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STATISTISCHES<br />

LANDESAMT<br />

Statistisch betrachtet<br />

Indikatoren der registrierten Kriminalität


Inhalt<br />

Seite<br />

Einleitung 1<br />

Bewertungs- und Ausfilterungsprozess im Strafverfahren 2<br />

Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote 4<br />

Tatverdächtigenbelastungszahl 6<br />

Anklage– und Einstellungsquote 8<br />

Verurteilungsquote 10<br />

Ausländeranteil an den Verurteilten 12<br />

Verurteiltenziffer <strong>14</strong><br />

Straftatenstruktur der Verurteilten 16<br />

Sanktionierungspraxis nach Jugendstrafrecht 18<br />

Sanktionierungspraxis nach allgemeinem Strafrecht 20<br />

Gefangenenrate 22<br />

Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten 24<br />

Dauer der verhängten Freiheitsstrafen 26<br />

Glossar 28


Einleitung<br />

Das Bild der Öffentlichkeit über die Kriminalität wird vor allem durch aufsehenerregende<br />

Einzelfälle geprägt, insbesondere über spektakuläre Gewaltverbrechen wird in<br />

den Medien ausführlich berichtet. Den größten Anteil haben jedoch nur die einfachen<br />

bis mittelschweren Eigentums- und Vermögensstraftaten. Ziel der vorliegenden Publikation<br />

ist es, ein auf Indikatoren gestütztes kompaktes Lagebild der Kriminalität in<br />

<strong>Sachsen</strong> zu erstellen. Einbezogen werden alle Abschnitte der Strafverfolgung: von der<br />

polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Tätigkeit über die Aburteilung<br />

bis hin zum Strafvollzug. Die dargestellten Ergebnisse basieren auf verschiedenen<br />

amtlichen <strong>Statistik</strong>en des Statistischen Landesamtes bzw. Statistischen Bundesamtes<br />

und der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landeskriminalamtes <strong>Sachsen</strong> bzw.<br />

des Bundeskriminalamtes.<br />

Die aktuellen Informationen werden in einer komprimierten und einheitlichen Form<br />

präsentiert. Bei der Darstellung von zeitlichen Entwicklungen wird vom Jahr 2000<br />

ausgegangen. Grundsätzlich enthält jedes Thema eine anschauliche Beschreibung in<br />

grafischer, tabellarischer und textlicher Form. Vorangestellte Informationen bieten<br />

kurze methodische Erläuterungen. Ausführliche Erläuterungen und Definitionen<br />

enthält das Glossar.<br />

Die Veröffentlichung ist angelehnt an ausgewählte Indikatoren der Broschüre „Justiz<br />

auf einen Blick“ des Statistischen Bundesamtes. Sie richtet sich vor allem an die<br />

interessierte Öffentlichkeit, an Studierende sowie an Fachleute aus Politik und Wirtschaft,<br />

die sich einen schnellen Überblick über Strukturen und Entwicklungen der<br />

sächsischen Strafrechtspflege im Vergleich mit Deutschland verschaffen wollen.<br />

Statistisch betrachtet | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | 1


Bewertungs- und Ausfilterungsprozess im<br />

Strafverfahren<br />

Möglichkeiten und Grenzen der <strong>Statistik</strong>en<br />

bei der Widerspiegelung der Kriminalitätswirklichkeit<br />

Kriminalität ist im strafrechtlichen Sinne die<br />

Summe der mit Strafe bedrohten Handlungen.<br />

Dieser Begriff ist zeitraum- und kulturabhängig<br />

(z. B. ist Ehebruch in Deutschland<br />

seit 1969 nicht mehr strafbar). Die Voraussetzungen<br />

und Rechtsfolgen des strafbaren<br />

Handelns bestimmt das Strafgesetzbuch und<br />

es ist damit ein Bewertungsmaßstab für die<br />

Kriminalität. Nur ein Teil der Ereignisse, die<br />

Opfer oder Tatzeugen wahrnehmen und als<br />

„kriminell“ bewerten, wird der Polizei gemeldet<br />

(Hellfeld). Ein großer Teil verbleibt aus der<br />

Sicht der Polizei im Dunkelfeld. Zur Erstellung<br />

eines wirklichkeitsnahen Kriminalitätslagebildes<br />

sind deshalb Dunkelfeldforschungen<br />

z. B. über Opferbefragungen unumgänglich.<br />

Damit kann das Dunkelfeld aber nur näherungsweise<br />

bestimmt werden. Es hat sich<br />

gezeigt, dass insbesondere leichte Straftaten<br />

in der <strong>Statistik</strong> untererfasst sind. Die Anzeigewahrscheinlichkeit<br />

ist also nicht für alle<br />

Straftaten- und Tätergruppen gleich hoch,<br />

sondern nach Art und Schwere der Straftat<br />

sehr unterschiedlich.<br />

Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken<br />

erfassen somit nur einen Ausschnitt der<br />

Kriminalitätswirklichkeit und beschränken<br />

sich auf die bekannt gewordenen Straftaten.<br />

Neben der tatsächlichen Änderung des Kriminalitätsgeschehens<br />

können sich das An-<br />

Ausfilterung in den Abschnitten der Strafverfolgung 2011 (Trichtermodell)<br />

,<br />

293 895 polizeilich registrierte Fälle<br />

Ausgefiltert: nicht aufgeklärte Fälle<br />

167 <strong>14</strong>4 aufgeklärte Fälle<br />

Ausgefiltert: Mehrfachtaten bereits erfasster Tatverdächtiger<br />

102 937 ermittelte Tatverdächtige<br />

Ausgefiltert: Tatverdächtige unter <strong>14</strong> Jahre, die nicht strafmündig sind<br />

99 006 strafmündige Tatverdächtige<br />

Ausgefiltert: Tatverdächtige, die nicht angeklagt wurden, etwa<br />

weil der Tatverdacht nicht hinreichend oder die Schuld geringfügig war<br />

45 631 Abgeurteilte<br />

Ausgefiltert: Angeklagte, die vom Gericht freigesprochen<br />

oder deren Verfahren eingestellt wurden<br />

35 232 Verurteilte<br />

Ausgefiltert: Verurteilte zu Bewährungsstrafe,<br />

Geldstrafe, sonstige Sanktionen<br />

2 222 Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen)<br />

zu unbedingter Jugend- und Freiheitsstrafe<br />

Ohne Straftaten im Straßenverkehr<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik<br />

2 | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet


zeigeverhalten (z. B. Versicherungsaspekt),<br />

die Intensität der polizeilichen Kontrollen, die<br />

statistische Erfassung und die Änderung des<br />

Strafrechts auf die statistischen Ergebnisse<br />

auswirken. Die <strong>Statistik</strong>en messen jeweils die<br />

Ergebnisse der Tätigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft<br />

oder Gericht. Sie spiegeln laut<br />

dem Periodischen Sicherheitsbericht der<br />

Bundesregierung (2006) die Prozesse der<br />

Wahrnehmung und Registrierung sowie der<br />

Ausfilterung und Bewertungsänderung eingeschränkt<br />

wider.<br />

ihnen waren 3 931 strafunmündige Kinder<br />

(4 Prozent). Hält die Staatsanwaltschaft den<br />

Tatverdacht für nicht hinreichend für eine<br />

Anklageerhebung, stellt sie das Verfahren<br />

ein. Bei Bagatelldelikten kann die Staatsanwaltschaft<br />

das Verfahren ebenfalls einstellen<br />

und den Beschuldigten gegebenenfalls Auflagen<br />

erteilen. In schwerer bewerteten Fällen<br />

erhebt sie vor dem Strafgericht Anklage<br />

oder stellt einen Strafbefehlsantrag. Nach<br />

den Ergebnissen der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik<br />

mussten sich ohne Straßenverkehrsdelikte<br />

2011 insgesamt 45 631<br />

Personen vor dem Strafgericht verantworten.<br />

Für 10 399 von ihnen endete das Straf- oder<br />

Strafbefehlsverfahren mit einem Freispruch<br />

oder einer Einstellung. 35 232 Personen und<br />

damit etwa jeder dritte strafmündige Tatverdächtige<br />

wurde für schuldig befunden<br />

und verurteilt. Eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe<br />

ohne Bewährung, die für schwere<br />

Straftaten und Wiederholungstäter vorgesehen<br />

ist, erhielten 2 222 Personen. Das waren<br />

gut 6 Prozent der Verurteilten und 2 Prozent<br />

der polizeilich ermittelten strafmündigen<br />

Tatverdächtigen.<br />

Stufen der Ausfilterung – das Trichtermodell<br />

Das Modell der Strafverfolgung beschreibt,<br />

wie sich das Ausmaß der registrierten Kriminalität<br />

in den einzelnen Abschnitten des<br />

Strafverfahrens relativiert und reduziert. Jede<br />

Trichterstufe beschreibt die Bewertung der<br />

registrierten Kriminalität durch Polizei bzw.<br />

Justiz. Die letzte Stufe der Ausfilterung stellt<br />

die Strafzumessung durch die Gerichte dar, bei<br />

der die Schwere der Straftat, die Persönlichkeit<br />

des Täters und die Rückfallwahrscheinlichkeit<br />

bewertet werden. Die einzelnen Trichterstufen<br />

werden durch die amtlichen Kriminal- und<br />

Rechtspflegestatistiken beschrieben. Da die<br />

<strong>Statistik</strong>en unterschiedliche Zwecke verfolgen,<br />

unterschiedliche Erfassungskonzepte aufweisen<br />

und zeitlich aufeinander folgen, können<br />

deren Jahresergebnisse nicht exakt aufeinander<br />

bezogen werden, aber die Größenordnung<br />

der Ausfilterung beschreiben.<br />

Nach den Ergebnissen der Polizeilichen<br />

Kriminalstatistik wurden 2011 in <strong>Sachsen</strong><br />

293 895 Straftaten registriert. 57 Prozent<br />

der Straftaten (167 <strong>14</strong>4) konnten von der<br />

Polizei aufgeklärt werden. Insgesamt wurden<br />

102 937 Tatverdächtige ermittelt. Von<br />

Verhältnis Straftaten, Abgeurteilte und Verurteilte zu strafmündigen Tatverdächtigen 1)<br />

in Prozent<br />

Merkmal 2000 2005 2010 2011<br />

Polizeilich registrierte Straftaten 279,7 276,0 292,9 296,8<br />

Aufgeklärte Fälle 154,9 161,7 167,8 168,8<br />

Ermittelte Tatverdächtige 107,2 103,5 103,8 104,0<br />

Strafmündige Tatverdächtige 100 100 100 100<br />

Abgeurteilte 39,4 44,9 45,0 46,1<br />

Verurteilte 32,4 34,5 34,1 35,6<br />

Zu unbedingter Freiheits- bzw. Jugendstrafe<br />

Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen) 2,0 2,4 2,2 2,2<br />

Deutschland<br />

Polizeilich registrierte Straftaten 292,7 289,2 287,9 295,5<br />

Aufgeklärte Fälle 155,8 159,2 161,2 161,6<br />

Ermittelte Tatverdächtige 106,8 104,7 104,5 104,2<br />

Strafmündige Tatverdächtige 100 100 100 100<br />

Abgeurteilte 31,3 33,9 39,7 39,8<br />

Verurteilte 24,4 26,8 31,0 31,4<br />

Zu unbedingter Freiheits- bzw. Jugendstrafe<br />

Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen) 2,0 1,9 2,0 2,0<br />

1) ohne Straftaten im Straßenverkehr<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet | 3


Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote<br />

Häufigkeitszahl ist die Zahl der jeweils innerhalb eines Jahres bekannt gewordenen<br />

und von der Polizei registrierten Straftaten bezogen auf 100 000 Einwohner in der<br />

jeweiligen Region. Sie drückt die durch Kriminalität verursachte Gefährdung aus.<br />

