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STATISTISCHES<br />
LANDESAMT<br />
Statistisch betrachtet<br />
Indikatoren der registrierten Kriminalität
Inhalt<br />
Seite<br />
Einleitung 1<br />
Bewertungs- und Ausfilterungsprozess im Strafverfahren 2<br />
Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote 4<br />
Tatverdächtigenbelastungszahl 6<br />
Anklage– und Einstellungsquote 8<br />
Verurteilungsquote 10<br />
Ausländeranteil an den Verurteilten 12<br />
Verurteiltenziffer <strong>14</strong><br />
Straftatenstruktur der Verurteilten 16<br />
Sanktionierungspraxis nach Jugendstrafrecht 18<br />
Sanktionierungspraxis nach allgemeinem Strafrecht 20<br />
Gefangenenrate 22<br />
Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten 24<br />
Dauer der verhängten Freiheitsstrafen 26<br />
Glossar 28
Einleitung<br />
Das Bild der Öffentlichkeit über die Kriminalität wird vor allem durch aufsehenerregende<br />
Einzelfälle geprägt, insbesondere über spektakuläre Gewaltverbrechen wird in<br />
den Medien ausführlich berichtet. Den größten Anteil haben jedoch nur die einfachen<br />
bis mittelschweren Eigentums- und Vermögensstraftaten. Ziel der vorliegenden Publikation<br />
ist es, ein auf Indikatoren gestütztes kompaktes Lagebild der Kriminalität in<br />
<strong>Sachsen</strong> zu erstellen. Einbezogen werden alle Abschnitte der Strafverfolgung: von der<br />
polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Tätigkeit über die Aburteilung<br />
bis hin zum Strafvollzug. Die dargestellten Ergebnisse basieren auf verschiedenen<br />
amtlichen <strong>Statistik</strong>en des Statistischen Landesamtes bzw. Statistischen Bundesamtes<br />
und der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landeskriminalamtes <strong>Sachsen</strong> bzw.<br />
des Bundeskriminalamtes.<br />
Die aktuellen Informationen werden in einer komprimierten und einheitlichen Form<br />
präsentiert. Bei der Darstellung von zeitlichen Entwicklungen wird vom Jahr 2000<br />
ausgegangen. Grundsätzlich enthält jedes Thema eine anschauliche Beschreibung in<br />
grafischer, tabellarischer und textlicher Form. Vorangestellte Informationen bieten<br />
kurze methodische Erläuterungen. Ausführliche Erläuterungen und Definitionen<br />
enthält das Glossar.<br />
Die Veröffentlichung ist angelehnt an ausgewählte Indikatoren der Broschüre „Justiz<br />
auf einen Blick“ des Statistischen Bundesamtes. Sie richtet sich vor allem an die<br />
interessierte Öffentlichkeit, an Studierende sowie an Fachleute aus Politik und Wirtschaft,<br />
die sich einen schnellen Überblick über Strukturen und Entwicklungen der<br />
sächsischen Strafrechtspflege im Vergleich mit Deutschland verschaffen wollen.<br />
Statistisch betrachtet | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | 1
Bewertungs- und Ausfilterungsprozess im<br />
Strafverfahren<br />
Möglichkeiten und Grenzen der <strong>Statistik</strong>en<br />
bei der Widerspiegelung der Kriminalitätswirklichkeit<br />
Kriminalität ist im strafrechtlichen Sinne die<br />
Summe der mit Strafe bedrohten Handlungen.<br />
Dieser Begriff ist zeitraum- und kulturabhängig<br />
(z. B. ist Ehebruch in Deutschland<br />
seit 1969 nicht mehr strafbar). Die Voraussetzungen<br />
und Rechtsfolgen des strafbaren<br />
Handelns bestimmt das Strafgesetzbuch und<br />
es ist damit ein Bewertungsmaßstab für die<br />
Kriminalität. Nur ein Teil der Ereignisse, die<br />
Opfer oder Tatzeugen wahrnehmen und als<br />
„kriminell“ bewerten, wird der Polizei gemeldet<br />
(Hellfeld). Ein großer Teil verbleibt aus der<br />
Sicht der Polizei im Dunkelfeld. Zur Erstellung<br />
eines wirklichkeitsnahen Kriminalitätslagebildes<br />
sind deshalb Dunkelfeldforschungen<br />
z. B. über Opferbefragungen unumgänglich.<br />
Damit kann das Dunkelfeld aber nur näherungsweise<br />
bestimmt werden. Es hat sich<br />
gezeigt, dass insbesondere leichte Straftaten<br />
in der <strong>Statistik</strong> untererfasst sind. Die Anzeigewahrscheinlichkeit<br />
ist also nicht für alle<br />
Straftaten- und Tätergruppen gleich hoch,<br />
sondern nach Art und Schwere der Straftat<br />
sehr unterschiedlich.<br />
Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken<br />
erfassen somit nur einen Ausschnitt der<br />
Kriminalitätswirklichkeit und beschränken<br />
sich auf die bekannt gewordenen Straftaten.<br />
Neben der tatsächlichen Änderung des Kriminalitätsgeschehens<br />
können sich das An-<br />
Ausfilterung in den Abschnitten der Strafverfolgung 2011 (Trichtermodell)<br />
,<br />
293 895 polizeilich registrierte Fälle<br />
Ausgefiltert: nicht aufgeklärte Fälle<br />
167 <strong>14</strong>4 aufgeklärte Fälle<br />
Ausgefiltert: Mehrfachtaten bereits erfasster Tatverdächtiger<br />
102 937 ermittelte Tatverdächtige<br />
Ausgefiltert: Tatverdächtige unter <strong>14</strong> Jahre, die nicht strafmündig sind<br />
99 006 strafmündige Tatverdächtige<br />
Ausgefiltert: Tatverdächtige, die nicht angeklagt wurden, etwa<br />
weil der Tatverdacht nicht hinreichend oder die Schuld geringfügig war<br />
45 631 Abgeurteilte<br />
Ausgefiltert: Angeklagte, die vom Gericht freigesprochen<br />
oder deren Verfahren eingestellt wurden<br />
35 232 Verurteilte<br />
Ausgefiltert: Verurteilte zu Bewährungsstrafe,<br />
Geldstrafe, sonstige Sanktionen<br />
2 222 Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen)<br />
zu unbedingter Jugend- und Freiheitsstrafe<br />
Ohne Straftaten im Straßenverkehr<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik<br />
2 | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet
zeigeverhalten (z. B. Versicherungsaspekt),<br />
die Intensität der polizeilichen Kontrollen, die<br />
statistische Erfassung und die Änderung des<br />
Strafrechts auf die statistischen Ergebnisse<br />
auswirken. Die <strong>Statistik</strong>en messen jeweils die<br />
Ergebnisse der Tätigkeit von Polizei, Staatsanwaltschaft<br />
oder Gericht. Sie spiegeln laut<br />
dem Periodischen Sicherheitsbericht der<br />
Bundesregierung (2006) die Prozesse der<br />
Wahrnehmung und Registrierung sowie der<br />
Ausfilterung und Bewertungsänderung eingeschränkt<br />
wider.<br />
ihnen waren 3 931 strafunmündige Kinder<br />
(4 Prozent). Hält die Staatsanwaltschaft den<br />
Tatverdacht für nicht hinreichend für eine<br />
Anklageerhebung, stellt sie das Verfahren<br />
ein. Bei Bagatelldelikten kann die Staatsanwaltschaft<br />
das Verfahren ebenfalls einstellen<br />
und den Beschuldigten gegebenenfalls Auflagen<br />
erteilen. In schwerer bewerteten Fällen<br />
erhebt sie vor dem Strafgericht Anklage<br />
oder stellt einen Strafbefehlsantrag. Nach<br />
den Ergebnissen der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik<br />
mussten sich ohne Straßenverkehrsdelikte<br />
2011 insgesamt 45 631<br />
Personen vor dem Strafgericht verantworten.<br />
Für 10 399 von ihnen endete das Straf- oder<br />
Strafbefehlsverfahren mit einem Freispruch<br />
oder einer Einstellung. 35 232 Personen und<br />
damit etwa jeder dritte strafmündige Tatverdächtige<br />
wurde für schuldig befunden<br />
und verurteilt. Eine Freiheitsstrafe bzw. Jugendstrafe<br />
ohne Bewährung, die für schwere<br />
Straftaten und Wiederholungstäter vorgesehen<br />
ist, erhielten 2 222 Personen. Das waren<br />
gut 6 Prozent der Verurteilten und 2 Prozent<br />
der polizeilich ermittelten strafmündigen<br />
Tatverdächtigen.<br />
Stufen der Ausfilterung – das Trichtermodell<br />
Das Modell der Strafverfolgung beschreibt,<br />
wie sich das Ausmaß der registrierten Kriminalität<br />
in den einzelnen Abschnitten des<br />
Strafverfahrens relativiert und reduziert. Jede<br />
Trichterstufe beschreibt die Bewertung der<br />
registrierten Kriminalität durch Polizei bzw.<br />
Justiz. Die letzte Stufe der Ausfilterung stellt<br />
die Strafzumessung durch die Gerichte dar, bei<br />
der die Schwere der Straftat, die Persönlichkeit<br />
des Täters und die Rückfallwahrscheinlichkeit<br />
bewertet werden. Die einzelnen Trichterstufen<br />
werden durch die amtlichen Kriminal- und<br />
Rechtspflegestatistiken beschrieben. Da die<br />
<strong>Statistik</strong>en unterschiedliche Zwecke verfolgen,<br />
unterschiedliche Erfassungskonzepte aufweisen<br />
und zeitlich aufeinander folgen, können<br />
deren Jahresergebnisse nicht exakt aufeinander<br />
bezogen werden, aber die Größenordnung<br />
der Ausfilterung beschreiben.<br />
Nach den Ergebnissen der Polizeilichen<br />
Kriminalstatistik wurden 2011 in <strong>Sachsen</strong><br />
293 895 Straftaten registriert. 57 Prozent<br />
der Straftaten (167 <strong>14</strong>4) konnten von der<br />
Polizei aufgeklärt werden. Insgesamt wurden<br />
102 937 Tatverdächtige ermittelt. Von<br />
Verhältnis Straftaten, Abgeurteilte und Verurteilte zu strafmündigen Tatverdächtigen 1)<br />
in Prozent<br />
Merkmal 2000 2005 2010 2011<br />
Polizeilich registrierte Straftaten 279,7 276,0 292,9 296,8<br />
Aufgeklärte Fälle 154,9 161,7 167,8 168,8<br />
Ermittelte Tatverdächtige 107,2 103,5 103,8 104,0<br />
Strafmündige Tatverdächtige 100 100 100 100<br />
Abgeurteilte 39,4 44,9 45,0 46,1<br />
Verurteilte 32,4 34,5 34,1 35,6<br />
Zu unbedingter Freiheits- bzw. Jugendstrafe<br />
Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen) 2,0 2,4 2,2 2,2<br />
Deutschland<br />
Polizeilich registrierte Straftaten 292,7 289,2 287,9 295,5<br />
Aufgeklärte Fälle 155,8 159,2 161,2 161,6<br />
Ermittelte Tatverdächtige 106,8 104,7 104,5 104,2<br />
Strafmündige Tatverdächtige 100 100 100 100<br />
Abgeurteilte 31,3 33,9 39,7 39,8<br />
Verurteilte 24,4 26,8 31,0 31,4<br />
Zu unbedingter Freiheits- bzw. Jugendstrafe<br />
Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen) 2,0 1,9 2,0 2,0<br />
1) ohne Straftaten im Straßenverkehr<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet | 3
Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote<br />
Häufigkeitszahl ist die Zahl der jeweils innerhalb eines Jahres bekannt gewordenen<br />
und von der Polizei registrierten Straftaten bezogen auf 100 000 Einwohner in der<br />
jeweiligen Region. Sie drückt die durch Kriminalität verursachte Gefährdung aus.<br />
Die Aufklärungsquote bezeichnet das prozentuale Verhältnis der Anzahl aufgeklärter<br />
zur Anzahl bekannt gewordener Fälle.<br />
Auf 100 000 Einwohner kamen 7 083<br />
Straftaten<br />
2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> insgesamt 293 895<br />
Fälle polizeilich erfasst. Das entspricht einer<br />
Häufigkeit von 7 083 Straftaten je 100 000<br />
