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Protokoll des Sanierungsbeirates

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<strong>Protokoll</strong> 05/12 der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> Karolinenviertel am 20. September 2012<br />

Sanierungsgebiet St. Pauli-Nord S 3 Karolinenviertel<br />

<strong>Protokoll</strong> Nr. 05/12<br />

der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> am 20. September 2012<br />

Teilnehmer/innen:<br />

Gesprächsführung:<br />

<strong>Protokoll</strong>führung:<br />

siehe Teilnehmer/innenliste<br />

Frau Riemer, Bezirksamt Hamburg-Mitte,<br />

Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL)<br />

Anke Weber, Matthias Müller, steg Hamburg mbH in Abstimmung<br />

mit dem Fachamt SL<br />

Tagesordnung<br />

1. Einleitung und Begrüßung<br />

2. <strong>Protokoll</strong> 04/12<br />

3. Teilfortschreibung Tschaikowsky-Haus (Tschaikowsky-Platz 2)<br />

4. Zukunft Beteiligungsgremium Karolinenviertel<br />

5. Anliegen von Gästen<br />

6. Anliegen von Sanierungsbeiratsmitgliedern<br />

7. Sachstände Fachamt und Sanierungsträgerin<br />

8. Verschiedenes<br />

1. Einleitung und Begrüßung<br />

Frau Riemer begrüßt die Teilnehmer/innen, Herrn Mathe, Leiter <strong>des</strong> Fachamtes Stadtund<br />

Landschaftsplanung sowie Frau Groß, Leiterin der Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung<br />

und führt durch die Sitzung.<br />

Sie stellt Frau Kasakova und Herrn Zoussevitch als Vertreter der russisch-orthodoxen<br />

Gemeinde sowie Herrn Heidenreich als planenden Architekten vor, die anlässlich <strong>des</strong><br />

Themas ‚Tschaikowsky-Haus‘ an der Sitzung teilnehmen.<br />

2. <strong>Protokoll</strong> 04/12<br />

Zum <strong>Protokoll</strong> 04/12 gibt es keine Anmerkungen, der Beirat nimmt das <strong>Protokoll</strong> einstimmig<br />

an.<br />

3. Teilfortschreibung Tschaikowsky-Haus (Tschaikowsky-Platz 2)<br />

Frau Riemer erläutert, dass in der vergangenen Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> am<br />

28.06.2012 bereits die Teilfortschreibung <strong>des</strong> Erneuerungskonzeptes sowie das Bauvorhaben<br />

<strong>des</strong> Tschaikowsky-Hauses vorgestellt wurde. Aufgrund offener Fragen sprach sich<br />

der Sanierungsbeirat für eine Vertagung der Fortschreibung <strong>des</strong> Erneuerungskonzeptes<br />

St. Pauli-Nord S3 Karolinenviertel<br />

Sanierungsbeirat


<strong>Protokoll</strong> 05/12 der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> Karolinenviertel am 20. September 2012<br />

auf die heutige Sitzung aus, mit der Bitte der Vorstellung <strong>des</strong> Entwurfs durch die Architekten.<br />

Mit der Einladung wurde an die Mitglieder <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> der aktualisierte<br />

Entwurf zur Teilfortschreibung sowie umfangreiche Unterlagen <strong>des</strong> Architekturbüros zu<br />

dem Bauvorhaben verschickt.<br />

Herr Heidenreich, Architekt <strong>des</strong> Büros „Heidenreich und Springer Architekten“, erläutert<br />

den Entwurf <strong>des</strong> Bauantrages für das Tschaikowsky-Haus. Er beschreibt zunächst die<br />

grundlegenden Entwurfsaspekte wie städtebauliche Disposition, Volumetrie und Architektur<br />

<strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong>.<br />

Das Gebäude stellt einen eigenständigen Solitär dar, genau wie die Kirche. Die beiden<br />

Baukörper bilden darüberhinaus städtebaulich einen Zusammenhang mit den östlich angrenzenden<br />

Solitär-Gebäuden (Gerichte etc.). Die Volumetrie <strong>des</strong> Gebäu<strong>des</strong> ist deutlich<br />

geringer als die der Gnadenkirche, sodass der Neubau die Kirche städtebaulich nicht beeinträchtigt.<br />

Das bisherige Gebäude <strong>des</strong> Hauses der Heimat zeichnete sich durch eine<br />

rechtwinklige Form aus, wobei eine Ecke in den Platz ragte. Der Neubau bindet den Platz<br />

stärker ein, indem der Baukörper leicht bauchig ausgebildet ist. Mit dieser nicht rechtwinkligen<br />

Formensprache bezieht sich der Neubau auch auf die Grundrissform der Kirche.<br />

Im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf ist das Gebäude im Bauantrag 1,20m höher. Diese<br />

Erhöhung war im Rahmen der Konkretisierung <strong>des</strong> Entwurfes notwendig geworden, um<br />

Lüftungseinrichtungen und Gebäudedämmung unterzubringen. Zudem waren größere<br />

Dimensionen für Unterzüge aus statischen Gründen notwendig. Die lichten Geschoßhöhen<br />

haben sich nicht verändert.<br />

Insgesamt hat sich die Nutzfläche im Bauantragsentwurf im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf<br />

geringfügig verringert. Während die Nutzflächen im Erdgeschoss und im 1.<br />

und 2.OG reduziert wurden, wurde die Nutzfläche im Staffelgeschoss (3.OG) erhöht.<br />

Der Bruttorauminhalt ist etwas größer geworden, wobei die Zunahme in etwa dem Volumen<br />

einer Garage entspricht.<br />

Architektonisch zeichnet sich das Gebäude durch eine Backsteinfassade aus, der Sockel<br />

besteht aus Naturstein. Die architektonische Gestaltung und die Auswahl der Materialien<br />

orientieren sich an der benachbarten Gnadenkirche. Das Dach ist mit Zinkblech eingedeckt.<br />