Die Aufklärungsquote bezeichnet das prozentuale Verhältnis der Anzahl aufgeklärter<br />

zur Anzahl bekannt gewordener Fälle.<br />

Auf 100 000 Einwohner kamen 7 083<br />

Straftaten<br />

2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> insgesamt 293 895<br />

Fälle polizeilich erfasst. Das entspricht einer<br />

Häufigkeit von 7 083 Straftaten je 100 000<br />

Einwohner.<br />

167 <strong>14</strong>4 Straftaten wurden aufgeklärt. Damit<br />

betrug die Gesamtaufklärungsquote 57<br />

Prozent. Hinsichtlich der einzelnen Straftatengruppen<br />

bestehen große Unterschiede<br />

bei der Aufklärungsquote. So lag die Aufklärungsquote<br />

bei vorsätzlichen Tötungsdelikten<br />

bei 95 Prozent und bei Diebstählen unter<br />

erschwerenden Umständen bei 18 Prozent.<br />

Die Gefährdung der sächsischen Bevölkerung<br />

2011 lag 3,3 Prozent unter der durchschnittlichen<br />

Gefährdung der Bundesbürger insgesamt.<br />

Häufigkeitszahl <strong>Sachsen</strong> und Deutschland<br />

9 000<br />

8 000<br />

7 000<br />

Deutschland<br />

6 000<br />

0<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote<br />

Merkmal 2000 2005 2010 2011<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Häufigkeitszahl 7 815 7 406 6 972 7 083<br />

Aufklärungsquote (in Prozent) 55,4 58,6 57,3 56,9<br />

Deutschland<br />

Häufigkeitszahl 7 625 7 747 7 253 7 328<br />

Aufklärungsquote (in Prozent) 53,2 55,0 56,0 54,7<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik<br />

4 | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet


Bildquelle: Thorben Wengert/PIXELIO<br />

Kriminalität nach Kreisen<br />

Die Kriminalitätsbelastung in den Kreisfreien<br />

Städten war deutlich höher als in den Landkreisen.<br />

Leipzig erwies sich 2011 wie in den<br />

vergangenen Jahren als absoluter Kriminalitätsschwerpunkt<br />

mit einer Häufigkeitszahl<br />

von 12 379. In der Rangfolge der 38 bundesdeutschen<br />

Großstädte mit mehr als 200 000<br />

Einwohnern nahm Leipzig den 10. Platz ein.<br />

Über der durchschnittlichen Häufigkeitszahl<br />

von <strong>Sachsen</strong> lagen auch die Städte Dresden,<br />

Chemnitz und der Landkreis Görlitz. Die Zahl<br />

der Straftaten je 100 000 Einwohner streute<br />

bei den anderen Landkreisen von 3 683 (Erzgebirgskreis)<br />

bis 6 123 (Nordsachsen).<br />

Häufigkeitszahl von Straftaten 2011 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen<br />

Gebietsstand: 1. Januar 2012<br />

Leipzig,<br />

Stadt<br />

Vogtlandkreis<br />

Leipzig<br />

Zwickau<br />

Nordsachsen<br />

Mittelsachsen<br />

Chemnitz,<br />

Stadt<br />

Erzgebirgskreis<br />

Meißen<br />

Dresden,<br />

Stadt<br />

Sächsische Schweiz-<br />

Osterzgebirge<br />

Bautzen<br />

Görlitz<br />

Straftaten je 100 000 Einwohner<br />

von ... bis unter ...<br />

unter 5 000<br />

5 000 - 6 500<br />

6 500 - 8 000<br />

8 000 und mehr<br />

Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, © GeoSN 2012<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik<br />

Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet | 5


Tatverdächtigenbelastungszahl<br />

Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen<br />

unabhängig vom Wohnsitz bezogen auf 100 000 Einwohner der entsprechenden<br />

Personengruppe, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren in der jeweiligen Region.<br />

Sie gibt die polizeilich registrierte Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung oder einzelner<br />

Personengruppen wieder.<br />

Die Tatverdächtigenbelastungszahl dient neben der Häufigkeitszahl auch als Messzahl<br />

zur Beschreibung von Kriminalitätslage und –entwicklung der polizeilich registrierten<br />

Kriminalität.<br />

Tatverdächtigenbelastungszahl seit 2009<br />

bei etwa 2 400<br />

2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> insgesamt 90 918<br />

deutsche Tatverdächtige ermittelt, 16 257<br />

Personen bzw. 15 Prozent weniger als 2000.<br />

Die Zahl der Kinder sank gegenüber 2000<br />

um 58 Prozent, die der Jugendlichen um<br />

63 Prozent und die der Heranwachsenden<br />

um 42 Prozent. In der Altersgruppe der Erwachsenen<br />

dagegen wurden 8 Prozent mehr<br />

registriert. In <strong>Sachsen</strong> betrug 2011 die Tatverdächtigenbelastungszahl<br />

der deutschen<br />

Bevölkerung ab 8 Jahren 2 406. Seit der politischen<br />

Wende stieg sie bis 2003 auf den<br />

Höchststand von 2 887 und nahm in den<br />

Folgejahren kontinuierlich ab. Seit 2009 besteht<br />

in etwa das gegenwärtige Niveau. Unter<br />

100 000 Einwohnern im Alter ab 8 Jahren<br />

wurden in der sächsischen deutschen Bevölkerung<br />

mehr Tatverdächtige ermittelt als im<br />

Tatverdächtigenbelastungszahl der deutschen Bevölkerung<br />

Personengruppe 2000 2005 2010 2011<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Deutsche Kinder (ab 8 Jahre) 2 844 2 410 1 972 1 992<br />

Deutsche Jugendliche 7 830 6 862 7 7<strong>14</strong> 7 350<br />

Deutsche Heranwachsende 7 169 7 712 7 015 7 264<br />

Deutsche Erwachsene 1 762 2 <strong>14</strong>9 2 116 2 <strong>14</strong>7<br />

Deutsche Bevölkerung insgesamt (ab 8 Jahre) 2 578 2 638 2 407 2 406<br />

Deutschland 1)<br />

Deutsche Kinder (ab 8 Jahre) 2 274 1 815 1 716 1 612<br />

Deutsche Jugendliche 7 258 6 744 6 511 6 058<br />

Deutsche Heranwachsende 7 476 7 795 6 866 6 625<br />

Deutsche Erwachsene 1 975 2 155 2 077 2 041<br />

Deutsche Bevölkerung insgesamt (ab 8 Jahre) 2 444 2 570 2 417 2 344<br />

1) TVBZ sind ab 2009 aufgrund der "echten" Tatverdächtigenzählung nicht mit den Vorjahren vergleichbar.<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik<br />

6 | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet


Bildquelle: Thorben Wengert/PIXELIO<br />

Bundesdurchschnitt. Nur in den Jahren 2008<br />

bis 2010 waren es weniger.<br />

Tatverdächtigenbelastung der deutschen Bevölkerung im Alter ab 8 Jahren 2011<br />

nach Kreisfreien Städten und Landkreisen<br />

Gebietsstand: 1. Januar 2012<br />

Tatverdächtigenbelastung nach Kreisen<br />

Die Zahl der deutschen Tatverdächtigen war<br />

2011 in den Kreisfreien Städten Leipzig und<br />

Dresden mit 16 827 und 15 593 deutlich am<br />

höchsten. Es folgten die Stadt Chemnitz mit<br />

6 770, die Landkreise Zwickau mit 6 700 und<br />

Görlitz mit 6 465 deutschen Tatverdächtigen.<br />

In den Landkreisen Nordsachsen und Vogtlandkreis<br />

wurden die wenigsten deutschen<br />

Tatverdächtigen ermittelt, jeweils rund 4 800.<br />

Die Zahlen der Tatverdächtigen bezogen auf<br />

100 000 Einwohner der Kreisfreien Städte<br />

und der Landkreise Görlitz und Nordsachsen<br />

belegten damit in der Rangfolge die vorderen<br />

Plätze. Sie lagen über der durchschnittlichen<br />

Tatverdächtigenbelastungszahl von <strong>Sachsen</strong>.<br />

Die höchste Tatverdächtigenbelastungszahl<br />

wurde in Leipzig mit 3 672 und die niedrigste<br />

im Erzgebirgskreis mit 1 669 verzeichnet.<br />

Leipzig,<br />

Stadt<br />

Vogtlandkreis<br />

Leipzig<br />

Zwickau<br />

Nordsachsen<br />

Mittelsachsen<br />

Chemnitz,<br />

Stadt<br />

Erzgebirgskreis<br />

Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, © GeoSN 2012<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik<br />

Meißen<br />

Dresden,<br />

Stadt<br />

Sächsische Schweiz-<br />

Osterzgebirge<br />

Bautzen<br />

Görlitz<br />

Tatverdächtige je 100 000 Einwohner<br />

von ... bis unter ...<br />

unter 2 000<br />

2 000 - 2 500<br />

2 500 - 3 000<br />

3 000 und mehr<br />

Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet | 7


Anklage- und Einstellungsquote<br />

Die Anklagequote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten<br />

Ermittlungsverfahren, der durch eine Anklage im weiteren Sinne oder durch einen<br />

Strafbefehlsantrag beendet wurde.<br />

Die Einstellungsquote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig<br />

erledigten Verfahren, der nicht an ein Strafgericht aus rechtlichen Gründen oder aus<br />

Opportunitätsgründen weitergegeben wurde.<br />

Anklage– und Einstellungsquoten beschreiben die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften<br />

bzw. die Reaktion der Ermittlungsbehörde auf die ihr bekannt gewordene<br />

Kriminalität.<br />

31 Prozent der Ermittlungsverfahren endeten<br />

2011 mit einer Anklage oder einem<br />

Strafbefehlsantrag<br />

2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> 194 815 Ermittlungsverfahren<br />

endgültig erledigt. Das waren<br />

im Vergleich zu 2000 gut 13 Prozent weniger<br />

Verfahren.<br />

Die Erledigung geschieht durch Anklage,<br />

Strafbefehlsantrag, Antrag auf besonderes<br />

Verfahren, Verweisung auf den Weg der Privatklage<br />

oder Abgabe an eine Verwaltungsbehörde<br />

als Ordnungswidrigkeit. Zu den von<br />

der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten<br />

Verfahren kamen noch 19 938 Verfahren, die<br />

vorläufig eingestellt, durch Abgabe an eine<br />

andere Staatsanwaltschaft, in Verbindung<br />

mit einer anderen Sache oder „anderweitig“<br />

erledigt wurden. 31 Prozent der endgültig<br />

von der Staatsanwaltschaft erledigten Ermittlungsverfahren<br />

wurden 2011 vor ein<br />

Strafgericht gebracht, 15,9 Prozent durch<br />

Erledigung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft 2011<br />

in Prozent<br />

<strong>14</strong>,6<br />

15,9<br />

10,0<br />

194 815<br />

29,6<br />

29,9<br />

Strafbefehlsantrag und weitere <strong>14</strong>,6 Prozent<br />

durch Anklage, darunter 0,1 Prozent durch<br />

Antrag auf ein besonderes Verfahren (hauptsächlich<br />

vereinfachtes Jugendverfahren).<br />

Einstellung wegen mangelnden Tatverdachts<br />

bzw. Schuldunfähigkeit des Beschuldigten<br />

Opportunitätseinstellung<br />

z. B. bei geringfügigen Straftaten<br />

Antrag auf Erlass eines Strafbefehls<br />

Anklage, Antrag auf besonderes Verfahren<br />

Abgabe an Verwaltungsbehörde oder<br />

Verweis auf Privatklage<br />

Die jährliche Anklagequote von <strong>Sachsen</strong> war<br />

seit 2000 stets höher als die von Deutschland.<br />

2011 war eine Differenz von 4,1 Prozentpunkten<br />

zu verzeichnen.<br />

8 | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet


Bildquelle: Michael Grabscheit/PIXELIO<br />

60 Prozent der Ermittlungsverfahren<br />

waren 2011 Einstellungen<br />

Anklage– und Einstellungsquoten werden<br />

durch die Struktur der registrierten Kriminalität<br />

und durch die Aufklärungsarbeit der<br />

Polizei beeinflusst. Ebenso sind die Ermessensentscheidungen<br />

der Staatsanwaltschaften<br />

bei der Strafverfolgung insbesondere von<br />

geringfügigen Straftaten ein wesentlicher<br />

Faktor.<br />

2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> 60 Prozent der endgültig<br />

erledigten staatsanwaltschaftlichen<br />

Ermittlungsverfahren eingestellt, bei 29,9<br />

Prozent wegen mangelnden Tatverdachts<br />

bzw. Schuldunfähigkeit des Beschuldigten,<br />

25,2 Prozent aus Opportunitätsgründen ohne<br />

Auflagen und weitere 4,3 Prozent mit Auflagen.<br />

Die sächsische Einstellungsquote 2011 war<br />

im Vergleich zu Deutschland um 3,6 Prozentpunkte<br />

geringer. Auch in den zurückliegenden<br />

Jahren wurde für <strong>Sachsen</strong> eine geringere<br />

Einstellungsquote errechnet.<br />

Anklage- und Einstellungsquote und endgültig erledigte Ermittlungsverfahren<br />