Einwohner.<br />
167 <strong>14</strong>4 Straftaten wurden aufgeklärt. Damit<br />
betrug die Gesamtaufklärungsquote 57<br />
Prozent. Hinsichtlich der einzelnen Straftatengruppen<br />
bestehen große Unterschiede<br />
bei der Aufklärungsquote. So lag die Aufklärungsquote<br />
bei vorsätzlichen Tötungsdelikten<br />
bei 95 Prozent und bei Diebstählen unter<br />
erschwerenden Umständen bei 18 Prozent.<br />
Die Gefährdung der sächsischen Bevölkerung<br />
2011 lag 3,3 Prozent unter der durchschnittlichen<br />
Gefährdung der Bundesbürger insgesamt.<br />
Häufigkeitszahl <strong>Sachsen</strong> und Deutschland<br />
9 000<br />
8 000<br />
7 000<br />
Deutschland<br />
6 000<br />
0<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Häufigkeitszahl und Aufklärungsquote<br />
Merkmal 2000 2005 2010 2011<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Häufigkeitszahl 7 815 7 406 6 972 7 083<br />
Aufklärungsquote (in Prozent) 55,4 58,6 57,3 56,9<br />
Deutschland<br />
Häufigkeitszahl 7 625 7 747 7 253 7 328<br />
Aufklärungsquote (in Prozent) 53,2 55,0 56,0 54,7<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik<br />
4 | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet
Bildquelle: Thorben Wengert/PIXELIO<br />
Kriminalität nach Kreisen<br />
Die Kriminalitätsbelastung in den Kreisfreien<br />
Städten war deutlich höher als in den Landkreisen.<br />
Leipzig erwies sich 2011 wie in den<br />
vergangenen Jahren als absoluter Kriminalitätsschwerpunkt<br />
mit einer Häufigkeitszahl<br />
von 12 379. In der Rangfolge der 38 bundesdeutschen<br />
Großstädte mit mehr als 200 000<br />
Einwohnern nahm Leipzig den 10. Platz ein.<br />
Über der durchschnittlichen Häufigkeitszahl<br />
von <strong>Sachsen</strong> lagen auch die Städte Dresden,<br />
Chemnitz und der Landkreis Görlitz. Die Zahl<br />
der Straftaten je 100 000 Einwohner streute<br />
bei den anderen Landkreisen von 3 683 (Erzgebirgskreis)<br />
bis 6 123 (Nordsachsen).<br />
Häufigkeitszahl von Straftaten 2011 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen<br />
Gebietsstand: 1. Januar 2012<br />
Leipzig,<br />
Stadt<br />
Vogtlandkreis<br />
Leipzig<br />
Zwickau<br />
Nordsachsen<br />
Mittelsachsen<br />
Chemnitz,<br />
Stadt<br />
Erzgebirgskreis<br />
Meißen<br />
Dresden,<br />
Stadt<br />
Sächsische Schweiz-<br />
Osterzgebirge<br />
Bautzen<br />
Görlitz<br />
Straftaten je 100 000 Einwohner<br />
von ... bis unter ...<br />
unter 5 000<br />
5 000 - 6 500<br />
6 500 - 8 000<br />
8 000 und mehr<br />
Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, © GeoSN 2012<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik<br />
Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet | 5
Tatverdächtigenbelastungszahl<br />
Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen<br />
unabhängig vom Wohnsitz bezogen auf 100 000 Einwohner der entsprechenden<br />
Personengruppe, jeweils ohne Kinder unter 8 Jahren in der jeweiligen Region.<br />
Sie gibt die polizeilich registrierte Kriminalitätsbelastung der Bevölkerung oder einzelner<br />
Personengruppen wieder.<br />
Die Tatverdächtigenbelastungszahl dient neben der Häufigkeitszahl auch als Messzahl<br />
zur Beschreibung von Kriminalitätslage und –entwicklung der polizeilich registrierten<br />
Kriminalität.<br />
Tatverdächtigenbelastungszahl seit 2009<br />
bei etwa 2 400<br />
2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> insgesamt 90 918<br />
deutsche Tatverdächtige ermittelt, 16 257<br />
Personen bzw. 15 Prozent weniger als 2000.<br />
Die Zahl der Kinder sank gegenüber 2000<br />
um 58 Prozent, die der Jugendlichen um<br />
63 Prozent und die der Heranwachsenden<br />
um 42 Prozent. In der Altersgruppe der Erwachsenen<br />
dagegen wurden 8 Prozent mehr<br />
registriert. In <strong>Sachsen</strong> betrug 2011 die Tatverdächtigenbelastungszahl<br />
der deutschen<br />
Bevölkerung ab 8 Jahren 2 406. Seit der politischen<br />
Wende stieg sie bis 2003 auf den<br />
Höchststand von 2 887 und nahm in den<br />
Folgejahren kontinuierlich ab. Seit 2009 besteht<br />
in etwa das gegenwärtige Niveau. Unter<br />
100 000 Einwohnern im Alter ab 8 Jahren<br />
wurden in der sächsischen deutschen Bevölkerung<br />
mehr Tatverdächtige ermittelt als im<br />
Tatverdächtigenbelastungszahl der deutschen Bevölkerung<br />
Personengruppe 2000 2005 2010 2011<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Deutsche Kinder (ab 8 Jahre) 2 844 2 410 1 972 1 992<br />
Deutsche Jugendliche 7 830 6 862 7 7<strong>14</strong> 7 350<br />
Deutsche Heranwachsende 7 169 7 712 7 015 7 264<br />
Deutsche Erwachsene 1 762 2 <strong>14</strong>9 2 116 2 <strong>14</strong>7<br />
Deutsche Bevölkerung insgesamt (ab 8 Jahre) 2 578 2 638 2 407 2 406<br />
Deutschland 1)<br />
Deutsche Kinder (ab 8 Jahre) 2 274 1 815 1 716 1 612<br />
Deutsche Jugendliche 7 258 6 744 6 511 6 058<br />
Deutsche Heranwachsende 7 476 7 795 6 866 6 625<br />
Deutsche Erwachsene 1 975 2 155 2 077 2 041<br />
Deutsche Bevölkerung insgesamt (ab 8 Jahre) 2 444 2 570 2 417 2 344<br />
1) TVBZ sind ab 2009 aufgrund der "echten" Tatverdächtigenzählung nicht mit den Vorjahren vergleichbar.<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik<br />
6 | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet
Bildquelle: Thorben Wengert/PIXELIO<br />
Bundesdurchschnitt. Nur in den Jahren 2008<br />
bis 2010 waren es weniger.<br />
Tatverdächtigenbelastung der deutschen Bevölkerung im Alter ab 8 Jahren 2011<br />
nach Kreisfreien Städten und Landkreisen<br />
Gebietsstand: 1. Januar 2012<br />
Tatverdächtigenbelastung nach Kreisen<br />
Die Zahl der deutschen Tatverdächtigen war<br />
2011 in den Kreisfreien Städten Leipzig und<br />
Dresden mit 16 827 und 15 593 deutlich am<br />
höchsten. Es folgten die Stadt Chemnitz mit<br />
6 770, die Landkreise Zwickau mit 6 700 und<br />
Görlitz mit 6 465 deutschen Tatverdächtigen.<br />
In den Landkreisen Nordsachsen und Vogtlandkreis<br />
wurden die wenigsten deutschen<br />
Tatverdächtigen ermittelt, jeweils rund 4 800.<br />
Die Zahlen der Tatverdächtigen bezogen auf<br />
100 000 Einwohner der Kreisfreien Städte<br />
und der Landkreise Görlitz und Nordsachsen<br />
belegten damit in der Rangfolge die vorderen<br />
Plätze. Sie lagen über der durchschnittlichen<br />
Tatverdächtigenbelastungszahl von <strong>Sachsen</strong>.<br />
Die höchste Tatverdächtigenbelastungszahl<br />
wurde in Leipzig mit 3 672 und die niedrigste<br />
im Erzgebirgskreis mit 1 669 verzeichnet.<br />
Leipzig,<br />
Stadt<br />
Vogtlandkreis<br />
Leipzig<br />
Zwickau<br />
Nordsachsen<br />
Mittelsachsen<br />
Chemnitz,<br />
Stadt<br />
Erzgebirgskreis<br />
Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, © GeoSN 2012<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik<br />
Meißen<br />
Dresden,<br />
Stadt<br />
Sächsische Schweiz-<br />
Osterzgebirge<br />
Bautzen<br />
Görlitz<br />
Tatverdächtige je 100 000 Einwohner<br />
von ... bis unter ...<br />
unter 2 000<br />
2 000 - 2 500<br />
2 500 - 3 000<br />
3 000 und mehr<br />
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Anklage- und Einstellungsquote<br />
Die Anklagequote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten<br />
Ermittlungsverfahren, der durch eine Anklage im weiteren Sinne oder durch einen<br />
Strafbefehlsantrag beendet wurde.<br />
Die Einstellungsquote misst den Anteil der von der Staatsanwaltschaft endgültig<br />
erledigten Verfahren, der nicht an ein Strafgericht aus rechtlichen Gründen oder aus<br />
Opportunitätsgründen weitergegeben wurde.<br />
Anklage– und Einstellungsquoten beschreiben die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften<br />
bzw. die Reaktion der Ermittlungsbehörde auf die ihr bekannt gewordene<br />
Kriminalität.<br />
31 Prozent der Ermittlungsverfahren endeten<br />
2011 mit einer Anklage oder einem<br />
Strafbefehlsantrag<br />
2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> 194 815 Ermittlungsverfahren<br />
endgültig erledigt. Das waren<br />
im Vergleich zu 2000 gut 13 Prozent weniger<br />
Verfahren.<br />
Die Erledigung geschieht durch Anklage,<br />
Strafbefehlsantrag, Antrag auf besonderes<br />
Verfahren, Verweisung auf den Weg der Privatklage<br />
oder Abgabe an eine Verwaltungsbehörde<br />
als Ordnungswidrigkeit. Zu den von<br />
der Staatsanwaltschaft endgültig erledigten<br />
Verfahren kamen noch 19 938 Verfahren, die<br />
vorläufig eingestellt, durch Abgabe an eine<br />
andere Staatsanwaltschaft, in Verbindung<br />
mit einer anderen Sache oder „anderweitig“<br />
erledigt wurden. 31 Prozent der endgültig<br />
von der Staatsanwaltschaft erledigten Ermittlungsverfahren<br />
wurden 2011 vor ein<br />
Strafgericht gebracht, 15,9 Prozent durch<br />
Erledigung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft 2011<br />
in Prozent<br />
<strong>14</strong>,6<br />
15,9<br />
10,0<br />
194 815<br />
29,6<br />
29,9<br />
Strafbefehlsantrag und weitere <strong>14</strong>,6 Prozent<br />
durch Anklage, darunter 0,1 Prozent durch<br />
Antrag auf ein besonderes Verfahren (hauptsächlich<br />
vereinfachtes Jugendverfahren).<br />
Einstellung wegen mangelnden Tatverdachts<br />
bzw. Schuldunfähigkeit des Beschuldigten<br />
Opportunitätseinstellung<br />
z. B. bei geringfügigen Straftaten<br />
Antrag auf Erlass eines Strafbefehls<br />
Anklage, Antrag auf besonderes Verfahren<br />
Abgabe an Verwaltungsbehörde oder<br />
Verweis auf Privatklage<br />
Die jährliche Anklagequote von <strong>Sachsen</strong> war<br />
seit 2000 stets höher als die von Deutschland.<br />
2011 war eine Differenz von 4,1 Prozentpunkten<br />
zu verzeichnen.<br />
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Bildquelle: Michael Grabscheit/PIXELIO<br />
60 Prozent der Ermittlungsverfahren<br />
waren 2011 Einstellungen<br />
Anklage– und Einstellungsquoten werden<br />
durch die Struktur der registrierten Kriminalität<br />
und durch die Aufklärungsarbeit der<br />
Polizei beeinflusst. Ebenso sind die Ermessensentscheidungen<br />
der Staatsanwaltschaften<br />
bei der Strafverfolgung insbesondere von<br />
geringfügigen Straftaten ein wesentlicher<br />
Faktor.<br />
2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> 60 Prozent der endgültig<br />
erledigten staatsanwaltschaftlichen<br />
Ermittlungsverfahren eingestellt, bei 29,9<br />
Prozent wegen mangelnden Tatverdachts<br />
bzw. Schuldunfähigkeit des Beschuldigten,<br />
25,2 Prozent aus Opportunitätsgründen ohne<br />
Auflagen und weitere 4,3 Prozent mit Auflagen.<br />
