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Liste der technischen Baubestimmung - Fassung Januar 2014

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c. Es liegt ein vom Bauunternehmen erstellter Qualitätssicherungsplan vor, in dem projektbezogen<br />

dargelegt wird, wie das verän<strong>der</strong>te Prüfalter im Hinblick auf Ausschalfristen, Nachbehandlungsdauer<br />

und Bauablauf berücksichtigt wird. Dieser Qualitätssicherungsplan ist <strong>der</strong><br />

Überwachungsstelle im Rahmen <strong>der</strong> Überwachung nach DIN 1045-3, Anhang C vor Bauausführung<br />

zur Genehmigung vorzulegen.<br />

d. Im Lieferverzeichnis sowie auf dem Lieferschein wird beson<strong>der</strong>s angegeben, dass die Druckfestigkeit<br />

des Betons nach mehr als 28 Tagen bestimmt wird. Unbeschadet dieser Regelung<br />

bleibt das Werk für die von <strong>der</strong> Norm gefor<strong>der</strong>te Vereinbarung mit dem Abnehmer verantwortlich.<br />

Dabei ist auf die Auswirkungen auf den Bauablauf, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich Nachbehandlungsdauer,<br />

Dauerhaftigkeit und Ausschalfristen, einzelfallbezogen hinzuweisen.<br />

5. Bei Verwendung von Stahlfaserbeton ist die „DAfStb-Richtlinie Stahlfaserbeton (2012-11)“ anzuwenden.<br />

Anlage 2.3/01<br />

zu DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA<br />

Bei Anwendung <strong>der</strong> <strong>technischen</strong> Regel gilt zusätzlich Folgendes:<br />

Nach Art. 1 Abs. 2 Nr. 4 BayBO sind Kräne und Krananlagen vom Geltungsbereich <strong>der</strong> Bauordnung<br />

ausgenommen. Soweit von Krananlagen jedoch Lasten auf Gebäude übertragen werden, hängt die<br />

Standsicherheit des Gebäudes auch von <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Beschaffenheit <strong>der</strong> mit dem Gebäude<br />

verbundenen Kranbahn ab. Die DIN EN 1992-1-1 in Verbindung mit DIN EN 1992-1-1/NA wird daher<br />

für solche Kranbahnen eingeführt, von denen Lasten auf Gebäude übertragen werden.<br />

Anlage 2.3/2 E<br />

Für die Verwendung von Bauprodukten nach harmonisierten Normen in Beton ist Folgendes zu beachten:<br />

1. Zusatzmittel für Einpressmörtel für Spannglie<strong>der</strong> nach EN 934-4:2009 1) :<br />

Es gilt die zugehörige Anwendungsnorm DIN V 20000-101:2002-11. Das Korrosionsverhalten darf<br />

alternativ zu DIN V 20000-101, Abschnitt 7, auch nach DIN EN 934-1 nachgewiesen sein.<br />

2. Für die Verwendung von Betonausgangsstoffen nach harmonisierten Normen in Beton nach DIN<br />

EN 206-1/DIN 1045-2 gilt Anlage 1.51 <strong>der</strong> Bauregelliste A Teil 1.<br />

3. Betonglas nach EN 1051-2:2007 2)<br />

Die Verwendung von Betonglas ist nicht geregelt und bedarf daher einer allgemeinen bauaufsichtlichen<br />

Zulassung.<br />

_________________________<br />

1) In Deutschland umgesetzt durch DIN EN 934-4:2009-09<br />

2) In Deutschland umgesetzt durch DIN 1051-2:2007-12

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