Nachfragen/Diskussion:<br />

• Ein Mitglied informiert, dass viele bauordnungsrechtliche Fragen zum Bauvorhaben<br />

im Rahmen eines Gesprächstermins zwischen dem Fachamt Bauprüfung <strong>des</strong><br />

Bezirksamtes und der Antragstellerin unter Teilnahme der Bezirkspolitik geklärt<br />

werden konnten. Der Beschluss über die Teilfortschreibung soll im kommenden<br />

Hauptausschuss erfolgen, der über das heutige Votum <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> informiert<br />

wird.<br />

• Es wird nachgefragt, welche Nutzung mit „Pilgerräumen“ gemeint ist. Es wird befürchtet,<br />

dass die Räume gewerblich als Hotelzimmer oder als Boarding House<br />

genutzt werden. Frau Kasakova erklärt, dass die Räume konfessionsübergreifend<br />

für Besucher und für Pilger der Kirche genutzt werden sollen, die teils unentgeltlich,<br />

teils zu einem relativ geringen Betrag die Räume für Übernachtungen nutzen<br />

können. Die Pilgerräume sind Bestandteil der Gemeinde-Nutzung und richten sich<br />

an Menschen mit geringem Einkommen, die nachweislich keinen Wohnsitz in<br />

Hamburg haben. Herr Heidenreich ergänzt, dass die Zimmer nicht wie Standard-<br />

Hotelzimmer konzipiert sind. Es gibt eine Küche auf der Etage, die durch die Pilger<br />

und Besucher genutzt werden kann. Zudem können einzelne Räume ggf. für Familien<br />

zusammengeschaltet werden.<br />

• Ein Mitglied bedauert, dass nicht, wie im vergangenen Beirat gefordert, eine Gegenüberstellung<br />

<strong>des</strong> bestehenden Gebäu<strong>des</strong> mit der Planung erfolgt ist. Gleichwohl<br />

weist Frau Weber daraufhin, dass die grundlegende Frage in die Zukunft gerichtet<br />

sein sollte: harmoniert die aktuelle Planung, auch hinsichtlich der Dimension,<br />

mit der bestehenden Kirche? Die entsprechenden Zahlen zum aktuellen Bauantragsentwurf<br />

wurden den Beiratsmitgliedern zusammen mit der Einladung zu<br />

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<strong>Protokoll</strong> 05/12 der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> Karolinenviertel am 20. September 2012<br />

dieser Sitzung zugeschickt, um eine transparente Information <strong>des</strong> Beirates zu gewährleisten.<br />

• Ein Mitglied fragt, wie sich die Gebäudehöhe im Vergleich zwischen Bestandsgebäude,<br />

dem Wettbewerbsentwurf und dem aktuellen Entwurf im Bauantrag entwickelt<br />

hat. Herr Mathe informiert darüber, dass die Höhe <strong>des</strong> Bestandsgebäu<strong>des</strong><br />

12,10m beträgt. Die Höhe <strong>des</strong> Wettbewerbsentwurfes lag bei 14,04m. Im Bauantrag<br />

wird ein Gebäude mit einer Höhe von 15,25m geplant.<br />

• Herr Mathe erläutert, dass Veränderungen an einem Siegerentwurf eines Wettbewerbsverfahrens<br />

im Zuge der weiteren Konkretisierung der Entwurfsplanungen<br />

nicht ausgeschlossen werden können und häufig vorkämen. Wichtig sei, diese<br />

Konkretisierungen transparent und nachvollziehbar aufzuzeigen und eine sachliche,<br />

von gegenseitigem Respekt und Fairness getragene Erörterung hierüber zu<br />

führen. Dabei sollen auch die verschiedenen Sichtweisen und Rahmenbedingen<br />

dargelegt und ausgetauscht werden. Am Ende stehe die Genehmigungsfähigkeit<br />

<strong>des</strong> Bauvorhabens und die wirtschaftliche Realisierbarkeit.<br />

• Auf Rückfrage stellt Herr Heidenreich dar, dass das Gebäude auch im Bauantragsentwurf<br />

überwiegend als Gemeinbedarf durch die Gemeinde genutzt wird.<br />

Der Flächenanteil der Gemeindenutzung liegt bei 67% (27% Fremdnutzung, 6%<br />

Doppelnutzung), im Wettbewerbsentwurf lag der Anteil bei 80% (~16% Fremdnutzung,<br />

~5% Doppelnutzung).<br />

• Auf Rückfrage teilt Frau Kasakova mit, dass die Bibliothek der Kirche im Gebäude<br />

untergebracht werden soll.<br />

• Ein Gast befürchtet durch den Neubau und den zusätzlichen Meter Höhe eine<br />

Verschattungsproblematik. Herr Heidenreich weist daraufhin, dass eine Verschattung<br />

von Wohngebäuden durch den Neubau aufgrund der solitären Lage mit ausreichendem<br />

Abstand zu den Gebäuden in der Karolinenstraße ausgeschlossen ist.<br />

• Das Beiratsmitglied, das als Vertreter <strong>des</strong> Beirates an der Jurysitzung <strong>des</strong> Wettbewerbes<br />

teilgenommen hatte, kritisiert, dass der Entwurf in wesentlichen Gestaltungspunkten<br />

durch die Weiterentwicklung an Qualität verloren hat. So habe es im<br />

Wettbewerbsentwurf durch einen Versprung in der Fassade noch eine deutlich<br />

abgesetzte Sockelzone gegeben, zwei darüber liegende Vollgeschosse und ein<br />

weniger wahrnehmbares Dachgeschoss. Ohne Versprung und mit einem Dachgeschoss,<br />

das wie ein Vollgeschoss wirke, habe der Entwurf sehr gelitten. Zudem<br />

wird die Verkleinerung der Fenster sowie Veränderung <strong>des</strong> Fassadenbil<strong>des</strong> bemängelt.<br />