Die sächsische Einstellungsquote 2011 war<br />
im Vergleich zu Deutschland um 3,6 Prozentpunkte<br />
geringer. Auch in den zurückliegenden<br />
Jahren wurde für <strong>Sachsen</strong> eine geringere<br />
Einstellungsquote errechnet.<br />
Anklage- und Einstellungsquote und endgültig erledigte Ermittlungsverfahren<br />
Merkmal 2000 2005 2010 2011<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Endgültig erledigte Ermittlungsverfahren 225 080 233 278 188 075 194 815<br />
Anklagequote (in Prozent) 31,9 29,0 30,6 30,5<br />
Einstellungsquote (in Prozent) 58,2 62,1 58,8 59,5<br />
Deutschland<br />
Endgültig erledigte Ermittlungsverfahren 3 939 479 4 313 813 4 009 326 4 090 873<br />
Anklagequote (in Prozent) 30,7 28,7 27,0 26,4<br />
Einstellungsquote (in Prozent) 60,0 61,8 62,4 63,1<br />
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Verurteilungsquote<br />
Die Verurteilungsquote gibt an, welcher Anteil der Personen, gegen die ein Strafoder<br />
Strafbefehlsverfahren beendet wurde (Abgeurteilte), verurteilt werden.<br />
Der Indikator beschreibt die Bewertung der gerichtlich registrierten Kriminalität<br />
durch die Strafgerichte. Die Verurteilungsquote korrespondiert mit dem Anteil der<br />
strafgerichtlichen Verfahrenseinstellungen und der Freisprüche.<br />
79 Prozent der Angeklagten wurden<br />
verurteilt<br />
Vor den sächsischen Gerichten hatten sich<br />
2011 insgesamt 55 422 Personen wegen eines<br />
Verbrechens oder Vergehens zu verantworten.<br />
Die Strafverfahren endeten für 43 762 Personen<br />
mit einer rechtskräftigen Verurteilung.<br />
Die Verurteilungsquote lag bei 79 Prozent. Bei<br />
11 660 abgeurteilten Personen wurden die<br />
Strafverfahren durch eine andere Entscheidung<br />
abgeschlossen. 17 Prozent der Strafverfahren<br />
wurden eingestellt und bei 4 Prozent<br />
entschieden die Gerichte auf Freispruch.<br />
Im Vergleich zu 2000 sank die Zahl der Abgeurteilten<br />
um ein Fünftel und die Zahl der<br />
Verurteilten um ein Viertel. 2000 wurden 11<br />
Prozent der Verfahren eingestellt und bei 4<br />
Prozent waren es Freisprüche.<br />
Die Verurteilungsquote betrug im Jahr 2000<br />
85 Prozent und sank bis 2006 auf 79 Prozent.<br />
Seitdem liegt sie unterhalb der 80 Prozent-<br />
Marke. Der niedrigste Wert wurde 2009 mit<br />
77 Prozent verzeichnet.<br />
In den letzten Jahren bewegte sich die Verurteilungsquote<br />
von <strong>Sachsen</strong> etwas unterhalb<br />
des Niveaus von Deutschland.<br />
Strafmündige Tatverdächtige, Abgeurteilte und Verurteilte 1)<br />
Tausend Personen<br />
125<br />
100<br />
75<br />
50<br />
25<br />
0<br />
2000 2005 2010 2011<br />
1) ohne Straftaten im Straßenverkehr<br />
Strafmündige Tatverdächtige<br />
Abgeurteilte<br />
Verurteilte<br />
Ein Drittel der Tatverdächtigen wird<br />
verurteilt<br />
Der Vergleich von Tatverdächtigen- und Verurteiltenzahlen<br />
beschreibt den Prozess der<br />
Ausfilterung bzw. Bewertung von Kriminalität<br />
vom polizeilichen Tatverdacht bis hin zur<br />
strafgerichtlichen Verurteilung. Nur eine Minderheit<br />
der polizeilichen Tatverdächtigen wird<br />
von den Gerichten verurteilt. Ohne Einbeziehung<br />
der Straftaten im Straßenverkehr bezo-<br />
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gen auf strafmündige Tatverdächtige lag die<br />
entsprechende Relation für <strong>Sachsen</strong> 2011 bei<br />
36 Prozent, für Deutschland bei 31 Prozent.<br />
Seit 2000 schwankt die Relation von Tatverdächtigen<br />
und Verurteilten in <strong>Sachsen</strong> zwischen<br />
29 Prozent und 36 Prozent.<br />
Tatverdächtige mit schwereren Straftaten<br />
werden eher vor Gericht gestellt und verurteilt.<br />
Dabei wird die Straftat von der Polizei<br />
so registriert, wie sie sich der Polizei darstellt<br />
oder ihr dargestellt wird. Es kann sich im Verlauf<br />
der Strafverfolgung ein versuchter Mord<br />
als schwere Körperverletzung, aber auch ein<br />
Unfall als Tötungsdelikt vor Gericht herausstellen.<br />
Verurteilungsquote und Anteil der Verurteilten an Tatverdächtigen<br />
Merkmal 2000 2005 2010 2011<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Verurteilungsquote (in Prozent) 84,9 79,9 77,8 79,0<br />
Abgeurteilte 69 470 66 483 55 036 55 422<br />
Verurteilte 58 991 53 131 42 802 43 762<br />
Verurteilte (ohne Straftaten im<br />
Straßenverkehr) 40 385 39 753 33 857 35 232<br />
Strafmündige Tatverdächtige 124 612 115 289 99 222 99 006<br />
Anteil der Verurteilten (ohne Straftaten im<br />
Straßenverkehr) an den Tatverdächtigen<br />
(in Prozent) 32,4 34,5 34,1 35,6<br />
Deutschland 1)<br />
Verurteilungsquote (in Prozent) 80,7 80,9 79,9 80,5<br />
Abgeurteilte 908 261 964 754 1 018 006 1 003 458<br />
Verurteilte 732 733 780 659 813 266 807 815<br />
Verurteilte (ohne Straftaten im<br />
Straßenverkehr) 522 839 591 357 638 708 635 6<strong>14</strong><br />
Strafmündige Tatverdächtige 2 <strong>14</strong>0 538 2 210 012 2 060 843 2 027 243<br />
Anteil der Verurteilten (ohne Straftaten im<br />
Straßenverkehr) an den Tatverdächtigen<br />
(in Prozent) 24,4 26,8 31,0 31,4<br />
1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.<br />
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Ausländeranteil der Verurteilten<br />
Der Ausländeranteil wird durch das prozentuale Verhältnis der verurteilten Personen<br />
ohne deutsche Staatsangehörigkeit an den Verurteilten insgesamt ermittelt.<br />
Der Indikator spielt in der öffentlichen und politischen Diskussion um Ausländerkriminalität<br />
und Integration eine große Rolle.<br />
Ausländeranteil der Verurteilten 2011 bei<br />
11 Prozent<br />
In <strong>Sachsen</strong> hatten 2011 insgesamt 4 663 Verurteilte<br />
keine deutsche Staatsbürgerschaft.<br />
Damit betrug der Ausländeranteil an den Verurteilten<br />
11 Prozent. Der Bevölkerungsanteil<br />
der strafmündigen Ausländer lag bei 3 Prozent.<br />
Ein direkter Vergleich der Ausländeranteile<br />
der Verurteilten und der Gesamtbevölkerung<br />
ist nicht vertretbar. In der Gerichtlichen<br />
Strafverfolgungsstatistik werden alle Personen<br />
erfasst, gegen die ein Strafverfahren<br />
durchgeführt wurde, auch nicht gemeldete<br />
Personen. Sowohl Wohnort als auch Aufenthaltsstatus<br />
werden nicht bei der Staatsanwaltschaft<br />
bzw. beim Strafgericht erhoben.<br />
Dagegen ist die Zahl der ausländischen Touristen,<br />
Durchreisenden oder sich in <strong>Sachsen</strong><br />
illegal Aufhaltenden nicht in der Bevölkerungsstatistik<br />
enthalten.<br />
Im Vergleich zu Deutschland 2011 war der<br />
Ausländeranteil der Verurteilten in <strong>Sachsen</strong><br />
um 11 Prozentpunkte niedriger.<br />
Ausländeranteil der Verurteilten<br />
Prozent<br />
25<br />
20<br />
15<br />
10<br />
5<br />
0<br />
2000 2005 2010 2011<br />
Besonders auffällig in strafrechtlicher Sicht<br />
ist die Altersgruppe der <strong>14</strong>- bis unter 25-Jährigen.<br />
Gegenüber Deutschland war auch der<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Deutschland<br />
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Anteil der unter 25-jährigen ausländischen<br />
Verurteilten 2011 in <strong>Sachsen</strong> niedriger, um<br />
fast 6 Prozentpunkte. In <strong>Sachsen</strong> betrug bei<br />
den ausländischen Verurteilten der Anteil<br />
dieser Altersgruppe 22 Prozent, während bei<br />
den deutschen der Anteil bei 32 Prozent lag.<br />
Somit war bei den Verurteilungen der Anteil<br />
der Ausländer bei den unter 25-Jährigen um<br />
10 Prozentpunkte geringer als der der Deutschen.<br />
Ausländerspezifische Straftaten<br />
Zu den ausländerspezifischen Straftaten gehören<br />
Verstöße gegen das Aufenthalts- und<br />
Asylverfahrensgesetz, die fast ausschließlich<br />
durch Ausländer begangen wurden. 647<br />
verurteilte Ausländer standen 2011 wegen<br />
Straftaten nach dem Aufenthalts- und Asylverfahrensgesetz<br />
in <strong>Sachsen</strong> vor Gericht.<br />
Entsprechend lag der Ausländeranteil an diesen<br />
Delikten bei 98 Prozent.<br />
Auffällig ist auch der hohe Ausländeranteil<br />
bei Urkundenfälschung mit 20 Prozent, der<br />
oft im Zusammenhang mit dem Wunsch<br />
steht, sich eine Grundlage für einen Aufenthalt<br />
in Deutschland zu verschaffen. Überdurchschnittliche<br />
hohe Ausländeranteile sind<br />
2011 auch bei Mord und Totschlag mit 33<br />
Prozent und schweren Diebstahl mit 22 Prozent<br />
zu verzeichnen. Von den ausländischen<br />
Verurteilten wegen Raub und Erpressung<br />
sowie räuberischem Angriff auf Kraftfahrer<br />
waren 45 Prozent unter 25 Jahre.<br />
Ausländische Verurteilte 2011 nach ausgewählten Straftaten<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Deutschland<br />
Straftatengruppe<br />
ausländische Verurteilte<br />
insgesamt<br />
darunter<br />
unter 25<br />
Jahren<br />
Ausländeranteil<br />
an den<br />
Verurteilten<br />
Anteil an den<br />
Straftaten von<br />
Ausländern<br />
insgesamt<br />
ausländische Verurteilte<br />
insgesamt<br />
darunter<br />
unter 25<br />
Jahren<br />
Ausländeranteil<br />
an den<br />
Verurteilten<br />
Anteil an den<br />
Straftaten von<br />
Ausländern<br />
insgesamt<br />
Personen<br />
% Personen<br />
%<br />
Straftaten insgesamt 4 663 21,9 10,7 100 177 575 27,8 22,0 100<br />
darunter<br />
Straftaten im Straßenverkehr 617 13,3 7,2 13,2 30 654 19,2 17,8 17,3<br />
Betrug 598 20,2 5,2 12,8 18 182 17,4 18,4 10,2<br />
Straftaten nach dem<br />
Aufenthaltsgesetz 485 23,3 98,0 10,4 7 289 19,2 96,6 4,1<br />
Schwerer Diebstahl 304 30,3 22,5 6,5 7 659 42,2 30,3 4,3<br />
Körperverletzung (einschließlich<br />
gefährliche und schwere) 281 30,6 7,1 6,0 16 334 46,2 21,2 9,2<br />
Urkundenfälschung 162 19,8 19,5 3,5 5 691 22,9 32,4 3,2<br />
Asylverfahrensgesetz 162 35,2 100 3,5 956 36,6 99,7 0,5<br />
Straftaten nach dem<br />
Betäubungsmittelgesetz <strong>14</strong>7 18,4 8,0 3,2 11 072 30,7 20,0 6,2<br />
Raub und Erpressung, räuberischer<br />
Angriff auf Kraftfahrer 53 45,3 9,2 1,1 2 807 69,1 27,6 1,6<br />
Straftaten gegen die sexuelle<br />
Selbstbestimmung 12 16,7 3,7 0,3 1 161 30,3 16,9 0,7<br />
Mord und Totschlag 6 16,7 33,3 0,1 187 26,2 32,8 0,1<br />
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Verurteiltenziffer<br />
Die Verurteiltenziffer misst die gerichtlich registrierte Kriminalitätsbelastung der<br />
deutschen Bevölkerung. Sie bezieht die Verurteiltenzahlen auf 100 000 deutsche<br />
strafmündige Einwohner.<br />
Anstieg der Verurteiltenziffer der Jugendlichen<br />
