Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung - Statistik ...
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Quellenverzeichnis:<br />
[1] Umweltbundesamt: "Aktuelles zum Umweltbarometer“, 22. Mai 2003<br />
[2] Landesentwicklungsplan 2012 - Entwurf für das Beteiligungsverfahren,<br />
Sächsisches Staatsministerium des Innern, 20. Dezember 2011<br />
[3] Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - Bodenfläche <strong>nach</strong> <strong>Art</strong> <strong>der</strong> <strong>tatsächlichen</strong><br />
<strong>Nutzung</strong>, Fachserie 3, Reihe 5.1 Statistisches Bundesamt,<br />
Wiesbaden 2009<br />
Erläuterungen<br />
Den Ergebnissen liegt <strong>der</strong> Gebietsstand 31. Dezember<br />
2011 zugrunde.<br />
Begriffsbestimmung<br />
<strong>Art</strong> <strong>der</strong> <strong>tatsächlichen</strong> <strong>Nutzung</strong><br />
<strong>Art</strong> <strong>der</strong> im Liegenschaftskataster <strong>der</strong> Vermessungsverwaltung<br />
hinterlegten örtlichen Bodennutzung <strong>nach</strong> dem<br />
Verzeichnis <strong>der</strong> flächenbezogenen <strong>Nutzung</strong>sarten und<br />
ihrer Begriffsbestimmungen (<strong>Nutzung</strong>sartenschlüsselverzeichnis)<br />
<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Vermessungsverwaltungen<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />
(AdV).<br />
Siedlungs- und Verkehrsfläche<br />
100/200, 300 ohne 310, 400, 500, 940<br />
Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten,<br />
die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche<br />
bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion<br />
gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus <strong>der</strong><br />
Gebäude- und Freifläche, <strong>der</strong> Betriebsfläche (ohne Abbauland),<br />
<strong>der</strong> Erholungsfläche, <strong>der</strong> Verkehrsfläche und <strong>der</strong><br />
Fläche für Friedhöfe zusammen, Sie kann keineswegs mit<br />
dem Begriff „versiegelt“ gleichgesetzt werden, da sie einen<br />
nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht<br />
versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.<br />
Gebäude- und Freifläche<br />
100/200<br />
Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute<br />
Flächen (Freiflächen), die Zwecken <strong>der</strong> Gebäude untergeordnet<br />
sind. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen<br />
insbeson<strong>der</strong>e Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze<br />
usw., die mit <strong>der</strong> Bebauung im Zusammenhang<br />
stehen.<br />
Betriebsfläche<br />
300<br />
Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell o<strong>der</strong> für<br />
Zwecke <strong>der</strong> Ver- und Entsorgung genutzt werden (z. B.<br />
Abbauland, Halde, Lagerplatz, Versorgungsanlage, Entsorgungsanlage).<br />
Abbauland<br />
310<br />
Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau <strong>der</strong><br />
Bodensubstanz genutzt werden (z. B. Sand, Kies, Kohle).<br />
Erholungsfläche<br />
400<br />
Unbebaute Flächen, die dem Sport und <strong>der</strong> Erholung dienen<br />
(z. B. Sportfläche, Park, Zoologischer Garten, Campingplatz,<br />
Kleingarten).<br />
Verkehrsfläche<br />
500<br />
Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- o<strong>der</strong><br />
Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den<br />
Wasserstraßen dienen.<br />
Straße<br />
510<br />
Unbebaute Flächen, die <strong>nach</strong> allgemeiner Auffassung als<br />
„Straße“ zu bezeichnen sind, Hierzu gehören auch die mit<br />
<strong>der</strong> Straße in unmittelbarer Verbindung stehenden Gehund<br />
Radwege.<br />
Weg<br />
520<br />
Unbebaute Flächen, die <strong>nach</strong> allgemeiner Auffassung als<br />
„Weg“ zu bezeichnen sind (z. B. Fuß- und Radweg, Reitweg).<br />
Platz<br />
530<br />
Unbebaute Flächen, die vorherrschend zum Abstellen von<br />
Fahrzeugen, Abhalten von Märkten o<strong>der</strong> Durchführen von<br />
Veranstaltungen dienen.<br />
Landwirtschaftsfläche<br />
600<br />
Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, <strong>der</strong> Wiesen- und<br />
Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- o<strong>der</strong> Weinbau dienen<br />
sowie Moor und Heide.<br />
Waldfläche<br />
700<br />
Unbebaute Flächen, die mit Bäumen o<strong>der</strong> Sträuchern bewachsen<br />
sind, Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen,<br />
Wildäsungsflächen u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie<br />
in <strong>der</strong> Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück<br />
ausgewiesen sind.<br />
Wasserfläche<br />
800<br />
Flächen, die ständig o<strong>der</strong> zeitweilig mit Wasser bedeckt<br />
sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen o<strong>der</strong><br />
künstlichen Betten abfließt o<strong>der</strong> steht. Hierzu gehören in<br />
<strong>der</strong> Regel auch Böschungen, Uferbefestigungen u. dgl.<br />
Flächen an<strong>der</strong>er <strong>Nutzung</strong><br />
900<br />
Unbebaute Flächen, die nicht mit einer <strong>der</strong> vorgenannten<br />
<strong>Nutzung</strong>sarten bezeichnet werden können (z. B. Übungsgelände,<br />
Schutzfläche, Friedhof, Unland).<br />
© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - A V 1 - j/11