Herr Heidenreich berichtet, dass der Versprung aufgrund einer Vielzahl<br />

von unterirdischen Leitungen in diesem Bereich aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben<br />

werden musste.<br />

• Frau Kasakova und Herrn Zoussevitch erläutern, dass die laufenden Kosten für<br />

das Bestandgebäude und das aufwendige Planungsverfahren respektive Abstimmungsverfahren<br />

eine große finanzielle Belastung für die russich-orthodoxen Gemeinde<br />

darstellen.<br />

Der Sanierungsbeirat spricht sich mit folgendem Stimmbild für die Teilfortschreibung aus:<br />

Abstimmungsergebnis: Ja: 3 Nein: 2 Enthaltungen: 7<br />

4. Zukunft Beteiligungsgremium<br />

Herr Mathe erläutert anhand einer Präsentation den aktuellen Stand der Überlegungen<br />

und Vorklärungen zur Zukunft eines Beteiligungsgremiums im Karolinenviertel (näheres s.<br />

Anlage).<br />

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) hat seit etwa zwei Jahren im Zuge der<br />

Gespräche/Vorüberlegungen zur Zukunft <strong>des</strong> Karolinenviertels nach Beendigung <strong>des</strong><br />

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<strong>Protokoll</strong> 05/12 der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> Karolinenviertel am 20. September 2012<br />

förmlichen Sanierungsverfahrens in zahlreichen Gesprächen mit der Kommunalpolitik, der<br />

Sanierungsträgerin und Treuhänderin steg, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt<br />

(BSU), der SAGA GWG und der Finanzbehörde verschiedene Möglichkeiten erörtert, wie<br />

für eine Übergangszeit eine eigene Beteiligungsstruktur für das Karolinenviertel über eine<br />

finanzielle Förderung gesichert werden kann.<br />

Dabei fanden diverse Beiratsempfehlungen wie auch politische und programmatische<br />

Rahmenbedingungen Berücksichtigung.<br />

Die Haltung auf Fachbehördenebene war zunächst äußerst restriktiv. Auf Hinweise und<br />

konkrete Vorschläge <strong>des</strong> Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung hat die BSU inzwischen<br />

der Finanzierung (externe Kosten) einer neuen Beteiligungsstruktur mit neuem<br />

Turnus für das Jahr 2013 zugestimmt. Die SAGA GWG prüft derzeit die Förderung (externe<br />

Kosten) dieser neuen Beteiligungsstruktur mit neuem Turnus für das Jahr 2014. Das<br />

Fachamt selbst beteiligt sich über konkrete Betreuungsleistungen im Rahmen der eigenen<br />

Ressourcen-/Personalsituation.<br />

Angestrebt wird die Einrichtung eines quartalsweise tagenden Quartiersbeirates.<br />

Frau Groß erläutert auf Rückfrage, dass der (neue) Begriff ‚Quartiersbeirat‘ verwendet<br />

wurde, um deutlich zum machen, dass es sich um ein neues Gremium handelt, das nicht<br />

mehr an ein förmliches Sanierungsverfahren zur Begleitung der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen<br />

und -projekten gebunden ist. Das Gremium soll sich vielmehr auch<br />

über den Abschluss <strong>des</strong> Sanierungsverfahrens hinaus mit Quartiersbelangen befassen.<br />

Die Namenänderung habe im Kontext der förmlichen Aufhebung <strong>des</strong> Sanierungsverfahrens<br />

somit sowohl formelle als auch inhaltliche Bedeutung im Sinne einer Neuausrichtung.<br />

Herr Mathe führt zum Thema „externe Unterstützung/ Kosten“ aus, dass für die ins Auge<br />

gefasste Übergangszeit von zwei Jahren eine personelle Unterstützung seitens seines<br />

Fachamts vorgesehen sei, diese im Rahmen der verfügbaren Ressourcen jedoch nicht<br />

ausreichen werde. Darüber hinausgehend sei eine externe professionelle Geschäftsführung<br />

sinnvoll und zielführend. Ein entsprechender Partner werde seitens seines Fachamts<br />

derzeit gesucht. Die Kolleginnen und Kollegen der steg stünden nach Aussagen der Geschäftsführung<br />

der steg aus heutiger Sicht voraussichtlich leider nicht mehr zur Verfügung,<br />

er sei aber auch mit der steg hierzu weiter im Gespräch.<br />

Auf Rückfrage wird ergänzt, dass einige Fragen noch nicht geklärt sind, u.a. auch das<br />

Thema der Konstituierung <strong>des</strong> Beirates. Dies sollte im direkten Gespräch zwischen dem<br />

Fachamt SL und den Mitgliedern <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> entwickelt werden.<br />

Die heutige Präsentation wird dem <strong>Protokoll</strong> beigefügt, damit sie den Beiratsmitgliedern<br />

als Grundlage für die weiteren Arbeitsgespräche im Herbst dienen kann.<br />

Frau Riemer ergänzt, dass es formale Anforderungen an Sanierungsbeiräte gibt. Für das<br />

geplante neue Gremium eines Quartiersbeirates aber gibt es Gestaltungsspielraum.<br />

Frau Groß erläutert, dass die zukünftige Beiratsstruktur in enger Abstimmung mit der Politik<br />

erfolge.<br />

Herr Mathe schildert hinsichtlich der Kompetenzen <strong>des</strong> Beirates, dass derzeit von einer<br />

Anbindung an den zuständigen WS-Ausschuss in Form von Empfehlungen wie bisher<br />

ausgegangen wird. Außerdem obliegt dem künftigen Gremium aller Voraussicht nach die<br />