seit 2000 um 15 Prozent<br />
Die Verurteiltenziffer 2011 lag in <strong>Sachsen</strong><br />
bei 1 088 deutschen Verurteilten je 100 000<br />
deutsche strafmündige Einwohner. Sie ging<br />
gegenüber 2000 um 7 Prozent zurück. Den<br />
tiefsten Stand seit Mitte der 1990er Jahre<br />
erreichte sie 2010 mit 1 066. Wie in den<br />
letzten Jahren ergab sich eine deutlich höhere<br />
Verurteiltenziffer 2011 bei der Bevölkerungsgruppe<br />
der Heranwachsenden. Sie war<br />
mit 3 644 um das 2,7-Fache höher als bei den<br />
Verurteiltenkennziffer nach Personengruppen<br />
Personen<br />
5 000<br />
4 000<br />
3 000<br />
2 000<br />
1 000<br />
Insgesamt<br />
Jugendliche<br />
Heranwachsende<br />
0<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011<br />
Erwachsene<br />
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Erwachsenen und um das 1,2-Fache als bei<br />
den Jugendlichen. Gegenüber 2000 erhöhte<br />
sie sich um 3 Prozent. Ein deutlicher Anstieg<br />
der Verurteiltenziffer ist im gleichen Zeitraum<br />
bei den Jugendlichen um 15 Prozent zu<br />
verzeichnen, bei den Erwachsenen nahm sie<br />
um 4 Prozent ab. Dagegen ging in Deutschland<br />
die gerichtlich registrierte Kriminalität<br />
der drei Bevölkerungsgruppen im Vergleich<br />
zu 2000 zurück, bei den Heranwachsenden<br />
sogar um <strong>14</strong> Prozent.<br />
Bei der Beurteilung der sächsischen Verurteiltenziffer<br />
ist zu beachten, dass es sich bei den<br />
Verurteilten nicht ausschließlich um Einwohner<br />
von <strong>Sachsen</strong> handeln muss. Auch Touristen<br />
oder Pendler, die eine Straftat in <strong>Sachsen</strong><br />
begangen haben, werden erfasst. Nur bei Jugendstrafverfahren<br />
liegt die Zuständigkeit in<br />
der Regel beim zuständigen Strafgericht des<br />
Wohnortes des Angeklagten.<br />
Verurteiltenkennziffer nach Personengruppen<br />
Personengruppe 2000 2005 2010 2011<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Insgesamt 1 176 1 219 1 066 1 088<br />
davon<br />
Erwachsene 1 038 1 099 968 997<br />
Heranwachsende 3 545 3 586 3 318 3 644<br />
Jugendliche 1 415 1 332 1 637 1 628<br />
Deutschland 1)<br />
Insgesamt 1 055 1 125 988 969<br />
davon<br />
Erwachsene 955 1 012 891 880<br />
Heranwachsende 2 968 3 120 2 618 2 564<br />
Jugendliche 1 521 1 662 1 557 1 446<br />
1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.<br />
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Straftatenstruktur der Verurteilten<br />
Die Struktur der gerichtlich registrierten Kriminalität wird durch die prozentuale<br />
Verteilung der Verurteilten auf Straftatengruppen beschrieben.<br />
Der Indikator veranschaulicht die Schwerpunkte der Straftaten und die Entwicklungstendenzen<br />
im Zeitverlauf.<br />
Über die Hälfte Vermögens- und Eigentumsdelikte<br />
Die Straftatenstruktur der gerichtlich registrierten<br />
Kriminalität unterscheidet sich<br />
von der polizeilichen Kriminalitätsstatistik.<br />
So macht sich eine deutliche Verschiebung<br />
der Anteile einzelner Straftatengruppen bemerkbar.<br />
Das liegt zum einen daran, dass die<br />
Straßenverkehrsdelikte in der Gerichtlichen<br />
Strafverfolgung mit erfasst sind. Zum anderen<br />
gelangen viele der leichteren Straftaten<br />
wie z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung,<br />
Körperverletzung und Beleidigung nicht vor<br />
Gericht, da die Staatsanwaltschaft diese Verfahren<br />
einstellt oder auf den Privatklageweg<br />
Verurteilte nach Straftaten- und Altersgruppen 2011<br />
Personen<br />
9 000<br />
8 000<br />
7 000<br />
6 000<br />
5 000<br />
4 000<br />
3 000<br />
2 000<br />
1 000<br />
0<br />
<strong>14</strong>-18 18-21 21-25 25-30 30-40 40-50 50 und mehr<br />
Alter von … bis unter … Jahren<br />
Übrige Straftaten<br />
Straftaten nach anderen Bundesund<br />
Landesgrenzen<br />
Straftaten gegen die Person,<br />
außer im Straßenverkehr<br />
Straftaten im Straßenverkehr<br />
Diebstahl und Unterschlagung<br />
Andere Vermögens- und<br />
Eigentumsdelikte; Urkundendelikte<br />
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Verurteilte nach Straftatengruppen 2011<br />
Straftatengruppe<br />
Anzahl<br />
Straftaten gegen die Person,<br />
außer im Straßenverkehr 6 201<br />
Diebstahl und Unterschlagung 8 294<br />
Andere Vermögens- und<br />
Eigentumsdelikte; Urkundendelikte 13 889<br />
Straftaten im Straßenverkehr 8 530<br />
Straftaten nach anderen Bundesund<br />
Landesgesetzen 4 844<br />
darunter<br />
Straftaten nach dem<br />
Betäubungsmittelgesetz 1 842<br />
Übrige Straftaten 2 004<br />
Insgesamt 43 762<br />
verweist. Durch die Methodik der Gerichtlichen<br />
Strafverfolgungsstatistik wird diese<br />
Verschiebung zu den schwereren Straftaten<br />
noch verstärkt, da von mehreren Straftaten<br />
jeweils nur die schwerste ausgewertet wird.<br />
2011 erfolgten in <strong>Sachsen</strong> mehr als die Hälfte<br />
(52 Prozent) der Verurteilungen wegen Vermögens-<br />
und Eigentumsdelikten, davon 32<br />
Prozent wegen „Anderer Vermögens- und<br />
Eigentumsdelikte; Urkundendelikte“, 19 Prozent<br />
wegen Diebstahl und Unterschlagung<br />
sowie 1 Prozent wegen Raub und Erpressung,<br />
räuberischer Angriff auf Kraftfahrer. Der<br />
Anteil der Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten<br />
betrug 19 Prozent, wegen<br />
Straftaten gegen die Person <strong>14</strong> Prozent sowie<br />
wegen Straftaten nach anderen Bundes- und<br />
Landesgesetzen (außer Strafgesetzbuch und<br />
Straßenverkehrsgesetz) 11 Prozent.<br />
Sowohl in Deutschland als auch in <strong>Sachsen</strong><br />
nahm der Anteil der Straftatengruppe „Andere<br />
Vermögens- und Eigentumsdelikte“ seit<br />
2000 kontinuierlich zu, insbesondere von Betrug<br />
und Untreue. Dagegen ist die Entwicklung<br />
des Anteils der Straßenverkehrsdelikte<br />
und der Straftaten nach anderen Bundesund<br />
Landesgesetzen (z. B. Straftaten nach<br />
dem Aufenthaltsgesetz, Betäubungsmittelgesetz,<br />
Abgabenordnung) im Vergleich zu<br />
2000 rückläufig. Auffällig ist in <strong>Sachsen</strong> der<br />
Rückgang des Anteils der Straftaten im Straßenverkehr<br />
um 12 Prozentpunkte.<br />
Anteile der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz<br />
in <strong>Sachsen</strong> um 3<br />
Prozentpunkte geringer als bundesweit<br />
Unterschiede in der Straftatenstruktur von<br />
Deutschland und <strong>Sachsen</strong> sind sehr oft von<br />
der polizeilichen Präsenz abhängig. Verstöße<br />
gegen das Betäubungsmittelgesetz sind typische<br />
Kontrolldelikte. Diese Straftaten werden<br />
erst durch Kontrollen von Polizei oder<br />
Sicherheitspersonal festgestellt. Das genaue<br />
Ausmaß der Rauschgiftkriminalität lässt sich<br />
nicht ermitteln. So kann es durch stärkere<br />
Kontrollen zu einer erhöhten Anzahl festgestellter<br />
Straftaten kommen bzw. infolge seltener<br />
Kontrollen zu einer geringeren.<br />
In <strong>Sachsen</strong> betrug 2011 der Anteil der Straftaten<br />
nach dem Betäubungsmittelgesetz 4,2<br />
Prozent, 2000 waren es 1,6 Prozent. Dagegen<br />
wurde in Deutschland seit 2000 stets<br />
ein Wert über 6 Prozent erreicht (2011: 6,9<br />
Prozent).<br />
Verurteilte nach Straftatengruppen (in Prozent)<br />
Straftatengruppe 2000 2005 2010 2011<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr 11,4 13,4 15,2 <strong>14</strong>,2<br />
Diebstahl und Unterschlagung 16,8 19,1 18,2 19,0<br />
Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte 15,7 25,9 30,7 31,7<br />
Straftaten im Straßenverkehr 31,5 25,2 20,9 19,5<br />
Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen 20,4 12,2 10,0 11,1<br />
Übrige Straftaten 4,1 4,2 5,0 4,6<br />
Insgesamt 100 100 100 100<br />
Deutschland 1)<br />
Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr 11,9 <strong>14</strong>,2 16,1 15,8<br />
Diebstahl und Unterschlagung 20,5 18,5 17,8 17,9<br />
Andere Vermögens- und Eigentumsdelikte; Urkundendelikte 19,5 24,9 27,1 27,2<br />
Straftaten im Straßenverkehr 28,6 24,2 21,5 21,3<br />
Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen <strong>14</strong>,4 13,2 12,6 12,9<br />
Übrige Straftaten 5,1 5,0 5,0 4,8<br />
Insgesamt 100 100 100 100<br />
1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.<br />
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Sanktionierungspraxis nach Jugendstrafrecht<br />
Für Jugendliche und nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende sieht das<br />
vom Erziehungsgedanken beherrschte Jugendstrafrecht spezielle Sanktionen vor:<br />
Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel sowie Jugendstrafe mit und ohne Bewährung.<br />
Der Indikator stellt die Anwendung der jugendstrafrechtlichen Sanktionen dar und<br />
bildet die Einbeziehung von Heranwachsenden in das Jugendstrafrecht ab.<br />
Sanktionen des Jugendgerichtsgesetzes<br />
Die mildeste formelle Sanktion des Jugendstrafrechts<br />
sind die Erziehungsmaßregeln.<br />
Dazu gehören die Erteilung von Weisungen<br />
zur Lebensführung oder Anordnung von Erziehungshilfen.<br />
Die Zuchtmittel haben einen<br />
ahnenden Charakter und sollen bei dem Jugendlichen<br />
das Bewusstsein schärfen, dass<br />
er für die von ihm begangene Straftat einzustehen<br />
hat. Zu den Zuchtmitteln gehören<br />
die Verwarnung, die Erteilung von Geld- und<br />
Arbeitsauflagen und der Jugendarrest bis zu<br />
vier Wochen. Mehrere Erziehungsmaßregeln<br />
und Zuchtmittel können vom Jugendrichter<br />
nebeneinander angeordnet werden. Die Jugendstrafe<br />
ist die einzige echte Kriminalstrafe<br />
mit einer Dauer zwischen 6 Monaten und<br />
höchstens 10 Jahren. Sie wird nur verhängt,<br />
Verhängte Zuchtmittel nach ausgewählten Sanktionen<br />
in Prozent<br />
8,9<br />
2000<br />
2011<br />
11,0<br />
15,3<br />
12,2<br />
Arbeitsleistung<br />
andere Arbeitsleistung Auflagen<br />
20,1<br />
55,7<br />
16,9<br />
59,8<br />
andere Verwarnung Auflagen<br />
Verwarnung<br />
Jugendarrest<br />
Jugendarrest<br />
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wenn Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen<br />
oder wenn wegen der Schwere der<br />
Schuld Strafe erforderlich ist.<br />
Gegen jeden vierten Verurteilten wurde<br />
Jugendstrafe verhängt<br />
2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> 3 468 Personen<br />
nach Jugendstrafrecht verurteilt. Davon waren<br />
54 Prozent Heranwachsende und 46 Prozent<br />
Jugendliche. Gegen 25 Prozent der nach<br />
