Download,*.pdf, 1,14 MB - Statistik - Freistaat Sachsen
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Bewertungs- und Ausfilterungsprozess im<br />
Strafverfahren<br />
Möglichkeiten und Grenzen der <strong>Statistik</strong>en<br />
bei der Widerspiegelung der Kriminalitätswirklichkeit<br />
Kriminalität ist im strafrechtlichen Sinne die<br />
Summe der mit Strafe bedrohten Handlungen.<br />
Dieser Begriff ist zeitraum- und kulturabhängig<br />
(z. B. ist Ehebruch in Deutschland<br />
seit 1969 nicht mehr strafbar). Die Voraussetzungen<br />
und Rechtsfolgen des strafbaren<br />
Handelns bestimmt das Strafgesetzbuch und<br />
es ist damit ein Bewertungsmaßstab für die<br />
Kriminalität. Nur ein Teil der Ereignisse, die<br />
Opfer oder Tatzeugen wahrnehmen und als<br />
„kriminell“ bewerten, wird der Polizei gemeldet<br />
(Hellfeld). Ein großer Teil verbleibt aus der<br />
Sicht der Polizei im Dunkelfeld. Zur Erstellung<br />
eines wirklichkeitsnahen Kriminalitätslagebildes<br />
sind deshalb Dunkelfeldforschungen<br />
z. B. über Opferbefragungen unumgänglich.<br />
Damit kann das Dunkelfeld aber nur näherungsweise<br />
bestimmt werden. Es hat sich<br />
gezeigt, dass insbesondere leichte Straftaten<br />
in der <strong>Statistik</strong> untererfasst sind. Die Anzeigewahrscheinlichkeit<br />
ist also nicht für alle<br />
Straftaten- und Tätergruppen gleich hoch,<br />
sondern nach Art und Schwere der Straftat<br />
sehr unterschiedlich.<br />
Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken<br />
erfassen somit nur einen Ausschnitt der<br />
Kriminalitätswirklichkeit und beschränken<br />
sich auf die bekannt gewordenen Straftaten.<br />
Neben der tatsächlichen Änderung des Kriminalitätsgeschehens<br />
können sich das An-<br />
Ausfilterung in den Abschnitten der Strafverfolgung 2011 (Trichtermodell)<br />
,<br />
293 895 polizeilich registrierte Fälle<br />
Ausgefiltert: nicht aufgeklärte Fälle<br />
167 <strong>14</strong>4 aufgeklärte Fälle<br />
Ausgefiltert: Mehrfachtaten bereits erfasster Tatverdächtiger<br />
102 937 ermittelte Tatverdächtige<br />
Ausgefiltert: Tatverdächtige unter <strong>14</strong> Jahre, die nicht strafmündig sind<br />
99 006 strafmündige Tatverdächtige<br />
Ausgefiltert: Tatverdächtige, die nicht angeklagt wurden, etwa<br />
weil der Tatverdacht nicht hinreichend oder die Schuld geringfügig war<br />
45 631 Abgeurteilte<br />
Ausgefiltert: Angeklagte, die vom Gericht freigesprochen<br />
oder deren Verfahren eingestellt wurden<br />
35 232 Verurteilte<br />
Ausgefiltert: Verurteilte zu Bewährungsstrafe,<br />
Geldstrafe, sonstige Sanktionen<br />
2 222 Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen)<br />
zu unbedingter Jugend- und Freiheitsstrafe<br />
Ohne Straftaten im Straßenverkehr<br />
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik<br />
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