Mandantenbrief
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<strong>Mandantenbrief</strong> der Kanzlei Harald Freiherr von Dörnberg Sept. 2008<br />
Nichteheliche<br />
Lebensgemeinschaft: Wer<br />
"hat", der darf allein darüber<br />
bestimmen<br />
(Val) Lebt ein Paar in nichtehelicher<br />
Lebensgemeinschaft in einem Haus, das einem der<br />
Partner gehört, so kann dieser auch nach langer<br />
Gemeinsamkeit verlangen, dass der Mitbewohner (die<br />
Mitbewohnerin) auszieht, wenn vertraglich nichts<br />
Gegenteiliges vereinbart wurde. Das gilt selbst dann,<br />
wenn der geschasste Partner zuvor den Eigentümer<br />
gepflegt hatte. Der Bundesgerichtshof hob den<br />
Unterschied zwischen Eheleuten und Nichtehelichen<br />
hervor. Letztere müssten sich dem Willen des<br />
Hausbesitzers fügen.<br />
Hier zog die Hauseigentümerin, die an Demenz erkrankt<br />
war, in ein Pflegeheim um. Für sie wurde ein Betreuer<br />
bestellt, der den bisherigen Mitbewohner aufforderte,<br />
das Haus zu verlassen. Da er das nicht tat, verlangte der<br />
Betreuer neben der Herausgabe der Immobilie die<br />
ortsangemessene Miete. Der Bundesgerichtshof<br />
bestätigte dieses Recht.<br />
Bundesgerichtshof, XII ZR 110/06<br />
Arbeitsrecht: Geht die Ehe in<br />
die Brüche, bricht auch die<br />
Zurückhaltung ein<br />
(Val) Hat eine Ehefrau mehrere Monate im Betrieb ihres<br />
Mannes gegen ein Entgelt von 1.100 Euro monatlich<br />
gearbeitet, was durch Lohnnachweise in der<br />
Buchhaltung dokumentiert wurde, behauptet er aber,<br />
seiner Frau das Nettogehalt jeweils bar ausgezahlt zu<br />
haben, so muss er die Gehälter erneut anweisen, wenn<br />
er nicht beweisen kann, wann und auf welche Weise er<br />
die Beträge übergeben haben will.<br />
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz verurteilte ihn<br />
zur "Nachzahlung", zumal der (inzwischen getrennt<br />
lebende) Ehemann sich in Widersprüche verwickelte,<br />
indem er zum Beispiel sowohl behauptet hatte,<br />
entsprechende Summen vom Konto abgehoben (und<br />
"übergeben") zu haben, dann aber auch durch seinen<br />
Anwalt argumentieren ließ, die Frau habe sich am<br />
gemeinsamen Konto jeweils selbst bedient und die<br />
Beträge mit ihren Gehaltsforderungen "verrechnet".<br />
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 6 Sa 206/08<br />
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