Etatrede des Kämmerers Hubert Schoofs zum ... - Stadt Straelen
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Die Steuerhebesätze bleiben lt. vorliegendem Entwurf unverändert:<br />
Grundsteuer A 205 v. H.<br />
Grundsteuer B 345 v. H.<br />
Gewerbesteuer 335 v. H.<br />
Investitionskredite werden nicht geplant. Auch die Aufnahme von<br />
Kassenkrediten ist auf Grund der noch vorhandenen Liquidität nicht<br />
erforderlich.<br />
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage wird auf Grund der genannten Zahlen<br />
auf 10.238.047 € festgelegt.<br />
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 421.100 €.<br />
Zu § 8 der Haushaltssatzung möchte ich darauf hinweisen, dass wir diesen<br />
dahingehend ergänzt haben, dass Mehrerträge im Bereich der Steuern, allg.<br />
Umlagen und allg. Zuweisungen zu den daraus resultierenden<br />
Mehraufwendungen berechtigen. Beschlüsse hinsichtlich über-<br />
/außerplanmäßiger Aufwendungen, wie Sie ihn gerade zu dem<br />
vorangegangenen Tagesordnungspunkt gefasst haben, werden somit für die<br />
Zukunft obsolet.<br />
Als erstes Resümee ist daher festzuhalten, dass die Haushaltsjahre 2014 bis<br />
2017 im Ihnen vorliegenden Entwurf durch erhebliche Fehlbedarfe<br />
gekennzeichnet sind, die wir so nicht hinnehmen können und auch nicht<br />
dürfen. Es reicht nicht mehr aus, den Willen zur Konsolidierung verbal<br />
auszudrücken. Der Kommunalsoli zwingt uns dazu, die<br />
Konsolidierungsbemühungen zu intensivieren. Denn die Fehlbedarfe in den<br />
jeweiligen Haushaltsjahren werden zukünftige Generationen ausgleichen<br />
müssen – durch Leistungsverzicht oder durch Steuern. Aus diesem Grunde wird<br />
es eine der Hauptaufgaben der kommenden Legislaturperiode sein, den<br />
Haushalt nachhaltig zu konsolidieren.<br />
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