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Anklage- und Einstellungsquote<br />

Die Anklagequote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten<br />

Ermittlungsverfahren, der durch eine Anklage im weiteren Sinne oder durch einen<br />

Strafbefehlsantrag beendet wurde.<br />

Die Einstellungsquote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig<br />

erledigten Verfahren, der nicht an ein Strafgericht aus rechtlichen Gründen oder aus<br />

Opportunitätsgründen weitergegeben wurde.<br />

Anklage– und Einstellungsquoten beschreiben die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften<br />

bzw. die Reaktion der Ermittlungsbehörde auf die ihr bekannt gewordene<br />

Kriminalität.<br />

31 Prozent der Ermittlungsverfahren endeten<br />

2011 mit einer Anklage oder einem<br />

Strafbefehlsantrag<br />

2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> 194 815 Ermittlungsverfahren<br />

endgültig erledigt. Das waren<br />

im Vergleich zu 2000 gut 13 Prozent weniger<br />

Verfahren.<br />

Die Erledigung geschieht durch Anklage,<br />

Strafbefehlsantrag, Antrag auf besonderes<br />

Verfahren, Verweisung auf den Weg der Privatklage<br />

oder Abgabe an eine Verwaltungsbehörde<br />

als Ordnungswidrigkeit. Zu den von<br />

der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten<br />

Verfahren kamen noch 19 938 Verfahren, die<br />

vorläufig eingestellt, durch Abgabe an eine<br />

andere Staatsanwaltschaft, in Verbindung<br />

mit einer anderen Sache oder „anderweitig“<br />

erledigt wurden. 31 Prozent der endgültig<br />

von der Staatsanwaltschaft erledigten Ermittlungsverfahren<br />

wurden 2011 vor ein<br />

Strafgericht gebracht, 15,9 Prozent durch<br />

Erledigung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft 2011<br />

in Prozent<br />

<strong>14</strong>,6<br />

15,9<br />

10,0<br />

194 815<br />

29,6<br />

29,9<br />

Strafbefehlsantrag und weitere <strong>14</strong>,6 Prozent<br />

durch Anklage, darunter 0,1 Prozent durch<br />

Antrag auf ein besonderes Verfahren (hauptsächlich<br />

vereinfachtes Jugendverfahren).<br />

Einstellung wegen mangelnden Tatverdachts<br />

bzw. Schuldunfähigkeit des Beschuldigten<br />

Opportunitätseinstellung<br />

z. B. bei geringfügigen Straftaten<br />

Antrag auf Erlass eines Strafbefehls<br />

Anklage, Antrag auf besonderes Verfahren<br />

Abgabe an Verwaltungsbehörde oder<br />

Verweis auf Privatklage<br />

Die jährliche Anklagequote von <strong>Sachsen</strong> war<br />

seit 2000 stets höher als die von Deutschland.<br />

2011 war eine Differenz von 4,1 Prozentpunkten<br />

zu verzeichnen.<br />

8 | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet

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