Download,*.pdf, 1,14 MB - Statistik - Freistaat Sachsen
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Anklage- und Einstellungsquote<br />
Die Anklagequote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten<br />
Ermittlungsverfahren, der durch eine Anklage im weiteren Sinne oder durch einen<br />
Strafbefehlsantrag beendet wurde.<br />
Die Einstellungsquote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig<br />
erledigten Verfahren, der nicht an ein Strafgericht aus rechtlichen Gründen oder aus<br />
Opportunitätsgründen weitergegeben wurde.<br />
Anklage– und Einstellungsquoten beschreiben die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften<br />
bzw. die Reaktion der Ermittlungsbehörde auf die ihr bekannt gewordene<br />
Kriminalität.<br />
31 Prozent der Ermittlungsverfahren endeten<br />
2011 mit einer Anklage oder einem<br />
Strafbefehlsantrag<br />
2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> 194 815 Ermittlungsverfahren<br />
endgültig erledigt. Das waren<br />
im Vergleich zu 2000 gut 13 Prozent weniger<br />
Verfahren.<br />
Die Erledigung geschieht durch Anklage,<br />
Strafbefehlsantrag, Antrag auf besonderes<br />
Verfahren, Verweisung auf den Weg der Privatklage<br />
oder Abgabe an eine Verwaltungsbehörde<br />
als Ordnungswidrigkeit. Zu den von<br />
der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten<br />
Verfahren kamen noch 19 938 Verfahren, die<br />
vorläufig eingestellt, durch Abgabe an eine<br />
andere Staatsanwaltschaft, in Verbindung<br />
mit einer anderen Sache oder „anderweitig“<br />
erledigt wurden. 31 Prozent der endgültig<br />
von der Staatsanwaltschaft erledigten Ermittlungsverfahren<br />
wurden 2011 vor ein<br />
Strafgericht gebracht, 15,9 Prozent durch<br />
Erledigung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft 2011<br />
in Prozent<br />
<strong>14</strong>,6<br />
15,9<br />
10,0<br />
194 815<br />
29,6<br />
29,9<br />
Strafbefehlsantrag und weitere <strong>14</strong>,6 Prozent<br />
durch Anklage, darunter 0,1 Prozent durch<br />
Antrag auf ein besonderes Verfahren (hauptsächlich<br />
vereinfachtes Jugendverfahren).<br />
Einstellung wegen mangelnden Tatverdachts<br />
bzw. Schuldunfähigkeit des Beschuldigten<br />
Opportunitätseinstellung<br />
z. B. bei geringfügigen Straftaten<br />
Antrag auf Erlass eines Strafbefehls<br />
Anklage, Antrag auf besonderes Verfahren<br />
Abgabe an Verwaltungsbehörde oder<br />
Verweis auf Privatklage<br />
Die jährliche Anklagequote von <strong>Sachsen</strong> war<br />
seit 2000 stets höher als die von Deutschland.<br />
2011 war eine Differenz von 4,1 Prozentpunkten<br />
zu verzeichnen.<br />
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