Jugendstrafrecht Verurteilten wurde eine<br />
Jugendstrafe verhängt, wovon knapp zwei<br />
Drittel zur Bewährung ausgesetzt wurde.<br />
Die zahlenmäßig häufigste formelle Sanktion<br />
nach dem Jugendstrafrecht sind die Zuchtmittel.<br />
Als schwerste Sanktion wurde sie<br />
gegen 63 Prozent der Verurteilten verhängt.<br />
Erziehungsmaßregeln wurden in 11 Prozent<br />
der Verurteilten ausgesprochen, 2000 waren<br />
Sanktionen nach Jugendstrafrecht 2011<br />
Merkmal<br />
Anzahl<br />
Jugendstrafe 880<br />
davon<br />
ohne Strafaussetzung 315<br />
mit Strafaussetzung 565<br />
Zuchtmittel 2 202<br />
Erziehungsmaßnahme 386<br />
Insgesamt 3 468<br />
davon<br />
Jugendliche 1 594<br />
Heranwachsende 1 874<br />
Sanktionen nach Jugendstrafrecht (in Prozent)<br />
Merkmal 2000 2005 2010 2011<br />
Jugendstrafe 26,7 26,1 26,0 25,4<br />
darunter ohne Strafaussetzung 7,7 9,0 9,4 9,1<br />
Zuchtmittel 69,8 68,2 64,8 63,5<br />
Erziehungsmaßregeln 3,5 5,7 9,2 11,1<br />
Insgesamt 100 100 100 100<br />
Deutschland 1)<br />
Jugendstrafe 18,9 15,6 15,9 15,8<br />
darunter ohne Strafaussetzung 11,8 6,1 5,9 6,1<br />
Zuchtmittel 74,5 77,4 75,0 74,1<br />
Erziehungsmaßregeln 6,6 7,0 9,1 10,1<br />
Insgesamt 100 100 100 100<br />
1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.<br />
es nur 4 Prozent. Auffällig im Vergleich mit<br />
Deutschland seit dem Jahr 2000 ist der größere<br />
Anteil von verhängten Jugendstrafen in<br />
<strong>Sachsen</strong>. Dagegen ist der Anteil der verhängten<br />
Zuchtmittel als schwerste Strafe wesentlich<br />
geringer. 2011 wurde in Deutschland nur<br />
jeder sechste Verurteilte mit Jugendstrafe<br />
sanktioniert.<br />
Bei den Zuchtmitteln überwiegt die Arbeitsleistung<br />
Von allen verhängten Zuchtmitteln 2011<br />
waren 60 Prozent Arbeitsleistungen und 11<br />
Prozent Jugendarrest. Andere Auflagen (z. B.<br />
Geldleistungen an gemeinnützige Vereine)<br />
machten 17 Prozent und Verwarnungen 12<br />
Prozent aus.<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Praxis der Einbeziehung Heranwachsender<br />
in Jugendstrafrecht sehr unterschiedlich<br />
In <strong>Sachsen</strong> betrug 2011 der Anteil der nach<br />
Jugendstrafrecht verurteilten Heranwachsenden<br />
47 Prozent, bis 2001 waren es nur<br />
unter 40 Prozent. Seitdem schwankt dieser<br />
Anteil zwischen 47 und 51 Prozent. Dagegen<br />
lag deutschlandweit die Anwendungsquote<br />
des Jugendstrafrechts für Heranwachsende<br />
in den letzten fünf Jahren immer über 60<br />
Prozent. 2011 betrug sie für Deutschland 67<br />
Prozent.<br />
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Sanktionierungspraxis nach allgemeinem Strafrecht<br />
Hauptstrafen des allgemeinen Strafrechts sind Geldstrafe und Freiheitsstrafe mit oder<br />
ohne Strafaussetzung zur Bewährung.<br />
Der Indikator beschreibt die Anwendungspraxis der unterschiedlichen formellen<br />
Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht.<br />
Die Aussetzungsquote beziffert den Anteil der zur Bewährung ausgesetzten an allen<br />
verhängten Freiheitsstrafen.<br />
Gegen jeden sechsten Verurteilten wurde<br />
Freiheitsstrafe verhängt<br />
2011 wurden in <strong>Sachsen</strong> 40 294 Personen<br />
nach allgemeinem Strafrecht verurteilt.<br />
Davon erhielten 6 292 Personen bzw. 16<br />
Prozent eine Freiheitsstrafe. Bei 4 262 wurde<br />
die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.<br />
Das waren gut zwei Drittel der verhängten<br />
Freiheitsstrafen. Die Aussetzungsquote<br />
verringerte sich von 73,4 Prozent in 2000<br />
kontinuierlich in den Folgejahren auf 67,7<br />
Prozent in 2011. Die Entwicklung der Aussetzungsquote<br />
der Freiheitsstrafe in <strong>Sachsen</strong><br />
und Deutschland ist gegenläufig. Während<br />
sie im Vergleich zu 2000 in <strong>Sachsen</strong><br />
um 5,7 Prozentpunkte abnahm, stieg sie in<br />
Deutschland um 2,5 Prozentpunkte.<br />
2011 wurden mit 47,6 Prozent am häufigsten<br />
Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten verhängt.<br />
Weitere 27,3 Prozent erhielten eine Freiheitsstrafe<br />
mit einer Dauer von mehr als 6 Mo-<br />
Zu Geldstrafen Verurteilte 2011 nach Zahl und Höhe der Tagessätze<br />
Personen<br />
16 000<br />
<strong>14</strong> 000<br />
12 000<br />
10 000<br />
8 000<br />
6 000<br />
4 000<br />
2 000<br />
0<br />
5 bis 15 16 bis 30 31 bis 90 90 und mehr<br />
Zahl der Tagessätze<br />
Höhe der Tagessätze<br />
in €<br />
bis 10<br />
10 bis 25<br />
über 25<br />
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naten bis 1 Jahr, 18 Prozent mit einer Dauer<br />
von mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre. In 6,9 Prozent<br />
der Fälle wurde eine Freiheitsstrafe zwischen<br />
2 und 15 Jahren festgesetzt. Zu lebenslanger<br />
Freiheitsstrafe wurden 6 Personen verurteilt.<br />
Sanktionen nach allgemeinem<br />
Strafrecht 2011<br />
Merkmal<br />
Anzahl<br />
Freiheitsstrafe 6 292<br />
davon<br />
ohne Strafaussetzung 2 030<br />
mit Strafaussetzung 4 262<br />
Geldstrafe 34 002<br />
Insgesamt 40 294<br />
davon<br />
Erwachsene 38 203<br />
Heranwachsende 2 091<br />
34 002 Personen mit einer Geldstrafe<br />
sanktioniert<br />
Die Geldstrafe ist die häufigste verhängte<br />
Strafe. 84 Prozent der nach allgemeinem<br />
Strafrecht Verurteilten 2011 erhielten als<br />
schwerste Sanktion eine Geldstrafe. Sie wird<br />
in der Regel in einem Strafbefehlsverfahren<br />
ohne mündliche Verhandlung verhängt. Die<br />
Geldstrafe tritt bei den einzelnen Straftatengruppen<br />
unterschiedlich häufig auf. Vor allem<br />
Verurteilte wegen Straßenverkehrsdelikten,<br />
leichten und mittelschweren Delikten der<br />
klassischen Kriminalität und Umweltstraftaten<br />
werden mit einer Geldstrafe belegt.<br />
Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt.<br />
Die Höhe der Geldstrafe beträgt in der Regel<br />
mindestens fünf bis höchstens 360 volle<br />
Tagessätze. Bei der Festsetzung der Höhe<br />
eines Tagessatzes werden die persönlichen<br />
und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters<br />
berücksichtigt.<br />
2011 wurde 34 002 Personen als schwerste<br />
Sanktion eine Geldstrafe auferlegt. 6 Prozent<br />
aller verhängten Geldstrafen umfassten mehr<br />
als 90 Tagessätze.<br />
Die Verurteilungspraxis in <strong>Sachsen</strong> wie auch<br />
in Deutschland zeigt seit 2000 ein leichtes<br />
Zurückdrängen der Freiheitsstrafe zugunsten<br />
der Geldstrafe.<br />
Sanktionen nach allgemeinem Strafrecht und Aussetzungsquote (in Prozent)<br />
Merkmal 2000 2005 2010 2011<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Freiheitsstrafe 18,4 18,0 16,2 15,6<br />
darunter ohne Strafaussetzung 4,9 5,5 5,0 5,0<br />
Geldstrafe 81,6 82,0 83,8 84,4<br />
Insgesamt 100 100 100 100<br />
Aussetzungsquote 73,4 69,6 69,2 67,7<br />
Deutschland 1)<br />
Freiheitsstrafe 19,6 19,0 18,4 17,9<br />
darunter ohne Strafaussetzung 6,3 5,6 5,3 5,3<br />
Geldstrafe 80,3 81,0 81,6 82,1<br />
Insgesamt 100 100 100 100<br />
Aussetzungsquote 67,6 70,4 71,0 70,1<br />
1) Seit 2007 erfolgt die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik flächendeckend.<br />
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Gefangenenrate<br />
Die Gefangenenrate ist die Zahl der Einsitzenden in Justizvollzugsanstalten bezogen<br />
auf 100 000 Einwohner.<br />
Sie ist eine wichtige Kennzahl für die Finanzwirtschaft. Der Justizvollzug beansprucht<br />
einen erheblichen Ausgabenanteil am Landeshaushalt.<br />
Die Veränderung der Gefangenenrate über die Zeit gilt zudem als Indikator für die<br />
Entwicklung der schweren Kriminalität.<br />
Gut 3 500 Gefangene in sächsischen<br />
Justizvollzugsanstalten<br />
Ende März 2012 befanden sich 3 538 Gefangene<br />
und Sicherungsverwahrte in den<br />
zehn sächsischen Justizvollzugsanstalten.<br />
Weitere 135 Häftlinge waren insbesondere<br />
wegen Hafturlaubs vorübergehend abwesend.<br />
Insgesamt 3 212 Männer und 326<br />
Frauen saßen in den Vollzugsanstalten ein.<br />
Der Frauenanteil betrug 9,2 Prozent, ohne<br />
die Frauen aus Thüringen und <strong>Sachsen</strong>-Anhalt<br />
5,4 Prozent.<br />
Während sich die Zahl der männlichen Gefangenen<br />
im Vergleich zu 2000 um 29 Prozent<br />
verringerte, stieg die Zahl der inhaftierten<br />
Frauen um 3 Prozent. (Ohne weibliche Gefangene<br />
aus Thüringen und <strong>Sachsen</strong> Anhalt)<br />
In den Jahren 2000 und 2001 betrug die<br />
Zahl der Gefangenen und Sicherungsverwahrten<br />
ohne die vorübergehend Abwesenden<br />
über 4 700, das war damit der bisherige<br />
Höchststand nach der politischen Wende.<br />
Im anschließenden Zeitraum bis 2010 ist ein<br />
Rückgang um mehr als ein Viertel auf etwas<br />
Gefangenenrate am 31. März 2000 bis 2012<br />
120<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
2000 2005 2010 2011 2012<br />
1) Für Deutschland sind keine Daten zum 31. März 2000 vorhanden.<br />
unterhalb von 3 500 zu verzeichnen. In den<br />
letzten zwei Jahren stagniert die Zahl leicht<br />
über diesem Wert.<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Deutschland<br />
1)<br />
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Bildquelle: Alexander Dreher/PIXELIO<br />
Gefangenenrate leicht ansteigend<br />
Für <strong>Sachsen</strong> ergab sich 2012 am Erhebungsstichtag<br />
eine Gefangenenrate von<br />
89 Gefangenen je 100 000 Einwohner. In<br />
Deutschland lag die Gefangenenrate etwas<br />
niedriger bei 87.<br />
Bundesweit ist die Gefangenenrate seit 2003<br />
rückläufig. Dieser Trend war auch in <strong>Sachsen</strong><br />
bis 2010 zu beobachten. Im Jahr 2000 kamen<br />
auf 100 000 Einwohner 111 Gefangene, 2010<br />
waren es 85. Seitdem ist ein leichter Anstieg<br />
zu verzeichnen.<br />
Länderübergreifende Zusammenarbeit im<br />
Justizvollzug<br />
Für den zentralen Justizvollzug für Frauen<br />
von <strong>Sachsen</strong>, Thüringen und bis Ende 2012<br />
<strong>Sachsen</strong>-Anhalt war die Justizvollzugsanstalt<br />
Chemnitz in <strong>Sachsen</strong> aufgrund einer<br />
gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung vom<br />
20. November 2008 zuständig.<br />
Unter den Gefangenen der sächsischen Strafvollzugsstatistiken<br />
befanden sich Ende März<br />
2012 insgesamt <strong>14</strong>2 Personen aus Thüringen<br />
und <strong>Sachsen</strong>-Anhalt.<br />
Ebenso kooperieren die mitteldeutschen Länder<br />
bei der Sicherungsverwahrung der Männer.<br />