Merkmal 2000 2005 2010 2011<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Endgültig erledigte Ermittlungsverfahren 225 080 233 278 188 075 194 815<br />

Anklagequote (in Prozent) 31,9 29,0 30,6 30,5<br />

Einstellungsquote (in Prozent) 58,2 62,1 58,8 59,5<br />

Deutschland<br />

Endgültig erledigte Ermittlungsverfahren 3 939 479 4 313 813 4 009 326 4 090 873<br />

Anklagequote (in Prozent) 30,7 28,7 27,0 26,4<br />

Einstellungsquote (in Prozent) 60,0 61,8 62,4 63,1<br />

Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet | 9


Verurteilungsquote<br />

Die Verurteilungsquote gibt an, welcher Anteil der Personen, gegen die ein Strafoder<br />

Strafbefehlsverfahren beendet wurde (Abgeurteilte), verurteilt werden.<br />

Der Indikator beschreibt die Bewertung der gerichtlich registrierten Kriminalität<br />

durch die Strafgerichte. Die Verurteilungsquote korrespondiert mit dem Anteil der<br />

strafgerichtlichen Verfahrenseinstellungen und der Freisprüche.<br />

79 Prozent der Angeklagten wurden<br />

verurteilt<br />

Vor den sächsischen Gerichten hatten sich<br />

2011 insgesamt 55 422 Personen wegen eines<br />

Verbrechens oder Vergehens zu verantworten.<br />

Die Strafverfahren endeten für 43 762 Personen<br />

mit einer rechtskräftigen Verurteilung.<br />

Die Verurteilungsquote lag bei 79 Prozent. Bei<br />

11 660 abgeurteilten Personen wurden die<br />

Strafverfahren durch eine andere Entscheidung<br />

abgeschlossen. 17 Prozent der Strafverfahren<br />

wurden eingestellt und bei 4 Prozent<br />

entschieden die Gerichte auf Freispruch.<br />

Im Vergleich zu 2000 sank die Zahl der Abgeurteilten<br />

um ein Fünftel und die Zahl der<br />

Verurteilten um ein Viertel. 2000 wurden 11<br />

Prozent der Verfahren eingestellt und bei 4<br />

Prozent waren es Freisprüche.<br />

Die Verurteilungsquote betrug im Jahr 2000<br />

85 Prozent und sank bis 2006 auf 79 Prozent.<br />

Seitdem liegt sie unterhalb der 80 Prozent-<br />

Marke. Der niedrigste Wert wurde 2009 mit<br />

77 Prozent verzeichnet.<br />

In den letzten Jahren bewegte sich die Verurteilungsquote<br />

von <strong>Sachsen</strong> etwas unterhalb<br />

des Niveaus von Deutschland.<br />

Strafmündige Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte 1)<br />

Tausend Personen<br />

125<br />

100<br />

75<br />

50<br />

25<br />

0<br />

2000 2005 2010 2011<br />

1) ohne Straftaten im Straßenverkehr<br />

Strafmündige Tatverdächtige<br />

Abgeurteilte<br />

Verurteilte<br />

Ein Drittel der Tatverdächtigen wird<br />

verurteilt<br />

Der Vergleich von Tatverdächtigen- und Verurteiltenzahlen<br />

beschreibt den Prozess der<br />

Ausfilterung bzw. Bewertung von Kriminalität<br />

vom polizeilichen Tatverdacht bis hin zur<br />

strafgerichtlichen Verurteilung. Nur eine Minderheit<br />

der polizeilichen Tatverdächtigen wird<br />

von den Gerichten verurteilt. Ohne Einbeziehung<br />

der Straftaten im Straßenverkehr bezo-<br />

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Bildquelle: Gerd Altmann/PIXELIO<br />

gen auf strafmündige Tatverdächtige lag die<br />

entsprechende Relation für <strong>Sachsen</strong> 2011 bei<br />

36 Prozent, für Deutschland bei 31 Prozent.<br />

Seit 2000 schwankt die Relation von Tatverdächtigen<br />

und Verurteilten in <strong>Sachsen</strong> zwischen<br />

29 Prozent und 36 Prozent.<br />

Tatverdächtige mit schwereren Straftaten<br />

werden eher vor Gericht gestellt und verurteilt.<br />

Dabei wird die Straftat von der Polizei<br />

so registriert, wie sie sich der Polizei darstellt<br />

oder ihr dargestellt wird. Es kann sich im Verlauf<br />

der Strafverfolgung ein versuchter Mord<br />

als schwere Körperverletzung, aber auch ein<br />

Unfall als Tötungsdelikt vor Gericht herausstellen.<br />

Verurteilungsquote und Anteil der Verurteilten an Tatverdächtigen<br />

Merkmal 2000 2005 2010 2011<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Verurteilungsquote (in Prozent) 84,9 79,9 77,8 79,0<br />

Abgeurteilte 69 470 66 483 55 036 55 422<br />

Verurteilte 58 991 53 131 42 802 43 762<br />

Verurteilte (ohne Straftaten im<br />

Straßenverkehr) 40 385 39 753 33 857 35 232<br />

Strafmündige Tatverdächtige 124 612 115 289 99 222 99 006<br />

Anteil der Verurteilten (ohne Straftaten im<br />

Straßenverkehr) an den Tatverdächtigen<br />

(in Prozent) 32,4 34,5 34,1 35,6<br />

Deutschland 1)<br />

Verurteilungsquote (in Prozent) 80,7 80,9 79,9 80,5<br />

Abgeurteilte 908 261 964 754 1 018 006 1 003 458<br />

Verurteilte 732 733 780 659 813 266 807 815<br />

Verurteilte (ohne Straftaten im<br />

Straßenverkehr) 522 839 591 357 638 708 635 6<strong>14</strong><br />

Strafmündige Tatverdächtige 2 <strong>14</strong>0 538 2 210 012 2 060 843 2 027 243<br />

Anteil der Verurteilten (ohne Straftaten im<br />

Straßenverkehr) an den Tatverdächtigen<br />

(in Prozent) 24,4 26,8 31,0 31,4<br />

1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.<br />

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Ausländeranteil der Verurteilten<br />

Der Ausländeranteil wird durch das prozentuale Verhältnis der verurteilten Personen<br />

ohne deutsche Staatsangehörigkeit an den Verurteilten insgesamt ermittelt.<br />

Der Indikator spielt in der öffentlichen und politischen Diskussion um Ausländerkriminalität<br />

und Integration eine große Rolle.<br />

Ausländeranteil der Verurteilten 2011 bei<br />

11 Prozent<br />

In <strong>Sachsen</strong> hatten 2011 insgesamt 4 663 Verurteilte<br />

keine deutsche Staatsbürgerschaft.<br />

Damit betrug der Ausländeranteil an den Verurteilten<br />

11 Prozent. Der Bevölkerungsanteil<br />

der strafmündigen Ausländer lag bei 3 Prozent.<br />

Ein direkter Vergleich der Ausländeranteile<br />

der Verurteilten und der Gesamtbevölkerung<br />

ist nicht vertretbar. In der Gerichtlichen<br />

Strafverfolgungsstatistik werden alle Personen<br />

erfasst, gegen die ein Strafverfahren<br />

durchgeführt wurde, auch nicht gemeldete<br />

Personen. Sowohl Wohnort als auch Aufenthaltsstatus<br />

werden nicht bei der Staatsanwaltschaft<br />

bzw. beim Strafgericht erhoben.<br />

Dagegen ist die Zahl der ausländischen Touristen,<br />

Durchreisenden oder sich in <strong>Sachsen</strong><br />

illegal Aufhaltenden nicht in der Bevölkerungsstatistik<br />

enthalten.<br />

Im Vergleich zu Deutschland 2011 war der<br />

Ausländeranteil der Verurteilten in <strong>Sachsen</strong><br />

um 11 Prozentpunkte niedriger.<br />

Ausländeranteil der Verurteilten<br />

Prozent<br />

25<br />

20<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

2000 2005 2010 2011<br />

Besonders auffällig in strafrechtlicher Sicht<br />

ist die Altersgruppe der <strong>14</strong>- bis unter 25-Jährigen.<br />

Gegenüber Deutschland war auch der<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Deutschland<br />

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Anteil der unter 25-jährigen ausländischen<br />

Verurteilten 2011 in <strong>Sachsen</strong> niedriger, um<br />

fast 6 Prozentpunkte. In <strong>Sachsen</strong> betrug bei<br />

den ausländischen Verurteilten der Anteil<br />

dieser Altersgruppe 22 Prozent, während bei<br />

den deutschen der Anteil bei 32 Prozent lag.<br />

Somit war bei den Verurteilungen der Anteil<br />

der Ausländer bei den unter 25-Jährigen um<br />

10 Prozentpunkte geringer als der der Deutschen.<br />

Ausländerspezifische Straftaten<br />

Zu den ausländerspezifischen Straftaten gehören<br />

Verstöße gegen das Aufenthalts- und<br />

Asylverfahrensgesetz, die fast ausschließlich<br />

durch Ausländer begangen wurden. 647<br />

verurteilte Ausländer standen 2011 wegen<br />

Straftaten nach dem Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz<br />

in <strong>Sachsen</strong> vor Gericht.<br />

Entsprechend lag der Ausländeranteil an diesen<br />

Delikten bei 98 Prozent.<br />

Auffällig ist auch der hohe Ausländeranteil<br />

bei Urkundenfälschung mit 20 Prozent, der<br />

oft im Zusammenhang mit dem Wunsch<br />

steht, sich eine Grundlage für einen Aufenthalt<br />

in Deutschland zu verschaffen. Überdurchschnittliche<br />

hohe Ausländeranteile sind<br />

2011 auch bei Mord und Totschlag mit 33<br />

Prozent und schweren Diebstahl mit 22 Prozent<br />

zu verzeichnen. Von den ausländischen<br />

Verurteilten wegen Raub und Erpressung<br />

sowie räuberischem Angriff auf Kraftfahrer<br />

waren 45 Prozent unter 25 Jahre.<br />

Ausländische Verurteilte 2011 nach ausgewählten Straftaten<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Deutschland<br />

Straftatengruppe<br />

ausländische Verurteilte<br />

insgesamt<br />

darunter<br />

unter 25<br />

Jahren<br />

Ausländeranteil<br />

an den<br />

Verurteilten<br />

Anteil an den<br />

Straftaten von<br />

Ausländern<br />

insgesamt<br />

ausländische Verurteilte<br />

insgesamt<br />

darunter<br />

unter 25<br />

Jahren<br />

Ausländeranteil<br />

an den<br />

Verurteilten<br />

Anteil an den<br />

Straftaten von<br />

Ausländern<br />

insgesamt<br />

Personen<br />

% Personen<br />

%<br />

Straftaten insgesamt 4 663 21,9 10,7 100 177 575 27,8 22,0 100<br />

darunter<br />

Straftaten im Straßenverkehr 617 13,3 7,2 13,2 30 654 19,2 17,8 17,3<br />

Betrug 598 20,2 5,2 12,8 18 182 17,4 18,4 10,2<br />

Straftaten nach dem<br />

Aufenthaltsgesetz 485 23,3 98,0 10,4 7 289 19,2 96,6 4,1<br />

Schwerer Diebstahl 304 30,3 22,5 6,5 7 659 42,2 30,3 4,3<br />

Körperverletzung (einschließlich<br />

gefährliche und schwere) 281 30,6 7,1 6,0 16 334 46,2 21,2 9,2<br />

Urkundenfälschung 162 19,8 19,5 3,5 5 691 22,9 32,4 3,2<br />

Asylverfahrensgesetz 162 35,2 100 3,5 956 36,6 99,7 0,5<br />

Straftaten nach dem<br />

Betäubungsmittelgesetz <strong>14</strong>7 18,4 8,0 3,2 11 072 30,7 20,0 6,2<br />

