monatlich<br />

gearbeitet, was durch Lohnnachweise in der<br />

Buchhaltung dokumentiert wurde, behauptet er aber,<br />

seiner Frau das Nettogehalt jeweils bar ausgezahlt zu<br />

haben, so muss er die Gehälter erneut anweisen, wenn<br />

er nicht beweisen kann, wann und auf welche Weise er<br />

die Beträge übergeben haben will.<br />

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz verurteilte ihn<br />

zur "Nachzahlung", zumal der (inzwischen getrennt<br />

lebende) Ehemann sich in Widersprüche verwickelte,<br />

indem er zum Beispiel sowohl behauptet hatte,<br />

entsprechende Summen vom Konto abgehoben (und<br />

"übergeben") zu haben, dann aber auch durch seinen<br />

Anwalt argumentieren ließ, die Frau habe sich am<br />

gemeinsamen Konto jeweils selbst bedient und die<br />

Beträge mit ihren Gehaltsforderungen "verrechnet".<br />

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 6 Sa 206/08<br />

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