01.08.2014 Aufrufe

Download,*.pdf, 1,14 MB - Statistik - Freistaat Sachsen

Download,*.pdf, 1,14 MB - Statistik - Freistaat Sachsen

Download,*.pdf, 1,14 MB - Statistik - Freistaat Sachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bewertungs- und Ausfilterungsprozess im<br />

Strafverfahren<br />

Möglichkeiten und Grenzen der <strong>Statistik</strong>en<br />

bei der Widerspiegelung der Kriminalitätswirklichkeit<br />

Kriminalität ist im strafrechtlichen Sinne die<br />

Summe der mit Strafe bedrohten Handlungen.<br />

Dieser Begriff ist zeitraum- und kulturabhängig<br />

(z. B. ist Ehebruch in Deutschland<br />

seit 1969 nicht mehr strafbar). Die Voraussetzungen<br />

und Rechtsfolgen des strafbaren<br />

Handelns bestimmt das Strafgesetzbuch und<br />

es ist damit ein Bewertungsmaßstab für die<br />

Kriminalität. Nur ein Teil der Ereignisse, die<br />

Opfer oder Tatzeugen wahrnehmen und als<br />

„kriminell“ bewerten, wird der Polizei gemeldet<br />

(Hellfeld). Ein großer Teil verbleibt aus der<br />

Sicht der Polizei im Dunkelfeld. Zur Erstellung<br />

eines wirklichkeitsnahen Kriminalitätslagebildes<br />

sind deshalb Dunkelfeldforschungen<br />

z. B. über Opferbefragungen unumgänglich.<br />

Damit kann das Dunkelfeld aber nur näherungsweise<br />

bestimmt werden. Es hat sich<br />

gezeigt, dass insbesondere leichte Straftaten<br />

in der <strong>Statistik</strong> untererfasst sind. Die Anzeigewahrscheinlichkeit<br />

ist also nicht für alle<br />

Straftaten- und Tätergruppen gleich hoch,<br />

sondern nach Art und Schwere der Straftat<br />

sehr unterschiedlich.<br />

Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken<br />

erfassen somit nur einen Ausschnitt der<br />

Kriminalitätswirklichkeit und beschränken<br />

sich auf die bekannt gewordenen Straftaten.<br />

Neben der tatsächlichen Änderung des Kriminalitätsgeschehens<br />

können sich das An-<br />

Ausfilterung in den Abschnitten der Strafverfolgung 2011 (Trichtermodell)<br />

,<br />

293 895 polizeilich registrierte Fälle<br />

Ausgefiltert: nicht aufgeklärte Fälle<br />

167 <strong>14</strong>4 aufgeklärte Fälle<br />

Ausgefiltert: Mehrfachtaten bereits erfasster Tatverdächtiger<br />

102 937 ermittelte Tatverdächtige<br />

Ausgefiltert: Tatverdächtige unter <strong>14</strong> Jahre, die nicht strafmündig sind<br />

99 006 strafmündige Tatverdächtige<br />

Ausgefiltert: Tatverdächtige, die nicht angeklagt wurden, etwa<br />

weil der Tatverdacht nicht hinreichend oder die Schuld geringfügig war<br />

45 631 Abgeurteilte<br />

Ausgefiltert: Angeklagte, die vom Gericht freigesprochen<br />

oder deren Verfahren eingestellt wurden<br />

35 232 Verurteilte<br />

Ausgefiltert: Verurteilte zu Bewährungsstrafe,<br />

Geldstrafe, sonstige Sanktionen<br />

2 222 Verurteilte (ohne Bewährungsstrafen)<br />

zu unbedingter Jugend- und Freiheitsstrafe<br />

Ohne Straftaten im Straßenverkehr<br />

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik, Gerichtliche Strafverfolgungsstatistik<br />

2 | Copyright Statistisches Landesamt des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> | Statistisch betrachtet

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!