Raub und Erpressung, räuberischer<br />

Angriff auf Kraftfahrer 53 45,3 9,2 1,1 2 807 69,1 27,6 1,6<br />

Straftaten gegen die sexuelle<br />

Selbstbestimmung 12 16,7 3,7 0,3 1 161 30,3 16,9 0,7<br />

Mord und Totschlag 6 16,7 33,3 0,1 187 26,2 32,8 0,1<br />

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Verurteiltenziffer<br />

Die Verurteiltenziffer misst die gerichtlich registrierte Kriminalitätsbelastung der<br />

deutschen Bevölkerung. Sie bezieht die Verurteiltenzahlen auf 100 000 deutsche<br />

strafmündige Einwohner.<br />

Anstieg der Verurteiltenziffer der Jugendlichen<br />

seit 2000 um 15 Prozent<br />

Die Verurteiltenziffer 2011 lag in <strong>Sachsen</strong><br />

bei 1 088 deutschen Verurteilten je 100 000<br />

deutsche strafmündige Einwohner. Sie ging<br />

gegenüber 2000 um 7 Prozent zurück. Den<br />

tiefsten Stand seit Mitte der 1990er Jahre<br />

erreichte sie 2010 mit 1 066. Wie in den<br />

letzten Jahren ergab sich eine deutlich höhere<br />

Verurteiltenziffer 2011 bei der Bevölkerungsgruppe<br />

der Heranwachsenden. Sie war<br />

mit 3 644 um das 2,7-Fache höher als bei den<br />

Verurteiltenkennziffer nach Personengruppen<br />

Personen<br />

5 000<br />

4 000<br />

3 000<br />

2 000<br />

1 000<br />

Insgesamt<br />

Jugendliche<br />

Heranwachsende<br />

0<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />

Erwachsene<br />

<strong>14</strong> | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet


Bildquelle: S. Hofschläger/PIXELIO<br />

Erwachsenen und um das 1,2-Fache als bei<br />

den Jugendlichen. Gegenüber 2000 erhöhte<br />

sie sich um 3 Prozent. Ein deutlicher Anstieg<br />

der Verurteiltenziffer ist im gleichen Zeitraum<br />

bei den Jugendlichen um 15 Prozent zu<br />

verzeichnen, bei den Erwachsenen nahm sie<br />

um 4 Prozent ab. Dagegen ging in Deutschland<br />

die gerichtlich registrierte Kriminalität<br />

der drei Bevölkerungsgruppen im Vergleich<br />

zu 2000 zurück, bei den Heranwachsenden<br />

sogar um <strong>14</strong> Prozent.<br />

Bei der Beurteilung der sächsischen Verurteiltenziffer<br />

ist zu beachten, dass es sich bei den<br />

Verurteilten nicht ausschließlich um Einwohner<br />

von <strong>Sachsen</strong> handeln muss. Auch Touristen<br />

oder Pendler, die eine Straftat in <strong>Sachsen</strong><br />

begangen haben, werden erfasst. Nur bei Jugendstrafverfahren<br />

liegt die Zuständigkeit in<br />

der Regel beim zuständigen Strafgericht des<br />

Wohnortes des Angeklagten.<br />

Verurteiltenkennziffer nach Personengruppen<br />

Personengruppe 2000 2005 2010 2011<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Insgesamt 1 176 1 219 1 066 1 088<br />

davon<br />

Erwachsene 1 038 1 099 968 997<br />

Heranwachsende 3 545 3 586 3 318 3 644<br />

Jugendliche 1 415 1 332 1 637 1 628<br />

Deutschland 1)<br />

Insgesamt 1 055 1 125 988 969<br />

davon<br />

Erwachsene 955 1 012 891 880<br />

Heranwachsende 2 968 3 120 2 618 2 564<br />

Jugendliche 1 521 1 662 1 557 1 446<br />

1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.<br />

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Straftatenstruktur der Verurteilten<br />

Die Struktur der gerichtlich registrierten Kriminalität wird durch die prozentuale<br />

Verteilung der Verurteilten auf Straftatengruppen beschrieben.<br />

Der Indikator veranschaulicht die Schwerpunkte der Straftaten und die Entwicklungstendenzen<br />

im Zeitverlauf.<br />

Über die Hälfte Vermögens- und Eigentumsdelikte<br />

Die Straftatenstruktur der gerichtlich registrierten<br />

Kriminalität unterscheidet sich<br />

von der polizeilichen Kriminalitätsstatistik.<br />

So macht sich eine deutliche Verschiebung<br />

der Anteile einzelner Straftatengruppen bemerkbar.<br />

Das liegt zum einen daran, dass die<br />

Straßenverkehrsdelikte in der Gerichtlichen<br />

Strafverfolgung mit erfasst sind. Zum anderen<br />

gelangen viele der leichteren Straftaten<br />

wie z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung,<br />

Körperverletzung und Beleidigung nicht vor<br />

Gericht, da die Staatsanwaltschaft diese Verfahren<br />

einstellt oder auf den Privatklageweg<br />

Verurteilte nach Straftaten- und Altersgruppen 2011<br />

Personen<br />

9 000<br />

8 000<br />

7 000<br />

6 000<br />

5 000<br />

4 000<br />

3 000<br />

2 000<br />

1 000<br />

0<br />

<strong>14</strong>-18 18-21 21-25 25-30 30-40 40-50 50 und mehr<br />

Alter von … bis unter … Jahren<br />

Übrige Straftaten<br />

Straftaten nach anderen Bundesund<br />

Landesgrenzen<br />

Straftaten gegen die Person,<br />

außer im Straßenverkehr<br />

Straftaten im Straßenverkehr<br />

Diebstahl und Unterschlagung<br />

Andere Vermögens- und<br />

Eigentumsdelikte; Urkundendelikte<br />

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Verurteilte nach Straftatengruppen 2011<br />

Straftatengruppe<br />

Anzahl<br />

Straftaten gegen die Person,<br />

außer im Straßenverkehr 6 201<br />

Diebstahl und Unterschlagung 8 294<br />

Andere Vermögens- und<br />

Eigentumsdelikte; Urkundendelikte 13 889<br />

Straftaten im Straßenverkehr 8 530<br />

Straftaten nach anderen Bundesund<br />

Landesgesetzen 4 844<br />

darunter<br />

Straftaten nach dem<br />

Betäubungsmittelgesetz 1 842<br />

Übrige Straftaten 2 004<br />

Insgesamt 43 762<br />

verweist. Durch die Methodik der Gerichtlichen<br />

Strafverfolgungsstatistik wird diese<br />

Verschiebung zu den schwereren Straftaten<br />

noch verstärkt, da von mehreren Straftaten<br />

jeweils nur die schwerste ausgewertet wird.<br />

2011 erfolgten in <strong>Sachsen</strong> mehr als die Hälfte<br />

(52 Prozent) der Verurteilungen wegen Vermögens-<br />

und Eigentumsdelikten, davon 32<br />

Prozent wegen „Anderer Vermögens- und<br />

Eigentumsdelikte; Urkundendelikte“, 19 Prozent<br />

wegen Diebstahl und Unterschlagung<br />

sowie 1 Prozent wegen Raub und Erpressung,<br />

räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Der<br />

Anteil der Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten<br />

betrug 19 Prozent, wegen<br />

Straftaten gegen die Person <strong>14</strong> Prozent sowie<br />

wegen Straftaten nach anderen Bundes- und<br />

Landesgesetzen (außer Strafgesetzbuch und<br />

Straßenverkehrsgesetz) 11 Prozent.<br />

Sowohl in Deutschland als auch in <strong>Sachsen</strong><br />

nahm der Anteil der Straftatengruppe „Andere<br />

Vermögens- und Eigentumsdelikte“ seit<br />

2000 kontinuierlich zu, insbesondere von Betrug<br />

und Untreue. Dagegen ist die Entwicklung<br />

des Anteils der Straßenverkehrsdelikte<br />

und der Straftaten nach anderen Bundesund<br />

Landesgesetzen (z. B. Straftaten nach<br />

dem Aufenthaltsgesetz, Betäubungsmittelgesetz,<br />

Abgabenordnung) im Vergleich zu<br />

2000 rückläufig. Auffällig ist in <strong>Sachsen</strong> der<br />

Rückgang des Anteils der Straftaten im Straßenverkehr<br />

um 12 Prozentpunkte.<br />

Anteile der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz<br />

in <strong>Sachsen</strong> um 3<br />

Prozentpunkte geringer als bundesweit<br />

Unterschiede in der Straftatenstruktur von<br />

Deutschland und <strong>Sachsen</strong> sind sehr oft von<br />

der polizeilichen Präsenz abhängig. Verstöße<br />

gegen das Betäubungsmittelgesetz sind typische<br />

Kontrolldelikte. Diese Straftaten werden<br />

erst durch Kontrollen von Polizei oder<br />

Sicherheitspersonal festgestellt. Das genaue<br />

Ausmaß der Rauschgiftkriminalität lässt sich<br />

nicht ermitteln. So kann es durch stärkere<br />

Kontrollen zu einer erhöhten Anzahl festgestellter<br />

Straftaten kommen bzw. infolge seltener<br />

Kontrollen zu einer geringeren.<br />

In <strong>Sachsen</strong> betrug 2011 der Anteil der Straftaten<br />

nach dem Betäubungsmittelgesetz 4,2<br />

Prozent, 2000 waren es 1,6 Prozent. Dagegen<br />

wurde in Deutschland seit 2000 stets<br />

ein Wert über 6 Prozent erreicht (2011: 6,9<br />

Prozent).<br />

Verurteilte nach Straftatengruppen (in Prozent)<br />

Straftatengruppe 2000 2005 2010 2011<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr 11,4 13,4 15,2 <strong>14</strong>,2<br />

Diebstahl und Unterschlagung 16,8 19,1 18,2 19,0<br />

Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte 15,7 25,9 30,7 31,7<br />

Straftaten im Straßenverkehr 31,5 25,2 20,9 19,5<br />

Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen 20,4 12,2 10,0 11,1<br />

Übrige Straftaten 4,1 4,2 5,0 4,6<br />

Insgesamt 100 100 100 100<br />

Deutschland 1)<br />

Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr 11,9 <strong>14</strong>,2 16,1 15,8<br />

Diebstahl und Unterschlagung 20,5 18,5 17,8 17,9<br />

Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte 19,5 24,9 27,1 27,2<br />

Straftaten im Straßenverkehr 28,6 24,2 21,5 21,3<br />

Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen <strong>14</strong>,4 13,2 12,6 12,9<br />

Übrige Straftaten 5,1 5,0 5,0 4,8<br />

Insgesamt 100 100 100 100<br />

1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.<br />

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Sanktionierungspraxis nach Jugendstrafrecht<br />

Für Jugendliche und nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende sieht das<br />

vom Erziehungsgedanken beherrschte Jugendstrafrecht spezielle Sanktionen vor:<br />

Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel sowie Jugendstrafe mit und ohne Bewährung.<br />

