Download,*.pdf, 1,14 MB - Statistik - Freistaat Sachsen
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Glossar<br />
Abgeurteilte<br />
Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die<br />
Strafbefehle erlassen wurden oder Strafverfahren<br />
nach Eröffnung des Hauptverfahrens<br />
durch Urteil oder Einstellungsbeschluss<br />
rechtskräftig abgeschlossen<br />
worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen<br />
aus den Verurteilten und aus Personen, gegen<br />
die andere Entscheidungen (unter anderem<br />
Freispruch) getroffen wurden. Bei<br />
der Aburteilung von Angeklagten, die in<br />
Tateinheit oder Tatmehrheit mehrere Strafvorschriften<br />
verletzt haben, wird in der<br />
Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik nur<br />
der Straftatbestand statistisch erfasst, der<br />
nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe<br />
bedroht ist. Tateinheit liegt vor, wenn dieselbe<br />
Handlung mehrere Strafgesetze oder<br />
dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt;<br />
das Gericht erkennt nur auf eine einzige<br />
Strafe. Tatmehrheit bedeutet, dass eine Person<br />
mehrere Straftaten begangen hat, die<br />
gleichzeitig abgeurteilt werden. Statt auf<br />
mehrere Freiheits- oder Geldstrafen wird<br />
auf eine Gesamtstrafe erkannt. Insbesondere<br />
bei verhängten Gesamtstrafen kann das<br />
nachgewiesene Strafmaß höher liegen, als<br />
dies die Strafbestimmungen für die statistisch<br />
erfasste schwerste Straftat vorsehen.<br />
Werden mehrere Straftaten der gleichen<br />
Person in mehreren Verfahren abgeurteilt,<br />
so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren<br />
gesondert gezählt.<br />
Allgemeines Strafrecht<br />
Das allgemeine Strafrecht wird gegen Erwachsene<br />
und zum Teil gegen Heranwachsende<br />
angewandt. Gegen Heranwachsende,<br />
die nach ihrer Persönlichkeitsentwicklung<br />
noch Jugendlichen gleichstehen, wird Jugendstrafrecht<br />
angewendet.<br />
Anklagequote<br />
Die Anklagequote bezeichnet den Anteil der<br />
von der Staatsanwaltschaft abschließend<br />
erledigten Ermittlungsverfahren gegen<br />
bekannte Tatverdächtige, die durch eine<br />
Anklage im weiteren Sinne abgeschlossen<br />
wurden. Als Anklagen im weiteren Sinne<br />
zählen die Anklagen vor dem Amts- oder<br />
Landgericht, die Strafbefehlsanträge sowie<br />
die Anträge auf Entscheidung im beschleunigten<br />
Verfahren, im vereinfachten Jugendverfahren,<br />
auf Durchführung eines objektiven<br />
Verfahrens oder auf Eröffnung eines<br />
Sicherungsverfahrens. Nicht abschließend<br />
erledigte Ermittlungsverfahren, wie Abgaben<br />
an eine andere Staatsanwaltschaft,<br />
vorläufige Einstellungen, durch Verbindung<br />
mit einer anderen Sache oder „anderweitig“<br />
erledigte Ermittlungsverfahren, bleiben bei<br />
der Berechnung der Anklagequote unberücksichtigt.<br />
Aufklärungsquote<br />
Die Aufklärungsquote bezeichnet den Anteil<br />
der aufgeklärten an allen polizeilich registrierten<br />
Fällen. Eine Straftat gilt in der Polizeilichen<br />
Kriminalstatistik als aufgeklärt, wenn<br />
mindestens ein namentlich bekannter Tatverdächtiger<br />
ermittelt werden konnte. Eine<br />
Aufklärungsquote von über 100 Prozent kann<br />
zustande kommen, wenn im Berichtszeitraum<br />
Fälle aufgeklärt werden, die in den Vorjahren<br />
bekannt geworden sind.<br />
Auslastungsgrad<br />
Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten<br />
wird durch das prozentuale Verhältnis<br />
der tatsächlichen Belegung zur Belegungsfähigkeit<br />
ermittelt. Eine Quote von über 100<br />
Prozent kann zustande kommen, wenn z. B.<br />
die einzelnen Hafträume überbelegt werden.<br />
Der Auslastungsgrad der Justizvollzugsanstalten<br />
wurde zum Stichtag 31. März des jeweiligen<br />
Jahres berechnet.<br />
Die Belegungsfähigkeit gibt Auskunft über<br />
die Zahl der Haftplätze der Justizvollzuganstalten.<br />
Die tatsächliche Belegung entspricht<br />
der Zahl der Gefangenen und Sicherungsverwahrten<br />
einschließlich der vorübergehend<br />
Abwesenden.<br />
Erwachsene<br />
Erwachsene sind Personen, die zur Zeit der<br />
Tat mindestens 21 Jahre alt sind. Sie werden<br />
nach dem allgemeinen Strafrecht abgeurteilt.<br />
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