Bewirtschaftung eines Verfügungsfonds.<br />

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<strong>Protokoll</strong> 05/12 der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> Karolinenviertel am 20. September 2012<br />

Anmerkungen<br />

• Zahlreiche Beiratsmitglieder äußern ihre Freude über die Möglichkeit einer Fortführung<br />

eines Beteiligungsgremiums und würdigen die geleistete Arbeit <strong>des</strong> Fachamts.<br />

• Ein Mitglied äußert, dass die vorgestellte Idee <strong>des</strong> Quartiersbeirates die gute Absicht<br />

zeigt, die vorhandenen Strukturen zu überführen und zu sichern. Es wäre<br />

wünschenswert, wenn die steg den Beirat weiterhin betreuen würde.<br />

• Ein Mitglied erkundigt sich, inwiefern es bei einem dreimonatigen Sitzungszyklus<br />

möglich sein wird, bei sanierungsrechtlichen Genehmigungen Fristen einzuhalten.<br />

Frau Riemer erläutert, dass im Rahmen <strong>des</strong> laufenden Sanierungsverfahrens sanierungsrechtliche<br />

Genehmigungen nur insofern im Beirat erörtert wurden, wenn<br />

geplante Vorhaben nicht dem Erneuerungskonzept entsprachen und somit Teilfortschreibungen<br />

<strong>des</strong> Erneuerungskonzeptes notwendig waren.<br />

Herr Mathe hält fest, dass das Erneuerungskonzept nunmehr bis zur Aufhebung<br />

<strong>des</strong> Sanierungsgebiets nur noch dann fortgeschrieben wird, wenn – z.B. im Kontext<br />

einzelner Vorhaben – Sanierungsziele grundlegend berührt bzw. geändert<br />

werden. Einzelne Teilfortschreibungen <strong>des</strong> Erneuerungskonzeptes werden ab<br />

2013 nicht mehr vorgenommen. Die sanierungsrechtlichen Genehmigungen selbst<br />

werden nicht Bestandteil der Sitzungen <strong>des</strong> Quartiersbeirats sein können.<br />

Projekte und Bauvorhaben, bei denen bereits laufende Entwicklungen bekannt<br />

sind und zu denen weiterhin Erörterungsbedarf besteht, werden seitens <strong>des</strong> Fachamts<br />

aktiv in den Quartiersbeirat eingebracht.<br />

• Ein Mitglied weist darauf hin, dass im Sanierungsbeirat Sternschanze derzeit Bemühungen<br />

laufen, sich in Form eines Vereins zu konstituieren. Mittel stehen dort<br />

bisher noch nicht zur Verfügung. Herr Mathe appelliert an die Beiratsmitglieder,<br />

sich auf die quartiersbezogenen Ziele und Inhalte eines weiterführenden Gremiums<br />

im Kernbereich <strong>des</strong> Karolinenviertels selbst zu besinnen und nicht alle anderen<br />

Schauplätze mit einbeziehen zu wollen.<br />

• Ein Beiratsmitglied berichtet, dass es viele gute Beispiele für Gremien und aktive<br />

Netzwerke gibt, die sich in der Stadt engagieren, u.a. wird das Netzwerk „Recht<br />

auf Stadt“ und das Luruper Forum genannt.<br />

• Ein Gast weist darauf hin, dass es hilfreich wäre, wenn die Veränderungen der<br />

Kompetenzen vom Sanierungsbeirat zum Quartiersbeirat deutlich herausgearbeitet<br />

und festgehalten würden.<br />

• Ein Mitglied empfiehlt, dass das neue Gremium während der Arbeit Erfahrungen<br />

mit den neuen Kompetenzen sammelt und auf dieser Grundlage ggf. Veränderungen<br />

vorschlägt.<br />

Frau Riemer und Frau Groß weisen abschließend darauf hin, dass hinsichtlich der Themen<br />

im Quartiersbeirat sicherlich Prioritäten gesetzt werden müssen. Die Gründe sind die<br />

Verringerung der Sitzungsfrequenz, die geringeren betreuenden Personalkapazitäten insgesamt<br />

aber auch die Tatsache, dass der Beirat nicht mehr an ein durch die steg betreutes<br />

laufen<strong>des</strong> Sanierungsverfahren angebunden ist.<br />

Herr Mathe bedankt sich für die Hinweise. Diese sollen in der Arbeitsgruppe aufgegriffen<br />

werden.<br />

5. Anliegen von Gästen<br />

5.1 Treuhandvermögen Karolinenviertel<br />

Ein Vertreter der Mietergenossenschaft Karolinenviertel stellt zwei vorbereitete Empfehlungen<br />

vor (Tischvorlage).<br />

Er erläutert, dass die erste der Empfehlungen sich auf Aussagen beziehen, die am<br />

03.09.2012 im Rahmen der Informationsveranstaltung zum Treuhandvermögen gemacht<br />

wurden. Die zweite Empfehlung stellt inhaltlich weitergehende Forderungen auf.<br />

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<strong>Protokoll</strong> 05/12 der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> Karolinenviertel am 20. September 2012<br />

Es werden verschiedene Anregungen zur Modifikation der Empfehlung gemacht, die direkt<br />

in die Empfehlungen eingearbeitet werden:<br />

Beiratsempfehlung 11/12<br />

Thema:<br />

Rechtsverbindliche Zusagen der SAGA, der Finanzbehörde und der<br />

STEG bezüglich der Mieten nach dem zu erwartenden Verkauf der<br />

treuhänderisch verwalteten Häuser an die SAGA GWG<br />

Am 03.09.2012 veranstaltete die STEG einen Informationsabend für ihre Mieter_innen<br />

bezüglich <strong>des</strong> zu erwartenden Verkaufs <strong>des</strong> Treuhandvermögens Karolinenviertel an die<br />

