Rahmenvereinbarung zur Verkehrsfähigkeit von ... - phagro
Rahmenvereinbarung zur Verkehrsfähigkeit von ... - phagro
Rahmenvereinbarung zur Verkehrsfähigkeit von ... - phagro
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
7. Der Verkäufer verpflichtet sich, bei begründeten Zweifeln an der Einhaltung der<br />
übernommenen Zusicherungen, insbesondere bei behördlichen Beanstandungen<br />
der gelieferten Produkte, dem Käufer auf Verlangen sämtliche Informationen, die<br />
im Zusammenhang mit einem derartigen Vorkommnis <strong>zur</strong> Aufklärung bzw. Schadloshaltung<br />
förderlich sein können, unverzüglich und lückenlos <strong>zur</strong> Verfügung zu<br />
stellen. Dabei kann die Bekanntgabe des oder der Vorlieferanten solange verweigert<br />
werden, bis durch Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen das<br />
Vorliegen <strong>von</strong> Tatsachen, die einen Verstoß gegen die übernommenen Zusicherungen<br />
darstellen, nachgewiesen ist. Sofern der Sachverständige zu einem solchen<br />
Ergebnis gelangt, trägt der Verkäufer die Kosten des Gutachtens.<br />
8. Wird eine der vom Verkäufer gemäß dieser Vereinbarung übernommenen<br />
Zusicherungen hinsichtlich der Einordnung des Produktes als Lebensmittel bzw.<br />
der Übereinstimmung mit lebensmittelrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten,<br />
nimmt der Verkäufer alle beanstandeten Produkte vom Käufer <strong>zur</strong> vollen Gutschrift<br />
<strong>zur</strong>ück und stellt den Käufer <strong>von</strong> sämtlichen Forderungen Dritter frei, die<br />
sich im Zusammenhang mit Verstößen gegen die übernommenen Zusicherungen<br />
ergeben.<br />
9. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei wiederholten Verstößen<br />
gegen diese <strong>Rahmenvereinbarung</strong>, ist der Käufer <strong>zur</strong> fristlosen Kündigung der<br />
Geschäftsbeziehungen mit dem Verkäufer berechtigt. Von der Kündigung bleiben<br />
die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechten und Pflichten im Hinblick<br />
auf die bis dahin getätigten Lieferungen unberührt. Das Geltendmachen weiterer<br />
Ansprüche aus allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten, insbesondere<br />
das Vorgehen gegen die beim Verkäufer jeweils handelnden Personen,<br />
bleibt ausdrücklich vorbehalten.<br />
10. Dem Verkäufer ist bekannt, dass Verstöße gegen lebensmittel- und arzneimittelrechtliche<br />
Vorschriften als Straftaten auch mit Freiheitsstrafe geahndet werden<br />
können.<br />
11. Diese <strong>Rahmenvereinbarung</strong> ist wesentlicher Bestandteil jedes Kaufvertrages zwischen<br />
den Parteien über Lebensmittel.<br />
12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Rahmenvertrages unwirksam oder undurchführbar<br />
sein oder werden oder sollten sich wesentliche Vertragslücken zeigen,<br />
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hier<strong>von</strong> nicht berührt. In<br />
diesem Fall soll an die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung<br />
eine solche treten, die wirksam bzw. durchführbar ist und dem <strong>von</strong> den Parteien<br />
ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung<br />
wesentlicher Vertragslücken.<br />
Ort, Datum<br />
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des<br />
Verkäufers<br />
Ort, Datum<br />
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des<br />
Käufers<br />
Seite 2 <strong>von</strong> 2 der <strong>Rahmenvereinbarung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Verkehrsfähigkeit</strong> <strong>von</strong> Lebensmitteln