Der Indikator stellt die Anwendung der jugendstrafrechtlichen Sanktionen dar und<br />

bildet die Einbeziehung von Heranwachsenden in das Jugendstrafrecht ab.<br />

Sanktionen des Jugendgerichtsgesetzes<br />

Die mildeste formelle Sanktion des Jugendstrafrechts<br />

sind die Erziehungsmaßregeln.<br />

Dazu gehören die Erteilung von Weisungen<br />

zur Lebensführung oder Anordnung von Erziehungshilfen.<br />

Die Zuchtmittel haben einen<br />

ahnenden Charakter und sollen bei dem Jugendlichen<br />

das Bewusstsein schärfen, dass<br />

er für die von ihm begangene Straftat einzustehen<br />

hat. Zu den Zuchtmitteln gehören<br />

die Verwarnung, die Erteilung von Geld- und<br />

Arbeitsauflagen und der Jugendarrest bis zu<br />

vier Wochen. Mehrere Erziehungsmaßregeln<br />

und Zuchtmittel können vom Jugendrichter<br />

nebeneinander angeordnet werden. Die Jugendstrafe<br />

ist die einzige echte Kriminalstrafe<br />

mit einer Dauer zwischen 6 Monaten und<br />

höchstens 10 Jahren. Sie wird nur verhängt,<br />

Verhängte Zuchtmittel nach ausgewählten Sanktionen<br />

in Prozent<br />

8,9<br />

2000<br />

2011<br />

11,0<br />

15,3<br />

12,2<br />

Arbeitsleistung<br />

andere Arbeitsleistung Auflagen<br />

20,1<br />

55,7<br />

16,9<br />

59,8<br />

andere Verwarnung Auflagen<br />

Verwarnung<br />

Jugendarrest<br />

Jugendarrest<br />

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wenn Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen<br />

oder wenn wegen der Schwere der<br />

Schuld Strafe erforderlich ist.<br />

Gegen jeden vierten Verurteilten wurde<br />

Jugendstrafe verhängt<br />

2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> 3 468 Personen<br />

nach Jugendstrafrecht verurteilt. Davon waren<br />

54 Prozent Heranwachsende und 46 Prozent<br />

Jugendliche. Gegen 25 Prozent der nach<br />

Jugendstrafrecht Verurteilten wurde eine<br />

Jugendstrafe verhängt, wovon knapp zwei<br />

Drittel zur Bewährung ausgesetzt wurde.<br />

Die zahlenmäßig häufigste formelle Sanktion<br />

nach dem Jugendstrafrecht sind die Zuchtmittel.<br />

Als schwerste Sanktion wurde sie<br />

gegen 63 Prozent der Verurteilten verhängt.<br />

Erziehungsmaßregeln wurden in 11 Prozent<br />

der Verurteilten ausgesprochen, 2000 waren<br />

Sanktionen nach Jugendstrafrecht 2011<br />

Merkmal<br />

Anzahl<br />

Jugendstrafe 880<br />

davon<br />

ohne Strafaussetzung 315<br />

mit Strafaussetzung 565<br />

Zuchtmittel 2 202<br />

Erziehungsmaßnahme 386<br />

Insgesamt 3 468<br />

davon<br />

Jugendliche 1 594<br />

Heranwachsende 1 874<br />

Sanktionen nach Jugendstrafrecht (in Prozent)<br />

Merkmal 2000 2005 2010 2011<br />

Jugendstrafe 26,7 26,1 26,0 25,4<br />

darunter ohne Strafaussetzung 7,7 9,0 9,4 9,1<br />

Zuchtmittel 69,8 68,2 64,8 63,5<br />

Erziehungsmaßregeln 3,5 5,7 9,2 11,1<br />

Insgesamt 100 100 100 100<br />

Deutschland 1)<br />

Jugendstrafe 18,9 15,6 15,9 15,8<br />

darunter ohne Strafaussetzung 11,8 6,1 5,9 6,1<br />

Zuchtmittel 74,5 77,4 75,0 74,1<br />

Erziehungsmaßregeln 6,6 7,0 9,1 10,1<br />

Insgesamt 100 100 100 100<br />

1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.<br />

es nur 4 Prozent. Auffällig im Vergleich mit<br />

Deutschland seit dem Jahr 2000 ist der größere<br />

Anteil von verhängten Jugendstrafen in<br />

<strong>Sachsen</strong>. Dagegen ist der Anteil der verhängten<br />

Zuchtmittel als schwerste Strafe wesentlich<br />

geringer. 2011 wurde in Deutschland nur<br />

jeder sechste Verurteilte mit Jugendstrafe<br />

sanktioniert.<br />

Bei den Zuchtmitteln überwiegt die Arbeitsleistung<br />

Von allen verhängten Zuchtmitteln 2011<br />

waren 60 Prozent Arbeitsleistungen und 11<br />

Prozent Jugendarrest. Andere Auflagen (z. B.<br />

Geldleistungen an gemeinnützige Vereine)<br />

machten 17 Prozent und Verwarnungen 12<br />

Prozent aus.<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Praxis der Einbeziehung Heranwachsender<br />

in Jugendstrafrecht sehr unterschiedlich<br />

In <strong>Sachsen</strong> betrug 2011 der Anteil der nach<br />

Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden<br />

47 Prozent, bis 2001 waren es nur<br />

unter 40 Prozent. Seitdem schwankt dieser<br />

Anteil zwischen 47 und 51 Prozent. Dagegen<br />

lag deutschlandweit die Anwendungsquote<br />

des Jugendstrafrechts für Heranwachsende<br />

in den letzten fünf Jahren immer über 60<br />

Prozent. 2011 betrug sie für Deutschland 67<br />

Prozent.<br />

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Sanktionierungspraxis nach allgemeinem Strafrecht<br />

Hauptstrafen des allgemeinen Strafrechts sind Geldstrafe und Freiheitsstrafe mit oder<br />

ohne Strafaussetzung zur Bewährung.<br />

Der Indikator beschreibt die Anwendungspraxis der unterschiedlichen formellen<br />

Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht.<br />

Die Aussetzungsquote beziffert den Anteil der zur Bewährung ausgesetzten an allen<br />

verhängten Freiheitsstrafen.<br />

Gegen jeden sechsten Verurteilten wurde<br />

Freiheitsstrafe verhängt<br />

2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> 40 294 Personen<br />

nach allgemeinem Strafrecht verurteilt.<br />

Davon erhielten 6 292 Personen bzw. 16<br />

Prozent eine Freiheitsstrafe. Bei 4 262 wurde<br />

die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.<br />

Das waren gut zwei Drittel der verhängten<br />

Freiheitsstrafen. Die Aussetzungsquote<br />

verringerte sich von 73,4 Prozent in 2000<br />

kontinuierlich in den Folgejahren auf 67,7<br />

Prozent in 2011. Die Entwicklung der Aussetzungsquote<br />

der Freiheitsstrafe in <strong>Sachsen</strong><br />

und Deutschland ist gegenläufig. Während<br />

sie im Vergleich zu 2000 in <strong>Sachsen</strong><br />

um 5,7 Prozentpunkte abnahm, stieg sie in<br />

Deutschland um 2,5 Prozentpunkte.<br />

2011 wurden mit 47,6 Prozent am häufigsten<br />

Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten verhängt.<br />

Weitere 27,3 Prozent erhielten eine Freiheitsstrafe<br />

mit einer Dauer von mehr als 6 Mo-<br />

Zu Geldstrafen Verurteilte 2011 nach Zahl und Höhe der Tagessätze<br />

Personen<br />

16 000<br />

<strong>14</strong> 000<br />

12 000<br />

10 000<br />

8 000<br />

6 000<br />

4 000<br />

2 000<br />

0<br />

5 bis 15 16 bis 30 31 bis 90 90 und mehr<br />

Zahl der Tagessätze<br />

Höhe der Tagessätze<br />

in €<br />

bis 10<br />

10 bis 25<br />

über 25<br />

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naten bis 1 Jahr, 18 Prozent mit einer Dauer<br />

von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre. In 6,9 Prozent<br />

der Fälle wurde eine Freiheitsstrafe zwischen<br />

2 und 15 Jahren festgesetzt. Zu lebenslanger<br />

Freiheitsstrafe wurden 6 Personen verurteilt.<br />

Sanktionen nach allgemeinem<br />

Strafrecht 2011<br />

Merkmal<br />

Anzahl<br />

Freiheitsstrafe 6 292<br />

davon<br />

ohne Strafaussetzung 2 030<br />

mit Strafaussetzung 4 262<br />

Geldstrafe 34 002<br />

Insgesamt 40 294<br />

davon<br />

Erwachsene 38 203<br />

Heranwachsende 2 091<br />

34 002 Personen mit einer Geldstrafe<br />

sanktioniert<br />

Die Geldstrafe ist die häufigste verhängte<br />

Strafe. 84 Prozent der nach allgemeinem<br />

Strafrecht Verurteilten 2011 erhielten als<br />

schwerste Sanktion eine Geldstrafe. Sie wird<br />

in der Regel in einem Strafbefehlsverfahren<br />

ohne mündliche Verhandlung verhängt. Die<br />

Geldstrafe tritt bei den einzelnen Straftatengruppen<br />

unterschiedlich häufig auf. Vor allem<br />

Verurteilte wegen Straßenverkehrsdelikten,<br />

leichten und mittelschweren Delikten der<br />

klassischen Kriminalität und Umweltstraftaten<br />

werden mit einer Geldstrafe belegt.<br />

Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt.<br />

Die Höhe der Geldstrafe beträgt in der Regel<br />

mindestens fünf bis höchstens 360 volle<br />

Tagessätze. Bei der Festsetzung der Höhe<br />

eines Tagessatzes werden die persönlichen<br />

und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters<br />

berücksichtigt.<br />

2011 wurde 34 002 Personen als schwerste<br />

Sanktion eine Geldstrafe auferlegt. 6 Prozent<br />

aller verhängten Geldstrafen umfassten mehr<br />

als 90 Tagessätze.<br />

Die Verurteilungspraxis in <strong>Sachsen</strong> wie auch<br />

in Deutschland zeigt seit 2000 ein leichtes<br />

Zurückdrängen der Freiheitsstrafe zugunsten<br />

der Geldstrafe.<br />

Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht und Aussetzungsquote (in Prozent)<br />

Merkmal 2000 2005 2010 2011<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Freiheitsstrafe 18,4 18,0 16,2 15,6<br />

darunter ohne Strafaussetzung 4,9 5,5 5,0 5,0<br />

Geldstrafe 81,6 82,0 83,8 84,4<br />

Insgesamt 100 100 100 100<br />

Aussetzungsquote 73,4 69,6 69,2 67,7<br />

Deutschland 1)<br />

Freiheitsstrafe 19,6 19,0 18,4 17,9<br />

darunter ohne Strafaussetzung 6,3 5,6 5,3 5,3<br />

Geldstrafe 80,3 81,0 81,6 82,1<br />

Insgesamt 100 100 100 100<br />

Aussetzungsquote 67,6 70,4 71,0 70,1<br />

1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.<br />

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Gefangenenrate<br />

Die Gefangenenrate ist die Zahl der Einsitzenden in Justizvollzugsanstalten bezogen<br />

auf 100 000 Einwohner.<br />

Sie ist eine wichtige Kennzahl für die Finanzwirtschaft. Der Justizvollzug beansprucht<br />

einen erheblichen Ausgabenanteil am Landeshaushalt.<br />

Die Veränderung der Gefangenenrate über die Zeit gilt zudem als Indikator für die<br />

Entwicklung der schweren Kriminalität.<br />

Gut 3 500 Gefangene in sächsischen<br />

Justizvollzugsanstalten<br />

Ende März 2012 befanden sich 3 538 Gefangene<br />

und Sicherungsverwahrte in den<br />

zehn sächsischen Justizvollzugsanstalten.<br />

Weitere 135 Häftlinge waren insbesondere<br />

wegen Hafturlaubs vorübergehend abwesend.<br />

Insgesamt 3 212 Männer und 326<br />

Frauen saßen in den Vollzugsanstalten ein.<br />

Der Frauenanteil betrug 9,2 Prozent, ohne<br />

die Frauen aus Thüringen und <strong>Sachsen</strong>-Anhalt<br />

5,4 Prozent.<br />

Während sich die Zahl der männlichen Gefangenen<br />

im Vergleich zu 2000 um 29 Prozent<br />

verringerte, stieg die Zahl der inhaftierten<br />

Frauen um 3 Prozent. (Ohne weibliche Gefangene<br />

aus Thüringen und <strong>Sachsen</strong> Anhalt)<br />

In den Jahren 2000 und 2001 betrug die<br />

Zahl der Gefangenen und Sicherungsverwahrten<br />

ohne die vorübergehend Abwesenden<br />

über 4 700, das war damit der bisherige<br />

Höchststand nach der politischen Wende.<br />

Im anschließenden Zeitraum bis 2010 ist ein<br />

Rückgang um mehr als ein Viertel auf etwas<br />

Gefangenenrate am 31. März 2000 bis 2012<br />

120<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

2000 2005 2010 2011 2012<br />

1) Für Deutschland sind keine Daten zum 31. März 2000 vorhanden.<br />

unterhalb von 3 500 zu verzeichnen. In den<br />

letzten zwei Jahren stagniert die Zahl leicht<br />

über diesem Wert.<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Deutschland<br />

1)<br />

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Bildquelle: Alexander Dreher/PIXELIO<br />