SAGA GWG. Auf dem Podium saßen: Herr Kock/BSU; Herr Rösner/Steg; Herr Sonnenschein/Finanzbehörde;<br />

Herr Grote und Herr Mathe/Bezirk Mitte; Herr Hoppenstedt/SAGA<br />

GWG. Auf die Fragen der geladenen Steg-Mieter_innen <strong>des</strong> Karolinenviertels machten<br />

sie mehrere Zusagen, die durch die Mitteilung <strong>des</strong> Senats an die Bürgerschaft vom<br />

21.08.2012 (Drucksache 20/5022) bzw. das dieser Mitteilung zu Grunde liegende Vertragswerk<br />

nicht hinreichend geregelt sind. Diese Zusagen sind für die Bewohner_innen<br />

<strong>des</strong> Karolinenviertels von existenzieller Bedeutung und bedürfen einer rechtsverbindlichen<br />

Fixierung.<br />

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Sanierungsbeirat Karolinenviertel dem Ausschuss<br />

für Wohnen und soziale Stadtteilentwicklung bzw. den zuständigen Gremien<br />

der Bezirksversammlung, sich bei den zuständigen Stellen der Verwaltung dafür<br />

einzusetzen, dass die für den städtischen Gebäudebestand im Karolinenviertel gemachten,<br />

öffentlichen Zusagen <strong>des</strong> Podiums vom 03.09.2012 einen geeigneten,<br />

rechtsverbindlichen Niederschlag erhalten und einer Delegation von Mieter_innen<br />

mitgeteilt werden (Kontaktadresse: Christoph Rauch, Grabenstraße 9 b, 20357<br />

Hamburg). Die Zusagen waren die folgenden:<br />

• Die Begrenzung <strong>des</strong> Mietanstiegs auf 10% alle drei Jahre gilt für alle<br />

städtischen Wohnungen im Karolinenviertel, also nicht nur für die Wohnungen,<br />

deren Staffel erst nach dem 31.12.2013 ausläuft, sondern auch für diejenigen,<br />

deren Staffel bereits ausgelaufen ist.<br />

Erläuterung: Eine Regelung für Wohnungen, deren Mietpreisbindung bis zum<br />

31.12.2013 ausgelaufen ist, konnte vom Podium nicht genannt werden. Solche<br />

Mietungen haben bereits Erhöhungen von 20% alle drei Jahre erhalten. Diese<br />

müssen nach der gemachten Zusage kompensiert werden.<br />

• Schon in den Jahren 2012 und 2013, während der treuhänderischen<br />

Verwaltung der Steg, werden keine 20%-igen Mieterhöhungen mehr erhoben.<br />

Bereits ab 01.01.2012 erfolgte 20%-ige Mieterhöhungen werden<br />

zurückgenommen.<br />

• Bei Neuvermietung gilt die Miete, die zuvor gezahlt wurde, auch wenn die<br />

Wohnung keiner Mietpreisbindung mehr unterliegt und sofort auf den Mittelwert<br />

<strong>des</strong> Hamburger Mietenspiegels erhöht werden könnte.<br />

• Die Gewerbemieten bleiben in der 8-jährigen Verwaltungszeit der Steg, also<br />

bis Ende 2021, unverändert.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja: 11 Nein: - Enthaltungen: -<br />

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<strong>Protokoll</strong> 05/12 der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> Karolinenviertel am 20. September 2012<br />

Beiratsempfehlung 12/12<br />

Thema:<br />

Eine soziale Begrenzung <strong>des</strong> Mietanstiegs für die städtischen Wohnungen<br />

im Karolinenviertel<br />

Für den 03.09.2012 hatte der Sanierungsträger Steg die Mieter_innen der städtischen<br />

Wohnungen im Karolinenviertel zu einem Informationsabend eingeladen, bei dem ein<br />

Mietanstiegs von 10% alle drei Jahre für einen Anschlusszeitraum von 10 Jahren nach<br />

Auslaufen der individuellen Mietstaffeln angekündigt wurde. Danach sollen die Mieten im<br />

Rahmen <strong>des</strong> gesetzlich Zulässigen auf den Mittelwert <strong>des</strong> Hamburger Mietenspiegels angehoben<br />

werden können.<br />

Die vielfältigen und engagierten Beiträge der in großer Zahl anwesenden Steg-<br />

Mieter_innen machten über die gesamte Dauer der Veranstaltung deutlich, dass die angekündigte<br />

Entwicklung die Mieten weder "sozialverträglich" gestalten noch "langfristig"<br />

sichern wird. Im Gegenteil, es zeigte sich, dass die erklärte Zielsetzung <strong>des</strong> Senats, den<br />

"Charakter <strong>des</strong> Viertels als gemischtes, vielfältiges und offenes Quartier mit gewachsener<br />

Nachbarschaft" zu erhalten, klar verfehlt wird. Es besteht also ein dringender Nachbesserungsbedarf.<br />

Erläuterung: Ein Anstieg von 10% alle drei Jahre ist steiler als die durchschnittlichen Steigerungen<br />

<strong>des</strong> Hamburger Mietenspiegels selbst der letzten Jahre (2009 auf 2011 um<br />

5,8%). Und 10 Jahre Bindung sichern kein dauerhaft niedriges Mietniveau. Selbst der<br />

Bürgerschaftsantrag der SPD im September 2011 hatte eine Laufzeit von 20 Jahren vorgesehen.<br />