Die Sicherungsverwahrten von <strong>Sachsen</strong><br />
werden seit 2009 in der Justizvollzugsanstalt<br />
Burg in <strong>Sachsen</strong>-Anhalt untergebracht und<br />
werden in der <strong>Statistik</strong> in <strong>Sachsen</strong>-Anhalt<br />
erhoben. Seit Anfang 2013 wird die Sicherungsverwahrung<br />
wieder in <strong>Sachsen</strong> in der<br />
Justizvollzugsanstalt Bautzen vollzogen.<br />
Gefangenenrate sowie Gefangene und Sicherungsverwahrte<br />
2000 2005<br />
2010 2011<br />
2012<br />
Merkmal<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
<strong>Sachsen</strong><br />
<strong>Sachsen</strong><br />
<strong>Sachsen</strong><br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Deutschland<br />
Deutschland<br />
Deutschland<br />
Deutschland<br />
Deutschland<br />
Gefangenenrate 110,6 . 102,1 99,1 85,1 89,7 87,3 88,9 88,8 87,2<br />
Gefangene und<br />
Sicherungsverwahrte insgesamt 4 932 . 4 385 81 791 3 549 73 406 3 623 72 679 3 673 71 334<br />
Gefangene und Sicherungsverwahrte<br />
(ohne vorübergehend Abwesende) 4 721 . 4 307 80 410 3 489 72 052 3 555 71 200 3 538 67 671<br />
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Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten<br />
Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten wird durch das prozentuale Verhältnis<br />
der tatsächlichen Belegung zur Belegungsfähigkeit ermittelt.<br />
Die Kennzahl liefert wichtige Informationen zur Planung von Modernisierungsmaßnahmen<br />
und Neubauten im Justizvollzug.<br />
Sächsische Justizvollzugsanstalten voll<br />
ausgelastet, aber nicht überbelegt<br />
In den sächsischen Justizvollzugsanstalten<br />
befanden sich Ende März 2012 insgesamt<br />
3 673 Gefangene, darunter waren 135 Personen<br />
vorübergehend abwesend. Die 10 Vollzugsanstalten<br />
verfügten zum Erhebungstag<br />
über 3 785 Haftplätze, die somit zu 97 Prozent<br />
ausgelastet waren. Den geringsten Auslastungsgrad<br />
verzeichnet die Justizvollzugsanstalt<br />
Bautzen mit 82 Prozent, den höchsten<br />
die Justizvollzugsanstalt Zwickau mit 110<br />
Prozent. Durch den Neubau einer großen Justizvollzugsanstalt<br />
in Dresden und der Jugendstrafanstalt<br />
in Regis-Breitingen sowie umfangreichen<br />
Sanierungsmaßnahmen wie z. B.<br />
in Leipzig und Görlitz wurden ausreichend<br />
Haftplätze geschaffen. Durch den gleichzeitigen<br />
Rückgang der Gefangenenzahlen hat sich<br />
die Auslastung in den letzten zehn Jahren etwas<br />
entspannt. Seit 31. März 2007 liegt der<br />
Auslastungsgrad unter 100 Prozent.<br />
Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten<br />
Merkmal 2000 2005 2010 2011 2012<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Auslastungsgrad (in Prozent) 1) 129,0 104,5 92,4 97,3 97,0<br />
Belegungsfähigkeit 3 826 4 197 3 840 3 723 3 785<br />
Belegung (Einsitzende) 4 932 4 385 3 549 3 623 3 673<br />
davon<br />
Strafgefangene/Sicherungsverwahrung 3 422 3 574 3 036 3 049 3 020<br />
Untersuchungshaft 1 243 641 417 469 540<br />
Sonstige Freiheitsentziehung 267 170 96 105 113<br />
Deutschland<br />
Auslastungsgrad (in Prozent) 1) . 102,0 94,0 94,0 91,0<br />
Belegungsfähigkeit . 80 297 78 450 77 669 78 161<br />
Belegung (Einsitzende) . 81 791 73 406 72 679 71 334<br />
davon<br />
Strafgefangene/Sicherungsverwahrung . 63 422 60 528 59 737 58 188<br />
Untersuchungshaft . 15 776 11 167 11 174 11 457<br />
Sonstige Freiheitsentziehung . 2 593 1 711 1 768 1 689<br />
1) zum Stichtag 31. März des Jahres<br />
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Belegungsfähigkeit, Belegung und Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten am 31. März 2012<br />
Gebietsstand: 1. Januar 2012<br />
Torgau<br />
Leipzig<br />
(mit Krankenhaus)<br />
382 379 99<br />
Zeithain<br />
516 504 98<br />
Regis-Breitingen<br />
395 382 97<br />
Bautzen<br />
Görlitz<br />
363 3<strong>14</strong> 87<br />
Waldheim<br />
Dresden<br />
302 247 82<br />
209 199 95<br />
805 848 105<br />
408 370 91<br />
Chemnitz<br />
Zwickau<br />
240 249 104<br />
165 181 110<br />
jeweils am 31. März 2012:<br />
Belegungsfähigkeit<br />
tatsächliche Belegung<br />
Auslastungsgrad in Prozent<br />
Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, © GeoSN 2012<br />
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Dauer der verhängten Freiheitsstrafen<br />
Die Dauer der verhängten Freiheitsstrafen ist ein Indikator für die Schwere der<br />
Straftat. Sie wird durch Art und Umstände der Straftat sowie das Vorleben des Täters<br />
bestimmt.<br />
Die Dauer der verhängten Freiheitsstrafen ist eine wichtige Planungsgröße für die<br />
Justizverwaltung.<br />
Zahl der verhängten Freiheitsstrafen seit<br />
2006 rückläufig<br />
Ende März 2012 verbüßten in den sächsischen<br />
Justizvollzugsanstalten 2 547 Gefangene<br />
eine Freiheitsstrafe (weiterhin waren<br />
113 Personen vorübergehend abwesend).<br />
Seit der politischen Wende stieg diese Zahl<br />
bis 2006 auf den Höchststand von 2 961 und<br />
entwickelte sich in den Folgejahren zurück.<br />
Strafgefangene nach der Dauer der verhängten Freiheitsstrafe<br />
Personen<br />
3 000<br />
2 500<br />
2 000<br />
Verhältnis von kürzeren zu längeren Haftstrafen<br />
liegt bei 2:1<br />
1 500<br />
Hinsichtlich der Höhe der verhängten Strafe<br />
bzw. der voraussichtlichen Strafdauer hat<br />
sich die Struktur im Justizvollzug seit 2000 1 000<br />
nur unwesentlich verändert. Das Verhältnis<br />
von verhängten kürzeren Freiheitsstrafen mit<br />
500<br />
einer Dauer bis zu zwei Jahren zu den längeren<br />
ist weitgehend konstant bei 2:1 geblieben.<br />
Dieses Verhältnis ist nicht nur in <strong>Sachsen</strong> zu 0<br />
2000 2005 2010 2011 2012<br />
Dauer der Freiheitsstrafe<br />
mehr als … bis ...<br />
bis 9 Monate<br />
9 Monate - 2 Jahre<br />
2 Jahre - 5 Jahre<br />
5 Jahre - 15 Jahre<br />
lebenslang<br />
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eobachten, sondern ist auch in Deutschland<br />
zu verzeichnen.<br />
In <strong>Sachsen</strong> lag am Erhebungsstichtag 2012<br />
der Anteil der verhängten Freiheitsstrafen bis<br />
9 Monate bei 41 Prozent. Während in <strong>Sachsen</strong><br />
dieser Anteil seit 2000 um die 40 Prozent-<br />
Marke schwankte, betrug er deutschlandweit<br />
35 bis 37 Prozent. Dagegen waren die Anteile<br />
der verhängten längeren Freiheitsstrafen<br />
in <strong>Sachsen</strong> etwas niedriger als im gesamten<br />
Bundesgebiet.<br />
Die 93 Gefangenen mit einer lebenslangen<br />
Freiheitsstrafe in <strong>Sachsen</strong> machten Ende<br />
März 2012 einen Anteil von 3 Prozent an allen<br />
Strafgefangenen aus.<br />
Strafgefangene nach der Dauer der Freiheitsstrafe (in Prozent)<br />
Dauer der Freiheitsstrafe<br />
mehr als … bis ...<br />
2000 2005 2010 2011 2012<br />
<strong>Sachsen</strong><br />
Bis 9 Monate 40,8 39,1 41,1 39,7 40,7<br />
9 Monate - 2 Jahre 27,9 27,7 26,1 27,2 27,2<br />
2 Jahre - 5 Jahre 20,4 21,8 23,5 24,1 22,9<br />
5 Jahre - 15 Jahre 9,1 8,8 5,8 5,6 5,8<br />
Lebenslang 1,8 2,6 3,4 3,4 3,5<br />
Insgesamt 100 100 100 100 100<br />
darunter<br />
Ersatzfreiheitsstrafe 8,6 8,0 11,2 10,0 10,8<br />
Deutschland<br />
Bis 9 Monate 36,0 35,0 37,0 37,2 36,7<br />
11 Prozent der Strafgefangenen verbüßten<br />
Ende März 2012 eine Ersatzfreiheitsstrafe<br />
Während lange Haftstrafen die verfügbaren<br />
Plätze langfristig binden, belasten sehr kurze<br />
Haftstrafen den Justizvollzug. Sie erfordern<br />
einen überproportionalen hohen Verwaltungsaufwand.<br />
Bei den Ersatzfreiheitsstrafen<br />
handelt es sich oft um sehr kurze Strafen. Betroffen<br />
sind Straftäter, die zu einer Geldstrafe<br />
verurteilt wurden. Zahlt ein Verurteilter nicht,<br />
so kann an die Stelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe<br />
treten. Er muss dann seine<br />
Geldstrafe „absitzen“ oder entsprechend<br />
auch teilweise im Rahmen des Programms<br />
„Schwitzen statt Sitzen“ eine gemeinnützige<br />
Arbeit leisten. Damit wird der Justizhaushalt<br />
erheblich entlastet. Am 31. März 2012 waren<br />
9 Monate - 2 Jahre 26,0 26,4 25,8 26,3 26,9<br />
2 Jahre - 5 Jahre 24,0 24,5 23,5 23,3 23,5<br />
5 Jahre - 15 Jahre 11,0 10,7 9,8 9,4 9,1<br />
Lebenslang 3,0 3,3 3,8 3,8 3,9<br />
Insgesamt 100 100 100 100 100<br />
darunter<br />
Ersatzfreiheitsstrafe . 6,9 8,1 8,0 8,0<br />
es in <strong>Sachsen</strong> 287 Personen, die die Möglichkeit<br />
des Abarbeitens der Strafe zur Haftvermeidung<br />
oder -verkürzung nicht oder nur<br />
teilweise nutzten. In den letzten zehn Jahren<br />
belief sich die Zahl jährlich zwischen 230 bis<br />
300 Personen. Das entsprach einem Anteil<br />
zwischen 8 und 11 Prozent an den Strafgefangenen<br />
mit Freiheitsstrafe. Bundesweit war<br />
der Anteil in diesem Zeitraum etwas niedriger.<br />
Er lag zwischen 7 und 8 Prozent. Einfluss<br />
auf den Anteil haben sowohl die unterschiedliche<br />
Praxis bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen<br />
durch gemeinnützige Arbeit<br />
in den Bundesländern als auch die konjunkturelle<br />
Lage.<br />
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Glossar<br />
Abgeurteilte<br />
Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die<br />
Strafbefehle erlassen wurden oder Strafverfahren<br />
nach Eröffnung des Hauptverfahrens<br />
durch Urteil oder Einstellungsbeschluss<br />
rechtskräftig abgeschlossen<br />
worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen<br />
aus den Verurteilten und aus Personen, gegen<br />
die andere Entscheidungen (unter anderem<br />
Freispruch) getroffen wurden. Bei<br />
der Aburteilung von Angeklagten, die in<br />
Tateinheit oder Tatmehrheit mehrere Strafvorschriften<br />
verletzt haben, wird in der<br />
Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik nur<br />
der Straftatbestand statistisch erfasst, der<br />
nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe<br />
bedroht ist. Tateinheit liegt vor, wenn dieselbe<br />
Handlung mehrere Strafgesetze oder<br />
dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt;<br />
das Gericht erkennt nur auf eine einzige<br />
Strafe. Tatmehrheit bedeutet, dass eine Person<br />
mehrere Straftaten begangen hat, die<br />
gleichzeitig abgeurteilt werden. Statt auf<br />
mehrere Freiheits- oder Geldstrafen wird<br />
auf eine Gesamtstrafe erkannt. Insbesondere<br />
bei verhängten Gesamtstrafen kann das<br />
nachgewiesene Strafmaß höher liegen, als<br />
dies die Strafbestimmungen für die statistisch<br />