Gefangenenrate leicht ansteigend<br />

Für <strong>Sachsen</strong> ergab sich 2012 am Erhebungsstichtag<br />

eine Gefangenenrate von<br />

89 Gefangenen je 100 000 Einwohner. In<br />

Deutschland lag die Gefangenenrate etwas<br />

niedriger bei 87.<br />

Bundesweit ist die Gefangenenrate seit 2003<br />

rückläufig. Dieser Trend war auch in <strong>Sachsen</strong><br />

bis 2010 zu beobachten. Im Jahr 2000 kamen<br />

auf 100 000 Einwohner 111 Gefangene, 2010<br />

waren es 85. Seitdem ist ein leichter Anstieg<br />

zu verzeichnen.<br />

Länderübergreifende Zusammenarbeit im<br />

Justizvollzug<br />

Für den zentralen Justizvollzug für Frauen<br />

von <strong>Sachsen</strong>, Thüringen und bis Ende 2012<br />

<strong>Sachsen</strong>-Anhalt war die Justizvollzugsanstalt<br />

Chemnitz in <strong>Sachsen</strong> aufgrund einer<br />

gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung vom<br />

20. November 2008 zuständig.<br />

Unter den Gefangenen der sächsischen Strafvollzugsstatistiken<br />

befanden sich Ende März<br />

2012 insgesamt <strong>14</strong>2 Personen aus Thüringen<br />

und <strong>Sachsen</strong>-Anhalt.<br />

Ebenso kooperieren die mitteldeutschen Länder<br />

bei der Sicherungsverwahrung der Männer.<br />

Die Sicherungsverwahrten von <strong>Sachsen</strong><br />

werden seit 2009 in der Justizvollzugsanstalt<br />

Burg in <strong>Sachsen</strong>-Anhalt untergebracht und<br />

werden in der <strong>Statistik</strong> in <strong>Sachsen</strong>-Anhalt<br />

erhoben. Seit Anfang 2013 wird die Sicherungsverwahrung<br />

wieder in <strong>Sachsen</strong> in der<br />

Justizvollzugsanstalt Bautzen vollzogen.<br />

Gefangenenrate sowie Gefangene und Sicherungsverwahrte<br />

2000 2005<br />

2010 2011<br />

2012<br />

Merkmal<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

<strong>Sachsen</strong><br />

<strong>Sachsen</strong><br />

<strong>Sachsen</strong><br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Deutschland<br />

Deutschland<br />

Deutschland<br />

Deutschland<br />

Deutschland<br />

Gefangenenrate 110,6 . 102,1 99,1 85,1 89,7 87,3 88,9 88,8 87,2<br />

Gefangene und<br />

Sicherungsverwahrte insgesamt 4 932 . 4 385 81 791 3 549 73 406 3 623 72 679 3 673 71 334<br />

Gefangene und Sicherungsverwahrte<br />

(ohne vorübergehend Abwesende) 4 721 . 4 307 80 410 3 489 72 052 3 555 71 200 3 538 67 671<br />

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Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten<br />

Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten wird durch das prozentuale Verhältnis<br />

der tatsächlichen Belegung zur Belegungsfähigkeit ermittelt.<br />

Die Kennzahl liefert wichtige Informationen zur Planung von Modernisierungsmaßnahmen<br />

und Neubauten im Justizvollzug.<br />

Sächsische Justizvollzugsanstalten voll<br />

ausgelastet, aber nicht überbelegt<br />

In den sächsischen Justizvollzugsanstalten<br />

befanden sich Ende März 2012 insgesamt<br />

3 673 Gefangene, darunter waren 135 Personen<br />

vorübergehend abwesend. Die 10 Vollzugsanstalten<br />

verfügten zum Erhebungstag<br />

über 3 785 Haftplätze, die somit zu 97 Prozent<br />

ausgelastet waren. Den geringsten Auslastungsgrad<br />

verzeichnet die Justizvollzugsanstalt<br />

Bautzen mit 82 Prozent, den höchsten<br />

die Justizvollzugsanstalt Zwickau mit 110<br />

Prozent. Durch den Neubau einer großen Justizvollzugsanstalt<br />

in Dresden und der Jugendstrafanstalt<br />

in Regis-Breitingen sowie umfangreichen<br />

Sanierungsmaßnahmen wie z. B.<br />

in Leipzig und Görlitz wurden ausreichend<br />

Haftplätze geschaffen. Durch den gleichzeitigen<br />

Rückgang der Gefangenenzahlen hat sich<br />

die Auslastung in den letzten zehn Jahren etwas<br />

entspannt. Seit 31. März 2007 liegt der<br />

Auslastungsgrad unter 100 Prozent.<br />

Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten<br />

Merkmal 2000 2005 2010 2011 2012<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Auslastungsgrad (in Prozent) 1) 129,0 104,5 92,4 97,3 97,0<br />

Belegungsfähigkeit 3 826 4 197 3 840 3 723 3 785<br />

Belegung (Einsitzende) 4 932 4 385 3 549 3 623 3 673<br />

davon<br />

Strafgefangene/Sicherungsverwahrung 3 422 3 574 3 036 3 049 3 020<br />

Untersuchungshaft 1 243 641 417 469 540<br />

Sonstige Freiheitsentziehung 267 170 96 105 113<br />

Deutschland<br />

Auslastungsgrad (in Prozent) 1) . 102,0 94,0 94,0 91,0<br />

Belegungsfähigkeit . 80 297 78 450 77 669 78 161<br />

Belegung (Einsitzende) . 81 791 73 406 72 679 71 334<br />

davon<br />

Strafgefangene/Sicherungsverwahrung . 63 422 60 528 59 737 58 188<br />

Untersuchungshaft . 15 776 11 167 11 174 11 457<br />

Sonstige Freiheitsentziehung . 2 593 1 711 1 768 1 689<br />

1) zum Stichtag 31. März des Jahres<br />

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Belegungsfähigkeit, Belegung und Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten am 31. März 2012<br />

Gebietsstand: 1. Januar 2012<br />

Torgau<br />

Leipzig<br />

(mit Krankenhaus)<br />

382 379 99<br />

Zeithain<br />

516 504 98<br />

Regis-Breitingen<br />

395 382 97<br />

Bautzen<br />

Görlitz<br />

363 3<strong>14</strong> 87<br />

Waldheim<br />

Dresden<br />

302 247 82<br />

209 199 95<br />

805 848 105<br />

408 370 91<br />

Chemnitz<br />

Zwickau<br />

240 249 104<br />

165 181 110<br />

jeweils am 31. März 2012:<br />

Belegungsfähigkeit<br />

tatsächliche Belegung<br />

Auslastungsgrad in Prozent<br />

Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, © GeoSN 2012<br />

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Dauer der verhängten Freiheitsstrafen<br />

Die Dauer der verhängten Freiheitsstrafen ist ein Indikator für die Schwere der<br />

Straftat. Sie wird durch Art und Umstände der Straftat sowie das Vorleben des Täters<br />

bestimmt.<br />

Die Dauer der verhängten Freiheitsstrafen ist eine wichtige Planungsgröße für die<br />

Justizverwaltung.<br />

Zahl der verhängten Freiheitsstrafen seit<br />

2006 rückläufig<br />

Ende März 2012 verbüßten in den sächsischen<br />

Justizvollzugsanstalten 2 547 Gefangene<br />

eine Freiheitsstrafe (weiterhin waren<br />

113 Personen vorübergehend abwesend).<br />

Seit der politischen Wende stieg diese Zahl<br />

bis 2006 auf den Höchststand von 2 961 und<br />

entwickelte sich in den Folgejahren zurück.<br />

Strafgefangene nach der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe<br />

Personen<br />

3 000<br />

2 500<br />

2 000<br />

Verhältnis von kürzeren zu längeren Haftstrafen<br />

liegt bei 2:1<br />

1 500<br />

Hinsichtlich der Höhe der verhängten Strafe<br />

bzw. der voraussichtlichen Strafdauer hat<br />

sich die Struktur im Justizvollzug seit 2000 1 000<br />

nur unwesentlich verändert. Das Verhältnis<br />

von verhängten kürzeren Freiheitsstrafen mit<br />

500<br />

einer Dauer bis zu zwei Jahren zu den längeren<br />

ist weitgehend konstant bei 2:1 geblieben.<br />

Dieses Verhältnis ist nicht nur in <strong>Sachsen</strong> zu 0<br />

2000 2005 2010 2011 2012<br />

Dauer der Freiheitsstrafe<br />

mehr als … bis ...<br />

bis 9 Monate<br />

9 Monate - 2 Jahre<br />

2 Jahre - 5 Jahre<br />

5 Jahre - 15 Jahre<br />

lebenslang<br />

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eobachten, sondern ist auch in Deutschland<br />