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Sanierungsbeirat Karolinenviertel dem Ausschuss<br />

für Wohnen und soziale Stadtteilentwicklung bzw. den zuständigen Gremien<br />

der Bezirksversammlung, sich bei den zuständigen Stellen der Verwaltung dafür<br />

einzusetzen, dass vereinbart wird:<br />

• eine dauerhafte Bindung für die Mieten von sämtlichen bestehenden<br />

Wohnungsmietern, Gewerbemietern sowie Neumietern, min<strong>des</strong>tens aber für<br />

den Zeitraum von 20 Jahren ab 2014, und<br />

• eine soziale Begrenzung <strong>des</strong> Mietanstiegs, deutlich unter den<br />

vorgesehenen 10% alle drei Jahre, orientiert an der Reallohnentwicklung<br />

(siehe z.B. die Berichte der Hans-Böckler-Stiftung), und<br />

• die Veröffentlichung <strong>des</strong> Kaufvertrages <strong>des</strong> Treuhandvermögens<br />

entsprechend den Vorgaben <strong>des</strong> Hamburger Transparenzgesetzes.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja: 11 Nein: - Enthaltungen: -<br />

Ein Beiratsmitglied schlägt vor, dass die Mietenentwicklung durch den Quartiersbeirat<br />

kontrolliert werden könnte. Mehrere Mitglieder bezweifeln, dass der Quartiersbeirat ein<br />

geeignetes Gremium ist, um die weitere Mietenentwicklung zu kontrollieren.<br />

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<strong>Protokoll</strong> 05/12 der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> Karolinenviertel am 20. September 2012<br />

5.2 Grabenstraße 10<br />

Eine Mieterin <strong>des</strong> Objektes Grabenstraße 10 stellt eine vorbereitete Beiratsempfehlung<br />

vor. (s. Anlage Einladung).<br />

Frau Groß erläutert, dass die Mieter der Grabenstraße diesbezüglich bereits mit dem<br />

Fachamt im Kontakt stehen und man versuchen wird, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben<br />

(Verfahren und Fristen nach BauGB) und der personellen Ressourcen praktikable<br />

Lösungen zu finden.<br />

Beiratsempfehlung 13/12<br />

Soziale Erhaltungsverordnung und Hamburger Umwandlungsverordnung –<br />

Vorschläge für einen modifizierten Verwaltungsweg im Rahmen <strong>des</strong> Gesetzes<br />

Es gibt keine Zweifel daran, dass sämtliche Genehmigungsprüfungen <strong>des</strong> Fachamtes<br />

Stadt- und Landschaftsplanung auf Basis der rechtlichen Grundlagen und entsprechenden<br />

Prüfungserfordernisse erfolgen. Sowie auch gewürdigt werden soll, dass die Sachbearbeiter_innen<br />

nach bestem Wissen die Belange von Mieterinnen und Mietern, sowie<br />

auch den (der) Antragstellern berücksichtigten.<br />

Vor dem Gesetz sind beide Parteien gleich. Die Empfehlung soll jedoch den Blick auf die,<br />

durch die gesellschaftlichen Gegebenheiten, ungleichen Voraussetzungen von Mietern<br />

und Eigentümern richten. Die Interessen sind unterschiedlich. Die Fachkenntnisse von<br />

Mietern und Eigentümern unterliegen einem starken Gefälle. Die Verwaltung hat die Möglichkeit<br />

durch verschiedene vertrauensbildende Maßnahmen dieses Gefälle auszugleichen.<br />

Dies könnte nicht nur eine ausgewogene Ausgangslage herstellen, sondern auch<br />

zur Arbeitsentlastung der Sachbearbeiter in der Verwaltung beitragen.<br />

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Sanierungsbeirat Karolinenviertel dem Ausschuss<br />

für Wohnen und Stadtteilentwicklung bzw. den zuständigen Gremien der<br />

Bezirksversammlung, sich beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Abt. Integrierte<br />

Stadteilentwicklung dafür einzusetzen, dass folgende Vorschläge Beachtung<br />

finden bzw. umgesetzt werden.<br />

Vorschläge für die Modifizierung <strong>des</strong> Verwaltungsweges<br />

Generell: Für eine umfassende Information von Mieter_innen in den Gebieten der<br />

Sozialen Erhaltungsverordnung.<br />

Speziell: Es muss faktisch eine gleichberechtigte Basis zwischen den betroffenen<br />

Mieter_innen und den Hauseigentümern hergestellt werden.<br />

1. Herstellung und Verteilung von Hauswurfsendungen mit Informationen über<br />

die Soziale Erhaltungsverordnung und Umwandlungsverordnung<br />

a. Die Infoblätter sollen in bürgernaher, verständlicher Sprache formuliert und<br />

übersichtlich gestaltet sein (siehe Beispiel aus dem Bezirk Eimsbüttel – vier<br />

DIN A4 Seiten). Sie sollen an ALLE Haushalte in St. Pauli verteilt werden.<br />

b. In dem Informationsblatt ist die Trennlinie zwischen Sozialer Erhaltungsverordnung<br />

und Mietrecht zu verdeutlichen, sowie auch der Stellenwert <strong>des</strong><br />

Rechtes auf Eigentum in dem gesamten Prozedere.<br />

c. Anfertigung und Bereitstellung einer Übersetzung in die türkische Sprache.<br />

2. Briefe an die betroffenen Mieter<br />

a. Wenn Umwandlungsanträge im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung,<br />

Abt. Integrierte Stadtteilentwicklung eingetroffen sind, sind generell möglichst<br />

zeitnah der Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung und gleichzeitig<br />

die direkt betroffenen Mieter_innen über das Umwandlungsvorhaben in<br />

Kenntnis zu setzen.<br />

b. Bei den Sachinformationen ist schriftliche Auskunft zu geben über<br />

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<strong>Protokoll</strong> 05/12 der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> Karolinenviertel am 20. September 2012<br />

den gesamten Zeitrahmen und die gesetzlichen Fristen. Wovon hängen<br />

sie ab?<br />

Welche Gründe gibt es für Fristverlängerungen?<br />

Beratungsstellen und Informationsmöglichkeiten zur Sozialen Erhaltungsverordnung<br />

und dem Mietrecht. Adressen und Ansprechpartner sollen genannt<br />

werden, z.B. städtische Baurechtsämter, Mietervereine, etc.<br />

den Termin im Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung, an dem<br />

der Fall zur Kenntnis gegeben wird.<br />

3. Anhörungen<br />

a. Die Einladung zur Anhörung der Mieter_innen ist mit zeitlich angemessenem<br />