erfasste schwerste Straftat vorsehen.<br />
Werden mehrere Straftaten der gleichen<br />
Person in mehreren Verfahren abgeurteilt,<br />
so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren<br />
gesondert gezählt.<br />
Allgemeines Strafrecht<br />
Das allgemeine Strafrecht wird gegen Erwachsene<br />
und zum Teil gegen Heranwachsende<br />
angewandt. Gegen Heranwachsende,<br />
die nach ihrer Persönlichkeitsentwicklung<br />
noch Jugendlichen gleichstehen, wird Jugendstrafrecht<br />
angewendet.<br />
Anklagequote<br />
Die Anklagequote bezeichnet den Anteil der<br />
von der Staatsanwaltschaft abschließend<br />
erledigten Ermittlungsverfahren gegen<br />
bekannte Tatverdächtige, die durch eine<br />
Anklage im weiteren Sinne abgeschlossen<br />
wurden. Als Anklagen im weiteren Sinne<br />
zählen die Anklagen vor dem Amts- oder<br />
Landgericht, die Strafbefehlsanträge sowie<br />
die Anträge auf Entscheidung im beschleunigten<br />
Verfahren, im vereinfachten Jugendverfahren,<br />
auf Durchführung eines objektiven<br />
Verfahrens oder auf Eröffnung eines<br />
Sicherungsverfahrens. Nicht abschließend<br />
erledigte Ermittlungsverfahren, wie Abgaben<br />
an eine andere Staatsanwaltschaft,<br />
vorläufige Einstellungen, durch Verbindung<br />
mit einer anderen Sache oder „anderweitig“<br />
erledigte Ermittlungsverfahren, bleiben bei<br />
der Berechnung der Anklagequote unberücksichtigt.<br />
Aufklärungsquote<br />
Die Aufklärungsquote bezeichnet den Anteil<br />
der aufgeklärten an allen polizeilich registrierten<br />
Fällen. Eine Straftat gilt in der Polizeilichen<br />
Kriminalstatistik als aufgeklärt, wenn<br />
mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger<br />
ermittelt werden konnte. Eine<br />
Aufklärungsquote von über 100 Prozent kann<br />
zustande kommen, wenn im Berichtszeitraum<br />
Fälle aufgeklärt werden, die in den Vorjahren<br />
bekannt geworden sind.<br />
Auslastungsgrad<br />
Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten<br />
wird durch das prozentuale Verhältnis<br />
der tatsächlichen Belegung zur Belegungsfähigkeit<br />
ermittelt. Eine Quote von über 100<br />
Prozent kann zustande kommen, wenn z. B.<br />
die einzelnen Hafträume überbelegt werden.<br />
Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten<br />
wurde zum Stichtag 31. März des jeweiligen<br />
Jahres berechnet.<br />
Die Belegungsfähigkeit gibt Auskunft über<br />
die Zahl der Haftplätze der Justizvollzuganstalten.<br />
Die tatsächliche Belegung entspricht<br />
der Zahl der Gefangenen und Sicherungsverwahrten<br />
einschließlich der vorübergehend<br />
Abwesenden.<br />
Erwachsene<br />
Erwachsene sind Personen, die zur Zeit der<br />
Tat mindestens 21 Jahre alt sind. Sie werden<br />
nach dem allgemeinen Strafrecht abgeurteilt.<br />
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Ersatzfreiheitsstrafe<br />
Ist eine zu einer Geldstrafe verurteilte Person<br />
nicht willens oder nicht (mehr) in der Lage<br />
für den Betrag aufzukommen, wird eine verhängte<br />
und noch nicht beglichene Geldstrafe<br />
in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.<br />
Diese Strafe wird in einer Justizvollzugsanstalt<br />
vollzogen. Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe<br />
in Tagen bemisst sich an der Zahl der<br />
verhängten Tagessätze der Geldstrafe. Die<br />
uneinbringliche Geldstrafe kann auch durch<br />
gemeinnützige Arbeit im Rahmen des Programms<br />
„Schwitzen statt Sitzen“ abgegolten<br />
werden.<br />
Erziehungsmaßregeln<br />
Erziehungsmaßregeln stellen die mildeste<br />
formelle (d. h. durch Urteil verhängte) Sanktion<br />
im Jugendstrafrecht dar. Zu den Erziehungsmaßregeln<br />
zählen die Erteilung von<br />
Weisungen, Erziehungsbeistandschaft und<br />
Heimerziehung. Weisungen sind Gebote und<br />
Verbote, die die Lebensführung der Jugendlichen<br />
regeln. Erziehungsbeistandschaft ist<br />
die Unterstützung der Sorgeberechtigten<br />
bei der Erziehung. Bei der Entscheidung auf<br />
Heimerziehung als Erziehungsmaßregel erfolgt<br />
die Unterbringung der Verurteilten in<br />
einem Heim oder in einer sonstigen betreuten<br />
Wohnform.<br />
Freiheitsstrafe<br />
Freiheitsstrafe ist eine Strafe nach allgemeinem<br />
Strafrecht. Diese Strafe ist eine zeitige<br />
Freiheitsstrafe, sofern die Strafvorschriften<br />
nicht lebenslange Freiheitsstrafe androhen.<br />
Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist 15<br />
Jahre, das Mindestmaß ein Monat.<br />
Gefangene<br />
Gefangene sind Personen, denen auf Grund<br />
eines förmlichen Gesetzes unter Beachtung<br />
vorgeschriebener Formen durch richterliche<br />
Anordnung die Freiheit entzogen ist und die<br />
sich in einer Justizvollzugsanstalt befinden.<br />
Sie sind Untersuchungsgefangene, Strafgefangene,<br />
im Rahmen eines Auslieferungs-,<br />
Durchlieferungs- bzw. Abschiebungsverfahren<br />
zugeführte Gefangene oder Zivilhaftgefangene.<br />
Gefangenenrate<br />
Die Gefangenenrate ist die Zahl der Einsitzenden<br />
in Justizvollzugsanstalten bezogen<br />
auf 100 000 Einwohner. Zu den Einsitzenden<br />
zählen die Strafgefangenen, Untersuchungshaftgefangene,<br />
Gefangene mit sonstiger<br />
Freiheitsentziehung (u. a. Abschiebungs- und<br />
Auslieferungshaft) und Sicherungsverwahrten,<br />
einschließlich der vorübergehend Abwesenden.<br />
Die Gefangenenrate wurde zum Stichtag 31.<br />
März des jeweiligen Jahres berechnet.<br />
Geldstrafe<br />
Geldstrafe ist neben der Freiheitsstrafe die<br />
einzige formelle (durch Urteil verhängte)<br />
Sanktionsform im allgemeinen Strafrecht.<br />
Sie wird in Tagessätzen verhängt und liegt, je<br />
nach Schwere der Tat, zwischen mindestens<br />
fünf und höchstens 360 vollen Tagessätzen.<br />
Bei der Festsetzung der Höhe der Tagessätze<br />
sind die persönlichen und finanziellen<br />
Verhältnisse der Täter maßgeblich, nicht die<br />
Schwere der Tat.<br />
Gerichtliche Entscheidungen<br />
Nach Erhebung der Anklage durch die<br />
Staatsanwaltschaft prüft das Gericht, ob der<br />
Angeschuldigte der ihm zur Last gelegten<br />
Tat hinreichend verdächtig ist. Außer durch<br />
Urteil können die Verfahren vor Gericht<br />
auch in anderer Weise erledigt werden. Die<br />
Eröffnung des Verfahrens kann vom Gericht<br />
abgelehnt werden, wenn z. B. Verfahrenshindernisse<br />
vorliegen, der Tatverdacht für<br />
die Verurteilung nicht ausreicht oder die Tat<br />
ist etwa aus Gründen von Notwehr nicht<br />
strafbar. Bei geringer Schuld des Täters kann<br />
das Gericht die Sache mit Zustimmung der<br />
Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten<br />
einstellen.<br />
Gerichtlich registrierte Kriminalität<br />
Als gerichtlich registrierte Kriminalität wird<br />
die Gesamtheit der von der Justiz als Verbrechen<br />
oder Vergehen gewerteten Tathandlungen<br />
bezeichnet, die mit einer strafgerichtlichen<br />
Sanktion geahndet wurden.<br />
Die gerichtlich registrierte Kriminalität wird<br />
durch die Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik<br />
beschrieben.<br />
Häufigkeitszahl<br />
Häufigkeitszahl ist die Zahl der jeweils innerhalb<br />
eines Jahres bekannt gewordenen und<br />
von der Polizei registrierten Straftaten bezogen<br />
auf 100 000 Einwohner in der jeweiligen<br />
Region. Sie drückt die durch Kriminalität verursachte<br />
Gefährdung aus. Ihre Aussagekraft<br />
wird dadurch beeinträchtigt, dass alle Personen,<br />
die nicht mit Hauptwohnsitz in der Region<br />
gemeldet sind, aber sich hier aufhalten<br />
(z. B. ausländische Touristen, Durchreisende,<br />
sich illegal Aufhaltende), in der Einwohnerzahl<br />
nicht enthalten sind. Straftaten, die von<br />
diesem Personenkreis begangen wurden,<br />
werden aber in der Polizeilichen Kriminalstatistik<br />
gezählt.<br />
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Hellfeld und Dunkelfeld<br />
Unter dem sogenannten „Hellfeld“ versteht<br />
man alle der Polizei bekannt gewordenen<br />
Straftaten. Das „Dunkelfeld“ bezeichnet die<br />
nicht registrierten Straftaten.<br />
Heranwachsende<br />
Heranwachsende sind Personen, die zum<br />
Zeitpunkt der Tat mindestens 18, aber noch<br />
nicht 21 Jahre alt sind. Wenn die Gesamtwürdigung<br />
der Persönlichkeit des Täters bei<br />
Berücksichtigung der Umweltbedingungen<br />
ergibt, dass er zur Zeit der Tat nach seiner<br />
sittlichen und geistigen Entwicklung noch<br />
einem Jugendlichen gleichstand oder es sich<br />
nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen<br />
der Tat um eine Jugendverfehlung<br />
handelt, ist die Anwendung des Jugendstrafrechts<br />
auf Heranwachsende möglich.<br />
Jugendliche<br />
Jugendliche sind Personen, die zur Zeit der<br />
Tat mindestens <strong>14</strong>, aber noch nicht 18 Jahre<br />
alt sind. Sie werden nach dem Jugendstrafrecht<br />
abgeurteilt.<br />
Jugendstrafe<br />
Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer<br />
Jugendstrafanstalt. Der Richter verhängt<br />
Jugendstrafe, wenn wegen schädlicher Neigungen<br />
des Jugendlichen, die in der Tat<br />
hervorgegangen sind, Erziehungsmaßregeln<br />
oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen<br />
oder wenn wegen der Schwere der<br />
Schuld Strafe erforderlich ist. Das Mindestmaß<br />
der Jugendstrafe beträgt sechs Monate,<br />
das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich<br />
bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach<br />
allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe<br />
von mehr als zehn Jahren angedroht ist, so<br />
ist das Höchstmaß zehn Jahre.<br />
Jugendstrafrecht<br />
Bei mit Strafe bedrohter Verfehlung von Jugendlichen<br />
und Heranwachsenden, sofern<br />
diese nach ihrer sittlichen und geistigen Entwicklung<br />
Jugendlichen gleichstehen, werden<br />
die Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes<br />
(JGG) angewendet. Nach JGG vorgesehene<br />
Sanktionen sind Jugendstrafe, Zuchtmittel<br />
und Erziehungsmaßregeln.<br />
Justizvollzugsanstalten<br />
Justizvollzugsanstalten sind Einrichtungen<br />
der Justizverwaltungen zum Vollzug von Freiheits-<br />
und Jugendstrafe, Sicherungsverwahrung,<br />
Untersuchungs-, Abschiebungs- und<br />
Zivilhaft. Einrichtungen zum Maßregelvollzug<br />
bei psychisch kranken oder rauschmittelabhängigen<br />
Straftätern zählen nicht zu den<br />
Justizvollzugsanstalten.<br />
Opportunitätseinstellungen<br />
Ermittlungsverfahren müssen von der<br />
Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen<br />