zu verzeichnen.<br />

In <strong>Sachsen</strong> lag am Erhebungsstichtag 2012<br />

der Anteil der verhängten Freiheitsstrafen bis<br />

9 Monate bei 41 Prozent. Während in <strong>Sachsen</strong><br />

dieser Anteil seit 2000 um die 40 Prozent-<br />

Marke schwankte, betrug er deutschlandweit<br />

35 bis 37 Prozent. Dagegen waren die Anteile<br />

der verhängten längeren Freiheitsstrafen<br />

in <strong>Sachsen</strong> etwas niedriger als im gesamten<br />

Bundesgebiet.<br />

Die 93 Gefangenen mit einer lebenslangen<br />

Freiheitsstrafe in <strong>Sachsen</strong> machten Ende<br />

März 2012 einen Anteil von 3 Prozent an allen<br />

Strafgefangenen aus.<br />

Strafgefangene nach der Dauer der Freiheitsstrafe (in Prozent)<br />

Dauer der Freiheitsstrafe<br />

mehr als … bis ...<br />

2000 2005 2010 2011 2012<br />

<strong>Sachsen</strong><br />

Bis 9 Monate 40,8 39,1 41,1 39,7 40,7<br />

9 Monate - 2 Jahre 27,9 27,7 26,1 27,2 27,2<br />

2 Jahre - 5 Jahre 20,4 21,8 23,5 24,1 22,9<br />

5 Jahre - 15 Jahre 9,1 8,8 5,8 5,6 5,8<br />

Lebenslang 1,8 2,6 3,4 3,4 3,5<br />

Insgesamt 100 100 100 100 100<br />

darunter<br />

Ersatzfreiheitsstrafe 8,6 8,0 11,2 10,0 10,8<br />

Deutschland<br />

Bis 9 Monate 36,0 35,0 37,0 37,2 36,7<br />

11 Prozent der Strafgefangenen verbüßten<br />

Ende März 2012 eine Ersatzfreiheitsstrafe<br />

Während lange Haftstrafen die verfügbaren<br />

Plätze langfristig binden, belasten sehr kurze<br />

Haftstrafen den Justizvollzug. Sie erfordern<br />

einen überproportionalen hohen Verwaltungsaufwand.<br />

Bei den Ersatzfreiheitsstrafen<br />

handelt es sich oft um sehr kurze Strafen. Betroffen<br />

sind Straftäter, die zu einer Geldstrafe<br />

verurteilt wurden. Zahlt ein Verurteilter nicht,<br />

so kann an die Stelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe<br />

treten. Er muss dann seine<br />

Geldstrafe „absitzen“ oder entsprechend<br />

auch teilweise im Rahmen des Programms<br />

„Schwitzen statt Sitzen“ eine gemeinnützige<br />

Arbeit leisten. Damit wird der Justizhaushalt<br />

erheblich entlastet. Am 31. März 2012 waren<br />

9 Monate - 2 Jahre 26,0 26,4 25,8 26,3 26,9<br />

2 Jahre - 5 Jahre 24,0 24,5 23,5 23,3 23,5<br />

5 Jahre - 15 Jahre 11,0 10,7 9,8 9,4 9,1<br />

Lebenslang 3,0 3,3 3,8 3,8 3,9<br />

Insgesamt 100 100 100 100 100<br />

darunter<br />

Ersatzfreiheitsstrafe . 6,9 8,1 8,0 8,0<br />

es in <strong>Sachsen</strong> 287 Personen, die die Möglichkeit<br />

des Abarbeitens der Strafe zur Haftvermeidung<br />

oder -verkürzung nicht oder nur<br />

teilweise nutzten. In den letzten zehn Jahren<br />

belief sich die Zahl jährlich zwischen 230 bis<br />

300 Personen. Das entsprach einem Anteil<br />

zwischen 8 und 11 Prozent an den Strafgefangenen<br />

mit Freiheitsstrafe. Bundesweit war<br />

der Anteil in diesem Zeitraum etwas niedriger.<br />

Er lag zwischen 7 und 8 Prozent. Einfluss<br />

auf den Anteil haben sowohl die unterschiedliche<br />

Praxis bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen<br />

durch gemeinnützige Arbeit<br />

in den Bundesländern als auch die konjunkturelle<br />

Lage.<br />

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Glossar<br />

Abgeurteilte<br />

Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die<br />

Strafbefehle erlassen wurden oder Strafverfahren<br />

nach Eröffnung des Hauptverfahrens<br />

durch Urteil oder Einstellungsbeschluss<br />

rechtskräftig abgeschlossen<br />

worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen<br />

aus den Verurteilten und aus Personen, gegen<br />

die andere Entscheidungen (unter anderem<br />

Freispruch) getroffen wurden. Bei<br />

der Aburteilung von Angeklagten, die in<br />

Tateinheit oder Tatmehrheit mehrere Strafvorschriften<br />

verletzt haben, wird in der<br />

Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik nur<br />

der Straftatbestand statistisch erfasst, der<br />

nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe<br />

bedroht ist. Tateinheit liegt vor, wenn dieselbe<br />

Handlung mehrere Strafgesetze oder<br />

dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt;<br />

das Gericht erkennt nur auf eine einzige<br />

Strafe. Tatmehrheit bedeutet, dass eine Person<br />

mehrere Straftaten begangen hat, die<br />

gleichzeitig abgeurteilt werden. Statt auf<br />

mehrere Freiheits- oder Geldstrafen wird<br />

auf eine Gesamtstrafe erkannt. Insbesondere<br />

bei verhängten Gesamtstrafen kann das<br />

nachgewiesene Strafmaß höher liegen, als<br />

dies die Strafbestimmungen für die statistisch<br />

erfasste schwerste Straftat vorsehen.<br />

Werden mehrere Straftaten der gleichen<br />

Person in mehreren Verfahren abgeurteilt,<br />

so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren<br />

gesondert gezählt.<br />

Allgemeines Strafrecht<br />

Das allgemeine Strafrecht wird gegen Erwachsene<br />

und zum Teil gegen Heranwachsende<br />

angewandt. Gegen Heranwachsende,<br />

die nach ihrer Persönlichkeitsentwicklung<br />

noch Jugendlichen gleichstehen, wird Jugendstrafrecht<br />

angewendet.<br />

Anklagequote<br />

Die Anklagequote bezeichnet den Anteil der<br />

von der Staatsanwaltschaft abschließend<br />

erledigten Ermittlungsverfahren gegen<br />

bekannte Tatverdächtige, die durch eine<br />

Anklage im weiteren Sinne abgeschlossen<br />

wurden. Als Anklagen im weiteren Sinne<br />

zählen die Anklagen vor dem Amts- oder<br />

Landgericht, die Strafbefehlsanträge sowie<br />

die Anträge auf Entscheidung im beschleunigten<br />

Verfahren, im vereinfachten Jugendverfahren,<br />

auf Durchführung eines objektiven<br />

Verfahrens oder auf Eröffnung eines<br />

Sicherungsverfahrens. Nicht abschließend<br />

erledigte Ermittlungsverfahren, wie Abgaben<br />

an eine andere Staatsanwaltschaft,<br />

vorläufige Einstellungen, durch Verbindung<br />

mit einer anderen Sache oder „anderweitig“<br />

erledigte Ermittlungsverfahren, bleiben bei<br />

der Berechnung der Anklagequote unberücksichtigt.<br />

Aufklärungsquote<br />

Die Aufklärungsquote bezeichnet den Anteil<br />

der aufgeklärten an allen polizeilich registrierten<br />

Fällen. Eine Straftat gilt in der Polizeilichen<br />

Kriminalstatistik als aufgeklärt, wenn<br />

mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger<br />

ermittelt werden konnte. Eine<br />

Aufklärungsquote von über 100 Prozent kann<br />

zustande kommen, wenn im Berichtszeitraum<br />

Fälle aufgeklärt werden, die in den Vorjahren<br />

bekannt geworden sind.<br />

Auslastungsgrad<br />

Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten<br />

wird durch das prozentuale Verhältnis<br />

der tatsächlichen Belegung zur Belegungsfähigkeit<br />

ermittelt. Eine Quote von über 100<br />

Prozent kann zustande kommen, wenn z. B.<br />

die einzelnen Hafträume überbelegt werden.<br />

Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten<br />

wurde zum Stichtag 31. März des jeweiligen<br />

Jahres berechnet.<br />

Die Belegungsfähigkeit gibt Auskunft über<br />

die Zahl der Haftplätze der Justizvollzuganstalten.<br />

Die tatsächliche Belegung entspricht<br />

der Zahl der Gefangenen und Sicherungsverwahrten<br />

einschließlich der vorübergehend<br />

Abwesenden.<br />

Erwachsene<br />

Erwachsene sind Personen, die zur Zeit der<br />

Tat mindestens 21 Jahre alt sind. Sie werden<br />

nach dem allgemeinen Strafrecht abgeurteilt.<br />

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Ersatzfreiheitsstrafe<br />

Ist eine zu einer Geldstrafe verurteilte Person<br />

nicht willens oder nicht (mehr) in der Lage<br />

für den Betrag aufzukommen, wird eine verhängte<br />

und noch nicht beglichene Geldstrafe<br />

in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.<br />

Diese Strafe wird in einer Justizvollzugsanstalt<br />

vollzogen. Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe<br />

in Tagen bemisst sich an der Zahl der<br />

verhängten Tagessätze der Geldstrafe. Die<br />

uneinbringliche Geldstrafe kann auch durch<br />

gemeinnützige Arbeit im Rahmen des Programms<br />

„Schwitzen statt Sitzen“ abgegolten<br />

werden.<br />

Erziehungsmaßregeln<br />

Erziehungsmaßregeln stellen die mildeste<br />

formelle (d. h. durch Urteil verhängte) Sanktion<br />

im Jugendstrafrecht dar. Zu den Erziehungsmaßregeln<br />

zählen die Erteilung von<br />

Weisungen, Erziehungsbeistandschaft und<br />

Heimerziehung. Weisungen sind Gebote und<br />

Verbote, die die Lebensführung der Jugendlichen<br />

regeln. Erziehungsbeistandschaft ist<br />

die Unterstützung der Sorgeberechtigten<br />

bei der Erziehung. Bei der Entscheidung auf<br />

Heimerziehung als Erziehungsmaßregel erfolgt<br />

die Unterbringung der Verurteilten in<br />

einem Heim oder in einer sonstigen betreuten<br />

Wohnform.<br />

Freiheitsstrafe<br />

Freiheitsstrafe ist eine Strafe nach allgemeinem<br />

Strafrecht. Diese Strafe ist eine zeitige<br />

Freiheitsstrafe, sofern die Strafvorschriften<br />

nicht lebenslange Freiheitsstrafe androhen.<br />

Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist 15<br />

Jahre, das Mindestmaß ein Monat.<br />

Gefangene<br />

Gefangene sind Personen, denen auf Grund<br />

eines förmlichen Gesetzes unter Beachtung<br />

vorgeschriebener Formen durch richterliche<br />

Anordnung die Freiheit entzogen ist und die<br />

sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden.<br />

Sie sind Untersuchungsgefangene, Strafgefangene,<br />

im Rahmen eines Auslieferungs-,<br />

Durchlieferungs- bzw. Abschiebungsverfahren<br />

zugeführte Gefangene oder Zivilhaftgefangene.<br />

Gefangenenrate<br />

Die Gefangenenrate ist die Zahl der Einsitzenden<br />

in Justizvollzugsanstalten bezogen<br />

auf 100 000 Einwohner. Zu den Einsitzenden<br />

zählen die Strafgefangenen, Untersuchungshaftgefangene,<br />

Gefangene mit sonstiger<br />

Freiheitsentziehung (u. a. Abschiebungs- und<br />

Auslieferungshaft) und Sicherungsverwahrten,<br />

einschließlich der vorübergehend Abwesenden.<br />

Die Gefangenenrate wurde zum Stichtag 31.<br />

März des jeweiligen Jahres berechnet.<br />

Geldstrafe<br />

Geldstrafe ist neben der Freiheitsstrafe die<br />

einzige formelle (durch Urteil verhängte)<br />

Sanktionsform im allgemeinen Strafrecht.<br />

Sie wird in Tagessätzen verhängt und liegt, je<br />

nach Schwere der Tat, zwischen mindestens<br />

fünf und höchstens 360 vollen Tagessätzen.<br />

Bei der Festsetzung der Höhe der Tagessätze<br />

sind die persönlichen und finanziellen<br />

Verhältnisse der Täter maßgeblich, nicht die<br />

Schwere der Tat.<br />

Gerichtliche Entscheidungen<br />

Nach Erhebung der Anklage durch die<br />

Staatsanwaltschaft prüft das Gericht, ob der<br />

Angeschuldigte der ihm zur Last gelegten<br />

Tat hinreichend verdächtig ist. Außer durch<br />

Urteil können die Verfahren vor Gericht<br />

auch in anderer Weise erledigt werden. Die<br />

Eröffnung des Verfahrens kann vom Gericht<br />

abgelehnt werden, wenn z. B. Verfahrenshindernisse<br />

vorliegen, der Tatverdacht für<br />

die Verurteilung nicht ausreicht oder die Tat<br />

ist etwa aus Gründen von Notwehr nicht<br />

strafbar. Bei geringer Schuld des Täters kann<br />

das Gericht die Sache mit Zustimmung der<br />

Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten<br />

einstellen.<br />

Gerichtlich registrierte Kriminalität<br />

Als gerichtlich registrierte Kriminalität wird<br />

die Gesamtheit der von der Justiz als Verbrechen<br />

oder Vergehen gewerteten Tathandlungen<br />

bezeichnet, die mit einer strafgerichtlichen<br />

Sanktion geahndet wurden.<br />

Die gerichtlich registrierte Kriminalität wird<br />

durch die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik<br />

beschrieben.<br />

Häufigkeitszahl<br />

Häufigkeitszahl ist die Zahl der jeweils innerhalb<br />

eines Jahres bekannt gewordenen und<br />

von der Polizei registrierten Straftaten bezogen<br />

auf 100 000 Einwohner in der jeweiligen<br />

Region. Sie drückt die durch Kriminalität verursachte<br />

Gefährdung aus. Ihre Aussagekraft<br />

wird dadurch beeinträchtigt, dass alle Personen,<br />

die nicht mit Hauptwohnsitz in der Region<br />

gemeldet sind, aber sich hier aufhalten<br />

(z. B. ausländische Touristen, Durchreisende,<br />

sich illegal Aufhaltende), in der Einwohnerzahl<br />

nicht enthalten sind. Straftaten, die von<br />

diesem Personenkreis begangen wurden,<br />

werden aber in der Polizeilichen Kriminalstatistik<br />

gezählt.<br />

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Hellfeld und Dunkelfeld<br />