Vorlauf zu verschicken. Es werden verschiedene Terminangebote gemacht.<br />

Der Termin sollte in den frühen Abendstunden stattfinden.<br />

b. Den Ort der ersten Anhörung bestimmen die betroffenen Mieter_innen<br />

selbst. In der Einladung sind Möglichkeiten aufzuzeigen, z.B.: Im Wohnhaus<br />

oder im Wohnumfeld oder im Fachamt.<br />

c. Die Mieter-Anhörung sollte möglichst vor der Eigentümer-Anhörung stattfinden.<br />

d. Im Rahmen der ersten Anhörung sollen die betroffenen Mieter zunächst über<br />

die Bedeutung der Sozialen Erhaltungsverordnung in ihrem besonderen Fall<br />

aufgeklärt werden.<br />

Der Beirat verabschiedet die Empfehlung mit folgendem Votum:<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja: 10 Nein: 0 Enthaltungen: 0<br />

6. Anliegen von Sanierungsbeiratsmitgliedern<br />

6.1 Situation der Bildungseinrichtungen im Viertel<br />

Ein Mitglied erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zur Flora-Neumann-Straße 3.<br />

Seitens <strong>des</strong> Fachamtes wird die zügige Weiterleitung <strong>des</strong> aktuellen Sachstan<strong>des</strong> zugesagt.<br />

Es wird seitens <strong>des</strong> Beirates darum gebeten, dass dieser die Beiratsmitglieder zeitnah,<br />

ggf. unabhängig vom <strong>Protokoll</strong> erreicht.<br />

Das Mitglied weist darauf hin, dass mehrere Entwicklungen im Gebiet im Zusammenhang<br />

betrachtet werden sollten. Das zuletzt durch REBUS genutzte ehemalige Schulgebäude<br />

Flora-Neumann-Straße 3 solle nun an Jung von Matt vermietet werden. Das Schulgebäude<br />

Laeiszstraße wird gemäß Planungen der Schulbehörde (BSB) nach dem Schuljahr<br />

2012/2013 wohl nach heutigem Stand nicht mehr durch die Ganztagsschule Sternschanze<br />

genutzt werden. Die Mietverhandlungen um die Räumlichkeiten der AGKV (Flora-<br />

Neumann-Straße 5) mit der SpriAG verlaufen schwierig. Somit ist also die Situation von<br />

gleich mehreren sozialen Einrichtungen/Standorten im Gebiet nicht gesichert bzw. gefährdet.<br />

Diese Entwicklung ist sehr problematisch für den Stadtteil.<br />

Beiratsempfehlung 14/12<br />

Thema:<br />

Erhalt <strong>des</strong> Grundschulstandortes Laeiszstraße<br />

Ein Beiratsmitglied informierte den Beirat über die von der Behörde für Schule und Berufsbildung<br />

vorgesehene Schließung <strong>des</strong> Grundschulstandortes Laeiszstraße zum Ende<br />

dieses Schuljahres 12/13 zum 30. Juni 2013.<br />

9/11


<strong>Protokoll</strong> 05/12 der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> Karolinenviertel am 20. September 2012<br />

Der Sanierungsbeirat Karolinenviertel hatte schon auf seiner Sitzung am 24.11.2011 eine<br />

Empfehlung zum Erhalt <strong>des</strong> Schulstandortes an den Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung<br />

ausgesprochen. Noch im Schulentwicklungsplan für 2012 – Referentenentwurf<br />

Oktober 2011 – auf Seite 22 ist unmissverständlich festgelegt: „Der Standort in der<br />

Laeiszstraße im Karolinenviertel bleibt erhalten“. Auf Seite 7 wird unter der Überschrift<br />

Keine Schulschließungen vermerkt: „Alle Schulstandorte – auch die kleineren – haben<br />

genügend Entwicklungspotential, um ein stabiles Schulangebot sicherzustellen.“ Dabei<br />

sollen auch regionale Besonderheiten Berücksichtigung finden: „Der Entwurf will kein starres<br />

Konzept für Hamburgs Schulen vorgeben, sondern berücksichtigt ausdrücklich regionale<br />

Besonderheiten. Beispielsweise gibt es mehrere Ausnahmen von der so genannten<br />

Min<strong>des</strong>tzügigkeit (Min<strong>des</strong>tgröße) im Bereich der Grundschulen, um Schülerinnen und<br />

Schülern ... ein wohnortnahes Angebot zu ermöglichen.“<br />

Die Min<strong>des</strong>tzügigkeit bei Grundschulen beträgt 2 Klassen pro Schuljahrgang und kann<br />

somit auch unterschritten werden. Daher überrascht die plötzliche Meinungsänderung der<br />

Schulbehörde und stößt auf einhellige Ablehnung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong>. Die Entscheidung<br />

konterkariert einen 25jährigen Sanierungsprozess und widerspricht dem Sanierungsziel<br />

eine wohnortsnahe Grundschulversorgung, insbesondere unter Berücksichtigung<br />

der Insellage <strong>des</strong> Karolinenviertels, sicherzustellen. In diesem Sinne wurden der<br />

Spielplatz und das Fußballfeld der Schule in den letzten beiden Jahren grunderneuert, um<br />

den Schülerinnen und Schülern attraktive Spiel- und Sportmöglichkeiten zu eröffnen.<br />

Eine zügige Bearbeitung dieser Empfehlung ist zwingend erforderlich, um nicht vollendete<br />