eingestellt werden, wenn die Tat verjährt ist,<br />
der Beschuldigte nicht strafmündig ist, ein<br />
schuldhaftes Verhalten fehlt oder die Tat<br />
bzw. Täterschaft nicht nachgewiesen werden<br />
kann. Außerdem kann die Staatsanwaltschaft<br />
das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn<br />
die Schuld des Täters als gering zu betrachten<br />
ist und kein öffentliches Verfolgungsinteresse<br />
besteht (Opportunitätseinstellung).<br />
Eine Opportunitätseinstellung kann auch bei<br />
leichteren Delikten zur Vermeidung negativer<br />
sozialer Effekte für den Beschuldigten erfolgen,<br />
wenn das Ermittlungsverfahren selbst<br />
und gegebenenfalls erteilte Auflagen als ausreichend<br />
erachtet werden. Die gesetzlichen<br />
Vorschriften für Opportunitätseinstellungen<br />
sollen die Staatsanwaltschaften entlasten<br />
bzw. die Ermittlungsverfahren beschleunigen<br />
und diese kostengünstiger machen. Inwieweit<br />
die Vorschriften angewendet werden,<br />
liegt zum Teil im Ermessen der Staatsanwaltschaft.<br />
Polizeilich registrierte Kriminalität<br />
In der Polizeilichen Kriminalstatistik des<br />
Landeskriminalamtes <strong>Sachsen</strong> werden die<br />
von der Polizei bearbeiteten Straftaten einschließlich<br />
der mit Strafe bedrohten Versuche<br />
registriert. Nicht enthalten sind Ordnungswidrigkeiten,<br />
politisch motivierte Kriminalität<br />
(Staatsschutzdelikte) und Verkehrsdelikte.<br />
Die <strong>Statistik</strong> bildet ab, wie die Polizei nach<br />
Abschluss ihrer Ermittlung den Sachverhalt<br />
bewertet.<br />
Sicherungsverwahrung<br />
Sicherungsverwahrung ist eine zusätzliche<br />
Maßregel bei gemeingefährlichen Hangtätern,<br />
d. h. der Straftäter gelangt auch nach<br />
Strafverbüßung erst dann in Freiheit, wenn<br />
keine Gefahr erheblicher Straftaten mehr besteht.<br />
Staatsanwaltschaftliche Entscheidungen<br />
Nach Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen<br />
entscheidet die Staatsanwaltschaft,<br />
ob gegen einen Beschuldigten Anklage beim<br />
Strafgericht erhoben werden kann oder das<br />
Ermittlungsverfahren einzustellen ist. Eine<br />
Einstellung des Verfahrens erfolgt, wenn der<br />
Tatverdacht nicht hinreichend ist oder rechtliche<br />
Gründe der Strafverfolgung entgegenstehen.<br />
Ebenso kann das Verfahren eingestellt<br />
werden, wenn die Schuld des Täters<br />
gering ist (Opportunitätseinstellungen).<br />
Der Staatsanwaltschaft obliegt als Strafverfolgungsbehörde<br />
auch die Strafvollstreckung.<br />
Bei Anwendung des Jugendstrafrechts<br />
ist nicht die Staatsanwaltschaft,<br />
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sondern der Jugendrichter die Vollstreckungsbehörde.<br />
<strong>Statistik</strong> der Staatsanwaltschaften<br />
Die Erhebung erstreckt sich auf Daten über<br />
Ermittlungsverfahren und über sonstige Tätigkeiten<br />
der Staatsanwaltschaften.<br />
In der <strong>Statistik</strong> werden Verfahren gezählt,<br />
auch die die nur der Staatsanwaltschaft bekannt<br />
geworden sind. Dabei ist es auch möglich,<br />
dass mehrere Taten in einem Verfahren<br />
verbunden wurden oder sich ein Verfahren<br />
gegen mehrere Tatverdächtige richtet, so<br />
dass die Zahl der erfassten Verfahren geringer<br />
ist als die der davon betroffenen Beschuldigten.<br />
Strafaussetzung zur Bewährung<br />
Das Gericht kann die Vollstreckung einer<br />
verhängten Freiheitsstrafe von nicht mehr<br />
als einem Jahr (in bestimmten Fällen auch<br />
zwei Jahren) zur Bewährung aussetzen.<br />
Verstößt der Verurteilte gegen die Bewährungsauflagen<br />
oder wird erneut straffällig,<br />
kann die Strafaussetzung widerrufen werden,<br />
und der Verurteilte muss die restliche<br />
Strafe absitzen.<br />
Strafgefangene<br />
Personen, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe<br />
bzw. Jugendstrafe verurteilt worden<br />
sind und sich zu deren Verbüßung in einer<br />
Justizvollzugsanstalt befinden.<br />
Tatverdächtige<br />
Tatverdächtige sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik<br />
(PKS) alle Personen, die nach<br />
Abschluss der polizeilichen Ermittlungen<br />
aufgrund ausreichender Anhaltspunkte verdächtig<br />
sind, eine rechtswidrige (Straf-) Tat<br />
begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter,<br />
Anstifter und Gehilfen. In die Gesamtzahl<br />
der Tatverdächtigen fließen auch strafunmündige<br />
Kinder unter <strong>14</strong> Jahren mit ein. Ein<br />
Tatverdächtiger, für den im Berichtszeitraum<br />
mehrere Fälle der gleichen Straftat festgestellt<br />
wurden, wird in der PKS nur einmal gezählt<br />
(„echte“ Tatverdächtigenzählung).<br />
Tatverdächtigenbelastungszahl<br />
Die Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ)<br />
ist die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen<br />
unabhängig vom Wohnsitz bezogen<br />
auf 100 000 Einwohner der entsprechenden<br />
Personengruppe, jeweils ohne Kinder unter 8<br />
Jahren in der jeweiligen Region. Sie gibt die<br />
polizeilich registrierte Kriminalitätsbelastung<br />
der Bevölkerung oder einzelner Personengruppen<br />
wieder. Die Problematik der TVBZ ergibt<br />
sich aus dem doppelten Dunkelfeld in der<br />
Bevölkerungsstatistik, in der ein Teil der ermittelten<br />
Tatverdächtigen nicht enthalten ist<br />
(vgl. Häufigkeitszahl), und in der Polizeilichen<br />
Kriminalstatistik. Über das Dunkelfeld nicht<br />
angezeigter Straftaten hinaus bleiben auch<br />
Täter der unaufgeklärten Fälle unberücksichtigt.<br />
Für die nichtdeutschen Tatverdächtigen<br />
in Deutschland wird keine Tatverdächtigenbelastungszahl<br />
berechnet.<br />
Untersuchungshaft<br />
Untersuchungshaft ist die aufgrund eines<br />
richterlichen Haftbefehls durchgeführte Inhaftierung<br />
des Beschuldigten in einer besonderen<br />
Abteilung der Justizvollzugsanstalt, um<br />
die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens<br />
zu gewährleisten und die spätere<br />
Vollstreckung einer Freiheitsentziehung sicherzustellen.<br />
Zuständig zur Anordnung der<br />
erforderlichen Vollzugsmaßnahmen ist der<br />
Richter.<br />
Vollzug von Freiheitsstrafe<br />
Freiheitsstrafe wird an rechtskräftig nach<br />
allgemeinem Strafrecht Verurteilten in Justizvollzugsanstalten<br />
vollzogen. Statistisch<br />
erfasst werden auch nach Jugendstrafrecht<br />
Verurteilte, die gemäß § 92 Jugendgerichtsgesetz<br />
aus dem Jugendstrafvollzug ausgenommen<br />
sind.<br />
Vollzug von Jugendstrafe<br />
Jugendstrafe wird in Jugendstrafanstalten<br />
vollzogen. An einem Verurteilten, der das 18.<br />
Lebensjahr vollendet hat und sich nicht für den<br />
Jugendstrafvollzug eignet, braucht die Strafe<br />
nicht in der Jugendanstalt vollzogen werden.<br />
Jugendstrafe, die nicht in der Jugendanstalt<br />
vollzogen wird, wird nach den Vorschriften des<br />
Strafvollzugs für Erwachsene vollzogen und<br />
auch dort statistisch erfasst. Hat der Verurteilte<br />
das 24. Lebensjahr vollendet, so soll die<br />
Jugendstrafe nach den Vorschriften des Strafvollzugs<br />
für Erwachsene vollzogen werden.<br />
Über die Ausnahme vom Jugendstrafvollzug<br />
entscheidet der Vollstreckungsleiter (Jugendrichter).<br />
Außerdem dürfen in der Jugendstrafanstalt<br />
an Verurteilten, die das 24. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben und sich für den<br />
Jugendstrafvollzug eignen, auch Freiheitsstrafen<br />
vollzogen werden, die nach allgemeinem<br />
Strafrecht verhängt worden sind.<br />
Verurteilte<br />
Verurteilte sind Angeklagte, gegen die nach<br />
allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest<br />
oder Geldstrafe verhängt wurde. Auch<br />
Verurteilte, deren Straftat nach Jugendstrafrecht<br />
mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln<br />
geahndet wurde, sind Teil<br />
dieser Gruppe. Verurteilt werden können nur<br />
Personen, die im Zeitpunkt der Tat strafmündig,<br />
das heißt <strong>14</strong> Jahre oder älter, waren.<br />
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Verurteiltenziffer<br />
Verurteiltenziffern beziehen die absoluten<br />
Verurteiltenzahlen auf je 100 000 Personen<br />
einer bestimmten Bevölkerungsgruppe. Verurteiltenziffern<br />
werden für die deutsche Bevölkerung<br />
berechnet, da diese (weitgehend<br />
vollständig) einwohnerrechtlich registriert<br />
ist. Dagegen stellen die in <strong>Sachsen</strong> gemeldeten<br />
Ausländer nur eine Teilmenge der nichtdeutschen<br />
Personen dar, die sich in <strong>Sachsen</strong><br />
aufhalten. Die Zahl etwa der ausländischen<br />
Touristen oder der Illegalen ist nicht bekannt.<br />
Von der Strafverfolgungsstatistik werden<br />
aber auch in <strong>Sachsen</strong> nicht gemeldete Personen<br />
erfasst, sofern gegen sie hier ein Strafverfahren<br />
durchgeführt wurde.<br />
Vorübergehende Abwesenheit in Justizvollzugsanstalten<br />
Vorübergehende Abwesenheit liegt für die<br />
Dauer einer Überstellung, eines Aufenthaltes<br />
in einem Krankenhaus außerhalb des Vollzuges<br />
sowie eines Urlaubes und einer befristeten<br />
Unterbrechung vor.<br />
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Weitere Publikationen zum Thema:<br />
Gerichtliche Strafverfolgung im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (B VI 1)<br />
Organisation, Personal und Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften<br />
im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (B VI 2)<br />
Strafvollzug im <strong>Freistaat</strong> <strong>Sachsen</strong> (B VI 3)<br />
Alle Statistischen Berichte können Sie kostenlos unter www.statistik.sachsen.de<br />
herunterladen.<br />
Herausgeber:<br />
Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />
Redaktion:<br />
Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />
Gestaltung und Satz:<br />
Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />
Druck:<br />
Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste<br />
Redaktionsschluss:<br />
Februar 2013<br />
Bezug:<br />
Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei:<br />
Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong><br />
Hausanschrift: Macherstraße 63, 01917 Kamenz<br />
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Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong>, Kamenz, 2013<br />
Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.<br />
Titelbild: Paul-Georg Meister/PIXELIO<br />
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