Unter dem sogenannten „Hellfeld“ versteht<br />

man alle der Polizei bekannt gewordenen<br />

Straftaten. Das „Dunkelfeld“ bezeichnet die<br />

nicht registrierten Straftaten.<br />

Heranwachsende<br />

Heranwachsende sind Personen, die zum<br />

Zeitpunkt der Tat mindestens 18, aber noch<br />

nicht 21 Jahre alt sind. Wenn die Gesamtwürdigung<br />

der Persönlichkeit des Täters bei<br />

Berücksichtigung der Umweltbedingungen<br />

ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner<br />

sittlichen und geistigen Entwicklung noch<br />

einem Jugendlichen gleichstand oder es sich<br />

nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen<br />

der Tat um eine Jugendverfehlung<br />

handelt, ist die Anwendung des Jugendstrafrechts<br />

auf Heranwachsende möglich.<br />

Jugendliche<br />

Jugendliche sind Personen, die zur Zeit der<br />

Tat mindestens <strong>14</strong>, aber noch nicht 18 Jahre<br />

alt sind. Sie werden nach dem Jugendstrafrecht<br />

abgeurteilt.<br />

Jugendstrafe<br />

Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer<br />

Jugendstrafanstalt. Der Richter verhängt<br />

Jugendstrafe, wenn wegen schädlicher Neigungen<br />

des Jugendlichen, die in der Tat<br />

hervorgegangen sind, Erziehungsmaßregeln<br />

oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen<br />

oder wenn wegen der Schwere der<br />

Schuld Strafe erforderlich ist. Das Mindestmaß<br />

der Jugendstrafe beträgt sechs Monate,<br />

das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich<br />

bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach<br />

allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe<br />

von mehr als zehn Jahren angedroht ist, so<br />

ist das Höchstmaß zehn Jahre.<br />

Jugendstrafrecht<br />

Bei mit Strafe bedrohter Verfehlung von Jugendlichen<br />

und Heranwachsenden, sofern<br />

diese nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung<br />

Jugendlichen gleichstehen, werden<br />

die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes<br />

(JGG) angewendet. Nach JGG vorgesehene<br />

Sanktionen sind Jugendstrafe, Zuchtmittel<br />

und Erziehungsmaßregeln.<br />

Justizvollzugsanstalten<br />

Justizvollzugsanstalten sind Einrichtungen<br />

der Justizverwaltungen zum Vollzug von Freiheits-<br />

und Jugendstrafe, Sicherungsverwahrung,<br />

Untersuchungs-, Abschiebungs- und<br />

Zivilhaft. Einrichtungen zum Maßregelvollzug<br />

bei psychisch kranken oder rauschmittelabhängigen<br />

Straftätern zählen nicht zu den<br />

Justizvollzugsanstalten.<br />

Opportunitätseinstellungen<br />

Ermittlungsverfahren müssen von der<br />

Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen<br />

eingestellt werden, wenn die Tat verjährt ist,<br />

der Beschuldigte nicht strafmündig ist, ein<br />

schuldhaftes Verhalten fehlt oder die Tat<br />

bzw. Täterschaft nicht nachgewiesen werden<br />

kann. Außerdem kann die Staatsanwaltschaft<br />

das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn<br />

die Schuld des Täters als gering zu betrachten<br />

ist und kein öffentliches Verfolgungsinteresse<br />

besteht (Opportunitätseinstellung).<br />

Eine Opportunitätseinstellung kann auch bei<br />

leichteren Delikten zur Vermeidung negativer<br />

sozialer Effekte für den Beschuldigten erfolgen,<br />

wenn das Ermittlungsverfahren selbst<br />

und gegebenenfalls erteilte Auflagen als ausreichend<br />

erachtet werden. Die gesetzlichen<br />

Vorschriften für Opportunitätseinstellungen<br />

sollen die Staatsanwaltschaften entlasten<br />

bzw. die Ermittlungsverfahren beschleunigen<br />

und diese kostengünstiger machen. Inwieweit<br />

die Vorschriften angewendet werden,<br />

liegt zum Teil im Ermessen der Staatsanwaltschaft.<br />

Polizeilich registrierte Kriminalität<br />

In der Polizeilichen Kriminalstatistik des<br />

Landeskriminalamtes <strong>Sachsen</strong> werden die<br />

von der Polizei bearbeiteten Straftaten einschließlich<br />

der mit Strafe bedrohten Versuche<br />

registriert. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten,<br />

politisch motivierte Kriminalität<br />

(Staatsschutzdelikte) und Verkehrsdelikte.<br />

Die <strong>Statistik</strong> bildet ab, wie die Polizei nach<br />

Abschluss ihrer Ermittlung den Sachverhalt<br />

bewertet.<br />

Sicherungsverwahrung<br />

Sicherungsverwahrung ist eine zusätzliche<br />

Maßregel bei gemeingefährlichen Hangtätern,<br />

d. h. der Straftäter gelangt auch nach<br />

Strafverbüßung erst dann in Freiheit, wenn<br />

keine Gefahr erheblicher Straftaten mehr besteht.<br />

Staatsanwaltschaftliche Entscheidungen<br />

Nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen<br />

entscheidet die Staatsanwaltschaft,<br />

ob gegen einen Beschuldigten Anklage beim<br />

Strafgericht erhoben werden kann oder das<br />

Ermittlungsverfahren einzustellen ist. Eine<br />

Einstellung des Verfahrens erfolgt, wenn der<br />

Tatverdacht nicht hinreichend ist oder rechtliche<br />

Gründe der Strafverfolgung entgegenstehen.<br />

Ebenso kann das Verfahren eingestellt<br />

werden, wenn die Schuld des Täters<br />

gering ist (Opportunitätseinstellungen).<br />

Der Staatsanwaltschaft obliegt als Strafverfolgungsbehörde<br />

auch die Strafvollstreckung.<br />

Bei Anwendung des Jugendstrafrechts<br />

ist nicht die Staatsanwaltschaft,<br />

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sondern der Jugendrichter die Vollstreckungsbehörde.<br />

<strong>Statistik</strong> der Staatsanwaltschaften<br />

Die Erhebung erstreckt sich auf Daten über<br />

Ermittlungsverfahren und über sonstige Tätigkeiten<br />

der Staatsanwaltschaften.<br />

In der <strong>Statistik</strong> werden Verfahren gezählt,<br />

auch die die nur der Staatsanwaltschaft bekannt<br />

geworden sind. Dabei ist es auch möglich,<br />

dass mehrere Taten in einem Verfahren<br />

verbunden wurden oder sich ein Verfahren<br />

gegen mehrere Tatverdächtige richtet, so<br />

dass die Zahl der erfassten Verfahren geringer<br />

ist als die der davon betroffenen Beschuldigten.<br />

Strafaussetzung zur Bewährung<br />

Das Gericht kann die Vollstreckung einer<br />

verhängten Freiheitsstrafe von nicht mehr<br />

als einem Jahr (in bestimmten Fällen auch<br />

zwei Jahren) zur Bewährung aussetzen.<br />

Verstößt der Verurteilte gegen die Bewährungsauflagen<br />

oder wird erneut straffällig,<br />

kann die Strafaussetzung widerrufen werden,<br />

und der Verurteilte muss die restliche<br />

Strafe absitzen.<br />

Strafgefangene<br />

Personen, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe<br />

bzw. Jugendstrafe verurteilt worden<br />

sind und sich zu deren Verbüßung in einer<br />

Justizvollzugsanstalt befinden.<br />

Tatverdächtige<br />

Tatverdächtige sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik<br />

(PKS) alle Personen, die nach<br />

Abschluss der polizeilichen Ermittlungen<br />

aufgrund ausreichender Anhaltspunkte verdächtig<br />

sind, eine rechtswidrige (Straf-) Tat<br />

begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter,<br />

Anstifter und Gehilfen. In die Gesamtzahl<br />

der Tatverdächtigen fließen auch strafunmündige<br />

Kinder unter <strong>14</strong> Jahren mit ein. Ein<br />

Tatverdächtiger, für den im Berichtszeitraum<br />

mehrere Fälle der gleichen Straftat festgestellt<br />

wurden, wird in der PKS nur einmal gezählt<br />

(„echte“ Tatverdächtigenzählung).<br />

Tatverdächtigenbelastungszahl<br />

Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)<br />

ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen<br />

unabhängig vom Wohnsitz bezogen<br />

auf 100 000 Einwohner der entsprechenden<br />

Personengruppe, jeweils ohne Kinder unter 8<br />

Jahren in der jeweiligen Region. Sie gibt die<br />

polizeilich registrierte Kriminalitätsbelastung<br />

der Bevölkerung oder einzelner Personengruppen<br />

wieder. Die Problematik der TVBZ ergibt<br />

sich aus dem doppelten Dunkelfeld in der<br />

Bevölkerungsstatistik, in der ein Teil der ermittelten<br />

Tatverdächtigen nicht enthalten ist<br />

(vgl. Häufigkeitszahl), und in der Polizeilichen<br />

Kriminalstatistik. Über das Dunkelfeld nicht<br />

angezeigter Straftaten hinaus bleiben auch<br />

Täter der unaufgeklärten Fälle unberücksichtigt.<br />

Für die nichtdeutschen Tatverdächtigen<br />

in Deutschland wird keine Tatverdächtigenbelastungszahl<br />

berechnet.<br />

Untersuchungshaft<br />

Untersuchungshaft ist die aufgrund eines<br />

richterlichen Haftbefehls durchgeführte Inhaftierung<br />

des Beschuldigten in einer besonderen<br />

Abteilung der Justizvollzugsanstalt, um<br />

die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens<br />

zu gewährleisten und die spätere<br />

Vollstreckung einer Freiheitsentziehung sicherzustellen.<br />

Zuständig zur Anordnung der<br />

erforderlichen Vollzugsmaßnahmen ist der<br />

Richter.<br />

Vollzug von Freiheitsstrafe<br />

Freiheitsstrafe wird an rechtskräftig nach<br />

allgemeinem Strafrecht Verurteilten in Justizvollzugsanstalten<br />

vollzogen. Statistisch<br />

erfasst werden auch nach Jugendstrafrecht<br />

Verurteilte, die gemäß § 92 Jugendgerichtsgesetz<br />

aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen<br />

sind.<br />

Vollzug von Jugendstrafe<br />

Jugendstrafe wird in Jugendstrafanstalten<br />

vollzogen. An einem Verurteilten, der das 18.<br />

Lebensjahr vollendet hat und sich nicht für den<br />

Jugendstrafvollzug eignet, braucht die Strafe<br />

nicht in der Jugendanstalt vollzogen werden.<br />

Jugendstrafe, die nicht in der Jugendanstalt<br />

vollzogen wird, wird nach den Vorschriften des<br />

Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen und<br />

auch dort statistisch erfasst. Hat der Verurteilte<br />

das 24. Lebensjahr vollendet, so soll die<br />

Jugendstrafe nach den Vorschriften des Strafvollzugs<br />

für Erwachsene vollzogen werden.<br />

Über die Ausnahme vom Jugendstrafvollzug<br />

entscheidet der Vollstreckungsleiter (Jugendrichter).<br />

Außerdem dürfen in der Jugendstrafanstalt<br />

an Verurteilten, die das 24. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben und sich für den<br />

Jugendstrafvollzug eignen, auch Freiheitsstrafen<br />

vollzogen werden, die nach allgemeinem<br />

Strafrecht verhängt worden sind.<br />

Verurteilte<br />

Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach<br />

allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest<br />

oder Geldstrafe verhängt wurde. Auch<br />

Verurteilte, deren Straftat nach Jugendstrafrecht<br />

mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln<br />

geahndet wurde, sind Teil<br />

dieser Gruppe. Verurteilt werden können nur<br />

Personen, die im Zeitpunkt der Tat strafmündig,<br />

das heißt <strong>14</strong> Jahre oder älter, waren.<br />

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Verurteiltenziffer<br />

Verurteiltenziffern beziehen die absoluten<br />

Verurteiltenzahlen auf je 100 000 Personen<br />

einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Verurteiltenziffern<br />

werden für die deutsche Bevölkerung<br />

berechnet, da diese (weitgehend<br />

vollständig) einwohnerrechtlich registriert<br />

ist. Dagegen stellen die in <strong>Sachsen</strong> gemeldeten<br />

Ausländer nur eine Teilmenge der nichtdeutschen<br />

Personen dar, die sich in <strong>Sachsen</strong><br />

aufhalten. Die Zahl etwa der ausländischen<br />

Touristen oder der Illegalen ist nicht bekannt.<br />

Von der Strafverfolgungsstatistik werden<br />

aber auch in <strong>Sachsen</strong> nicht gemeldete Personen<br />

erfasst, sofern gegen sie hier ein Strafverfahren<br />

durchgeführt wurde.<br />

Vorübergehende Abwesenheit in Justizvollzugsanstalten<br />

Vorübergehende Abwesenheit liegt für die<br />

Dauer einer Überstellung, eines Aufenthaltes<br />

in einem Krankenhaus außerhalb des Vollzuges<br />

sowie eines Urlaubes und einer befristeten<br />

Unterbrechung vor.<br />

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Weitere Publikationen zum Thema:<br />

Gerichtliche Strafverfolgung im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (B VI 1)<br />

Organisation, Personal und Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften<br />

im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (B VI 2)<br />

Strafvollzug im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (B VI 3)<br />

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Herausgeber:<br />

Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />

Redaktion:<br />

Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />

Gestaltung und Satz:<br />

Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />

Druck:<br />

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste<br />

Redaktionsschluss:<br />

Februar 2013<br />

Bezug:<br />

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