Tatsachen zu schaffen. Die Informationsveranstaltungen für die Eltern der kommenden<br />

Vorschulklassen und ersten Klassen beginnen Ende November.<br />

Die Ganztagsgrundschule Sternschanze verfügt über drei Standorte:<br />

Laeiszstraße 12 – Ludwigstraße 7-9 – Altonaer Straße 38<br />

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Sanierungsbeirat dem Ausschuss für Wohnen<br />

und Stadtteilentwicklung und dem Bezirksamt Hamburg Mitte sich mit Nachdruck<br />

dafür einzusetzen, dass der Grundschulstandort Laeiszstraße erhalten bleibt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja: 10 Nein: - Enthaltungen: -<br />

6.2 Außengastronomie Karolinenplatz<br />

Ein Mitglied weist darauf hin, dass sich die Situation der Außengastronomie auf dem<br />

Karolinenplatz seit dem Gespräch zwischen Beiratsmitgliedern und Gastronomen im Mai<br />

verschlimmert hat, da mehrere Betriebe oft die Nutzungszeiten nicht einhalten und bis in<br />

die Nachtstunden unter der Woche Außengastronomie betreiben. Das Beiratsmitglied ist<br />

hierüber im E-Mail-Kontakt mit dem zuständigen Fachamt Management <strong>des</strong> öffentlichen<br />

Raums.<br />

7. Sachstände von Fachamt und Sanierungsträgerin<br />

Sachstände sind aus Zeitgründen nicht besprochen worden. Erläuterungen zum Projekt<br />

Veloroute sind nachrichtlich dem <strong>Protokoll</strong> beigefügt.<br />

7.1 Veloroute<br />

Die Radverkehrsstrategie Hamburgs sieht vor, bis zum Jahr 2015 bessere Voraussetzungen<br />

für ein attraktives, sicheres und komfortables Radfahren zu schaffen. Eines der<br />

Hauptziele ist der Ausbau der stadtteilübergreifenden Velorouten. Aktuell liegen erste<br />

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<strong>Protokoll</strong> 05/12 der Sitzung <strong>des</strong> <strong>Sanierungsbeirates</strong> Karolinenviertel am 20. September 2012<br />

Planung für den Abschnitt entlang der Feldstraße und <strong>des</strong> Neuen Kamps zwischen den<br />

Straßen Sternstraße im Westen und Holstenglacis / Karolinenstraße im Osten vor.<br />

Geplant ist, beidseitig Radfahrstreifen auf der Fahrbahn einzurichten und die Radwege im<br />

Fußwegbereich zurückzubauen. Dadurch wird die Anzahl der Fahrstreifen für den motorisierten<br />

Verkehr von zwei auf einen pro Richtung reduziert.<br />

Außerdem wird zur Vereinfachung der Querung der Straße ‚Neuer Kamp‘ eine neue<br />

Sprunginsel eingerichtet.<br />

Es entfallen im Zuge der Maßnahme insgesamt zehn Parkplätze, für Fahrradfahrer werden<br />

insgesamt 41 zusätzliche Fahrradlehnbügel vorgesehen.<br />

Bezüglich <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> sind von der Maßnahme drei Bäume betroffen, die gefällt<br />

werden müssen. Es sind sechs Neupflanzungen vorgesehen.<br />

Beim Umbau der Gehwege werden Kriterien der Barrierefreiheit umgesetzt.<br />

Die Realisierung der Maßnahme ist in 2013 vorgesehen.<br />

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bietet an, eine/n Vertreter/in der planenden<br />

Stelle in eine Sitzung <strong>des</strong> Quartiersbeirat im Februar 2013 einzuladen, falls dies im Quartier<br />

gewünscht wird.<br />

8. Verschiedenes<br />

8.1 Richtfest Karolinenstraße 5a<br />

Am Freitag, 21.09.2012, findet um 13 Uhr das Richtfest <strong>des</strong> Neubaus in der Karolinenstraße<br />

5a statt.<br />

8.2 Entwürfe Beiratsempfehlungen<br />

Die Beiratsmitglieder Frau Hollstegge und Herr Goritz sehen aus Zeitgründen von der<br />

Diskussion vorbereiteter Entwürfe für Beiratsempfehlungen ab und bitten um die Verschickung<br />

der Entwürfe mit dem <strong>Protokoll</strong> (s. Anlagen).<br />

8.3 Veranstaltung Rindermarkthalle 24.09.2012<br />

Am Montag, 24.09.2012 findet um 19.30 Uhr die Auftaktveranstaltung zur Zwischennutzung<br />

der Rindermarkthalle statt. Die Einladung ist bereits im Vorfeld an alle Mitglieder und<br />

Gäste per email versandt worden. Ca. 10 Beiratsmitglieder haben im Vorfeld der Beiratssitzung<br />

das Angebot der Besichtigung der Baustelle wahrgenommen.<br />

8.4 weiteres Verfahren<br />

Es wird nochmals die Frage aufgeworfen, wie das unter TOP 4 vorgestellte Beteiligungsmodell<br />

eines „Quartiersbeirats“ in der Praxis eingeführt werden soll. Frau Groß schlägt<br />

vor, zur Erarbeitung einer Struktur für den Quartiersbeirat im November 2012 ein gemeinsames<br />

Arbeitsgespräch mit Quartiersvertretern und ggf. dem externen Betreuungsbüro<br />

durchzuführen. Das Fachamt SL wird hierzu einladen; dabei sollen als Quartiersvertreter<br />

die Mitglieder <strong>des</strong> bisherigen Sanierungsbeirats direkt eingeladen werden. Der Vorschlag<br />

findet Zustimmung.<br />

Hamburg, Oktober 2012<br />

steg (Anke Weber / Matthias Müller) in Abstimmung<br />

mit dem Fachamt SL (Heide Riemer / Ursula Groß)<br />

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