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Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung - Statistik ...

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4<br />

Quellenverzeichnis:<br />

[1] Umweltbundesamt: "Aktuelles zum Umweltbarometer“, 22. Mai 2003<br />

[2] Landesentwicklungsplan 2012 - Entwurf für das Beteiligungsverfahren,<br />

Sächsisches Staatsministerium des Innern, 20. Dezember 2011<br />

[3] Land- und Forstwirtschaft, Fischerei - Bodenfläche <strong>nach</strong> <strong>Art</strong> <strong>der</strong> <strong>tatsächlichen</strong><br />

<strong>Nutzung</strong>, Fachserie 3, Reihe 5.1 Statistisches Bundesamt,<br />

Wiesbaden 2009<br />

Erläuterungen<br />

Den Ergebnissen liegt <strong>der</strong> Gebietsstand 31. Dezember<br />

2011 zugrunde.<br />

Begriffsbestimmung<br />

<strong>Art</strong> <strong>der</strong> <strong>tatsächlichen</strong> <strong>Nutzung</strong><br />

<strong>Art</strong> <strong>der</strong> im Liegenschaftskataster <strong>der</strong> Vermessungsverwaltung<br />

hinterlegten örtlichen Bodennutzung <strong>nach</strong> dem<br />

Verzeichnis <strong>der</strong> flächenbezogenen <strong>Nutzung</strong>sarten und<br />

ihrer Begriffsbestimmungen (<strong>Nutzung</strong>sartenschlüsselverzeichnis)<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Vermessungsverwaltungen<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland<br />

(AdV).<br />

Siedlungs- und Verkehrsfläche<br />

100/200, 300 ohne 310, 400, 500, 940<br />

Summe mehrerer sehr heterogener Flächennutzungsarten,<br />

die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche<br />

bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion<br />

gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus <strong>der</strong><br />

Gebäude- und Freifläche, <strong>der</strong> Betriebsfläche (ohne Abbauland),<br />

<strong>der</strong> Erholungsfläche, <strong>der</strong> Verkehrsfläche und <strong>der</strong><br />

Fläche für Friedhöfe zusammen, Sie kann keineswegs mit<br />

dem Begriff „versiegelt“ gleichgesetzt werden, da sie einen<br />

nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht<br />

versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.<br />

Gebäude- und Freifläche<br />

100/200<br />

Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute<br />

Flächen (Freiflächen), die Zwecken <strong>der</strong> Gebäude untergeordnet<br />

sind. Zu den unterzuordnenden Flächen zählen<br />

insbeson<strong>der</strong>e Vorgärten, Hausgärten, Spielplätze, Stellplätze<br />

usw., die mit <strong>der</strong> Bebauung im Zusammenhang<br />

stehen.<br />

Betriebsfläche<br />

300<br />

Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell o<strong>der</strong> für<br />

Zwecke <strong>der</strong> Ver- und Entsorgung genutzt werden (z. B.<br />

Abbauland, Halde, Lagerplatz, Versorgungsanlage, Entsorgungsanlage).<br />

Abbauland<br />

310<br />

Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau <strong>der</strong><br />

Bodensubstanz genutzt werden (z. B. Sand, Kies, Kohle).<br />

Erholungsfläche<br />

400<br />

Unbebaute Flächen, die dem Sport und <strong>der</strong> Erholung dienen<br />

(z. B. Sportfläche, Park, Zoologischer Garten, Campingplatz,<br />

Kleingarten).<br />

Verkehrsfläche<br />

500<br />

Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- o<strong>der</strong><br />

Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den<br />

Wasserstraßen dienen.<br />

Straße<br />

510<br />

Unbebaute Flächen, die <strong>nach</strong> allgemeiner Auffassung als<br />

„Straße“ zu bezeichnen sind, Hierzu gehören auch die mit<br />

<strong>der</strong> Straße in unmittelbarer Verbindung stehenden Gehund<br />

Radwege.<br />

Weg<br />

520<br />

Unbebaute Flächen, die <strong>nach</strong> allgemeiner Auffassung als<br />

„Weg“ zu bezeichnen sind (z. B. Fuß- und Radweg, Reitweg).<br />

Platz<br />

530<br />

Unbebaute Flächen, die vorherrschend zum Abstellen von<br />

Fahrzeugen, Abhalten von Märkten o<strong>der</strong> Durchführen von<br />

Veranstaltungen dienen.<br />

Landwirtschaftsfläche<br />

600<br />

Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, <strong>der</strong> Wiesen- und<br />

Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- o<strong>der</strong> Weinbau dienen<br />

sowie Moor und Heide.<br />

Waldfläche<br />

700<br />

Unbebaute Flächen, die mit Bäumen o<strong>der</strong> Sträuchern bewachsen<br />

sind, Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen,<br />

Wildäsungsflächen u. dgl. bis zu ca. 0,1 ha sowie<br />

in <strong>der</strong> Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als Flurstück<br />

ausgewiesen sind.<br />

Wasserfläche<br />

800<br />

Flächen, die ständig o<strong>der</strong> zeitweilig mit Wasser bedeckt<br />

sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen o<strong>der</strong><br />

künstlichen Betten abfließt o<strong>der</strong> steht. Hierzu gehören in<br />

<strong>der</strong> Regel auch Böschungen, Uferbefestigungen u. dgl.<br />

Flächen an<strong>der</strong>er <strong>Nutzung</strong><br />

900<br />

Unbebaute Flächen, die nicht mit einer <strong>der</strong> vorgenannten<br />

<strong>Nutzung</strong>sarten bezeichnet werden können (z. B. Übungsgelände,<br />

Schutzfläche, Friedhof, Unland).<br />

© Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - A V 1 - j/11

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